1936 / 255 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1936. S. 4

8. Mundstücke mit Absperrorgan, Verschraubungen C V 2 u. 4: ohne Uebergangsfrist B. Wi 6 E r* st e ; . 6 . gan, Ver ungen,. 1: Zfrist. Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau. Verbindungsstücke, Stutzen und alle Erzeugnisse der C VIILa u. b: 3 Monate. 2 aft ggrupp n, unter Ziffer 1—7 gekennzeichneten Art, soweit sie C VILe:

9 i i reußischen Staatsanzeiger . e, , gn, i, eee. eutschen Reichsanzeiger und ö, . nisse bereits durch Anordnung 10 bzw. irtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie. z Feldern, Gärten, Rasenflächen usw. dienen.

26 betroffen worden sind. Im übrigen Berlin, Sonnabend, den 31. Oktober 1

1. Lagerbüchsen, deren Wandstärke 1,3 mm ih ——— D. Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie. 3 Monate.

schreitet, zum Ausgleich von Formänderunn M 255

,, 36. Neas⸗ ; ö C VII a: 3 Monate. wie z. B. Federbolzenbüchsen. i r.

Karosserie⸗Konstruktions und Beschlagteile, wie: G vit k Ju, s. 6 Ranate ; ; a) Abdeckbleche, Abdeckleisten, Abschlußleisten, Ab⸗ C VIIIb 2: 1 Monat. C. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau. ;

ö 30— RM aus dem is is zum Betrage von 0, RM aus de G 2. . den Reiseverkehr bis zun 3 y ; r . * . . De tsbescheinigungen ist zur Zeit folgen R j , 6 2 O VII e: ohne Uebergangsfrist, soweit die Erzeug⸗ J. Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge. Dringlich eits bescheinig Auslande . D k für Fensterrollvorhänge, nisse bereits durch Anordnung 10 bzw. 1. Wellenlager von Krananlagen.

( 9 95 1 36 .

Stellen übertragen: J J von 10.— RM im

. . ö 5 83 3 . Amtliches. Deutsches Reich. den Ortspolizeibehörden, h inwieweit die monatliche . in Anspruch ge⸗

Druckknöpfe, Dichtungsleist 26 betroffen worden sind. Im übrigen 2. Traglager für Rollen von Förderbändern. Uh den Industrie⸗ und Handelskammern, laufenden Kalendermonat etwa! .

Druckknöpfe, Dichtung s eisten, . J 3 Monate. genommen von Ziffer 2 sind die Lager der X ung. ö ,

Fensterbretter, Fensterschutzstangen, Führungs; 3 Monate lenkrollen ; vorisetzung ö. w . klärung nach Abs. ist nicht zu verlangen, wenn

schienen, Friesleisten, Fußstützen, ; 5 ö ö ( den Rechtsanwalts . ) Die Erklärung nach Abl. 114. 1. on Genehmigungs⸗

Galerie rohre. ie s rn, Gepäcnetzteile ; , enge fist II. Fachuntergruppe Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen. Bekanntmachung KP 222 der ,,, Berlin, die Jussandischen ,, , niht m

a, , 4 . . Mon ate. ö 54 J der Uberwachungsstelle für unedle Metalle vom 30. Oltober . , ,, Berlin , 6 bei der Ausreise in ,,

ingerhaken, Haubenböckchen, Haubenhalter, 1Monat. metalle. . ö 3 Reichsfilm. , . grenz 3 8 Und cenznüten im Rahmen der Freigrenz

ö Haubenscharniere, Holz⸗ 1 . 2. Lager der Rollgänge an Walzenstraßen. 1936, detr. Kurspreise für unedle Metalle. üb 9 JJ Berlin, k C e, gell beschelnigu ngen erworben ( . ö. '. . er⸗ ö. . Spree J

Deen, n, mn, göoffen her ls ( 1. Wellenlager von Transmissions achungsstelle für unedle Metalle k der Reichstheaterkammer, 6 . 3) Die Erklärungen sin .

,, JJ Abschnitt III. 3 6 M ö. für unedle Metalle ö , . dem Herrn? Reichssportführer, Berlin⸗Charlotten steliu d s cen, n lbenummiern und aufzubewahren.

Jia nte sia ug i j . 25. Juli 1935), werden die folgenden Kurs⸗ burg, ; . .

en,, . Rosetten Verwendungswerbote für Blei DP. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau. , 1. ö 13. bund Bolts bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ö 1V.

Scharniere, Schließkeile, Schlöͤffer, Riegel und und Bleilegierungen. I. Fachgruppe Landmaschinenbau. p ;

. 3 . i., , mtcblielich Hotels und Reise⸗ Berlin (1) Perlonen und Fjrmen seinschließlich 9

a. 6 . = . . . . . . ; ä aner ghrs-= . . ö. . cingt, daß ihnen im sonstige dein Zwege des Verschlleßens dienende § 10. 1. Fahrbare Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeite Aluminium ö . b) für Reisen nach Ländern, mit denen . ö büros, deren Gewerbebetrieb ez i, ,,, Reise⸗ Vorrichtungen, Schlüssel, Schnallen, Schutz= Blei und Bleilegierungen dürfen nicht mehr verwendet werden J. Schädling bekämpfung. mit einem Inhalt vo] Aluminium, nicht leger , . 1 ö abkommen geschlo sen . . i Eintragung Inland von ,, . . in Zahlung gegeben J . der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse und ihrer . . die keinem inneren Ueberdrü AluminiLumlegierungen (Klasse 1B) .. . n . ; ö. k gleichzeitig die in dem Ab⸗ . . aus ländischen Geldsorten und Rꝛeiseschecks

. Ibretteinfassungen, Teile: 5 z ö . i e : , . sonderen 3e smi it⸗ Den, eitnasnttèl berausgebe . Türgriffe, Türdrücker, Türnasen, Trittleisten, . Alle Wirtschafts Teile von trag⸗ und fahrbaren Geräten zur Schä . e . l rn, RM 23,75 bis 24,75 kommen vorgesehenen besonderen Zahlungsmittel mit l Tische. Zahlungsmittel hexausgeben. 1 haben ihre gesamten Trittibleche, ö aftẽgruphen. lingsbetämpfüng, die mit der Spritzffüssigteit nit] Blei, nicht legiert (älassltle ri Bs? :::: N Zee , Ds genommen werden; ,,,, Verdeckschlösser, Reichsstand des Deutschen Handwerks. unmittelbar in Berührung kommen. Hartblei (Antimonblei) lasse III B) „26,25 27, . Genehmięeungsbescheiden über Beträge bis täglichen Eingänge an . Tevisenbank (Abschnitt I) Zierbeschläge, Zierleisten. 1. Gewichte und Beschwerungseinlagen aller Art sowie „Ausgenommen sind die unter Ziffer 1 und! Kupfer (Klassen gruppe VIII): B) auf ö. von . , ustndige smn g . ge e ige r gelb, k Deckblechhauptspriegel, mn, zum statischen oder dynamischen Ausgleich. , , ,, . 6 , , lie . Kupfer, nicht legiert (Klasse Vll A) ..... RM 5s, 25 bis 60,25 . . n been Dev ienbanten ausgenutzt ber ee e chr e e ö n , . abr liefern. Tie Fensterrahmen, auch von Windschutzscheiben Ausgenommen ist Justierblei, d. h. Blei, das agnestum oder deren Legierungen oder aus ver— ! 22 die,, mark spatestens , zu i allgemeinen Feststeller, k. , . im Verhältm⸗ . , . , bleitem Stahlblech angefertigt werden. Kupferlegierun gen (Klassen gruppe 18): . werden.) , Arrechliung seitens der Reichsbant erfolgt zu ihren allg dr ' j böck für Wi s s j ; 9 21 s 6 jchor * nam s j J 8 2 . 2 d R? 5 8 i 5 ? il j 8 . . ). Soschafts j , , , , i,, JJ ; . 6 ' CG oli * 9 8 2 . : ' 2431 * . 5 . 7 2 221 262 8 5 7 scheiben, 2 te e fn. zustellen n, J. der für Mühl k . IX 3 ö ö 2 16 ; 85 15 (. ansassigen Personen, die , n, n n f. Die in § 1 Abs. 1 Der Durchführung verordnung, zn e e hie, f, e re; ; . z 5 36. * e! 9 ö ö . TD 22 8 d . 8 5 . ze 1 9 * 1 8 380 ö 8 3 Y 2 2 3 1 * ö J 8 33 de Wasserführungsbleche, Wischerböcke. Leitungsrohr und Leitungen einschl. der Verbin⸗ k ö Auslesegellen wor Neusilberlegierungen (Klasse 18 JJ 59,50 Pensionen, Renten . ngen beziehen und regel⸗- über die Dedisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 be 2. Karosserie⸗ Zubehörteile, wie: dungs⸗ und Anschlußteile für Getränke, Luft und ; . . . Nickel (Klassen gruppe XIII: Grenzgebiet ansässigen Arbeitg . ! se

a) Flaggenstäbe, Haken, guch Hut- und Kleider⸗ Kohlensäure. E. Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik. ö.

haken, Halter und Hüllen für Reservereifen,

1 , . ] ubeß . . er in s 1 Abs. 2 der Durch⸗ 3 27 mäßig die Grenze an einer bestimmten Stelle . Frist von drei Tagen zur Anbietung der in 3 § 11 I. Fachgruppe Feinmechanik Nickel, nicht legiert (Klasse XIII , 270, Ben line bis zum Höchstbetrag von RM 300, monatlich zwecks Hupen mit Ausnahme der Hupenmembranen Die Verwendunasver ß ö J . ückblickspi Siegel fi ke Spine . gsverbote gemä 10 AI und ?2 treten ohne ; 9) i , n Spiegel füße, Spiegelhalter. Uebergangsfrist in Kraft. ö h h Aschenbecher. 2.

3 g3perordnunga näher bezeichneten Werte wird M k 1 i in? Ausland in Zahlungsmittel ihres Wohnsitz ö 1 dentschen Grenzorten ansässigen Ken S 3f sserz 3i ͤ XIX): Ueberbringung ins Ausle 2 9 r ö ] . Schutzdeckel und Glasfassungen von Wasserzählern. Zink (Klassen gruppe 3. Sonstige Fahrzeug⸗Konstruktions⸗ oder Zubehör⸗ teile, wie:

. . 36. 3 Devisenbanken (Abschnitt I 23, 25 bis 2 biene rinhh are hhfeln. Tie vorgenannten. Wechselstuben, sind onen nnd Firmen, anger mm en . . ,, ,. Wa serzahler! . . R? 5 bis 2 8 ̃ Zahlentrommeln von Wasserzählern für Wasser bis Feinzink (Klasse RIA). RM 23,25 ö a) Brennstoff⸗ und Oelbehälter, Entlüfter, Koffer⸗

ie e ö und g g n. insichtlich der ausländischen

J : . 6 . sie Wechselstuben (Abschnitt II) hinsi ,, Hat au

ö nner berechtigt, den im ausländischen Grenzgebiet anschsigen und- Wechse 9. ; usländischer Währung

ö. . , ,, . dreditinsti inländi Brenz⸗ Ta langert.

Abschnitt M. . Ill wulleleeer gin atsscuarwwre V I he esse bebe ä e es,, än e'. Stitbet iss

nebel, Kontrollampengehäuse, Kraftstofftanks Ver wendungsverbote für Zinn und Zinn⸗ Reichsstand des Deutschen Handwerks. Zinn, nicht legiert, (älasse S A) 6. ö ö . ͤ 16 600. monatlich zwecks Ueberbringung ins . Reichsbankdireftorium.

h lerftmn, engehause, Kraftstofftanks, legierungen 1. Hämmer, Durchschlagbolzen, Schraubstockbacken, Banka⸗Zinn in Blöcken... 9 36656366“ 26550 in' Jablungsmittel ihres Wohnsitzlandes umzuwechseln, In. Fällen . * se

Kühlerfiguren, Kühlerverkleidungen, Kühler— 9g gen. 8 h ,, , de,, . . . 2X K 245,50 265,5 in Zahlungsmitt e der Abschnitte IV 6. ; (Schacht. Dreyse.

zerschlijse nit Ausnazvnte ell äbin dale 812 Spannzangen für Schraubstöcke. Mischzinn (Klasse RX B). ji 166 iht u ⸗Fuhalt, dieses Abfstzes sind die, weiteten ö . ö Dr. Hjalmar S Lantpengehäufe, Lampenhalter.“ Luftfilter; . . Ausgenommen sind die Crzeugnisse zu Ziffer 1, KRM 25 75 bis 24,165 ] Vöund Vll des Runderlasses Nr. 230/35 D. St. 10M d, Ge,, ö J . Zinn und Zinnlegierungen dürfen nicht mehr verwendet werden wenn sie aus Aluminium, Magnesium oder deren . . Hein ditelll K? en fen b en ie tschaftüng besonders zu beachten. - fun gsöbelag!! Sesckn häedt . nnn, Wr Herstellung der nachsiehend aufgeführten Cizeugn jse und ihrer Legierungen hergestellt werden. 2X ia gas S bis Zo, zh (6 Die Wechselstuben sind verpflichtet, den sich aus den täg— Radkappen, ö ö 8 17 Lötzinn (Klasse RTXD).. je 160 kg Sn- Inhalt lichen Ein- und, Ausgängen von , , , , Bekanntmachung. . 2 ö h . w . . . ; . k M a 5 bs 2475 schuß an die für sie zuständige Reichsbe 9. ; ichspersicher sordnun n wangen g tern g Scheinwerfer. A. Alle Wirtschaftsgruppen. Für die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote R . . , . . Devisenbank) gegen Auf Grund des 5 516 der Reich zve r sichecu n e ö ö ö i uh Reichsstand des Deutschen Handwerks. en cz ö. n e wird eine Uebergangsfrist von 3 Monaten seit ö ö. . k Res nnd, spätestens drei Tage nach dem ö wird die , . ö * Sin n e ng r, Güashglteringe, Tankverschlüsse, . ; Inkrafttreten dieser Anor ährt. ; . ihrer Ver- Zahlune dteichs ng rt. ; 568 icht ab⸗] Ww; z Reichsaufsichtsamt für Privatver t er stzahlergehaänfe, Plaketten und i e. . mit einem Zinmnzehalt von mehr ͤInkrafttreten dieser Anordnung geiähit 2. Diese , ,, . a , , ie g f. . ö ö d gn, . J . bie J gller Art. ,, ; 6 i im Deutschen anzeiger in Kraft. 9 lieferten Ueberschüsse zurückzugreifen, wenn folgen Gon 1 durch S eidune . , Grf je Laternen und Beleuchtungskörper aller Art b) Lager und Lagerausgüsse mit einem Zinn— Abschnitt VII. . ö Bekanntmachungen K 215 bis k nn i Tages ö. Der gen g gen . V schmelzung derselben mit den ,, ö 66 und Motorräder mit Ausnahme der 2 nebel felt r . . ö d hr als Schlußbestimmungen. außer Kraft . . w Ir ile een Blomberg (Lippe), in . . Vereins I zu Reflektoren; Oelkanne ür Fahrräder . 5 * geha on mehr als . . erfolgt zu ihren allgemeinen , . J . st u nas es Lippischen Ziegler⸗Vereins 1.

Moto rradenr. Nähne ad nen ö ge ,, ; zh ve. zur Bindung von Lagerausgüssen. § 18. Berlin, den 30. Oktober 1936. ö win Wechseistuhen sind ferner verpslichtwt der n . 1. , n. . gelaͤsen am 23. Januar schalen für Fahrradglocken, Jahrrad figuren ; Ausgüsse mit einem Zinngehalt von mehr als ö Strafbestimmungen. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. ständigen Reichsbankanstalt täglich. die , , nr hr s . 26 .

Fahrradgabelkappen . ? 17 v. H. für Verbindungen an Drahtfeilen in An—⸗ ; ; 2 . ; A 1d Verkäufen in ausländischen Geldsorten mit den L914 ; erstützungskasse Ersatzkasse,

p) Brennstoffiltergehãuse Druckschmierköpfe Ein cchlußorganen, wie z. B. Seiltöpfen, Spann⸗ orte e er n nn, . r ,, ,, . . Stinner. . Angaben Name des Erwerbers, Verwendungs⸗ Ziegler ⸗Kranken⸗ und . 26 . . * . 1ütergehau e, Druck Ein⸗ schlösf ff 4 . S . 810, 12 bis 15 der Verordnung ü . . ; . igun n Sch . n am 25. ele gichtt , Gehäuse von schlössern. Muffen usw. Varenver kehr vom? 4. Tepten ber 933. J vet., Davisenftele mit Nummer und Tatum der . 1 . ö Tahrradlichtniaschinen, Kupferasbestdichtungen B. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau 6. . zu melden. . a. 3 „Vereins zu Schwalen⸗ . Delfiltergehäuse, Schalldä mpfe ö n . . 19. s) Als W stu! im Sinne der Bestimmungen stützungskasse des Ziegler ⸗Vereins zu Schr

' . Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie. ö k Bekanntmachung ö. ae ,, (. . stuben im Si s . ö ö Ce refer in che alcu ber V ; e Feinmechanik un il. Leitungsr Lei ins in⸗ n . . ; j indi mitteln. ieses A 3 , schrif 2s Reichs⸗ . . . 982 —,

- ; . ö d i , ö i , , , Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung über den Berkehr mit ausländischen Zahlungs a) alle Kreditinstitute, die den Vorschriften des Reichs zugelassen am 23. Januar ö II. ,,, 1. Fachgruppe Feinmechanik. n gen . Anschlußteile für Flüssigleiten und Gase im Deuischen Reichsanzeiger in Kraft. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung über den Ver⸗ gesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember . 4. Zieglerkrankenkasse, Ersatzkasse, in Oer a, ; Virtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung. : , Gleichzeitig mit dieser Anordnung treten die nachstehenden it aus la idischen Zahlungsmitteln vom 15. Oktober Reichsgesetzbl. ! S. 1203), unterliegen, deren . zuͤgelassen am 28. Januar 1914 * . . 1. Hauswasserzähler aller Art bis zu einer Nenn- (S. Wirschaftsgruppe Eisen⸗, Blech- und. Metallwarenindustrie, Abänderungen der Anordnung 10 vom 15. August. 1634, betr. lehr 14 . Rr 243 vom 17. Oktober 1935) be⸗ Geschäftssteilen und Depositenkassen, soweit sie nicht De⸗ ünterstützungsfasse des Lippischen ieglermeistern größe von 25 mah, die von den in der Nor Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung. Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber, (Deut— 1955 Meichsanzetge d von 5 29 Absatz2 und 3 des Gesetzes visenbanken (Abschnitt I) sind. . 6 ,, Vereins, Ersatzkasse, in Lage zugelassen am . Fe⸗ BIX DVG w 3260 , . ,. 1. Schieber und Schieber 5 . . scher Reichsanzeiger Nr. 190 vom 16. August 1934), und der An⸗ stimmen wir auf Grun w, 965 1935 (Reichs⸗ p) alle Personen und Firmen, die im Handelsregister ein—⸗ *. 7 . .

. ain ng n,, Ausführungen n nnr d ö für Gasmesser mit einem ordnung 25 vom? 24. April 1535, betr, Verwendung von Kupfer, über die Dedise n hewirt ch gft tn . 3641 Durch⸗ getragen sind und schon vor dem. 15. . . n e , . n nnn zu Brake in Lippe, Ersatz. In den Wasserzählern für ei 3 3ßᷣ ö , Nickel, Blei, Zinn und Quecksilber, (Deutscher Reichsanzeiger esetzbl. J S. 106) in Verbindung mit 8 8 Aol * , em rt mäßig Geldwechslergeschäfte betrieben oder dana ö IJIiegler⸗ . 83 9g. Februar 1914

5 . . ö ö D. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau. Nr. I0t voin 3 Mai 1935 ö. . 9 k , en zum Gesetz über . . e g üfte n 1 Genehmigung der Reichsbank auf⸗ kasse, in . zugelassen am 9. J Norm Did DVG h 3365 hergestelss wenka dar 1. Jachgrupde Drudlust⸗ und Pumpenindustrie. , , it f ,, K. 7 * il. Kldemns Krankentasse zu Brakelsiet zuge—

fen Kupfer und Nickel in reiner For . a) Fachuntergruppe Kältemaschi anzeiger Nr. 1565 vom 18. Juli 1935 in Kraft: 8: ö 5M . Legierungshestandteile im . ö Eier 39 Rosten kJ 1. In der wnoppnmngegh werden gestrichen ö ö Veräuße⸗ ͤ f . nitt I und die WechselstubWen i, . . . 9 6. ö 35, 41, 42 und rs , Fertiggewichte nicht überschreiten: 2. Üeberzüge auf, Schalen und Rinnen! für' Eis und aus 83 der Unterabsatz gf, () Kreditinstitute bedürfen zum, n, . ö , . mne ausländischer Geldsorten Gu vergleichen die lfd. Nr. ö . Samt auf

Flügelradzähler 3 und 5 mah Kupfer Nickel Tauwaffer, Kästen, Zwischenwänden und Innen— aus 53 der Unterabsatz . rung von ausländischen Zahlungsmitteln und , . ab⸗ ab sch n , n, ,. „(die Ausschließlich im Inland ihren ö5tz des Verzeichnisses J . ,, ö. rdnun

9 g platten von Kuhleinrichtungen. 2. In der Anordnung 25 werden gestrichen ausländischer , . ,,. dne ec , a,,, Aufenthalt haben, unter e . Grund des 8 314 Abs. 1 ö. . 91

Naßlͤ . 8 aus § 8 die Teilabschnitte B und C insgesamt, se dem Wechselstubenge r ,. Die un r* nf. bis Voraussetzungen von dem Er ige Fassung zugelassenen Eratzte , ,

. ,,,, . § 18. aus 58 Teile cfm E unter VIII 9 mtr 10 „Be⸗ ern n Cn chtigu ng Dev senhandelsermächtigung) ö. schnitt II. . ; Ein ne ö aus der hervor⸗ 3 . ans g 2s, 34, 35, 63 des Deutschen Reichs.

. er J 1100 50 Für die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote schlüge für Kraftfahrzeuge uw.“ . Ernlachtigung wird. lediglich für, Geschäste erteilt, di n n n. marber eine schrist . . . 6. e. vont 24, 39g. Januar, 9.,, 10. Februar und

gemäß 5 12 werden folgende Uebergangsfristen seit dem Inkraft⸗ aus § 8 Teilabschnitt E unter XI die Ziffer 3 „Stauffer⸗ weise für die Reichsbank getätigt werden. Sie geh. . geht: di sländischen Geldsorten für die Durchführung anze ge) 5 1

1500 60 treten dieser Anordnung gewährt: büchsen“ und der gesamte darauf folgende Wortlaut ö von ausländischen Zahlungsmitteln . , ö. a) . icin . her en, benötigt werden und im 14. März 1914.) .

. . 1656. 66 Teilabschnitt unter der Ueberschrift „Fachgruppe Metallarma⸗ Ermächtigung gilt auch für die am gleichen dr C ft stellen 58 fseverkehr nach dem Auslande mitgeführt werden Berlin, den 28. Oktober 1936.

Bei Trockenläufern mit Frostschutzeinrichtung . 3M turen, Potsdam, Charlottenstraße 27—30“ von den mächtigten Kreditinstitut befindlichen Filialen, , ill . mittel Das Reichsversicherungsamt, ist ein Zuschlag von 10 v. H. zu den ange ens ; ö Monate. 5 Worten „Armaturen, Rohrleitungs- und Beschlag— und Tepositenkassen. Kreditinstitute, denen die der De⸗ 6 Bestände an ausländischen Zahlungsmitteln ; . (. 2 lidenversicherung. Kupfergewichten gestattet . ö f . ohne Ucbergangsfrist,⸗ teile“ bis zu den Worten „Höchstgewichte nicht über— ermächtigung verliehen ist, sind Devisenbanken im n, . a sse b) daß eigene 6 sind . Abteilung für Kranken- und Invalidenve sich Alle vorstehenden Gewichtsangaben gelten mit ohne, Uchergangsfrist fur Wafserlei⸗ schritten werden,“ . fene fe nehüung. Ihnen siehen ↄhne weitere; auch ein n n . bekannt ist, daß in- und ausländische Dr. Schmidt. einer Toleranz von 45 v. S. . tungen, Getränke⸗, Luft⸗ und Kohlen— aus 5 8 Teilabschnitt 6 der Unterabschnitt XII ins⸗ 39. Wechselstuben zu (Abschnitt II. Die Devisenhandels c) daß dem Er .

Anschlußverschraubungen, auch solche nach Norm e, wunde Im übrigen 3 Monate. gesamt, sländischen mländische Goldmünzen über die Grenze gebracht DINDVGW 3261, Verlängerunas“ Ei ( z 3. Monate. . aus 3 12 der Teilabschnitt A insgesamt ö je Devisenbanken haben die eingehenden auslandische ; 6 im Rahmen der monatlichen Frei⸗ . wn sh, Verlangerungs⸗, Einbau- und . ohne Ueb t ? . , 3 (2) Die Devisenban ; ssändischer Währung werden dürfen nur ; benenfalls

Zwischenstücke für Wasserzähler und deren Ab— . ) ergangsfrist. aus § 12 Teilabschnitt B der Unterabschnitt II insgesamt zmüttel' und Forderungen in ausländischer cenze bis zur Höhe von 16, RM ung, gegebenensalls

sperrorgane. ; ö Abschnitt V aus 3 14 der Teilabschnitt A insgesamt. Zahlungsmittel j usta Reichsbankanstalt abzu⸗ grenze bis ;

Ausgenommen von Ziffer 2 sind Lötstutze n '

8 2 hen an

forderungen. ) . ans höhbstens bis ; tmachung. g 3 . ö ür sie zuständige ; , . ,, atliche Freigrenze hinaus höchstens his zu Bekann 6. Berlin, den 23. Oktober 1938 J . zu den allgemeinen Geschafts— ö n,, hh n ö ö . Verbot einer ausländischen Druckschrift. ö Bleirohrleitungen zum Anschluß der Wasserzähler Verw . . . tununden der Reichsbank. 1 scheini nach Aubschnitt Abs.. . gt, . . Reichsminister für Volts— = ; ö e . W end e 36 z bedingungen der Reichs . ; e 5⸗ bescheinigung nach Auneh ö. ö E Am Einvernehmen mit dem Reichsminis für F. Virtschaftsgruppe Eisen⸗, Blech⸗ und Met alwa e r rl. ndungsv 1 für Quecksilber. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. 9 Ein Verzeichnis der Devisenbanken liegt bei allen Reichs oder wenn e ,. P . 99 ,, ö ld? u rund des z der Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung. Quecksilber darf nicht . e , 8e n Stinner. bankanstalten zur Einsicht aus. ,, . sredütbriese oder dergl. Kcäoebanhg des Reichspräfidenten zum Schutz von Volt und 4 , , , n, für Zu⸗ und der nachstehend aufgeführten , ,. . ung II rh hs enn, . Bervtticht bekannt ist, Staat vom 28. Februar 1933 66 ,, Ableitung nebst Anschlußstutzen. . ; : ö ( ttge r r die Verpflichtung bekannt. ist, ; . in Paris erscheinenden Ze D Ausgenommen sind 36. , im Gas A. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau. Berichtigung. (1) Wechselstuben dürfen zländische Geldsorten 8 , . n' fie, rr diesti die der n der in Paris ersch messergehäuse eingelöteten Gewindestutzen J. Fachgruppe Armaturen. In der 6. D üh d ; c inländische Zahlungsmittel gegen auslän , s alle ö . J zt, es nnn ber Frau Gasbrenner für Herde und Oefen. *** 1. TDruckregler die vi n, , Heunnzgeld, Papiergeld. Banknoten und dergl-), . 3Zwe ; 89 2. Rückstauventile. g vom 28. Oktober „abgedru

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d = . . de & c 6 C * 8 & r e ro =

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Ringkolbenzähler 3 und 5 m'/h Naßläufer . Trockenläufer

nn 8 e Reichsmarknoten oder . ; 6, c smittel niemals aber Reichs ermächtigung kann jederzeit zurückgezogen werden. Zahlungsn

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Roschni ieser Bekannt⸗ Berlin, den 28. Oktober 1936.

ö n , ,, . n⸗ er den Abschnitten 1 und II dieser * erlin, . z Rusz ae

. n 2. 6 p) *ädlandische Geldsßrten sowie Reiseschecks gegen k 1 bzw. der Ausgabestelle Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei

Deutschen R sanz Pre S gus lgndische 3 machung bezeich ; ö es Q r

. J g 16 m Den s hen ; eich anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger ländische Zahlungsmittel ur eder anzubieten, . . im Reichsministerium des Innern.

. 6 vollständige Durchführung der Verwendungsverbote Tär di . , . ; Nr. 25 vom 30. Oktober 19365 muß 8 3 Ziffer 5 lauten: Zug um Zug umtauschen iseschecks zum Einzug an⸗ daß dem Erwerber ferner bekannt ist, daß, . . n J. Ai: Müller.

gemäß z 8 werden folgende Uebergangsfristen seit dem Inkrafttreten Far die vollständige Durchführung der Verwendungsverbote F 15 Abs.? erhält folgenden Unterabsatz k: c) ausländische Geldsorten und Reiseschecks z lan'd Reichsmarknoten oder inländische J

dieser Anordnung gewährt: gemäß 14 A II und 2 wird eine Uebergangsfrist von 3 Monaten „h die Gepäckannahmestellen der Deutschen Reichsbahn nehmen. J weaen Devisen nicht erwerben und gus dem Auslan

Teilabschnitt seit dem Inkrafttreten dieser Anordnung gewährt. und anderer öffentlicher Beförderungsanstalten für (E) Ausländische Geldsorten dürfen gegen , ge Lehne rt oten und inländische .

3 Monate. . h Waxen, die im Reisegepäck und unbegleiteten Reise⸗ 3 hlnn zmittel nur für Reisezwecke, und zwar nur zur M ie n genommen solche Scheidemünzen, die der Betanntmachung. ohne Uebergangsfrist. Abschnitt VI. . . mit der Eisenbahn ins Ausland versandt i hefe erehr, abgegeben . ,, . gun l ne en 33 ,. verden.“ . . ie in 5 genannten Fälle. Für un rr. . 2 falt , n Verwendungsverbote für alle unedlen an m mmm , m ,, ö, , d, . , an natürliche Personen innerhalb &a . . und k ist die am 31. Sktober dieses Jahres fällige inn of, ö Metaue. d 9 i n e , n, 6. 10, RM, soweit .. , , Tilgung gemäß Ziffer 6 der Bedingungen durch Stückerück⸗ ohne Uebergangsfrist. 3 16 . ö. Verantwortlich. der mona, Eabendermonagt nicht schon in Anspruch genomn ö den. ; 3 ö 0 J ß 6 6. J für Schriftleitung (1Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil in demselben Kalendermong . 2 kauf bewirkt ö in diesem Jahre keine Auslosung durch ,,, Alle, unedlen Metalle dürfen nicht mehr verwendet werden und für den Verlag: worden ist. . / natürliche Personen, die gus= det Mit sied Es findet aher. . am är Weripapiere Berlin 3 Monate far ö der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse und Präsident Tr. Schlange in Potsdam; (h Ferner darf die gn b e nf, oder gewöhnlichen Auf⸗ er das Kontor der Reichshauptbank f . 3 Monate (n, . für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: schließlich im 3 . SW 111, statt. ohne Uebergangsfrist. A. Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau. Rudolf Lantzsch in Berlin-Schöneberg. enthalt haben, erfolg 3 Monate.

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