Fünfte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937. S. 2 Fünfte Beilage zum Reichs d Staats N ' eichs⸗ un aatsanzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937. S. 3
Auch wenn die Erkrankung durch plötzliche Einwirkung (Unfall . . ist, ist dieser Vordruck, nicht die (gelbe) e nn nn rwenden.
Diese Anlage ist nur
richtung des Anzeigende
und braucht der Anzeige nich gefügt zu werden .
Ruf- und Familienname, Stand, Wohnort, Wohnung der Personen, die über äußere Um⸗ stände bei Eintritt der Erkrankung Auskunft geben können:
Anordnung Nr. 7 der Ueber wachungsftelle für Edelmetalle.
Papier⸗ Pappen⸗ Zellstoff⸗ und Holzstofferzeugung bei der Ueber⸗ wachungsstelle zu beantragen 8 istofferzeugung r
§ 3.
1919 wurde er am 1. Juni 1921 zum Ministerialdirigenten und am 1. März 1925 zum Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für Zölle und Verbrauchsabgaben berufen.
Zu Muster A und O
a4 Bemerkungen: b) Wenn die Anzeige zu spät erstattet wird, Gründe der Verspätung?
Name
des die Anzeige erstattenden Unter⸗
nehmers oder Betriebsleiters.
Aulter E Aerztliche Anzeige über eine Berufskrankheit
(S? der Dritten Berordnung über Ausdehnung der unfall⸗ ver icherung auf Verufskrant heiten vom f , 3 Reichs gesetzbl. 1 S. 1117 — Amtliche Nachrichten für — 3 ;
Reichs versicherung 1936 S. 1 35 — .
Vorbemerkung. Durch Berufskrankheiten im Sinne
deten Verdacht einer Be rieb
igen. nlage aufgeführt.
Anzuzeigen sind die in Spalte 1J der Liste angegebenen Berufs⸗ krankheiten, wenn sie nach Ansicht des Arztes durch berufliche Beschäf⸗ tigung in einem in Spalte 111 neben der Krankheit bezeichneten Be⸗ triebe verursacht worden sind. Den Betrieben stehen die Tätigkeiten und Einrichtungen gleich, die der Unfallversicherung unterliegen. Die wenn die Berufskrankheit durch
Anzeige ist auch dann zu erstatten,
eine plötzliche Einwirkung (Unfall) verursacht worden ist. Wird die Anzeige mit der
Durchschlag beizufügen.
Der Arzt hat gegen den Versicherungsträger Anspruch auf eine Gebühr für die Anzeige, Erstattet der Arzt die Anzeige i en, nicht rechtzeitig, so kann der Gewerbearzt oder der Versiche rungsträger seine
Bestrafung bei der zuständigen Aerzte kammer beantragen.
63 me die Verordnung vom 16. Dezember 1936 sind die in der k f u get denthe n als der Unfallversicherung bezeichnet worden. Vach S7 der Verordnung hat ein Arzt, en ö eg ern, eine Berufskrankheit oder K rankheitserscheinungen feststellt, die den begrün⸗ acht Berufskrankheit rechtfertigen, dies dem für den zuständigen Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossen⸗ schaft usw.) oder dem Staatlichen Gewerbearzt unverzüglich anzu⸗
Die Anschriften der Staatlichen Gewerbeärzte sind in ber
Schreibmaschine angefertigt, so ist ein
1. Ruf⸗ und Familienname:
Wohnort und Anschrift:
1. a) Ruf⸗ und Familienname, Dienststellung Wohnort, Wohnung des Erkrankten, bei Minderjährigen auch des gesetzlichen Ver— treters (Vater, Mutter, Vormund).
b) Tag, Monat, Jahr und Ort der Geburt swenn unbekannt, ungefähre Angabe des Lebensalters).
o) Ledig, verheiratet, verwitwet, Zahl der unterhaltenen Kinder.
d) Höhe der Monatsheuer.
e) In welchem Hafen und wann trat der Er⸗ krankte den Dienst an? ;
f) Wo, gegebenenfalls auf welchem Schiffe (Name und Heimathafen) war der Er⸗ krankte zuletzt vor dem Dienstantritt auf dem Schiffe beschäftigt?
)
a) (Wochentag). .
. r . d 9 . Arbeit eingestellt? p) J o) Mußte er wegen der Krankheit das Schi ü in,, th chiff 9 Wann, wo? d) Wo befand sich das Schiff bei Beginn der Erkrankung
2. a) Beginn der Erkrankung
auf der Reede von.... auf der Reise von . . (. . ö e) Welche Häfen wurden während der letzten vier Wochen vor Beginn der Krankheit an⸗ gelaufen, und welche Liegezeit hatte das Schiff in diesen? f) Welche dieser Häfen galten als verseucht? Durch welche Krankheiten? g) In welchen dieser Häfen war der Erkrankte an Land? Wie lange? Zu welcher Tageszeit? — Lebensmittel- und Wassergenuß an Land? h) Liegen etwa Tatsachen dafür vor, daß der Versicherte die Krankheit selbst verschuldet hat? Gegebenenfalls eingehende Begrün⸗ dung: (Landgangsverbot? Betreten ver⸗ botener Ortsteile?)
e)
2 3. Gegenwärtiger Aufenthaltsort: 4
Geburtstag und ahr:
Familienstand:
k . irma:
elb gear bei i eee.
Bei welchem Versicherungsträger (Berufs⸗ genossenschaft usw. ) ist der Betrieb versichert?
Genaue Beschreibung der Beschäftigun ; (Angaben wie „Arbeiter“ und , genügen nicht)
. Dauer der Beschäftigung zu?:
Frühere Beschäftigungen ähnlicher Art: (Firma, Ort)
Zeitpunkt: a) der ersten ärztlichen Untersuchung: b) des Beginns der ärztlichen Behandlung: e) des Todes:
aA) Arbeitsunfähig seit: b) Krankenhausbe handlung: (Ort, seit wann?
, Untersuchungsbefund: (sowent erforderlich auch Untersuchung des Urins, Blutes usw.) . 1 ;
a) Welcher Krankheitszustand liegt vor (Nr. der Liste)? . ö
b) Auf welche kennzeichnenden Krankheits⸗
erscheinungen stützt sich diese Annahme?
Handelt es sich um den Rückfall einer früheren gleichen oder ähnlichen Erkrankung?
Im Falle des Todes: Hat eine Leichen⸗ öffnung stattgefunden? (Wann, durch wen?)
Bemerkungen:
Anschrift: . Unterschrift des Arztes Postsche ck⸗ 8 !. j . donto GBeidruck des Namenstempels oder Wiederholung des Namens in Schreibmaschinenschrift erforderlich.)
Muster
Anzeige über eine Berufskrankheit in dem Betriebe des deutschen Sch iffes
Deimathafen: unterscheidungssignal: Name und Wohnort des Schiffs führers: Name und Wohnort des Reeders (Reedereileiters):
Durch die Verordnung vom 16. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. 1 . 1 . ö. in der anliegenden Liste aufgeführten 3 . ,, rankheiten im Sinne der Unfallversicherung bezeichnet
Für die Seeschiffahrt kommen davon die Krankheiten i die durch berufliche Beschäftigung in einem deut er fg g, betriebe verursacht werden . 3. B. J Nr. 25: Tropenkrankhejten, Fleckfieber Skorbut (Malari : S alaria⸗ Yer blatt dr Sec. Verufsgẽnossenschaft beachten h, Erkrankungen durch Blei (Bleifarben ), Erkrankungen durch Kohlenoxyd, Schwere oder wiederholt rückfällige berufliche Haut⸗ erkrankungen, die zum Wechsel des Berufs oder zur Aufgabe jeder Erwerbsarbeit zwingen. Für jeden Erkrankten ist eine besondere Anzeige auszufüllen.
. Nr. 11: Nr. 16:
3. a) Welche Krankheitserscheinungen waren wahrnehmbar, oder in welcher Weise äußerte sich die Krankheit? Fieber? Ueber welche Beschwerden klagte der Erkrankte?
b) Blutprobe entnommen (wann)? (Beifügen h)
c) Welche Krankheit wird vermutet?
d) Zeugen: . I
e) Ist der Erkrankte gestorben?
Wann (genaues Datum)
f) Wer hat den Tod festgestellt?
g) Wo wurde die Leiche beigesetzz?z?-.
h) Bei Malarig: Vorbeugungsmaßnahmen (Bericht beifügen h
Vom Schiffsarzt auszufüllen:
Ist ein anderer Arzt zugezogen worden, so kann dessen Aeußerung in besonderer Anlage erfolgen.
4. a) Untersuchungsbe fund (auch Ergebnis einer Blut, Stuhl- und Urinunterfuchung usw.), Beifügung eines Auszugs aus dem ärzi⸗ lichen Tagebuch und dem Schiffstagebuch ist außerdem erforderlich.
Falls gestorben; Hat Leichenöffnung statt⸗ gefunden? Wo?
J Befundbericht beifügen h
Mutmaßliche Ursache der Krankheit? Frühere gleiche oder ähnliche Erkran⸗ kungen?
Ist der Erkrankte in einem Krankenhaus untergebracht? In welchem, oder wo be⸗ findet er sich? an Bord? zu Hause?
Falls ambulante Behandlung, Name und Anschrift des jetzt behandelnden Arztes.
. Krankenkasse gehört der Erkrankte an
Hatte er vor der Erkrankung volle Arbeits⸗ kraft? Wenn nicht, weshalb nicht? Bezog er von einem Träger der Reichsversiche⸗ rung Leistungen wegen Krankheit, Invali⸗ dität, Berufsun fähigkeit, Unfalls, einer Berufskrankheit oder Gebührnisse auf Grund der Versorgungsgesetze? Ab⸗ findung?
Von welcher Stelle?
Hat der Erkrankte schon früher an der gleichen oder einer ähnlichen Krankheit gelitten?
Wenn ja, wann?
Welcher Arzt hat ihn damals behandelt? Gehörte er damals zur Besatzung eines deutschen Seefahrzeugs, zutre ffendenfalls welches? (Name, Heimathafen) Oder in welchen Betrieben war er damals be⸗ schäftigt?
Ist der Kranke — vor Antritt des Dienstes — während des Dienstes — regelmäßig — ärztlich untersucht worden, wenn ja, wann und durch welchen Arzt?
Bemerkungen, z. B. ob auch andere Mit⸗ . der Besatzung oder Fahrgäste von er gleichen Krankheit befallen wurden. Wenn die Anzeige zu spät erstattet wird, Gründe der Verspätung?
) p)
Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung zu senden:
a) im deutschen Bereich an die nächste Sektion der See⸗Berufs⸗ genossenschaft, ; .
b) vom Ausland an die für das Schiff zuständige Sektion (Sektionen in: Emden, Bremen, Hamburg, Kiel, Stettin, Königsberg).
w JJ in
Mitunterschrift
d) Im Hafen von
werden. .
Anlage zum Formblatt für die Anzeige über ei
Berussltanthẽit? nzeige Kber eine
Berufskrankheiten im Sinne der Unfall versi si der Verordnung vom 16. Dezember 19365 * 6 9 9 die in der folgenden Liste in Spalte II aufgeführten gran wenn sie durch berufliche Beschäftigung in einem der in 9. ö neben der Krankheit aufgeführten Betriebe verursacht ö. sind. Den Betrieben stehen die Tätigkeiten und En iich gleich, die der Unfallversicherung unterliegen. . mu
(Es folgt der Abdruck der Liste aus dem Reichsge
. S. 1119 und 1120) ö. .
Diese Anlage ist lediglich zur un
Zu Muster B : richtung des
beigefügt zu werden!
Anlage zum Formblatt für die ärztliche Anzeige
Berufskrankheit. über ein
Liste der Berufskrankheiten:
Es folgt Abdruck der Liste aus dem Reichsgesetzbl S. I1I9 und 1130) denese bl. Im
n. Verzeichnis der Gewerbeärzte: )
Es folgt eine Zusammenstellung der
Anschriften sämtli Gewerbeärzte ).) sch sämtlichn
) Der genaue Wortlaut wird noch bekanntgegeben.
Einundzwanzigste Bekanntmachung
Vom 13. Februar 1937.
Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchfi des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 3. ö (Reichsgesetzbl. 1 S. 791) wird folgendes bekanntgemacht.
J. Die 85 7 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der als Anlage; Fünßehnten Bekanntmachung des Werberates der dentsß Wirtschaft vom 30. Dezember 1935 (Reichsanzeiger Nr. 1d 2. Januar 1936) veröffentlichten Satzung der Reichsfachs Deutscher Werbefachleute — NSRDW. — e. V. werden folgt geändert:
§ 7.
Gegen Ablehnung und Ausschluß kann binnen eines Mon nach Zustellung des Ablehnungs⸗ oder Ausschlußbescheides durch Einschreibebrief mit Rückschein zu erfolgen hat, beim Ph denten des Werberates der deutschen Kir et Einspruch erhg
. 8 20. Gröbliche Verstöße letzungen der durch die Mitglieds aft werden vom Ehrenrat ehe teh und nach deren Ehrenratsordnung geahndet. II. Diese Bekanntmachung tritt am 13. Februarl in Kraft.
Berlin, den 18. Februar 1937.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaf Reichard. —
begründeten Pflit e,. ener be
Betkanntmachung KP 304 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 15. A 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 5 3 der Anordnung 34 der Uck wachungzstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, h Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanze Nr. 171. vom 25. Juli 1935), werden die folgenden Kü preise festgesetzt: . Aluminium (Klassengruppe I): Aluminium, nicht legiert (Klasse 1A) .... RM 144, — bis It Aluminiumlegierungen (lasse 1B). .... , 68 „ J
Blei ¶Klassengruppe 11M: Blei, nicht legiert (Klasse IIIA... .... RM 42, 2s bis Hartblei (Antimonblei) (Klasse 1M B). .... „ 44,75 ,
. Kupfer iassen gruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VII A) ..... RM 97,00 bis &
Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X):
Messinglegierungen (Klasse IX A) .. RM 75, — bis 7 Rotgußlegierungen (Klasse x BJ) .... „g96, 5090 „& Bronzelegierungen (Klasse X O..... „128,50 „I31 Neusilberlegierungen (Klasse IX D) 1 S2, 50 „8
Nickel (Klassengruppe XIII): Nickel, nicht legiert (Klasse IIIA) .... RM 226, — bis 24
Zink (Klassengruppe XIx): Feinzink (Klasse EIA) .... ..... RM 47, — bis 48 Rohzink (Klasse XIX C) — 2 8 2 22 * 1 i . Zinn (Klassengruppe XX): . Zinn, nicht legiert (Klasse RX A) ..... RM 360, — bis 368 Banka⸗Zinn in Blöcken.. ...... .. , 382, — „39 Mischzinn (Klasse RXRB) ... 360. - , 3850 e 100 kg Su-Inha M 42,25 bis 43 je 100 kg Rest⸗Inh RM 360, — bis 580 * 100 Kg Sn-Inha M 42,25 bis 43 je 100 kg Rest⸗Inh
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer V öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in ö Glei zeitig treten die Bekanntmachungen EP 302 und KP) außer Kraft. . * Berlin, den 16. März 1937. ;
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle
29 9 * 14
2 9 41 4
Lötzinn (Klasse XX D) 82
des Schiffsarztes.
Sinn n
— 8, m 8 , . 6
ordnet:
Anzeigend in und braucht der Anzeige .
des Werberates der deutschen Wirtschaf.
gegen die Berufsehre oder gröbliche!
(Meldung über Silberverbrauch und Silberbestand.) Vom 15. März 1937.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4 September 1934 (Reichsgesetzbl, JI S. Si6) in Verbindung mit der e n,, über die Errichtung der Ueberwachungs⸗ stelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 19355) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange—
en. Unter die Vorschriften dieser Anordnung fällt Silber un⸗ legiert oder legiert in folgenden Formen:
Rohmaterial, d. h. Barren, Blöcke, Granalien, Körner, gegossene Platten, Stangen, Schienen und . liche Formen, die für Erzeugnisse von Betrieben der Edelmetallgewinnung und Verarbeitung handelsüblich
sind,
Alt⸗ und Abfallmaterial, d. h. Altsilber in Form außer Kurs ge ter Münzen und Medaillen, soweit sie keinen Sammler⸗ oder sonstigen Liebhaberwert besitzen, alte Tressen, Flitter usw., ferner alte Silber⸗ waren, die nicht zum weiteren Gebrauch bestimmt sind, sowie Bruch, Ausschuß, Späne und sonstige Abfälle der mechanischen Bearbeitung von Silber.
8 2 2 Wer Silber (6 1) gewerbsmäßig be⸗ oder verarbeitet, hat der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle zu melden: .
a) bis zum 5. April 1937 diejenigen Mengen Silber (5 9), die im Kalenderjahr 1936 im eigenen Betriebe für eigene oder fremde Rechnung be- oder verarbeitet wurden,
b) laufend bis zum 15. des ersten Monats jeden Kalender⸗ vierteljahres diejenigen Mengen Silber (6 D, die im abgelaufenen Kalendervierteljahr im eigenen Betriebe für eigene oder fremde Rechnung be⸗ oder verarbeitet wurden. Die erste Meldung hat bis zum 15. April 1937 für das erste Kalendervierteljahr 1937 zu erfolgen.
Finden in ein und demselben Betriebe mehrere Be⸗ oder Ver⸗ arbeitungsvorgänge statt, so gilt als Be⸗ oder Verarbeitung im Sinne des 6 1 der erste Be⸗ oder Verarbeitungsvorgang.
Ausgenommen sind diejenigen Mengen Silber, die im aktiven Veredlungsgeschäft be⸗ oder verarbeitet wurden und nach Abschluß der Be⸗ oder Verarbeitung ins Ausland verbracht werden.
§ 3. Wer gewerbsmäßig Silber G6 1) be⸗ oder verarbeitet (5 29) und wer gewerbsmäßig mit Silber (6 I) handelt, hat der Ueber⸗
wachungsstelle für Edelmetalle zu melden: .
aj bis zum 5. April 1937 den am 31. Dezember 1936 vor⸗ handen gewesenen Bestand an Silber G 1), .
b) laufend bis zum 15. des ersten Monats jeden Kalender⸗ vierteljahres den am letzten Tage des abgelaufenen Kalendervierteljahres vorhanden gewesenen Bestand an Silber G Y. ( ;
Meldepflichtig ist alles Silber G I), über das der Meldepflich⸗ tige am Stichtag verfügungsberechtigt war, gleichgültig, ob es sich ü diesem Zeitpüntt in eigenem oder fremden Gewahrsam befunden an einschlleßlich der Mengen im Ausland und in den deutschen Zollausschlußgebieten.
: § 4.
Die Meldepflicht nach 5 2 entfällt . a) wenn die im Kalenderjahr 1935 verarbeitete Menge 3 kg nicht überschreitet, ; . b) wenn die im abgelaufenen Kalendewierteljahr verarbeitete ö Menge 1 kg nicht überschteitet. 3 Die Meldepflicht nach 5 3 entfällt, wenn der vorhanden ge— wesene Bestand 3 kg nicht überschreitet.
§55. J Die Meldungen sind der Ueberwachungsstelle für Edelmetalle, Berlin WS, Französische Str. 3 d, auf besonderen Vordrucken zu erstatten, die bei den Industrie⸗ und Handelskammern und bei den Handwerks⸗ und Gewerbekammern erhältlich sind.
§6. .
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der s§5 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.
. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichs und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15. März 1937.
Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen.
Anordnung Nr. 6
der Ueberwachungsstelle für Papier (Einkauf von Papierspänen und Altpapier). Vom 16. Mãrz 1937.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom
4. September 1934 (Reichsgesetzblatt 1 S. sis) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ . vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger r. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1. (1) Papier⸗ und Pappenfabriken, die Papierspäne (Altpapier) — Nr. 673 a des Statistischen Warenverzeichnisses zum Zolltarif — verarbeiten, dürfen bis auf weiteres Papierspäne (Altpapier) und deren einzelne Sorten nur in solchem Umfange monatlich ein⸗ kaufen, wie sie Papierspäne (Altpapier) und deren einzelne Sorten im Monatsdurchschnitt des ersten Kalenderhalbjahres 1936 ein⸗ ekauft oder, falls die in diesem Zeitraum tatsächli verarbeiteten engen geringer waren, in dem genannten Zeitraum n g r f. sich monatlich verarbeitet haben. Bestehende Lieferungsabschlüsse sind nur im Rahmen dieser Vorschrift wirksam. . ; E) Papier⸗ und , , Schrenzhapier einschließ⸗ lich Strohschrenzpapier ckpapier , ,,, . zu wenigstens 85 X. aus Altpapier bestehend, Karton für Wellpappe eklebt und ungeklebt), Handgraupappe, Mas , , , und , m rstellen, unterliegen der Beschränkung des Ab⸗ atzes 1 nicht. . (3) Verkaufsabschlüsse, die einen längeren Zeitraum als den bad. des 66 laufenden Monat und den darauf folgenden onat betreffen, sind verboten. ;
. 3 uns Papier⸗ und Pappenfabriken, die im ersten Kalenderhalbjahr 1936 , le, (Altpapier) nicht verarbeitet haben, jedoch dazu inzwischen übergegangen sind oder übergehen wollen, oder die rößere Mengen als nach 5 1 Absatz 1 zulässig einkaufen wollen,
und Warenzeichen auf einer Ausstellung.
geen , o,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf
Zuwiderhandlungen gegen die 1 dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 8 10, 12 bis 15 der Ver— ordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.
§5 4. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung 1 . Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in raft.
Berlin, den 16. März 1937. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.
Bekanntmachung. Die am 15. März 1937 ausgegebene Nummer 12 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: . Gesetz über die Errichtung einer Deutschen Handelsvertretung in Hsinking. Vom 9g. März 1937. —ͤ 2 Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch⸗ norwegischen Verrechnungsabkommens. Vom 15. März 1937. Bekanntmachung zum 5 35 des Warenzeichengesetzes. Vom 6. . 1937. ; . Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern Vom 11. wia 1937. Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 13. Mãrzʒ 1937.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis; 9,15 RM. Postversen⸗
unser Postscheckkanto Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 16. 3. 1937. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. Com⸗ nen ist nach Berlin ö und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Ministerialdirektor Willy Ernst * Der Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Willy Ernst ist am 15. März 1937 gestorben. Ministerialdirektor Ernst, Sohn des Forstkassenrendanten und Amtsvorstehers Hermann Ernst, wurde am 2. August 1878 zu Skurz, Kreis Pr. Stargard, geboren. Er besuchte bis zur Guinta das Gymnasium in Marienwerder, von da ab das Königliche Gyninasium in Danzig und studierte an der Universität Berlin Rechtswissenschaft. Die große Staats⸗ prüfung legte er am 3. Dezember 1906 ab. Am 1. Februar 1908 trat er als Gerichtsassessor in die preußische Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern ein, in die er am 1. Januar 1905 als Regierungsassesor übernommen wurde. Am 13. Oktober 1912 zum Regierungsrat ernannt, wurde er am 1. April 19183 als Hilfsarbeiter in das Preußische Finanz⸗ ministerium berufen und in diesem am 19. Juni 1919 zum
Ministerialdirektor Ernst hat am Weltkrieg 191441918 teilgenommen. Er ist durch Verleihung des Eisernen Kreuzes J. und II. Klasse, des Oesterreichischen Militärverdienstkreuzes III. Klasse mit Kriegsdekoration und des Lübeckischen Han⸗
seatenkreuzes ausgezeichnet worden.
Ernst war ein hervorragender Kenner des gesamten Zoll⸗ und Verbrauchsteuerwesens; daneben genoß er einen bedeu⸗ tenden Ruf auf dem Gebiete der deutschen Handelspolitik. In seiner mehr als zwölfjährigen Tätigkeit als Leiter der Ab⸗ teilung für Zölle und Verbrauchsteuern im Reichsfinanz⸗ ministerium hat er in hervorragender Weise verantwortlich in der Führung der deutschen Zoll⸗ und Handelspolitik, in der Verbrauchsteuergesetzgebung und in der Gestaltung des Grenz⸗ dienstes des Deutschen Reichs gewirkt.
Verkehrswesen.
Die Sondermarke zum Geburtstage des Führers.
Die angekündigte Sondermarke zum Geburtstage des Führers wird einen Freimachungswert von 6 Rpf. haben. Die Marke zeigt das Bild des Führers nach einer Aufnahme des Reichsbild⸗ berichterstatters Heinrich Hoffmann; ihr Entwurf stammt von Prof. Richard Klein, München. Sie wird in Form eines Vierer⸗ blocks auf Wasserzeichenpapier gedruckt werden; das ganze Blatt wird die Größe einer Postkarte haben. Die Marken in der Größe 23 30 27,32 mm werden im Rastertiefdruckverfahren ge⸗ druckt, das sich zur Wiedergabe von Lichtbildern besonders gut eignet. Unter den vier Marken des Blockes wird ein Ausspruch des Führers aufgedruckt. ö.
Jetzt auch Schiffsbrieftelegramme an deutsche Seeschiffe.
Für den Austausch von Nachrichten auf funkentelegraphischem Wege mit deutschen Schiffen in See bestand neben den Seefunk⸗ telgrammen gu gewöhnlicher Gebühr die Möglichkeit, in Richtung von See nach dem Lande durch Schiffsbrieftelegramme und vam Lande nach See durch Brief⸗Seefunktelegramme Funknachrichten verbilligt zu übermitteln. Die letztere Art wird vom 1. Mai 1937 an durch die versuchsweise Zulassung von Schiffsbrieftelegrammen auch in dieser Richtung ersetzt. Die Schiffsbrieftelegramme unter⸗ scheiden sich von anderen Seefunktelgrammen dadurch, daß sie bis zur Küstenfunkstelle als Brief befördert und von dort unmittel⸗ bar auf dem Funkweg an das Bestimmungsschiff gesandt werden. Sie sind bei den Telegramm-Annahmestellen der Deutschen Reichs⸗ post aufzuliefern. Vor der Anschrift erhalten sie den gebühren⸗ pflichtigen Dienstvermerk — SL- . Die Telegramme sind nur über deutsche Küstenfunkstellen zugelassen. Die Wortgebühr für Schiffsbrieftelegramme beträgt 235 Rꝛf, die Mindestgebühr für ein Telegramm 5 RM. Außer Schmuckblatt⸗Ausfertigung sind besondere Dienste nicht zugelassen; die Schmuckblattgebühr beträgt 1 RM.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 17. März.
Schauspielhaus. Richard Ill von Shakespea ve. Beginn; 19 Uhr
e, Finanzrat und Vortragenden Rat befördert. Nach seinem Uebertritt in das Reichsfinanzministerium am 19. August
Sodann ergriff Reichsbankpräsident Dr. Schacht das Wort zu n, Ausführungen: „In diesen Monaten, in denen wir zah von 12 652 vertraten, wurde der bekannte Abschluß für das Jahr 1936, nachdem Reichsbankpräsident Dr. Schacht kurze Er⸗ läuterungen zug Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung .. atte, einstimmig und ohne Aussprache genehmigt. iwidende
8 8 ö Andreae, Berlin, und Stabsleiter des , . Georg Berg,
sind, während ferner Graf von der Schulenburg, verstorben ö. cheidenden Mitglieder des . Geheimrat Dr. Erich Klien, Lei Präsident der Deutschlandkasse, Berlin, Präsident des Reichsverbandes der deutschen Genossenschaften (Raiffeisen), Berlin, und Dr.
von
ig, Dr.
kür das Jahr 1937 gilt.
In der Hanh werf eigner ein Kapital von 4 RM besonders häufi den Blick auf die seit der flossene Zeit richten, ist viel über ihre Ziele,
er und gebieterisch eine reifen und zu beleuchten, ie mitzuwirken berufen war. abe, die in ihren Anfängen borstenl, die aber mit 6 Währungsproblem rühren mu
wir, obwohl
ösung verlangten,
Dinge diese vier Jahre r. als auch m gemeistert haben. Propheten außerhalb un
Damit ha
vorausgesagt haben. jer und da als ein, Wunder“ bezeichnen. Für einen Finanzpo ibt es keine Wunder. Wir wissen sehr gut, au
dielen unsere Mittel unerschöpflich sind und au Klugheit bedarf, um mit dem nur spärlich
daß die Finanzierung zu diesen letzteren
n, 1 z gllal darüber, daß wir
gAllerbings ug mnie
edürfen dazu einer vorherigen Einkaufsgenehmigung der Ueber= wachungsstelle für Papier, welche über die Wirtschaftsgruppe
Fire nicht s
laue hinein
Die wurde demgemäß auf wieder 12 * festgesetzt, wovon in bar an die Anteilseigner zur Ausschüttung kommen. Bei den Wahlen zum Zentralausschuß wurde mitgeteilt, daß Bankier ndesbauernstandes
Frankfurt a. Main, ausgeschieden Grünthal Marh), Es wurde beschlossen, die zehn turnusgemäß aus⸗ e en neff wiederzuwählen und
ans Helferich, rnold Wilhelm Trumpf, landwirtschaftlichen Theodor Adrian enteln, Präsident des deutschen Genossenschaftsvevbandes, Berlin, neu in den Zentralausschuß zu wählen, wobei die Amts⸗ dauer ber drei ersten von 1937 bis 1959 und die des letztgenannten
animlung der Reichsbank, in der 76 Anteils⸗ 46 634 500 RM mit einer Gesamtstimmen⸗ Machtergreifung ver⸗ Sorgen und Erfolge clagt worden. Ich möchte mich darauf beschränken, aus der Fülle
ie in der zurückgelegten Etappe an uns herantraten uas ben e . diejenige herauszu⸗
an der die Reichsbank in allererster Das ist die Finanzierungsauf⸗ vorwiegend ein Aufbringungsproblem reitendem Krediteinsatz an das te. Ich darf heute feststellen, daß das Kreditvolumen 3 den irn n n. inaus ausgeweitet werden mußte, die fing e
8 n. ge r g sowohl ,, ,. en jene
erer re ph n err e n h, die lange den Zusammenbruch von Wirtschaft und Währung . h . diesen falschen Propheten nichte, daß ie nun die Meisterung unserer bisherigen er,, d, welchen Ge⸗ welchen es höchster , e ie ichen. Wir haben nie einen Zweifel darüber
stecklen Ziele zu erreich h . i et trotzdem an dieser eitern werden, weil und solange wir nicht ins finanzieren. Das Besondere und Schwierige der
Hermann Bahr. Beginn: 20 Uhr.
Handelsteil.
Hauptversammlung der Reichsbank.
Dr. Schacht über Sinanzierungs⸗ und Währungspolitik.
deutschen Lage liegt nur darin, daß infolge von Krieg, Inflation, Reparationen und System Mißwirtschaft die kapitalmäßige Unter= Freilich wird
unser Schmerz darüber, daß Deutschland nicht zu den reichen Län⸗ dern gehört, gemildert, wenn wir bei einem Rundblick in Europa e . daß auch die reichen Länder nicht ohne Sorgen Ei Geld allein macht nicht glücklich, man muß es auch richtig
mauerung der deutschen Wirtschaft mangelhaft ist.
estste anwenden können.
das Finanzierungsproblem in seiner i lichen r mit . Sorgfalt geprüft hat, daß fi die Rückwirkungen, di sich aus der in n ,,
achtet und daß s
wieder neu ausrichtet. — geben von bewährten Exkenntnissen, unserer Währungspolitik bilden.
die von jeher die Grundlag
weitung auf die
als ihre Aufgabe an, gilt, einzuhalten. ü l e wir verfucht, alle Mittel heranzuziehen und sie so zu leiten, da
ihre Verwendung mit
gelegenheit der finanziellen Disziplin. r a größten Heere sind, die Schlachten gewinnen sonder oft genug le ö .
scheidung erzwingt, so kommt es auch bei knappen finanzielle
reits in den ersten Monaten nach der endgültigen Machtergreifun
and vereinigt und damit eine Handhabe gewonnen, ld⸗ und Kapitalmarkt in seiner esteigert wurde., Obenan die ö der Ding nien ng ed rf nig des Hinzu kamen die Neuordnung des Bank- wesens, die nach
Reiches Kredit⸗
sicherstellt und
eutschland abgebaut werden konnte, ferner die Ordnung der öffen
lichen, insbesondere der. Reihe von kleineren Einzelmaßnahmen.
Das geschah einmal dadurch, daß
wieder einzufangen. r d wi bisherigen Konsolidierung
fristige Reichsanleihen auflegten — die
wir auf diesem Wege voranschreiten konnten.
Staatsoper: Tosca. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Staats theater — Kleines Haus: Das Konzert. TLustspiel von
ie Reichsbank kann für sich in Anspruch nehmen, daß sie ö ; fan! rundsätzlichen Bedeutung
e
reditpolitik ergeben, ständig beob- ie an ihnen ihre jeweiligen Entschlüsse immer Diese Elastizität bedeutet nicht das Auf⸗
e
Wir . ö. 6. . inanzierungspolitik hinsichtlich der Wirkungen der Kreditaus⸗— 7 . 9. e mr n n gf Grenzen bestehen. Die Grenzen liegen insbesondere da, wo die Kreditpolitik aufhört, ein wirt⸗ schaftlich gesundes Verhältnis zwischen Geld- und Gütermenge als allein maßgebend gelten zu lassen. Die Reichsbank sieht es ker Grenzen, die es vorsichtig abzutasten
Innerhalb dieser Möglichkeiten jedoch haben
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möglichst großem Nutzen erfolgen konnte. Das ganze Geheimnis, woher denn eigentlich das Geld für unsere großen Vorhaben, wie Arbeitsbeschaffung und Wehrhaft⸗
machung, kommt, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine An⸗ Wie es nicht immer die
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ie straffe Führung einer kleinen Armee die Ent
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Mitteln in erster Linie darauf an, wie sie eingesetzt werden. Be⸗
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lle Fäden des deutschen Geld⸗ und Kapitalwesens in einer ö * durch die der
Leistungsfähigkeit entscheidend stand die Emissionsbeschränkung die den
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Börsen⸗ und nach auf alle Kreditbeziehungen ausgedehnte . durch die allmählich das überhohe Zinsniveau in
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konimunalen Haushalte und schließlich eine In dem Maße, wie das Kreditvolumen in Deutschland wuchs, mußten unsere Bestrebungen
darauf abgestellt sein, die in die Wirtschaft hinausfließenden Gelder ] wir lang⸗
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ersolge sind belannt und zeigen, in welchem erfreulichen Umsange ene. 1 Das geschah ferner