Reichs und Staatsanzeiger Nr. 156 vom S. Juli
1936. S. 2
Zuwiderhandlungen gegen die fallen unter die Strafvorschriften der 8
ordnung über den
Diese Anordnung tritt
8 . Zuwiderhandlungen.
Warenverkehr vom 4. September 1881.
S5. Inkrafttreten.
am Tage nach der
schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
D
der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl
er Reichsbeauftragte für Wolle. Jeremias.
—
Anordnung 12
(Schrottmarktregelung) vom 8. Juli 1936.
Auf Grund
4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) mit der Verordnung über die
stellen vom 4 Nr. 209 vom .
der Verordnung über den
September
Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Abschnitt 1 (Entfallgebiete). 5 1.
Es ist verboten, folgende Eisen⸗ und Stahlschrottsorten:
aus dem durch die nachstehend
lichen Entfallgebi
Hochofenschrott, Siemens⸗Martin⸗-Schrott, Elektroofenschrott,
Späne,
Kupolofenschrott, Sperrschrott,
Mischschrott,
dem östlichen Entfallgebiet zu liefern. Verlauf der Grenze:
Unterlauf der Elb
gengra
Bahnlinie Gerstungen / bad S
thal,
Schnittpunkt des 10. Lär
Schweinfurt,
Vorschriften dieser Anordnung z 16, 12 bis 15 der Ver—
Verkündung im Deut
e Grenzziehung entstehenden öst⸗ et nach dem westlichen oder vom westlichen nach
e von der Nordseeküste bis zum 10. Län⸗ d, 10. Längengrad bis Mm Schnittpunkt mit der alzungen bei Philipps⸗
igengrades mit der Bahnlinie, Bahnlinie Philippsthal / bad Salzungen / Meiningen bis
lichen
Warenverkehr vom in Verbindung Errichtung von Ueberwachungs⸗ 1934 (Deutscher Reichsanzeiger September 1934 wird mit Zustimmung des
lichen
einer
Die auf der Grenzlinie liegenden Gemeinden zählen zum öst⸗
Dem Verbote des § 1 unterliegen
Maßgebend für die
versandt wird. Der gemäß 8 2 3 . Sortierungslager zugeführte Sperr- und Mischschrott gilt als am
Orte des Lagers entfallen.
Empfänger von Schrott (Händler oder Verbraucher) haben
Schrottsendungen, die ihnen aus 9 ö Betracht kommenden Entfallgebietes geliefert werden,
unverzüglich der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl in . Abteilung Schrott) zu melden. Die Meldepflicht umfaßt
nicht die im
Entfallstellen und Händler dürfen Eisen⸗ und Stahlschrott
& Q &! , R t-
des Main von Schweinfurt bis Marktbreit, Bahnlinie n , . Rothenburg, Luftlinie Rothenburg / Bot am See, ; Bahnlinie 35 am See Eraissheim / Sessental / Gaildorf / Vacknang Waiblingen bis Fellbach, . Luftlinie Fellbach Mettingen / Wangen / Degerloch / Möhrin⸗ gen Vaihingen, Bahnlinie Vaihingen / Sorb, Rottweil bis Marhach, Bahnlinie Marbach Donaueschingen / Immendingen Waldshut.
Flußlauf
bis
Entfallgebiet. 82
nicht
1. Gußbruch, mit Ausnahme des für den Hochofen bestimm⸗ ten Gußschrotts. . ;
2. Sperr⸗ und Mischschrott, der 15 km östlich und westlich von der Grenze G 1 Abs. 2) entfällt, soweit er Schrott⸗ zerkleinerungs- und Sortierungs lägern innerhalb der
15 Km-⸗Grenzzone (sog. kleines Grenzgebiet) zugeführt wird. 83
Zugehörigkeit des Schrotts oder öftlichen Entfallgebiet ist der Ort, von dem der
iff. 2
zum west⸗ Schrott
einem Schrottzerkleinerungs⸗ und
§ 4. Orten außerhalb des für sie
§z Z vorgesehenen Ausnahmen. Abschnitt IL (Lagerhaltung). 85
der nachstehenden Sorten:
chargierfähiger Hochofenschrott, unchargierfähiger Hochofenjschrott, chargierfähiger . unchargierfähiger Siemens⸗Martin⸗Ofenschrott,
Eisen⸗ und Stahlspäne,
Ri sschschrott Gu gig jeder Art, kupolofenfertig, Gußbruch jeder Art, unchargierfähig, Kupolofenschrott,
fallste
3 Strafvorschriften
10. Spezialschrott, 11. 2 für chemische Zwecke,
12. Edelstahlabfälle, 13. Kup .
14. verzinnte Ab
werzintter Schrott),
älle einschließlich Konservendosen,
nicht länger als 8 Wochen auf Lager halten, wenn in den
unter Ziffer 1— 6 genannten Sorten 109 t,
unter Jif
§ 6.
ö J- II genannten Sorten 50 t, unter Ziffer 12— 14 genannten Sorten 30 t erreicht sind. ;
Die im 8 5. vorgeschriebene Begrenzung der Lagerhalt ft t in jedem Falle alle Mengen, über die die einzelne En e oder der einzelne Händler verfügungsberechtigt ist, un
. sowohl Bestände, die auf eigenem ; etriebe, als auch Bestände, die auf fremden Lägern oder fremden Betrieben aufbewahrt werden. ü Für räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweigniche lassungen eines Ünternehmens werden die nach 8 1 zulůsn Höchstmengen gesondert berechnet.
ager oder im eigene
Abschnitt II1 (Hegengeschãfte.
§ 7.
Es ist verboten, bei Abschluß von Verträgen auf Kiefern oder Abgabe von den in 3 5 genannten Eisen⸗ und Stahlschtut,
er bei der Erfüllung dieser Verträge als Gegenleism
1 0
arenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen anzubieten oö
zu verlangen. Für die im
S 2 bezeichneten Fälle gelten insoweit kenn Ausnahmen.
Abschnitt IV (Schlußbestimmungen).
Die Ueberwachungss sonders begründeten Einze schriften dieser Anordnu
Allgemeine ; Reichswirtschaftsministers zulässig.
Ausna
§8 8.
§ 9.
§5 10.
Berlin, den 8. Juli 1936. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl: Dr. Sch e er⸗Hennings.
telle für Eisen und Stahl kann in hr lfällen Ausnahmen von ng zulassen.
hmen sind nur mit Zustimmung M
den Vah,
iwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter di der S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über Varenverkehr vom 4. September 1934.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlich im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Uebersicht der Frägungen von Reichsmark. und Neichspfennigmünzen bei den beutschen Münzstãtten bis Ende Juni 1936.
—
— ——
1. In den
April, Mai sind gepräg
Monaten Juni 1936 t worden in:
Drei⸗ Reichsmark⸗ stücke
Fünf⸗ Reichs mark⸗ stücke
Silbermünzen (alt
Zwei⸗ Reichs mark⸗ stücke RM
Nickelmünzen Ein⸗ Fünfzig. Reichsmark Reichs pfennig⸗ stücke stücke RM RM
Silbermünzen (neu)
Fünf⸗ Zwei⸗ Reichsmark⸗ Reichsmark⸗ stücke stücke
RM
Ein⸗ Reichs mark⸗ stücke
2M
Zehn ⸗˖ Reichspfennig⸗ stũcke
RM
Alum in iumbronzemünzen
Fůns⸗ Reichspfennig⸗ stũcke
RM
Kupfermünzen Zwei⸗ Ein⸗
Reichs pfennig⸗ Reichspfenmh stücke stückhe RM
Berlin
München ö Muldenhütten Stuttgart.. Karlsruhe .. Hamburg ..
Vorher waren 3. Gesamtprägung
Hiervon sind wieder eingezogen.
Bleiben
40 879 950
12 920 099 h 300 0090 9622 999 5 076 000 5 830 0900
162771 2385 gy3, zo 26 ö 1dr. 2 100 00.
749 326 20 263 Oo. 15 651. 294 Sho 7o 56 Obo.
Md go 9s 90 Co,-—
RM 1665 hci stt II don
S0he 16 20
Summe 1.
geprägt). 761 950 000 272174 184
213 713 oo
1812771 242 529 E28
593 097,50
79 627 950 d 29 49 —
2hh 000 00 660 655 Oo0
1395819, 90 7h 6h 20720
00 450, 95 z0 735 608 Hh
. T 5 0as Soo 0. öl ici
761 g9h0 O0 532 792 955
272 174184 264 533 676
2I3 763 oo9 258 736
S4 122 946.50 75 82750
244 341 799
I M00 09 710 253 950 12 600009 . r 15 871
250 272 451] 60 780 2834
77 051 027,10 54 73030
31 335 909,69 13 356.45
Tord vo is. S 026mm 6 Gl os Ini
229 157 045
7rd dos 213 45 280
) Vgl. den Reichsanzeiger vom 4. April 1935 — Nr. 81.
Berlin,
den 7. Juli 1936.
N, s Sa o 119,.—
T io io i83 Io] 12597 166
Im gg ß po
I Jö Ob
Dor fis, 8 00h 6tzt
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Damm.
—
Bekanntmachung KP 162
der neberwachungsstelle für unedle Metalle vom JT. Juli 1936,
betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des §3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. für unedle Metalle Nr. 171 vom 25. geführten Metallklassen machungen KP 157 vom 26. Juni 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 147 vom 27. Juni 1936) und kP 161 vom 6. Juli 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 155 vom 7. Juli 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise fest⸗
Richtpreise
gesetzt:
Deutscher
an Stelle der
Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X):
Bronzelegierungen (Klasse IX C)
Zinn, nicht legiert (Klasse TXA) ...
Banka⸗Zinn in V Mischzinn (Klasse
Zinn (Klassengruppe XX):
zlöcken XXPB)
J 219,59 „
1 , .,
RM
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 7. Juli 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.
über das
Auf Ersuchen des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda wird auf Grund des §51 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbrei⸗ tung der in Toulouse erscheinenden Zeitung „La dépséche“
Stinner.
Bekanntmachung Verbot einer ausländischen Druclschrift.
bis einschließlich 30. September 1936 verboten. Berlin, den 2. Juli 1936. Preußische Geheime Staatspolizei.
Geheimes Staatspolizeiamt. J. U.: Klenn.
ͤ d ᷣ Reichsanzeiger Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ in den Bekannt⸗
RM 75, bis 18, —
Rm 219,50 bis 239, 50 251,50 239, 50 je 100 kg Sn⸗Inhalt nas i 26,50 je 1 est⸗Inhalt Lötzinn (slasse RR D)., . id 5 ö. je 100 kg 8Sn⸗Inhalt RM 19,50 bis 20,50 2 . e 100 kg Rest⸗Inhalt. 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
lung
Wir geben unter Bezugnahme auf die SS 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen 21. August 1919 die nachfolgende Aenderung unseres katsverkrages, die durch Beschluß der Werksbesitzerversamm⸗
kohlenrat ihre Genehmigung erfahren hat, bekannt:
§ 16, Abs. 2, Satz? des Syndikatsvertrages erhält folgende Neu fassung:
Leipzig, den 7. Juli 1936.
Bekanntmachung.
zum Kohlenwirtschaftsgeset vom yndi⸗
am 3. Juli 1936 sowie nachträglich durch den Reichs⸗
Bruchbriketts und Brikettspäne dürfen nur für indu⸗ strielle Verbraucher abgegeben werden.
Mitteldeutsches Braunkohlen⸗ Syndikat 1932, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wolff. Zöllner.
setzsammlung enthält unter
(Nr. 14336) Erlaß über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Geheimen Staatspolizei.
(Nr. 14 3575 gebiete.
Umfang; „. Bogen. Verkaufspreis: 020 iM, zuzüglich einer Bers il ihr von 3 Rpf. n. nnn ch
Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Wg, LTinkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft am 6. Juli wieder übernommen.
Mit
Preußen. . Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 16 der Preußischen Ge⸗
1. Vom 29. Juni 1936. l Vierzehnte Verordnung über Wohnsiedlungs⸗ Vom 16. Juni 1936.
KFV. DB. . Arbeitsbeschaffung, nungen, Erlasse; H arbeiter zur , . — Anordnun Bedarfs an Arbeits
arbeiten. Vom 26. Juni recht, Lohnpolitik. ) über die Heimarbeit in der Gemüse⸗ und bstkon ͤ ; 1 1955. — Verordnung über den Vertrieb, von
Vom 18. Jun i sowie über die Auszahlung hn
laubskarten und Urlaubsmarken Urlaubsgeld. Vom 20. Juni 1936. — eh g Anordnung über Entgeltbücher in der nn n Textilindi tie Gesetze, Verordnungen, t nd ,, . Vom 29. Futza g n ung des ur Durchführ 9 . .
IV. Arbeitsschutz. Arbeitszeit in Bäckereien u Begründung. — Verordnung z eitszeit in Bäckereien und Konditoreien.
en, Wohnungswesen und Erlaß über die Bildun
über die Arb 1935. — V. Siedlungswes Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Landesbürgschaftsausschüssen. ö. r Mitarbeit der , dr, ,,. der
über die Anderung der Verordnung 1s im Saarland. Vom 23. Juni ]
planung; Zweite Verordnun
lung des Mietweser Vierzehnte Verordnung
Preußen. onalnachrichten.
Vom 16. Juni 19536. — Pers
Nr. 19 des Reichsarbeitsbl , vom Reichs⸗ und Preu 8, Verlagsanstalt Htto S Bernburger Straße 14 hat licher Teil: J. Allgemeines. Ge Vierte Durch führungsbestimmungen währung von Kinderbeihilfen an Vom 10. Juni Arbeitsdien i fe. exanziehung auswärts beschäftigter
räften bei Durchführung öffentlicher 1935. — III. Sozialberfassung, Gesetze, Verordnungen . Verordnm
folgenden In
zur kinderreiche 1936. ĩ st, Arbeitslosenhilfe. Gesetze,
Vom 17.
atts vom 5. Juli 1936 (heral / ischen Arbeitsministerium, Beth tollberg G. m. b. S. Berlin 8́ n
. eil l, Anh setze, Verordnungen, Eiltst Verordnung über di
Familien Vier
— 11. Arbeitsvermittlim Ver
Notstand Anzeige d
über die 9
Arbeit
erven⸗Indust
Ausnahmegenehmigung
rlasse: Gesetz über
om? Städte
Juni 1936. — . g zur in
über Wchmster iu ngẽghe
Berlin, den 8. Juli 1936. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der Gesandte der Union von Südafrika Gie ist nach
betrug am 1. Ju
Verkehrswesen.
Die Deutsche Reichspost turniers in der Deutschlandhalle für die n eine Postanstalt ein. Sie befaßt sich mit dem Verkauf von n wertzeichen und Formblättern, der Annahme
Zaht der Rund funkteilnehmer am 1. Jul Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen 3
f 1936 7 450 319 gegenüber 7517210 am 1.31 Im Laufe des Monats Juni ist mithin eine Abnahme von Teilnehmern ( 1,16 ) eingetreten. e amn L Juli befanden sich 50 591 Teilnehmer, denen die Ru gebühren erlassen sind.
Sonder postamt aus Anlah des We lt⸗Keglt⸗
Jul Unter der chan or,
turniers 1936.
richtet aus zhulaß des Pelßsl!
eit vom 2. 4 f
und Ausgabe
RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 156 vom S8. Juli 1936. S. 3
dungen jeder Art und von Telegrammen sowie mit der von Ferngesprächen. Das Sonderpostamt verwendet ren Tagesstempel mit der Inschrift: Charlottenburg 5 Welt⸗Keglerturnier 1936.
Aus der Verwaltung.
53 Aufbaugesetze im ersten Halbjahr 1936. Das Reichsgesetzblatt, das ein getreues Spiegelbild der
ti Aufbauarbeit des Dritten gleich? liefert, soweit sie in
Handelsteil.
Gesetzen und Verordnungen ihren Niederschlag findet, gibt eine Uebersicht der Gesetzesarbeit des ersten gil gr dg e lan Die Zahl der in dieser Zeit erlassenen Reichsgesetze betrug 53, die Zahl der Perordnungen und Durchführungsbestimmungen, soweit
im Reichsgesetzblatt amtlich bekanntgegeben werden, 312.
ie
64 den Gesetzen befanden sich wieder zahlreiche von größerer Bedeutung. Es sei nur an das Patentgesetz, das hre m n n, . an das Tierzuchtgesetz und das *
⸗ etz über den Reichs⸗ remdenverkehrsverband, an die Reichstierärzteordnung, das Ge⸗ etz über den Volksgerichtshof, das Amnestiegesetz, das Familien⸗ unterstützungsgesetz und das Gesetz über die Vereinheitlichung der Haushaltsführung in Reich und Ländern erinnert.
Nelorm der Organifation der gewerblichen Wirtschaft.
Dezentralisierung — Stärkung der
Der Reichswirtschaftsminister hat durch einen Erlaß an die ichs wirtschaftskammer eine Reform der Organisation der ge— Herblichen Wirtschaft in Kraft gesetzt. Durch die bisherigen ge⸗ glichen Bestimmungen war das früher freie Verbandswesen in neue Organisation überführt und eine Verbindung zwischen lmmern und Gruppen angebahnt. Nunmehr soll in Aus⸗ hrung von, Gedankengängen, welche Präsident Dr. Schacht nieits in seiner Rede vor der Wirtschaftskammer Berlin⸗Bran⸗ burg im Dezember 1935 dargelegt hat, diese Verbindung bei en Wirtschaftskammern var hs. werden. Gleichzeitig wer— n Bestimmungen erlassen, welche Vereinfachung der Srgani⸗ tion, der Beitragseinziehung und Kontrollen bei der Verwen— ung der Mitgliedsbeiträge vorsehen.
In dem Erlaß wird zunächst die Notwendigkeit einer selb⸗ ändigen Organisation der gewerblichen Wirtschaft betont, Diese , ton soh das Vn n, J für die urchführung ihrer irtschaftspoliti vischen Kegierung und Wirtschaft sein. Soweit da⸗ e bisher selbständige landschaftliche Organisationen, wie die Be⸗ clsgruppen der Reichsgruppe Industrie und der Wirtschafts⸗ ruppe des Handels, ihr zum Teil auf alte Tradition aufgebautes igenleben aufgeben müssen, soll dies keinen Verzicht auf die be⸗ dere landwirtschaftliche Prägung bedeuten. Vielmehr wird ei einer Zusammenfassung dieser Gruppen mit den entsprechen⸗ en Wirtschaftskammern der landschaftliche Charakter in den ein⸗ elnen Bezirken gefördert werden.
Die Verbindung von Gruppen und Kammern id zunächst bei den Wirtschaftskammern erfolgen. Die bis⸗ rigen Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie werden in jndustrieabteilungen der Wirtschaftskammern und die Bezirks⸗ puppen der Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Handel (Groß⸗, tin, und Ausfuhrhandel, Einzelhandel, Gaststätten⸗ und Be⸗ tbungsgewerbe und ambulantes Gewerbe) in Unterabteilungen er Wirtschaftskammern überführt; die Unterabteilungen können
einer Abteilung Handel zusammengefaßt werden. Diese Abtei⸗ ngen und Unterabteilungen erhalten Leitung, Beirat und Ge— hästsfihrer, bei deren Berufung die. zuständige Reichsgruppe der Wirtschaftsgruppe mitwirkt. Die Industrie⸗ und Handels⸗ mmern des Bezirks werden in einer Kammerabteilung der Birtschaftstammer zusammengefaßt, die an die Stelle der auf⸗ sUlösenden n haf n Zweckvereinigungen oder , . nd Handelstage tritt. Die beteiligten Keichsgruppen und Wirt⸗ haftsgruppen erhalten fernerhin Einfluß auf den Haushalt der Euen Abteilungen und Unterabteilungen, der für diese gesondert ö. . allgemeinen Haushaltsplan der Wirtschaftskammern gestellt wird.
Hinsichtlich der Beitrags⸗ und Haushaltsregelungen unter⸗ heidet der Erlaß entsprechend der bei der Organisgtion des Ver⸗ hrs getroffenen Regelung zwischen e,, , Fachmit⸗ liedern und Listenmitgliedern. Eine nternehmung wird Haupt⸗ itglied bei ihrer Betreuungsgruppe, das ist diejenige Wirtschafts⸗ puppe, bei der das Schwergewicht ihrer fachlichen Betätigung egt. Wenn sie darüber hinaus auch noch im Gebiet einer anderen Birtschaftsgruppe tätig ist, so wird sie Fachmitglied bei dieser. handelt es sich bei ihrer gewerblichen Tätigkeit außer derjenigen s Hauptmitglied um einen Hilfsbetrieb oder um sogengnnte nerhebliche gewerbliche Nebentätigkeit, so wird sie lediglich als istenmitglied erfaßt und braucht in diesem Falle an die be⸗ keffende Wirtschaftsgruppe keine Beiträge zu zahlen. Sie wird ann mit einem entsprechend höheren Beitrag bei ihrer Be⸗ keuungsgruppe beitragspflichtig. Unerhebliche gewerbliche Veben⸗ itigteit liegt dann vor, wenn die Betätigung neben der die . itzliedschaft begründenden Tätigkeit ausgeübt wird un alle ahl ihen zusammen ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 0 RM erbringen oder wenn die Tätigleit innerhalb einer von en Reichsgruppen festzusetzenden Unerheblichskeitsgrenze liegt. ie, Beiträge follen innerhalb jeder Wirischafisgruppe nach gin= itlichen Maßstäben und in einem Betrage eingezogen werden. 8 lann also eine Unternehmung, die nur einer Wirtschaftsgruppe kgehört, in Zukunft nicht mehr von einzelnen Fachgruppen oder sachuntergruppen zu verschiedenen Terminen zu mehreren Bei⸗ rähen heiangezogen werden, sondern die Heranziehung erfolgt nur sseinheitiichen Terminen für alle der Wirtschasts gruppe ange= n. Untergliederungen. Für die Haushaltspläne der Grup⸗ uunmntethalb der Reichsgruppen ist jeweils Genehmigung der seordneten Gruppe angeordnet worden. Ferner ist die Ein⸗ ö ung einer Prüfstelle für den gesamten Bereich der Organisation . Wirtschaft , gn die die Finanzgebarung der
hren oder Kammern prüfen oll.
. Weiterhin sieht der Erlaß Einzelbestimmungen zur Verein⸗ hung um Erhöhung des Wirkungsgrades der Organisation vor. ö eich r upon und Wirtschaftsgruppen sollen ihre Organisation 1. Möglich eit der Vereinfachung von Dienststellen und der hals mnenlegung. von Fachgruppen und Fachuntergruppen noch⸗ [ hilberprüfen und hierüber terminmäßig berichten. Statistische gen der Fachgruppen und Fachuntergruppen bedürfen in aun der Zustinimung der zuständigen Wirischaftsgruppe. ĩ . macht der Reich wirtschaftsminister den Leitern und Ge— n. sämtlicher Gruppen zur Pflicht, engste Fühlung mit her te itgliedern zu halten und ihnen in unmittelbarer Gegen⸗ eiche ung und Aussprache die Wirtschaftspolitik des Dritten ian . . Schwierigkeiten und Erfolge bor Augen zu führen und ie n Mitgliedern Wünsche Und Sorgen entgegenzunehmen, wohei l , , . der Abhaltung von Be⸗
Yranhmnlungen hingewiesen werden. ;
. , , , f. ee e e, , — zhofes der deutschen Wirtschaft bei der Reichsw ⸗
id von Ehrengerichten bei den Wirtschaftstammern zur iinsezenng einer Ehrengerichtsbarkeit in Aussicht und ordnet die rg g eines Ausschüsses unter. Leitung des Rechtsanwalts ni eth on der Gotz bei der Reichswirtschaftskammer zur Aus.;
g von Vorschlägen an. Em näersrichég. bird schließlich noch einmal, zaß die Reich wirtschafcfen. Wirtschaftsgruppen und ihren Untergliederungen die ̃ eigt e e hen den Fachgruppen und die Fachgruppen den Fach⸗
mm abhen übergeordnet sind und daß die Bezirkswirtschafts⸗ rt un mn n ihren körperschaftlichen Mitgliedern Auskünßte aller
ordern könnens und auf die Beteiligung und rechtzeitige
und Bindeglied
Selbstverantwortung der Wirtschaft.
Unterrichtung bei der Behandlung von Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Anspruch erheben gh enen. ö. 3
Der Reichswirtschaftsminister bringt zum Schluß zum Aus⸗ druck, daß er nach Durchführung dieser Reform die Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die nunmehr eine in Gruppen und Kammern gegliederte Einheit ift, in stärkerer Weise als bisher in die Tagesarbeit der Wirtschaftspolitik einschalten werde. Schon jetzt sollen die Kammern und Gruppen auf ihre Mitglieder dahin einwirken, daß sie Einzelanträge nach Möglichkeit nur über die Organisgtion der gewerblichen Wirtschaft an das Reichs- und Preußische Wirtschaftsministerium leiten.
In dem Schreiben des Reichs- und Preußischen Wirtschafts⸗ ministers an die Reichswirtschaftskammer wird u. a. noch aus⸗ geführt, daß die Verbindung zwischen Handelskammern und Gruppen, für die durch das Gesetz vom 27. Februar 1934 und die Durchführungsverordnungen vom 27. November 1934 und 25. September 1935 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden waren, nunmehr unter Anwendung der hierfür in der Ersten Durchführungsberordnung vorgesehenen Möglichkeiten vollendet werden soll. Gleichzeitig sollen gewisse Mängel, welche sich aus dem auf das Prinzip der Hin mil schan gründenden Totalitätsan pruch durch zu starke Inanspruchnahme der Mit⸗ glieder der Organisationen ergeben, behoben werden. Schließlich wird es als erwünscht bezeichnet, die Ueberordnungs⸗ und Unter⸗ ordnungsverhältnisse im Aufbau der gewerblichen Wirtschaft derart klarzustellen, daß sich für die leitenden Persönlichkeiten klare Verantwortung und zugleich die Befugnisse zur Erfüllung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Untergliederungen ergeben.
Mit dem Hinweis darauf, daß der Reichs wirtschaftsminister bereits mehrfach Bedenken gegen eine schon vorhandene oder dro⸗ hende Ueberorganisation geäußert habe, wird dann in dem Schreiben weiter zum Ausdruck gebracht, daß alle Arbeiten an der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einen einfachen, über⸗ sichllichen Aufbau zum iel haben müssen, welcher zwischen Kamniern und Gruppen, bezirklichen und fachlichen Aufgaben klare Grenzen zieht und die verschiedenen Gesichtspunkte organisch zusammenbringt. Die gewerbliche Wirtschaft zerfalle nicht in regionale und fachliche Unternehmungen, sie . vielmehr eine Einheit. Demgemäß müsse auch ihr organisatorischer Ueberbau einheitlich sein. Gruppen und Kammern bilden die einheitliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Dieser Aufbau könne nur erreicht werden, wenn ihm das Eigenleben einzelner Srga⸗ nisationen, die zum Teil auf eine gute Tradition zurückblicken, untergeordnet wird.
Das Wesen sozialistischer Wirtschaft.
Die Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP. hielt auf der Plassenburg bei Kulmbach einen wirtschaftspolitischen Rednerkurs ab. Der Leiter der Kommission für Wirtschafts⸗ politik der NSDAP,, Bernhard Köhler, sprach über die „Sozialistische Wirtschaft“. Er wies dabei auf die Notwendigkeit hin, durch dauernde Schulung Propagandisten und Kämpfer auch auf dem wirtschaftspolitischen Abschnitt unserer Bewegung zu gewinnen.
„Wir sind verpflichtet, uns dem Führer als geschulte Mann⸗ schaft zur Verfügung zu halten. Der Nationalsozialismus wird so lange leben, als begeisterte Kämpfer für ihn leben. National⸗ sozialistische Wirtschaftspolitik unterscheidet sich nur in einem von jeder anderen Wirtschaftspolitik: sie ist sozialistisch, d. h. sie sieht ihre Aufgabe darin, dem Volk und jedem Volksgenossen Ehre und Freiheit seines Lebens zu ermöglichen. Jede wirtschaftspolitische Handlung muß vor diesem Ziel bestehen können, sonst ist sie nur die Handlung von Interessenten. Die sozialistische Wirtschaft, die wir anstreben, besteht nicht darin, daß man dem einen das gibt, was man dem anderen nimmt. Wenn das Schicksal des deutschen Arbeiters darin bestanden hat, daß er entrechtet wurde, dann wird dieses Recht nicht dadurch wieder hergestellt, daß man Anderen ihr Recht nimmt, sondern nur dadurch, daß man dem deutschen Arbeiter sein Recht gibt. Solange auch nur ein Volksgenosse gezwungen ist, seine Arbeitskraft auf dem Markt zu versteigern, damit er nicht verhungert, untergräbt er die Lebens⸗ möglichkeiten seiner Kameraden. Es war der Kapitalismus, nicht bloß der Mißbrauch des Kapitalismus, der den Einzelmenschen und das ganze Volk in der Gewalt gehabt hat. Nichts kann das ersetzen, was der einzelne Mensch zu arbeiten versäumt hat. Durch die Verwirklichung des Rechtes auf Arbeit bleibt der Arbeiter nicht länger bloßes Objekt der Wirtschaft. Er wird ihr Träger. Man kann nicht das Recht auf Arbeit teilen, man kann es nicht ergänzen: hier durch ein Stück Recht auf Siedlung, hier durch ein Stück Recht auf Familie, auf Altersversorgung. Das sind alles erst Folgerungen des Rechtes auf Arbeit.“
Längere als gesetzliche Garantiefristen sind verbotene Zugaben.
In einem Streitfall, dem der Tatbestand 4 lag, daß
ein Sandwerksmeister eine Empfehlungskarte versandt hatte, in der er fuͤr seine Leistungen eine zehnjährige Garantie anbot, während nach dem Gesetz höchstens eine fünfjährige Gargntie in Betracht kam, hat der Reichswirtschaftsminister nach der „Rhein⸗-Mainischen Wirtschafts⸗Zeitung“ folgende Stellung eingenommen. „Die Ga⸗ rantie von j6 Jahren übersteigt die durch 5 638 B. G. ⸗B. bestimm⸗ ten Garantiefristen; ich erblicke daher in der genannten Zusage
einen Verstoß gegen die Zugabeverordnung.
— —
Berliner Börse am 8. Juli.
Aktien still, später befestigt. Renten stetig.
Die vereinzelt von der Kundschaft eingegangenen Kaufaufträ— vermochten der Gesamttendenz kein . = 2 da die Kulisse namentlich in den stärker vorgekauften Werten man⸗
els ausreichender Gefolgschaft des Publikums wieder zu Glatt lellungen schritt. Gegen den Vortag ergaben sich daher nur in Einzelfällen stärkere Abweichungen. Auch in den gestern besonders gefragten Werten, wie Waldhof und Aschaffenburger Zellstoff, ver⸗ mochten die noch vorliegenden Käufe einen Kursrückgang um 1 bzw. 3» nicht zu verhindern, da der berufsmäßige Börsenhandel ange⸗ sichts der vorangegangenen Steigerung Gewinnrealisationen vor⸗ nahm. Am widerstandsfähigsten blieben Montanwerte, insbesondere Ver. Stahlwerke, die bei größerem Umsatz 5 . gewannen. diesen Gewinn allerdings später nicht voll behaupten konnten. Klöckner zogen um „, Hoesch um 5 an, bröckelten später aber ebenfalls ab. Nahezu umsatzlos und daher meist gestrichen waren Braunkohlen⸗ werte und Kaliaktien. Von chemischen Papieren erlitten Farben einen kräftigen Rückgang um 16 R auf 167 R, zogen dann aber leicht um „ an.
Im Gegensatz zur Allgemeintendenz lagen Linoleumaktien recht fest, namentlich Conti⸗Linoleum, die mit Plus⸗Vorzeichen er⸗ schienen und dann 3 „ höher notierten. Von Elektroà⸗ und Tarif⸗ werten sind nur RWG und Siemens mit je — 1 * sowie Char⸗ lottenburger Wasser mit 4 1 * als stärker verändert zu erwähnen. Chade⸗Anteile waren kräftig erholt. Von Kabel⸗ und Drahtaktien ermäßigten sich Deutsche Telefon und Deutsche Kabel um 12 bzw. um IV 75. An den übrigen Märkten fielen mit kräftigeren Ab⸗ weichungen gegen den Vortag auf: Berlin Karlsruher sowie Schu⸗ bert & Salzer mit je — 13, Hamburg- Süd mit — 2X, anderer seits AG. f. Verkehr mit 4 155 und Südd. Zucker mit 4 2 .
Zu Beginn der zweiten Börsenstunde war wiedererwachende Unternehmungslust zu beobachten. Bei umfangmäßig allerdings be⸗ grenzten Käufen zogen die Kurse an und überschritten bei den meisten Werten die Anfangsnotiz z. T. beträchtlich. Buderus waren um insgesamt 21 95 gebessert. Schuckert zogen bei kräftigerer Nach⸗ frage um 17 * an; Farben erholten sich bis auf 1681 und er⸗ reichten damit fast den Vortags⸗Schlußkurs. Von Montanwerten sind neben den erwähnten Buderus nach Mannesmann mit 4 134 und Ver. Stahlwerke mit. 4 76 „ hervorzuheben. Dagegen er⸗ mäßigten sich Waldhof weiter um 1 95, Aschaffenburger um * X.
Am Rentenmarkt wurden Altbesitãz 2 Pfg. niederiger mit 112,60 angeschrieben. Die Umsch. Anleihe gab erneut um 735 Pfg. auf S8 7 nach. Von Auslandsrenten waren Bosnier gedrückt.
Am Kassa⸗Rentenmarkt war keine einheitliche Linie der Kurs⸗ entwicklung festzustellen. Von Hyp.-Pfandbriefen zogen Braun⸗— schweig⸗Hannoversche um „* bis „3 an. Mittelboden⸗Liqu.⸗ Pfandbriefe und dto. Rheinisch⸗Westfälische verloren M bzw. * , während Preußische Centralboden und Preußische Hyp.⸗Bank Liqu. Pfandbriefe 6 bzw. 0,32 gewannen. Stadtanleihen waren nur wenig verändert. Von landschaftlichen Goldpfandbriefen be⸗ festigten sich einzelne Pommernserien um 26 bis . YS, Jer Sachsen um 35 355. Provinzanleihen waren auf Vortagsbasis gut be⸗ hauptet. Von Länderanleihen sind Lübecker Auslosung mit — 1M 3 als stärker gedrückt zu nennen. Industrielle Schuld⸗ verschreibungen konnten sich mit Ausnahme von Aschinger — * und Arbed . 1M) behaupten.
Am Geldmarkt nannte man uweränderte Sätze von 3 bis 3M „3, vereinzelt war auch darunter anzukommen.
Von Valuten errechneten sich Pfunde und Dollar nahezu ung verändert mit 12,46 M bzw. 2,482.
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Vörsenkennziffern für die Woche vom 29. Juni bis 4. Juli.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 29. Juni bis 4 Juli im Vergleich zut
Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ . vom 29. 6. vom 22. 6. durchschnitt Aktienkurse (Index 1924 bis 4. 7. bis 27. 6. Juni bis Ibetz S 169) Bergbau und Schwerindustrie 110,16 108,59 109,96 Verarbeitende Industrie .. 95,04 94,54 95,10 Handel und Verkehr 105.09 104.73 105,41 10 58 166 85 o 6]
Gesamt ..
Kursniveau der 10 igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken.. Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen . Anleihen der Länder und Gemeinden. ...
Durchschnitt. ..
Außerdem: 6 o/ oige Industrieobligationen o/ gige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...
96,78
9677 94,40
96,78
9ö. 82 di bh
2447 95, 86
96,78
95,82 94,50
9440 96, 5
9442
9ö,
102,39 S9. 26
101,87 88,37
102,0 dd, S0
Tagung der Autogentechnik.
Der Deutsche Azetylenverein e. V. und der Verband für autogene Metallbearbeitüng e. V. hielten anläßlich des vom Bund Deutscher Chemiker veranstalteten Reichstreffens Deutscher Chemiker in der Zeit vom 5. bis 7. Juli in München ihre diesjährige gemein⸗ ame Hauptversammlung ab. Die gemeinsame Vortragsveran⸗ taltung beider Verbände eröffnete der Vorsitzende des TDeutschen
zetylenvereins, der Direktor der Chemisch⸗Technischen Reichs⸗ anstalt Dr. Rim arski, mit einer Begrüßungsansprache, in der er darauf hinwies, daß die Vorträge des Tages einen Ausschnitt über die Forschungstätigkeit auf den Fachgebieten und über die Anwendungsmöglichkeiten der Autogentechnik in der Praxis geben sollten. „Forschung tut not“, solle das Motto der Vor⸗ träge sein.
Der erste Vortrag von Dr.-Ing. Zimmermann, Frankfurt a. M., über uu, h un, des Reinaluminiums und ihre praktische Bedeutung für den chemischen Apparatebau“ behandelte nach einem Ueberblick über die Entwicklung des Aluminiumver⸗ brauchs in den letzten Jahren die Vorzüge, die diese Schweißver⸗ bindung gegenüber anderen Verbindungsverfahren aufweist.
Ingenieur de Ridder, Bitterfeld, erläuterte in seinem Vor⸗ tra „Sydronalium und Elektron und ihre schweißtechnische Welterberarbeitung“ nach einem einleitenden Ueberblick über dig verschiedenen von der Firma J. G. Farbenindustrie A= G., Bitter⸗ feld, hergestellten Hydronalium- und Elektronlegierungen und ihre Verwendung die zweckmäßige konstruktive und werkstatt⸗ technische Behandlung dieser en fg, fs
Dipl. Ing. A. Rupp, Karlsruhe, verbreitete sich in seinem Vortrag „Praktische Beispiele der Schweißtechnik aus dem chemi⸗