Zweite Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 5. Februar 1937. S. 2
Wirtschaft des Qruslandes.
Aus weise ausländischer Notenbanken.
Paris, 4. Februar. (D. N. B Ausweis der Bank von Frankreich vom 29. Januar 1937 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbeftand 57 359 (Abn. 3000), Auslandsguthaben 12 (Abn. 1), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 9977 (3un. 1360), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 8222, Schatzscheine und Wechsel öffentlicher Körperschaften —, diskontierte ausl. Handelswechsel 14, zu⸗ sammen 82stz (Zun. 1345 in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 331, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1419, zu⸗ sammen 1741 (3un. 15), Lombarddarlehen 3701 (3un. 141, Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5640 (unverändert), Vorschüsse an den Staat: 1. Gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 1936 12272, 2. gem. Art. 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1936 7500, zusammen 19 772 (Zun. 374. Passi va. Notenumlauf s87688 (Zun. 1143), täglich fällige Verbindlichkeiten 17 235 (Abn. 1340), davon: Tresorguthaben 112 (Zun. 16), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 1843 (Abn. 4), Privatguthaben 15 165 (Abn. 1373), Verschiedene 115 (3un. 21), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —, Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 5,67 o, (57, 42 oM.
London, 3. Februar. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 3. Februar 1937 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 457310 (3un. 5010), hinterlegte Noten 56 350 (Abn. 5010), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 187 880 (Abn. 60), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 1090 (Z3un. 60), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 109 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 313 660 (unverändert), Depositen der Regierung 12210 (Zun. S0), andere Depositen: Banken 96 110 (Abn. 2310), Private 38270 (Abn. 170), Regierungs⸗ sicherheiten 80 450 (Zun. 1810), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 8520 (3un. 500), Wertpapiere 18930 (Zun. 210), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 510 (3un. 110. Verhältnis der Reserven zu den Passiven 38,738 gegen 41,45 o, Clearinghouseumsatz 39 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 145 Millionen mehr.
Ausweis der BIZ vom 31. Zanuar 1937.
Basel, 4. Februar. Der Ausweis der BIZ vom 31. Januar 1937 weist eine Bilanzsumme von 646,27 Mill. sfr. aus, die um 29,99 Mill. sfr. höher ist als die des Vormonats (616,28 Mill. sfr.). Die Einlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung haben sich um 30,54 Mill. sfr. von 119,24 auf 149,73 Mill. sfr. erhöht. Die Einlagen für Rechnung Dritter sind um 1,54 von 6,24 auf 4,70 Mill. ssr. zurückgegangen. Die Gelder auf Sicht verzeichnen eine ansehnliche Zunahme um 44,14 Mill. sfr. von 5,25 auf 49,38 Mill. sfr., dagegen sind die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte um 34,74 von 281,69 auf 246,95 Mill. sfr. zurückgegangen. Die Gelder uf-Zeit sind mit 25,4 (25,6) Mill sfr. fast unverändert geblieben. Andere Wechsel und Anlagen erfuhren eine Erhöhung um 7,56 von 245,73 auf 253,29 Mill. ffr.
Warnung vor einer neuen Franc⸗Abwertung.
Paris, 4. Februar. Die Kammer hat am Donnerstagvormit⸗ tag die Beratung der Nachtragskredite begonnen und wird diese am Freitagvormittag fortsetzen.
Gegen Schluß der Sitzung am Donnerstagvormittag warnte der frühere Finanzminister, Abgeordneter Paul Reynaud, eindringlich vor einer neuen Abwertung des Franken. Er be⸗ zeichnete es als seltsam, daß Frankreich gezwungen sei, im Aus⸗ land Geld zu leihen; das lasse doch eigentlich die Annahme zu, auf dem Pariser Markt seien keine Wertpapiere mehr unterzu⸗ bringen. Durch den Umweg der Anleihe über die Eisenbahnen sei der Zinssatz auch noch um „ 7, erhöht worden. Die Preise in Frankreich seien im Vergleich zu denen des Weltmarktes zu hoch. Die Regierung betreibe immer nur eine halbe Politik, denn mit der Abwertung hätte eine Einsparung der Staatsaus⸗ gaben Hand in Hand gehen müssen. Da das unterblieben sei, sei die Unternehmungslust auch nicht wieder angeregt worden. Für ihn, den Redner, komme es nicht darauf an, einen Regierungs⸗ wechsel durchzusetzen, sondern einen Wechsel in der Politik. Die Regierung selbst müsse ihre Fehler einsehen und zugeben, daß sie das Preisproblem nicht berücksichtigt habe.
Finanzminister Vincent Auriol erklärte, daß er heute nicht mehr auf die Ausführungen des Abgeordneten antworten könne, weil er nachmittags der Sitzung im Senat beiwohnen müsse. Darauf wurde die Finanzaussprache in der Kammer auf Frertagvormittag vertagt.
Erhöhung der tschechoslowakischen Ausfuhr⸗ garantien.
Prag, 4. Februar. Das tschechoslowakische Finanzministerium teilt mit: Durch die bisherigen Gesetze über die Stützung des Außenhandels ist die Höchstgrenze für die Gewährung von Garan— tien für Lieferung nach dem Ausland mit insgesamt 1856 Mill. Ke. festgesetzt worden. Durch einen neuen Gesetzentwurf, der sich organisch in dem Gesamtkompley der Maßnahmen einreiht, die die Regierung zur Förderung der Ausfuhr in die Wege geleitet 54 soll diese Höchstgrenze um 13 Milliarden Kronen erhöht werden.
Ursachen und soziale Wirkungen des Wirt⸗ schaftsaufschwungs in Japan.
Die Wirtschaftskrise in Japan begann im Jahre 1920. Das große Erdbeben von 1923, dessen Folgen für die Wirtschaft noch viele Jahre später fühlbar waren, hatte die Krisenerscheinungen noch verstärkt. Von 1829 an hat dann ein Aufschwung der Wirt— schaft wieder eingesetzt, der, von kleinen Unterbrechungen abge— sehen, bis heute angehalten hat. Die gewerbliche Produktion hat in Japan stärker zugenommen als in allen anderen Ländern. Die Meßziffer der gewerblichen Produktion (1929 — 100 stieg in der Zeit von 1833 bis 19356 in Japan von 119,2 auf 144,6, in Deutschland von 60, auf 101,R und in den Vereinigten Staaten von 63,9 auf 82,5.
Der japanische Außenhandel hat wert- und mengenmäßig infolge der Abwertung des Nen und der Expansionspolitik der Regierung einen ungeahnten Aufschwung genommen. Die Meß⸗ ziffer des Außenhandels stand 1931 in Japan auf 54,5 und 19355 auf 114,A. Die außerordentlichen Kredite, die über den nor⸗ malen Haushalt hinaus ausgegeben wurden, erreichten in den vier Jahren von 1932 bis 19538 den Betrag von 3479 Millionen Ven. Der Hauptanteil entfällt auf Ausgaben für militärische Zwecke. 557 Millionen Jen wurden für öffentliche Arbeiten aus⸗ egeben und 234 Millionen Jen zur Förderung der Landwirt— schaft bereitgestellt. Da Stenererhebungen nicht vorgenommen wurden, ist die Stagtsschuld von 6,7 Milliarden Yen Ende 1951 auf 9,7 Milliarden Yen bis zum Mai 1936 gestiegen, d. h. von 9gö auf 142 Jen je Kopf der Bevölkerung.
Dieser wirtschaftliche Aufschwung ist nicht ohne Einfluß auf die sozialen Verhältnisse gewesen. Hierüber berichtet . Kamii in der „Internatignalen Rundschau der Arbeit“ und belegt diese Entwicklung mit sehr aufschlußreichen Zahlen. Während
1931 4,57 Millionen Arbeiter in der Industrie beschäftigt waren, stieg diese Zahl bis 1935 auf 5,9 Millionen. Die Zahl, der Arbeitslosen, deren Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten nur rund 5 3 beträgt, fiel im Oktober 1935 auf 348 099. .
Die Arbeitszeit in den Fabriken dauerte im Durchschnitt des Jahres 1931 9 Stunden und 5 Minuten täglich. Sie ist heute im Tagesdurchschnitt um rund 30 Minuten in den. einzelnen Indu—⸗ strien gestiegen. Am meisten verlängert wurde die Dauer der Arbeitszeit in der Maschinen⸗ und Werkzeugindustrie.
Die Meßziffer der Reallöhne stand 1935 auf 88, (1931 — 100 Während die Lohnsätze seit 1932 etwas gestiegen sind, ist der Real⸗ lohn zurückgegangen. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß in den verarmten Landgebieten Arbeiter angeworben worden sind, die sich mit sehr geringen Löhnen zufrieden geben. .
Die Löhne für Frauen sind seit 19239 ununterbrochen zurück— gegangen. ;
Japan ist ein vorwiegend landwirtschaftliches Land. Beinahe die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Der Preis für das wichtige Erzeugnis Reis war seit 1927 starken Schwankungen unterworfen. 18930 und 1931 kostete er nur halb so viel wie er 1926 gekostet hatte. Jetzt hat sich der Preis wieder etwas erholt. 1934 stand die Meßziffer des Reispreises (1926 — 100) auf 81,0. Jedoch beträgt der Preis für Seidenraupenkokons nur noch ½ÿ des Preises von 1926. Infolgedessen ist auch die Kauf⸗ kraft der ländlichen Bevölkerung noch sehr schwach. Es sind im letzten Jahre vom Reichstag verschiehene Gesetze beschlossen wor⸗ den, die hier eine Anderung herbeiführen sollen. Es handelt sich vorwiegend um ein Gesetz über die Verbesserung der ländlichen Besitzverhältnisse und um die Entschuldung der Landwirtschaft.
Im ganzen gesehen, ist der gegenwärtige Wirtschaftsauf⸗ schwung in Japan sehr ungleichmäßig. Der Verfasser des oben— erwähnten Aufsatzes kommt daher zu dem Schluß, daß eine wirk— same und durchgreifende Lösung der sozialen und wirtschaftlichen Probleme in Japan nur durch eine enge internationale Zu— sammenarbeit gefunden werden kann.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertyapiermãrkten.
Devisen.
Danzig, 4. Februar. (D. N. B.) Auszahlung London 25,85 G., 25,95 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfreih 211,94 G., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99, 8 G., 100,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 289,10 G., 290,22 B.,, Zürich 120,81 G., 121,29 B., New York 5,2795 G., 5,3005 B., Paris 24,60 G., 24,10 B., Brüssel 89,00 G., 89,36 B., Stockholm 133,30 G., 133,84 B., Kopenhagen 115,40 G., 115,86 B., Oslo 129,90 G. 130,42 B.
Wien, 4. Februar. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.! Amsterdam 295 36, Berlin 216,53, Brüssel 90,77, Budapest — —, Bukarest — —, Kopen⸗ hagen 117,52, London 26,36, Madrid — —, Mailand 28 123 (Mittel⸗ kurs), New York 538,3 g, Oslo 132,43, Paris 25,07, Prag 18,813, Sofia — —, Stockholm 135,90, Warschau 100,81, Zürich 123,21, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,58.
Prag, 4. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 15,74, Berlin 11,53, Zürich 657,50, Oslo 708,25, Kopenhagen 629,25, London 140,90), Madrid ——, Mailand 151,50 nom., New York 28, 75, Paris 134,05, Stockholm 726,50, Wien 530,00 nom., Polnische Noten 544,00 nom., Belgrad 66,077 nom., Danzig 545,50, Warschau 544,373.
Budapest, 4. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengöl. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 77,809, Belgrad 7,85.
London, 5. Februar. (D. N. B.) New Hork 4895/3, Paris 105,10, Amsterdam 893,50, Brüssel 29,924, Italien 92,96, Berlin 12,16, Schweiz 21,393, Spanien 70,25 nom., Lissabon 1105/18, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,18, Istanbul 614,900, Warschau 2Zö, 87, Buenos Aires in E 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
Paris, 4. Februar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland ——, London 105,10. New York 21,464, Belgien 3617 /g, Spanien — —, Italien 112,900, Schweiz 490,75, Kopenhagen — —, Holland 1175,50, Oslo 527,50, Stockholm 542,25, Prag — — Rumänien ——, Wien — —, Belgrad — —, Warschau — —.
Paris, 4. Februar. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr. Deutschland — —, Bukarest ——, Prag — —, Wien — — Amerika 21,453, England 105,10, Belgien 361,75, Holland 1175,25, Italien — — Schweiz 490,5, Spanien — —, Warschau — — Kopenhagen ——, Oslo — —, Stockholm 542,25, Belgrad
Am sterd am, 4. Februar. (D. N. B.) (Amtlich. Berlin 73,47, London 8, 944, New York 1825/8. Paris 8,51, Brüssel 30,79, Schweiz 41,78, Italien ——, Madrid ——, Oslo 44 96, Kopenhagen 39,95, Stockholm 46,10, Prag 637,50.
Zürich, 5. Februar. (D. JL. B.) fil, 40 Uhr.] Paris 20, 356, London 21,40. New Hork 4375/36, Brüssel 73,75. Mailand 23, 0ö, Madrid — —, Berlin 175,90, Wien: Noten 78,40, Auszahlung S1, 60, Istanbul 345,090.
Kopenhagen, 4. Februar. (D. N. B.) London 22,40, New York 458,50, Berlin 183,90, Paris 21,45, Antwerpen 77,20, Zürich 104,835. Rom 24,35. Amsterdam 251,05, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9, 97, Prag 16,10, Wien — —, Warschau 87,10.
Stockholm, 4. Februar. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 160,00, Paris 18,50, Brüssel 67,25. Schweiz. Plätze gl, 00, Amsterdam 217,25, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 395,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,10, Wien 74,50, Warschau 75,25.
Oslo, 4. Februar. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 164,50, Paris 19,15, New Hork 408,00, Amsterdam 223,75, Zürich 93,75, Helsingfors 8, 9, Antwerpen 69,25, Stockholm 102,85, Kopen⸗ hagen 89,25, Rom 22,00, Prag 14,45, Wien 77,00, Warschau IS, 0.
Moskau, 30. Januar. (D. N. B.) 1 Dollar 5,049, 1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 202,73.
London, 4. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 1916‚ s, Silber fein prompt 21,50, Silber auf Lieferung Barren 1973, Silber auf Lieferung fein 2178, Gold 142 —.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 4. Februar. (D. N. B.) 5 0,9 Menxik. äußere Gold —— 4 o Irregation 6,40, 5 o Tamaul. S. 1 abg. — — 5 Q Tehuantepec abg. 5,30. Aschaffenburger Buntpapier — — Buderus 11900. Cement Heidelberg — —, Dtsch. Gold u. Silber 268,50. Dtsch. Linoleum 169,00, Eßlinger Masch. 108,75, Felten u. Guill. 141,00, Ph. Holzmann 143,900, Gebr. Junghans — — Lahmeyer — — Mainkraftwerke 95,90, Rütgerswerke ,, u. Häffner — —, Westeregeln 138,75, Zellstoff Wald⸗
of 156,25.
Hamburg, 4. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.! Dresdner Bank 1097/3, Vereinsbank 129,75, Lübeck⸗Büchen 82,50. Hamburg⸗ Amerika Pafetf. 17,15, Haniburg⸗Südamerika 42, 00, Nordd. Lloyd 17,75, Alsen Zement 175,900. Dynamit Nobel 88,40, Guano 19,15 B., Harburger Gummi 158,00 G., Holsten⸗Brauerei 107,00, Neu Guinea — —, Otavi 24, 00.
Notierungen der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 5. Februar 1937.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 98 bis
99 os9 in Blöcken.
desgl. in Walz⸗ oder
,,, = Reinnickel, 98 —990ꝭ Antimon⸗Regulus .. .
14 RM für 100 kg
—— —
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Drahtbarren ö. ,
fein.
Aegypten (Alexandrien n ,, Argentinien (Buenos ,,, Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de kö, Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). . Estland (Neval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) . .. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mänlgnd) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ ii,
UL ägypt. Pfd. 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis
100 Leva
U ka nad. Doll 100 Kronen 100 Gulden Uengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 00 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar 100 Lats
100 Litas
Norwegen (Oslo) . . 100 Kronen
Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .k. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .... Tschechoflow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ((Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten 100 Kronen
U türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
5. Februar
Geld
1231660 0,749
41,96
0, 151
3,047
2, 485 54,32 47,04 12, 165
67,93 5, 57
. 2, 393
136, 18 15,08 54,42
1309 670?
h, 9a 18, 55 41,94 5j, iz 18335 7,04
1,045 15313
62.72
56. 83
174 8,55 155
1,379 2, 488
4. Februar Brief Geld Brief 124951 1248 12,51 o. 753 O, 743 O, 752 42,00 41,99 42, 02 o, i5z 0,151 0,1653 3,53 3047 3653 2, 489 2,488 2,492 54,42 54,9 54,49 7,14 47.94 47, 14 12185 12,18 12,21 68,07 67,93 68,07 5.38 5375 55,585 Hh l . 2,357 2,53 2,357 136, 461136, 19 136,47 . . ba, 52 54,4898 54,59 13611 1509 1 G. ro] G77 G 7Zõg 5, 706 5,694 5,706 48,45 48,5 48,45 42,292 41,99 42,02 hi 25 6121 61,33 19, 5 45,95 489, 05 47,14 47,0 47,14 110655] II65. 11358 , 6234 623530 62, 92 56,95 56,869 57,01 ,p 17,48 17,52 s 56h] 3,656 8,674 1,982 1,978 1,982 1,381 1,379 1,381 2,4921 2,4838 2, 492
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
H. Februar 4. Februar Geld Brief Geld Brief Sovereigns . ..... Notiz 29683 204g 20 53 2090,46 2350 Francs Stücke .. für I6 ez 1522 16, iz 1622 Gold. Dollars .... 1 Stüc „i835 4365] 4.85 4365 Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 2, 45 2, 47 2,45 2, 47 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2, 45 2, 7 2,45 2,47 Argentinische . . ... 1 Pap.⸗Peso 0,721 0741 0,72 O, 74 Belgische .. . . . . . I05 Belga 41,34 42.00 41,89 41,5965 Brasilianische ... . 1 Milreis Miß oi6r oO, 1 87 O15] Bulgarische ..... 100 Leva — — — — Canadische 99 2 1 fanad. Doll 2, 447 2, 467 2, 45 2, 47 Däntsche ... 190 Kronen 54,186. 54,38 54,23 54.4 Danziger .. ..... 100 Gulden 47,05 47,23 47,05 47,25 Englische: große. . . engl. Pfund 12,14 12,18 12,155 12, 195 1L E u. darunter Lengl. Pfund 12,14 12,18 12,155 12,195 Gn che 1990 estn, Kr. — — — Finnisch, . 1090 sinnl, M. 532 b, 36 h., 32 5,36 Französische ..... 100 Frs. 1167 116 11 1183 Holländische .. . . . 100 Gulden 135,85 136,390 135,86 136,40 Italienische: große . 100 Lire — — — — 100 Lire u. darunt. 100 Lire , , . Jugoslawische . . . . 100 Dinar 5,64 5,68 5,64 5,68 Lettländische 1 100 Lats . . 6 . Litgulscht.. 09 Lttas 41,70 41,86 41,20 41,86 Norwegische . .. . . 100 Kronen 60,97 61,21 61,05 61,29 Oesterreich.: große. . 100 Schilling — — — — 100 Schill. u. dar. 109 Schilling 48,99 49,10 48,590 49,10 Polnische . . . . . . . 100 Zloty 47,05 47,23 47,05 47,23 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei . . . . unter 590 Lei . . . 100 Lei . ö ö ö. Schwedische . . . . . 100 Fronen 62,55 62,81 6233 62,89 Schweizer: große .. 100 Frs. 56,58 56,90 56,74 56,96 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. o6,ß8 56,90 56,74 56,96 Spanische . .. . . . 100 Peseten . — 366 — Tschechoslowakische: 000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen — — — — 100 Kr. u. darunter 100 Kronen 8,79 8, 583 8,80 8, 84 . 1 tät Fdfind n 1,86 1,84 1,86 Ungarische ... 1100 Pengö — — — — Wien, 4. Februar. (D. N. B.) Amtlich. In Schillingen.!
5 00 Konversionsanleihe 1934/59 164,50. 3 0/9 Staatseisenb. Ges. Prior. 1— X 70,00, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 80, 00, Türkenlose — —,
Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein — —,
Ungar. Creditbank
— — Staatseisenbahnges. 29,2, Dynamit Nobel 515,90, Scheide⸗ A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A
mandel A.⸗G. — —, — — Brown⸗Boveri⸗Werke 45,00,
Siemens⸗Schuckert 174,40,
Brüxer Kohlen — — Alpine Montan 50,465, Felten u. Guilleaume 174,90, Krupp A.⸗G., Berndorf 136,90, Prager Eisen — —, Rima⸗ Murany 107,75, Skodawerke .
233,50, Leykam Josefsthal 71,75, Steyrermühl 114,75. (D. N. B.)
Am sterdam,
4. Februar.
Reichsanl. 1949 (Dawes) ——
Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G.
70/9 Deutsche
„ 5* 0. Deutsche Reichsanl. 1965 (houng) 23,25, 60/0 Bayerische Staats ⸗Obligat. 1945
Zweite Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 5. Februar 1937. S. 3
To /o Bremen 1935 — — 6 o½ Preuß. Obl. 1952 — — 700 Dresden Obl. 1045 — — 70 Deutsche Rentenbank Obl. 1950 — Too Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 28 09. 709 Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 — —, 7zo½ Pr. Zentr.⸗Bod. Krd. Pfdbr. 1960 — — TY! Sächs. Bodenkr.-Pfdbr. 1953 28,900. Amster— damsche Bank 163.009 Deutsche Reichsbank — — 50 Arbed 1951 = 540i Arbed Obl. — —, Too A.-G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 20,00, 7 0½ R. Bosch Doll⸗-Obl. 1951 — — zo Eont. Caoutsch. Obl. 1959 — — 70 Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1956 59, 75, 70/9 Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 — —, 6 0υά Gelsen= kirchen Goldnt. 1934 — — 6 0 Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 — —, 6 0/ J. G. Farben Obl. 1945 — — 7 0js9 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 — — 70,9 Rhein.⸗Westf. Bod. Erd.
am 5. Febr 100 kg.
Berlin
handels
Die Elektrol Elektrolytkupferno
mittel. (V
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 4 Februar 1937: Gestellt 28 311 Wagen.
htkupfernotierung der Vereinigung für deutsche tiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ uar auf 74,25 1 (am 4. Februar auf 73,25 A4) für
. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ zerka ufspreise des Lebensmittelgroß— für 1090 Kilo frei Haus Groß-⸗ Berlin.)
246,00 i,
Bohnen,
567,0 bis —— AM (Aufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee 38.90 bis 38.50 „M, Gerstenkaffee 258,900 bis 39,00 „S6, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45.900 bis 47,00 (66, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,900 bis 35600 „, amerikaner aller Art 3:
Rohkaffee, Zentral⸗
30,90 bis 462,00 „S,, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,90 S, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 6, Kakao, starkt entölt 138,00 bis — — — — 16, Tee, chines. 810,90 bis 8806,00 AM, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 S, Ringäpfel amerikan. extra choice 320,00 bis Pflaumen 40/50 in Kisten 122,90 bis 136,00 M. Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 56,00 bis 59, 00 6b, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,900 S6, Mandeln, süße,
At, Kakao, leicht entölt — — bis
Jank Pf . in-Elbe Uni 8 man ̃ z . j
. . me en g. Wh ö . 63 . , V., . weiße, hand handgewählte 4 Kisten —— bis —— „06, Mandeln, bittere, Si Ss-Halske O n, , ,, , , K 16 27 hh r bis 4790 A, Linsen, kleine, käferfrei —— bis handgewählte. 4 Kisten —— bis —— „e, Kunsthonig in 3 kg' y k . . J ge⸗ . . ö . . 4 go bis 58, 09 „6, Linsen, Packungen To, 00 bis 71,900 M, Bratenschmalz in . 8
Obl. 1 . tein. Stah Obl 1951 — —, große, rfrei 58, bis 70, 00 , Speiseerbsen, Vict. Konsum, bis —— A1, Bratenschmal; Kubeln — is
g do Berchet , n 3 589 . ) 1h⸗ . sen, Vict. um, is . Ab, Bratenschmalz in Kübeln — bis — — ; ein. Obl. Lit. C 19: — J. G. Farben gelbe 48,00 bis 50,00 S, Spe V ties e Berli s z is Spe i ̃ Zert. v. Aktien — 76M. Rhein⸗-Westf. Elektr. Sbl' 1950 — , 363566 bis , e n , .
6 09 Eschweiler Bergw. Obl. 1952 — —, Kreuger u. Toll Windst— O —— 6 9s0 Siemens u. Halske Obl. 19369 — —, Deutsche Banken Zert. ——, Ford Akt. (Kölner Emission) — —.
bl.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 4. Februar. (D. N. B.) Am Wollmartt lagen Merinowollen auf Basis von 3716 für 64 er Kette fest. Kreuzzuchten konnten die erhöhten Preise gleichfalls behaupten. Garne lagen stetig
und unverändert.
34,60 bis
Weizenmehl,
Type 50? (neu) 38,20 bis 39,20, Weizengrieß, bis 40,20 AK, Kartoffelmehl — bis — — „',
Sffen
53,00 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11 63,50 bis bis — — M4, Marfkenbutter in Tonnen 290,)0 bis 292,00 (,
64,50 M1, do. III 58,00 bis 5h, 900 (, Reis, nur Wicke notiert, und zwar. Perser⸗Reis — — bis — — ftp, Brasil. in Tonnen 284,00 bis Japan⸗Reis — bis — — 4A, Gerstengraupen, mittel und fein 28800 bis 2960060 „ 1b bis 420 6, Gerstengtaupen, grob zr00 bis 3650! kereibi Gerstengraupen, Kälberzähne 33,90 bis 34.00 Mb,
Type 812 (Vollmehl) 33,95 bis 34,85
/
zer mne Gerstengrütze = 365,00 , Haferflocken 40,00 bis 41,00 S6, Hafer- bis 268, 99 A6, Allgäuer grütze, gesottene 44,90 bis 45,90 , Roggenmehl, 2455 bis 25.50 MS, Weizenmehl Type 1050 31,20 bis 32,20 M,
tricher Anzeiger.
für Speise⸗
butter in Tonnen 262,00
Type 997 Tilsiter Käse, vollfett
Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,90 S, feine Molkereibutter 286,00 ½, feine Molkereibutter gepackt
Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis
278,00 A6, Molkereibutter gepackt 280,)0 bis 282,00 MS, Land—
bis 264,90 , Landbutter gepackt 266,0 Stangen 20 ½ 96,00 bis 100,00 „M,
il — — bis — — „e, echter Gouda 40 00 . 172,090 his 184,900 MÆ , echter Edamer 40 0,½ο0 172,00 bis 184,00 , Weizenmehl, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis — — M, Type 502 39,20
Zucker, Melis
Allgãuer
Romatour 20 σ‛m”U 120,00 bis — — A4. (Preise in Reichsmark.)
R 1. Untersuchungs, und Strafsachen, 8. Kommandit ĩ f nge ( ditgesellschafte Akt 4 gr r ge erffeigerungen. 9. Deutsche Kolonial len, ö Aufgebote, 10. Gesellschaften m. ö O. 1 k 11. Genossenschaften Verlust⸗ und Fundsachen, 12. — ali 5. Auslosung usw. von Wertpapieren. 13. J 7. Aktiengesellschaften, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Untersuchungs⸗ und Etrafsachen.
164819 Steuer teckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Willh Stein, ge— boren am 13. 2. 1895 zu Beckum i. W., und seine Ehefrau, Elsbeth geb. Blum, geboren am 17. 3. 1897 zu Eldagsen,
eide zuletzt wohnhaft in Beckum i. W., Oststraße, zur Zeit in Amsterdam, Parnassoweg 14 1, schulden dem Reich gesamtschuldnerisch eine Reichsflucht⸗ steuer von 24429 RM, die am 8. Ok— tober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften ! — Reichs- steuerblatt 1934 S. 599; Reichsgesetz— blatt 1931 1 S. 699; Reichsgesetzblatt 1932 J. S. 571; Reichsgesetzblatt 1934 1 S. 392 — wird hiermit das inländische Vermögen der vorgenannten Steuer— pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziff. 1 a4. a. O. fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstande⸗ nen und entstehenden Kosten beschlag— nahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗
leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei— stungen an die vorgenannten Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestenz innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige üher die den vorgenannten Steuer— pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an die vorgenannten Steuer pflichtigen eine Leistung bewirkt, istz nach 5 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗ Vorschriften hierdurch dem Reich gegen— über nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme ge⸗ habt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer-Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (868 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach S 11 Abs. 1 der Reicheflucht⸗ steuer⸗-Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes. des
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
Steuerfahndungsdienstes und des Zoll— fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan— waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland
betroffen nehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Beckum, 21. Januar 1937.
Finanzamt.
64820 Ste uersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Zementwarenhändler Dagobert Goldberg, geboren am 10. Februar 1905 in Brilon, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Dortmund, Poststraße 1, z. Zt. in Holland, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 43 267,20 RM, die am 21. 11. 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § g Ziffer 2 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften — Reichssteuerblatt 1934, Seite 599; Reichegesetzblatt 1931, I, Seite 699; Reichsgesetzblatt 1932, L Seite 571; Reichsgesetzblatt 1934, 1, Seite 392, 941 — wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich—⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstande⸗ nen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder gente Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be—⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich— tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach Veröffentlichung dieser Be— kanntmachung zum Zwecke der Exr⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer-Vorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich
werden, vorläufig festzu⸗
§z 19. Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (85 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuer-Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes., des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll— fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wirs, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor läufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Dortmund, den 16. Januar 1937.
Finanzamt Dortmund-Süd.
641869 Ste uersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Lewin Bloch, geb.
13. Mai 1887, und seine minderjährige Tochter Ruth Bloch, geb. am 10. Fe— bruar 1918, Geburtsort unbekannt, ver— treten durch ihren Vater Lewin Bloch, zuletzt wohnhaft in Königsberg (Pr.), Französische Str. 21, jetzt wohnhaft in Johannesburg (Südafrika), P. G. Box— straße Nr. 6697, schulden dem Reich als Gesamtschuldner eine Reichsfluchtsteuer von 17275 RM, die am J. Oktober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß 5 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht— steuervorschriften (Reichssteuerblatt 1934 S. 599; Reichsgesetzblatt 1931 1 S. 699, 198821 S. 571, 1834 1 S. 392) wird hier⸗ mit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherheit der An—⸗ sprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu— schlägen auf die gem. S 9g Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und noch entstehenden Kosten beschlag— nahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juxistischen Personen, die im Inland ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an die Steuęrpflichtigen zu bewirken. Sie wer⸗ den hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuervflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach Veröffentlichung dieser Be— kanntmachung zum Zwecke der Erfüllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Abs. 1 der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver— schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver— schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 53 10 Abs. 5 der Reichefluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach Steuerhinterziehung oder Steuergefähr⸗
dung (G6 396, 402 Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig— keit (6 413 Reichsabgabenordnung) be— straft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht—
Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll— fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer— pflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gem. S 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Königsberg (Pr.), 2. Januar 1937.
Finanzamt Königsberg-Süd.
3. Aufgebote.
64821
1. Ter Kaufmann Karl Walter in Lü— beck, Jürgen⸗Wüllenwever⸗Str. 12, hat das Aufgebot der auf den Inhaber lau— tenden Schuldverschreibung über 1000 Reichsmark der VI. Ausgabe der 6 7.igen
Emschergenossenschaft zu Essen über 5 000 000 Reichsmark beantragt. Der In— haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Juni 1937, 11 Uhr, vor dem unterzeich—⸗ neten Gericht, Zimmer 223, anberaum— ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — F 37.365. Essen, den 1. Dezember 1935. 2. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Essen vom 27. Januar 1937 wurden folgende Verschollene für tot erklärt: Otto Trumpa, geb. am 16. Februar 1886 in Essen-Altenessen, als Sohn der Maria Trumpa geb. Gilbert und des Berg— manns David Trumpa, zuletzt wohnhaft in Altenessen. — F. 53136. 3. August Hausmann, geb. am 11. August 1898 in Altenessen, zuletzt wohnhaft in Essen— Altenessen, Altenessener Straße 525. — F. 39/36. Amtsgericht Essen.
648241
Frau Pauline verw. Zoll in Schnaditz bei Düben a. d. Mulde hat das Auf— gebot der Leipziger Hyvothekenbank-Gold— pfandbriefe: a) Em. XIII Lit. N Nr. 3346, 3347, 3348. 3349, 3350, 3351 über je 100 Goldmark, b) Em. XV Lit. N Nr. 3299, 3300 über je 100 Goldmark beantragt. Die bereits am 9. September 1933 erlassene Zahlungssperre bleibt bis zu dem nachgenannten Aufgebotstermin bestehen. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 7. Januar 1938, vor— mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich— neten Gericht, Peterssteinweg 8 1II Stock, Saal 242, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Leipzig, den 1. Februar 1937.
Das Amtsgericht. Abt. 112.
64822 Alufgebot. Der Glashüttenbesitzer Walter Klahn
in Döbern, N. L., Wilhel mstraße 2, Pro⸗
1
steuervorschriften ist jeder Beamte des
Anleihe von 1927 Reihe B Nr. 2389 der
zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zit⸗ scher in Döbern, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparbuchs Nr. 505 der früheren Gemeinde-Spar— und Girokasse Döbern, N. L., der jetzigen Hauptsparkasse der Niederlausitz, Zweig— stelle Döbern, über 581,17 RM, ausge— stellt für den Glashüttenbesitzer Walter Klahn in Döbern, N. L., beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird aufge— 2 9 J)
fordert, spätestens in dem auf den 18. Juni 1937, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim— mer 15, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Spar— buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft—⸗ loserklärung des Sparbuchs erfolgen wird.
Forst (Lausitz), den 2. Februar 1937.
Das Amtsgericht. 64870 Aufgebot.
Sanitätsrat Dr. Albert Schalle in Bad Wörishofen hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes, d . Grundbuch für Rieden Band VIII Bl. 763 S. 10 auf ihn als Gläubiger eingetragene Grundschuld zu 25000 Goldmark ausgestellt wurde, beantragt. Der Inhaber des Grundschuldbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 10. Mai 1937, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Lands⸗ berg am Lech, Zimmer Nr. 6, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls ihre Kraftloserklä⸗ rung erfolgen wird.
Landsberg, Lech, Ww. Januar 1937.
Amtsgericht. Werner.
64825 Aufgebot.
Die Frau Clara Herrmann geb. Jantke in Elbing, Heiligegeiststraße 40, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kuhn in Elbing, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes vom 26. September 1930 über die für die Antragstellerin im Grundbuch von Hohenwalde Band 1V Blatt Nr. 95 in Abteilung III Nr. 8 eingetragene Auf— wertungshypothek von 940 GM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1937, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Marienburg, Westpr., 26. 1. 1937.
Amtsgericht.
64823 Aufgebot.
Der Tischler Gottlob Hannemann in Neumarkt hat das Aufgebot des in der Gemarkung Jüterbog belegenen im Grundbuch von Jüterbog Landbesitz Band 9 Artikel 665 Blatt 345 verzeich⸗ neten Grundstückes Kartenblatt? Parzelle 637 von 5 a 10 9m, das im Eigentum des Oelschlägers Gottlob Hannemann in Neumarkt eingetragen ist, zur Aus⸗ schließung des eingetragenen Eigen⸗ täümers und seiner Erben gemäß § 927
B. G.⸗B. beantragt. Der eingetragene Eigentümer und seine Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April 1937, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird.
Amtsgericht Jüterbog, 28. Jan. 1987.