1936 / 232 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Oct 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. S382 vom 5. Oktober 1936. S. 1

Arbeitstagung der Fachgruppe Tabak der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel.

Die Fachgruppe Tabak der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hatte kürzlich ihre Beiratsmitglieder zu einer Arbeitstagung nach Erfurt einberufen. Der Leiter der Fachgruppe Tabak, Max Schiff! München, gab einleitend einen umfassenden Bericht über die Tätigkeit der Fachgruppe. Er betonte hierbei die Ueber⸗ setzung des Tabakwarenhandels und die damit verbundenen Nach⸗ teile und die tatsächlich gegebene Existenzgefährdung für viele Tabakwareneinzelhändler. Dieser bedauerliche Zustand beruhe aber nicht auf der tebersetz ing des eigentlichen Fachhandels, sondern habe seine Ursache in den viel zu vielen Nebenverkaufsstellen. Branchenbereinigung und allmähliche Schaffung eines gesunden und in jeder Beziehung kaufmännisch ausgerichteten Berufsstandes bleibe weiterhin Aufgabe der Leitung. Schulung und Berufs⸗ förderungsarbeiten ständen damit in engem Zusammenhang. Das Einzelhandelsschutzgesetz müsse so angewandt werden, daß es zum Segen des Berufsstandes werde. Die Nachwuchsfrage sei ein ernstes Problem. Die Erfassung aller derjenigen Fachhändler und Fachgruppen, die sich ihrer gesetzlichen Meldepflicht noch nicht unterzogen hätten, würde auf einem besonderen Wege eingeleitet werden. .

In einer Reihe von Sonderrefergten, die von Mitgliedern der Geschäftsführung, insbesondere , , , gehalten wurden, wurden allgemeine Fragen des Einzelhandels und Sonder⸗ fragen des Tabakwarenhandels in ausführlicher Weise behandelt.

Das Einzelhandelsschutzgesetz und der Austausch über Erfahrungen, die man hiermit gemacht hatte, sowie dessen Gestaltung nahmen einen breiten Raum in den Verhandlungen ein. Dabei wurde die Erwartung ausgesprochen, daß sich dieses Gesetz zu einem Berufsstandsgesetz des Einzelhandels entwickeln möge. Rege An⸗ teilnahme fanden auch die Darlegungen über die Entwicklung des Verkaufs von Waren aus Automaten, Hierbei kamen insbesondere solche Fälle zur Sprache, die die Aufstellung von Automaten ent⸗ gegen den gesetzlichen Bestimmungen zeigten. Der Verkauf von Tabakwaren nach Ladenschluß in Trinkhallen wurde als ungerecht bezeichnet. Werbung, Dekoration und Wettbewerb im: Tabak⸗ wareneinzelhandel waren ebenfalls Gegenstände eines regen Ge⸗ dankenaustausches. In diesen Fragen legte man besonderen Wert auf Lauterkeit und kaufmännische Ehrbarkeit.

Die Notwendigkeit der Berufsförderung durch Schulung wurde in einem besonderen Referat erläutert. Berufsstandsfragen all⸗ gemeiner Art standen bei der Behandlung des Themas über die Entwicklung des Zigarrenumsatzes und der diesbezüglichen Er⸗ fordernisse für den Tabakwarenfachhandel zur Aussprache..

Der Fachgruppenleiter Schiff!, München, faßte in einem Schlußwort nochmals die geleistete Arbeit zusammen. Streben und Ziel sei der deutsche Kaufmann als dienenzes Glied in der Gemein⸗ schaft der deutschen und nationalsozialistischen Volkswirtschaft. Der Vertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Cor⸗ nelius Be rents, Jena, wohnte der Tagung für einen Tag bei und sprach über die Leistungen und Aufgaben des Einzelhändlers sowie über die Bedeutung des Fachgeschäftes. Der Arbeitstagung ging eine Sitzung des Beirats der Fachgruppe voraus.

Wirtschaft des Auslandes.

Die Goldpolitik der Echweizerischen Nationalbank.

Bern, 3. 10. 1936. Der Zustrom zur Nationalbank zur Aus⸗ wechslung von Goldstücken für das 20 ffr. Goldstück werden 28,40 ffr. und für das 10 sfr.Goldstück 13,90 sfr. bezahlt ist der⸗ artig rege, daß zeitweise der Goldankauf abgestoppt werden mußte. Wie aus dem am Freitagabend veröffentlichten Nationalbankaus⸗ weis hervorgeht, sind in den letzten Tagen über 15 Millionen Gold angekauft worden. Es sind viele kleine und kleinste Leute, die einige Goldstücke anbringen. 2

Im Nationalrat interpellierte der Sozialdemokrat Grimm den Bundesrat wegen dieser Goldankäufe zu erhöhten Preisen, wo⸗ mit der Goldhamster gewissermaßen belohnt werde. Der Bundes⸗ rat erteilte hierzu eine schriftliche Antwort, wonach die Herauf⸗ setzung des Goldpreises durch die schweizerische Nationalbank für den Fall der Abwertung schon von langer Hand vorbereitet worden sei. Der Bundesrat habe diese Maßnahme gebilligt. Der neue Goldpreis entspreche ungefähr der beschlossenen Abwertung um ca. 30 75. Wäre er tiefer angesetzt worden, so stände der Kurs des Schweizer Franken entsprechend höher, was den verfolgten Ab⸗ sichten widersprochen hätte. Würde man das im Inland geham⸗ sterte Gold mit einem tieferen Preis ankaufen oder mit einer Steuer oder bei der Ausfuhr mit einem Zoll belasten, so würde das verhindern, daß das Gold zum Vorschein kommt. Es sei über⸗ dies zu bedenken, daß wahrscheinlich der größte Teil des von In⸗ ländern gehamsterten Goldes bei Banken in London deponiert ist. Dieses Gold hätte man nicht erfassen können, und es wäre von staatlichen Maßnahmen unbelastet geblieben. Indem die Ausfuhr von Gold frei und unbelastet blieb, sei auch die Möglichkeit ge⸗ geben, daß es eher dem Noteninstitut abgeliefert wird. Bis zum 1. Oktober abends habe sich der Gold⸗ und Devisenbestand der Nationalbank um über 200 Mill. sfr. verstärkt, und zwar zum größten Teil durch Ablieferung von Gold in London. Der Gold⸗ export war dagegen wenig bedeutend und nahm von Tag zu Tag ab, als der Ankaufspreis der Nationalbank bekannt wurde. Die Geldverfküssigung habe sich in starkem Maße durchgesetzt. Die Obli⸗ gationen seien auf der ganzen Linie gestiegen, ein Beweis, daß eine allgemeine Zinsverbilligung im Gange ist. Zwei Großbanken haben bereits den Zinsfuß für ihre Kassaobligationen von 4 auf 3*½ . herabgesetzt, andere Banken werden folgen. Wenn man eine Zins⸗ senkung herbeiführen wollte, dann war die eingeschlagene Gold⸗ politik richtig. Die Rechnung, daß der Goldbestand der National⸗ bank nach der Abwertung beträchtlich anschwellen und die in weiten Kreisen sehnlich erwartete Zinsverbilligung auf dem Geld⸗ und Hypothekenmarkt herbeiführen würde, habe sich als richtig erwiesen.

Einzelheiten der tschechoslowakischen Kronen⸗ abwertung.

Prag, 4. Oktober. Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Ministerrats, Finanzminister Dr. Kalfus, hat die Sitzung dieses Kollegiums für Montagvormittag einberufen, um den Gesetz⸗ entwurf über die Abwertung der tschechoslowakischen Krone aus— zuarbeiten. An der Sitzung werden auch der Gouverneur der Tschechoslowakischen Nationalbank, Dr. Englisch, und der Ober⸗ direktor der Nationalbank teilnehmen. Sobald die Beratung ab— geschlossen sein wird, wird ein außerordentlicher Ministerrat zur Genehmigung des zweiten Abwertungsgesetzes in der Tschecho⸗ slowakei zusammentreten. Die erste Abwertung hat bekanntlich am 1. Februar 1934 stattgefunden. Man erwartet die Einberufung dieser außerordentlichen Sitzung des Ministerrats für Montag“ nachmittag oder abend. Das Abgeordnetenhaus wird das Ab⸗ wertungsgesetz am Mittwoch und der Senat am Freitag durch⸗ beraten. Am Sonnabend, den 10. Oktober, wird es dann im offiziellen Gesetzblatt veröffentlicht werden, womit dann der neue Wert der tschechoslowakischen Krone festgesetzt sein wird. Die Parteiführer und Regierungsmitglieder haben beschlossen, daß die Abwertung etwa 165, betragen wird. Das würwbe eine Senkung des gegenwärtigen Goldgehaltes der Krone von 37,15 Milligramm Feingold im Mittel auf 31321 Milligramm Feingold bedeuten. Gegenüber der 1929 geschaffenen tschechoslowakischen Krone mit dem Feingoldgehalt von 44,8 Milligramm würde das die erste Abwertung einbegriffen eine Gesamtabwertung um 30 95 vor— stellen. Durch die jetzige Abwertung von rund 165 3, würden die ausländischen Zahlungsmittel eine Aufwertung von etwa 19 3. erfahren. Gleichzeitig würden dadurch die Goldbestände der Natio— nalbank, die im Ausweis vom 30. September mit 2600 Millionen ausgewiesen wurden, um etwa 500 Millionen Ke. aufgewertet werden. Die Regierung hat sich gegenüber den Führern der poli⸗ tischen Parteien verpflichtet, zum Jahresbeginn 1937 die Lage mit Rücksicht auf die Preisentwicklung zu prüfen und, wenn es sich als notwendig herausstellen wird, die Gehälter der Staats⸗ beamten entsprechend zu erhöhen. Das soll in erster Linie durch Aufwertung der während der Wirtschaftskrise herabgefetzten Ge— hälter erfolgen.

Die Nachricht über den grundsätzlichen Beschluß der tschecho⸗ slowakischen Regierung, den Wert der tschechoslowakischen Krone herabzusetzen, die im Rundfunk und von den Spätabendblättern am Sonnabend in Prag verbreitet wurde, fand in der Oeffentlich⸗ keit eine durchaus ruhlge Aufnahme. Man war allgemein über die laufenden Verhandlungen wenigstens andeutungsweise unter— richtet und zeigte in Erinnerung an die vollständig ruhige Durch⸗ führung der ersten Abwertung der tschechoslowakischen Krone im hel hr 1934 keinerlei Zeichen von Unruhe. Die Erklärungen der Regierung und ihr Aufruf zur Vermeidung jeder Aufregung sind auf fruchtbaren Boden gefallen. Prag zeigt sein gewohntes Gesicht. Das Prager Parlament wird, weil die Ausarbeitung der notwendigen Gesetzentwürfe eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, erst am Mittwoch zusammentrelen und die von der Regie⸗ rung zu erstattenden Vorlagen wahrscheinlich mit einer sehr großen Mehrheit annehmen.

Die tschechoslowakische Arbeitslosigteit.

Prag, 4. Oktober. Die günstige Entwicklung auf dem tschecho⸗ slowakischen Arbeitsmarkt hält an. Die Zahl der Arbeitslosen betrug Ende September 1936 rund 477 8506, was gegenüber dem Vormonat einen Rückgang von 5600 oder 1,2 3 bedeutet. Am stärksten zurückgegangen ist die, Erwerbslosigkeit in Karpathoruß— land. Es ist dies der stärkste Rückgang in diesem Monat seit 1933.

Schilling bleibt trotz Zschechentronen⸗Abwertung stabil.

Wien, 4. Oktober. Der Bundesminister für Finanzen, Dr. Draxler, und der Präsident der Nationalbank, Dr. Kienb ö ck, stellen der Amtlichen Nachrichtenstelle folgende Erklärung ur Verx⸗ fügung: Die nunmehr . nicht unerwartete Nachricht bon der Abwertung der tschechoslowakischen Währung vermag an der sorgfältig erwogenen Haltung Oesterreichs in der Deval⸗ vierungsfrage nichts zu ändern. Eine Abwertung des österreichi⸗ schen Schilling wird nicht vorgenommen.

Ungarn und die Abwertung der Goldblockwährungen.

4. Oktober. Die Goldblock⸗

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Ungarischen Nationalbank, Bela von Imredy letzten Generalratssitzung, daß eine Abwertung. Pengö zur Angleichung an die Westdevisen nich, daß man mit technischen Maßnahmen auskommen n Maßnahmen hängen von dem Ergebnis der Berner Besprechungen der ungarischen Unterhändler Schaffung neuer Zahlungsabkommen geführten Besprechungen wird es sich in erster Reihe unt? ehandlung der schwebenden Posten drehen. Die ungarischen Getreide⸗ exporteure haben Forderungen im Betrage von etwa 6090 009 Schweizer Franken, der ungarische Weinhandel fordert 100 000 Schweizer Franken, die Geflügel-, Eier⸗ und Obstexporteure 300 000 Schweizer Franken, die Salamifabriken 150 000 Franken. Außerdem hesteht im ungarisch⸗schweizer Clearing ein Aktivum von 3 Millionen Pengö zugunsten Ungarns, im französischen Clearing schuldet dagegen Ungarn 55 Millionen Franes. Im Zusammenhang mit dem Kartoffelexport ist unter anderem eine ungarische nn, von etwa 30 960 Hollandgulden in Schwebe, Man glaubt nicht, daß die Schadloshaltung dieser Firmen auf besondere Schwierigkeiten stoßen wird. Man schätzt demgegenüber die ungarischen Verbindlichkeiten, die sich , n. aus der Vor⸗ krisenzeit ergeben, also langfristige und Stillhalteschulden in den jetzt devalvierten Währungen auf etwa 459 bis 500 Millionen Pengö, Die Pester Ungarische Commerzialhank und die Pester Vaterländische Sparkassa haben im Jahre 1939 je 15 Millionen Schweizer Franken 7 bzw. 79 prozentige Pfandbriefe in die Schweiz hegeben, wovon seither etwa 2 Millionen wieder eingelöst worden sind. Im Wege der Ungarischen Landeszentralsparkassa wurde den ungarischen Komitaten seitens einer schweizerischen Gruppe eine Straßenbauanleihe im Betrage von 18 Millionen Schweizer Franken eingeräumt, verschiedene Städte schulden etwa 5 Millionen Schweizer Franken an die Schweiz, die Ungarische Realitätenbank 2 Millionen Schweizer Franken, die Hypothekar⸗ darlehen der Schweizerischen Volksbank, dürften sich auf etwa 30 Millionen Schweizer Franken belaufen. Die sonstigen kurz⸗ fristigen Kredite der Schweiz werden mit 60 Millionen Pengö, die Frankreichs mit 43 Millionen Peng angenommnen. Dazu kommen noch die Verbindlichkeiten des ungarischen Staates. Die langfristigen staatlichen Anleihen in französischen Franes werden mit 43 Millionen Pengö, in Schweizer Franken mit 16 Millionen Pengö ausgewiesen. Die kurzfristigen Schatzschein⸗ und Schatz⸗ wechselanleihen in französischen, Schweizer Franken und Holland⸗ gulden werden mit 145 Millionen Pengö ausgewiesen. Dazu kommt noch eine in französischen Franes aufgenommene In⸗ vestitionsanleihe der Staatsbahnen im Betrage von 28 Millionen Pengö. Die Forderungen holländischer Gläubiger gegenüber der öffentlichen Hand dürften sich auf etwa 30 Millionen Holland⸗ gulden stellen.

Zollherabsetzungen und Kontingents aufhebungen in Frankreich.

Paris, 3. Oktober. Das Amtliche Gesetzblatt e tt h eine Verordnung über die Schaffung eines Ausschusses für die Re— vidierung voll Zollsätzen beim Handelsministerium mit der Auf⸗ gabe, den Zolltarif der neuen Wirtschaftslage anzupassen. Eine weitere Verordnung setzt die Zollsätze auf einige Gebrauchsgüter, wie Kaffee, Tee, Pfeffer und bestimmte Mineralien, herab mit der Begründung, daß die Abwertung einen Preisaufschlag auf die eingeführten Waren zur Folge habe. Wenn die Erzeugung der betreffenden Güter in Frankreich unmöglich oder nur unwesent— lich sei, und folglich keinen besonderen Schutz benötige, sei es zweckmäßig, durch eine Herabsetzung der Zölle eine Preissteigerung aus der Abwertung zu vermeiden. Ferner sind etwa 130 von gegenwärtig 1200 in Frankreich bestehenden Kontingenten für

Industrieerzeugnisse aufgehoben worden, darunter für verschiedene

Porzellangrtikel für die Elektrizitiätsindustrie,

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chemische Erzeugnisse, für Jodfabrikate, Schleifmittel, Blattgoh . E e gif Fayenzen und Porzellanartikel, darunte j ferner künstlich Zähne, Glühbirnen, gewisse Glasarten, Wachstuch, Seiden strümpfe, bestimmte Papiersorten, einige Lederwaren, verschieden landwirtschaftliche Werkzeuge und sonstige . Telephon und Telegraphenapparate, Kräne, Grammophone, verschieden Kautschukartikel und optische sowie feinmechanische Instrumenn Von den bestehenden Kontingenten für landwirtschaftliche E zeugnisse sind aufgehoben worden die Kontingente für Pferde zun Schlachten, für Kindermehl und für behauenes Nußholz.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

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Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Tr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckexei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaß Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandels registerbeilagen

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Erste Beilage

zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 232 Verlin. Montag, den 6. Ottober 1936

Hamburg, 3. Oktober. (D. N. B. Schlußkurse. ) Dresdner Bank 101.75, Vereinsbank 121,00, ni e m enn , Hamburg⸗ Amerika Vaketf. 15, 0, Hamburg⸗Südamerika 40 50, Nordd. Llohd 1525, Alsen Zement 170, 00 B. Dynamit Nobel —, Guano 117,50, Harburger Gummi 166,00, Holsten Brauerei 107,50, Neu Guinea 335,00, Stavi 391 /g.

Wien, 3. Oktober. (D. N. B.) Amtlich. In Schillingen.

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Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten.

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1. Untersuchungs und Strafsache 2. gen sehersteigerungen. faden,

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S. Kommanditgesellschaften auf Akti 9. Deutsche Kolonial esellschaften, 3 19. Gesellschaften m. ö O. 11. f ffn ahn, 1 nfall⸗ und Invaliden eru Bankausweise. e nen 14. Verschiedene Bekanntmachungen. * ——

39556 Aufgebot. brief erteilt w rde ist 4 . i I

Der Darlehnskaffenverein Binsdorf von Tard r enn . . . J , . Ane Drucaufträxge müssen auf einseitig beschriebenen Papier Cennet dorf Kreis Sutz .nd Ks 1 mene den dent ch ,,,, t köhig drureis eingesandt werden. nderungen rebattionelli! tell durchnfren Wrtam, Hatgög; brief Härmerkt worh in' fad beircgt de gchuiß geren aner e. Art und Wortkürzungen werden vom Verl ufgetot di WMaantels äber 1pöb Rc; denn Fabrithefiter än nu. Flader b ile hüt gha ler- . a . erlag nicht vorgenommen. ‚. Wige Goldlommunagl-Schulberschrel. noch zustehrnbl Grundschuld Ks der mg, 6 3 . froh hn, . n,, ö. , , sind daher *. . ,, . ae enn. Reichsmark. Die Fabrikbesitzerin Frau ,, ,

; ebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. löse uchstahe B zum Anna Maria Verw. id 26 in & , ,.

Matern, deren Schriftgröße unter, Petit⸗ liegt, können nicht . e, e , . d,, nn,,

, der Kraftloserklärung beantragt. in 5 . 6 g be ht: in Jöhstadt, Nr. 235 B hat als testa⸗ haft, in Berlin⸗-Wilmersdorf, Spichern— werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, r gen n e . e n Höh neten re mn ie. k . 3 deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

gefordert, spätestens in dem auf den 1935 in R . s daß in Jöhstadt verstorbenen Fabrik- schollenen Albert Romai erb pril 19327, 11 Uhr, wor dem besitzers ans Hugo Flader . Maaß, geb. am 6. 6. ö. . I. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen.

unterzeichneten Gericht ü . t f . . Ber schürriefkhanden. gelommege Pte., , , termine seine Rechte anzumelden und Hrundschuldbrie e vom 1. 3. 1935, holte nbursf. Hach mo thaler 6 die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls über, noch 186 O00. RKM das Auf- tot Fu erklären. Dig bezeichneten Ber die Kraftloserklärung' der Urkunde er⸗ HJ sh Fräösfnen, Das Auf schöollenen werden aufge grdsrt. sich fe ,, gebotsverfahren wird en me und Ter⸗ testens in dem auf den 7. Mai 1937, din ieger ct Olf storf. min, wird auf den 16. November mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ 1936, vorm. 11 Uhr, anberaumt. neten Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zim- gan, 935g Aufgehot. Der oder die Inhaber des Grundfchuld⸗ mer 115. anbergumten. Aufgebotstermin Die Geschäftsstelle der Der Arbeiter Heinrich Albers in briefes werden aufgefordert, sbäahe tens nmelden ridrige nal, dit Tode, Stgatsanwaltschaft bei dem Landgericht orden, vertreten durch den. Pr. jn; diesem Auge bots termine ihre Rechte zrtlärung zrfolgen wird. An alle, weiche , , , , een, zie en tor ret g du . 3 bei dem Gerkcht anzumelden und die Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ An den Kaufmann Herrn Gust v das Aufgebot des ,, Rr. 166i krkande, vorzulegen, midrigenfails die shollenzn zu erteilen vermögen, ergeht gl ede, H en eder m her derrkreig- und Stghsbartasfe in Rirden Kfaftloserklärung, derselben erfolgen zi. lufsfsrbe zung. säte tens im Ku sge= Strap 97, geboren am 3 39 3 ö. k Der Inhaber der Urkunde wird. ; . 3 Vossowska, ö Gr. Strehlitz, zur Zeit , Kerr unbekannten Aufenthaltes. . Ladung. In der Strafsache gegen Tischbierek und andere wegen Devisenvergehens gegen Ss 25 Abs. 1, 42 Abs. 1, Ziffer 3 des Devisengesetzes, begangen im Fe⸗ bruar und März 1935 in Breslau. Sie

wird aufgefordert. spätestens in dem auf i 1 Has Amt aged uh Berlin: Charlottenburg, 26. 9. 1936 (unt 3 ; Amtsgericht. Abt 37. ; werden auf Anordnung des Oberstgats⸗ anwalts zur Hauptver andlung auf den

Mittwoch, den 31. April 1937, vor⸗ . 10 1. . Auf⸗ otstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, . gbd Aufgebot. falls die Kraftloserklrung der Urkunde! lz Frau Auguste Keßler geb. Redetzky in Tilsit, Hermann⸗Goöring⸗Str. 15, ver⸗ Norden, den 8. September 1936. treten durch Rechtsanwalt Dr. Guftav Schwarz, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54. 34 1. Oktober 1 36, vorm. 9 Uhr, . Strafkammer des Fandgerichts in reslau, Neue Grau⸗ denstraße 1, 1. Stockwerk, Saal Nr. 348, heladen. s, wird Ihnen hiermit er—

e ge gien

sentliche Zustellunge

. 61 Fundsa ö. t luslofung usw. von We

är e r ing irren Wettwarierer.

wegen der Anschuldigung: in Missel⸗ warden im Jahre 1832, in unverjähr⸗ ter Zeit, als. glerchs sin chiste ue n ng. . gemeinschaftlich handelnd, binnen 2 Mo— naten, vom 8. Januar 1932 bzw. 15. Januar 1932 ab gerechnet, weder die geschuldete Reichsfluchtstener im Betrage von 22 3560 RM nebst Zuschlägen ent⸗ richtet, noch dem Finanzamt nachgewie⸗ 6 zu haben, daß sie wieder 'einen Wohnsitz im Inland begründet oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland genommen haben. Ver— ehen gegen Teil 7 Kap. II, bschn. 1, 5 9 Ziffer 1 der 4. Verord⸗ nung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 3. Dezember 1931 RGBl. 1 S. 737 § 47 StGB. Sie werden auf Anord⸗ nung des Oberstagtsanwalts zur Haupt⸗ verhandlung auf Mittwoch, den 3. Te⸗ zember 1936, 12 Uhr, vor dem Schöffengericht in Wesermünde⸗Lehe, Nordstr. 19.1. Stockwerk, Saal Nr. 15 geladen. Die Hauptverhandlung findet auch bei Ihrem Ausbleiben statt. Das Urteil ist vollstreckbar. st er, Justizbüroassistent.

r 3. Aufgebote.

39558]. Aufgebot. Die Frau H. Garrels aus Norderney, vertreten durch den Referendar Gerhard Garrels, hat das Aufgebot der Aktien i , . a ,. Aktienge⸗ r . aft in Norderney“ beantragt. D w r,, ; n ; : i, spatestens in dem auf Mitt ie,, City, U. S. A. Ladung in ö 21. April og 9 ert, 7 en: 1. den Pelztier⸗ 10 uhr, vor dem unterzeichneten Ge— un üller Adolf Dircksen, richt anberaumten Aufgebotstermin

39561 Aufgebot.

Der Landarbeiter Josef Sondej in Rössing hat beantragt, seine ver⸗ schollene Ehefrau Franziska Son⸗ dej, geborene Matuszewfka, geb. 14. April 1904 in Brzenio, Kreis Sic⸗ ia, in Polen, zuletzt wohnhaft in Rössing, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert sich . in dem auf den 22. Apri 1937, vormittags 1095 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Lehen oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Anf⸗— forderung, spätestens im Aufgebots—⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Elze (Hann.), 1. 10. 1936. 39562

Der Diplomingenieur Albrecht Kah— mann in Berlin-Spandau, Berliner Chaussee 1020, hat als Erbe der am 25. März 1935 in Stiege verstorbenen Witwe Friederike Habbel, gesch. Kah⸗ mann verw. Kahmann das Aufgebots= verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Habbel spätestens in dem auf den 7. Januan 1937, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗

erfolgen wird. Das Amtsgericht. 3g hf Aufgebot r ö 1 Mn nr 1 z . gebot. . Rechtsanwalt von Fragstein

Die Witwe Frida Schröder geb. Viemsdorff, Berlin W 389) . hep aus Marienburg, Junkergasse 12, Straße 3, als Abwesenheitspfleger des at das Aufgebot des verlorengegan⸗ Kommerzienrats Dr. Hans Gutkowfki genen Grundschuldbriefes vom 18. pril 37. F. 61. 3 23 * Bankbeamter 1925 über die für sie im Grundbuche Karl Kothe in Berlin Lichtenrade, von Willenberg Waldweg A, als Abwesenheitspfleger

, Band 7 Blatt 121 in Abteilung III unter Nr. 7 eingetragene des Kaufmanns Hugo Walden ar Schneider 57. F 265. 35 —, 4. Invalide

Grundschuld von 50 RM beanttggt. Der Inhaber der Urkunde wird gufge- Änton Schulz in Frankfurt. Sder, Für⸗ stenwalder Sir. 2 vertreten durch Rechts-

en, spätestens in dem auf den 17. April 1937, 12 Uhr, vor dem anwalt Richard Kohlmann, Berlin Ww öh Tauentzienstr. 3 B = 35. F. 15. 35 *

unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotstermine seine 5. Rechtsanwast Dr. Benno Leyser, Charlottenburg, Berliner Str. 12, als

. ß ak die , .. 9 brazulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ Abwesenheitspfleger des R i erklärung der Urkunde erfolgen wird. , 3 3r 6. k Marienburg, den 1. Oktober 1936. Sträßer geb. Maaß in Oberbachem bei Das Amtsgericht. Bad Godesberg, vertreten durch Rechtsan⸗ D Tr, n ö. . e, w. 37. F. . . ; haben beantragt, , , , ,, ,,, 1 1 3. . e Jeb. am 3. . 18865 i K li , , ,, ,, n nn, t ; i Marz 1 Charlotenburg, Kleiststr. 29g, zu 2 den 8 r ; e Rechte anzumelden und die Ur⸗ in Jöhstadt verstorbene Fabrikbesitzer . j ö ö , , nr e, 4. 9 unden vorzulegen, widrigenfalls die Hans Hugo Flader k. en ö e in e en 1 . . Fircksen, geb. Fungsohann ien, fer gftlogertiarung der Urkunden erfolgen am 17. März 1935 eine Gefamtgrund! Lantenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin h ä ssehbarden Nr. 96, 3. Wesermünde, Ifkorden, den 7. September 1936 66 agnvg n . . ,, en am 2. März 1886 in Cappel, Das Amtsgericht. die am 18. dic 1925 ein Grundschuld⸗ Kalbe r de mmm d 16

hrem Ausbleiben stattfinden wird nd das Urteil dil en are ltfsf Sterk, Kanzleiinspektor.

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Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. gahls 15,866,ů, Wefermünde⸗Lehe, den September 1936. An a) den Pelz⸗ Ferzüchter und Müller Herrn Adolf Firttsen in Ries Seco bei Megallanes, ile b) die Ehefrau Anna Dircksen