Reich ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 135 vom 13. Juni 1936. E. A
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Sine durchgreifende Maß
für die Kraftfahrzeug⸗ Versicherungsnehmer ery⸗= Erleichterungen zu er⸗ geblieben; die Zahl
Als im Jahre 1934 neue Prämien versicherung in Kraft traten, wurden die mahnt, Unfälle zu vermeiden, um weitere möglichen. Leider ist diese Mahnung fruchtlos i 8 ; der Unfälle hat sich nicht vermindert, sondern erhöht. Tle Ver⸗ öffentlichungen des Reichsverkehrsministers über die Todesfälle und Verletzungen im Straßenverkehr reden eine ernste Sprache; mehr als 100 Tote und 4000 Verletzte fallen allwöchentlich dem Verkehr zum Opfer. Es ist daher erklärlich, daß die Prämien in der Kraftfahrzeugversicherung heute nicht mehr zur Deckung des angerichteten Schadens ausreichen. Soll die Leistungsfähigkeit der Versicherungsgesellschaften nicht ernstlich in Frage gestellt werden, müßte die r f nicht unbeträchtlich heraufgesetzt werden. Da eine solche Maßnahme aber im Widerspruch zu den Bestrebungen der Reichsregierung auf Senkung der Kosten der Kraftfahrzeug⸗ haltung stände, ist ein anderer Weg gesucht worden.
Nach langeren Verhandlungen haben sich die Versicherungs⸗ gesellschaften bereit erklärt, bei Einführung der Selbstbeteil igung in der Kraftfahrzeugversicherung von der beabsichtigten Prämien⸗ erhöhung Abstand zu nehmen. Der Versicherungsnehmer hat künf⸗ tig an sedem Schaden einen bestimmten Betrag selbst. zu tragen, dessen Höhe bei der Haftpflichtversicherung mit Rücksicht auf die soziale Lage der. Kraftwagenbesitzer auf die halbe Jahresgrund⸗ prämie, die für das Fahrzeug zu entrichten ist, begrenzt wird. Bei der Kasko⸗Voll⸗Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung ein—= heitlich 100, 300 oder 500 RM, bei der Kasko⸗Teil⸗Versicherung (Brand⸗ und Entwendung) ist eine solche nicht vorgesehen.
Die in einer Entschäͤdigung enthaltene Beteiligung des Ver⸗ sicherungsnehmers hat die Versicherungsgesellschaft bei Regelung bes Schadens auszulegen; bei der Rückforderung des vorausge⸗ leisteten Betrages sollen unbillige Härten vermieden und unter Umständen Ratenzahlungen zugelassen werden. Auf Teilgebieten fs sind Erniäßigungen der Grundprämie vorgesehen, des⸗
des Tari ßigungen — ĩ vor — gleichen sollen die Prämien für die Kasko-Voll-Versicherung mit
mehr a t r die Kasko sicherung um 1033 herabgesetzt werden. Für die Versicherungen
im Güterfernverkehr bleißt eine besondere Regelung vorbehalten.
Der Reichsverkehrsminister hat in Uebereinstimmung mit den sonst beteiligten Stellen 13 n ; ; sich von der Einführung der Selbstbeteiligung eine starke exziehe⸗ rische Wirkung auf die Kraftfahrer im Sinne einer größeren Rücksichtnahme auf Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilneh⸗ mer.! Er erwartet, daß auch die Fußgänger, Radfahrer und Fuhr⸗ werklenker diese Rücksicht üben und zu ihrem Teil dazu beitragen, die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr zu verringern. Damit die erhoffte Wirkung bald eintritt, sollen die hestehenden Verträge in der Haftpflicht- und in der Kasko⸗Voll⸗Versicherung ohne Selbstbeteiligung bei nächster sich bietender Gelegenheit umgestellt werden. 21
Dem Einwand, daß in der Kraftfahrzeugversicherung bei dem nicht vorher zu übersehenden Ablauf der Dinge übermäßiger Ge⸗ winn erzielt werden könnte, steht entgegen, daß die Versicherungs⸗ gesellschaften die
ergebnis zuläßt, den Versicherten eine Rückvergütung auf die
Prämie zu gewähren. Sollte sich die Neuregelung im Zusammen⸗ hang mit den übrigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verkehrs⸗ unfälle auf die Dauer günstig auswirken, wird eine Senkung der
Versicherungsprämien herbeigeführt werden. .
Bei einem Empfangsabend, den die Tarifgemeinschaft der Kraftfahrzeugversicherer zur Bekanntgabe der Einführung der ver⸗ bindlichen Selbstbekeiligung in der Kraftfahrzeugversicherung ver— anstaltet hatte, ging der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft, Direktor Dr. Gerlach, Hamburg, zunächst auf die Häufung der Haft⸗
1s 105 RM Selbstbeteiligung und für die Kasko⸗Teil⸗Ver⸗
dieser Regelung zugestimmt. Er verspricht
Möglichkeit haben, dort, wo es das Geschäfts⸗
im Falle des Nichteintrelens von Kchäd
i
auf Veranlassung der Tarifgemeinschaft und des Reichsverkehrs⸗ ministeriums in letzter Zeit regelmäßig die durch den Kraftverkehr s entstandenen Unfälle gemeldet werden, so fehle doch noch eine regelmäßige Veröffentlichung der durch diese Schäden entstehenden Kosten. Als wesentlichste Verlustquelle führte Dr. Gerlach die Zusammensetzung des Bestandes der Personenkraftwagen an; wäh⸗ rend die Wagen der Größenklasse bis zu? Ltr. in dem Jahre 1930 etwa 56 55 des Gesamtbestandes an Personenkraftwagen aus⸗ machten, betrug ihr Anteil 1935 bereits 92 75. Da aber die kleineren Wagen ohnehin nur Prämien zahlen, die dem Prämien⸗ bedarf der Versicherer nicht voll entsprechen, bedeute diese Steige⸗ rung des Anteils der kleineren Wagen eine qualitative Verschlechte⸗ rung des Prämienaufkommens. Eine weitere und zugleich die größte Verlustquelle seien die schweren Lastkraftwagen. Bei der Kasko-Versicherung komme besonders hinzu, daß ein großer Teil der Schäden vornehmlich durch Anfänger verursacht werde, die großenteils nach Erlangung einer gewissen Sicherheit auf die weitere Versicherung verzichten. .
Den Ausweg, die verbindliche Selbstbeteiligung in der Kraft⸗ fahrzeugversicherung einzuführen, habe man nach reiflichen Ueber⸗ legungen und nach Verwerfung verschiedener anderer Vorschläge aus folgenden Erwägungen gewählt: einmal aus der Ueberlegung, daß die Schäden zu einem großen Teil durch die Versicherungs⸗ nehmer verursacht werden und so daher der Appell an deren Geld⸗ beutel vielleicht besonders wirksam sei. Ob die Selbstbeteiligung von 50 9, der Jahresprämie sich als ausreichend erweisen werde, könne erst die Erfahrung lehren. Es sei vielleicht möglich, daß durch die Neuordnung der Prämienbedarf ein rechnerisch noch nicht gedeckt werde, doch erwarte man von ihr immerhin eine erzieherische Wirkung und insofern eine Besserung der Geschäfts⸗ lage für die Kraftfahrzeugversicherung. Falls diese Wirkung ein⸗ trete, könne dann auch eher an eine Prämienermäßigung gedacht werden. Jedenfalls wirke die verbindliche Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer wie ein umgekehrter Bonus: man erhebe ge⸗ wissermaßen eine für das Risiko zu geringe Prämie, wobei der⸗ jenige, der keinen Schaden habe, nichts zuzuzahlen brauche, wäh⸗ rend derjenige, der einen Schaden habe, zu einer Nachzahlung ver⸗ pflichtet sei. ö ;
Die neuen Bestimmungen sollen sobald wie möglich auch auf die bestehenden Verträge angewendet werden. Ein Zwangseingriff in diese auf dem Verordnungswege sei indessen nicht beabsichtigt.
Zum Schluß ging Dr. Gerlach noch auf einige in letzter Zeit in der Oeffentlichkeit aufgeworfene Probleme der Kraftfahr⸗ zeugversicherung ein, und zwar zunächst auf die Frage des Ver⸗ sicherungszwanges in der Haftpflichtversiche rung. Die Versicherer seien grundsätzlich nicht gegen einen Haftpflichtversicherungszwang, doch seien die damit im Auslande gemachten Erfahrungen nicht gerade ermutigend. Was die weitere Frage der Bonus⸗Gewährung
nüntnbelünge, wobei viel⸗ fach auf die englischen Verhältnisse hingewiesen werde, so müsse dem entgegengehalten werden, daß es sich bei der Bonus⸗Gewäh⸗ rung in England um eine reine Wettbewerbsmaßnahme handele. Außerdem sei zu bedenken, daß ein Bonus nur verteilt werden könne, wenn zum Verteilen etwas übrig sei. In diesem Falle
pflichtschäden ein, die die bekannten Schwierigkeiten und Verluste in der Kraftfahrzeugversicherung verursacht haben. Wenn auch
Reichs fachtagung Deutscher
Die vom 12. bis 14. Juni in Hamburg stattfindende neun⸗ zehnte Reichsfachtagung Deuticher Treuhandgesellschaften (Treu⸗ Berlin wurde am Freilag vormittag durch F. Horn, Altona, er isfner, Wirt⸗
Bearbeitung aller wirtschafts⸗ Angelegenheiten nach einer gemeinsamen Ziel⸗ Da aber heute
Wirtschaftstreuhandwesens ein solches Universalwissen haben könne, daß er auf allen, Gebieten, die der Betätigung des Wirtschaftstreuhänders unterliegen, tat⸗ sächlich qualifizierte Arbeit zu leisten in der Lage sei, gebe das der Gesellschaft die Möglichkeit, eine
Zielsetzung zu⸗ Die Gesellschaft Treuhandgesellschafts⸗ dem FTisziplingedanken geboren, die Einzel⸗ zurüuͤcktrete. Damit müsse aber gleich⸗ Wert auf das Fachliche gelegt werden, und so
handverband e. V. den Verbandsvorsitzenden. Dr. G. der in seinen Begrüßungsworten u— schaft ein Recht darauf habe, daß die treuhänderischen fetzung und zu einem gemeinsamen Ziel erfolge. niemand auf dem Gebiete des
a. ausführte, daß die
Berufsausübung in Form der Reihe von Spezialisten zu einer gemeinsamen sammenzufassen und an einer Arbeit anzusetzen. bedeute Disziplin, und es läge im Wesen des gedankens, daß, aus persönlichkeit vor der Sache zeitig gesteigerter
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diene die Tagung genau wie ihre Vorgänger und wie die Arbeit der Vertiefung des Fach⸗
des Treuhandverbandes überhaupt wissens.
Vertreter und einem Vortra
Reihe der Fachrefergte mit einem der Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft im die Bedeutung ihrer Betätigung für Staat öffnet, indem Dr, delskammer Hamburg, nalen Umbruch eingetretene und des Wirtschaftsrechtes gesellschaften in immer engere schaftlichen Zielen der; ; Charakter und die fachliche Eignung der die höchsten Anforderungen stelle. ; Werkzeug handelspolitischer Zielsetzung, die die Steuerreform hätten u. a. dem
Aenderung der Wirt auch die
Preisregelung
Soweit die Treuhandgese
gesellschaften, Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen Bedentung der
rufs geworden. Tie große ü sich schon daraus, daß nur ga.
auf den übrigen Gebieten ergäbe
von den vorhandenen etwa 500 Treuhandgesellschaften als Wirt⸗ gn eln genommen hätten. In Redner eine in materiellrechtlicher Be⸗ sich für die Förderung der Bestrebungen aus, rakterlich und fachlich un⸗
geeigneter Elemente in den Beruf im Interesse von Staat und
schaftsprüfungsgesellschaften ihre einen weiteren Ausführungen vodifizierung, des Treuhandrechts hehung und sprach ; ie zum Ziele haben, das Eindringen ch
efürwortete der
1 J
Wirischaft zu verhindern.
Nach weiteren Begrüßungsansprachen der Behörden⸗ usw. pon SS-Gruppenführer Witrje
über „Wirtschaftliches erh gen und Weltanschauung“ wurde die
i Vortrag über „Die Stellung
Wirtschaftsleben und —
und Wirtschaft“ er⸗ Das Recht des Prüfers, Becker, Syndikus der Industrie⸗ und Han⸗ —
ausführte, daß durch die t dem natio⸗
chaftsgesinnung
Revisions- und Treuhand⸗
Verbindung mit den nationalwirt⸗
Reichsregierung gelangt seien, was an den
Angehörigen des Berufes
Die , als
und
Beruf im Hinblick auf seine
beratende Tätigkeit e, , erhöhte Verantwortung auferlegt.
lschaften als Wirtschaftsprüfungsgese l⸗
schaften öffentlich zugelassen sind, sei die Pflichtprüfung von Aktien⸗
s und Be⸗
frieben der öffentlichen Hand eine der wichtigsten Aufgaben des Be⸗ Treuhandgesellschaften z Berufsgenossen,
wäre es jedoch richtiger, eine Prämienermäßigung vorzunehmen.
Treuhandgesellschaften.
In dem zweiten Fachvortrag der Vormittagssitzung behan⸗ delte Treuhanddirektor Assessor Gin ther, Berlin, das . „Inwieweit darf (muß) ie Revisionsgesellschaft die Wirtschaft⸗ lichkeit eines Unternehmens bei Pflichtprüfungen und anderen Revisionen prüfen?“ Bei der durch die geänderte Staats- und Wirtschaftsauffassung sich als nölwendig erweisenden Erweiterung des sachlichen Umfangs der Wirtschaftsprüfungen bedürften noch viele Probleme der Lbsung. Eine Klärung der Frage, wie weit der Prüfer das Recht und die Pflicht habe, die Wirischaftlichkeit eines Unternehmens im. Rahmen der Pflichtprüfung. zu unter⸗ suchen, sei nur durch Eingehen auf die tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten zu erwarten. Unzweifelhaft spiele schon in dem vermeintlich engen Rahmen der Pflichtprüfungsvorschriften die Wirtschaftlichkeit insofern. eine Rolle, als die Beurteilung des Wertansatzes gewisser Pösten, wie die Halb⸗ und Fertigfabrikate, eine , . der Kaltülätion erfordere. Weiterhin schafft schon die sorgfältige Innehaltung der Gliederungsvorschriften gewisse Erkenntnismöglichkeiten. Stelle man nun die Frage, ob die Revisionsgesellschaft befugt oder verpflichtet sei, darüber hinaus eigene Wirtschaftlichkeitsprüfungen, also etwa betriebs⸗ analytische Untersuchungen, anzustellen, beispielsweise den Ein⸗ kauf, die Lagerhaltung, den Materialverbrauch, die Personal⸗ wirtschaft, das Werbewesen, den Vertrieb und dergleichen zu untersuchen, so werde man folgendes feststellen müssen: 1. Es komme praktisch durchaus auf die Größe und Bedeutung
des Unternehméns und auf die Verhältnisse des einzelnen
Falles an. ; die Wirtschaftlichkeit des Unter⸗
nehmens zu prüfen, finde bei der . d. he im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages, seine selbstver⸗ ständliche Grenze darin, an, n. Prüfüngszeit den Zeit⸗ raum nicht übersteigen darf, der zur Durchführung der Prüfung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfange ausreicht. Die Pflicht zur Vornahme von Wirtschaftlichkeits rüfungen richte sich nach dem Einzelfall, und dem pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Die Pflichtprüfung sei keine Kredit⸗ är er ren und keine Organisationsprüfung. esetzliche Verpflichtung und somit auch die , ele, beschränke sich auf- die Prüfung im Umfange des 8 262 a HGB. . Indessen scheine die im Werden begriffene Berufsauffassung dahin zu gehen, daß mindestens offenbare Fälle von Unwirt⸗ schaftlichkeit nicht übergangen, sondern im Prüfungsbericht fest⸗ gehalten werden sollen. arüber hinaus sei es Pflicht aller durch ihre. Prüfungstätigkeit das Verständnis und die Bereitwilligkeit der Wirtschaft zu einer Kontrolle zu wecken, die der heutigen Kir n ufa fun und Wirtschafts⸗ ethik entspricht. * 23664 — Im weiteren Verlauf der Tagung sprach am heutigen Sonn⸗ abend Prof. Dr. Pr ion, Berlin, über Firmenwert und Fusions⸗ gewinn“. Man sollte unterscheiden zwischen irmenwert und Ge⸗
Dann sei der Geschäftswert der kapitalisierte Unternehmung.
und nicht zuletzt die persönlichen rücksichtigen,
kungen der er preis bewirkte Erhöhnng — bon der allgemeinen Tatsache auszugehen, ein Verschwinden des Geschäftswertes hinarbeite. nahmefällen werde sich daher rechtfertigen lassen. e ne 1 261 HGB., eine Aktidierung des Geschäftswertes zulasse, soweit hierauf Kosten entstanden sind, werde in lichkeit der Jahren der Neigung, leisten. begrüßen. vor schaften e buchmäßige Unterschiede, die fälschlicherweise Fusionsgewinne gem
nannt werden. ter d . . wenn die aufnehmende Gesellschaft weniger Aktien gebe, als der
Die
ziff cr nm ß ige Erfassung der einzelnen Teile nicht möglich sei. Ter
Wert des Geschäfts
Serhftbeteltigung der Kraftfahrer an der Verficherunn-e-- nahme zur WBerkehrserziehung und ihre Begründung. 2.
n Gegenüberstellung zum Substanzwert ab. Dem Ertragswert ollte die brancheniübliche Rentabilität zugrunde gelegt werden.
s Mehrertrag einer Bei! der Berechnung des zukünftigen Ertrages eien die techmfischen, organisatorischen, finanziellen, konjunkturellen Umstände des Petriebes zu he⸗ bei dem Kaufpreis des Geschäftswertes die Rückwir⸗ forderlichen Abschreibungen sowie die durch den Kauf⸗ des Kapitals. Die Abschreibung habe daß der Wettbewerb auf Nur in Aus⸗ Jahren
eine Dauer von mehr als 5 ö die
Die neue Bestimmung im 8 261 SGX., Verbindung mit der steuerlichen Mög⸗ Verteilung der Anschaffungskosten über eine Reihe von den Geschäftswert zu aktivieren, Vorschub TDiese Entwscklung sei im Interesse der Bilanzklarheit. zu Auch bei der Fusion von Aktiengesellschaften entstehen
Ein echter Fusionsgewinn liege nur dann vor,
entspreche. Rur über einen echten Fusionsgewinn könne frei verfügt werden, da nicht ausdrücklich bestimmt sei, daß hier das Aglo — und ein solches liege vor — dem Reservefonds zuzuführen ist. Blümich⸗ Bewertungsvorschriften des rliche Gewinnermittlung. Im ersten tellte der Vortragende das Verhältnis ften zu den Bewertungs— dsätzen ordnungsmäßiger derem auch mit
Parität der Ertragswerte
Berlin (Reichsfinanzmini⸗ Einkommen⸗
.
gebracht.
Vortragende haupts
die Verbindlichkeiten des und auf die
ührunge
ältigen
.
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n einer „F
Redner ging
erungen der Reichsabgal Vücken in der Stellung des Treuhänders gebers bestünden aber sowohl auf dem als insbesondere auf dem des Strafrechts. . propagierten Registrierung, die er als schwerfällig und den Be⸗ dürfnissen der Wirtschaft zu wenig genügend ablehnte, schlug der Vortragende die notarielle Beurkundung von Treuhgndverträgen vor. Nur in dieser Form abgeschlossene Verträge sollten die ma⸗ teriellen Rechtswirkungen ausüben, die insbesondere dem Treu— eber die notwendige Verfügungsmacht sichere und auch den ent⸗ ere he ben strafrechtlichen Schutz gewähre. Zur Frage der ehren⸗ amtlichen oder berufsmäßigen Treuhandschaft wies darauf hin, daß er wiederholt die Erfahrung gemgcht h die ehrenamtliche Treuhandschaft sich nicht bewährte. Endes liefen derartige Treuhandschaften r ; liche Kostenfreiheit zu einer höheren Kostenbelastung führte, als ie bei einer unter Aufsicht stehenden berufsmäßigen Treuhand⸗ chaft geworden wäre. J
abe, daß Letzten
m
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage Verantwortlich:
und für den Verlag: — Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. . Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags ⸗Attiengesellschait Berlin, Wilhelmstraße 32. 5
Sieben Beilagen
schäftswert. Der Firmenwert beziehe sich auf einzelne Werte des Betriebes, z. B. Firma, Kun
chaft, Drganisatlon, wobei eine
Dr. Tredunßp ju machen und zwar zu halb freibleibenden Preisen, die vor der
so aus, daß die ursprüng.;
für Schriftleitung (Amtlicher u; Nichtamtlicher Teih), Anzeigenteil
* Die Furcht
schneiden Adi ʒst i , , 1919 der französischen
leinschl. Börsenbeildgs und zwei Zenirklhandelsreisterbeilagen;
zm Deutschen Reichsan
Nr. 135
Erste Beilage
Be rli n, Sonnabend, den 13. Juni
zeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1936
¶ Sortsetzung des Dandeistens.
Devisenbewirtschaftung.
Verfügung über einem Sperrkonto gutgebrachte
Ertrãgnisse.
In einem früheren Schreiben vom 21. 4. 1934 — 5 an ö. Wirtschaftsgruppe Privates Bankg werbe ö . stelle für e e n sstung 3 Ausdruck gebracht, daß ein ᷣ von Erträgnissen auf einem Sperr— konto der sofortigen Ueberweisung an die Konversi ff. ĩ j ! nv deutsche Auslandsschulden vorgezogen hat, keinen r gern
Gläubiger, der die Gutschri
auf nachträglichen Teiltransfer und Skripaushändigung befitzt.
In einem Schreiben vom 8. Juni 1936 — Dev 7I7II75 / — vertritt die Reichsstelle für ö , , . insen, die auf einem Sperrkont ⸗ gebracht und somit zum Kapital r igen . überhaupt, nicht mehr an die Konversionskasse überwiesen werden können. Auch heute noch gilt also der Grundsatz, daß ein Gläu— biger, der die Gutschrift auf Sperrkonto gemäß Richtl. IV, 47 der sofortign Ueberweisung an die Konverstonskasse vorgezogen hat keinen Anspruch mehr auf die Behandlung gemäß dem Transfer ,, mit dem betreffenden Gläubigerlande oder auch nur auf Aushändigung der 3 „ verzinslichen Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden hat. Derartige nachträglich vom Sperrkonto an die Konversionskasse überwiesene
noch die Auffassung, daß
Wirtschaft des Auslandes.
Vor der Einführung einer Siseneinfuhrt ordnung in — 3 .
Nach Meldungen aus London ist je a jetzt vom Unterhaus⸗Aus⸗ schuß die von der . Iron and Steel Federation i . ö n der nach dem Freg⸗Abkommen vorgesehenen e cr h, 6 ngland vorgeschlagene Einfuhrlizenzordnüng gebilligt wor— . daß mit ihrer Einführung noch n den kommenden Monat , wird. Wie nunmehr auch bekannt wird, hat sich das englische Handelsministerium mit der Einführung. dieser Lizenz- ardnung erst einverstanden erklärt, nachdem die British Iron anb Fteel Federation verschiedene Zusagen gemacht hat, die u. a. die Vorsorge dafür . daß den englischen Eifenverbrauchern ederzeit , Mengen zur Verfügung stehen und der Ver— band zu diesem Zwecke im Einvernehmen mit der Tarifkommission zusãtzliche Einfuhrmengen bestimmen darf. Bekanntlich ist der der der englischen Eisenverarbeiter so groß, daß die in dem Abkommen zwischen der Ireg und der britischen Stahlindustrie vorgesehenen kontinentalen Halbzeugmengen nicht ausreichen, so daß sich die Britiss Iron and Steel Federation eine Option auf die Einfuhr zusätzlicher Halbzeugkontingente einräumen ließ, die mit monatlich etwa 33000 t nunmehr auch für die Monate Mai und Juni ausgeübt worden ist. Einer der Hauptgründe für die letzte Verlängerung des am 8. Juni ablaufenden FJreg⸗-England⸗ Provisoriums um weitere zwei Pꝛonate bis zum 8. August d. J. i , Tatsache, daß die vorgesehene Eifeneinfuhrlizenzordnung in ugland infolge Fehlens der Parlamentszustimmung nicht bis zum 8. Juni eingeführt werden konnte. Nach der jetzt vorliegen⸗ den Zustimmung des Parlaments und im Hinblick auf die bald zu ö Einführung der Einfuhrlizenzierung kann man wohl 80 rwartung hegen daß das bisherige Proviforium nicht mehr 9 . zu werden braucht. Dem endgültigen Inkrafttreten . Vertrages zwischen der Britss Iron and Steel Federation und er Internationalen e , fenen rer steht allerdings . ein Vorbehalt der englischen Eisenindustrie im Wege, das ist ie noch ausstehende Einigung über die Errichtung des Inter⸗ 6 , , , . . den demnächst wieder statt⸗ ĩ rnationalen Eisenbesprechungen wi diese Frage weiter erörtert , . .
Der französische Finanzminifter gegen falsche Gerüchte.
Paris, 12. Juni. Finanzminister Vincent⸗Auri
ö. 2. ö 28 iol er⸗ 14 am Freitag, man habe unbegründete Gerüchte in Umlauf 9e ö So habe man von der Abstempelung der Banknoten 1 gewissen anderen finanziellen Maßnahmen gesprochen. An ien Gerüchten sei nichts richtig. Die e ff Regierung 6, nicht zu , Ausnahmemaßnahmen zu schreiten, , Ankündigung die Besorgnis nur verstärke, während man 9 in Wirklichkeit diese Beunruhigung beheben und die gen ein beseitigen müsse. Die Regierung halte sich an das . egisrungserklärung Gesagte. In einem Lande wie Frank⸗ fei, wo 40 bis 45 Milliarden Franken gehortet seien, brauche n ,,, b,, zu machen. Der Finanz⸗
ann auf die Mitteilun i ä i der ö machen werde. JJ —
Die franzöfische Sisenindustrie und die Streit⸗ , folgen. aris, 12. Juni. Angesichts der großen Unsicherheit d ⸗ ke, und der Auswirkung der . , ö her 296 gtd estehungspreise sind eine ganze Reihe von französischen Huttenwerken dazu übergegangen, nur sehr kurzfristige Angebote
Bestellung oder im Laufe der Ausfü h
l. ⸗ n isführung dieser Bestellung ab⸗
Ee e g werden können, falls eine Aenderung der ö
ere tn f eintreten sollte. Unter dieser Unbestimmtheit hat die
nr m et e n . und man glaubt, daß der eiterhin darniederliegen wird, bis ei ölli
Ke e e. it g ine völlig klare
—
Die lotthringische Schwerindustrie unter dem Druct der franzöfischen Arbeiterbewegung.
Paris, 12. Juni. Der Widerstand der Arbeitgeber ge i Far . ö n gen die be r ft berni, ist wohl nirgends schneller , ,. wor⸗ nl in der lothringischen S werindustrie, in der die Löhne Wen . niedrig waren. Die de Wendel ⸗ Werke haben 6 un j 6 die Pariser Konvention vam 8. Juni angenomnien nd n bereit, eine 15 ige Lohnerhöhung sowie auch den Kol⸗ e, ,,, zu gewähren. Am 15. Juni werden darüber erhandlungen mit den Vertretern der Gewerkschaften stattfinden.
. der lot . Hüttenindustriellen, die sozialistische
erung könnte die Frage der , der Kaufverkräge an⸗
. 7 en gr die deutschen
zu einem Spottpreis verschafften), dürfte die Ver⸗
58 Abs. 9.
zu behandeln.
Erträgnisse jedoch lediglich nach den im Zeitpun : ⸗ och ledie t 5 geltenden Grundsätzen behandelt werden. JJ
Devisenbewirtschaftung und Ausschlagung einer ausländischen Erbschaft.
In vereinzelten Fällen ist die Frage von Bedeutun ob die Ausschlagung einer re an diff Erbschaft , ländischen Erben oder Miterben genehmigungsbedürftig ist. Die Reich a stelle für Devisenbewirtschaftung . mit Schreiben vom 2. Juni 1936 — Dev. A 6/21535/36 — der Wirtschaftsgruppe Pri— vates Bankgewerbe deren Ansicht bestätigt, daß die Ausschlagung einer solchen Erbschaft keine genehmigungsbedürftige Verfügung über Forderungen oder gusländische Wertpapiere ufw. im Sinne des Devisenrechts darstellt. Denn die Erbschaftsausschlagung ist überhaupt keine Verfügung über die einzelnen zum Nachlaß ge⸗ hörenden Gegenstände, sondern bedeutet s'ediglich eine nachträgliche Beseitigung der durch Erbfall zunächst eingetretenen Rechtsstellung.
haben. Mit den lothringischen Erzgrubenarbeitern sollen di
2 * . J ie ö ,, über den Abschluß eines , 17. Juni stattfinden. Der lothringische Bergarbeiterverband hat den Zechenbesitzern vorgeschlagen, ebenfalls in Verhandlungen einzutreten und die Grubenlöhne allgemein auf das Niveau zu er gen g en, 8. 6j . . von Anfang Mai gebracht
über den kollektiven Tarifv ie Ver⸗ handlungen sich erstrecken. J
Minister Stucki über die Kündigun des , , ö
Bern, 12. Juni. Der Delegierte des Bundesrates für den i n, Minister Stucki, erläuterte J die du rch die Kündigung des Verrechnungsabkommens und des Warenzahlungsabkommenz durch Deutschland entstandene Lage. Der Minister betonte, daß die vorsorgliche Kündigung der beiden Abkommen auf, die Verhandlungen über das Reiseabkommen zurückgehe, das seit einem Jahre ständig zu Schwierigkeiten Anlaß gegeben habe, da man sich über die gaht der deutschen Ferien—⸗ reisenden getäuscht hatte. Bei den Reiseabtommensverhandlungen seien von deutscher Seite keine neuen Vorschläge gemacht worden wohl aber von der Schweiz, Verschläge, die darauf hinausgingen, jede weitere deutsche Verschuldung unmöglich zu machen und innerhalb kurzer Zeit den entstandenen Vorschuß zu tilgen. Diese Vorschläge seien von deutscher Seite nicht angenommen worden. In materieller Hinsicht, fuhr Minister Stucki fort, bestehe zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Standpunkt grundsätzlich . , ., daß nämlich der Deutschen ö eine freie Devisengquote gesichert bleiben solle und daß schweizerischerseits die Einfuhr deutscher Erzeugnisse gesteigert werden müsse. Dabei sei aber zu bemerkten, daß heute schon vielfach Kontingente nicht ausgenützt werden können. Meinungs— derschiedenheiten bestehen dagegen hinsichtlich der Behandlung der Finanzgläubiger mit Bezug auf das, was sie effektiv nicht in bar bekommen haben, bezüglich der Quote an freien Devisen, die e n e ene, und , der Devisen, die Deutsch⸗ ; r die Beschaffung von Rohsto i die . ,, ö J,,
er Bundesrat wird sich in seiner Sitzung vom Freit it dem ganzen Fragenkomplex beschäfti j Freitag mi über das weitere ö i
Berlin, 12. Juni. Preisnotierungen für D . Einkaufspreise des . andels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 33, 90 bis 3409 , Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 400 bis 4459 M, Linsen, kleine, käferfrei 43,90 bis 469,00 M6, Linsen, mittel, käferfrei 4900. bis S3 00 M, Linsen ef läferfrei 58,00 bis 66, 00 M6, Epeiseerbsen, Konfum, gelbe ö bis 49.90 , Speiseerbsen, Riesen, gelbe 49300 bis ö. A, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt 65,30 bis „O0 M, do. Il, zollv. 56,89 bis 58,00 „, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Rangoon- Reis, unglasiert — — bis . „e, Italiener⸗Reis, glasiert 32, 99 bis 353,00 S6, Deutscher ö. 36 glasiert —— bis — — A , Gerstengraupen, mittel 41,00 is 42,00 4, Gerstengraupen, grob 39.00 bis 40,90 A, Gersten⸗ graupen, Kälberzähne 34,00 bis 35,00 M, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 46, Haferflocken 39.90 bis 4006 g, Hafergrütze ge⸗ e 43,90 bis 4406 6, Roggenmehl, Type Hor 24,55 bis ö e, Weizenmehl Type 790 31,60 bis 33,60 A, Weizen⸗ 65 Type 495 36,660 bis 3860 AÆ, Weizengrieß, Type 405 S,60 bis 42,00 ce, Kartoffelmehl, superior — bis — M Zucker, Melis 68, 8öͥ bis 69,85 S. (Aufschläge nach Sorten 6 Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,55 bis 33,00 ( östgerste, glasiert, in Säcken 36,00 bis 38,00 ( Malzlaffee glasiert, in Säcken 4400 bis 47,00 , Rohkaffee, Brasil Snperior bis Extra Prime 304.90 bis 3506,00 S6, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 349,00 bis 472, 90 (, Röstkaffee Brasil Superior bis Extra Prime zöö, oh. bis 450 60 „6, Röftkasser Zentralamerikaner aller Art 434,00 bis 560,00 (, Kakao starĩ h bis — 4, Kakao, leicht entölt 172,50 bis 6 Ae, Tee, chines. 810,00 bis 880, 00 M6, Tee, indisch 936,00 . 6. M, Ringäpfel amerikan. extra choice 244,00 bis 3 , „, Pflaumen 40/50 in Kisten 122,90 bis 124.00 t ultaninen Kiup Carahurnu Auslese t Kisten 48,00 bis ho, 00 , ö ol . bis 60,00 M, Mandeln, süe, JI Kisten . is 210,00 , ĩ handgew.,, h Kisten 219, 9090 bis 222, 00 . gte . Jo, 00 bis 71,900 S6 Bratenschmalz in Tierces 200 5 is — — „, Bratenschmalz in Kübeln 2600,00 bis . Berliner Rohschmalz 200,00 bis — — Z, Speck, in., ger 170 06 bis 190,00 , Markenbutter in Tonnen 290,60 bis 292, o 4 e n,, . Mt, feine Mostereibuiter en 284, 90 S, feine Molkerei
286,090 bis 288 00 ½ς, Molkereibutter in . r 274,00 M, Molkereibutter gepackt 276,00 bis 278, 00 , Land⸗
Zinsen sind daher als Sperrguthaben zu behandeln (vgl. Richtl. Il,
„In einzelnen seltenen Ausnahmefällen wird es aus Billigkeits— gründen gerechtfertigt sein, die vom Sperrguthaben an lis e re. versionskasse kö ö. gh nachträglich als Erträgnisse h In diesem Falle ist es Aufgabe des Gläubigers gegenüber der Devisenstelle den Nachweis zu en daß , unter das Transferabkommen mit dem Gläubigerlande fallen so⸗ fern er sich nicht mit der allgemein geltenden Transferregelung einverstanden erklären will. Wie in dem obengenannten Schreiben vom 21. April 1934 bereits betont ist, können in diesem Falle die
Tilsiter Käse,
echter Emmentaler (vollfett)
Helin, 1, Jun; Nahrungsmittel. bis 200,60 Æ , Pfeffer,
22,00 bis 24,20 υ, Siedesalz
123 und 15 kg
— — Se, Speiseöl, ausgewogen Reichsmark.) 1
0,00 M½, Zimt (Kassig), ganz, Steinsalz in Säcken 20,30 bis 26,80 M, Steinsalz in Packungen 2 . Säcken 22,40 e Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,20 0 ZJückersiru ? Eimern S9, 00 bis 90,00 AMS, Speisesirup, dunkel, k 5 bis 70,090 M, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 Eg 78, 00 bis 84, 00 w aus getr. Pfl. in Eimern von ) 78,00 bis 82, 00 A, do. aus getr. und fr. 3 og bis S6, 00 S, Pflaumenkonfiture in . 2 , 92,09 bis 1090,00 1M, Erdbeerkonfiture in Eimern von 125 kg 110,0 bis 126,00 , Corned Beef 1266 1b8. per Kiste — == 46, Dt. Büchsenfleisch 166 45 50 bis 50 M 6, Margarine Spitzenmarken, gepackt 194,990 bis 198,00 „, do. lose 194,00 bis — — A, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172, 00 bis 176 00 M6 do. lose 172,00 bis — — Ad , Margarine, Konsum, gep. 112550 bis bis —— „.
in
*
i,
i . vollfett — — bis — — „, echter Gouda 4090. 172,00 bis 184,00 4M, echter Edamer 40 0,½ 172,00 bis 184,00 . 196,900 bis 200,90 Romatour 20 ί, 112,00 bis 124,00 .
Allgãuer
(Preise in Reichsmark.)
1 ausgew. ausgew. 370,900 bis 380,00 „,
21
bis
Juni Wöchentliche Notierungen für Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 190,09 weiß, Muntok,
0,00 bis
22,80 M,
(Preise in
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexandrien
und Kairo Argentinien (Buenos
Aires) Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) .... Brasilien (Rio de
Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemart ( Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). . Estland
(Reval / Talinn) . Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mtailandd . Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ , Norwegen (Oslo) .. Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (issabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. . (pr
echoslow. (Pra
Türkei (Istanbul) 2 Ungarn (Budavest) . Uruguay ( Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga
1Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19Jen
100 Latts
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken 100 Peseten
100 Kronen
U türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1Dollar
L ägypt. Pfd.
U kanad. Doll.
Zagreb). 109 Dinär
Geld 12,78
42.01
5577 16 55 1215 67 93
16,35
167,91 15,500 55,97
19,48
S0. 92
41,74 527 18 S5
46,0 11,34 2, 488
64, 35 S0, 22 33,88 10,205 1975
1,239 2, 4854
AuZusländische Geldsorten und Ba
I3.
0,689
0, 139 3,047 2, 180
5,504 2, 353
0.730 5,654* 5,666
Juni Brie
12,951
42, 09
o, 141 3.055 2154 od 46 59 1251
8, 0 5,516 16,ů39 2.557
168, 25 15,504 56,09
19,52 0,732
1 68
41, 82 62, 84 49, 0h
46,90 11,36 2,492
64,47 S0, 38,
33,74 10 275 1,979
1,241
0,693
39. Geld
4201
0,139
3947
24150 55 78 16 86 127.195
67, 93 5,509 16,35 2, 353 167, 86 15,52 56,03
19, 6350
5, 554 S0, 92
41,74 62,79 48, 95 46, 0 11,35 2,488 64,42 S0, 27 33,89 10,255 1,975
239
2, 488
2.485
12,795 0, 89
Juni Brief
12,825 0,693 42, 09
0, 141
3, 053
2,484 55, 90 46,90 12,525
68, 7 S521 16,39 2, 357 168,2 195,56 5b, 15
1852 6752
5, bbb Sl, C8
41,8 62 j a6 65 46,90 1137 216 . S0 38 3395 16 275 155 1,241 2489
nknoten.
Sovereigns . ..... Gold⸗Dollars .... Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische .. ... einne, . Brasilianische .... Bulgarische ..... Canadische 8 * Dänische 9 Danziger .... ... Englische: große ... 1ẽ* u. darunter ne, . . 75 drann sche 3 Dolländische ..... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... Lettländische ..... Litauische 2 2 * Norwegische ..... Oesterreich.: große. . 100 Schill. u. dar. Polnische Ruminische: 1000 Lei und neue 50 Lei unter 500 Lei ... Schwedische Schweizer: große. 100 Frs. u. darunt. Spanische ...... Tschechoslowakische: 000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter ö
für ⸗ 1 Stück
1Dollar 1Dollar
1 Pap. ⸗Peso 100 Belga 1 Milreis 100 Leva
I kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden engl. Pfund Lengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Irs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei
100 Lei .... 100 Kronen I00 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen
handlungsberlltschastin der ol soihringischen! Huttzenbesitzer' erhöht
butter in Tonnen 258,00 bis 260,00 S, Landbut , , ; ter ckt bis 266, 00 ¶M, Allgäuer Stangen 20 , 92,00 bier h
L türk. Pfund
Geld 20,38 16, 16 4, 185
2,436 2,436 O, 661 41, S8
0, 115
2,422 55,47 46,66 12,445 12, 445
5,44 16,30 167,49
* 1150 6366 a6
64,13 S0, 04 80, 94 33, 54
Ungarische ...... 100 Pengö
13. Juni
Brief 20,46 16,22
4,205
2456 2,456 0,81 42, 04 0, 135
2442 böõ gg 6 54 12485 12485
5,48 16,36 168, 17
. 4 66 ge a6 3
64,39 S0, 36 S0, 36 33, 68
167,44
Geld 20,38 16, 16 4, 185
2437 2457 666i 4133
6.15
2,422 55,53 46,66 12,46 12, 46
5,44 16,30
5, 64 41,59 62,57
16 56
64 20 S0 5] S6 64 33,55
12. Juni
Brief
20,46
16, 22 4,205
2457
2457
O, 681 42,94
0, 135
244 55 75 16 84 1250 1256
5,48 16,36
168, 12
oö
. * z
4654
64,46 S0, 36 80, 35 33,59