1937 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Mar 1937 18:00:01 GMT) scan diff

3 37. S. 2 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 67 vom 22. März 1937. S

2

r

.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

tober 1931 zur ã 1 der Verordnung vom 10. Ok 6 der r,, ,, e ,, r n tigen Ansprüchen, die 4 lauten (Reichsgesetzbi? 8. ehe Der Londoner . ö am 22. März ö . ür eine Unze Feingoald?⸗..— . , Kehl n nach dem , furs für ein englisches Pfund vom 22. äarz RM 8s dos 1937 mit ö . e, 1 6. . , ür ein Gramm Feingo fer en Ger T den umgerechnet.... RM 2.78424

Berlin, den 22. März 1937. . Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

Bekanntmachung.

Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem ö n . aufklärung und Propaganda wird auf Grund de . Verordnung des ,, ö. J,, ö Staat vom 28. Februar is au . l . in New York erscheinenden Zeitung „Deutsches Volksecho“ verboten.

Berlin, den 19. März 1937. . Der Reichsführer-SS. und Chef der Deutschen Polizei

im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Die Inderxziffer der Groh handelspreise vom 17. März 1937.

1913 100

. 10. März 17. März

Ver⸗ änderung in vy

Indergruppen

Passiv

a

Beträge auf volle RM abgerundet

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. G67 vom 22.

März 19237. S. 3

4. Von den Schuldnern ent⸗

1. Spareinlagen: . Bestand am Ende des Vormonats ..

Einzahlungen (ohne (24)... Zinsgutschriften ... sonstige Veränderungen ( oder Auszahlungen (ohne (24) Bestand am Ende des Berichtsmonats..·

ãubi ger: . . 1 w Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen)

b) Einlagen deutscher Kreditinstitute .. ) sonstige Gläubiger... Von der Summe b) (28) 4 e) (29) entfallen auf

an ..

93

im Berichts⸗ monat

1. jederzeit fällige Gelder 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung...

l Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechse

weit sie sich im Umlauf befinden.. ,, und Rentenschulden ..

Langfristige Anleihen, Hypotheken, Grund⸗ Durchlaufende Kredite. 2 ö Reserven nach 11 KG. ö. . Sonstige Reserven und Rückstellun gen .

Sonsti ge Passiva. , 2

Rückfragen, die infolge undeutlicher oder un

zu unseren Lasten zu erledigen.

e299 92 2222

(Stempel der Sparkasse und re

. . .. ö ac ... en .....

. (26) 29 61 —— 469

fallen auf Laufende Rechnung

Darlehen

2) Kreditinstitute VJ

aa) die eigene Girozentrale.

bb) die Bafio aus der Ueber— nahme von Werkspar— ,

b) Gewährverband ..

.

d) andere Körpers

e) andere Schuldner....

. 2 2. . 212 98 8 9 9

Summe der Passiva

a,,, . F k 6

insgesamt (a - )

J

Bon der Summe 42 sind aa) gedeckt durch börsengän⸗ gige Wertpapiere. bh) gedeckt durch sonstige Sicherheiten Bon den Hypotheken, Grund- und Rentenschulden en fallen auf a) landwirtschaftliche Grundstücke

b) sonstige (städtische) Grundstücken.

bb) darunter (47) RM neubauten

2 ** 2

chtsverbindliche Unterschriften)

J für Wohnungs⸗

(Bilanzzeile 16

t⸗

(GBilanzzeile 17)

Beträge auf volle RM abgerundet

ben s.

1

richtiger Ausfüllung erforderlich werden sollten, bitten wir telephonisch oder telegraphise

unter

Nur für Sparkasse

. 8. dem Monats ausweis posten 9 (Attiva) au

a) fällige Zinsforderungen b) Bausparkasse d .)) e) dauernde Beteiligungen.... d) Grundstücke und Gebäude. KJ . e) Betriebs- und Geschäftsausstattung le,, d

ff) darunter Gewinn- und Verlustkonto (56) RM

k

entf allen

In den Spareinlagen sind enthalten solche, die unter Mitwirkung de

(48) ..... 49) ..... ö. . 1 ö

——

(GBilanzzeile 19

Abs. 1 für eine Belastung von der Größe des Nei⸗ gungsbereichs ergibt; B. wenn der Neigungsbereich größer als 5 u net leiner als 4000 Kilo gramm i st, zn Fünftel der Fehlergrenze für die Höchstlast, aber nicht weniger als 19 Gramm und nicht weniger als die Hälfte der Fehlergrenze, die sich gemäß Abs. 1 für eine Belastung von der Größe des Neigungsbereichs ergibt; C. wenn der Neigungsberench' gleich 1000 * 25. . ein Fünftel der Fehlergrenze für die Höchstlas nicht weniger als . . . b) Soweit der Gewichtswert von vier Skalenteilen kleiner ist als die Fehlergrenze, welche sich aus a ergibt, ist ö. Jehlergrenze gleich dem Gewichtswert von vier Skalen⸗ eilen. 4. Ziffer VI Buchstabe B Ziffer 1 erhält folgende Fassun 4 . Tf f n Wes gen Die Fehlergrenze ist für eine Belastung mit ramm oder weniger 2 Milligramm für jedes Gramm der Belastung, Milligramm, Milligramm für jedes Gramm der Belastung, Milligramm, Milligramm für jedes Gramm der Belastung, ? Gramm, . Milligramm für jedes Kilogramm der Belastung, Fehlergrenze für

9:

10 bis 20 Gramm .. 20

6 231

1 200 Gramm bis 4 Kilogramm ...

4 bis 10 Kilogramm * 10 Kilogramm oder mehr ..

jedoch nicht kleiner als ein Fünftel der ie Höchstlast.

2. Soweit an Waagen mit Neigungsgewichtseinrichtung der Gewichtswert von vier Skalenteilen kleiner ist als die Fehlergrenze, welche sich aus Nr. 1 ergibt, ist die Fehler= grenze gleich dem Gewichtswert von vier Skalenteilen.“

5. Ziffer VI Buchstabe P Ziffer IIa erhält folgende Fassung: IIa. Waagen zum Herstellen gleicher Packungen Die Fehlergrenzen regeln sich nach Ziffer VI Buchstabe A

Nr. 53 wie für Waagen mit Neigungsgewichtseinrichtung

gleicher Höchstlast. Für Waagen, die als Präzisionswaagen

geeicht worden sind, gelten jedoch die unter Ziffer VI Buch⸗

Werksparkassen übernommen worden sind

8. In den Einlagen sind ent⸗ halten

wand;

ür Preußen auch e ,,,

J /, 1

r Bafio von

1. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvieh .. 3. Viehberzeugnisse . . ... 4. Futtermittel Agrarstoffe zusammen . b. Kolonialwaren II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle ! Eisenrohstoffe und Eisen . Metalle (außer Eisen) .. , Häute und Leder...

nage Mg zum Monatsausweis für Ende ......

114,5 84.3 1104 1066. 1603.3 947

1145 S4, 1104 1063 163 9477

Sonstige Einlagen (Bilanzposten 2c)

,,

Spareinlagen

Name der Sparkasse:

1 ö .

stabe B Ziffer 1, für Präzisionswaagen gleicher Höchstlast festgesetzten Fehlergrenzen.“ . 6. In Ziffer vf Buchstabe B werden hinter Ziffer III die folgenden Ziffern 17 und Y angefügt: . . Hubgewichtswaggen Die Fehlergrenzen regeln sich nach Ziffer VI Buchstabe A Nrn. 1a und 2 wie für gleicharmige Waagen gleicher Höchstlast. ö

. V. SZählwaagen . ; Die Fehlergrenzen regeln sich nach Ziffer VI Buchstabe A, Nrn. 16 und 2 wie für Schaltgewichtswaagen usw. gleicher Höchstlast.“ Berlin-Charlottenburg, den 9. März 1937. . Der Präsident der Physikalisch⸗-Technischen Reichsanstalt. Stark.

Sech fte Verordnung über Aenderung der Eichordnung.

Vom 9. März 1937. Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1937 1 Seite 317

Auf Grund der 585 22 und 32 des gesetzes vom 13. Dezember 1935 Reich

in der Fassung der Ersten Verordnun Maß⸗ und Gewi 3

a) des Gewährverbandes ... ,,, b) sonstiger Gemeinden und Ge— meindeverbände

) Anderer öffentlich⸗ rechtlicher Körperschaften

2222 OO O

Sonder angaben

Monats ausweisen für Ende März, Zuni, ,, , J . bis spätestens zum 15. Tage des folgenden , 3. Itswirtschaftlichen und Statistischen Abteilung der Re ö ö Berlin SW 111, einzureichen. k (10. Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 17. März .

Aenderungen des amtlichen Vordrucks sind nicht zulässig.

),,

11455 103 502 92.3 74,1 16039 683 1635

1145 1635 3855 33 71 1063 63,3 1633

. .

ö 2 868 0. 8 X

Spareinlagen mn ve sonders vereinbarter Kündigungsfrist

Nur für Ende März und Sep⸗ d tem ber auszufüllen Feste Gelder und

Gelder auf Kündigung

4

k . . Künstliche Düngemitte 3. Kraftöle und Schmierstoffe .

insgesamt

Davon entfallen auf solche mit einer Kündigungsfrist oder ur= sprünglichen Laufzeit von weniger als 3 Monaten. .. i,,

3 bis zu weniger als 6 Monaten 68) .....

6 bis zu weniger als 12 Mo— naten

12 Monaten und darüber -.

Von den Nostroverpflichtun gen sind worden

und Statistische Abteilung Bolts wirtsch aftliche , ,

. (GBilanzzeile 32) Ker lin ; 3 6 micht van der Sz

98. 98,1 Kartei eingetragen rechnerisch gepruft bearbeitet

Halbwaren zusammen . II. Industrielle Fertig⸗ waren??)

17. Produktionsmittel .... . 18. Konsumgüter . . Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen . Gesamtindexx ...

113,2 131,3

123,5 106,

113,2 131,4

123,6 106,2

auf genommen Einzureichen bis zum 15. Tage des folgenden Monats!

Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt: Name der Sparkasse:

„/ w —— —— 6 z en, , K ö / ö D w K

») bei der eigenen Girozentrale .... ,,

Y) bei sonstigen Stellen ) Monatsdurchschnitt Februar.

2) Die wöchentliche Her re ne, n n,, ö zier er Berichts m e ? von einem Viertel der Berxichtsstellen 8e ; meldete Veränderung der Preise gegenüber K Minat wieder; sie läßt nur die jeweilige Monatste Vreise erkennen.

1930 (Re Verordnungen vom 77. April 1931 (Rei vom 10. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. I S

zember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1123), vom 28. Juni 1935 Reichsgesetzbl. 1 S. 855) und vom 27. Januar 1936 (Reichs⸗

Von der Summe a) 4 P) sind durch Verpfändung eigener Ver⸗ mögensteile gesichert

Von den son Verlusttonto

Land: k für Preußen auch ö Regierungsbezirk: e eee eee eee ee e e e e e 2

,, ö (Bilanzzeile 27)

ö

Monatsausweis für Ende

i ziff e elsprei tellt sich für den Die Indexziffer der Großhandelspreise stel . . . . (1913 109; sie ist gegenüber er , . (166,1) wenig verändert. Die n, uten: Agrarstoffe 103,8 (unverändert), Kolo 94, (un , Rohstoffe . . 98, 4 (4 0,3 v5) d industrielle Fertigwaren 123,6 (K 0,1 v8). ; 24. . 1 den Agrarstoffen sind nur einzelne geringe ,. veränderungen eingetreten, die sich in der Indexziffer nicht a ĩ i. - 2 Märkte der industriellen 5. , n, teilweise weiter unter dem Einfluß der nig , So sind vor allem die Preise für Kupfer, If d n. Zinn und ihre Halbfabrikate, ferner für Kautschuk, 64. an . Rindshäute, ausländische Wolle und Jute . Die P für Baumwollgarn und Hanf haben etwas ,, , 56 Von den industriellen Fertigwaren haben vereinzelt Tex waren leicht im Preis angezogen.

Berlin, den 20. März 1937. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung.

Die am 20. März 1937 ausgegebene Nummer 37 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: .

Gesetz zur Aenderung des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 19. März 1937; . 3

Hesch über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiete der Polizei, vom 19. März 1937; ö. . Gesetz . Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsver sorgung, vom 19. März 1937

Dritte urg, Ge undzwanzigste Aenderung , . . leitungsverordnung), vom 15. März 1957; . . , Wr. . zur Regelung der finanziellen Ausein⸗ andersetzung zwischen den alten und neuen Trägern der Straßen⸗ baulast, vom 17. März 1937; ; 66. .

Fünfte Verordnung zur' Durchführung des Jünsten Gesetzes ur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungs⸗ ö vom 19. März 1937.

Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: Q, 15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 22. März 1937.

vom

zum Gesetz über die vier⸗ seee (Justizüber⸗

aben zu dem Sonderang . Zeilen sind mit Zahlen

oder Strichen auszufüllen!

Beträge auf volle RM abgeru

Von den Gläubigern und das Ausland

die preu ßischen Sparkassen:

z .

1. Bon den Wechseln entfallen auf a) Arbeitsbeschaffungswechsel 8 b) Wechsel des Gewährverbandes

) Wechsel sonstiger Gemeinden und Gemeindeverbände...

d) Wechsel anderer öffentlich⸗recht⸗ licher Körperschaften.. ..

,, tf allen au 2. Bon den eigenen wenn,, d,. entf a . , i es Reichs. ö ö ö auf das Liquiditätssoll angerechnete Wertpapiere

b) Anleihen und Schatzanweisungen des eigenen Landes...

ĩ i nstigen Länder .

ö . ö k . Schatz anwei⸗ sungen (11) RM

d) Schuldverschreibungen des Umschuldungs verbandes deutscher

Gemeinden....

e) Schuld verschreibungen des Gewährverbandes. .

5) Schuldverschreibungen sonstiger Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände...

ĩ und Giro⸗ mmunale Sammelanleihen der Sparkassen⸗ u ö . und angeschlossener Landesbanken

h) Kommunalobligationen von Boden⸗ und Kommunalkredit⸗ instituten

i) sonstige Anleihen öffentlich- rechtlicher Körperschaften. ... k) Pfandbriefe ) sonstige Wertpapiere

3. Bon den Guthaben bei anderen deutschen Kreditinsti⸗

tuten entfallen auf solche ö a) bei der eigenen Girozentrale...

b) bei sonstigen Kreditinstituten ... von der Summe a) 4 b) (24) RM.

ohne Arbeitsbeschaffungswechsel

. 6 . 2 , ,

kJ

Neichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

ditätskonten

(1) e .

6

rlassen⸗Anlegungsgesetz: Die Sparkasse fällt unter § 1

§51 ö.

. §5 1 3iff. 3

Svarkassen⸗Anlegungsgesetzes vom 23. 12. 1912 (G8. 1913 8. 3). Falls der Sparkasse hinsichtlich der Anlegung a) in Reichs

ara sen · Anlegungs ge setzes zugestanden worden ist, so sind na Erlasses anzugeben (ermäßigt auf Yo für die Zeit bis

Ji ... durch Erlaß des

ö e,

. 6

ö ,,,

ö in,

(Bilanzzeile 6)

(Stempel der Sparkasse und rechts verbindliche Unterschriften.)

erte Verordnung Aenderung der Verkehrsfehlergrenzen von Meßgeräten.

Vom 9. März 1937. Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1937 1 Seite 323) Auf Grund des 5 32 des Maß⸗ und Gewichtsgesetzes vom ejember 1935 Reichsgesetzbl. 1 S. 1499) in der Fassung Ersten Verordnung zur Aenderung des Maß⸗ und Ge⸗ sgesetzes vom 18. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 452) hiermit verordnet: Tie Verordnung über die Verkehrsfehlergrenzen der eräte vom 18. Dezember 1911 in der Fassung der Be⸗ machung vom 3. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. F S. 158) 9 der Verordnungen vom 22. Dezember 1932 Reichs- b. 1933 1 S. 3), vom 7 März 1934 (Reichsgesetzbl. ]

(Bilanzzeile 8)

5) und vom 1. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. S741) wird solgt geändert:

dn Ziffer VI Buchstabe A Nr. 1 wird Buchstabe e ge⸗

. Ziffer VI Buchstabe A Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. Bei Belastungen unterhalb der Höchstlast ist die

Dla nz ei 12)

Fehlergrenze gleich dem Betrage, der sich für bie jeweilige Belastung gemäß Nr. 1 ergibt, mindestens jedoch gleich

Spareinlagen (Monats ausweis Passiva 1 und 2) entfallen auf

und Staatspapieren, b) in Wertpapieren eine Ermäßigung der v. H.⸗Sätze chstehend die ermäßigten Sollprozentsätze sowie Datum und Geltungsdauer

ö. 6 Nichtzutreffendes ist zu streichen)

einem Fünftel der Fehlergrenze für die öchstlast.“ 3. In Ziffer VI Buchstabe A wird hinter Nr. 2 die folgende Nr. 3 angefügt: „3. a) G) Bei den gegen mit Neigungs⸗ gewichtseinrichtung ist Sie Fehlergrenze für eine Belastung mit

1 Kilogramm oder weniger., 4 Milligramm .

jedes Gramm der

elastung,

Gramm,

Gramm für jedes

Gramm der Be⸗

lastung,

24 Gramm,

12 Gramm für jedes Gramm der Be⸗ lastung,

jedoch nicht kleiner als ein von der Bauart der Waage ab

ängiger Wert, der Kleinstwert.

(E) Der Kleinstwert beträgt,

A. wenn der Neigungsbereich

als 5 Kilogramm ist,

ein Fünftel der Fehlergrenze für die Döchstlast, aber

bis 2 Kilogramm 2 2

. 2 .

12, 20 . 28 20 Kilogramm oder mehr

nicht größer

Worte einzufügen?

umfang streichen.

gesetzbl. I S. 47 wie folgt geändert:

Artikel Allgemeine Vorschriften 1. Im §] erhält Abs. 2 folgende Fassung:

„E) Die in den Besonderen Vorschriften angegebenen Fehlergrenzen gelten 5 die Neueichung und die ver— , Nacheichung. ür die einfache Nacheichung gelten die erkehrsfehlergrenzen (G§ 31 bis 33 des Maß⸗ und Gewichtsgesetzes, wenn nichts Gegenteiliges bestimmt 166

L. 5 8 erhält folgende Fassung:

„Ss 8 Meßgeräte, deren Größe oder Anzeige von der Temperatur abhängig ist, müssen bei 2077 der gesetzlichen Demperaturskale (85 J des Gesetzes über die Temperatur⸗ skale und die Wärmeeinheit vom J. August 1924 Reichs⸗ esetzbl. I S. 679) xichtig sein, wenn in den Besonderen arschriften nichts Gegenteiliges bestimmt ist. In solchen Fällen müssen die Meßgeräte an ersichtlicher Stelle die deutliche Angabe der Temperatur tragen, bei der sie richtig ö. sollen. Auf den Meßgeraͤten, die bei 20? richtig fein ollen, braucht die Temperatur nur angegeben zu sein, wenn, dies in den Besonderen Vorschriften ausdrücklich vor⸗ geschrieben ist.“ Artikel 2 Eichung von Stoffbandmeßwerkzeugen

1. Im 5 24g Nr. 1 sind hinter dem Worte „Meßrad“ die

„mit einem Umfang“. . ö Satz 2 sind die Worte: . insgesamt nicht weniger als 0,

2 Im 8 2th wenn ihr Soll⸗

Mess rw Bor- - S * 2* Teter detragt, 51

Artikel 3

Eichung von Handelswaagen

1. Im 8 enthält Rr. 17 folgende Fassung:

7 Die Wangen dire . 1 21e Saagen ser 1 Dun auf den Lastträger gebrach ; eingerichtet sein⸗? In § ga treten folgende a) In Rr. Abf. 2 „E) Der nach

ei der Söckstlerf dn bei der Söchstlast

Q. XV

nicht weniger als die Fehlergrenze, die sich gemaß

.

.

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