Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 51 vom 3. März 1937. S. 4
- SErste Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 51 Berlin, Mitwoch, den 3. März 1937
Berliner Börse am 3. März. Altien bei Sonde rbewe gungen sester — Renten freundlich.
2 zu Beginn der heutigen Börse konnte man den Ein- . gewinnen, daß sich, hervorgerufen durch das 3ujammen⸗ äirten verjchiedener Faktoren, ein Tendenzumschwung in Richtung einer Sescha ts belebun durchzujetzen beginnt. Bie weit die ein' 6 de , e ie, wird, ist vorerst nicht zu entscheiden, — nach nicht so sehr als Kaujer am Markt — 2 26. Tas schäft lag zunachst vorwiegend beim berufs⸗ äßigen 6rjenhandel, der in einigen Sonderwerten verstärkte Unternehmungslust zeigte Hierzu gehörten in erster Linie Westot Rau hof, die bei einem Anjsangsumjatz von ca. Ah Gy) RM, uni fast 3 anzogen, wobei wieder einmal die Zanierunge frage an⸗ geschnitten und günstig beurteilt wird. Angeblich soll ** ein Dijpens hin sichtlich der Abwertungsgewinne erteilt worden je Als zweites Papier fielen Conti Gummi auf, die mit 4 Pluso *. zeichen erjchienen, vorlaufig aber noch keinen Kurs erhielten.? e Schätzungen lagen bei ca. 199 nach 183 3. Dffenbar hat gie Gründung der Buna G. m. b. S als Konzerngejellschaft der Farbenindujtrie eine pjychologijche Anregung injofern gegeben als man annimmt, daß die Herjtellung synthetischen Kantschtt? aus dem Stadium der Verfuche nunmehr in das Der Brod uttion
Befriedung der wirtschaftlichen Berhältnisse im deutst Musikleben vom 5. Februar 1935 (abgedruckt im Reit anzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1935, „Völkischen Ba achter“ Nr. 40 vom 9. Februar 1935 und in den „Amtli Mitteilungen der Reichsmusikkammer“ Nr. 5 vom 6. Febn 1935) auf. . .
Die Anordnung tritt am 1. April 1937 in Kraft.
Berlin, den 1. März 1937.
Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raabe.
BS vom 6. Oktober 1934, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1931, . .
B9 vom 19. Dezember 1934, Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar
83. Verbot von Umgehungen.
Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die un⸗ mittelbar oder mittelbar bei der Erteilung von Einkaufs⸗ genehmigungen oder sonstwie gemachte Auflagen der Ueber⸗ wachungsstelle umgangen werden sollen.
—
Abschnitt II. § 4. Erhebungen über Bestände, Verarbeitungen usw.
(1) Die am Ende eines jeden Monats vorhandenen Bestände an Baumwolle und Linters sowie die am Ende jeden ungeraden Monats vorhandenen Bestände an Baumwollabfällen und Reiß⸗ baumwolle sind von den Eigentümern oder Besitzern bis zum 4. des folgenden Monats unaufgefordert der Ueberwachungsstelle für Baumwolle zu melden.
(2) Verarbeiter von Baumwolle oder Linters haben monatlich, Verarbeiter von Baumwollabfällen oder Reißbaum⸗ wolle vierteljährlich bis zum vierten Werktage nach Ablauf dieser Zeit zu melden, welche Mengen sie verarbeitet haben.
G3) Wer die erforderlichen Fragebogen zur Abgabe der in den Abs. 1 oder 2 vorgeschriebenen Meldungen nicht eine Woche vor dem Meldetage erhalten hat, muß die Fragebogen bei der Ueber⸗ wachungsstelle anfordern.
zember 1935, . . B33 vom 27. Oktober 1936, Deutscher rer, ,
und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 253 vom 29. Ok⸗
tober 1936 treten am gleichen Tage außer Kraft. vom 31. Januar 1933 bleibt in Kraft. Bremen, den 1. März 1937.
Der Reichsbeauftragte für Baumwolle.
H. E. Pab st.
Bekanntmachung.
Die am 2. März 1937 ausgegebene Nummer 28 Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Zweite Verordnung zur Ergänzung des Brotgesetzes. M 27. Februar 1937. .
Verordnung über die Ablösung mündelsicherer Rechte Schuldenregelungs⸗ und Osthilfeverfahren . Ergänzung! Verordnung über die ,,,, ungen nach 9h Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuld verhältn (Ablösungsveroxdnung). Vom 27. Februar 1937.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis; 9, 5 RM. Postver dungsgebühren: O, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung gg unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 3. März 1937.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Die Gebührenordnung z — , Dt. Schacht über die Wiedetherstellung der deutschen Währungshoheit.
In einem in der „Zeitschrift der Akademie für dentsches icht“ erscheinenden Auffatz führt Reichsbankprästdent Dr. S acht über die n n n,, . der deutschen Währungshoheit aus, daß die in den ersten vier Jahren nationalsozialiftischer Staats fũhrung erfolgte Befreinng unseres Volkes von den Ketten des Verfailler Diltats durch die Reichstagsrede des Führers vom 30. Jannar hz in einem friedlichen Befreiungskrieg vollendet und abge⸗ chlossen wurde. Sie besagt in ihrem für hie dentsche Währungs⸗ buveränität entscheidenden Punkt, daß die Reichsbank ihres bis— herigen Charakters entkleidet und restlos unter die Hoheit des Reiches gestellt wird. Mit dieser Erklärung find die letzten inter nationalen Bindungen weggefallen, denen die dentfche Währnngs⸗ gesetzebung noch unterworfen war. Wenige Tage nach der Führer— rede hat die deutsche Gefetzgebung die erforderlichen Konsequenzen e, e e m mer us ihr gezogen. Sie sind niedergelegt in dem Gesetz vom 10. Fe—⸗ hrugr 1937, das im wesentlichen folgende Aenderungen bringt: Den Fortfall der Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichs⸗ regierung, die unmittelbare Unterstellung des Reichsbankdirek⸗ torinms unter den Führer und Reichskanzler und die Streichung derjenigen Vorschriften, die reparationstechnischen Charakter ragen und demgemäß ohnehin bereits gegenstandslos ge⸗ vorden waren. Ziese Novelle bildet den endgültigen Abjchluß einer Periode, die für die Reichsbank bittere und doch zugleich stolze Er⸗ innerungen birgt. Bitter deswegen, weil jede Form elner Aus⸗ londsabhängigfeit, mag sie konstruiert sein, wie sie will, für die Nährungsbank eines nationalbewußten Volkes eine Entwürdigung bedentet. Stolz aber deswegen, weil die Reichsbank die Ein? mischung der Reparationsmächte aus eigener Kraft immer fo weit Fu beschränken gewußt hat, daß die Durchführung einer ausschließ⸗ lich an nationalen Interessen orientierten Währungspolitik stets ewahrt blieb. Nachdem der von der Reparationsregelung des dawes⸗Planes hergeleitete Auslandseinfluß im wesentlichen durch ie der Reichsbank selbst zur Berfügung stehenden Möglichkeiten praktisch bereits beseitigt worden war, konnte das, was nun noch
legung einer absoluten Unabhängigleit ist ei is . j hängigkeit aber ist ein anarchischer
Die deutsche Währungsgese gebung hat von jeher der For⸗ derung Rechnung getragen, die nn, von gRialfhfen die 3 Arbeit stören können, sfreizuhaltert. Die Reichsbank muß z B. imftande fein, in ihrer Politik allen Aenderungen der natio nalen oder internationalen irtschafts lagen rasch Rechnung zu tragen. Deshalb ift fie unabhängig von dem notwendig andersartig auf⸗ gebauten Apparat der Verwaltungsbitrokratie. Sie muß weiter frei jein von jeder Beeinflus ung durch private Interessentenkreise; denn sie hat nicht der Induftrie oder der Landwirtschaft oder dem Handel zu dienen, sondern dem Wohl der Gesamtwirtschaft. Des⸗ halb haben . Anteilseigner keinerlei Einfluß auf die Verwal⸗ tung oder anf die Politik der Bank, sondern ihre Mitwirkung hat lediglich die Bedentung einer engen Fühlungnahme mit gelangt sei. . 4 wichtigsten ist offensichtlich die er n ig,, der Am Montaumarkt wurde das 8 . aut, vom. Geldbedarf des Staatsfiskus; denn fast alle , n, dne. * as nach zen erften, wenig verän- ü är ungsentzwertungen sind dadurch entstanden, daß die Noten⸗ . eg, K—— Dune ee mit der teilweijen Se- . . eing at che Defizitwirtichaft zu finanzieren gezwungen e, dne, de. e, ee * . Sienzöll, begründet. . en. Dieser Gefahr begegnet das dentsche Bankgeseßz dadurch, 3 2 . een, n le. der enen Bierteltnmde , Mann aß es nicht den stagtlichen Finanzbedarf, sondern das Verkehrs= , . . , r einm. Wuqh . der Wirtschaft zur Grundlage der Rotenausgabe ge— ö 95 * . rr. , , „und . . e en Markt fetzten Farben * 75 höhe ! in, aber soglei ᷓ bis auf Hine eg nn ein, zogen aber sogleich weiter bis au
17027 234 tü
. ̃ ⸗ um 1 * befestigt. Bemerkenswert fest la— geändert werden. Was das praktisch bedeutet, sei an der fran. anteile und . & Salzer ui je sijchen Nachtriegsinflation gezeigt. Das Notenausgaberecht der 11, Dt. Waffen, Metallgejellschajt, Bank von Frankreich war bis 1923 starr kontingentieri, die Sicher ⸗ Hotelbetrieb mit je I 133. heit war also auscheinend eine besonders große. Im Jahre 1914 Im B j mn ärmer . berrug das ont cher len, ed! srs, durch chr Ns dnn enn, Im BVerlanj machte die Au jwärts bewegung der Akftienkurfe Jeferesanderunger wurde * hn h m. auf fa n c Mad zunãchst weitere kleine Fortschritte, später ließ die Nachfrage nach. herausgeschrauc den Tren Cent vn Fran reih opere geen, fai Tie Kurse konnten sich indessen durchweg behaupten. Leicht ge⸗ stets innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Vestinmmuligen, der n , , wn, * n gen Franken aber sank trotzdem auf ein Fünftel seines VWerles. das G Gesetz schützt also nur so lange, als die Finanzgebarung des Staates solid bleibt. Ist das aber einmal hicht mehr der Fall,
III. Anordnung zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhãltnisse im deutschen Musikleben. Auf Grund des § 25 der J. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 §5. Reichsgesetzbl. 1 S. 197) hebe ich die Vorschriften der 88 4, 6 Beschränkung 2 Verarbeitung. Absatz 2, Satz 2, 7 bis 13, 15 und 21 der III. Anordnung zur
(1 Baumwolle, Baumwollabfälle oder Reißbaumwolle dürfen . 9 ö J . — —
auf eigene oder fremde Rechnung nur im Rahmen der von der ar . ö k . Nichtamtliches.
Ueberwachungsstelle für Baumwolle festgesetzten Verarbeitungs⸗ Preußen.
Abschnitt III.
6 8 —
mengen verarbeitet werden.
(2) Die Verarbeitung größerer, als der hiernach zulässigen Menge Baumwolle, Baumwollabfälle oder Reißbaumwolle ist auch dann verboten, wenn diese aus vorhandenen Lägern ent⸗ nommen werden können.
Abschlusz.
— s weis K A. Ordentlicher Haushalt.
ü ; eußen über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preusz . 2
Hö , . . ,,, . 1 Mehrausgabe aus den Monaten April ig / Jan. 183 19 (Beträge in Millionen RM.) y
A. Ordentlicher Haushalt. ; H. Außerordentlicher Haushalt. Zu Beginn des. Rechnunggiahres 1936 waren, die zur Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1935 (4523 — 235) 42) Dellung restlichet . 3 . Vorjahr Mehrausgabe aus den Monaten April 1936, Jan. 1937 J ; ö 333 Mihhn Vorstiß.
. ö w b) nach dem außerordentlichen Haushalt. .. Kürzungsmöglichkeit. ; zusammen.. . 315,2 Stand der schwebenden Schulden Ende Januar 1931 Schatzanweisungen .. ! 369
§8 6.
Festsetzung der Grundmenge.
(1) Die nach 8 5 festzusetzenden Verarbeitungsmengen werden auf Grund von Gewichtsmengen errechnet, welche die Ueber⸗ wachungsstelle nach von dem Reichswirtschaftsminister ge⸗ nehmigten Richtlinien festsetzt (Grundmenge).
(23 Die für die einzelnen Firmen festgesetzten Grundmengen werden diesen mitgeteilt.
zweifellos nur relativ; denn ein Gesetz kann
Holzmann
969
Kurs unter der anfänglichen Schätzung mit 187 fesrges tzt
(1) Die Grundmenge kann im Benehmen mit der Ueber⸗ it al : mit also 4 2 über dem Vortagsschluß.
wachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle und der
d
Ist⸗Einnahme
Wirtschaftsgruppe Textilindustrie Herstellern von Waren gekürzt werden, für die zweckmäßig Zellwolle oder andere nicht bewirt⸗ schaftete Rohstoffe verwendet werden können. Geschieht dies, so werden die Betroffenen hiervon mindestens 6 Wochen vor der Durchführung benachrichtigt. . Jö. ᷣ
(2) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht, soweit Ausfuhr⸗ aufträge vorliegen.
§ 8. Festsetzung der Verarbeitungsmenge.
(1) Den Fachgruppen und Fachuntergrupryen wird von der Ueberwachungsstelle jeweils mitgeteilt, welchen Hundertsatz der nach S5 6 oder 7 sestgesetzten Grundmenge der im 8 5 genannten Soinnstoffe ihre Mitglieder während bestimmter Zeiträume ver⸗ arbeiten dürfen (Verarbeitungssatz). .
(2) Soweit das Gemeinwohl es erfordert, kann im Benehmen rrit der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie für einzelne Wirt⸗ schaftszweige der Verarbeitungssatz höher oder niedriger fest⸗ gesetzt werden. ; ö 3) Die Festsetzung des Verarbeitungssatzes begründet keinen Anspruch auf Zuteilung der sich aus ihm ergebenden Ver⸗ arbeitungsmenge an Rohstoffen.
§ 9. Ausnahmen für die Ausfuhr.
Soweit Ausfuhraufträge oder Aufträge inländischer Ab⸗ nehmer vorliegen, die das Erzeugnis nachweislich zum Zwecke der Ausfuhr verwenden, kann die Verarbeitungsmenge um 715 3 der är diese Ausfuhraufträge benötigten Rohstoffe mit Einwilligung der Ueberwachungsstelle überschritten werden. Der Ausfuhr⸗ nachweis ist auf Verlangen der Ueberwachungsstelle durch Vorlage der Ausfuhrunterlagen zu erbringen.
§ 10. Ausnutzung der Verarbeitungsmenge.
(i) Die sich für den Kalendermonat ergebende Verarbeitungs⸗ menge darf nicht übarschritten werden. Eine Mehrverarbeitung bis zu 20 33 ist jedoch zulässig, wenn sie innerhalb des laufenden Kalendervierteljahres durch Minderverarbeitung ausgeglichen wird. gilt auch dann, wenn während des laufenden Kalendervierteljahres der Verarbeitungssatz herabgesetzt wird,
2) Bei Saisonbetrieben kann die Ueberwachungsstelle auf Antrag andere Abweichungen gestatten.
3 Wer mehr verarbeitet hat, als nach den Abs. 1 und 2 zulässig war, muß dies im folgenden Kalendermonat ausgleichen. Bestrafung bleibt vorbehalten.
8 11
Ermittlung der verarbeiteten Mengen. () Als tatsächlich verarbeitete Menge der im §z 5 genannten Spinnstoffe gilt der gewichtsmäßige Unterschied zwischen den am Anfang eines Monats vorhandenen und am Ende desselben Monats verbleibenden Beständen unter Berücksichtigung der im gleichen Zeitraum durch Lieferung neu hinzugekommenen
Mengen dieser Spinnstoffe. . 2) Die Innehaltung der festgesetzten Verarbeitungsmengen wird durch die Ueberwachungsstelle auf Grund der zu führenden Lagerbücher nachgeprüft.
2 108 Vles
Abschnitt IV. § 12. Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 85 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 GReichsgesetzbl. 1 S. 816. §513. Inkrafttreten. . (1) Diese Anordnung tritt am Tage ngch ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. (2) Die noch nicht aufgehobenen Anordnungen der Ueber⸗ wachungsstelle für Baumwolle, und zwar BI vom 5. April 1934, B2 vom 16. April 1934, B3 vom 31. Mai 1934, ; . B7 vom 1. Oktober 1934, Deutscher Reichsanzeiger und
Jahressoll oder Ist⸗Ausgabe
April / De⸗ zember
im zu⸗
Januar sammen
Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste
Neberschüsse der Be⸗
Sonstige Einnahmen:
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1933,
I. Einnahmen. Sten n Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden,. (Ge⸗ meinde verbände) usw.
verbleiben..
triebe
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen .. c Wissenschaft, Er⸗ ziehung u. Volks⸗ bildung (einschl. Theater)! d) Uebrige Landesver⸗ waltungen
Einnahmen insgesamt
(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)
II. Ausgaben.
Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 279) .. Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen Wissenschaft, Erzie⸗ hung u. Volksbildung (einschl. Theater) (. Verkehrswesen ... .Wohnungswesen .. Schuldendienst ... Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter uw Sonstige Ausgaben
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
H. Außerordentlicher Haushalt. 6 Deckung des Fehlbetrages am Schluß des Rechnungsjahres . 3 sind erforderlich 452,8
I. Einnahmen... 353
II. Ausgaben.
1. Landeskultur ⸗ und landw. Siedlungs⸗ , „Verkehrswesen ... Sonstige Ausgaben d. Hoheitsverwaltungen Zuschüsse für Betriebe (Domänen u. Forsten)
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe.
Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen ist als Jahn soll das Haushaltssoll ohn e Voriahrsreste angegeben. Unter Einnahmen und Ausgaben sind auch die sonstigen gußerplanmäßhz Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finn verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von Steuern, die unter , 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnah und Ausgaben, die unter 1,3 4 und II, 8 erscheinen. Die hinterleg Gelder (keine Staatsgelder) sind unberücksichtigt gelassen. Bis Ende Januar d. Is. betragen die Reichssteuerüberweisum (Staatsanteil) 568,l, die preußischen Steuern und Abga (Staatsanteil) 436,9. Für die preußische Staatskasse sind also⸗ setzt insgesamt 1005, 9 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben ei Ueberschuß von 138,5 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfomn bisher einen Zuschuß von 11656,9, so daß bis Ende Januar d.! insgesamt eine Mehrausgabe von 12,4 verbleibt.
Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlichen Museen.
Vorträge und Führungen.
In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Muß die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, den J. März. 10.30— 11.50 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung:“ Kultur der Spätzeit. Dr. Zippert. ö ͤ 11—12.30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indische Abteiln Mittelalterliche Wandmalereien aus der Oase Turf Dr. Gelpke. ö . 10.30 11.336 Uhr im Deutschen Museum: Süddeutsche Bildhm des 18. Fahrhunderts. Dr. Metz.
Montag, den 8. März,
11—12 Uhr im Museum in der Prinz⸗Albrecht⸗Straße: Chi
sisches ,, . Dr. Meister
11— 12 Uhr im 2 . für Deutsche Volkskunde: Altgerman
Weberei. r. Bramm. —
12 — 13 Uhr in . Nationalgalerie: Die Düsseldorfer Malerei 19. Jahrhunderts. Dr. Haertzsch.
. Dienstag, den 9. März. 4 20-2130 im Pergamon⸗Vorkragssaal; Schrift und Bild im J Orient V. Die Keilschrift und ihre Entzifferung (mit & bildern). Prof. Ehelolf. Mittwoch, den 19. März. . 1020-19 Uhr im Neuen Museum, i, Die Albrecht Dürers in seinen eichnungen III. r. Kurth. . . . Museum in der Prinz⸗Albrecht⸗Straße: Kelten (mit Lichtbildern). Prof. Dr. v. Jenny. 12—13 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum: Rom, Byzanz, Alel dria. Dr. Schlunk. Donnerstag, den 11. März. , 11—12 Uhr im Kalser⸗Friedrich Museum: Jan Steen und holländische Sittenbild des 17. Jahrhunderis. v. der Osten. Freitag, den 12. März. 11—12 Uhr im Museum ir Deutsche Volkskunst: Altge mam Bauernkunst. Kutschmann. . 11—12.20 Uhr . Museum für Völlerkunde, Afrikanische Ab lung: Rundgang durch die Afrikanische Abteilung Wuchel Sonnabend, den 13. März. K 11.30-12.50 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung: ägyptische Spätzeit.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage)
. BSBerantwortlich: . 26 für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeige! und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. ;
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags Aktiengesell Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
Teil:
Mehreinnahme
einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeil
mugr.
n formellen Bindungen geblieben war, nur vom Reich gelöjt verden. Die Reichsbank dankt es dem Führer, daß er am 39. Ja⸗ den letzten und für die deutsche Währungshoheit ent— cheidenden Schritt getan hat.
Der staatspolitischen Bedeutung dieses Aktes entspricht es, wenn bei der Behandlung der konkreten Einzelheiten, die die Nen—= pegelung des Vankgesetzes bringt, die Lösung der dentschen Dährungsgesetzgebung von allen Befchränkungen vorangeftellt wird. Wenn man den Begriff der Währung definiert als „das in kinem Staate bestehende Geldsyftem“, so steht man ohne weiteres, daß die, Währungshoheit eines Staates in der unbeschränkten egislative auf dem Gebiete des Geldwesens gipfelt. Bis zum H. Januar 1937 unterlag die deutsche Währnngsgesetzzebung der slaulel der Haager Bereinbarungen vom Januar 1930. wonach pichtige Bestimmungen des Bankgesetzes nur im Einvernehmen nit ausländischen Stellen abgeändert werden konnten. Darunter ielen beispielsweise die Bestimmungen über die Unabhängigkeit ber Reichsbank von der Reichsregierung, über den Geschaäͤfrs⸗ erkehr mit dem Reich, über die Notendeckung, die Roteneinlöfung a. mehr. Was Lie ebenfalls nur formalen Charakter tragende treichung der Bestimmung anbelangt, die die Verbindung mit er Bank für Internationalen Zahlungsausgkeich regelte, so wird ie Reichsbank mit dieser Bank, die Deutschland gegenüber stets ine loyale Stellung eingenommen hat, auch weiterhin zusammten⸗ hrbeiten, aber nicht mehr auf Grund eines Zwanges, fondern reiwillig wie die Vertreter der anderen Notenbanken. Hinsichtlich er Entfernung der sogenannten Unabhängigkeitsklausel stellt
. Schacht fest, daß staatsrechtlich eine Trennung von Regierung nd Währungsbank eine Anomalie ist, weil die Währungshoheit inen integrierenden Bestandteil der Staatssouveränität' bildet, pährend die Trennung staatspolitisch einen Widerspruch in sich ildet: denn die Währungspolitik einer modernen Zentralnoten jank kann nur in Harmonie mit der allgemeinen Wirtschafts⸗ volitit des Staates zu gedeihlichen Ergebniffen führen. Dem sägt auch die Währungsgesetzgebung' wohl aller Staaten echnung, indem ste die Notenbankleitung in irgendeiner Form er Staatsführung unterstellt. Die einzige Ausnahme von Belang 6 Großbritannien, aber auch hier ift der Unterschied nur der, aß eine festgefügte Tradition die Stelle einer gesetzlichen Bindung snnimmt. Der Unabhängigkeitsklansel des Dawes-Komitees liegt Far der an sich gesunde Gedanke eines Schutzes vor währungs—⸗ 'fährdenden Einflüssen zugrunde, aber er ist ins Extrem über— zt worden; eine Notenbank muß aus , , ehre volkswirtschaftliche Aufgabe erfülken zu können, praktisch elbständig und unabhängig arbeiten können, die rechtliche Fest⸗
*
Nun kaufen auch die Ausländer. Der Meffedienstag in Leipzig.
Die ausgezeichnete Gesamtlage des Inlandsgeschäfts hielt sch dem Bericht des Messeamts auch am Dienstag an. Dazu at eine außerordentlich günstige Entwicklung der Auslands— schlüsse, nachdem die notwendigen Informationen gesammelt sorden sind. In Eisen⸗ und Stahlwaren, Hans- und Küchen⸗ raten, Spielwaren, Kunstharzerzeugnissen und Glas und eramik erfolgten Abschlüsse aus Uebersee, aus Skandinavien und zelgien, ebenso wie aus Süd⸗ und Mitteleuropa. Auf der Möbel- esse hielt der gute Geschäftsgang auch am Dienstag an. Dabei it sich der Charakter des Messegeschäfts nicht geändert. Nach le vor wird also die gute Qualität gekauft, wobei die Preise ch nach unten Festigkeit zeigen.
; Das Ausland war mit Interesse am Markt, ohne allerdings her größere Käufe getätigt zu haben. In Lederwaren sind bschlüsse getätigt worden, die teilweise bis zu 100 25 über denen s Vorjahres liegen. Davon entfiel ein erheblicher Anteil auf n Export. Die. Nachfrage des Auslandes konnte wegen der be— unten internationalen Hemmungen allerdings nicht immer be⸗ edigt werden. Im Vordergrunde des Interesses standen in ler Gruppe die Modewaren und feine Koffer. Das Geschäft der Textilbekleidungsmesse hat nach einer Aeußerung aus zstellerkreisen einen Gipfelpunkt seit der Inflation erreicht. die Lieferfähigkeit der Textilindustrie in der ganzen letzten
Appell an das Staatsoberhaupt offen.
auf dem elastischen Prinzip, die Rotenau
zu verbinden. t Wirtschaft verwurzelt ist, das vermag auch mit ihr zu wachsen.
so versagt auch jede Una bhãngigkeitsklausel.
9
Notenbank zunächfst gar nicht, er bekommt immer und überall ihn ̃ ear e das o bleibt der Notenbank — sie mag so „unabhän ig“ sein, wie sie will — nichts übrig, als in die Bresche zu f ; Die neue Bankgefetznovelle hat daher auch vom rein wäh— rungspolitischen Standpunkt aus nur recht getan, wenn sie die wirklichkeitsf remde ,,, beseitigt hat. Sie wäre . er en, ern. ge ö — 5 sie nicht etwas Besseres n ihre Stelle gese te. Sie hat das dadurch getan, daß sie das Reichs bankdirektorium der 9 . bar unterstellt hat. Das bedeutet praktisch, daß der Staatsfis kus keine Möglichkeit hat, an die Votenpresse heranzukommen; denn in dem — hoffentlich für alle Zukunft nur hy othetischen — Fall eines solchen Versuchs stände der Notenbank der unmittelbare n ta e Diesen Appell aber müßte notwendig zum Erfolg führen, weil die oberste Staatsführung in ihrer Person die Idee des Nationalsozialismus verkörpert, der der BVolksketrng einer Inflation wesensfremd bleiben muß. Im gleichen Waße, wie die Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung ein Idol war, ist ihre unmittelbare Unterstellung unter den Fůhrer und Reichskanzler eine Realität, die die best⸗ mögliche Gewähr für die Erhaltung der Währungssiabilität bietet. Abschließend beantwortet Dr. Schacht noch die Frage, warum sich der Gesetzgeber mit einer Novelle begnügt hat, statt das Bank⸗ Lsetz von Grund auf neu zu gestalten: Es ist ein wesentliches Stück der guten Tradition der Reichsbank, daß sich die dentsche Notenbankgesetzgebung nie auf blutleeren Theorien, sondern immer nur anf dem Boden der Wirklichkeit aujgebant hat. Das Bankgesetz von 1855 hat aus den zahlreichen einzelstaatlichen Vorschriften das übernommen, was sich in der Praxis bewährt hatte. Seine verschiedenen Novellen haben immer das hinzu⸗ gefügt, was die fortschreitende Wirtschaft brauchte. Wenn so ein Gesez. deffen Grundlage weit in das 19. Jahrhundert zurück= reicht, heute noch de,. ist, jo beruht das im wesentlichen auf, einem historischen Verdienst Adolph Wagners, der in erster Linie seinerzeit den Versuch zu verhindern gewußt hat, das Rieardosche Eurreney⸗Prinzip, das die Notengusgabe automatisch mit dem Goldbestand ere, , nach Deutschland zu verpflanzen; statt auf diesem starren Dogma basiert das deutsche Bank gesetz R d gabe ** dem Wege über den Warenwechsel mit dem . wirtschaftlichen Fortschritt Was aber mit der lebendigen Kraft der deutschen
Zeit schon stark beansprucht wurde, liegt die Bedeutung der Frühjahrsmesse auf diesem Gebiet mehr darin, daß ein Ausgleich zwischen Lieferant und Kunden auf direktem Wege gesucht werden kann, und so Spitzenangebot und Nachfrage befriedigt wird. Der gute Geschäftsgang verteilt sich auf alle Sparten der Branche, und mit Befriedigung werden die starken Auslandsaufträge vor allem auf die neuen Zellwolleerzeugnisse verbucht. Es fällt auf, daß auch der Messedienstag, der sonst ein leichtes Abflauen des Ge⸗ schäfts brachte, durchweg ein starker Verkaufstag gewesen ist. Auf der Kosmetikermesse waren nichtdeutsche Einkäufer noch nie so stark vertreten wie in diesem Jahr. In der Qualitätsporzellan herstellenden Industrie wird die Messe als gut bezeichnet. Seit dem Vorjahre sei eine gesunde stetige Steigerung zu verzeichnen, die sich auch auf den Ezport erstrecke.
Die Aussteller auf der Technischen Messe stimmen darin über⸗ ein, noch nie eine derartig starke Nachfrage auf einer Messe erlebt zu haben. An verschiedenen Stellen mußten größere Aufträge abgelehnt werden, da die Werke mit Arbeit überlastet sind. Be⸗ kannt wurden Kaufabschlüsse aus dem Ausland, besonders aus Skandinavien, Polen und England, aber auch Frankreich, Italien, Mittel- und Südosteuropa sind mit Aufträgen herangetreten. Die Kauftätigkeit nach Uebersee, die erfahrungsgemäß später einsetzt, kommt nun ebenfalls in Fluß. Nach wie vor besteht das regste Interesse an Kunststoffen und besonders an den Maschinen für ihre Verarbeitung.
—
; ede Une Will ein Finanz⸗ minister gine Defizitwirtschaft betreiben, so braucht er da zu die
Defizit das tragbare Maß überschritten,
obersten Staatsführung unmittel-
Gegen Börsenschluß wieder auftretende leshaitere Kauf— neigung führte bei einigen Papieren zu einer leichten Bessernng den im Verlauf etwas gedrückten Kursen gegenüber. Im all' gemeinen schloß die Börse gut behauptet. Auch der scharfe Rück— gang der Fardbenaktie auf 1697 Tageshöchstkurs Noz) der ofen bar durch Abgaben für Rechnung von Auslandsguthatben infolge sehr fester Sperrmarkjätze bedingt war, vermochte die freundliche Tendenz nicht zu unterbinden. —
Am, Einheitsmarkt fanden deutsche Industrieaktien ver— schiedentlich Beachtung und notierten 215 bis 3. 1 höher. Glas⸗ Schalle gewannen sogar 4 Z. Soweit Rückgänge erfolgten, be= trugen. diese häöchstens 23. . Von Banken waren namertfich Dt. Asiaten ( 15 RM) und Ueberseebank (4 4 ) gesucht. Von Sh potheken banken befestigten sich Dt. Centralboden um 115 X. Auch sonst war die Kursgestaltung auf diem Marktgebiet zumeist nach oben gerichtet. Lebhaftes Geschäft konnte sich jedoch vor allem in Koloniaklwerten enKzoickeln, u. a. waren Kamerun bei Zu⸗ teilung um 4x und Schantung ebenfalls bei Repartierung um H X defestigt. Für Otabi lautete die Taye 31 nach Rn ant Vortage.
Am Rentenmarkt erzielten Reichsaltbesitz eine kräftige Steige⸗ rung um 35 Pfg. auf 120,60. Dagegen waren bei der Umichul= dungsanleihe wieder Abgaben zu beobachten, die einen Rückgang um 19 Pfg. auf 1,40 mit sich brachten. Das in Auslandsrenten vorhandene Angebot wurde etwa zu gestrigen Kuren auj= genon men.
Am Ka ssarentenmarkte war die Allgemeintendenz bei ge—⸗ ringen Kursschwankungen als freundlich anzusprechen. Lignt= dationspfandbriefe bröckelten allerdings vereinzelt emwwas ab. Am Markt der Stadtanleihen zeigten fich bei uneinheitlicher urge⸗ staltung verschiedentlich Ansäße zu einer Belebung. Die Kur ans= schläge nach beiden Seiten betrugen bis * . Für Provinz= anleihen blieb es still. Schleswig- Holsteinischer Provin werband von 30 konnten R X höher ankommen. Für Länderanleihen de- . eher etwas Nachfrage zu ungejähr letzten Kursen. Von Reichsanleihen bröckelten 16 um M FY ab. Am Markt der Industrieobligationen fielen Farben durch einen Gewinn von 13, Varpener durch einen solchen von 0 8 auf. —
Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 * belassen.
Am Geldmarkt nannte man unveränderte 2X6 —3 X.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich das ud auf 1.18 (18, 175), der Gulden auf 18537 35 31 und der weizer Franken auf 56 83 (56. 79). Der Dollar blieb mit 2149
unverändert.
Sãtze von
Vörfenkennziffern für die Woche vom 22. bis 27. Jebruar 1937.
Die vom Statistischen Reichgamt errechneten Bötsenkennziffern stellen fich in der Weche vom 2. dis 2. Februar 1937 im Vergleich
zur Vowoche wie folgt: Wochendu rebschnitt Monats ; vom 22. X. vom 15. 2. durchschnitt Aktienkurse (Inder 1928 bis 27. 2. bis 20. 2 Februar bis 1926 — 190) Bergbau und Schwerindustrie 11977 119392 120.27 Verarbeitende Industrie . 10072 10045 100,37 Vandel und Verkehr 11093 11051 110,57 108. 28 108,07 108, 14
Gesamt ..
Kursuiveau der 4 9 igen Werthapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ ö Plandbriese der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten Gommunalobligationen . Anleiben der Länder und Gemeinden....
Durchschnitt . ..
Außerdem: 6 o oige Induftrieobligationen 106 9ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...
98, 35
97,41 96. 32
96.3
97,507
98,24 97,25 86, 17 96,66
87
98, 19
97,17 96. 10
36, 54
977,37
102.20 gl, S6
102.21 91,91
102,19 91,61