Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 28. Januar 1937. S. 4
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außen, durch eine förmliche Enthebung vom Dienste, in Er⸗ scheinung zu treten braucht.
Es besteht aber weiter grundsätzlich kein Bedürfnis, die vorläufige Dienstenthebung in jedem Falle mit den schweren wirtschaftlichen Nachteilen der Gehaltseinbehaltung zu ver⸗ knüpfen, mit denen sie nach bisherigem Reichsrecht gesetzlich verbunden ist. Auch diese Maßnahme soll, ebenso wie die Höhe der Gehaltseinbehaltung, im Ermessen der Einleitungsbehörde stehen. Bei Wartestands- und Ruhestandsbeamten tritt sinn⸗ gemäß eine Kürzung ihrer Versorgungsbezüge ein, die jedoch mit Rücksicht auf die geringeren Beträge dieser Bezüge höch⸗ stens bis zu einem Drittel gehen darf G6 79.
Die einbehaltenen Beträge verfallen, außer bei Ver⸗ urteilung, auch in bestimmten Fällen der Einstellung des Ver⸗ fahrens (z 82 Abs. I). Die Vorschrift des 5 82 Abf. 1 Nr. 4 ist den Bedürfnissen der Praxis entsprungen; bisher mußten einbehaltene Beträge dem Beamten voll nachgezahlt werden, wenn das gegen ihn laufende Verfahren lediglich wegen eines Formfehlers eingestellt worden war, und obgleich ein neues, formgerecht eingeleitetes Verfahren mit seiner Dienstentlassung geendet hatte.
Zu Abschnitt IV:
Die Wiederaufnahme von Dienststrafverfahren war dem bisherigen Reichsrecht fremd. In den Ländern war sie z. T. zugelassen, besonders weitgehend in Preußen, dort allerdings erst seit dem 1. April 1932. Der Wiederaufnahme⸗ gedanke entspricht an sich der nationalsozialistischen Auffassung, daß ein an der Ehre eines Menschen begangenes Unrecht wie⸗ der gutgemacht werden muß. Der Weg der Begnadigung reicht hierzu in der Regel nicht aus. Der Entwurf läßt daher ein förmliches Wiederaufnahmeverfahren grundsätzlich zu.
Auf der anderen Seite würde dieser Gedanke verwässert, wenn dieses Mittel, ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil anzugreifen, auch zugelassen würde gegenüber Strafen, die sich jedenfalls objektiv nicht als Ehrenminderung äußern. Die Wiederaufrollung eines förmlichen Verfahrens zur Wieder— herstellung der zu Unrecht verletzten Ehre eines Beamten kann nur in Frage kommen, wenn auch die Ehre des Beamten nach außen gelitten hat, aber nicht schon in jedem Falle, in dem ein Beamter von vielleicht übermäßig entwickeltem Ehrgefühl sich selbst als entehrt vorkommt. Für die Anwendbarkeit eines gesetzlich geordneten Verfahrens können nicht subjektive Emp— findungen des Betroffenen maßgebend sein, sondern nur ob— jektive Merkmale. Nach diesem Gesichtspunkt ist der Gesetz— geber auch bei dem Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und son⸗ stigen Maßregelungen vom 23. Juni 1933 verfahren.
Ein objektives Merkmal bietet die Entscheidung, ob ein Beamter im Dienst belassen oder ob er daraus entfernt wird. Geschieht das letztere nicht, bleibt vielmehr das Beamtenver— hältnis bestehen, die rechtliche Stellung des Beamten also un⸗ angetastet, gestattet der nationalsozialistische Staat — durch seine Dienststrafgerichte — dem Beamten auch weiterhin, „Vollstrecker seines Willens“ (6 1 Abs. 2 DBG.) zu sein, so wird dem Beamten jedenfalls von keinem Dritten die Ehre abgesprochen werden können. Demgegenüber ist es belanglos, ob etwa der Beamte selbst dieses Gefühl hat, z. B. weil er nicht aller Schuld ledig gesprochen, sondern mit einer Dienststrafe, vielleicht mit der zweitschwersten der Gehaltskürzung, belegt worden ist. Eine solche Strafe mag ihm — und soll im auch — „an die Ehre gehen“. Stellt sie sich aber nachträglich als unge⸗ rechtfertigt heraus, so bedarf diese Tatsache nicht der förmlichen Bestätigung durch ein Dienststrafgericht. Es wird viel mehr genügen, wenn dem Beamten von seinem Dienstvor⸗ gesetzten in der geeigneten Form, sei es durch Beförderung oder anderweitige bevorzugte Behandlung im Verwaltungswege, sei es auch durch Ersatz des erlittenen Vermögensschadens im Gnadenwege Genugtuung zuteil wird.
Aus diesen Erwägungen heraus beschränkt der Entwurf die Wiederaufnahmemöglichkeit zug un sten des Verurteilten auf Urteile, die die schwerste Strafe der Entfernung aus dem Tienst (der bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts gleichsteht) verhängt haben, und zu Ungunsten des Verurteilten auf die Fälle, in denen dieses Ziel angestrebt wird. Völlig ausgeschlossen ist somit die Wiederaufnahme gegenüber einer außerhalb des . Dienststrafver⸗ fahrens vom Dienstvorgesetzten verhängten Strafe.
Das Verfahren lehnt sich im übrigen an das bisherige preußische Recht an, jedoch unter Vereinfachung des Verfah— rensganges (erst Zulassungsverfahren, Ss§ S7 /88, dann ent— scheidendes Verfahren s5 89 ff). Für die Entscheidung (699 gilt das zu 5 74 über die reiormatio in peius Gesagte sinn⸗ gemäß. (vgl. 5 373 Abs. 2 StPO. in der Fassung des Gesetzes vom 28. 6. 1935 — RGGBl. 1 S. 844.
§S?6 (Entziehung des unterhaltsbei— ta ages) füllt eine im bisherigen Recht als solche empfundene Lücke aus. Abgesehen von den Fällen, in denen der Unterhalts⸗ beitrag schon nach den Vorschriften des Deutschen Beamten⸗ gesetzes zum Ruhen oder Erlöschen kommt (vgl. 5 64 Abs. 4
1DSt O), besteht künftig die Möglichkeit, ihn unter bestimm⸗
ten Voraussetzungen zu entziehen. Die Entscheidung darüber ist der den örtlichen Verhältnissen näherstehenden Dienststraf⸗ kammer übertragen. Es hanbelt sich hier also im weiteren Sinne auch um eine — allerdings auf einen bestimmten Teil des Urteils beschränkte — Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des Verurteilten.
Zu Abschnitt V:
Die Kostentragung ist gegenüber dem bisherigen Recht in verschiedenen Punkten anders geregelt. Bisher konn⸗ ten die außerhalb des förmlichen Dienststrafverfahrens, also durch formlose Ermittlungen, entstandenen Kosten dem be⸗ straften Beamten nicht auferlegt werden, weder wenn nur der Dienstvorgesetzte eine Strafe verhängte, noch wenn ein Urteil erging. In beiden Fällen ist dies jetzt möglich (5 97 und 75). Die Kosten können dem Beschuldigten auch in be— stimmten Fällen der Einstellung des Verfahrens auf⸗ erlegt werden (5 98 Abs. IH. Als Koften sollen wie hisher nur bare Auslagen, nicht Gebühren erhoben wer— den; das Nähere werden die Durchführungsvorschriften regeln.
Zu Aobschnitt VI:
§5 102 beseitigt gewisse Unklarheiten, die bisher über die Art der Vollstreckung der einzelnen Dienststrafen be= standen. Zur Behebung von Zweifeln ist in Abs. 1 Satz?
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auch klargestellt, daß sich ein auf Entfernung aus dem Dienst lautendes Urteil ohne weiteres in ein solches auf Aberkennung des Ruhegehalts umwandelt, wenn der Verurteilte in den Ruhestand tritt (. B. durch Erreichung der Altersgrenze, Ablauf seiner Amtszeit usw.), bevor das Urteil rechtskräftig geworden ist. Es bedarf also in diesem Falle nicht eines neuen Urteils.
Aus Abs. 5 ergibt sich — mangels anderer Regelung —, daß die Beträge einer Gehalts- und Ruhegehaltskürzung dem unmittelbaren Dienstherrn des Beamten verbleiben.
s 103 überläßt die Entscheidung der Frage, ob Geld— beträge, die auf Grund von Entscheidungen in Dienststraf— sachen geschuldet werden, künftig nach den für die Beitreibung öffentlicher Abgaben geltenden Vorschriften oder nach einem besonderen Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden sollen, den Durchführungsyorschriften.
§ 104 gibt lediglich der Vollständigkeit halber für das Dienststrafrecht den Inhalt des 5 8 des Reichsstatthalter—⸗ gesetzes vom 30. Januar 1935 wieder. Die Bestimmung hat hier wie dort nur deklaratorische Bedeutung.
Zu Abschnitt VII: § 105 ergänzt die Vorschriften des Deutschen Beamten—
gesetzes über die Folgen unerlaubten schuldhaften Fernbleibens
vom Dienst nach der formellen Seite hin.
Zu Abschnitt Vll:
§ 197 will überflüssige Verfahren gegen Beamte auf Widerruf, die nach 5 61 DBG. jederzeit entlassen werden können, verhindern, andererseits gewisse förmliche Unter⸗ suchungsmaßnahmen, z. B. eidliche Zeugenvernehmungen, er— möglichen.
Zu Abschnitt IX:
Dieser„Abschnitt enthält die Abweichungen von den für alle Beamten geltenden Vorschriften für bestimmte Arten bon Beamten. Soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die vorhergehenden Vorschriften des Gesetzes. Die Abweichungen sind auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt, um die Einheit— lichkeit des Dienststrafrechts und der Dienststrafgerichtsbar— keit so wenig wie möglich zu durchbrechen.
Die in § 108 für die richterlichen Beamten vorgesehenen Besonderheiten sind in der Unabhängigkeit der Richter begründet. Die weitergehenden Abweichungen des bishexigen Rechts, ins besondere betreffend die Einleitung des förmlichen Dienststrafverfahrens und die Verhängung der nicht dem förmlichen Verfahren vorbehaltenen Dienststrafen, werden dadurch nicht gerechtfertigt und sind daher fallen ge— lassen.
Wer zu den richterlichen Beamten gehört, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. U. a. fallen hierunter auch die Mitglieder der Verwaltungsgerichte.
109: Die Beamten der Reichsjustizverwaltung einschl. der Richter) genießen nach der RDStd. insoweit eine Sonderstellung, als das den Gegenstand der Anschuldi⸗ gung bildende Dienstvergehen „in oder bei Ausübung der Rechtspflege“, d. h. in Ausübung richterlicher Tätigkeit, ein schließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, oder einer sonstigen Tätigkeit der Rechtspflege oder in Zusammenhang damit be—⸗ gangen worden ist. Nur wenn diese Voraussetzung vorliegt — worüber die Einleitungsbehörde (der Reichsminister der Justiz) entscheidet — ist die Zuständigkeit der bei den ordent⸗ lichen Gerichten zu bildenden Dienststrafgerichte begründet. Maßgebend hierfür ist der Gesichtspunkt, daß die eigentliche Rechtspflegetätigkeit und eine dabei begangene Dienstpflicht— verletzung in ihrer Eigenart nur von den mit der ordentlichen Rechtspflege ständig betrauten Organen zutreffend beurteilt werden kann. Ein Dienstvergehen dagegen, das ein in der Rechtspflege tätiger Beamter außerhalb dieser Tätigkeit, z. B. außerhalb des Dienstes überhaupt, begeht, unterscheidet f dienststrafrechtlich in keiner Weise von gleichartigen Vergehen irgendeines anderen Beamten, kann daher von den allgemein zuständigen Dienststrafgerichten abgeurteilt werden.
In § 110, wird den Mitgliedern bestimmter höchster Gerichte nur insoweit eine Sonderstellung ein⸗ geräumt, als sie bisher nicht dem allgemeinen Beamtendienst⸗ strafrecht unterlagen. Dies gilt übergangsweise entsprechend für oberste Gerichtsbehörden der Länder (5 119.
§z 112 bezweckt weder Abweichungen materieller noch verfahrensrechtlicher Art, sondern läßt nur in weitem Umfange die Möglichkeit offen, für die Beamten der Gebiets- und sonstigen Körperschaften usw. des öffentlichen Rechts die Zuständigkeiten der in Dienststrafsachen tätig werdenden Behörden nach Bedarf zu regeln. Da die Neuorganisation der Selbst—⸗ verwaltungskörperschaften — von der Deutschen Gemeinde⸗ ordnung abgesehen — reichsrechtlich noch nicht abgeschlossen ist, ö. sich die RDStO. insoweit mit Rahmenvorschriften begnügen.
Ab. 6 (betr. gemeindliche Ehrenämter) trägt einem prak= tischen Bedürfnis der gemeindlichen Selbstverwaltung Rech— nung.
Zu Abschnitt X:
Zu den Uebergangsvorschriften wird auf die entsprechen⸗ den Bemerkungen zu den Abschnitten U bis 1X verwiesen.
§z 117 Abs. 1 beschränkt durch einen Stichtag die Zulässig⸗ keit ür Wiederaufnahmeverfahren, um zu verhindern, daß die Dienststrafgerichte durch eine Hochflut von Anträgen aus weit zurückliegender Zeit in ihrer eigentlichen Tätigkeit beein— trächtigt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit ein Wiederauf— nahmeverfahren bisher überhaupt nicht zulässig war, alfo insbesondere für die unmittelbaren Reichsbeamten. Für diese bedeutet die rückwirkende Einführung der Wiederaufnahme— möglichkeit gegenüber allen nach dem 1. Januar 1930 rechts⸗ kräftig gewordenen Urteilen trotz dieser Begrenzung eine er— hebliche Vergünstigung gegen den bisherigen Rechtszustand.
Anordnung
über die Betreunng der nautischen Belange der Herings⸗ fischereien.
Um die Wahrung der nautischen Belange der Herings-
fischereien durch die zuständigen Organisationen des Ver⸗
kehrs und deren Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand
sicherzustellen, ordne ich gemäß § 37 der Verordnung über
den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September
1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1169) an:
Die deutsche Heringsfischerei (Verein Deutscher Herings-
fischereien EB. Sitz Bremen) erhält für die Betreuung ihrer
nautischen Belange die Stellung einer Fachgruppe der Reichs-
verkehrsgruppe Seeschiffahrt.
Berlin, den 25. Januar 1937. Der Reichs- und Preußische Verkehrsminister. ü Koenigs.
Bekanntmachung.
Die der Hannoverschen Krankenkasse von 1885 (Ersatz⸗ kasse in Hannover — zu vergl. laufende Nr. 10 des Ver— zeichnisses der vom Reichsversicherungsamt auf Grund des Haff Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung — damalige
assung — zugelassenen Ersatzkassen — AN. 1925 S. 977 — am 31. Dezember 1913 — II 98 11 K — erteilte Bescheini= gung als Ersatzkasse — zu vergl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. Z vom 3. Januar 1914 — wird nach § 516 Abs. 1 a. a. O. widerrufen, nachdem die Uebertraaung der vorbezeichneten Kasse auf die Barmer Ersatzkasse in Berlin mit Wirkung vom 1. Zanuar 1937 von der Reichsversicherungsanstalt für Ange⸗= stellte genehmigt worden ist.
Berlin, den 25. Januar 1937. . Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken- und Invalidenversicherung. Dr. Schmidt.
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Bekanntmachung über die Zulassung von Anzeigenmittlern.
Auf Grund des 5 7 der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirt⸗ schaftswerbung (Reichsgesetzbl. J S. 791) wird folgendes bekanntgegeben:
1. Der Anzeigenmittler Karl Schlame, Bremen, hat
schriftlichen Bescheid über seine Zulassung erhalten.
2. Die Annoncen-Expedition Poschardt, Würzburg,
und Gotthard Milde, Düsseldorf, sind nicht mehr als Anzeigenmittler zugelassen.
„Die bereits zugelassene „Allgemeine Werbegesellschaft
m. b. H.“, Magdeburg, führt in Zukunft den Namen „Allgemeine Werbe⸗Gesellschaft Schiffmann & Co., Magdeburg“, und die bereits zugelassene „Annoncen⸗ Expedition Carl Foerster G. m. b. H. Düsseldorf, führt in Zukunft den Namen „Annoncen⸗Expedition Carl Foerster, Düsseldorf“.
Berlin, den 26. Januar 1937.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.
Reichard.
Betanntmachung KP 275 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 27. Januar 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber— wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt—⸗ machungen KP 273 vom 25. Januar 1937 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 20 vom 26. Januar 1937) und KB 274 vom 26. Januar 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 21 vom 27. Januar 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs- preise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe 111): Blei, nicht legiert (Klasse IIA) .. . .... RM 33, — bis 34, — Hartblei (Antimonblei) (Klasse ML B). .... , 365,560 , 36,60
gtupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) .. . .. RM 71, — bis 73 -
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 27. Januar 1937.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Bekanntmachung.
Die am 27. 3 1937 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Deutsches Beamtengesetz (DBG). Vom 26. Januar 1937.
Umfang: 4 Bogen,. Verkaufspreis: 0,60 RM. Postversen⸗ dungsgebühren; bs RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 28. Januar 1937. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Bekanntmachung. Die am 27. Januar 1937 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: Reichsdienststrafordnung (RDStO). Vom 26. Januar 193.
Umfang: 2½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 6 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 28. Januar 1931. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
zum Deut s chen Reichsanzeiger und Preu
Mr. 22
3weite Beilage
Verlin, Donnerstag, den 28. Januar
hischen Staatsanzeiger
1
Amtliche S. Deutsches Reich.
(Fortsetzung.)
Bekanntmachung.
Die am 27. Januar 1937 ausgegebene Nummer 11 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz über Groß⸗Hamburg und andere Gebietsbereinigungen. Vom 26. Januar 1937.
Umfang: * Bogen. Verkaufspreis: O, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0.903 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 28. Januar 1937.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen.
Der bisher kommissarische Landrat Rosenhagen in Bentheim ist endgültig zum Landrat daselbst ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Neulose zur 5. Klasse der 48. Preußisch⸗Süddeutschen (274. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den S5 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Dienstag, den 2. Februar 1937, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗-Einnehmern zu ent— nehmen.
Die öffentliche Einschüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse 18.274. Lotterie erfolgt Montag, den 8. Februar 1937, 12 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes 3 rethenstr. 5. Die Ziehung selbst beginnt Dienstag, den 9. Februar 1937, morgens 8 Uhr, ebenda.
Berlin, den 28. Januar 1937. Der Präsident der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. v. Da zur.
Nichtamtliches.
Nummer 3 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Januar 1937 hat folgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil. IH. Arbeits= vermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Behandlung per Vorarbeit für gesetzliche Feiertage in der Kurzarbeiterunter? 6 — Bescheide, Urteile: 1. Arbeitslosenversicherungspflicht er Fleischbeschautierärzte. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über Aenderungen in der Gliederung von Arbheitsgerichtsbehörden. Vom 28. Dezember 1936. — V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vermietung frei⸗ gewordener Wohnungen als möblierte Zimmer. — Bekannt— machung des Wortlauts der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten. Vom 15. Fanuar 1937. — Ver⸗ erdnung üher baupolizeiliche Erleichterungen für Signalhoch— bauten der Landesaufnahme. Vom 19. Januar 1937.
Nummer 4 des Ministerial⸗Blatts des Reichs- und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 77. Januar 1937 hat folgen— den Inhalt: Allgemeine Verwaltung: RdErl. 16. 1. 37. Verwend. einheim. Isolierstoffe f. Wärme‘, Kälte- u. Schallisolierung. — RdErl. 18. 1. 37, Verbleib der bei Durchf. des BGB. entstand. Vorgänge. — RdErl. 22. 1. 37, Alte Wahlzettelum⸗ schläge. — Komm unalverbän de. RdErl. 18. 1. 37, Richt⸗ linien f. d. Gestaltung d. Friedhofs- u. Musterfriedhofsordn. — RdErl. 18. 1. 37, Steuerverteil. — RdErl. 20. 1. 37, Umzugskosten f hauptamtl. Bürgerm. u. Beigeordn. — Beschl. 31. 12. 36, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Trebnitz u. Wohlau. — Gemeindebestand—⸗ u. Ortsnamen-Aenderungen. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 1. 57, Kosten f. Unterbring. in Heil- u. Pflegegnstalten. — Polizei verwaltung. RdErk. 10. 1. 37, Rednerkontrolle bei Vorträgen auf d. Gebiete d. Volks. ernährung. — RdErl. 19. 1. 37, Polizeiseelsorge. — RdErl. 18. 1. 1937 Hilfskasse d. Gend. — Zu besetzende Gend. Oberm. Stellen. RdErl. 15. 1. 37, Lehrg. an d. Gend.⸗Schulen im RJ. 1936. — RdErl. 15. 1. 37, Organisation d. Diensthundwesens. — RdErl. 19. 1. 37, Lehrg. an d. Gend. Schulen im RJ. 1937. — RdErl.
20. 1. 373 Erläut. z. Beschul. d. Ers. d. SchP. i. v. BBS. — RdErl.
20. 1. 37, Beschul. i. d. AcKlassen d. PBS. — RdErl. 22. 1. 37, Verkauf ausgesond. Kraftfahrzeuge. — RdErl. 19. 1. 37, Haupt⸗ amtl. Brandschau. — RdErl. 21. 1. 37, Reichsfeuerwehrehren—⸗ zeichen — Staatsangehörigkeit. n u. Fremden ⸗ polizei RdErl. 20. 1. 37, Verleg. d. Geschäftsräume d. Reichs komm. f. d. Auswanderungswesen im Unterwesergebiet. — Ver messungs- u. Grenzsachen. RdErl. 26. 1. 37, Kenntlich⸗ mach. d. Reichsgrenze. — Volksgesundheit. RdErl. 18. 1. 1937, Untersuch. Entmannter. — RdErl. 19. 1. 37, Anrechn. v. Ausbildungszeit nach § 46 d. Apotheker⸗Prüfungsordn. — 3. RdErl. 21. 1. 37. Durchf. d. 6. VO. z. Ausf. d. Gef. zur Verh. erbkrank. Nachwuchses; Vergüt. f. Verdienstausfall. — RdErk. 19. 1. 37, Lehrapotheken. — Uebertragbare Krankheiten d. 52. Woche,. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 165 RM. für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 220 RM. für Ausgabe B (einseitig bedruckt.
Verkehrs wesen.
Verwaltungsratssitzung der Dentschen Reichsbahn. Die Geschäftslage der Tochtergesellschaften.
Am 26. und 27. Januar 1937 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. An der Sitzung nahm erstmalig teil das von der Reichsregierung neu ernannte Mitglied: Hermann Esser, Staatsminister a. D., Geschäftsführender Präsident des Reichsausschusses für Fremden derkehr und Präsident des Reichsfremdenverkehrsverbandes, Berlin. Von den satzungsgemäß zu Ende des vorigen Jahres
ausgeschiedenen Herren waren die bisherigen Mitglieder: Carl Krecke, Vorstandsmitglied der Berliner Kraft- und Licht (Bewag) A. G., Berlin, Dr. Krupp von Bohlen und Halbach, Industrieller, Essen, Otto Steinbrinck, Kapitänleutnant a. D, Direktor der Mitteldeutschen Stahlwerke A. G., Berlin, Dr. Freiherr von Wil— mowsky, Landrat a. D., Marienthal, wiederernannt; ferner war als Vertreter der Vorzugsaktionäre Hermann R. Münchmeyer, Kaufmann, Hamburg, wiedergewählt. Zu Beginn der Tagung wurde die Neuwahl des Präsidiums und der Ausschüsse vorge—= nommen. Es wurden einstimmig zum Präsidenten des Ver— waltungsrats der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Koenigs und zum Vizepräsidenten Freiherr von Schröder, Köln, wiedergewählt.
In seinen Veratungen beschäftigte sich der Berwaltungsrat zu nächst mit der Finanzlage der Deutschen Reichsbahn, die nach den vor kurzem veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen für 1936 be— reits bekannt ist. Der Verwaltungsrat nahm von der Geschäfts— lage und der Tätigkeit der Tochtergesellschaften und Zweigunter— nehmen der Deutschen Reichsbahn Kenntnis. Er erhielt einen eingehenden Ueberblick über die Erfolge der Reichsbahnzentrale für den Deutschen Reiseverkehr (RDVöh auf dem Gebiete der Fremdenverkehrswerbung, über die Arbeit des Mitteleuropäischen Reisebüros (MER) und über das Geschäftsergebnis der Mitropa. Die Reichsbahnzentrale für den Deutschen Reiseverkehr (RD. ) hatte im Jahre 1936 als Hauptaufgabe die Auslandswerbung für die in Deutschland veranstalteten Olympischen Spiele. Der große Ausländerbesuch der Olympischen Winter- und Sommerspiele hat gezeigt, daß die umfangreiche Reise werbung der RDV. erfolgreich war. Die Arbeitsberichte der RDV. lassen erkennen, wie die Reisewerbung für Deutschland im Ausland mit allen modernen Mitteln der Werbung durchgeführtt wird. Bei der Mitropa sind die Einnahmen im Jahre 1936 gegenüber 1935 im Speisewagen⸗ betrieb um g, 4 „K, die Schlafwageneinnahmen um 7,6 33 gestiegen. Beim Mitteleuropäischen Reisebüro (MER) ist der Gesamtumfatz in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres um 0.4 235 gefallen. Dieser Rückgang ist verursacht durch den ge⸗ ringeren Absatz in Kreditbriefen und Reiseschecks. Vergleicht man die beiden Jahre ohne Kreditbrief⸗ und Reisescheckverkehr, so ist eine Steigerung von 10,5 zu verzeichnen.
Der Verwaltungsrat befaßte sich ferner eingehend mit sozialen Fragen der Gefolgschaft und erkannte dabei die besonderen Leistungen aus Anlaß des Weihnachts- und Neujahrsverkehrs an. Wie im sonstigen öffentlichen Dienste erhöht die Reichsbahn für kinderreiche Arbeiterfamilien den Kinderzuschlag für das fünfte und folgende Kind auf mindestens 10 RM im Monat. Um den in der Bahnunterhaltung tätigen Arbeitern höhere Verdienstmög⸗ lichkeiten zu geben, wird vom 1. März bis 31. Oktoher eine Stunde Ueberzeitarbeit zugelassen mit dem üblichen Ueberstundenzuschlag. Der Verwaltungsrat ließ sich endlich über die Wertigkeit und Leistungen des Güterwagenparks der Deutschen Reichsbahn ein— gehend unterrichten. Er überzeugte sich, daß die Reichsbahn in der Lage ist, auf Grund des vorgesehenen Fahrzeugbeschaffungs- programms allen Anforderungen gerecht zu werden und gab seine
Zustimmung zu weiteren Beschaffungen der Reichsbahn, sobald dazu sich die Möglichkeit ergibt. Der Verwaltungsrat erörterte. ausführlich die Aufgaben der Deutschen Reichsbahn im Rahmen des Vierjahresplans und die Auswirkungen der derzeitigen Roh⸗ stofflage auf ihre Beschaffungs- und Erhaltungswirtschaft sowie auf die Lage im Neubau.
Aus der Verwaltung.
Schulungs vortrag des Preußischen Finanz⸗ minifteriums.
Der Badische Staatsminister, SS. Standartenführer Professor Dr. Schmitthenner, hielt am Montag, den 26. Januar, im Auditorium maximum der Universität einen Schulungsvortrag für die Angehörigen des Preußischen Finanzministeriums über das Thema „Allgemeine Wehrpflicht von Scharnhorst bis zu Adolf Hitler“. Die außerordentlich lehrreichen und fesselnden Ausfüh⸗— rungen des Vortragenden gingen aus von der im Anfange ger— manischer Geschichte selbstverständlichen Drei⸗Einheit von Staat Volk und Wehr, die im Laufe der Jahrhunderte auseinanderfiel, um erst im 19. Jahrhundert wieder verschmolzen zu werden. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch Scharnhorst, die sich als eine aus den Lehren des verlorenen Krieges hervor— gegangene politische Friedenstat darstellt, wurde noch ein Jahr— hundert lang durch finanzielle, parlamentarische und soziale Rück⸗ sichten beeinträchtigt. Erst die Befreiungstat Adolf Hitlers konnte das Scharnhorstsche Werk zur Vollendung führen und verband Volk, Staat und Wehr zu einer unlöslichen Einheit.
Finanzminister Professor Dr. Popitz, der den Vortrag mit einem Begrüßungswort eingeleitet hatte, schloß die Veranstaltung mit einem Sieg⸗Heil auf den Führer.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Freitag, den 29. Januar. Staatsoper: In der Neuinszenierung: Der fliegende Hol— länder. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Und Pippa tanzt. Ein Glashüttenmärchen von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Jan und die Schwind lerin. Komödie von Per Schwenzen. Beginn: 20 Uhr.
Aus den Staatlichen Museen.
Aus Anlaß der Rundfunkübertragung der Rede des Führers werden die Staatlichen Museen in Berlln am Sonnabend, dem 30. d. M., um 12,15 Uhr mittags für den Besuch geschlossen.
Handels teil.
Vier Jahre nationalsozialistischer Wirtschafts aufbau im Zahlenbilde.
Das Institut für Konjunkturforschung, das in seinen Ver— öffentlichungen wiederholt dargestellt hat, wie die gewaltige Auf— gabe des Wiederausfbaues der deutschen Wirtschaft, der vor nun⸗ mehr vier Jahren unter nationalsozialistischer Führung begonnen wurde, im einzelnen in Angriff genommen und ihrer Lösung ent— gegengeführt wurde, gibt in seinem neuen Wochenbericht (Han— seatische Berlagsanstalt)h in Erinnerung an den Tag der Macht- übernahme vor vier Jahren eine ausführliche statistische Ueber⸗ sicht, die vom Elend der Krise bis zum 6 des ersten Vier⸗ jahresplanes reicht und ein eindrucksvolles Bild von den Er⸗ folgen der bisher geleisteten Arbeit vermittelt.
So wird der Erfolg der Arbeitsschlacht zum Ausdruck ge— bracht durch eine Gegenüberstellung der Arbeitslosen. und der
Beschäftigtenzahl. Während die durchschnittliche Arbeitslosenzahl
von 5,1 Millionen im Jahre 1932 bis auf 1,04 Millionen in 1936
zurückgegangen ist, hat sich gleichzeitig die Zahl der beschäftigten
Arbeiter und Angestellten von 12,58 auf 17,15 Millionen erhöht. Die tägliche Arbeitszeit in der Industrie hat in dem erwähnten Zeitraum eine Steigerung von 6,91 auf 7,59 Stunden erfahren. Dementsprechend hat der industrielle Produktionswert eine Er— höhung von 3448 Mrd. über 49, Mrd. in 1934 auf 65,1 Mrd. in 1936 erfahren, der landwirtschaftliche Produktionswert eine solche von 8, über 11,1 auf 15.9 Mrd. RM. Eine besonders starke Steigerung weisen die — staatlich gelenkten — In— vestitionen auf. So sind (wiederum in den Fahren 1932, 1934 und 1936) die Sachinvestitionen von 3,9 über 8, auf 13,8 Mrd. Reichsmark, die Zahl der neugebauten Wohnungen von 131000 über 190 0090 auf 270 0090, die beim Reichsautobau geleisteten Tagewerke über 11, auf 27,5 Mill. und die Zulassungen von Lastkraftwagen von 7000 über 23 500 auf rund 50 000 Stück ge— stiegen.
Im Außenhandel, in dem sich seit 1935 der Neue Plan aus- zuwirken begann, wird die Entwicklung durch folgende Jahres⸗ ergebnisse gekennzeichnet (Zahlen in Mill. RM):
1932 1933 1934 1935 1936 Einfuhr ...... .... 4667 4204 4451 4159 4218 , ... 5739 4871 4167 4270 4768
Einfuhrüberschuß .... — — 284 — — Ausfuhrüberschuß . . . . 1072 667 — 111 550
Die Erfolge auf verkehrspolitischem Gebiet werden veranschau⸗ licht durch folgende Angaben: Die Güterbeförderung der Reichs⸗ bahn hat im öffentlichen Verkehr von 2142 Mill. t im Jahre 1932 über 316 Mill. t im Jahre 1934 auf 399 Mill. t in 1936 zuge— nommen. In den gleichen Jahren haben die Einnahmen der Reichsbahn eine Erhöhung von 2,93 Mrd. RM über 333 auf 3,96 Mrd. erfahren. Der Bestand an Kraftfahrzeugen hat sich von 1,638 über 1,89 auf 2,47 Mill. Stück erhöht.
Die durch den Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel geförderte Wiederbelebung der Wirtschaft hat sich sehr bald auch in einer Neubelebung der Steuerkraft und der Geldkapitalbildung aus⸗ gewirkt. Während die Einnahmen des Reiches aus Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben von 1932 über 1934 auf 19345 von 6,65 über 322 auf 11,50 Milliarden RM gestiegen sind, sind beispielsweise die Spareinlagen bei den Sparkassen von 11,4 über 12,8 auf 14,6 Milliarden RM angewachsen. .
Ueber die neue Richtung des Verbrauchs geben folgende An⸗ gaben Aufschluß, die sich gleichfalls auf die Jahre 1932, 1934 und
1936 beziehen: Das Volkseinkommen hat sich von 45.2 über 525 auf 62 Mrd. RM erhöht, der Gesamtumsatz des Einzelhandels von 22, über 242 auf 28,90 Mrd. RM. An Personenkraftwagen wurden rund 41 100 bzw. 130 00 bzw. 213 200 und an Kraft— rädern 56 400 bzw. 89 609 bzw. 184900 Stück zugelassen. Die Zahl der Rundfunthörer ist von 431 über 6, 14 auf 8, 17 Millionen gestiegen. Die Prämieneinnahmen der Lebensversicherung endlich haben eine Steigerung von 719 über 7865 auf 840 Mill. RM er⸗ fahren.
Ueber die Anlagetätigkeit wird in dem Wochenbericht im be— sonderen folgendes ausgeführt: Das Jahr 1936 stand — ebenso wie die Jahre 1934 und 1935 — im Zeichen rasch steigender An— lagetätigkeit. Nach den vorläufigen Berechnungen des Instituts für Konjunkturforschung wurden im Jahre 1936 Sachiwestitionen im Werte von 13, Mrd. RM vorgenommen — das sind beinahe 3 Mrd. RM mehr als 1935.
Wieviel von diesen Anlagen tatsächlich Neuinvestitionen dar— stellen und wieviel zum Ersatz des Verschleißes dienen, kann nur in groben Annäherungswerten geschätzt werden. Nach Berechnun— gen des Statistischen Reichsamts soll 1933 der Betrag der „Normalabschreibungen“, d. h. also der notwendigen Ersatzanlagen, rd. 6 Mrd. RM betragen haben. In der Zwischenzeit hat sich die Beanspruchung der vorhandenen Anlagen ohne Zweifel erhöht, so daß für 1936 wahrscheinlich mit einem etwas höheren Betrag als 6 Mrd. RM gerechnet werden muß; dies gilt um so mehr, als Versuchsanlagen für neue Fabrikationsmethoden häufig — wegen des überstürzten technischen Fortschrittes — sehr rasch abge— schrieben werden müssen. Aber selbst wenn man die „notwen— digen“ Ersatzanlagen lsicher sehr reichlich auf 6,3 Mrd. RM be— ziffern würde, blieben rd. 7 Mrd. RM als Neuinvestitionen übrig. Das ist wertmäßig genau soviel wie 1928, dem bisher günstigsten Jahre, wobei 1936 allerdings die Neuinvestitionen des Saarlandes mitenthalten sind, 1928 aber nicht.
Nun sind die Investitionskosten gegenwärtig vielfach niedriger als 1927/29. Die Indexziffer der Baukosten liegt im Durchschnitt des Jahres 1936 noch um 25 2 unter dem Stand von 1928; bei der Indexziffer der Produktionsgüterpreise beträgt der Abstand immerhin noch 1725.
Mengenmäßig dürfte der Inlandsverbrauch von Iwestitions— gütern im Jahre 19836 daher um mehr als ein Viertel größer gewesen sein als 1998. Da die Anlageindustrien in der Regel mehr Arbeitskräfte binden als andere Gewerbezweige, konnte sich hieraus eine besonders starke Nachfrage nach Arbeitskräften er⸗— geben. Die Inlandsnachfrage hat sich allerdings nicht in voller Stärke in Produktion und Beschäftigung der Anlageindustrien auswirken können, weil die Ausfuhr mengenmäßig auch 1936 noch um 22 * hinter dem Stand von 1928 zurückblieb.
Von den 6 Gruppen der Anlageindustrien hat im letzten Jahr die Erzeugung von Anlagegrundstoffen weniger rasch ugenommen als sowohl der Beginn als auch die Vollendung von Investitionsfertigwaren. Diese „Verschiebung“ innerhalb der Anlagenproduktion ist bei starker Anspannung der Investitions⸗— tätigkeit häufig zu beobachten. . Teil dürfte dieses Mal aber auch ein gewisser Lagerabbau bei wichtigen Grundstoffen mit⸗ gespielt haben.