1936 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1938. S. 2

B. Wirtschafts gruppe Bauindustrie. . wässerungsabläufen Verbindung 3 st ü c e aus A. Wirtschafts gruppe Bauindustrie. Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau. ö. Bleirohr nach DIN 1397 bis zu einer J. Fachgruppe Stahlbau. ͤ ;

' . Reichsstand des Deutschen Handwerks. Länge von 10 m je Anschluß; andig die Sandlverks bzw. . zur bloßen Auswechselung von unbrauchbar ge— Reichsstand des Deutschen Handwerks. (GBezirklich sind zu⸗

ständig die Handwerks

ber 1936. S. RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 31. Okto

—— ö. j einschl. der Schlempeleitungen Maische⸗ und Sch schlußteile. . hr und Leitungen einschl. der i hie ne,, neee und Kondensatoren. ; Leitungsrohr chinßteile für Nãntel Tephlegmatoren. sar ur Herstellung, Ergänzung oder amn. bindungs und Anschiußteile Gehãuse . e, , n. arbeitungsgrad zur 8 nter den einzelnen Abschnitten a) Wasser, Schmiermittel. Maische⸗ und z fikationsapparate. Bezirklich sind za] der in den Aufzählungen u Hiernach umfassen die Ver⸗ b) Dampf, Luft, Del und Sch te aller Art, Blasen für Rektifitations Sewerbetamniern ) Hen w, . vet m , Renn der in den Aufzäh⸗= Bedienungs- und Berti gun geelerge u ef Hebel, 8. , . für die Zuderindustrie. selun , . . Finden j . J ͤ sverbote nicht nur die erkendern auch die Anfertigung ö B. Griffe, Handrader, ; Apparate su fahrikati⸗ wordenen Geruchverschlüssen aus Blei und seinen ( . . e fen . neun gen nnen Erzeugnisse selbst, sondern u ch Erzeugnissen, , Ded r s cho l. Abdeck h) vachunter gruppe ö. Rohzuckerfabritatign er bei bzw. Gewerbekammern.) . Legierungen Geruchverschlüsse (Traps) . J , nn eh waer, en ugnissen oder Teilen zu e a. oder Teile 5 Abd tbleche sowie Schutz⸗ und Abde 1 4 Verdampfapparate . Vorwärmer, Heiztorper An ng n nn, . im Tief⸗, na ch b IN 1897 1. 2. Eindeckungen und Verkleidungen von Innen 5 sich bei der n nn, deren Te Tn gs verbot be⸗ ; K 966 . i, Gelünder und Einfassungen a 2. Daluuniappanateg uderrafsinerien. 3 ö ; ; = . ge ö. gen. ö = * für ein vor V gitter a 3 Apparaten fur 2 : len. . BWassert . . nd A e on Aus en Bestimmung . . r, . undamenten. ; 7 3 arate. 1. Ischieruugen aller rt und in jeder Riechtärfe wie k y . sserversorgun 6 . . ö nie ĩ ae. l. ö der einzelnen Abschnitte ö . ef eln n gstanstts signehzo et Fachuntergruppe war ca nern n ne rag ee. ,,,, , etlich sind an, ngen Türmen, Crlern, Vachreiterr:. . Lc fe iin, fs mee iche J Wb ite rns e, wien eien Böcke, Winkel, d Harm aus sanschepgharate tin s egen, wie 2 ron sh enn für Wehrschütze n. ständig die Handwerks- bzw. Gewerbekammern.) 3. Regen fallrohre. 6 ,, , auf den Rahmen des fachlichen mg, 3 ö rammen, Laschen, Schellen. Kühlung von die e hin, n ö. ; 56 Dichtungen und Dichtungsorgane von Rohrverbindungen . 2Ausgznommen von 1 bis 3 sind Instam sränten sich ni igen Gruppe, der, gewerblichen 2 . ,,, n, Steigeisen. 3. V. Heizkörper Luft D' Teile, die mit e, . C. Wirtschaftsgruppe Bauindustrie. aller Art, wie z. B. bei' Guß und Stahlrohren in Be— setzungs artzeiten, bei denen lediglich einzelne schan H aufgeführt ist, es, sei . epa Leitern, e . . wie z. B . An gens munen er,. Luft oder Ammonig = w *. 6 . . 6 ö 8 h S . Si V. . d 8 ? d 3 N bei Ar S je 6g J , . J j 3Itet 3 * 72 Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung. und Entwässerungsanlagen sowie Gasleitungen. J 5 . WEsch ik tu von Fall. ö 2 Verwendungs⸗ ; chm r g,, und ahn che Etzeugn . enier , , Berührung te nen . g hau feln und . ĩ 3 j 2 . 2 ö . 2 n. 54 7 8 sgespro 6 11st j 8 5 jeragefö V J n . uf H Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwarenindustrie. C. Wirtschaftsgruppe Bauindustrie. setzen von Blechstücken ausgebessert werden. sugnisses besonders ae s re fsteller! die der als zuständig ) Sel⸗ und Sch mie ge a e rohre, Oelschau⸗ nnr aler; Gehauhe, . Lüftungs- und J. Fachgruppe Blechwaren. Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau. 8185 doe. ö ht angehören. Widerspruch zu nippel⸗ ö Schmieröffnungen. 1 . II. Fachgruppe Metallwaren. Platten und Unterfütterungen für die Auflagerung von ür di w , Ver 8 eichneten . Leistungsbedingungen, die im Wide . ö . geräte, Versch Wirt cha te j Brücken auf Widerlagern und Pendelstützen gin ie vollständige Turchführung. der Verwendungsverbot Käfer; und. nnga een ung? stehen, werden mi ,, D. Bh ee ge e eee e, len , . n. . aftsgruppe Bauindustrie. J e n,. ; a) Fachuntergruppe Metallarmaturen. Reichsstand des Deutschen Handwerks. (Bezirklich sind zu— Sofern Hinkblech für dien Wirtschaftsgruppe Eleltroindustrie. ständig die Handwerks- bzw. Gewe

Rohrleitungen bei . S öffnungen Klimaanlagen. 10. Cinsassumgen und Verschlüsse von Schauöffung 3. n, . Luftfilter. . 66 wirksam. ö : ; on den aller Art. turen. ; frafttreten insoweit un arzeugnissen, die vor j . ruppe Arma ; inter 163 1 bis 3 verbotenen i. . . der rellen z. Wirtschaftsgruppe Stahl. und Cisenban u. Rohrleitungsbau. . den,, , me Dampfarmaturen. rbekanimern) Zwecke beim Inkrafttreten dieser Anordnung bereits vorgearbeitet erboten deeser alnorhnnung hen ür die Herstellung solcher Er⸗ ö 1 Fachgruppe Dampfkessel⸗ Behãälter⸗ u. a) ruppe Schwerarmaturen. . ien Ein- und Abdeckungen, Verkleidungen, Einfassungen, bzw. zugeschnitten ist, darf es für a gefangene Bauten n Vorerzeugnissen oder Sr nl werden der Verbote nicht mehr ; pe Maschinenbau. Fachunterg häunse mit einer Nennweite von 1 l . d shalts⸗Gerät * m Ffn fr ,,,. Fsolierungen al , noch bis zum 30. 11. 1936 ohne besondere Genehmigung der innisse dürfen nach dem Wirkse e Wirtschaftsgrup ,, fkraftanlagen. 1. Armaturengehaus ö Fachgruppe Elektrowärme⸗ un Haushalts⸗Geräte. Dichtungen, Anschlüsse und Isolierungen aller Art im ö , . ; ugniss ondensatoren für Damp ; e und . Stopfbüchs⸗ ö. 6 ; Hoch-, Tief, Brücken“, Tunnel‘, Kanal und Wasserbau Ueberwachungsstelle verwendet werden. Im übrigen umfaßt das teilt werden. 1. Kondensa ind Kondensatorrohr als 50 mm. nd Muttern, auch Stop Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau. e. 8 f⸗, X X Re ĩ erbot gemäß 5 14 A sowohl die Zurichtung des Materials wi. 8 2. d Messinglegierungen. 2. Acußere Schrauben ur . J i nne Dampftessel, Behälter- und Rohrleitungs⸗ 1 bei Dächern, Dachfenstern, Schornsteinen, Dunst- auch die Anbringung der zugerichteten Erzeugnisse oder Teile an Uebergangsfristen und Umstellung. ö höden u n 1 j muttern. d Futter für Brillen von Stopfbüchs 3 röhren, Dachständern, Fahnenstangen, Balkonen, den Bauwerken. Bährend der für die Durchführung H ö C. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau. 3. . von meta sispinde lt auttern . II. Fachgruppe Zentralheizungs und Lüftungsbau. Terrassen, Badezimmern; . 9 ; J z h f er g in die der Uni telling oi e er, zur Her J. Alle Fachgruppen. ö usw. für die Zu⸗ und bei eme, len sind lieb a r e ne stopf⸗ Reichs tand des Deutschen Handwerks, Hi grbenslben, Sennungssugen, Fundamenten, Abschnitt VI. n granfschflosten diät, dürfen ie eng eth ief Pächtsens 1. Rohre. Hüllen, Kleitzahsen lhässeffen un Wert= Drnckringe aus Hessing für ständig die Handwerks- bzw. Spundwänden, Tübbings, Betonrinnen, Brücken— V d ü gun der von den Verboten k werden wie Abführung von Werkstosfen, 1. Brunnenfilter., Aufsatz und Einhängerohre, wie kanälen; erwen ungs ver bote f r Queck silber ] c n Mengen an unedlen Meta . Jahres z. B. Peilrohre, Einhängezylinder, Steigeleitungen. 3. bei Holzpfählen, Dalben. und seine Verbindungen. ö ether Zeitraum des vorangegangenen z Ausgenommen sind Tressengewebe, ferner FE. Wirtschaftsgruppe Bauindustrie. Bänder und Bindedrähte als Bandagen für Holz⸗ an nr nnr ö stabfilter.

(Bezirklich sind zu⸗ 2 Gewerbe kammern.)

. äh een üchsen tücken. Hülsen für den Schutz von Trieb— Brillen für Stopfbüchsen, . r f die von Abde en und Hülsen für ö. . Ablaßstopfen. ma⸗ az ahrend Uebergangsfrist dürfen Aufträgk au i ö. 3 . Ehn octn uh Verschluß⸗ ö. Spindelbündmuttern band * Während . . Erzeugnisse nur, soweit erten wan . K under Liegendem Spindelgewinde, indel . k . . ; 3 ö etrofse ; a , , ge z j . 2 z i . 34 Sowi ; 2 ö Reichsstand des Deutschen Handwerks. (Bezirklich sind zu— Quecksilber darf, nicht mehr verwendet werden zur Her- In Verboten betkoff zie sieꝰ ohne, Ueberschreitung; derjenigen I. Fachgruppe Textilmaschinen bei Färberei⸗ ,,, . n nd die Spindeln und n n m , ö. ö, ., ö ,, . men werden, w : tend der Uebergangs II. . sportwalzen Ausgenomme zfese sarmaturen. 2. Filtereinbauten bei Wasserreinigungsanlagen, wie ständig die Handwerks- bzw. Gewerbekammern.) steellung won Imprägniermitteln für nachstehend aufgeführte , werden können, die . dürfen. 1. Führungs- und Transp ; bundmuttern von Spe se leitung chtebern und zi B. Tüsen oder Siebköpfe, Siebe und gelochte Verbindungen von Baustoffen jeder Art miteinander, wie Erzeugnisse und ihrer Teile: g r Herstellung der. ,,,, ausnutzt oder e nn. Abdeckringe sowie Deckel von Zentri⸗ Stalen und Zeigerwerke von Absp Bleche für Filterböden, Höchbehäͤlter, Ouellen⸗ 3. B. . . . A. Wirtschaftsgruppe Holzverarbeitende Industrie. Ver die Uebergangsfrist ö mit den Vorschriften 2 Ventilen. sserstandsanzeigern. . stuben u. dergl.; Entwässerungssiebe, Zargenkästen. I. . ö von Fugen in Wirtschaftsgruppe Sägeindustrie hie durch die Uumste tin . unedler Metalle gan . fugen. gerhretnun gt hot aten Körper von Ha lers n en wund von Antriebs⸗ Ausge en sind die Gewebebef Mauerwerk, Ste on; r f n, wh ** c ersparten Menger . igkeit be⸗ ren . ö üchsen von Borgeleg , , 2. durch Befestigen, von Bauteilen aller Art in 1. Fachgruppe Holzimprägnierwerke. , . J nicht durch technische ö zur Ill. nn,, . ,, ö ö Ausdehnungsstopf⸗ 8. Wasserbehalter aller rt Mauerwerk, Stein und Beton, wie z. B. Ein— Reichsstand des Deutschen Handwerks. (Bezirklich sind zu⸗ n verwendet, hat mit ,, uchs an unedlen 1. Luftfilter, Sche Industrie. 3 enrohre und Gehäuse von Au 4. Leitungs rohr und Leitungen einschl. der Ver— bleien von Gittern, Torangeln, Geländern, Stützen, tändig die Handwerks- bzw. Gewerbekginmern.) . r seines Bezuges und seines 1 IV. Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpen⸗ pit chen. bindungs- und Anschlußteile, auch Anlötstutzen, für 3 e pon Etahlrohtschäften in gi n n.. Schnittholz, wie z. B. Bretter, Latten, ieiallen zu rechnen. a) Fachuntergruppe . Ge hãuse dong e ie fn rosseltlaphengehänsen, ð kaltes oͤder warmes Wasser sowie Heizdampf. durch Befestigen von Stahlro hrschaften in = Stangen. ; s troindustrie. - ühl⸗ 2. Futter und 3 Ventilen un alte g . . eisernen Sockeln für Lampen masten und dgl. Grundstücksein fassungen, Bauzäune. ö. va k und Lieferung wirische te gend, eie, nene ngen, gie ann e. und Dichtungsringe von . Wasser und Da n;pfleitungen aus Kupfer, Nickel p. Wirtschaftsgruppe Bauindustrie. We ten Hapfenffta ingen. Rebpfähle. , , fertigen Erzeugnissen. ; , I. . Kühlanlagen. Kühlgefäß n, r Schar⸗ Schiebrrn e und teller mit einem Durchmesser von oder ö ö 3 hen . Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwarenindustrie . 8 17 drei Monaten seit dem n n . ö l, von Dentilte ge inde⸗ ö bei denen infolge von Rohrbrüchen, Undichtig— . 5 i . n ö . ö Nach Ablauf von drer 3 ebergangsfrist gewährt isten * Sjere Tärbänder, Verschlüsse, passer mehr als 50 mm. 348 ilen. keiten oder Umlegungen Rohrteile ausgewechselt Reichsstand des Deutschen Handmerks. (Bezirklich sind zu⸗ gin die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote Anordnung bzw, soweit ö, ö. Verboten dieser ö Rinnen für Eis und . Hauben von ,,, werden müssen, ist die Verwendung von Rohr— ständig die Handwerks- bzw. Gewerbe lammern . gemäß § 16A dieser Anordnung wird keine Uebergangsfrist ge⸗ deren Ablauf dürfen y besondere Ausnahmegenehmi⸗ ö. . , Zwischenwände und Innenp Schwimmer für Kon ropfbuchsen. stücken aus gleichartigem Material b ls zu einer Verbindungs- und Befestigungsteile, wie z. B. Bleidübel. währt. Anordnung betroffen 9 * unedle Metalle nicht mehr . rler nen. J nebst Bedie⸗ Ueberwurfkappen eng, Anschlußverschraubungen Länge vön insgesamt 1a m dohne Ge. g. Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwarenindustrie. 0 V gung der ,, auch wenn es sich um ade, Anmnaturen von Kühlein richtungen Ausnahme Ueberwurfmuttern ; , . ö . si Reichsstand des Deutschen Handwerks. (Bezirklich sind zu— Abschnitt VII. zußert oder e esrb e mn, Weir amwerden des entsprechenden nungselementen, sowie gg re leg fr nen. als J sind Ueberwurfmuttern aus Auch dürfen kurze Verbindungsstücke, wie sie ständig die Handwerks, bzw. Gewerbek er ' handelt, die bereits vo ben wurden. cher Teile, die mit ande mittelbar in Be⸗ us g für Anschlüsse von Japfhähnen, Waschbecken usw. er nne , nn, emen ntmern) Schluß bestimmungen. zerbotes hergestellt oder erworben k der Ammoniak unmittelba 2 . ö Klosettspülkästen und ihre Einrichtungen. Verbote Wasser, Luft oder gebraucht werden, bls zu einer Länge von k ruührun 0,3 m je Anschluß und Leitung ohne Genehmi— S 11. . ö. gung der Ueberwachungsstelle verwendet werden. Für die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote Strafbestimmungen. Boiler, d. h. Heißwasser⸗ und Wärmespeicher in gemäß 10 werden folger Form von Kesseln, die beheizt werden ;

ͤ ; Stahlflaschen . derventile an Sta Messing für Druckmin ; . rührung J elektrische Leitungen . . von Armaturen mit inn 9 Ausnahme für Auslands aufträge. die Her⸗ . ate gelten nicht die Vorschriften ö , enliegende Spindeln in

ide Uebergangsfristen seit dem Inkraft⸗ Zuwiderhandlungen gegen die Die Vorschriften dieser Anordnung , Er⸗ k die werscht tene Ketterer rh. . Sen ehr en 36 an, von Ventilen und en n eißt we ; . treten dieser Anordnung gewährt: Strafvorschriften der 3 Ih ele Kr mn, Verordnung über den 6 Ergänzung, Instandsetzung . bn Alus lands anf⸗ . n en Metallen in der Clettte ut, , , n nnn . a) mit Heißwasser oder Dampf durch ein Heiz— Teilabschnitt: Warenverkehr vom 4. September 1934 stel ung die nachwedslich zur Ausfüh 6. . , wach niergrüphe⸗ Kreisehphü nm pri.

system, wie z. B. Heizbatterien Heizschlangen , , ; zeugnissen, ic 1c Sutz d ) Jachunier

Deizmizntel. Kormann erg., , ,, , den, . 6 h n ging ftst J ho , g , ragen bäftimmt sind. mn e han, ne,,

b mit. Clettrizitt;. e rf , gh 1 ie , n , Inkrafttreten der Anordnun Im Fal? 5 5 5 , 4 57 9 58* 1 19ngt 1 = . g.

Schiebern mit . ̃ . Fachuntergruppe Kraftkolbenpumpen. 1. . Y fi. he. Entlserunghẽhnen e . n,. COG m s shuchse. . iffer 18-2* . ö tergruppe Hau e ohne Stöpf ,, Weitere Ausnahmen. Fachun ö gaufräder von Kreiselpumpen, s. ,, , K . n sgendern ech ien, de, ö ,, 1. . , von Wasser⸗, Brennstoff⸗, aufgeführten Erzeugnisse, falls sie au ssing ö ö . , a el f, e gen be ffẽnen Er⸗ 2. . gpeis und Kondensatpumpen., ind Lauf⸗ estellt werden,. ür Straßenklappen. öfen unh Heißwasser⸗ : at. ß „Gleichzeitig mit dieser Anordnung treten die nachstehenden unedlen. Metn Ten? Verboten diefer , igung bei der ö. Amn enlommen von Ziffer 1 und . 98. Ein d Gift. far 8 Gas oder Elektrizität G: ohne uebergangsfrist. Abänderungen der Anordnung 19 vom 15. August 1533, betr. setzung der . fann eine Ausnahmegene . e ö le ie e el beheizt werden, einschließlich der Beschagteile, wie i Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber, (Deutscher nn,, fer uncdle Yar ie beontrag . 3. B. Verzierungen, Griffe. Verschliüsse, Füße. Abschnitt IV Reichs anzeiger Ur. a0, vom 16. August 1634 und der Anord— Ueberwachungs i, ,. sind die . ö Absch . e m gen 6 1935, betr. Verwendun rischen Heizelemente, ferner die Innenwerke bei . . gebb ten e ger felktheede z Verwendungsverbote für Zinn und Zinn⸗ 4 pülbecken und Spül—

se Anordnung fallen unter die

CO

1g t

2 3

bereiter, die mit Kohle, Oel

J inarmaturen. s . Wellenmuttern, p) Fachuntergruppe Feina ö saeräten und . . W oner), ö ö. Meßgeräten ß J i n,. 1. Gehäuse ven Tant rech gene ele, Vakuum nb Schleifringe 2. ; Wasser⸗ Brennstofss⸗, Druckmeßgeräten, z. B. g von Kupfer, § 6. j üchsen. Kolbenktegel don, Wasser. ren nnn, D ͤ . , . ,, 3 . . ehmigung. büchsen, Ko . owie P e Thermometer. . cmetech⸗ Quecksilber, (Deutscher Reichsanzeiger Anfragen und Anträge auf Ausnahmegen hmig vder die 33 Speise⸗ und Keonden atru nne e, Gebrauch . und Schraubringe von wärmetech segi Nr. 101 vom 3. Mai 1935) in der Fassung der Abänderung nfrag über die Vorschriften dieser . an dic . die ihrem bestimm un ge en n beg gugẽ See⸗ Ueberste s Bode 2n S ie h uli 35 [(Y s . ichs? ; de ; ar i ffe ; J ae,. S . Laschwannen, Badewannen, Spülbecken und Sr egierungen. durch J 33 vom 8 Juli 1935 Deutscher Reichs Feri verwendelen De hriffe ö ö ach zur Förderung von S . hänke, der Able tschlußstopfen; —⸗ 2 2 gö6) in ; t ; ö edle M bänke, einschließlich der Abkaufverschl Fßstopfen; 8 12. anzeiger Nr ö vom 18. Juli 1935) in Kraft Bedeutung sstelle für unedle N etalle, so Geruchverschlüsse. . Zinn und Zinnlegierungen dürfen nicht mehr verwendet 1. In der Anordnung 10 werden gestrichen Ueberwachungss AKlosettspülkästen und ihre Einrichtungen, wie z. B. werden zur Herstellung der nachs Schwimmer,. Verbindungshebel zwischen Schwim—

eee, J Druckmeßgeräten. , . erste e e e, und Flansch⸗ 2. Aeußere starry x nder! ). ff Sole dienen. 3 Thermometer. ch seiner Zugehörigkeit ö. , ö dyumpen ö 3 rmaturen 1 1 . 382 . * ö o J 6 * ) Sa rt 13 na . ö. a a 2. . 3 tehend aufgeführten Erzeugnisse . J. 5 ö. r , , b), c, d), e) und ), e c e m 3 gewerblichen n , ne. Anfrage e) , ,, und gegossene ö e) k 9a Wasserversorgung. ö : , , ; und ihrer Teile: F. , ,, , . str Khauvpe zu richten, unter der daz den Gege : Arbeitszylinde schlußmufsen, Flanschen Wirtschaftsger ö Bes ile für mer und Einlaßventil, Aufhängeösen, Laternen, Mi . . ; 2. In der Anordnung 36 werden gestrichen Grun fe, e nr gefuhrt ist. zn 8 3 bzw. 8 5 ö Zylunderbüchsen. Ain schlußmiuffe ßer d gl und . turen, Rohrleitungs- und Beschlagtz ie , Zugketten. A. Wirtschaftsgruppe Bauindustrie. aus § 8 Teilabschnitt E unter IV die Ziffer 2 „Oefen bildende dern beer e hun gendhmigung, gemäb Ke. uber die Begenflanschen der n d und sonstige 1. . und Wasserleitungen sowie 36 . Ausgenommen sind die Einlaß- und Ablauf⸗ Wirtschaftsgruppe Gas⸗ und Wasserversorgung. usw.inn ; 4 ; w m ö ausschließlich auf ö Wet lle ein⸗ Kolbenunterteile, n ter g g u ben r en und r ecke die ihrer Art und dem K ventilkörper. Reichsstand des Deutschen Handwerks. (Bezirklich sind zu⸗ . . E unter IV Ziffer 8 das Wort 1 j Ueberwachungsstelle für une = Ventissitze, wen lt ge, oi gr, und Stopfbüchs⸗ nach den Umstellnormen Dl . den in diesen 89 ständig die Handwerks- bzw. Gewerbekdmmern) , ier, ; ö . Gruppen Eelicben Genehmigung einer. Aus⸗ Schraubenmutte zn eiten senchtlkur Fhrdẽrung von. zögg I entsprechen, wenn sie ven nenng' n drghh! § 9. . . . aus 3 8 Teilabschnitt E unter VIII die Ziffern 1 „Tür— zureichen. . G schriftlichen Genehmigung ist jede ttern von Handpumpen D Plinderpumpen 3 angegebenen Ausführungen, Für die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote I. Seitungsrehr und Leitungen einschl. der Vorhin drücker aller Art usw.“ 2 „vollgegoffene Türinõpfe Vor n nn, s n . für unedle h, ö. 6. re und Jauche, wie z. X. ö . , nn, döchstgewichten. oder gemäß 3 8 werden solgende Uebergangsfristen feit dem Inkraft⸗ dungs⸗ und Anschlußteile für Trink- und Brauch⸗ usw.“, 3 „Rosetten usw.“ 4 Führungsschienen nahme durch die Ueber bag dung betroffene Herste . un⸗ 836 derpumpen, Flügelpumpen. wie Hand⸗ . ichten abweichen. kreten dieser Anordnung gewährt: wasser. ö 66 usw.“, 5 „Türschließer aller Art iv. 7 Klingel⸗ von den Verboten diesen der Lieferung von Erzeugnissen ö enommen sind Lolbentege Hern nch 2 Teilabschnitt: Aus vorhandenen Be sti nden dürfen muscheln üsw.,.“ 12 Mauereckleisten usw und 13 nnn ung ? ) er hem bestitnmung ge na rg Teilabschnitt: noch verwendet werden Rohrstücke mit Alle sonstigen Gegenstande usw.“ . strafbar. ö ohne Uebergangsfrist, soweit die Er— einer Länge bis zu insgesamt aus ; 8d Teilabschnitt E unter 1X die ziffer 14 „Wetter⸗ . zeugnisse bereits durch Anordnung 10 . fahnen“ ö ö bzw,. 26 betroffen worden sind. Im a) bei Erweiterungsarbeiten, d. h. solchen Ar⸗ übrigen 1 Monat.

Soweit Teile dieser Erngn igt im . 8 Soweit 8 cf ihr Einzelgewi 4 8 z See⸗ ) verden, darf ihr Einzel gewicht hach züßr Fötderung, don Saure, ö hren he e mn, angegebene entsprechende z ö. 8 ͤ in , unterschreiten. Bezieh u anderen Vorschristen über die Bewirtschaftung wasser oder Sole . Baumaschinen öch cg wicht dis eds r da cs.

, ö Beziehung z er Metalle. . bereitungs⸗ un ; . : . T ; ö unedler . en ruppe Aufbere h Ueb . z al . n,, n . ae,, n n e sfrns ö Durch die Vorschriften dieser Anordnung e n, ,, , ohne Uebergangsfrist. enen Rohrleitung aus glei artigem ate⸗ 8 j Tei fabscun i: n 22 Duxch die V je Bewirtschaftung uned J n ö Uebergangsfrist. . n kurzes Stück angeschlossen wer⸗ . o , , 11 ins⸗ Vorschriften über .

Monat. en soll; 3 ö 3 Monate für das Heizsystem. b) bei Ausbesserungsarbeiten an schadhaft ge— gesamt, übrigen ohne Uebergangsfrist. wordenen Stellen einer ohne Uebergangsfrist für die Be—

. sserlei en, die , Hauswasserleitungen. / orm⸗ Schrägsitzuentile für : IN 3510 U angege⸗ J. Führungsrollen, unter en est e cheñ? von a) die in der. n , . Durchgangsventile edle Metalle, Ver⸗ regten, Einsätze und Stempelbolz in., k überschreiten oder . eo bmhmgen für unedle i 3. eicher Nennwesten unn 8 Messine besondere über Kezarf be hei g en g ien , mn mes. . die Nahrungs- und Genuß⸗ pP) ' Enderen i ,,,, r ern g Im aus s 19 Teilabschnitt C die Ziffer 2 „Bleidichtungen , zen un ff He lenor d gen VI. ,. Naschinen ö . hnliche mit 66 , . . Rohrleitung aus ,, J talten sowie Ein⸗ der sonstigen Vorschrifte z be⸗ maittelindustrie. lzen und ähnli hergeste 5 tos dene ! . isw.“, ,, Fe Grund der sonstig zssen gegebenenfalls be⸗ ; Mahl⸗, Knetwalzen f Dahn⸗ und Syphonrosetten. gleichartigem Material; ,. ; ; . rührt. Die auf ir Genehmigungen müssen gegebenen, ez, erkleinerungs⸗, Gegosseng Hahn und Sh ng n. Ablaufhähne. schlagteile. Im übrigen 3 Monate. c) . ginbaugrbel ten von Wassermessern. An⸗ 2 . Treblchnitt R intet n die Ziffer 4 hohe ,, wird ie dn . ö e, che einschließlich der Schanksäulen ö. . bien r di de,, und Be⸗ chlüssen von Warmwasserbereitern, Wasch⸗ . . onders beantrag u nr. einer Ausna 5 Gr Schanktische ein Alle sonstigen Arme Wafferlei sen sowie für , becken, Bidets, Badewannen. Berlin, den 23. Oktober 1936. J erforderliche k der Genehmigung auf Grund ; Sledge inigen von Getränkeleitungen, schlagteile für Gas . ö 1— auf⸗ Abschnitt III. geen 3 danger bestãnde in Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle die n , n,. 6 oder erübrigt. Appqrate n , . Kohlensäureleitungen bei . , 63 6 sie bereits früher aus Material vorhanden sind, darf in den Fällen a ; onstiger Vor Betränke⸗. Kust= Köählt sid. Rrsenilckürungen hergestellt würden, Verwendung sverbote für Blei und b) innen k e r g sd. 6, . Stinner. 1 en chan. iche, wie z. B. Sudpfannen, . oder ,, von und Bleilegierungen. Länge von insgesamt, 10m ohne Genehmigung itt II Pfannen nnd Hotticht; ie nur noch aug Melsing mit ernennt werden 810 der Ueberwachungsstelle berwendet werden.“? b hm Nickel , und Brau⸗ nicht mehr als 67 v. H. angefertigt werden. . ; ö. Im Falle c) ist nur eine Verwendung von Zinn— Kühlschif fe. Gare . w . . n , , n n rr, y wiel rohr an bot he n dent . Anordnung 39 Verwendung her ot , . ssermischapparate und rh, . ,, erden zur Herstellung der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse Lötzinn mit einem Zinngehalt über 15 v' SH. dar ĩ M. n Ve . Soßpsenseiher, ! . ̃ : und ihrer Teile: ö ; nicht mehr ö . . w 13 , e, . etalle ö 88 ö 5 A. Wirtschaftsgruppe Nichteisenmetallindustrie. Zinkblech, verzinktem Stahlblech und an' Rohr— g , . s aierungen dürfen nicht mehr ver—= Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung. leitungen aus Blei oder Bleilegierungen. betr. Berwendung von unedlen Metallen Kupfer, Nickel und deren . Reichsstand des Deutschen Handwerks. Bensrtlich sind zu— S 18. im Maschinenbau und auf verwandten Gebieten. ständig die Handwerks— bzw. Gewerbekammern.) ͤ er Ve Leitungsrohr und Leitungen einschl. der Verbindungs— ö und Anschlußteile, auch Verbindun

. 4, Fest. und Blindkupplungen für Uumkleidungen von Kühleinxvichtungen, an n, 1. Saug⸗, Druck, Fest— ? Umklei . ßringe für Spi ö i kn er⸗ in , zie Abschlußringe Herstellung der nachstehend aufgeführten Er Decken xosetien aii Eu gvendet werden zur Pe t 49 gsstutzen, für Trink-, Brauch- und Abwasser; Geruchverschlüsse (Traps);

: ; Normen DIN Ten rlöschzr die von den in den No 36.

Feuerlöschzwecke. 3l1 bis 313 angegebenen

klei rchführungen, für. BDunstrohre umd . . ö oder Werkstoffen ab⸗

le: . ohe, ,, Leiterringe und Drossel—⸗ Ausführungen, Abmessung

ö zeugnisse und ihrer Teile: sonstige Ro e .

. ; rordnung über den Warenverkehr vom 4 Hirtscha ft gruppen. ö klappen für Dunstrohre, September 1934 (Reichsgesetzbl. ! S 816) in Verbindung A. Alle Handwerks. ; ö. . ö 3 s Deutschen

, n, ne. mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs— Reichsstand de

Teilabschnitt: . stellen vom 4. September 1934

Anschlußroöhre von Gasmessern an die Zwischen- und 1: ohng Uebergangsfrist.

Verteilungsleitungen.

weichen. 3. Uebergangs- bzw. Umsatz⸗ n , , t im die Brau⸗ Standrohre, Krümmer, gangs Art 9. Sch otfallrohte. Podestabschlußringen i nn, Apparate aller Art: (Deutscher Reichsanzeiger Für Maschinen, Fahrzeuge und App h 1 . 7 * Nr. 209 vom 7. September 1934 A2: 2 Monate. 6 Aus vorhandenen Beständen dürfen noch verwendet werden:

olpsperrora- Saugkörbe, ; stücke, Strahlrohre . Absperrorgan, Saug gefäße. cjen für Dampfbraukessel. Würze⸗ Saminesstücke, Verteiler. n är Shbranten häuse, Lagerdeckel. ö 10. Eutlüftun gs batte rien Er g. Zeiger und Kegel und Schutzdeckel nebst Ketten fur wird mit Zustimmung des 1. Lagerkörper . n,. von Hand betätigten ,,, . ch lau cha geln ts für Löschmittel chem , 2. Cagerbüchsen ahne wamndg , und Schaltgliedern. Zeigerplatten. Hehälter und Tanks für östhmittt, und Laufräde e e 2. . Steuerungs- und S , ,. 2 en sowie Gehäuse ; *, V ed Lenkungsbüchsen bei VII. Fachgruppe Apparatebau. te für die Gärungsindustrie. . ib gel n f soweit sie . r ; . Ausge . . Apparate ; von. P᷑ . jzt Seewasser gespeist werden. 1. bei Instandse zarbei stehe t Abschnitt V. Abschnitt J. Kraftwagen. kbüchsen als Stützkörper von a) Fachuntergruppe x Maisch⸗ und Vormaisch⸗ bestimmungsgemäß mit Secwa er 1. bei Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Trink⸗, ĩ Lagerschalen und Lagerbüchsen 1. Gefäße von Gär⸗ Mais d Schlempegefäße in Brauch- und Abwasserleitungen aus Blei und Verwendungsverbote für Zinkblech. Allgemeines. Fa Usen. . 6. 9 von Fahrzeugen bottichen sowie Dämpfer un sejnen Legierungen Bleirohr nach DIR 81 31 Su menommen sind die Lager ĩ 1397 U bis zu einer Länge von ins⸗— ? z 3 h der gesamt 10 m; t inkblech darf, auch wenn es mit Auflagen aus anderen Geltungsbereich der Verwendungsverbote. 2. zum Anschluß von Zapfstellen von Waschbecken, Werkstoffen versehen ist, Warmwasserbereitern, Klosetts sowie von Ent-

n E Un M 5 fe 7 B. chn nan ehälter von Handfeuerlöschapparaten, wie z. B ugn schi sofe Notlauf⸗ h und deren Antriebsmaschinen, sofern Molle f nicht mehr ver endet erde zur Per⸗ ö 5 ist verboten, die in den Uebers st 9. der na stehe fgef! hrte rze isse di rer Teile: s itte ge . m, . . ; .

r ę spri Handlöschern. 2 i Kübelspritzen, Handdruckspritzen, Brennereien. ö. chaften verlangt werden sowie die Lager der 2. Melasseloch⸗ und Melasselärbottiche. ] igenschaften ver ahh en er amaschinen. chriften der folgenden Ab— . 29. tspindel bei Werkʒeugmasch n jeder Form und jedem daup

gleichartigem

Für die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote gemäß 5 12A werd

; en folgende Uebergangsfristen seit dem In—⸗ krafttreten dieser Anordnung gewährt: