Srste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 5. Februar 1937. S. 4
S 37. Strsfbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung.
Der § 37 des Entwurfs übernimmt im wesentlichen den Inhalt des § 10 des Bankdepotgesetzes. Strafbar soll danach beim Verwahrungsgeschäft der Verwahrer sein, der unbefugt eine andere Verwahrungsform als die gesetzliche Grundform der Sonderverwahrung (6 2) angewendet oder das Ver— wahrungsbuch ordnungswidrig geführt oder dessen Führung gänzlich unterlassen hat. Beim Kommissionsgeschäft wird der Kommissionär bestraft, der seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Uebersendung des Stückeverzeichnisses nicht erfüllt hat. Dem Kommissionär stehen insoweit auch gemäß 8 31 gleich der Eigenhändler und der Kaufmann, der einen Einkauf- oder Umtauschauftrag im Wege des Selbsteintritts ausgeführt hat.
Die Strafbarkeit des Verwahrers oder Kommissionärs in diesen Fällen ist wie bisher an die Voraussetzung geknüpft, daß der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder uͤber sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet ist und durch sein Verhalten der Aussonderungsanspruch des Berechtigten ver⸗ eitelt oder doch in der Durchführung wesentlich erschwert worden ist.
§ 38. Schwere Depotunterschlagung.
Bereits der 11 des bisherigen Bankdepotgesetzes stellte die schwere Depotunterschlagung, also die Unterschlagung der an— vertrauten Werte im Bewußtsein der Zahlungsunfähigkeit oder der Ueberschuldung, unter Zuchthausstrafe, wenn der Täter dann seine Zahlungen eingestellt hatte oder über sein Ver— mögen das Konkursverfahren eröffnet worden war. Diese Regelung übernimmt der Entwurf. Er ergänzt sie nach der persönlichen Seite weiter dahin, daß auch der Eigenhändler und der Kaufmann, der einen Anschaffungs- oder Umtausch— auftrag durch Selbsteintritt ausgeführt hat, der Strafdrohung unter den gleichen Voraussetzungen unterliegen. Nach der sach— lichen Seite wird die Regelung insofern ergänzt, als auch die Unterschlagung anderer Wertpapiere als der im 1 genannten in gleicher Weise bestraft wird (Abs. 2).
Die dem Richter im bisherigen Rechte gegebene Möglich— keit, in minder schweren Fällen (bisher „bei Vorliegen mildern⸗ der Umstände“ auf Gefängnis nicht unter drei Monaten zu
erkennen, ist beibehalten (Abs. 3).
§ 39.
2
Strafbarkeit von Verwaltungsträgern juristischer Personen.
Bereits der 8 12 des geltenden Bankdepotgesetzes unter— wirft die Verwaltungsträger juristischer Personen dem Depot⸗ strafrecht. Diese Regelung übernimmt der Entwurf.
Im einzelnen enthält s 39 Abs. 1 den Tatbestand des 5 12 Abs. ! des bisherigen Rechts, ergänzt ihn aber insofern, als das Verzeichnis der Verwaltungsträger ausgedehnt ist. Neu ist insbesondere die Aufnahme des Vereinsvorstandes und der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Eine Ausdehnung besteht auch darin, daß der Ge— schäftsleiter aufgeführt ist. Danach sind also unter den ge⸗ gebenen Voraussetzungen auch die Personen strafbar, die zwar nicht zu den gesetzlichen vorgesehenen Verwaltungsträgern ge⸗ hören, aher die Geschäfte des Unternehmens leiten. Schließlich sind auch die Vorstandsmitglieder öffentlich⸗rechtlicher Stif⸗ tungen, Anstalten oder Körperschaften aufgenommen, weil diese Unternehmen gemäß § 41 stets auch wenn sie nicht Kauf— leute im Sinne des Handelsrechts sind — den Vorschriften des Entwurfes unterliegen.
Bekanntmachung KP 280 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 4. Februar 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des F 3 der Anordnung 34 der Ueber— wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf— geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung kP 279 vom 3. Februar 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 28 vom 4. Februar 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Kupfer (Klassengruppe VIII):
Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) RM 73, 75 bis 75,75 Kupferlegierungen (Klassen gruppe 1X): Messinglegierungen (Klasse IX A) ...... RM 54, 75 bis 56, 75 Notgußlegierungen (glasse I B55... 72,235 74, 25 Bronzelegierungen (Klasse IX C5. .... „gs8, 75 „101,75 Neusilberlegierungen (Klasse IX D) ..... 64,25 , 67, 25 Zink (Klassengruppe XIX): wen h aer, m, gn, = 32, — J ,
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver— öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 4. Februar 1937.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu— nistischen Vermögens vom 265. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. ! S. 23) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) und der Preuß. Ausführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzlamml. S. 207 wird die in Abteilung III unter Nr. 1 des Grundbuchs des Amts—⸗ gerichts Oranienburg von Bergfelde Band 48 Blatt 1208 ein⸗ getragene, seit dem 1. Juli 1H27 an den Architekten Alfred Wilk in Berlin-Schöneberg, Hauptstraße 26, abgetretene durch seinerzeitige Zahlung der gesicherten Forderung durch den Architekten Alfred Wilk als damaligen Grundstückseigentümer zur Grundschuld gewordene Hypothek in Höhe von 600. — FG M hiermit beschlagnahmt und zugunsten des Lan⸗ des Preußen eingezogen.
Potsdam, den 1. Februar 1937.
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Honig.
Die Abs. ? und 3 übernehmen den Inhalt des Abs. 2 Ziff. J und 2 des 5 12 des geltenden Bankdepotgesetzes.
§ 40.
Zuwiderhandlung gegen besondere Bestimmungen bei der Sammelverwahrung und bei der Tauschherwahrung.
Nach 5 5 Abs. 4 des Entwurfs soll vorgeschrieben werden können, daß gewisse Arten von Wertpapieren nicht zur Sammelverwahrung genommen werden dürfen, und soll weiterhin die Zulassung von Wertpapieren zur Sammelver— wahrung von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden können. Ebenso soll gemäß S 10 Abf. 3 angeordnet werden können, daß die im Entwurf vorgesehenen Bestim⸗ mungen über die Tauschverwahrung für gewisse Arten von Wertpapieren nicht oder nur in geänderter oder ergänzter
Form gelten. Die Zuwiderhandlung gegen derartige besondere
Bestimmungen bei der Sammelverwahrung oder der Tausch— verwahrung bedroht der z 40 mit Geldstrafe. Die Beschrän⸗ kung der Strafdrohung auf Geldstrafe allein erscheint aus— reichend, da es sich im wefentlichen bei diesen Fällen um Ordnungswidrigkeiten handelt. Auch in Fällen, in denen es sich um Zuwiderhandlungen gegen ein getroffenes Verbot zur Sammel⸗ oder Tauschverwahrung hinsichtlich bestimmter Wertpapiere handelt, reicht regelmäßig diese Strafdrohung aus. Denn wenn der Verwahrer trotz diefes Verbotes die Wertpapiere in Sammel- oder Tauschwerwahrung genommen hat, so wird er, sofern die Voraussetzungen des 537 vorliegen, die seine Verfehlungen dann als eine schwere kennzeichnen, schon deshalb nach dieser Bestimmung des 5 37 bestraft, weil er unbefugt von der gesetzlichen Grundform der Sonder— verwahrung abgegangen ist (die Ermächtigung des Kunden gibt ihm nicht die einschlägige Befugnis, da sie bei Vorliegen eines Verbotes zur Sammel- oder Tauschverwahrung gemäß S8 5 Abs. 4 und 10 Abs. 3 rechtlich bedeutungslos ist).
Für den Fall, daß der Verwahrer zur Sammelver— wahrung, zur Tauschverwahrung oder zur Verpfändung der Wertpapiere schreitet, obwohl eine ihm vom Hinterleger
erteilte Ermächtigung nicht den einschlägigen Formvorschriften entspricht, sieht der Entwurf eine besondere Strafdrohung nicht vor, Denn die Ermächtigung, die den Formvorschriften nicht entspricht, ist nach 8 125 BGB. nichtig. Uebt der Ver— wahrer sie gleichwohl aus, so greifen die allgemeinen Straf⸗ vorschriften gegen rechtswidrige Verfügungen durch, weil die fehlerhafte Ermächtigung dem Verwahrer nicht die Befugnis
zu den entsprechenden Maßnahmen gibt.
5. Abschnitt. Schluß bestimmungen. § 41.
Anwendung des Gesetzes auf öffentlich⸗rechtliche Banken sowie Sparkassen.
Der Entwurf bezeichnet in 81 als Verwahrer im Sinne
des Verwahrungsgeschäftes nur den Kaufmann. Auch bei der Regelung des Anschaffungsgeschäftes geht der Entwurf von dem handelsrechtlichen Grundsatz aus, daß der Kom— missionär Kaufmann ist. Die Kaufmannseigenschaft des Ver— wahrers und Kommissionäts wie auch des Eigenhändlers 3 31) sind danach Voraussetzungen für die Anwendung des Entwurfes überhaupt. Darüber hinaus besteht aber ein drin— gendes Bedürfnis dafür, daß die getroffenen Kundenschutz— bestimmungen auch von den öffentlich-rechtlichen Banken sowie den öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Sparkassen angewandt werden, auch wenn diese keine Kauf⸗
Nichtamtliches.
Verkehrs wesen. Die Deutsche Reichsbahn im Dezember 1936.
Der Personenverkehr bei der Reichsbahn war jahreszeit— gemäß in der ersten Dezemberhälfte schwach. Eine erhebliche Be— lebung setzte mit dem Beginn der Schulferien, der Ausgabe von Festtags- und Arbeiterrückfahrkarten mit verlängerter Gültigkeit und mit den Beurlaubungen der Angehörigen der Wehrmacht und des Arheitsdienstes ein. Der Wochenend- und Ausflugsverkehr hielt sich infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse in mäßigen Grenzen. Der Berufsverkehr war fast unverändert. Im ganzen 6 der Personenverkehr den des Vorjahres wiederum nicht unerheblich, obwohl der Wettbewerb der gewerblichen Personen— beförderung mit Kraftfahrzeugen weiter zunimmt.
Im Güterverkehr erreichte im Dezember 1936 der monats— übliche Rückgang infolge der günstigen Aufwärtsbewegung in fast allen Zweigen der Industrie und des Handels nicht den der Vor— jahre, nämlich nur g, 8 „cz, während er 1935 — 12,5 935 betrug, 1934 — 12,5 3, 1933 — 11,2 3, und 1932 — 16,4 99. Im arbeits⸗ täglichen Durchschnitt wurden im Dezember 1358 96. Wagen zur Beladung gestellt gegen 154 071 Wagen im November 19365. Auf den Wasserwegen war der Güterverkehr den ganzen Monat über kaum behindert. Auch der Lastkraftwagenwettbewerb hielt infolge günstiger Witterungsverhältnisse in unverminderter Schärfe an. Der Eisenbahngüterverkehr konnte im allgemeinen reibungslos bedient werden. Im Expreßgutverkehr war wiederum eine nicht unerhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Im Eilgutverkehr machte sich das Weihnachtsgeschäft belebend be⸗ merkbar. Der Frachtstückgutverkehr ging erst in der zweiten Monatshälfte zurück. Im Wagenladüngsverkehr überstiegen die Anforderungen an den Wagenpark zum Versand von Kohle die des Vorjahres um 15,5 35. Zunehmende Vorratsbeschaffungen und günstige Witterungsverhältnisse für landwirtschaftliche Arbeiten führten zu einem regeren Absatz von künstlichen Dünge⸗ mitteln. Wegen der steigenden Frostgefahr flaute der Kartoffel⸗ versand weiter ab, die Verladungen von Getreide und Mehl stiegen an. Der Versand von Bauͤstoffen war rege.
Die Betriebsleistungen im Güterzugdienst sind gegen den Vormonat arbeitstäglich um 0,15 35 gestiegen und haben gegen Dezember 1935 um 11,18 33, gegen Tezember 1934 um 18,27 3. und gegen Dezember 1933 um 24,49 9); zugenommen. Die Zahl der insgesamt geleisteten Zugkilometer stellte sich im Dezember 1936 auf 65,91 gegen 62,18 im November 1936.
Die gesamten Betriebseinnahmen der Reichsbahn beliefen sich im Dezember 1936 auf 361,92 Mill. RM gegen. 345,95 Mill. RM im November; davon entfallen 90,98 ( 75,38) Mill. RM auf den Personen- und Gepäckverkehr und 232,0 (237,44) Mill. RM auf den Güterverkehr. Ueber die Entwicklung der Ausgabe— ergebnisse können im Hinblick auf die im Gange befindlichen Jahresabschlußarbeiten zur Zeit keine Angaben gemacht werden.
Der Personalbestand betrug im November 19236 zusammen ß5g 188 Köpfe und im Dezember 656 609 Köpfe. Der Minder⸗ bedarf im Dezember ist in der Hauptsache auf das Ausscheiden
von Aushilfsarbeitern in der Bahnunterhaltung zurückzuführen.
mannseigenschaft besitzen. Zu der im Entwurf vorgesehenen Anwendbarkeit des Gesetzes auch auf diese Unternehmen zwingt schon die Erkenntnis, daß der Kundenschutz bei der⸗ artigen Unternehmen keinesfalls schwächer sein darf als bei privaten kaufmännischen Unternehmen.
§ 42. Anwendung auf Treuhänder, Erlaß weiterer Bestimmungen.
Der Gedanke des Kundenschutzes veranlaßt den Entwurf auch dazu, die Anwendung des Gesetzes auf alle die Fälle zu ermöglichen, in denen Kaufleute als Treuhänder für Dritte Wertpapiere besitzen oder erwerben oder Beteiligungen oder Gläubigerrechte ausüben oder erwerben oder in öffentliche Schuldhücher oder sonstige Register eingetragen sind. Anderer— seits erscheint es aber nicht als zweckmäßig, diese Anwendung bereits im Entwurf selbst zwingend vorzuschreiben, da die einzelnen Fälle so verschiedenartig sind, daß sie allgemeiner Regelung nicht zugänglich gemacht werden können. Deshalb sieht der Entwurf vor, daß eine derartige Anordnung durch die beteiligten obersten Reichsbehörden zu gegebener Zeit er⸗ lassen werden kann. Nach Abs. 3 des Entwurfes sollen diese dabei von den Vorschriften dieses Gesetzes auch abweichen können. Eine so weitgehende Emächtigung erscheint im Dinblick auf die Mannigfaltigkeit der in Frage stehenden Fälle geboten.
Nach Abs. 2 sollen der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschaftsminister auch ergänzende Regelung über das sogenannte Auslandsgeschäft treffen können. Für derartige ergänzende Regelungen kann im Hinblick auf die dem deutschen Recht häufig nicht entsprechende Behandlung des Wertpapier— rechts im Auslande sich ein Bedürfnis ergeben. Solange der⸗ artige Regelungen aber nicht erlassen sind, soll, soweit deutsches Recht überhaupt zur Anwendung kommt, auch für das Ver⸗ wahrungs- und Änschaffungsgeschäft über ausländische Wert⸗ papiere der Entwurf Anwendung finden.
§ 43. Uebergangsregelung.
Der 1. Mai 1937 ist als Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes deshalb gewählt, weil J den Banken Gelegen⸗ heit gegeben wird, Stückeverzeichnisse, die sie nach 8 43 noch zu übersenden haben, zusammen mit dem Depotauszug nach dem Halbjahresstand vom 30. Juni 1937 zu übersenden.
Da der Entwurf das bisherige Gesetz über die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere ablösen soll, kann dieses gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Ent— wurfes außer Kraft treten (Satz 1). Gleichzeitig muß Vorsorge dafür getroffen werden, daß nunmehr das Eigentum an solchen Wertpapieren, die der Kommissionär bereits vor Inkrafttreten im Auftrag des Kommittenten angeschafft hat, diesem möglichst bald übertragen wird, sofern dies noch nicht geschehen sein sollte. Deshalb schreibt für diesen Fall der Entwurf dem Kommissionär die Nachholung der Uebersendung des Stücke— verzeichnisses und damit die Eigentumsübertragung vor. Hier⸗ für muß dem Kommissionär aber aus rein betriebstechnischen Gründen eine gewisse Frist eingeräumt werden, deren Be⸗ messung auf drei Monate erforderlich und ausreichend erscheint.
Mit dem Außerkrafttreten des bisherigen Gesetzes verliert der Verwahrer auch die Befugnis, von Ermächtigungen nach Sz 2 des bisherigen Gesetzes, die ihm bereits früher erteilt, aber von ihm noch nicht ausgeübt sind, noch Gebrauch zu machen. Hat er die Ermächtigung nach 3 des früheren Gesetzes aber bereits ausgeübt, so wird die Wirksamkeit der von ihm auf Grund einer solchen Ermächtigung getroffenen Maßnahme durch das Außerkrafttreten des bisherigen Gesetzes nicht berührt.
Rastplätze an den Reichsautobahnen.
Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen hat Grundsätze für die weiteren Bepflanzungsarbeiten an den Reichs⸗ autobahnen aufgestellt. Die Bepflanzung soll das landschaftliche Raumgefüge herausarbeiten. Sorgfältigste Schonung des Vor— handenen wird zur Pflicht gemacht. In baum⸗ und straucharm gewordenen Gegenden wird die Anlegung größerer Gehölzgruppen auf mitzuerwerbenden seitlichen Flächen empfohlen, um Büick— punkte zu schaffen und dem Fahrerlebnis einen verstärkten Rhyth⸗ mus zu geben. Diese landschaftsbetonenden Gruppen müssen nicht unbedingt in unmittelbarer Verbindung mit der Fahrbahn stehen, sie können bis zu mehreren hundert Metern seitab stehen. Der Schutz der aufgerissenen Nadelwälder darf unter keinen Um⸗— ständen dahin mißverstanden werden, daß Laubholzfassaden vor den eigentlichen Waldsaum gepflanzt werden. Buschiger Jung- wald bedarf überhaupt keiner Randbepflanzung,. Wo eine Deckung des Waldsgumes in besonderen Fällen entbehrt werden könne, biete der Einblick in die Tiefe des Waldes landschaftliche Motive von überraschender Schönheit, auf die nicht verzichtet werden soll. Weiter werden die nachgeordneten Stellen ersucht, besonders auch der Rastplatzf rage ernsteste Aufmerksamkeit zu widmen. Ueber die ö der Rastplätze sollen noch besondere Richtlinien ergehen.
Die Reichsautobahnen Ende Dezember 1936.
Im, Dezember 1935 wurden bei der Gesellschaft „Reichsauto— bahnen“ 73 km neu in Betrieb genommen, so daß nunmehr ins⸗ gesamt 1987 km in Betrieb sind. Neu in Bau genommen wurden 99 km; danach sind jetzt insgesamt 1644 km in Bau. Bei den Unternehmern wurden 69 941 Köpfe beschäftigt gegen 8‚6 615 im Vormonat. Die Zahl der geleisteten Tagewerke betrug im Be— richtsmonat 1 681 688, so daß seit Baubeginn insgesamt 64 623 592 Tagewerke geleistet worden J, An Ausgaben für den Bau der Kraftfahrbahnen sind im Dezember 71,4 Mill. RM verrechnet worden, wovon 9,0 auf Grunderwerbskosten, 8,3 auf Verwaltungs⸗ kosten, Frachten und Bauzinsen und 54, auf Unternehmerarbeiten entfallen. Insgesamt wurden seit Baubeginn Ende 1936 1423.5 Mill. RM Baukosten verrechnet, die sich mit 74,1 Milt. auf Grund⸗ erwerbskosten, mit 207,2 auf Verwaltungskosten, Frachten und Bauzinsen und mit 1142, Mill. RM auf Unternehmerarbeiten verteilen. Vertraglich vergeben, aber noch nicht ausgeführt sind Leistungen und Lieferungen (Bindungen nach dem Stande bon Ende 19366) im Gesamtwert von 182,1 Mill. RM. Insgesamt sind Unternehmerarbeiten seit Baubeginn im Werte von 1324.3 Mill. RM vergeben worden. Unter Berücksichtigung von 8,5 Mill. RM. Gesamteinnahmen seit Baubeginn aus Nutzungen u. dgl. ist bis Ende 1936 über insgesamt 1597, Mill. RM verfügt worden. Der Personalstand bei den Geschäftsstellen der Reichs— autobahnen betrug im Dezember 1936 8171 Köpfe gegen 8015 im November. Unmittelbar waren bei den Reichsautobahnen im Dezember 78112 Köpfe gegen 94 6360 im Vormonat beschäftigt. Die Abnahme um 17,46 3 ist auf teilweise Fertigstellung und vorübergehende Einschränkung von Arbeiten infolge ungünstiger Witterung zurückzuführen.
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage)
zum Deutschen Reichsanzei
S weite Beilage
Berlin, Freitag, den 5. Februar
ger und Preußischen Staatsanzeiger
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Nr. 29
Verkehrswesen. (Fortsetzung. )
Die Gefolgschaft der Reichspost grüßt ihren neuen Minister.
Am Morgen des 4. Februar überreichten Mitglieder des Reichspostministeriums dem neuen Reichspostminister Dr.-Ing. er her Ohnesorge in seiner Wohnung als Glückwunsch ) der Gefolgschaft eine Festgabe, während eine Kapelle des Postschutzes vor dem Hause ein Ständchen darbrachte.
Im Festsaal des Reichspostministeriums fand im Laufe des Vormittags eine schlichte, eindrucksvolle Feier statt, an der sich die Angehörigten des Reichspostministeriums beteiligten. Ministeraldirektor Dipl.Ing. Nagel begrüßte im Namen des Personals der Deutschen Reichspost herzlich den Minister. Am heutigen Tage danke ihm die Gefolgschaft und vor allem die alten Parteigenossen für sein jahrelanges unerschütterliches Eintreten für die Aufrechterhaltung des Eharakters der Deutschen Reichspost als einer Hoheitsverwaltung. Die Gefolgschaft sei stolz darauf, daß an der Spitze der Verwaltung ein Mann stehe, der zu den ältesten und treuesten Gefährten des Führers zähle. Sie gelobe ihm, in Vertrauen und Treue auf dem Weg zu folgen, den sie
der Minister im Staate unseres Führers Adolf Hitler führen werde. Hierauf wandte sich der Minister an die Gefolgschaft des Reichspostministeriums. Er gab in kurzen Umrissen ein lebendiges Bild von der Entwicklung der Reichspost in den letzten Jahren. Dr.-Ing. e. h. Ohnesorge dankte seinen Mitarbeitern für die treue Unterstützung und rief zum Schluß die Gefolgschaft auf, im Geiste preußischen Beamtentums auf dem Grundstein aufzubauen und weiter zu arbeiten, den Heinrich von Stephan der Reichspost legte. Mit einem Treuegelölnis für den Führer schloß die kleine Feier.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Sonnabend, den 6. Februar.
Staatsoper: Rembrandt van Rijn. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: Maria Stuart. Von Schiller. Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Hoftonzert. Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impekoven. Beginn: 20 Uhr.
Han dbdelsteil.
Jahresbericht 1936 des Werberates der deutschen Wirtschaft.
Werbung kein Vorrecht der kapitalstarken Kreifse.
Im Vorwort des soeben veröffentlichten Jahresberichts des Werberates der deutschen Wirtschaft für 1936 weist Präsident Reichard darauf hin, daß die Neuordnung auf dem Gebiet der Wirtschaftswerbung jetzt durchgeführt ist. Jetzt komme es darauf an, die Durchführung der Neuordnung zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, daß nicht Mißstände ähnlicher Art, wie sie früher herrschten, erneut einreißen.
Im Hauptteil wird die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Werbung unterstrichen, die einmal in der Tatsache zum Ausdruck kommt, daß mehr als 50 000 Personen hauptberuflich in der Werbewirtschaft ihr Brot finden, außer den in Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen als Handelsvertreter usw. Beschäftigten. Weiter sind die mittelbaren Auswirkungen der Werbung, die zu einer Steigerung des Absatzes und des Verbrauchs führen, zu berücksichtigen, dies sowohl im Inlande als auch im Auslande. Die Ausgaben für die Werbung betrugen im Jahre 1935 ins— gesamt etwa 1068 Mill. RM. Daß diese Summen nutzbringend verwandt worden sind, geht zu einem hohen Grade auf Hie Arbeit des Werberates zurück, der es zu verdanken ist, daß das Miß— trauen der Werbungtreibenden gegenüber den ihnen zur Ver⸗ fügung stehenden Werbemitteln fowie auch das Mißtrauen der Verbraucher gegen die Ehrlichkeit der aufgestellten Werbebehaup— tungen, hervorgerufen durch gewissenlose Werbemethoden gewinn— süchtiger Elemente, die ohne Rücksicht auf Wahrheit und Lauter— keit die Verbraucher an sich zu locken suchten, beseitigt ist. Der Werberat hat durch seine 3. und 16. Bekanntmachung das An— zeigewesen auf eine neue Grundlage gestellt, den Grundfatz der Preistreue und der Auflagenwahrheik eingeführt, das Plakat— anschlagwesen in der 9. Bekanntmachung geregelt usw. usw. Die Tätigkeit des Werberates im Berichtsjahre bestand zu einem großen Teil in verwaltungsmäßiger Kleinarbeit. Daß daneben aber die wichtigen grundsätzlichen Fragen nicht in Ver— gessenheit gerieten, ergibt sich aus einer umfangreichen Uebersicht über die einzelnen Arbeitsgebiete, die 1. das Anzeigenwesen in Zeitungen und Zeitschriften, Lesezirkeln, Adreßbüchern, Einzel— schriften mit Wirtschaftswerbung und bei den gewerblichen Zettel⸗ verteilern, 2. das Anschlagwesen (Bogenanschlag und Dauer— anschlag), 3. die Filmwerbung und 4. das Messe- und Ausstellungs— wesen umfaßt. Außerdem wird in der Uebersicht die Einfluß nahme auf den Inhalt der Werbung erwähnt. Von den wich⸗ tigsten Punkten sei hier die Werbung im Zusammenhang mit der Olympiade, der Wehrmacht und unter Bezugnahme auf den Vierjahresplan angeführt. Schließlich wurde gegen die geschmack⸗ lose Werbung vorgegangen und die Verlosungen und Preisaus— schreiben im Dienste der Werbung überprüft. Als besonders inter— essanter Fall wird die bekannte Regelung der Energiewerbung hervorgehoben. Auch der internationalen Werberegelung galt das Interesse der berichtenden Stelle, so daß die Arbeiten zur Fest— legung internationaler Werbegrundsätze bei der Internationalen Handelskammer, über die schon im letzten Jahresbericht gesprochen worden ist; einen erfreulichen Fortgang genommen haben. Die positive Förderung der Werbung, die sich der Werberat eben so wie die Ordnung der Form der Werbung zur Aufgabe gemacht hat, zeigte sich im Inlande in der Beseitigung von Werbe— beschränkungen und in der aufklärenden Tätigkeit des Werberates, u, a in der Beobachtung der Arbeit der Reichsfachschaft Deutscher Werbefgchleute und in der Gründung einer Höheren Reichswerbe— fachschule. Die Pflege der Werbestatistik und der Gemeinschafts— werbung waren gleichfalls Gegenstand der Bemühungen. Die an das Ausland gerichtete Werbung der dentschen Wirtschaft hat der Werberat schließlich auch im Bexichtsjahre tatkräftig unterstützt und Wege für ein erfolgreiches Arbeiten aufzuzeigen sich bemüht. Die Zusammenarbeit mit den für die ausländische Tätigkeit zu— ständigen Reichsbehörden und Dienststellen der NSDAP. war, wie schon im Vorjahre, sehr erfreulich. Das gleiche gilt von der Inlandsarbeit, bei der die Zusammenarbeit mit den Reichs-, Länder- und Parteistellen sowie mit den Organisationen der Wirtschaft im großen und ganzen — von einigen Ausnahmen ab— gesehen — erfreuliche Ergebnisse gezeitigt hat. Besonders eng war die Zusammenarbeit mit dem Proypagandaministerium und dem Wirtschaftsministerium. Erwähnt seien auch noch die von gegenseitigem Vertrauen getragenen Beziehungen zum Reichs— nährstand und zur Presse.
In einem abschließenden „Ausblick“ überschriebenen Kapitel weist der Bericht darauf hin, daß sich die Werbeumsätze im Be— richtsahre nicht unwesentlich vergrößert haben. Die Werbe— tätigkeit hat eine erfreuliche Zunahme erfahren. Die aufsteigende Entwicklung. die für das Jahr 1935 festgestellt werden konnte, hat sich auch im Jahre 1936 fortgesetzt. Befonders erfreulich ist, daß es gelungen ist, auch solche Kreise für die Wirtschaftswerbung zu gewinnen, die ihr bisher fremd oder gar ablehnend gegen⸗ überstanden. Einzelhandel und Handwerk haben die große Be⸗ deutung der Werbung erkannt, und ihre Organisationen bemühen sich, mit den beteiligten Kreisen der Werbewirtschaft Wege zu finden, um dem Einjelhändler und dem Handwerker eine erfolg— reiche Werbung zu ermöglichen. Gerade die wirtschaftlich Schwachen, die häufig glaubten, die Werbung sei ein Vorrecht kapitalstarker Kreise, sind in steigendem Maße an die Werbung
herangeführt worden, nachdem es gelungen war, auf Grund der Preistreue auch den kleinen Werbungtreibenden gerechte Preise sicherzustellen und zu verhindern, daß mächtige Betriebe sich Son⸗ dervorteile erzwingen konnten. Tie Neigung mancher Kreise, auf, die Wirtschaftswerbung zu verzichten, weil man bei der augen blicklichen Konjunkturlage nicht nötig habe, Absatzwerbung zu treiben, ist nicht nur im Interesse der Werbewirtschaft, sondern gerade auch im Interesse der Betroffenen selbst und der Volks— wirtschaft im ganzen zu bedauern. Es ist ein verhängnisvoller Irrtum zu glauben, daß die Werbung erst einzusetzen brauche, wenn der Absatz stockt. Der Werberat wird weiterhin der Aus— breitung derartig falscher Auffassungen entgegentreten und be— müht sein, auch im neuen Jahre die Werbung tatkräftig zu fördern, damit sie in der nationalfsozialistischen Wirtschaft die ihr zukommenden Aufgaben erfüllen kann.
Die letzten Seiten des Berichts bringen interessantes Zahlen⸗ material über Werbeumsätze, Ausstellungen, Messen, Zeitungs⸗ auflagen usw.
Seehafen und Seeverkehr.
Im Rahmen der Vortragsreihe 1936/37 der Verwaltungs⸗ Akademie Bremen sprach am Donnerstag der Präsident der Be— hörde für Schiffahrt, Handel und Gewerbe, Tr. V oelckers, Bremen, über das Thema „Seehafen und Seeverwekr“. Der Vor⸗ tragende gab zunächst einen historischen Ueberblick über die Ent— wicklung des Seeverkehrs und die Entwicklung der deutschen See— häfen. Während es in früheren Jahrhunderten genügte, daß der Seehafen Schutz vor den Gefahren des Meeres bot und Gelegen heit schuf, Binnenhandel in das Inland zu treiben, hat die Ent— wicklung der Schiffahrt, insbesondere seit Einführnug' der Dampf⸗ schiffahrt, eine ganz neue Struktur des Seehafens geschaffen. Kein noch so gewaltiger Strom ist heute ohne Vertiefungs⸗ und Be— gradigungsarbeit imstande, die modernen Seeschiffe aufzunehmen. Bei der immer wachsenden Zahl der Schiffe kommt der Verkehr nicht nur mit einfachen Liegeplätzen und einfachen Schutzhäfen aus, er bedarf großer Hafenbecken und entsprechender Einxrichtun— gen jür die Abfertigung des Frachtverkehrs und des Passagier⸗ verkehrs.
Die Funktionen der Verwaltung und des Betriebes eines See— hafens können reibungslos nur dann ausgeübt werden, wenn Staat und Privatwirtschaft hierbei Hand in Hand arbeiten. Ver⸗ waltung und Betrieb eines Seehafens müssen elastisch sein, daß sie sich zu jeder Zeit den praktischen Bedürfnissen des Verkehr? anpassen können. An dem Beispiel der bremischen Hafenverwal— tung und der Betriebsführung in den bremischen Häfen wurde dargelegt, wie Betrieb und Verwaltung ständig Hand in Hand Arbeiten müssen, um den Anforderungen, die an einen modernen Seehafen gestellt werden, genügen zu können.
Dr. Voelckers wies weiter darauf hin, daß in einem Seehafen Verwaltung und Betrieb auch ständig durch aktive Werbung für den Verkehr sorgen müssen. Ein einmal vorhandener Besitz an Verkehr ist nicht beständig. Aus mancherlei Gründen können Ver— kehre abwandern, für die Ersatz geschaffen werden muß. Bremen hat in den letzten Jahren den entscheidenden Schritt getan, um sich durch Heranziehung von Massengut eine neue Grundlage zu schaffen, nachdem durch die heutige, im Interesse Deutschlands not— wendige Wirtschaftspolitik die Ein- und Ausfuhr von Stückqütern nennenswert zurückgegangen ist. Der Umschlag von Kalisalzen, der Export von Kohle und der Import von Erzen sind in den letzten Jahren in den bremischen Häfen nicht unwesentlich ge— stiegen, und zwar dank der gemeinsamen Bemühungen von Wirt— schaft und Staat.
Abschließend hob der Vortragende hervor, daß die deutschen Seehäfen Mittler des Weltverkehrs sein wollen. Die großen Opfer, die nach dem Kriege in den Seehäfen von allen Seiten gebracht worden sind, sind nicht vergebens gebracht worden. Die deutschen Seehäfen sind konkurrenzfähig gegenüber allen anderen Häfen der Welt geblieben.
Internationale Zuckerkonferenz in London am 5. April.
London, 4. Februar. Die internationale Konferenz, die über eine Regelung der Zuckererzeugung und des Zuckerabsatzes beraten soll, soll am 5. April in London eröffnet werden. Abordnungen werden aus folgenden Ländern erwartet: Australien, Belgien, Lanada, China, Kuba, Deutschland, Dominikanische Republik, Frankreich, Großbritannien, Holland, Indien, Italien, Japan, Jugoslawien, Peru, Polen, Portugal, Rußland, Südafrika, Tschechoslowakei, Vereinigte Staaten und Ungarn. Gleichzeitig wird von Völkerbundsseite angekündigt, daß ein Sonderausschuß, dem auch der Wirtschaftsberater der britischen Regierung, Sir Frederick Leith-⸗Roß, angehört, das Beratungs⸗ programm der Konferenz vorbereitet.
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Berliner Börse am 5. Februar.
Aktien und Renten uneinheitlich.
Nach der leichten Belebung im Verlauf der gestrigen Börse, die im wesentlichen auf Vorstöße der Kulisse zur Auflockerung des Handels beruhte, war es heute wieder recht still, da das Pubkum trotz aller Bemühungen des berufsmäßigen Börsenhandels zurück— haltend bleibt, zumal was Attien anbetrifft. Allerdings ist von dieser Seite auch kein Angebot vorhanden, die Kursrückgänge ver⸗ schiedener Papiere beruhten vielmehr auf Glattstellungen der Kulisse. Auf Grund der aber noch wie vor freundlichen Tendenz, die in den verschiedenen günstigen Wirtschaftsmeldungen der letzten Zeit eine gute Stütze findet, waren andererseits auch kleine Anschaffungen zu beobachten, o daß sich im allgemeinen kein einheitliches Bild ergab. — Bemerkenswert war ziemlich starkes Angebot in Reichsbahnvorzugsaktien, die demzufolge den Vor— tagsschlußkurs um 135 3 unterschritten. Am Montanmarkt waren meist Erhöhungen um Sw — * „5 zu beobachten. Von Braun⸗ kohlenwerten konnten sich Rheinbraun um 115 7 erholen, da⸗ gegen waren Ilse Genußscheine auf kleines Angebot um 1 8 ichwächer.
Rückläufige Bewegung zeigten auch Kaliaktien, eine nicht über— raschende Reaktion nach den in der letzten Zeit erzielten kräftigen Steigerungen. Wintershall verloren 11, Westeregeln 1 35. Am chemischen Markt konnten Farben eine zum ersten Kurs erlittene
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Einbuße von „S Y bereits nach Ablauf der ersten halben Stunde wieder ausgleichen. Elektro- u. Tariswerte waren meist etwas fester, insbesondere Rheag mit 4 11 35. Kennzeichnend für die Uneinheitlichkeit des gesamten Aktienmarktes war die Entwicklung der Kabelwerte, von denen Dtsch. Telefon 27 25 gewannen, wäh⸗ rend Dt. Kabel 16 3 hergaben. Im übrigen sind noch Dierig und Eisenbahnverkehr mit je 4 1, Muag mit 4 11 und Dortm. Union mit 131, dagegen Bremer Wolle mit — 2 2 als nennens—⸗ wert verändert hervorzuheben.
Im Verlauf kam an den Aktienmärkten größere Kaufneigung auf, derzufolge die Anfangskurse meist überschritten werden konnten. Die Führung hatten dabei die schon in den letzten Tagen bevor⸗ zugten Papiere. So gewannen Muag 175, Siemens 1M, Holz⸗ mann „ 75 gegen den Anfang. Verein. Stahlwerke erhöhten einen ns einen solchen von 1
1 Anfangsgewinn von ny auf 11 95, —
uf 16975 nach, nachdem vorden war.
1 auf 195 75. Nur Farben gaben wieder a vorübergehend ein Kurs von 17014 ielt
Die Börse schloß in sehr stiller Haltung. In der letzten Viertelstunde wurden kaum noch Geschäfte geiätigt. Eine Kurs— jsestsetzung erfolgt daher nur noch für wenige Papiere, wobei sich kaum Aenderungen gegen den Verlauf ergaben.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien ge— wannen Handelsgesellschaft 5 und Eommerzbank vn 75. Dtsch. Asiatische notierten 12 RM höher. Hyp. Bk. Aktien waren unbe— deutend schwächer. Von Auslandswerten kamen J. G. Chemie volle z 2 höher au. Bei den Kolonialwerten ermäßigten sich Neuguineg um 5 RM. — Von deutschen Industriepapieren, für die lebhafte Nachfrage bestand und die demzufolge meist höher bezahlt wurden, sind Rückforth Ww. mit — 513, Christoph Un— mack mit R 3 und Vereinigte Berliner Mörtel mit 4 3 9.5 hervorzuheben.
Von Renten erhöhten sich Altbesitz um 10 Pfg. auf 120,10, die Umschuldungsanleihe gab um 5 Pfg. auf 91,15 nach.
Am Kassarentenmarkt wurden einige Kommunaloblige lebhafter gefragt, so die der Rhein. .
Centr. Boden und Preuß. Centr. Bod. Hyp. Pf. Briefe muß wieder knapp zugeteilt werden.
am Vortag. 3, 29er Kassel um 35 93 an, dagegen waren Wer Elberfeld , 56 billiger. Landschaftl. Goldpf. Br. waren überwiegend fester, vor allem Sachsen um
„h i und Schlesische um „ 23. Von Provinzanleihen gewannen 25 er Niederschlesien, Schleswig-Holsteiner 28.
und 29 er Holsteiner ü bis „ 75. Größere Beträge gingen auch in Hann. Landes— kredit Pfandbriefen zu einem um M's höheren Kurfe um. Länderanleihen waren um * bis n 9. befestigt. Industrie⸗ obligationen zeigten ruhige Veranlagung.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das engl, Pfund mit 12,18 (12,193), der Dollar mit Üünv. 2.49 und der franz. Frane mit 11.58 (11,66) festgefetzt. Stärker abgeschwächt war erstmals wieder der Schweizer Franken mit 56,89 (56, 965).
Blanko-Tagesgeld ermäßigte sich auf 27 bis 22 9.
mr mer er me arne m m m mr r, mn rr mer mern rm rm rm e , g en USXalt. und Leipziger Meffe.
Die Vereinigung Carl Schurz veranstaltete im Flugverband— haus. einen Vortragsabend, bei dem das Vorstandsmitglied der Vereinigung Carl Schurz, Dr. K. O. Bertling, den Präsidenten des Leipziger Messeamtes, Dr. Raimund Kohler, als Redner über das. Thema „Die Entwicklung der deutsch⸗amerikanischen Wirt— schaftsbeziehungen und die Leipziger Messe“ einführte.
Dr. Köhler wies darauf hin, daß schon vor Schluß des Un— abhängigkeitskrieges, der im Fahre 1783 Anlaß zu Wirtschafts— verhandlungen zwischen Benjamin Franklin und dem sächsischen Gesandten in Paris wurde, Messegüter nach Nordamerika gingen. Im 19. Jahrhundert wurde der amerikanische Käufer eine tradi— tionelle Figur der Messe und spielte eine wichtige Rolle für die deutsche Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten,
. Trotz der gegenwärtigen Schwierigkelten im deutsch⸗amerika⸗ nischen Handel ist zu erwarten, daß die großen nationalen Arbeiten Roosevelts, die sich nach einer ähnlichen Richtung bewegen wie die deutschen Maßnahmen der letzten vier Jahre, in erster Linie eine Belebung der Binnenwirtschaft bringen, auf die Dauer aber auch die Aufnahmefähigkeit der Vereinigten Staaten für aus ländische Produktions- und Investitionsgüter steigern werden. Die Ent⸗ wicklung der großen technischen Messe und Baumesse kommt diesen Bedürfnissen entgegen. Die steigende Zahl der amerikanischen Messebesucher in den letzten Jahren berechtigt zu der Hoffnung, daß die Leipziger Messe zu neuem Auftrieb in den Handels—⸗ e , nn gen zwischen Deutschland und Nordamerika beitragen wird.
Beteilio ung der englischen Dominien an der internationalen Zuckerkonferenz zweifelhaft.
London, 5. Februar. Zu der gemeldeten Einberufung einer internationalen Zuckerkonferenz nach London, die am 5. April eröffnet werden soll, wird laut Reuter in London erklärt, daß es zweifelhaft sei, ob die Regierungen der englischen Dominien an dieser Konferenz teilnehmen werden. Seit längerer Zeit seien Besprechungen zwischen den Dominien und der britischen Regie⸗ rung im Gange, um eine Vereinbarung über die Beibehaltung der hritischen Vorzugsbehandlung für die Zuckererzeugung der Dominien zu erzielen. In Dominienkreisen befürchtet man, daß die Lage durch etwaige Beschlüsse der internationalen Konferenz erschwert werden könnte,