Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel-Nr.: A9 (Blücher) 3333.
60
. 251 Reichs bankgirokonto
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen lem.
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Berlin, Dienstag, den 27. Oktober, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1936 ö 2 ——— —— —
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
mtmachung über den Londoner Goldpreis.
nntmachung über die Bevollmächtigten der Deutschen errechnungskasse.
hnntmachung auf Grund des § 1 der Zweiten Durchfüh⸗ ngsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung. säufige Bestimmung des Werberates der deutschen Wirt— jaft über die Werbung auf dem Gebiete der Elektrizität, ö ö. und der Brennstoffe aller Art. Vom 26. Skto⸗ r 1936.
hnntmachung KP 2I9 der Ueberwachungsstelle für unedle . vom 26. Oktober 1936 über Kurspreise für unedle etalle.
nntmachung über den Inhalt des Reichsgesetzblattes, ell l, Nr. 100.
Preußen.
unntmachung des Oberbergamts Bonn über die Umwand⸗ ng über Vermögensübertragung von Kapitalgesellschaften.
Amtliches. De utsches Reich.
'anntmachung über den Londoner Goldpreis
äß 51 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur derung der Wertberechnung von Hypotheken und igen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten ( Reichsgesetzbl. 1 S. 569). é Londoner Goldpreis beträgt am 27. Oktober 1936 für eine Unze Kö — 142 8h 3 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 27. Ok— tober 1936 mit RM 12318 umgerechnet — RM 86,6303, für ein Gramm Feingold demnach .. . — Pence b4,.88]5, in deutsche Währung umgerechnet. . . . — RM 2,7865623. Berlin, den . Oktober 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank.
Reinhardt.
Bekanntmachung.
Gemäß § 4 der Satzung der Deutschen Verrechnungs⸗ (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 258 vom 3. November hat der Verivaltungsrat in seiner Sitzung vom Oktober 1936 auf Vorschlag des Reichsbankdirektoriums Bevollmächtigten ernannt: Herrn Otto Tech. Die Vollmachten der Herren: Georg Seele und nnes Groß sind erloschen.
Berlin, den 26. Oktober 1936. Der Reichswirtschaftsminister. R V.: Po sse.
Bekanntmachung vom 26. Oktober 1936.
Auf Grund des 8 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungs⸗ dnung vom 24. Juli 1935 zum Gesetz über die Devisen⸗ ttschaftung vom 4. Februar 1935 Geichsgesetzbl. 1 06) wird im Anschluß an die Bekanntmachungen der sstelle für , ,, vom 13. November und 10. August 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 269 16. November 1935 und Nr. 185 vom 11. August 1936) nit angeordnet: ö
Die Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die ge ng findet ohne Rücksicht auf den Ursprung auf alle Waren der folgenden Einfuhrnummern des stischen Warenverzeichnisses hir dun,
5 372 724 b
11a 440 a — 443 731 a
120 530 a 7133 0
160 b 530 b 7133 d
270 681
diese Bekanntmachung ö. am 1. November 1936 in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1936. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Wohlthat.
Vorläufige Bestimmung
des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Werbung auf dem Gebiete der . . Gases und der Brennstoffe aller Art.
Vom 26. Oktober 1936.
Auf Grund des 83 des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933 (Reichsgesetzbl. JI S. 625 und der ss 4 und 5 der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung Reichsgesetzbl. JL S. 791) wird im Einvernehmen mit dem , und Preußischen Wirtschaftsminister folgendes be—
immt:
In der an die Oeffentlichkeit gerichteten Werbung für Elek⸗ trizität, Gas und Brennstoffe aller Art sowie für Verwendun von zu ihrem Gebrauch oder Verbrauch bestimmten Geräten un Einrichtungen darf bis zu der beabsichtigten endgültigen Regelung der Werbung auf diesen Gebieten auf eine andere als die in der Werbung angepriesene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle in keiner Weise, auch nicht versteckt, Bezug genommen werden.
„Diese Bestimmung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Für nicht an die Wien iht! gerichtete Werbung bleiben die allgemein geltenden Vorschriften für Hinweise auf Wettbewerber und deren Erzeugnisse zu beachten.
Berlin, den 26. Oktober 1936.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Reichard.
Begrundung.
Schon seit langer Zeit besteht ein scharfer Wettbewerb zwischen Elektrizität, Gas und Brennstoffen aller Art, der ins⸗ besondere in der Werbung seinen Niederschlag gefunden hat. Verschiedene Vorkommnisse der jüngsten Zeit haben diesen Kampf in einer Weise verschärft, die ein sofortiges Einschreiten erforder⸗ lich machte. Um die bestehenden Mißstände zu beseitigen, hat der Werberat nach Anhörung der beteiligten Wirtschaftskreise im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister vorübergehend jegliche Bezugnahme 9 eine andere als die an⸗ gebotene Wärme⸗, Licht⸗ oder Kraftquelle untersagt. Da die auf⸗ getretenen Mißstände sich fast ausnahmslos aus einer ver⸗ gleichenden Werbung entwickelt haben, kann eine weitere im Interesse der Wirtschaft unerträgliche Verschärfung des Kampfes nur durch das jetzt ausgesprochene allgemeine Verbot jeder ver⸗ gleichenden Werbung verhindert werden. Untersagt ist nicht nur der offene, sondern auch der versteckte Hinweis. Als eine ver— steckte Bezugnahme ist auch die Angabe zu werten, daß bei dem angepriesenen Gegenstande bestimmte Nachteile nicht vorhanden seien. So darf z. für die Dauer der augenblicklichen An⸗ ordnung in der Werbung für einen Gasherd nicht erklärt werden, er verursache keinen Schmutz, oder in der Werbung für ein elebl⸗ trisches Kochgerät, es sei explosionsfrei. Diese Anordnung ist nicht als eine endgültige Regelung gedacht, da gerade die Wer— bung auf diesen Gebieten nicht vollständig auf den Vergleich ver—
zichten kann. Der Werberat wird unter Mitwirkung der be teiligten Wirtschaftskreise im Laufe der nächsten Monate Richt- linien ausarbeiten, die die Werbung für Elektrizität, Gas und Brennstoffe aller Art endgültig regeln.
Bekanntmachung KP 219 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 26. Oktober 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des g 3 der Anordnung 34 der Ueber— wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung KP 215 vom 19. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 245 vom 20. Oktober 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Zink (Klassengruppe XIX): Feinzink (Klasse XIXA) RM 22,75 bis 23, 75 Rohzink (Klasse XIX C) 0,
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver— öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1936.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Bekanntmachung.
Die am 26. Oktober 1936 ausgegebene Nummer 100 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holz wirtschaft. Vom 20. Oktober 193565. ;
Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Garten- bauwirtschaft. Vom 21. Oktober 1956. , .
Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Wein bauwirtschaft. Vom 21. Oktober 1936.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: G15 RM. Postversen— dungsgebühren: O04 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6200.
Berlin NW 40, den 27. Oktober 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die Gewerkschaften Ferdinand mit dem Sitz in Wetzlar, Weißberg mit dem Sitz in Wetzlar haben in ihrer Gewerk⸗ schaftsversammlung vom 28. September 1936 ihre Umwand⸗ lung durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf deren alleinigen Gewerken, die Buderussschen Eisenwerke in Wetzlar beschlossen.
Die jeweiligen Umwandlungsbeschlüsse sind auf Grund des Artikels 4, 5 4 Absatz 2 Satz 3 der Zweiten Durchfüh⸗— rungsverordnung vom 17. Mai 1935 zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 nach Anhörung der Industrie⸗ und Handelskammer und im Einvernehmen mit dem zuständigen Registergericht von uns am 22. Oktober 1936 bestätigt worden.
Nach 8 6 des Gesetzes vom 5. Juli 1934 haben die Gläubiger das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.
Bonn, den 22. Oktober 1936.
Oberbergamt. Heyer.
WMichtamt liches.
Nummer 30 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Oktober 1936 hat folgenden Inhalt: Teil J. Amtlicher Teil. II. Arbeits⸗ vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:; Zusammenlegung der Arbeits⸗ ämter Deutsch Krone und Schneidemühl. Verordnung über die Wartezeit zwischen Wehrdienst und Arbeitslosenunterstützung. Vom 14. Oktober 1936. Bescheide, Urteile: 5. Sonderhilfe für langfristige Kurzarbeiter in der Textilindustrie mit sechs und mehr Angehörigen. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ politik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aufhebung der Arbeits⸗ ruheanordnung in. der Heimarbeit sür die Lederwaren⸗ usw. Industrie hinsichtlich der Stückelbeutelherstellung. V. Siedlungs⸗ wesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Landbeschaffung für Kleinsied—⸗ lungen. Vom 17. Iliobn 1936.