1936 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Oct 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reich s⸗ eichs: und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 30. Oktober 1936. S. 2 ; . Reichs und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30. Oktober 1936. S. 3

§ 2. Die vorgeschriebenen Meldu wᷣᷣ won der Ueberwachungsstelle für Bastfasern Zutewirtschafts: 1 21.

Ausfertigung, auf? Frazebe gen ngen sind, jeweils in dreifacher stelle Berlin MW 7, Unter den Linden 40, zu beziehe ; „Veärz 1934 entsprechenden Preise nicht überschri

g, auf Fragebogen zu erstatten, die bei der Ueber— zu beziehen. Diese Preise werden von der ö werde Entleerer⸗ (2) Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann der gelbe § 9. § 9. ZJutewirtschaftsstelle ermittelt und durch . BVastfase Aufkaufbezeichnungen . . J Ausweis (G 5) durch die Ueberwachungsstelle ent⸗ Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung

en werden. ö 6 . ö

t im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 534 in Kraft.

wachungsstelle für Mineralöl, Erhebungs j ; ; W 8, Jägerstr. 17, für die ers mhebungsabteilung, in Berlin Di 5 Jägerstr. 17, e erstmalige Meldung von Zapfsäuler Die Erzeugnisse der Teppich Läufer— ö ĩ ie Muppe, Sack. Pl . und für? die Me . g von Zapfsäulen Tie; Erzeugnisse der Teppich. Läufer- und Möbelsto Suck. Plan Und Zelteherstellun Spinnen nn, r, fun. Meldung von Veränderungen getrennt anzu— ,. auf weiteres nicht unter die . . Weberei) in Stettin, ö . Spinnerei n ; ö Pfg. . g. (2) Bei den Verkäufen von gebrau . Säcken . in , ,,,, Manufakturumhül⸗ je kg Inkrafttreten. den 29. Oktober 1936

Meldepflichtig sind die Eigentümer von Zapfsäulen, bei Zuwiderhandlungen . . Anord . S 14 aufgeführten Gruppenbezeichnungen zugrunde . , J . Viese Anordnung tritt am Tage ach ihrer Veröffentlichung k K . Ta! jurislischen ? Persohen! deren gesch i ref?! Stra e ,. agen gem in, z K . die 6 Tabakumhüllung (Tabakemballage) . ...... k Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Der Reichsbeauftragte für Tabak. iung über den 3 Chile⸗Argentinien⸗Wollumhüllung ⸗Wollemballage) B tl den 30. Ottob 82 x erlin, den 30. Oktober 1936.

Werden Zapfsäulen nicht für Rech i ü wa ; echnungt des Eigentümers arenverkehr vom 4. September 1934. i r, . ; . Bedarfsdectungsscheine. Hessian⸗Baumwollumhüllung -Baumwollemballage) Grobflechtige Baumwollumhtillung (-Baumwoll⸗ Der Reichsbeauftragte für Bastfasern

betrieben 1b sind neben den ti ü jej ĩ f * 1 11. . ) 3 utr Ei 18 n d ll D R 5f it * . e mba age) 5 . 1 U 0 *

Rechnung sie betrieben werder setzli ö Het en, oder deren gesetzliche Vert i . für ordnungsmäßige Erstattun t yr fler ö , , . gsmãßi g der Meldungen perantwortli rduunng tritt am Tage nach ihrer Veröffentli ä, nn e fle mn en def n f 3 a n,, n, nnn m , rn gh 9 . . eines 2 3 ien leichte K (unter 305 g je qm) ; arfsdeckungsscheines abgeschloffen werden 1ises schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und ö

Bekanntmachung. Im Namen des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin habe ich heute auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn

§5 4. Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuwißerhandlungen gegen diese Anordt ö ĩ für Bastfasern ö nr z Anordnung 8 der Ueberwachungestelle (3) Den Antr 3st ; Strafvorschriften der S8 10, 12 bis 15 ber Ln K e, . f . scheines hat der n auf Alus stellung eines Bedarfaͤdeckunga 2) In diesen Preisen ist das Entgelt für alle Sonder— Bekanntmachung KP 221 har S Warenverkehr vom 4. September 1934 rdnung über den Berlin, den 30. Oktober 1936. o ist in dem Ant ufer zu stellen. Ist der Käufer ein Händs ingen des Entleerers, wie Vorsortieren, Reinigen, Instand— Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom . Der Reichsbeauftragte für Bastfasern , e der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 29. Ottober . Fabri la, disichehssetzböl 1 Sigh, suites lifhhe k . . ö ist in dem Antrage zu verfie is Käufe ein Verhrancher, G) Für in vorstehender,. Aufstellung nicht genannte Säle, 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle. Wiriung his einschließlich 38. Januar 1937 das evangelische ö. w tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung Dr. Ru off. eigenen Veda s⸗ . daß es sich um die Deckung de n Gewebearten ist die Festsetzung des Preises im Einzelfall bei 1. Auf G . Wochenblatt „Licht und Leben / verboten. Dieses Verbot um⸗ Deut zen Reichsanzeiger in Kraft. . eberwachungsstelle für Bastfasern Jutewirtschaftsstelle wachu lng rund . der Anordnung 31 der Ueber faßt auch die in dem Verlag erscheinenden Kopfblätter der , Anord (h Ter edarsshesungss e ö Si d , Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. der Ueberwachungsstelle . 4 aer f erden, 5st , zerkaufsbezeichnungen für die Sack- und Planfabriten ö. . 9 25. Juli 19355, werden für die naͤchstehend auf lich J. ö ö 1 . ö von der Decken. Anordnun ! Neufassung der in der ilh dieser Gültigkeitsfrist von 30 Tagen nicht ausgefühn und den Handel. geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung , , ech. . ischen Wochen— . , . 6a , . ö. e ne des , , n nn n, n ig kan 6 , , n . , Oktober 1936 (Deutscher Reichsauzeiger . w 2. a , n , , gebr⸗ en und Gesveben ein nach Able er Gültigkeitsfrist an die Ueberwach! erkaufsbezeichnungen tr. 245 vom 20. Oktober 1936) festgesetzten Kurspreise die 3 37 95 Anordnung 21 ,, , ö. ö , zurückzugeben. 100 . e. . 1, loch⸗ und flickfrei. folgenden Kurspreise festgesetzt: f ö. 28. Januar 1937 verboten.“ 30. Oktober 1936. (2) Die gleitsfrist des Bedarfsd Sscheines kam 100 kg-Mehlsäcke 1, loch⸗ und flickfrei. g i. ; 28. O 36. ö h,, für Bastfasern (neue Fassung der in Auf Grund der Verordnung über . 28 Antrag einmal verlängert werden. ,,, 100 = ehe II, 100 . und Grieß kleie säcke, ö Blei (Klaifengruppe 1m): . 3. . 43 . ö nnr nung 8 erlassenen Vorschriften für die Regelung des 4. September 1934 (Geichsgesetzbl. IS , n, , vom (EG) Die auf dem Bedarfsdeckungsschein angegebene Lieferzei lochfrei Blei, nicht legiert (Klasse IIA... RM zz, 2s bis 24,95 Preußische Geheime Staatspolizei. in- und Verkaufes von neuen FJute- und Jutemisch« mit der Verordnung über dle Errichtung in Verbindung darf nicht um mehr als zwei Wochen berschritken ke e dieserzei I E- Mehl ficke 1, loch, und flickftei. Hariblei (Antimonblei) (Klasse MIB)... .. . 265618 , 26,516 Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf. erzeugnissen. eie, ,, i chen . w er da fe unge hein berechtigt nur zur Anschaffun n . JJ nme, loch⸗ und flickfrei. 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ Sommer. Vom 30. Oktober 1936 reuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7 Septe zanöz. un ter, bestimmten Menge der genannten Waren.‘ Ein Aufgrun 5 Fer . öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. . . He . . ; iber 1934) und auf Lieferung ist aus ihm ni 29 Ein Anspruch f „Mu Kleiesäcke, lochfrei. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom . des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember h c ferung ist aus ihm nicht herzukeiten. —⸗ . Kleie sacke lochfrei. Berlin, den 29. Oktober 1936. 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S Sich in Vr d om gesetzbl. 1 S. 1411) wird mit Zustimmung des Reichswirt— § 11. e Kleie äcke, lochfrei. ö Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle Bekanntmachung mit der Verordnung über die Errichtung von J schaftsministers angeordnet: deck Der, Verkäufer hat die bei ihm eingegangenen Bedarf , ö . Stinner . über bie Ziehung der Aus lasuzngs rech der 6, ; . . 8⸗ ) ; 3 . ö (. ĩ Fed vrf⸗ 5 23 2 . 2222 22 5 ö. . ö September 1934 (Deutscher Reichsanz. und §1. J . zu versehen unh i e. KH, 3 . . schuld des Landes Thüringen für das Jahr 1936. mit a n, W209 vom J7. September 1934 wird Abgabevorschriften. eines Kalendermonates . , und Letzten Broße Kalkuttasäcke 80130, große und grüngestreift VBombahs Bei der heutigen Ziehung der Auslosungsrechte sind fol— ung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: J ( Entlgerte Säcke und gehrauchte Gewebe und Planen aus Reihenfolge der Ausgabenummern . , ,n, 6 K R grbker . Sor⸗ 3 m nnn, e,, 81 Jute oder Hartfaser, auch in Verbindung mit anderen pslonz? w an die Ueberwachungsstelle . . . 1, loch⸗ und flickfrei 3 aus Wertabschnitt : 3. , l, 14, 16, ö . . 2 9 a . . 5a t. 3 * . 8 . 2 S 2 . 2 22 8 3 76 J schaftsstelle einzusenden. Gleichzeitig ist der Gebühren. Wie vor, jedoch JJ. Sortierung, lochfrei. k .. . 1. 197. 200. 218, 236, 2096 om 29. Oltober . ö 304, 307, 312, 333.

5 lichen Spinnstoffen, mit Papier ö Gelt ich 26 . apier oder Draht, dürfen, ab , ., bonn Fällen des Albsatzes 8 nur an solche . . . betrag an die Ueberwachungsstelle für Baftsasern zu bezahlen. Twilled⸗- und Bombaysäcke, 76575 / 165 -= 110 etwa 1000 8 Kal⸗ kuttasäcke 70/115 125, J. Sortierung, loch und flickfrei. F . flickf Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom aus Werlabschnitt 6. 6. Zö, so, zi, gs, 141i, 157, 169.

Die Vorschriften dieser Anordnun l ü neh ĩ . Anordnung gelten für den Verk mungen abgegeben werden, die ei ü ; mit Harnen nb! Guru] nens ore enen chi gde Berker Fachuntergruppe 8 die ngen Wlussäufergusweig der und Säcken sowie Vlies aus un . inschließlich Planen) 'ne gruppe Sack- Plan- und Zelteherstellung (ohne Spin— 12. ; j g r Verbi i6 Jute oder Jutegbfäller ; nerei und eberei) in Stetti gälbhne Spin (I) Ohne Ueberga j K . l Wie vor, jedoch 1⸗Sortierung, loch und flickfrei. 5 e 34 (Rei . j w anderen pflanzlichen Hin fer ö. ö nie in, Hansahaus, besitzen (gelber e e ch bis ,, ; 23 9. . I r lochfrei. . k . aus Wertabschnitt D: 58, 65, 97, 101, 105, 158. 2 ö zerson y . ; eigt der 3bod. 51 h den; über⸗ Gewaschene Rohzuckersäcke, lochfrei. z 95. hni 2 . 32 , die nicht im Besitze des k Menge von ib0 1cg, so ist für die . Twilleds enn , . 38 —0 so —5 und ähnliche stellen vom 4, Sehtember 1934 (Deutscher, Reichsanzeiger e. k ö ö Bed ; und Geweben Einschliess ist der Aufkauf von gebrauchten Säcken 18 160 ge ein Bedarfsdeckungsschein zu beantragen. Mehr Irößen, Australs 50,105 und kleine Kalkuttasäcke Jo / los, J. S Nr. 209 vom T7. September 1934 wird mit Zustimmung des aus Wertabschnitt E;: . edarfsdeckungsscheine. 6e ve g seflic Planen verboten. . dürfen echten n, mr gegen U berg ße ies Geda nfs 2 len wen . // Reichs wirtschafis min isters angeordnet: aus Wertabschnitt G;: i. hersteller und Teer⸗ und Weißstrickhersteller ö . 36 werden, wenn sich die Lieferzeit über Wie . jedoch 1p, Sortierung, loch- und flickfrei. 1 Die in jedem Wertabschnitt gezogenen Nummern gelten ̃ ö Betriebe, die Rauchtabal he s nen d ? e,, K 100, RM d ab dürfen in * ona ei der Einlösung werden gezahlt für . ) 500. RM.

(I) Rechtsgeschäfte zur Uebertra d ĩ im 8 J genannten Erzen g uissen gung es Eigentums an den ( Garnspinner) dürfen grobflechti ikani käufer Kinlgehen krhengnhlen dürfen bun. Kufer und vom Ver., mhüll ungen aunnwollen b = gn n nn, m en, 2 . gabe eines auf den Namen des Käufers schriebenen Ausweis . ö. . Abs, 1 vorge⸗ ee, n,, sind ferner nicht erforderlich fir Leinsaat⸗ Mais⸗ Weizen⸗Laplatas, 1. Sortierung lochfrei, breite. ; ; 2 ; ; ö ö nfallstellen aufkaufen. ö ein saat⸗, Mais⸗, Weizen-Laplatas, J. Sortierung, lochfrei, 9. . . , Nennwert der Auslosungsrechte.. ihnen von der Ueberwachungsstelle für Tabak zur Ver⸗ da 9 XR ö 38 e 247,50 RM zu 45 „z Zinsen für 11 Jahre.. 85 ;

ausgestellten Bedarfsdeckungsscheines ab s gs s abgeschlossen werden. a) der Entleerer an Aufkäufer, schmale . n , m, ;. . . / , , m., Sortierung, lochkteri , n b n n n , , men Veinsaat⸗, Mais,, izen⸗Laplatas, Sortierung, lochfr Die Verarbeitung von Rohtabaken und Tabakstengeln in größeren zusammen .. 747,50 RM.

sowie Kleie⸗Laplatas. ; 16 ; als den hiernach zulässigen Mengen ist d ver / ; . ö e n . k Der auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichs⸗

hersts lle CC Garn. Spinner), Costaricas S0 10s - 110. ) ; Salvador⸗ u. dergl. schwere Kaffeesäcke. sie aus borhandenen Lägern genommen werden önnen.

Vorgriffe auf spätere Monate sind nicht zulässig. pfennige nach unten abgerundet. .

Re oben aufgeführten Auslosungsscheine werden vom

J 31. Dezember 1936 ab gegen Quittung und Einreichung eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Anleihe⸗

E) Den Antrag auf Ausstell e, ; cheines hat der ch fer Aus stellung eines. Bedarfsdeckungs⸗ § 2 6 zu stellen. Ist der in Sändker ; . b) von b ĩ i o ist in dem Ant äehlen, lt der; Käufer ein Händfer, (I) Die Ueber ü grabflechtigtt. Zanmwoll umhüllun . . rag zu versichern, daß es sich um ö für wirtschaftsstelle J . ö . emballage) an Vlieshersteller und . . . an entleerten .

den Wiederverkauf handelt; ist der ĩ j ö 15 t Käufer ein Verb ; ; ö in dem Antrage zu ver ö erbraucher, so ist Säcken oder gebrauchte im chlie ni . ; ri . daß es sich um die Deckung des 6 Abs. 1 ö , ö. 3 9 ö . 1 , =, H dergl. leichte Kaffeesäck S shersteller und Teer— und Weißstri . abzugehen sind n Fri ö anfabriken untereinander. Santos, Caracas⸗ u. dergl. leichte Kaffeesäcke, J. ortierung, r) können grobflechti eißstficherstzller 0. —ᷓ e Ueberwachungtstelle für Bastfe 3X. Der Verkäufer hat alle o fs ; loch⸗ und flickfrei. bannen ble g, 8 y,, Ha umwoll⸗ schaf kann ae Ke rendung vn 8 6 Jutewirt⸗ fe nen Verkäufe bis zum 3. , Schwere Vastsäcken J. Sertierung, lech und flickfrei. Die nach 5 1 Absatz 1 zur Verarbeitung innerhalb eines den Ausweis, der in § 1 Abf. r an, n , ld e hen ließ lich ür best * . ö. . , Angabt der Nanien und der Anschriften der . Leichte Bastsacke 1. Sortierung, loch- und flickfrei. Monats freigegebenen Mengen von Rohtabaken und Tabakstengeln ö . . ge. Anordnung 2 vorgeschrieben ist, unmlttelkür 3 6 2 / dn nen, Mengen ö des Verkqufstgges und der, jeweils verlauften Driginal· Manzelballen.· ac Verarbeltungsmengen) werden für jede nach Urspungsland be⸗ ablöͤfungsschuld des Landes Thüringen bei der ö 83 en n i ef fie 3 1 nech ,. für , are nlonialwaren-, Hühnerfutter⸗ u. Beutelhühnerfuttersäcke, zeichnete Sorle in Hundertfätzen der Mengen von Rohtabaken und Thür. Landeshauptkasse in Weimar Uufgaben der Anskänse ) ö . en. usgenomm i ĩ 22 . 9 ; s ges. ĩ i isli ; 3 ; z 8 8 8 Verkaufe gen hilf ' Tal genommen sind die ä e grüählgrtoffesssde und äghntische Zwiebelsade. w ö . eingelöst werden. Die Besther der genannten Auslosungs rechte Obst⸗ und Zwiebelsäcke 60 / 100. Zeit vom 1. Vktober A935 bis 9. September 19365 einschließlich . ö . ö . Sonderdrucke e r iehungsliste in

= TW Bedarfsdeckungsschein kann nur bi ͤ . abe del Len nde ausgenjuhßt werden. Ist Me denbstth ur binnen 39 Tagen brauen t r . en Aufkauf von ge⸗ . ; , sichtigte Rechtsgeschäft inner⸗ (gelbe? Austbets mn. n Aufkäuferausweis ö 1 Italienische Kartoffelsäcke und 25 kg⸗Zwiebelsäcke. j . j j j . . ö 30 Tagen nicht ausgeführt worden, . . ö , . uno den Entöieerern eine Beschei i Auft . 16. Rosenkohlsäckchen. ee, . im Monatsdurchschnitt verarbeitet , g g. n. 6 Ber mar zu Woche nach Ablduf dens g f n fi ig und ist binnen einer schlusses, Stückzahl ends enthalten hat: Tag und Ort des Ab— (1) Beim Aufk aufbezeichnungen. , Siedesalzsäcke 60 * 130 und darüber liegende Größen. Tie ' Grundmengen? für japanische und Virginy-Tabake werden bezi ö J stelle für Bastfafern Ir ö ig 3 an die Ueberwachungs- zeichnung der Gewebe, d . der Säcke, Gewicht und Be— Plancù kern g . von gebrauchten Säcken, Geweben und Siedesalzsäcke etwa 50 —– 57/130 (kleiner als unter 9). für die Errechnung der Verarbeitungsmengen zu einer Gesamt⸗ ; Ausglos . Di Huli kests foi . aftsstelle zurückzugeben. preis des Gewebes und . Einzelpreis des Sackes oder den Kilo⸗ und Ent uch ufkäufer dürfen folgende Preise vom Aufkäufer Siedesalzfäcke 50 kg bis zu 50 / 20 (kleiner als unter Sa). grundmenge zusammengezogen, ẽdie sich aus der Summe der Von den bisher gezogenen Nummern der Auslosungs⸗ Antrag einmal a , modes edarfsdeckungs scheines kann auf müssen mit aer le fa den , kJ a , , . Hrundmengen beider Tabate ö ,,, hn gen gh 3 3i . 38 ; n eie, . ö ö . le Jahre 1926, 1927, iFe8, 1929, 1930, 1081, 198. 193 parf c ,, angegebene Lieferzeit . Per err ee, 43 . Bescheinigung und der Aufkäufer Id. A Ente ster - . Säcke für 1h0 kes äristalisada os 119, lochsrei. 838. i ö. 1955 sind die nachgenannten Nummern in ver⸗ (4 Der Beh ese n! j ochti itzerschritten wenden, zubewahren g dieser Bescheinigung mindestens 2 Jahre auf- Nr. ufkaufbezeichnungen ; . t Säcke für 50 EL, Kristallsoda, lochfrei. Mit Wirkung vom 1. November 1936 werden die monatlichen schiedenen Gruppen noch nicht zur Einlöfung eingereicht nn, n ,,, . berechtigt nur zur Anschaffung 1 Kartoffelflockensäcke, lochfrei. Verarbeitungsmengen wie folgt festgesetzt: . ö. ö auf Lieftrung ist dis . er genannten Waren. Ein Anspruch () Die Aufkä S 4. . ö Vorwegische Fischmehllacte So! 3. 1. Für die Verarbeitung von ö ͤ ö e nicht herzuleiten. a de , ufkäufer haben Ein⸗ und Verkaufsbücher zu führen . sha Kleine Fischmehlsäcke 56 / o 100. ; ö aus Wertabschnitt A: 32, 44, 48, 62, 983, 96, 132, 193, 205, D § 4. ö,, . 3 getrennt nach den in Fil 100 n , stehls . i ö n J J . Der Verkäufer hat die bei ihm ei üss ö. und Bezeichnungen einzutragen sind. Ferner . ; la Leichte Gerbstofsbeutel. . tant aus Wertabschnitt B: 26, 47, 49, 60, 69, 107, 143, 168, 18, hm eingegangenen Bedarfs— müssen aus ihnen die täglichen Ein- und Ausgänge an . . . ! ; . . ,, Io / lb. h w ö 201, 1 268, 350, 348, 379, 368, 383. . . J auf do . dere Grunßmengen. eus Re össh hin C Lü, Os, se, , Le, . 120, tel, 12x, 16, 226.

deckungsscheine mit seinem Buck sver Sa weils an dem auf den Ei , u versehen und je⸗ Säcken und Geweben, die erzielten Ein- und Verk ĩ ĩ eines . H ö. . und Letzten R 1 Anschriften der Verkäufer und . . . ö 2b Superphosphat⸗(Hessian)⸗Säcke. . z ; . folge der utzga bern rl , nn, ö. rzeichnis in der Reihen⸗ 96 n sein. Die Nummern der den Entleerern erteilten Be 2c Kaschierte Kalkstickstoffsäcke 60 64/100 = 1065, lochfrei. II. Für die Verarbeitung von japanischen und Virginy⸗Tabaken ; bührenbeträge an die üben ter Angabe der einzelnen Ge— einigungen sind bei den täglichen Einkaufsbuchunge J ö 3d Thomasmehlsäcke zur Wiederbefüllung mit Thomasmehl. zufammen oder einzeln auf. 80 . der Gesamtgrundmenge aus Wertabschnitt D: 14, 96, 132, 165, 173. wirtschaftsstelle , ö. Bastfasern Jute⸗ . Die Auftã . . ke Thomasmehlsacke für sonstige Verwendungszwecke. ir japanische und Virginy⸗Tababe. aus Wertabschnitt E: 62. betrag an die Ueberwachnugssteile fur i ß ist der Gebühren— Pla ö ie Aufkäufer haben die gebrauchten Säcke, Gewebe und ; 3 Wollballen. III. Für die Verarbeitung von holl. Kolonialtabaken auf 100 aus Wertabschnitt F: 12. astfasern zu bezahlen. Abs ng , ,,. an zugelassene Sack⸗ und Planfabriken 65 ; J Einmal gebrauchte handelsübliche Manufakturumhüllung. der Grundmengen. Weimar, den 29. Oktober 1836 h t J . . i, Die Abgabe an andere Perfonen oder Unler— 5 Kapzüchen. Die Verarbeitungsniengen anderer als der unter L bis III z . . . Mon * habel . eines Bedarfsdeckungsscheines kann ein h . , , ö . en,. Tabake und Tabakstengeln unterliegen zunächst keinen Der Thüringische Finanzminister. Ei ede, ele eisen ich J ö JJ J . 8 Cr Sr rar rer Sesamtmenge ein Bedarfs 6e ö, ür die er Sack⸗ und Planfabrilen. . echti hüllung. ö ichkaeit i schni als 100 kg ö auch J Mehr 3 Zur Entgegennahme der nach . . 2 ; , . n , ,. ; nicht de r zn ig og ö . 66 n,, , . gekauft werden, wenn sich die er n f,. er rn g nrw, 9. 2 und Planen sind alle Sack und Plan— M . siicht und Tabakstengel zusammengenommen verarbeitet haben, sind von Bekanntmachung. hrere Wongte erstreckt. n Plan- und gigi, sinten Lusweis der Fachuntergruppe Sack. ö . den Einschränkungen in den Verarbeitungsmengen befreit ; 8 O2 des d „( Für alle, Arten Gurten wird, die nach Abs. () ohne Be- Stettin, Ha , (ohne Spinnerei! und Webereh in ; () Alle Auftäufer, die gebrauchte Säcke, Gewebe und Planen . ( ; Die am 29. Oktober 1936 ausgegebene Nummer 1092 de arfsdeckungsschein zu beziehende Höchstmienge auf zo 2 seß⸗ Hansahaus, besitzen (grüner Ausweis). . f eigene Rechnun h nn, alle Sack ünd Planfabriken und 85. Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: gesctz, , g fest⸗ ö. 86. ö lle Händler mit err en Säcken, Geweben und . fen 9. zur . ö . a. ,. Gesetz zur Aenderung des Bürgersteuergesetzts. Vom „öder Perkäufer hat alle ohne Bedarfsde zschei . eschwerde⸗Ver . Guatemala⸗, Costarica⸗ xiko⸗, S . r Ueberwachungsstelle für Bastfasern Jutewirtschaftsstelle estimmungen zur Verarbeitung von Rohtabat und Xa akstengeln 27. Oktober 1936. . e. JJ J ch Verfahren ö des gelben oder grünen schwere ,,, V . sonatlich h ö. i r ö Ein? und ale sowie freigegebenen Vergrbeitungz mengen dürfen nur von der Person, De m eng zur Ergänzung und 1 der Verordnung Mone s unter Angabe, der Namen und der Anschriften der ein— Gegen die Vers . Santos, Caracas- u. dgl. leichte Kaffeesäcke sowi sre Lagerbestände zu melden, Gesellschaft oder Rechts persönlichkeit verarbeitet werden, die In⸗ zur Durchführung des Bürgersteuergesetzes. Vom 27. Oktober Hin en Käufer, des Verkaufstages und der jeweils verfauften durch die Fachunter , , gelben oder . Ausweises JJ / ö. () Die Meldungen sind für den abgelaufenen Monat jeweils haber des Betriebes ist. 1936. ö ö engen und Erzeugnisse der Ueberwachungsstelle für Vaftfasern Spinnerei und Je bbe Sack, Plan- und Zelteherstellung (ohne Nandelballen kJ s zum 3. Werktage des darauf folgenden Monats zu ire fer Die ss 3 bis 5 der Anordnung Nr. 19 vom 17 August. 166 Verordnung zur Ergänzung und Aenderung der Bürger— Jutewirischaflaftellel = n melden asern fan nen, i. . . Hansahaus, (G 3 und 5 5) und 'zzwar nach den neuen Vorschriften erstmalig für den Monat (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 14 vom 19. August 1936) gelten steuerverordnung n das Saarland. Vom A. Oktober 1936. 86 bei der Fachuntel , . * eschwerde zu. Die Beschwerde ist . sovember bis zum 3. Dezember 1936. Für den Monat Oktober sinngemäß. Zweite Verordnung über die Hessische Notarskammer. Vom R id 23 Spinnerc! und . ,. und Zelteherstellung (ohne ß ist die Meldung noch nach den Bestimmungen der Anord⸗ §56. 28. Oktober 1936. ) Alle . ce zureichen. Erachtet die a. Hansahg us, schriftlich ein⸗ sung s zu erstatten. Die in § 1 genannten Betriebe haben his zum 10 eines Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 15 RM. Postversen⸗ Jurte sihersteller nd ⸗webereien, begründet, so hat sie ihr ö die. Beschwerde als säcke § 16. jeden Kalendermonats, erstmalig bis zum 10. Dezember 1936, die dungsgebühren: 00 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf RVlieshersteller, Teer . an die Ueberwachungsstelle Behn d,. ist die Beschwerde ; Unterhält eine Sack- und Planfabrik, oder ein Händler im Vormonat zu Rauchtabak verarbeiteten Gesamtmengen an unser Postfcheckkonto: Berlin 96 200. eder t ebzerfeer- und Weißstrickhersteller (C tell Berlin än, e n. Ig Jutewirtschafts⸗ üederlaffüngen, so sind die Meldungen gemäß s 15 und die Be ziohlabzgien and Tabaiftengeln, einschließlich des inländischen Roh. Berlin NW 40, den 30. Oktober 1936 Sack⸗ . . . Diese entscheidet endgülti en Linden 0, weiterzuleiten. urfsdeckingescheihe gemäß 8 11 für jede Riederlassung getrennt tgbats der Üieberwachtngsstelle für Tiba sus melden. s Fh Ken 66. ö , Sack⸗ Planfabriken sowie Händler g. ,,,, ö 3 , Meldungen ist anzugeben, wie sich die Gesamtmengen auf die ein⸗ Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. . ö . 8 17 zelnen nach Urspungsländern bezeichneten Sorten verteilen. Die . B ; d (c Meldungen haben auf Vordrucken zu erfolgen, die von der Ueber⸗ ordruche. wachungsstelle für Tabak, Bremen, zugesandt werden. Bekanntmachung.

haben der Ueberwachungsstelle hungsstelle für Bastfasern ewi 3 telle monatlich laufe Vordr ̃ utewintschafts. laufend auf Vordrucken ihre Ein- und Verkäufe Aufgaben der Sack-⸗ und Planfabrilen. gleiches Fassun gsvermöger . Die Vordrucke für die Anträge auf Zuteilung von Bedarfs- Die Angaben in den Meldungen müssen mit den Betriebs- Die am 29. Oktober 1936 ausgegebene Nummer 103 des

owie ihre Lagerbestände z . f g stände zu melden. (1) Die Sack⸗ und Planfabriken haben Lagerbücher zu führen 233 ö ck 8 ch ãß 8 be Un 36s einen gemãä 39 Abs. * Abgabebüchern .

8

(2) Die Meldungen sind für den ab j i ö. Fie biesbkungen sinnd für, den abgelaufenen Mongt jeweils iin denen, die Sackarten getrenn n 6 , ö. 1 Hruppenbch eich mr ,, s 14 genannten ; sowie der Meldungen gemäß büchern bzw. den zollamtlich zugelassenen 87 Ausgange inlissen Belege borhs nden ssein ih . gin. und e . a', ind von der ö , n,, ,. . Gate, Finstmmei. Fire, schticteit muß durch rechtsverbindliche Unter. Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: 31 . . . f 8 D,; . . ? n⸗ . . hir 7 erlin 7 9 . h. *. y do j 1 2 Niger tes 8 Beste , . i,, Stisczahl und Cinzelpreise zu enthalten haben. ruppen irtschaftsstelle Berlin NM 7, Unter den Linden 40, zu beziehen. schrift bestätigt werden. Gesetz zur Durchführung des Bier ahresplans Bestellung ein Händler Niederlassungen, so sind die Meld anfabrik oder () Die Sack und Planfahriken haben gebrauchte Säcke, Ge— . ö ' . e. und die Bedarssdeckungsscheine gemäß 5 4 n ö gemäß 8 6 webe ünd Planen vor dem Weiterverkauf rn eb raä l', Cöer ö Zuwiderhandlungen. Betrieben, die vom 1. Januar 1933 bis 30. September 1933 29. Oktober 1936. ö ö , , oder k 1 Zuwiderhandl en diese Anordnung mit Aus⸗ keine der unter 5 3 genannten Rohtabale und Tabakstengel zu Umfang: n. Bogen. Verkaufspreis; O(ß RM. Postver⸗ 88 § 8 ; , k begeng ö 13. 13 enen unter die Rauchtabak verarbeitet haben, steht eine Verarbeitungsmenge für sendungsgebühren: Göz RM fur ein Stück bei Voreinsendung

. 4 . . ö J ö. Eltafvorschrsften der 10, 13—= 15 der Verordnung über den diese Tabake nicht zu. ) auf unfer Postscheckkonto: Berlin 96 200. i gie n , . gemäß 8 g und die Antrige a ,, 2 Lasenverkehr vom 4. September 1934. Bei Zuwiderhandlungen 8 8. ( Berlin NW 40, den 30. Oktober 1936.

. , Bede eee gehe ä een foft tt grarlt- Rim i n gebrauchten Säcken, Geweben und ö gegen die Preisvorschriften der 85 8 und 13 finden die Straf⸗ uwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter Die a ,, . Sr & 6

dl uhren e! . . bes g beg Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 Strasborschriften der sz so, 12 bis 15 der Verordnung über den Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. Hꝛeichsgesetzbl. I S. I411 ff) Anwendung.. Warenverkehr vom 4. September 1934.