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—49 Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. 149 vom 30. Juni 1936. S. 3
nung vom 1. Dezember 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 517, 593) und — der Kleinbahnen. Lfd. Nr Wortlaut des Wasser⸗ . zeichens
§ 2. (1) Die Anzeige, die unmittelbar nach der Beschlußfassung über die beabsichtigte Ausführung der Bauarbeit zu erstatten ist, ist an die Hauptftelle der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu richten. In der Anzeige sind Ort, Art und Umfang der Arbeit (Gesamtkosten, davon Lohnsumme), vor⸗ aussichtliche Ausführungszeit (Beginn und Beendigung) sowie die Zahl der Arbeitskräfte anzugeben. Zu der Anzeige ist der an⸗ legende Vordruck zu verwenden,; (Y Die Anzeige, die grundsätzlich 4 Wochen vor Beginn der Arbelt zu erstatten ist, ist an das Arbeitsamt zu richten, in dessen Bezirk die Arbeitsstätte liegt. In der Anzeige sind der Bauort, der Tag des Arbeitsbeginns sowie die Zahl der zu Anfang und in den ersten Wochen einzustellenden Arbeitskräfte (bei Hochbauten bezüglich der Rohbauarbeiten) anzugehen. (3) Zur Ergänzung der Anzeigen sind auf Anfrage der Dienst⸗ stellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung die zur Regelung des Arbeitseinsatzes notwendigen
sonstigen Auskünfte zu erteilen.
Die Anordnung tritt am 1. August 1936 in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1936. — Der Präsident
der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung.
Dr. Syrup.
Anzeige. Auf Grund der Anordnung über die Anzeige des Bedarfs an
ö Arbeitskräften bei Durchführung öffentlicher. Bauarbeiten k . (Deutscher Reichsanzeiger Nr.) ...)
0 w zeige ich hiermit an, daß am ie 6 . 5 . z J w . ö . . besteht. kann Ausführung folgender Arbeit beschlossen worden ist: äbersteigt, Soweit eing Unze gep ich ; . Möglichst genaue Bezeichnung der Arbeit: ). ? 7 1 1 7 1 6
— — ——
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 149 vom 30. Juni 1936. S. 2
Berliner Börse am 380. Juni.
Mrijen und Renten uneinheitlich.
5 . U. Scwerpunkt im behördlichen Teil, dem Sicher⸗ das staatliche a en arfsutitoh⸗ . Leon e geren
. 2 28 92 ? ü re 8 i ö ei 8 en nr, wirksam zu bekämpfen, ie nnn dee fre .
Schroeder'sche Papierfabrit Schroeder Golzern nahmen des Werk- oder Se 13mm ̃ oder Selbstschutzes allein nicht Herr werds en. Die TMN. stellt Ergänzungskräfte für k
4 J Golzern nt d Hen de 46 9 ungsdienst und Fachtrupps Beseiti
— . 3 e n,. s zur Bescitigung von Gefahren bei Berlin, den 25. Juni 19356. Gir nmfe sm 'h'n wichtiger Gab. Wasser̃ lan alisaiisceᷣ .
taatli ialprü in⸗ t i Staatliches Materialprüfungsamt Berlin-Dahlem— Nit der , des Instaudsetzungsdienstes hat die TR.
Der Stellvertreter des Präsidenten ie der schmitizsien iechnischen en des zivi ; b . Aufgaben des zivilen V t J. A.: Fie k. ertragen bekommen. Das Eindringen! in a en ftr,
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Mittwoch, den 1. Juli
St . ; . ö. 1 * * 6 8 auberflöte. Musikalische Leitung: Swa— Beginn: 20 Uhr. 3
Die Staatlichen Schauspiele si Vi ᷣ . in srsfeshiossen. Wiedereröffnung am
(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 160 vom 1. Juli 1935) werden die Worte „30. Juni 1536“ durch die Worte „31. Juli 1936“ ersetzt.
§ 2. Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1936 in Kraft. Berlin, den 29. Juni 1936. Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister. J. V.: Dr. Posse.
Firma
114 Die
sommerliche Börsenstille kommt in wee, ee. Umsätzen zum Anedruck Vuch beute war hie Bankenkundschast sast kaum mil Austrägen vertreten, so daß der R l
— 14 ausschließlich von der Kulisse getragen würde. Zu erncsichtigen ist natür l h l we . ö . lich auch, daß z. Zt. die Geichnung anf die mn dieich ganleihe läuft, wenn dies auch angesichts der vecht⸗ 6 ersolgten Vispositionen und der immer noch recht siissigen be m silage den Efserktenhandel an sich nur 2 9 N m 9 1
* Vernehmen nach soll im üihrigen der Jeichnungs eingang . 9e 4 ere, Tage ein recht flotter sgewesen sein Miese Tatsache ih der e sti . 3 er Börse immungsmäßig einen freundlichen Grundton emzufolge nach uneinheitlicher Eröffnung meist leichte R z gere, d. . 9 meist leichte Äessernngen n. on en ersten Notierungen sielen mit sbber 1 — 3
nach heiden Seiten hingusgehenhen markt nur Rheinstahl (66
Immer swester
Verlängerung der Qubilaums⸗Q2lusftellung . der Akademie. Die von der Preußischen Akademie . Ki : ꝛ chen Akademie der Künste, Pariser e . n, des 130jährigen Bestehens . kene en , , r, r. Wwe e el . dinisterpräsiden ien n , ., ö. g stehende erste Jubiläums- Aus— ug. : ü frei und Graphik vom Aus es ö Wehrda lber re ie n g Ter nnr umfaßt, ist . „ Vall d. J. täglich von 10—5 Uhr, verlänger den. Der Eintrittspreis ist vom 1. Juli ab auf G50 ihrn nen.
zur Rettung Verschütteter, das F j ö. „das Fahrbarmachen wichti r
3. in r nm, oder Rolban ,, k . zur Schaffung von Brandgassen usw. fönnen Schließlich t e , ü. Jächleuten. ausgeführt. werden
ällen höherer Jen ten Aufgabengebiet die ilfeleistung bei 4 en. Für die . ö. ee g en ,
tell tbeit mit der Polizei bet ĩ auf . 4 4 . der ö 3 zwischen Polizei und TR. borau cel n ,
Dritte Bekanntmachung des Aufsfichts amts für Kreditweßen. — Auf Grund des z 12 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1203) wird folgendes bestimmt: Artikel l.
() Der nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes zu bestimmende Hundertsatz des haftenden Eigenkapitals, den ie von einem Kreditinstitut an denselben Kreditnehmer gewährten Kredite nicht überschreiten sollen, wird auf 10 festgesetzt. Für Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von RM 50h 60 und weniger beträgt der Hundertsatz bis auf weiteres 15.
(3) Die im § 12 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes für den Fall der Ueberschreitung des Hundertsatzes vorgeschriebene Anzeige an den Reichskommissar ist nur erforderlich, sofern der Gesamtbetrag der an denselben Kreditnehmer gewährten Kredite bei einer Bilanzsumme
bis RM 50000 . 100 000 ** . 300 000 . .
wenig hberiihrt,
Nichtamtliches. Verkehrs wesen.
urlaubsłkarten, Urlaubsmarken und Urtaubs geld . am Postschalter.
k Anschluß an die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Einführung von Urlaubskarten und Urlaubsmarken ist pi die Verordnung des Reichspostministers über den Vertrieb ieser Karten und Marken sowie über die Auszahlung des Ur laubsgeldes erschienen. Hiernach werden Urlaubskarten und marken vom 1. September 1936 an bei den Postanstalten ver⸗ trieben. Die Karte kostet 10 Rpf. Die Marken werden zum
s 9 s z 9M HH . J M . 6 1 4 9 21 1 E S t E * J. . 9 2 ltr werten iemensg ( ⸗ 1 14 ) nh (Me asürel Nennwert von 5, 10, 20, 30, 50 und 100 Rpf. abgegeben. Das Ur⸗
1 * auf, Von Tarispapicren konnten oe Ir alas Die Fre ßif L Grund der BVertragsverlängerung mit der gun , geen. .
laubsgeld wird ebenfalls bei den Postanstalten ausgezahlt, und U
zwar gegen Rückgabe der , ö. in Höhe 3 in der iin ,, m m,.
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. ä * anziehen. Von Autoaktie ; I , . alien waren Mmnm weite 94 0 geilo d , Grundtapita! ven 20 C6. B. 6) ehessert. Im übrigen sind noch Hersiner K ze. 1 Ürlaubskarte verklebten Urlaubsmarken. Auf Verlangen, kaun adm sithrung zahn Sonderrücklage 100 voi (hy git) Frch, und Hremer Molle mit 2, anderersestd amt e, . der Betrag auf ein Postscheckkonto überwiesen werden. Jür den Die Preußische Landesrent bank Hamburg Tüh mit Vertrieb der Urlaubsmarken und für die Auszahlung des Ur= schaftliches Realkreditinstitut bien nicbt Ws fentrgles faut tt. laubsgeldes hat der Unternehmer für jeden 16 Wochenabschnitte lerstellen im Rahmen der nee bn gabs. TWanerkzdite für Sied.
ehren, hierzu ung deutschen Bauerntums zu
Schwankungen am Montgnu⸗
I), hei den Brgunkol
246. ö ⸗ ; Hlenwerten Niecher
lausitzer und Eintracht (e ä), von Kalfaktien M 9 ; ; affien Mesteregeln
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neuer Vortr 5 5 RM8 . de l ge wie vim che in ming, wehn, Re 1, n, hervorzuheben,. AG. für Verkehr konnten eine anf; DI] ; ü Mill. RM): Reser—⸗ ; a ĩ ö ) m 91 * 9 e liche Einbuße von 1 * zur Hälfte wieden ausgleichen . umfaffenden Teil der Urlaubskarte 30 Kpf. in Postwertzeichen zu verkleben. . erwaltung der F ahr sind mit Wirki
ven 22,6. (21,525, Landesrentenbriefe jose3z 6 ; , , nr. aus , n. 66 60 (65, 6j, ge n . Bon einigen Sonderbewegungen ausgebenh . übernommenen Landesrentenbankrenten 11,22 (144,43), n Y denz im Verlauf der zweiten Nörsenstu a. = ⸗ e i e mn, . . achtung fanden Mn, die ernent 2. , , u Oftmark⸗Kraftpostlinie Furt i. Wald Markt⸗ . i, d redwitz. Die Reichspostdirektion Regensburg wird vom 1. Juli 1936
ehem. 11 6) Liquidationsgolt ef J scht⸗ Möfins ationsgoldrentenbriefe 34,34 (. e, m Berichts Abfir e e, geen pplefe M,, (ö, 6), 6 z 8 chts findungsgoldschuldverschreibungen Gäch (unberänderh, Dar. Dainiler wurden ö ; ; etsg im gleichen Ausmaf a 7 k hemwerset. Dtsch. Erdöl zogen um 1, Bln -KCarlsriher um 11 2 1 7*Y 4 an in der Bayerischen Ostmark eine Kraftpostlinie Furt Ji. Wald — Marktredwitz in Betrieb nehmen. Als rtsetzung der Linie
e im Kapital- lehnsverpfichtungen wegen T j ; h. Je. gen Treuhandverwaltung v sichtlin gs ,,, ö J „9 (56,9), unverzinsliche Sch fm, , he 333 e , , und Preußens 22,83 . , . 3 e. . 166 eingesetzt hatten unh bis auf 169 an- rediten unverändert 5, ), Forberunge Den ksche Sierfu⸗ . ei gaben auf den Eröffnungskurs nach ; 5 öh (I, eigene Herr ba l. ung n az. eutsche Siedlungsbant Am Rentenmarkt ö. r )
Passau— Furth i. Wald führt sie durch wel be . Höhenzüge de f pah 5,55 (4,05), Kapitalwert der ins nächst n. n,. * Althesitz bei kleinsten Umsätzen zu⸗ Böhmerwaldes über Waldmünchen, Schönsee, Vohenstrguß, Floß squlbann zer, daun aber auf 112, erholt. Tie Um— Tirschenreuth. Zweifellos wird sie zur Erschließun landschaft⸗ ugtanleihe gab geringfügig auf Ken nach, Späte Meiche licher er, , beitragen und willkommene Gelegenheit zu schulbbuchsorberungen ermäßigten sich um * 2 . Befuch des Grenzgebirges in der Bayerischen Ostmark bieten. 26. on den Vorerst ist die Betriebsdauer bis 15. September 1936 vorgesehen.
die im 512 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes vorgeschriebene
fassung unterbleiben. . . ; 3 Maßgebend für die Feststellung der Bilanzsumme ist der
letzte Jahresabschluß.
Baustelle in Gemeindelm: —ů
Kreis (e): 3
Land / Reg. Bez.:: ;
Voraussichtliche Gesamtkosten :: RM. jöhe
Davon entfallen auf Löhne an der Bausteller««« RM.
Voraussichtliche Ausführungszeit: Beginnt... Ende: w
Zahl der voraussichtlich an der Baustelle im Durchschnitt zu be⸗
schäftigenden Arbeitskräfte 5 d . . den kö.
Artikel 2.
Der Hundertsatz (Artikel 1 Absatz . für die Kredite der Nieder a fangen ausländischer Kreditinstitute im Inlande nur, wenn diese Niederlassungen nach § 11 . 1Buchstabe a — des Gesetzes von Inländern angenommene remde Gelder ver⸗
walten.
in der Weis i g
ise, daß d gh ver e ich lte dien e t e i. . Kapita
ichkeiten der Landesrentenbrief ö.
Artikel 3. Die Landesr
Der Hundertsatz (Artikel 1 Absatz ) gilt vorerst nicht: a) für reine Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, b) für Bausparkassen und solche Geschäftsbetriebe, die diesen
,. , ,, zur Veckung der 1d efe 154, h, (), Kapitalwert der ins Tecku : . j 8 6 35⸗ . , . Ie, . aufgewerteten Rentenbankrenten . ö Herichtsiahr . nee . 9 iquidationsgolbrentenhriefe S5, 27 (35,94), serner variabel handelte Int xentenbriefe ausz Wige auf Reichsmark lautende Landes— 8 der nposten zu den entsprechenden Passivpositionen Änsprüche ! gehandelten Andustrseobligationen zogen oesq auszugebn. Diese Ausgabe diente zur teilweisen ab, fuß. J,, der Darlehnsveryftichiungen (Flichtlingä— J . siedlertredite) 18, „3 ( und, Reichsschulbbuch sorberungen zur Aim aslsarentenmarlt herrschte weitestgehende Geschäftes Etwas freunhlichere Tenhenz jesgten Stab fanleih- , eee. Elberfeld ; 232 ven e, e, neee felder um „ unh Essener M *. anzogen. Ron landbschaft⸗
deckung der bisher von der s . l. er Landesrentenbank gemäß 8 25 5. Satzung übernommenen Schuldber bind ie rde 6 6 Deckung der Abfindungsgoldschuldverschreibungen unperänbert gh
D. 8. JJ Bezeichnung und Unterschrift
der privaten Versicherungsunternehmungen und Bauspar⸗ kassen vom 6. Juni 1931 — Reichsgesetzbl. ! S. 315 — gleich⸗ gestellt sind oder gleichgestellt werden,
e) bei gemischten Hypothekenbanken für Hypothekarkredite, die im Rahmen des Realkreditgeschäfts entstanden sind, sowie für die im 8 5 Absatz 1 Ziffern 2 und 3 des Hypotheken⸗ bankgesetzes bezeichneten Kreditgeschäfte, bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sowie bei 6.
lich⸗rechtlichen oder auf privatem Recht. beruhenden Spar⸗ täassen für die im Rahmen der gesetzlichen und satzungs⸗
mäßigen Vorschriften gewährten langfristigen Ausleihun⸗ gen. Als langfristige Ausleihungen gelten Hypotheken und Grundschulden, ferner Darlehen an öffentlich⸗rechtliche Körperschaften, die nicht binnen vier Jahren seit der Ent⸗ stehung rückzahlbar sind. Eine langfristige Ausleihung liegt auch vor, wenn sie einer regelmäßigen Tilgung unter⸗ liegt und diese sich über mindestens vier Jahre erstreckt.
Artikel 4. Die im 5 128 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes angeführten Be⸗ teiligungen des Kreditinstituts an der Unternehmung des Kreditnehmers sind nur dann als Kredite anzusehen und sonsti⸗ en gewährten Krediten hinzuzurechnen, wenn der Nennbetrag insgesamt den vierten Teil des Eigenkapitals (ohne Reserven) der kreditnehmenden Unternehmung erreicht. Arti tel ö. Die Vorschriften des 8 17 Absatz 1atz1 des , finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen des Reiches und Schuldbuchforderungen gegen das Reich sowie auf Schuld verschrei⸗ bungen, die nach dem Bankgesetz von der Reichsbank zum Lom— bardverkehr zugelassen sind oder zugelassen werden können. Artikel 6.
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1937, für die dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften — Raiffeisen — e. V. angeschlossenen eingetragenen Genossenschaften mit Wirkung vom 1. Januar 1938, in Kraft.
Berlin, den 24. Zuni 1936. Das Aufsichtsamt für das Kreditwesen. Hjalmar Schacht.
gemäß s 112 Absatz 2 des Gesetzes über die ö
.
Anordnung Über die Anzeige des Bedarfs an Arbeitskräften bei Durch⸗ führung öffentlicher Bauarbeiten.
Vom 26. Juni 1936.
Auf Grund des 5 3 der Verordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 19. August 1934 (Reichsgesetzbl. l S. 786 ordne ich mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers, des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ arbeitsministers folgendes an:
51.
I) Der Bedarf an Arbeitskräften für eine öffentliche Bau⸗ arbeit, die an der Baustelle Arbeitslöhne von mehr als 25 690 RM erfordert, ist von dem Bauherrn oder der zuständigen Bauver⸗ waltung sowohl unmittelbar nach der Beschlußfassung als auch vor Beginn der Arbeit anzuzeigen; falls die im 52 Abs. 1 vor⸗ gesehenen Angaben unmittelbar nach der Beschlußfassung über die Bauarbeit auch überschläglich noch nicht gemacht werden können, sind sie nachzuholen, sobald sie verfügbar sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Bauarbeiten vom Bauherrn oder von der zuständigen Bauverwaltung selbst oder in ihrem Auftrage durch Unternehmer ausgeführt werden. Die Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Bauherr oder die zuständige Bauverwaltung die Ar⸗
der anzeigepflichtigen Stelle.
An den Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, ö Berlin⸗Charlottenburg 2 Hardenbergstraße 12.
* Es genügt z. B. nicht „Straßenbau Neustadt⸗ Altdorf! sondern Neubau der Kreisstraße n en Neustadt und Altdorf von km 0 4 ob bis km 35 50, Kleinpflaster“. . : Din 476 A 4d 6A.
Berichtigung. .
In der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle (Neufassung vom 24. Juni 1936) abgedruckt im „Reichsanzeiger“ Nr. 148 muß es . im § 5 Zeile 3: „auf Grund des jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit usw.“ und im 8 8 Abs. 2 am Ende „und Zellwolle zu entrichten“.
Bekanntmachung.
Die am 29. Juni 1936 ausgegebene Nummer 61 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Gesetz über die Verlängerung der Amtsdauer der Handels⸗ richter. Vom 26. Juni 1936. Gesetz über die Wiedereinrichtung eines Obersten Gerichtshofs der Wehrmacht. Vom 26. Juni 1936. Gesetz zur Aenderung des Wehrgesetzes. Vom 26. Juni 1936.
Umlegungsgesetz. Bom 25. Juni 4936. . Verordnung zur Ergänzung der Vorschriften über die Zu⸗ lassung als Rechtsanwalt im Saarland. Vom 15. Juni 1936. Verordnung zum Gebührengesetz für das Auswärtige Amt und die Auslandsbehörden. Vom 19. Juni 1936. Verordnung über die Anerkennung von ,, im Kraftfahrwesen, die Ausbildung von Kraftfahrzeug ührern und die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Bereich der SS. Vom 24. Juni 1936. Umfang: „»,. Bogen. Verkaufspreis: 6,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (, 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die am 29. Juni 1936 ausgegebene Nummer 23 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Gesetz über die ,, , n, begrenzter Genehmigun⸗ gen von Eisenbahnen des öffentlichen erkehrs. Vom 26. Juni
1936. Bekanntmachung über die Auslegung des Artikels V
tsch bolin ia nischen Freundschafts⸗ und Handelsvertrags.
den
20. Juni 1936. . Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern
und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 26. Juni 1936.
Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: 6,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (93 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
des Vom
Luftpost⸗Nachbringeflüge Köln Cherbourg. Zur Beschleunigung der Postbeförderung nach Amerika hat die Beutsche Reichspost Nachbringeflüge von Köln nach Cherbourg eingerichtet, die den Dampfern „Bremen“ und „Europa“ Spät lingspost nachbringen. Die lic die von Köln um 19.00 ab⸗ ehen und in Cherbourg um 14,336 Uhr eintreffen, verkehren im onat Juli am 1, 10, 17. und 26. Ihre 6 ermgli durch die Erreichung eines früheren Dampfers eitgewinne bis zu 3 Tagen. Die neben den gewöhnlichen uslandsgebühren zu entrichtenden Luftpostzuschläge betragen nur 15 Rpf. für je 20 g. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
Aus der Verwaltung.
Reichsumtegungsgesetz. Das Reichskabinett hat in seiner Sitzung am Freitag ein Ge setz angenommen, das den Reichsminister für Ernährung und
Landwirtschaft ermächtigt, das Reicht der ländlichen Grundstücks⸗ umlegung neu zu regeln. Die Vorschriften für die Umlegung zerspltterten ländlichen Grundbesitzes sind in zahlreichen Länder⸗ pern verstreut, die zum Teil seit der zefreiung zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Geltung sind.
Das Ziel der Neuregelung ist vor allem, die landwirtschaft⸗ liche Erzeugung durch Vermehrung und Beschleunigung der Um⸗ legetätigkeit zu steigern, um die , ,. des deutschen Volkes mit einheimischen Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu sichern und das deutsche Bauerntum zu stärken. Das Gesetz ist daher ein Stück der großen . der deutschen Landwirtschaft. Fast 5 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche bedürfen in Deutschland noch der Um⸗ und Zusainmenlegung, die in Süd⸗ , auch' unter dem Ramen Feld- oder Flurbereinigung ekannt ist.
Ein Umlegungsverfahren bietet Gelegenheit, die im Boden noch schlummernden Wachstumskräfte zu erwecken, Oedland zu kultivieren, die Entwässerung zu die fee Bewässerung zu er⸗ möglichen, Wege anzulegen u. a. m. Tie Umlegung schafft daher auch große, wertvolle Arbeitsaufgaben für den Arbeits ienst oder Arbeilslofe. Den Beteiligten soll die Aufbringung der Kosten für das Verfahren, die Wege⸗ und Grubenanlagen und sonstigen Bodenverbesserungen durch einen begrenzten prozentualen Land⸗ abzug erleichtert werden. Das Gesetz gibt dem Reichsernährungs⸗ 6. nur eine Ermächtigung; die Einzelheiten werden in einer Umiegungsordnung“ geregelt werden, die noch eingehender Be⸗ here mit den verschiedenen Reichsministerien und dem
eichsnährstand bedarf.
Die Ausgabe der Technischen Nothilfe als technische Polizeihilfe. Cebenswichtige Betriebe und Katastrophen⸗ abwehr.
Minssterialdirigent Dr. Bracht vom Reichsinnens nn“ terium ha kürzlich eine engere Zusammenarheit zwischen * ilfe und Polizei angekündigt und dabei die TN. als eine Art eiwilliger technischer Hilfspolizei bezeichnet. Ueber die Aufgaben der TN. in I. Rahmen berichten „Die Räder“. Danach . die TR. ein Machtmittel des Staates für Aufgaben, die nu fachliches Können zu lösen sind. Dabei ist nicht die Zahl
itglieder wesentlich, sondern das fachliche Können. Jufolge⸗ defsen hat die TN. von einer ursprünglichen Mitgliederzahl von 6h ho0 Rothelfern bewußt ihren. Stand guf heute etwa 150 herabgesetzt, um nur die n,. Kräfte zu behalten und si durch ungelernte Kräfte nicht zu belasten. Auf dem Gebiete der Aufrechte rhaltung lebenswichtiger Betriebe in den vergangenen
dur der
eit der Bauern⸗
spruchung des offenen Kapi ; 1 Kapitalmarktes durch diese N issi ö — - . e ie Landensrentenb— ĩ = Ie ia ng err lh gabe n. 10 .. . . gi en g nnn lll . ö echten der Pfandbriefinstitute an ung en sollen. Derarti Abl wurden im Verlaufe des Berichtsjahres in Sö . . . s e jahres in Höhe vo ö k für den nächsten er,, n, ö . eh e , eg der ausgegebenen Landesrentenbriefe belief k , . 3 . ien n n. GM bzw. R, . erg g rn, . 33, 51, Mill. GM ehem. 9. Mill. 3z 23. Die gewährten vorläufig zins⸗ . 6 r n fen, gen ö am 5 5, Durch die erwähnte Haftungsüb e Preußischen Landesrentenbank erhöhte sich di , — J öhte sich die Tauerkreditgewäh⸗ rung auf 185,50 Mill. RM. In den Jahre er m, —⸗ 85, RM. Jahren es big 163 9. Landesrentenbank 12 032 2 mit einer . 2 7 8 * . . versehen. Landesrentenbriefe zeigten 1935 wie auch im laufen fiahg eine überaus stetige Kursentwicklung; . , , durchaus anhaltend und rege, so daß sie infolge . emangel nicht immer vollbefriedigt werden konnte. Die 2 ö laufenden Jahre sich günstig gestaltende Lage des . marktes würde die Möglichkeit weiterer Emifsioneir von . rentenbriefen zulassen; die bisher festgelegten Zwischen⸗ * . hierdurch flüssig gemacht werden und damit * e 8 * . ö i ü * line, g. g neuer Siedlungsvorhaben wieder zur Ver⸗ Der Eingang der baren Rentenleistungen hat sich im? . gegenüber dem Vorjahr im , 1 w. Grundstücken wurde im Berichtsjahr die Zwangs verfteigerung e , Zahl der mit Renten der Landestentenbank be— 52 ern n m, — 2 Die Einleitung des Verfahrens 3 Fällen von der Landes e t Fa 2. 66 ig r Landesrentenbank, in 25 Fallen . Wie schon erwähnt, ist dem Institut die Vertoaltung der zur ane n der Flüchtlingssiedler gewährten . ie ursprünglich die Deutsche Rentenbanl⸗Kreditanstalt vergeben atte, übertragen worden. Diese Kredite wurden s. Zt. den lüchtlingssiedlern gegeben. Die Landes rentenbank weist am 31. Dezember 1935 derartige Kredite in Höhe von fast 4 Mill. RM erstmalig in ihrer Bilanz aus. Sie verteilen sich auf 17 Einzel. darlehen, von denen der größte Teil auf 6 der Rest auf 2 . Oldenburg entfallt. e Umfangreiche Arbeiten erforderte auch im Berichtsjahr die weitere Durchführung der Entschuldungsverfahren. Bei . samt zu erwartenden über „00 Verfahren sind die Anmeldungen zu e, men Teil bereits bewirkt. ö Die Berwaltungsausgaben der Landesrentenbank, zu deren Deckung die Rentenschuldner nicht herangezogen — beliefen sich im Berichtsjahr auf 572 39 (iss 314 RM. Nach Botnahme ge messener Abschreibungen und Rückstellungen von ANS 121 dn, RM und unter Einrechnung des Gewinnvgrtrages don 1588 C88) RM, beträgt der Reingewinn * 7165 (125 63h)
— Devisenbewirtschaftung.
Die Uebertragung von Bermö ĩ gensertrãgni nach den Niederlanden auf Grund des 2. Trans fer⸗Prototolls vom 5. Juni 1936.
. . Reichs telle für Devisenbewirtschaftung hat underlaß Nr. M 63 D. St. — — Ne. St. bie Hebertta- gung von Vermögenserträgnissen im KFahmen des Trans fer⸗ a, . mit den Niederlanden vom 5. Juni 1925 nen geregelt 6 . ,, für alle Fälligleiten vom 1. Just 7 35 ö 30. Juni 1937, die zwischen dem 1. Juli 1938 und dem 2 Juni 1937 bei der Konverstonskasse für eutsche Auslands⸗ schulden eingezahlt werden. Für die bereits vor dem 1 Inli ee. eingetretenen Fälligleiten, für die eine Einzahlung bei der Konyersionskasse bis zum 30. Juni 1939 nicht erfoigt ist, kommen die Vorteile der jeweils geltenden Transferabtommen mit Holla nd endgültig in Fortfall. Werden auf Fällfgteiten vor dem J. Juli 15566 nach dem 30. Juni 1946 noch Einzahlungen ele siei, so gelten hierfür die allgemeinen Vorschriften 3 also al von 3 Aigen Schuldverschreibungen der fionoerssons affe 3 Die im RC. 13125 D. St. — Ue St., niedergelegten Grund ät sind auf, den Fortfall der in Il. Dieses C genannten igen Schuldverschreibungen der Konverstonztasfe mit uner- heblichen Aenderungen aufrechterhalten worden. . ö. din sichtlich des Transfers bestimmt die Neuregelung u. a i Zahlungen, die unter das Gesetz üßer Zahlungsherbindlich⸗ leiten gegenüber dem Ausland vom 5. Juni 1933 fallen, treten durch das neue Abkommen für die Prayis der Tepisensteslen
lichen Goldpfanhbriefen wurden Ostpreußen etwas höher be— r, dagegen gaben Westpr— Nenlanhschastl 1, hg ee 1 ö Zachsen waren leicht gehrnckt PHropinzanleihen lagen . vuhig, Holst. Elef. Verband gaben letzte NotsJ um 5 2. r Länder- unh Reichaanleihen wurhen, sofern Umsätze stattsanden, meist auf Hortagsbasts angeschrieben, Ron indu striellen Echulp⸗ . büßten Farbenbonds 15 *, ein . kö Tagesgeld vertenerfe sich des Ultimo wegen auf Von PValuten errechnete Dollar mit 2, 1.
— — — — —
jenigen, bie durch längere Abschlüßsf 957
] 9 . 21 ich längere Abschlüsse gebunben sind Jie unhen Velche offensichtlich 191 Vorrat 59 en . zt 4 fach Der Fall, weil man sich noch por det Preiser hot ag , g. mõchte men sich sinrte Abftriche amn hr, , 6 eee, . fallen J , 1bftrtche anf ihre Reffelsungen ge fallen lassen Auf die über Ende Juls h . gen abschlüsse behal ber nne Juli hingusge henden Lieser⸗= Aabschlüsse behalten fich die Liesermwerle nene Preise vor, hie ert später betanntgegeben werden sollen r ,,
sich das Pfund müit 12,47 n,, der
nnd bas
Entspannung am Gelb⸗ und Rapitatmartt der Schweig.
Basel, 21 Juni. Ter Handessteil der Baller Nationas-
68a nr Rapital⸗
grundsätzlich keine Aenderungen ein. Die Devisenstellen haben daher wie bisher die Einzahlung der unter Jas Gesetz fallenden Reistungen an die Konverflonsasse ohne Geructsichtigu ng der Zonderregelung für niederlandtsche Gläubiger zu genehmigen Tie nieder land ischen Gläubiger werden, soweit sie sich der Jen rege lung unterstellen, in der im folgenßen dargelegten Art befriedigt: 1. Grundsatzlich ist vorgesehen, daß die unter daz Transfer; geset fallenden Kapitalertragni se, soweit diefe Kerraqe von den Schuldnern bei der Kondersionstasse für den tsche Augiands—= sculden eingezahlt worden sind, aus dem Erlös gewisser zusatz⸗ licher Ausfuhrgeschafte bis zum Betrag von 355 , jährlich in hollandijchen Gulden ausgezahlt werden . . 2. In Abweichung von dieser allgemeinen Regel gelten für
nachste hende ande rbestim⸗
die folgenden Kapitalertragnisse mungen:
Miet- und Pachtzinsen werden bis zu vier Fünftel trans⸗ feiert; Gewinnanteile von Kapitalbeteiligungen, die nicht uber einen best neten Nennbetrag lauten, werden zur feriert . Für die 35 * üßersteigenden Betrage ist, soweit nicht die unter 2 vorgesehene Ausnahmeregelung eingreift, eine besgndere
ark. der wie folgt verteilt worden ist: awerandert 3 *
Regelung vorgesehen
Wirtschaft des Auslandes.
Erneute Distłontermãßigung in Holland. Amsterdam, . Juni. Die Riederlandische Bank hat den Dig⸗ kontsatz ernent um J auf 3 3 ermäßigt — ? den zwei⸗ maligen Diskonterhöhungen von Y Mai n auf 3) und vom 38. Juni (834 auf 19. ländische Bank am .
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Niederlandi ine Tistontermäßigung auf 43. vorgenommen kontsenkung kann sowohl als ein Anzeichen
getretene Beruhigung der Lage am Geldmarkt gewerte⸗ als auch als der Verfuch, die Wirtschaft vor stärkeren C
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em m, , , dnnn . n n, Tonne Rohstahl zu veranschl
5 ö. . Klarheit befteht und weil
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auch die Erhösßnng der Getälter noch
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offe agen ist. Es it bis fetzt nach gar nicht 8 wre R nr 2 dom rar,, e z x 6 nnd wie es den franzästschen Werken mäaglih fein wird
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229 m. ; 3 eitung derze chnet e ö . . Der ne ne Entspannung 4am Gee sh. 66 marlt. Tie Angtiff ng ann Geld- und Ilillftand gerommen. Es Fah rn nas ; P J . M ** 49e kee. allae meine a5 zu einer He r5⸗ tigung bes 24 3 ee. , ee deren getom men. Die Nüchuge nnd Ubmon= n, nag Geldern aus der Schwe i haben 4 1fgehöhrt ung an , , 2 . vy 227 ä 1 15 ) 2 — * n de , Am wesentlichften feen ig Swirkungen der hernhlgten Rahrnngsfas 4 . markt gemesen, d ährnngésage uf dem Capitat- — 4 ma ae der nach ven Aussührnngen des Hunde shrashenten, nm, ,, , fe, wan, Fern zeigte, als die sürrse Her ch we 36
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Preiskontrolle in der Schweiz.
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Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Absatzes 2b, Seite 11 der in Nr. 4 des
„Preußischen Besoldungsblattes“ vom 2. Februar 1926 ver⸗ öffentlichten, am 109. Januar 1926 in Kraft getretenen
„Vorschriften für die Lieferung von Papier an preußische
Staatsbehsorden“ hat folgende Papierfabrik ihr Normalwasserzeichen bei dem unterzeichneten Amt angemeldet:
Zeiten wilder Streilhetzen und politischer Unruhen liegen die großen geschichtlichen . der Organisation, An mehr als 60h wichtigen Einfatzstellen hat die TN. im Laufe der Zeit ein⸗= greifen müsfen. Das Entscheldende dabei war nicht. der Streit als solcher, sondern die Schlüsselstellung der lebenswichtigen. Be⸗ triebe für das Ergehen des beutschen Volles. JNiese Schlüssel⸗
beit ausschließlich mit ihren staͤndigen Arbeitskräften auszuführen beabsichtigen. (I Deffentliche Bauarbeiten im Sinne dieser Anordnung kind Hoch- und Tiefbauarbeiten, die von den Dienststellen des gleiche und der Länder, der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und der ihr angeschlossenen Verbände, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, ferner Hoch⸗ und Tiefbauarbeiten der Betriebe zur Versorgung ber Be⸗ völlerung mit Gas, Wasser und Elektrizität, der gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen einschließlich der Organe der staat⸗ lichen Wohnungspolitik im Sinne der Gemeinnützigkeitsverord⸗
. . 1911111 122 81 35 * ö z P . — 2 2 —— Mehrkosten ans der Knndschaft heranszuha len Tie in diefer aan meßzrarzn NHätzrangen n Hen nen, werde er * wan ö 9 harman ; 8 m. 1 n, ö a, 12 an rn nnr Hennen werde nme . 9 erwartend 1 Fem ühn gen der fran zar chen Gnrten⸗ lattan gegen Era Sean st amn we gn ⸗ . werte und der innerfranzöstschen Perbände darfen nicht dae Nic, Fnherta ler ferrgzalten mäck en * eren m 4. . f Halte noche 2 13 nen r den
* tungen zu bewahren w te ung mer dre Ent inna ncht wirr der ran zgiichen andern den Ransmmwann nir 5esnnderen nrgegen tmr enpxerfe Era srmerlen ir ene ; ganzes rache, , be, Fan
1. * * * 2 * Die Lage ber stanzõsijchen Gisenindusltie. 23 — m E; ꝛ erna nnen . ö. . . nne 4 esslich in Jen Sünden richt vorgeng nnen worden nnd die FRer⸗ Igrenen ung Jer Ansländer gelen f .
stellung sst auch heute bedroht — durch feindliche Einwirkung im Tohnerhöõhungen und Preiegestaltung. e Hei eien, wn
Ernstfalle. Dann an der Aufrechterhaltung der lebenswichtigen — Paris 29 uni Tie Aunmofrtungen der französtfchen Lohn⸗ em,, , ear 4 3 gen 21 , , mg
Betriebe wie Gas, Wasser, Elektrizität usw. mit allen Kräften a, Q . meet n,, Herren,, ö rim, Ende ri die segztgen Freise berßeßasten — 5 * an
mitzuwirken, ist eine der Aufgaben der T. im , n, , ,. iii, . —— um nicht mir * Regierung zu santmen⸗ dz s Techni Dienstes. Der Luf zdienst der TN. k n. Auch mifffen sie weitgehende Rücktcht nehmen anf
und zwar des Technischen Dienstes. Der Luftschutzdienst tenernng der Aegstefse, wie Kohlen, Erze, Ract usm, noch eme bäckkichen and dringenden Behärfarsse ger Kunden fe, r. de
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punkten des Tande