1937 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 30. März 1937. S. 2 Reichs und Staatsanzeiger Rr. 71 vom 30. März 1937. S. 3

Nachweise (Fakturen oder dgl.) zu belegen. Sow⸗ als , . ist auch anzugeben, wieweit es sich dab um Felle oder Häute in- oder ausländischen Ursprun gehandelt hat.

bzw. bei Ausgabe nach diesem Tage mit dem Aufdruck des auf die Ausgabe folgenden Zinsscheintermins ausgefertigt, welche jederzeit bei der Zeichnungsabteilung der Reichs bank in Ber⸗ lin gegen Schuldverschreibungen „Neue Ausgabe“ in der obigen Stückelung umgetauscht werden können. Die Schuld⸗ verschreibungen und Teilgutscheine lauten auf den Inhaber tragen das Ausstellungsdatum vom 1. März 1937 und sind, im Gegensatz zu den bisher von uns ausgegebenen 3 3. igen Reichsmark⸗Schuldverschreibungen, nicht an einem vorher fest⸗ gelegten Zeitpunkt fällig. Den Schuldverschreibungen find Zinsscheine Nr. 1 Nr. 20, fällig am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres und zahlbar beim Rontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin, beigegeben. Der erste Zinsschein ist am 1. Januar 1938 fällig. Die Zinsscheinbogen sind mit Erneuerungsschein versehen. Den Teilgutscheinen sind keine Zinsscheine beigegeben. Für die Zinsen auf die Teil— gutscheine erhäll der Inhaber beim Umtausch einen beim obengenannten Kontor zahlbaren Separat⸗Zinsschein, der am Tage des Beginns des Zinsenlaufs der beim Umtausch erhalte⸗ nen Schuldverschreibungen fällig wird. Erfolgt kein Umtausch, so werden die aufgelaufenen Zinsen auf die Teilgutscheine bei deren Rückzahlung ohne Berechnung von Zinseszinsen gezahlt.

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt wie es in unseren Bekanntmachungen vom 13. Januar 1937 Lieichsanzeiger vom 15. Januar 1937 Nr. 11) und 5. Februar 1337 (Reichsanzeiger vom 8. Februar 1937 Nr. 31) be⸗ stimmt ist.

Die Tilgung der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine erfolgt in der Weise, daß jährlich eine Summe in Höhe von 36 Des jeweils am 1. September umlaufenden Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine zur Tilgung im Wege des Rückkaufs oder der Auslosung verwandt wird. Etwa erforderliche Auslosungen werden in der zweiten Hälfte des Monats November durch das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere vorgenomnien. Die Rückzahlung der ausgelosten Stücke erfolgt am 1. Januar des nächsten Jahres an der vorgenannten Stelle; die erste Auslosung findet gegebenen⸗ falls im November 1937 statt. Die Konversionskasse hat aber das Recht, die Schuldverschreibungen und Teilgutscheine ganz oder teilweise zu jedem Zinstermin mittels dreimonaliger Voranzeige zum Nennwert zurückzuzahlen.

Veröffentlichungen, betr. die Schuldverschreibungen, er— folgen im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger“.

Die Einführung der Schuldverschreibungen an einer aus— ländischen Börse ist in Aussicht genommen?

II.

Ferner machen wir bekannt, daß wir in England

4 ige auf E⸗Sterling lautende Schuld⸗ verschreibungen der Konversions⸗ kasse für deutsche Au slandsschulden Serie III

husgeben, und zwar in Wertabschnitten von E20, E 50 und 6100. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, ragen das Ausstellungsdatum vom 1. März 1937 und sind hm 1. Januar 1948 zur Rückzahlung fällig.

= Die den Schuldverschreibungen beigegebenen Zinsscheine ind am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres fällig und bei her Bank of England zahlbar. Für Beträge unter E 20 erden Teilgutscheine der gleichen Serie ausgefertigt, welche zei der vorgenannten Stelle gegen Schuldverschreibungen in er obigen Stückelung umgetauscht werden können. Die Zinsen uf die Teilgutscheine erhält der Inhaber beim Umtausch; rfolgt bis zum 1. Januar 1918 kein Umtausch, so wird der eilgutschein an diesem Tage zum Nennwert zuzüglich der is dahin aufgelaufenen Zinsen ohne Zinseszinsen zur Rück⸗ ahlung fällig.

Die Tilgung der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine rfolgt in der Weise, daß jährlich eine Summe in Höhe von „des umlaufenden Nennbetrages der Schuld verschreibungen nd Teilgutscheine zur Tilgung im Wege des Rückkaufs oder er Auslosung verwandt wird.

„Die Schuldverschreibungen werden an der Londoner örse eingeführt.

Berlin, den 30. März 1937. Jonversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Bonn, Königswinter, Siegburg, Andernach, Boppard, Ehrenbreitstein, Koblenz, Linz, Neuwied, St. Goar, Stromberg, Sinzig. II. Im übrigen wird das Seeschiffsregister, unbeschadet der Vorschrift des 5 6 Abs. 2 Satz 1 des Flaggengesetzes, von dem Amtsgericht geführt, zu dessen Bezirk der Hafen gehört, von welchem aus, als dem Heimathafen, die Seefahrt mit dem Schiff betrieben werden soll. III. Die AB. vom 20. Februar 1934 (1 166) Deutsche Justiz S. 244 und vom 3. Januar 1936 (Va 21016) Deutsche Justiz S. 60 haben ihre Bedeutung verloren.

Berlin, den 24. März 19317. J. A: Quassowski.

Ausdehnung der Unfallversicherun ĩ in e g auf Berufskrankheiten vom 9 Dezember 1936 Reichsgesetzbl. 1 S. 1117 2 achrichten für Reichs versicherung 1935 S Ivy 3353 C erhãlt den aus der Anlage ersichtlichen Wortlaut. Berlin, den 24. März 1937. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung.

Dr. Schäffer.

Sührung des Binnenschiffsregifters. ABV. d. RJ M. vom 24. März 1937 G3826 Vas 562).

1. Auf Grund des 5 120 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt vom 16. Juni 1895 20. Mai 1898 (Reichsgesetzbl. 1898 S. 868), wird die Führung des Binnenschiffsregisters für die Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Hamburg dem Amtsgericht Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1937 über⸗ tragen. g] Die AV. vom 3. Januar 1996 (Va 21 016)

säfte in den freien Verkehr übergeführt worden, nicht 22 506 42.

An Robhzucker sind im Februar 1937 nicht 50 de (nautische Zahl) eingeführt und versteuert worden, sondern 60 dæ.

und versteuert

§ 2 (I) Verarbeitungsbetriebe dürfen Kalbfelle, Fohlen od Roßhäute von einem Inländer zur Pelzwerkbereitun nur übernehmen, wenn der Auftraggeber ihnen d Verarbeitungsgenehmigung der Ueberwachungsstel für Rauchwaren vorlegt. Bei der Uebernahme der Ware haben sie auf der Ve arbeitungsgenehmigung den folgenden Vermerk au zu füllen: Stück Kalbfelle Stück Fohlen .. Stück Roßhäute

den

Preußen. 8 12e *. ö 2 . * . Der. bisher stellvertretende Regierungsvizepräsident Wehrmeister in Marienwerder ist endgültig zum Regierungs⸗ vizepräsidenten ernannt worden. .

Zu Muster B ——

Deutsche Justiz S. 60 hat ihre Bedeutung verloren. Berlin, den 24. März 1937. J. A.: Quassowski.

0

Diese Anlage ist nur zur Unterrichtung des Anzeigen⸗ den bestimmt und braucht der Anzeige nicht beigefügt zu werden.

Anlage zum Formblatt

Berufskrankheit. Bekanntmachung.

Die Gewerkschaft des Zink⸗ und Eisenerzbergwerks Vogel- 1. sang in Gevelsberg mit dem Sitz in Aachen hat in der Liste der Berufskrantheiten: Gewerkenversammlung vom 1. März 1937 ihre Umwandlung Es folgt Abdrul der Lise aus dem Reichsgesebbl. 13 1 6. und rcht Keberiragung hres Vermögens unte Ansschluz de? undd fs c, diquidation auf den Hauptgewerken, die Aktiengesellschaft für Bergbau, Blei⸗ und Zinkfabrikation zu Stolberg und in VWest⸗ . falen mit dem Sitz zu Aachen, beschlossen. BVerzeichnis der Gewerbeärzte: Dieser BVeschluß ist auf Grund des Art. 4, 8 4 Abs. 2 Satz 3 der Hweiten Durchführungsverordnung vom JI7. Mal 1935 zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesell⸗ schaften vom 5. Juli 1854 von uns am? 23. Mär 193, bes stätigt worden. ö Nach § 6 des Gesetzes haben etwaige Gläubiger der Ge⸗ werkschaft das Recht, binnen 6 Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung ab, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung beanspruchen können. Dortmund, den 25. März 1937.

Preußisches Oberbergamt.

: ᷣᷣᷣᷣ·ᷣ· . , 2 u Q , 2 2 2 Q Q Q Q . Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Seine Königliche Hoheit der Königlich Irakische Ge⸗ sandte Prinz Zeid el⸗Hussein hat Berlin am 26. ilk ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär al Shabandar die Geschäfte der Gesandtschaft.

zur Verarbeitun für die ärztliche Anzeige aber eine

übernommen. 183.

Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Charlie Chan at the opera“ (In fremder Sprache)7 Akte 1900 m, An⸗ tragsteller; Deutsche For⸗Film A. G. Berlin, Hersteller: 20 th. Century Fox Film Corporation, New York, USA., ist am 17. März 1937 unter Nummer 44 991 verboten worden.

Berlin, den 25. März 1937.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Sührung des Schiffsregisters.

A. d. RJ M. vom 24. März 1937 (3826 Vas 569.

Für die Führung des Schiffsregisters bestimme ich mit Wirkung vom 1. April 1934 folgendes:

. Das beim Amtsgericht Cuxhaven für den Amts⸗

gerichtsbezick Cuxhaven zu führende Schiffsregister ist nach den für die Einrichtung und die Führung des Schiffs⸗ registers geltenden preußischen Rechts- und Verwaltungs⸗ vorschriften zu führen. 2. Das beim Amtsgericht Wilhelmshaven für die Amts⸗ gerichtsbezirke Varel und Jever zu führende Seeschiffs⸗ register ist nach den für die Einrichtung und die Führung des Schiffsregisters geltenden preußischen Rechts⸗ und Ver⸗ waltungsvorschriften zu führen.

Berlin, den 24. März 1937.

J. A.:. Quafsowski.

Rechtsverbindliche Unterschrift

83 (1) Die Verarbeitungsbetriebe haben über die ihnen wo inländischen Auftraggebern erteilten Aufträge z Veredlung von Kalbfellen, Fohlen oder Roßhäute eine Liste nach folgendem Muster zu führen:

¶Dienstsitz Geschäftsbereich Anschrift

I. Preußen (Regierungsbezirke usw.) Aachen, Köln, Düssel⸗

dorf Arnsberg, Minden, Münster i. W.

Kassel, Koblenz, Trier, Wiesbaden, Sigma⸗ ringen

Magdeburg, Erfurt, Merseburg

¶Disseldorf Der Staatliche Gewerbe⸗

arzt

Düsseldorf, Regierung Der Staatllche Gewerbe⸗ arzt

Nünster i. W., Regierung Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt

Biesbaden, Regierung Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt

Magdeburg, Regierung Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt

Breslau, Regierung

Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt

Berlin, Polizeipräsidium Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt

Hannover, Regierung

——— Bezeichnung des Auftrag⸗ ebers und r. der Ver⸗ arbeitungs⸗ genehmigung

(0)

(2) Desgleichen haben sie über die von ihnen in eigen Rechnung verarbeiteten Felle oder Häute eine Li nach folgendem Muster zu führen:

Silmverbot. ;

Die öffentliche i , des Films: Mit Kreuzer Königsberg“ in spanischen Gewässern“ Schmalfilm) 2 Akte 209 m, Antragsteller und Hersteller; Gemeinnütziger Kultur⸗ n, , G. m. b. H., Berlin, ist am 8. März 1937 unter mmer 44 921 verboten worden.

Berlin, den 25. März 1937.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Münster . W.

Wies⸗ baden

Magde⸗ burg

aus⸗

länd. Roß⸗ häute

Tag d Auf⸗ trag

erteilun

in⸗ länd. Roß⸗ haute

aus⸗ länd. Kalb⸗ felle

in⸗ länd. Kalb⸗ felle

aus⸗ länd.

Fohlen

6b)

in⸗ länd. Fohlen

2a) J Eb) I Ga) (ta) Gb) G)

Führung des Seeschiffsregisters. AV. d. R JM. vom 24. März 1937 (3826 Vas562)

J. Auf Grund des § 4 Abs.?2 des Gesetzes, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe vom 22. Juni 1899 (Reichsgesetzbl. S. 319) wird die Führung des Seeschiffs⸗ registers mit Wirkung vom 1. April 1937 übertragen:

1. dem Amtsgericht Königsberg i. Pr.

für die Amtsgerichtsbezirke Kaukehmen, Labiau, Kö⸗ nigsberg i. Pr., Fischhausen, Pillau, Zinten, Heiligen⸗ beil, Braunsberg;

dem Amtsgericht Elbing

6 den Amtsgerichtsbezirk Elbing; dem Amtsgericht Stettin für die Amtsgerichtsbezirke Lauenburg, Stolp, Rügen⸗ walde, Köslin, . n, Sign, un , Wollin, Stepenitz, Gollnow, Altdamm, Stettin, Pölitz, n ; Neuwarp, Ueckermünde, Swinemünde sowie für die am schaftãministerg angeordnet: 1 Großschiffahrtsweg Berlin Stettin belegenen Amts⸗ ð j erichtsbezirke Greifenhagen, Gartz, Fiddichow, Königs⸗ (1) Der 5 1 Gegriffsbestimmung) der. Anordnung erg Neumarh, Zehden, Schwedt (Oder), Angermünde, 81 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ Oderberg, Eberswalde, Bernau, Liebenwalde, Oranien⸗ anzeiger Nr. 24 vom 30. Januar 1937) wird wie folgt er⸗ burg, Spandau, Charlottenburg, Wedding, Berlin; gänzt· . ; : ; 4. dem Amtsgericht Stralsund 6) Seidenzwirne, auch gemischt, mit anderen Spinn⸗ für die Amtsgerichts bezirke Anklam, Wolgast, Greifs⸗ stoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt, in wald, Deminin, Bergen (Rügen), Stralsund, Barth; Aufmachung für Verarbeitungszwecke

5. dem Amtsgericht Rostock aus Nr. 399 a des Statistischen

für die Amtsgerichts bezirke Rostock, Bad Doberan, nisses —.“ ö .

Kröpelin, Ribnitz, Neubukow; (') Als Aufmachung für Verarbeitungszwecke gelten 6. dem Amtsgericht Wismar alle . die Seidenzwirne zur ,, in

für die Amtsgerichtsbezirke Wismar, Grevesmühlen, der Weberei und Wirkerei, zur Umspinnung von Drähten

Schönberg (Meckl.); Kabeln und dergl. sowie zur Herstellung von Posamenten, 7. dem Amtsgericht Lübeck Spitzen, Tüll usw. geeignet machen. Nähseide ist in jedem

für die Amtsgerichtsbezirke Lübeck, Bad Schwartau, Falle ausgenommen.

Eutin, Burg (Fehmarn), Neustadt (Holstein), Olden⸗ 52

burg SHolstein) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ 8. dem Amte gericht Lie ö. . lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

für die Amtsgerichtsbezirke Lütjenburg, Schönberg Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 22. März 1937.

(Holstein), Kiel, Rendsburg, Gettorf, Eckernförde; 9. dem Amtsgericht Schleswig

Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle. Hagemann.

Breslau Breslau, Liegnitz,

Oppeln Berlin, Potsdam

Berlin

Anordnung S 3 der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle. (Zweite Ergänzung der Anordnung S1 über Einkaufsregelung für Seide.) Vom 22. März 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl.! S. 816) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗

Tag der Übe nahme der a eig. Rechnu verarbeitete Felle u. Häu

6)

Nr. der Verar⸗ beitungs⸗ genehmi⸗ gung. (1)

G) Die Listen sind jederzeit auf dem laufenden zu halt und monatlich abzuschließen. Bis zum 4. eines j Monats sind die Listen des vorhergehenden Kalen monats unaufgefordert der Ueberwachungsstelle

zureichen. §54

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen u die Strafvorschriften der 85 10, 12415 der Verordnung den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzb

S. 816).

aus⸗ länd. Roß⸗ häute

(4b)

in⸗ länd. Roß⸗ hãute

(4a)

aus⸗

länd.

Kalb⸗ felle

(26)

in⸗ länd. Kalb⸗ felle

(2a

aus⸗ län d.

Fohlen (3 b)

in⸗ länd. Fohlen

30)

Hannover Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Aurich, Osnabrück, Schleswig

Frankfurt (Oder), Stettin, Köslin, Schneidemühl, Königsberg / Pr., Gumbinnen, Allen⸗ stein, Marienwerder

II. Bayern

Land Bayern

III. Sachsen

Kreishauptmann⸗ schaften Dresden und Bautzen

Kreishauptmann⸗ schaften Chemnitz und Zwickau .

Kreishauptmannschaft Leipzig

Frankfurt

D 8 ĩ 2 . (Oder) er Staatliche Gewerbe

arzt Frankfurt (Oder), Regierung

Der Litauische Gesandte Dr. Jurgis Saulys hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Karecka die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich Ungarische Gesandte Döme Szté jay hat Berlin am 20. d. M. verlaffen. Während seiner Abwesen⸗ heit führt Legationsrat von Ghyczy die Geschäfte der Ge— sandtschaft.

Nr. 9 des Reichsgesetzblatts vom 25 Amtlicher Teil, hat folgenden Inhalt: 1. Allge⸗— m ei ne s. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:! Erlaß über die Reichssiegel. Vom 16. März 1957. 1. Arbeit svermitt⸗ lung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Ar⸗ Der Staatliche Gewerbe⸗ beit slosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Siebente

arzt, Gewerbeaufsichts⸗ Du fchführn ng rer rt nung über die Gewährung von Ehestand;⸗ amt Leipzig, Thomasius⸗ darlehen (Siebente ED⸗DVO.). Vom 10. Mãrz 1937 Bereit- straße 2 von Arbeitskräften für die Erzeugungsschlacht 1937. Il. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ politik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz über die Ge— richtsgliederung. in Groß Hamburg und anderen Gebietsteilen. Vom 16. März 19343. Anordnung über Entgeltbelege. IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aus— gleich der an den Ssterfeiertagen ausfallenden Arbeitszeit. L. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städteba u. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur beschleunigten Förderung des Baues von Heuerlings⸗ und Werkwohnungen sowie von Eigenheimen für ländliche ÄArbeiter und Handwerker. Vom 10. März 1937. Preußen. Vollzug des Preußischen Ansiedlungsgesetzes vom 10. August 1964. VI. Ver sorgung und Fürsorge. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Weiterführung der w, der Reichs⸗ regierung zur Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung (Fettverbilligung und Regelung des Bezugs von Konsum⸗ margarine).

München Landesgewerbearzt

München, Ludwigsstr. 226

Dresden Landesgewerbearzt, Gewerbeaufsichlsamt Dresden, Wettinerstr. 67 Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt, Gewerbeaufsichtsamt

Chemnitz, Schloßstr. 27

März 1937, Teil 1,

85 . . Chemnitz Diese Anordnung tritt am 1. April 1937 in Kraft. Leipzig, den 30. März 1937.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettler.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Reichsgesetzes über das Kreditn

vom 5. Dezember 1934 Reichsgesetzbl. 1 S. 1203

ich folgenden Kreditinstituten die Fortführung des Gesch betriebes untersagt:

a) am 29. Dezember 1936 der Firma Max Borkow Düsseldorf 23, Konkordiahaus, gemäß § 6 Absatz Buchstabe b) des Gesetzes;

b) am 2. Februar 1937 dem Bankgeschäft Joh. N Hardt, Kraiburg (Inn), gemäß § 6 Absatz 1 Buß stabe b) des Gesetzes;

c) am 9. Februar 1937 der Genossenschaftsbank „De scher Aufstieg“ e. G. m. b. H., Berlin W 15, Kneseb straße 43144, gemäß § 6 Abfatz 1 Buchstabe b) und des Gesetzes. ö u c) habe ich gleichzeitig bestimmt, daß die Entsch

dan . in Auflösungsbeschluß wirkt G6 7 Wich 2 a. a.

Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Berlin, den 24. März 1937.

. gei ig Warenverzeich⸗ ipzig

II. Württemberg Land Württemberg Landesgewerbearzt beim Württembergischen Ge⸗ werbe⸗ und Handelsauf⸗ sichtsamt, Stuttgart, Kanzleistr. 26

EStuttgart

V. Baden

Karlsruhe Land Baden Landesgewerbearzt beim Badischen Landes⸗ gewerbeaufsichtsamt,

Karlsruhe, Schloßplatz 20 VI. Thüringen

Land Thüringen

VII. Land ie lien

Jena Landesgewerbearzt Jena,

Bachstraße

Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt beim Reichsstatt⸗ halter, Landesregierung

für die Anitsgerichtsbezirke Kappeln, Schleswig, Fried⸗ richsstadt, Tönning, Husum, Garding, Wesselburen, Heide;

10. dem Amtsgericht Flensburg für die Amtsgerichtsbezirke Flensburg, Wyk auf Föhr, Westerland, Niebüll, Bredstedt;

11. dem Amtsgericht Itzehoe für die Amtsgerichtsbezirke Meldorf, Marne, Eddelak, Wilster, Itzehoe, Glückstadt, Uetersen, Pinneberg, Elmshorn;

12. dem Amtsgericht Hamburg für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg, Harburg-Wil⸗ helmsburg, Altona, Altona⸗Blankenese;

13. dem Amtsgericht Stade für die Amtsgerichtsbezirke Buxtehude, Jork, Stade, Bremervörde, Osten, Freiburg Elbe);

14. dem Amtsgericht Cuxhaven für die Amtsgerichtsbezirke Neuhaus (Oste), Ottern⸗ dorf, Cuxhaven, Dorum;

15. dem Amtsgericht Wesermünde⸗Geestemünde für die Amtsgerichtsbezirke Wesermünde⸗Lehe, Weser⸗ münde⸗Geestemünde, Hagen (Bez. Bremen), Blumen⸗ thal, Lesum, Lilienthal;

16. dem Amtsgericht Bremen für die Amtsgerichtsbezirke Bremen, Bremerhaven;

17. dem Amtsgericht Brake (Oldenburg) für die Amtsgerichtsbezirke Nordenham, Brake, Els⸗ fleth, Oldenburg (Oldenburg), Westerstede, Friesoythe;

18. dem Amtsgericht Wilhelmshaven für die Amtsgerichtsbezirke Varel, Wilhelmshaven, Jever;

19. dem Amtsgericht Emden für die Amtsgerichtsbezirke Wittmund, Esens, Norden, Aurich sowie für die am Dortmund⸗Ems⸗Kanal be⸗ legenen Amtsgerichtsbezirke Emden, Leer, Weener, Papenburg, Meppen, Lingen, Rheine, Ibbenbüren, Tecklenburg, Münster, Lüdinghausen, Dülmen, Reck⸗ linghausen, Dortmund;

20. dem Amtsgericht , ne.

Darmstadt

Darmstadt Nr. 12 des Reichsministerialblatts vom 25. März 1937 ist so⸗ . h eben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin Nw 40, arn⸗ Vorläufig: Staatliches rl rat 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs⸗ Gesundheitsamt, aachen: Verlegung der TDiensträume des Bundesamts für das Hamburg 3. Maß⸗ und

n izi⸗ Der Staatliche Gewerbe⸗ g e, Giertrn arzt, Staatl. Gewerbe⸗ aufsichtsamt, Schwerin

Anordnung der Ueberwachungsstelle für Rauchwaren, betreffend die Ver⸗ arbeitung von Kalbfellen, Fohlen und Roßhäuten zu Pelzwerk, vom 30. März 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung 1 der . . die , 3 ,,, tellen vom 4. September 19 eutscher Reichsanzeiger ; 8 en. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Der Reichstommissar für das Kreditwes

Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers folgendes an⸗ Ernst. März 1937. geordnet: Verordnung zur Regelung 1 im Wirtschafts⸗

31 . ch 1 ,. 23. . 1937.

; . . . . ekanntmachung Imfang: . Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. Postversen⸗

(1) Ein Inländer (6 6 Abs. 6 des Gesetzes über die De⸗ betr. die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen Bz4cbithten. 0 di äh für ein Stück bei ö . visenbewirtschaftung), der Kalbfelle, Fohlen oder Roß⸗ ö ; n n. Auslands schulden. ier Postscheckkonto: Berlin 96200.

häute zu Pelzwerk verarbeiten lassen (manipulieren) Konversionskasse für deutsche Auslau Berlin Mwaab, den 26. März 193, will, bedarf dazu der Verarbeitungsgenehmigung der J. . 2

Ueberwachungsstelle für Rauchwaren. Das gleiche gilt, Wir geben hierdurch bekannt, daß wir auf Grund feichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

wenn Berarbeitungsbetriebe Felle oder Häute auf Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem A

eigene Rechnung verarbeiten wollen. land vom 9. Funi 1933 und gemäß § 5 unserer Satzung

) In . ,, auf e, der Verarbeitungs- der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1

genehmigung ist anzugeben: ö Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzei

1. wieviel Kalbfelle, Fohlen oder Roßhäute ver⸗ , . 3 3 . 1985) ö. . die Jeichn un

arbeitet werden pollen; . abteilung der Reichsbank, Berlin,

2. ob es sich um Felle oder Häute in⸗ oder aus⸗ zige Reichs mart⸗Sculdverschr

ländischen Ursprungs handelt. 6 bungen der Konversionskasse f

(3) Der ausländische Ursprung der Felle oder Häute ist deu ksche Auslandsschulden „Ne

dadurch nachzuweisen, daß 96 , K Ausgabe!

wachungsstelle die von dieser ausgestellte Devisen⸗ jese Schuldverschreibungen dienen zur Abgelt

een nn,, ö. . n. ue rg fl, 9. Deer ond aus Rei

kon der et ble are mengen , darf gen n, de mark⸗Forderungen zustehen und die ohne Rücksicht auf

Devisenbescheinigung ist dann von der Ueberwachungs⸗ Jalltgeit der Ertrass forderungen vom! 1. Jann ar 195

R auf Grund des oben genannten Gesetzes vom 9. Juni 1933

4) Dem erstmals eingereichten Antrage ist eine Angabe e,, 3 Kalbfelle, Fohlen oder uns gezahlt worden sind bzw. gezahlt werden.

VIII. Hamburg Hamburg Land Hamburg

Bekanntmachung. Die am 24. März 1937 ausgegebene Nummer 41 des leichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Aufruf des Beauftragten für den Vierjahresplan. Verordnung über die Verbilligung von Stickstoff⸗ und Kali⸗ ungemitteln. Vom 23. März 19357.

Verordnung über Erzeugerpreise

Heimatwesen. 2. Konsulatwesen: Ernennung. Gewichtwesen: Bekanntmachung über die 5 tätszählerfovmen als Zusatz. 4. Finanzwesen: Uebersicht über die

. IX. Mecklenburg Schwerin Land Schwerin Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April 1936 bis 28. Februar 1537. 5. Medi⸗ zinal⸗ und Veterinärwesen: Verzeichnis der Tierärztekammern und Landesarzt in Oldenburg tierärztlichen Bezirksvereinigungen. 6. Versorgungswesen: Ver⸗ (Oldenburg) edis der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Begmten—

stellen Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministe⸗ riums des Innern Für das Saarland Behörden, öffent⸗ lichrechtliche Körperschaften, Anstalten usw.

X. Oldenburg Land Oldenburg

XI. Braunschweig Land Braunschweig

Vom „Olden⸗

burg

für Kartoffeln.

Landesgewerbearzt, Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig,

An der Martinikirche 6 /7

Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt in Magdeburg, Re⸗ gierung

Vorläufig: Staatliches Gesundheitsamt, Bremen

Vorläufig: Staatliches Gesundheitsamt, Detmold

. Braun⸗ schweig

XII. Anhalt Magde Land Anhalt

barg Aus der Verwaltung.

Staats sekretr Reinhardt über den Zoll⸗ grenzschutz.

Zur Verabschiedung der Teilnehmer des 5. Lehrgangs der Zollschule Velten am 24. März hatte sich zur Freude . . lameraden Staatssekretãr Reinhardt eingefunden. In eingehenden Ausführungen wirs er darauf hin, daß in der heutigen Zeit für den , , der Zollvkrwaltung neben der Erfüllung einer ,, , . Aufgaben in vorderster Linie die polizeiliche icherung der Grenze stehe. Die grenzpolizeilichen Aufgaben seien um nicht einen Grad weniger 3 als die rein zöll nerischen Aufgaben. Die grenzpolizeilichen Aufgaben seien heute wichtiger als je. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine weitere erhebliche Verstärkung des Grenzaufsichtspersonals in Aussicht genommen. Außerdem sei zur straffen Zusammenfassung aller Kräfte der Zollverwaltung an der Grenze die Stelle eines „General⸗ inspelteurs des Zollgrenzschutzes im Reichs finanzministerium“ ge chaffen worden, mit der der , r, , . Brandenburg in Berlin, Geheimer Finanzrat Ho feld, betraut worden sei. Im Grenzaufsichtsdienst könnten nur solche Volksgenossen

XIII. Bremen

Bremen Land Bremen

Sekanntmachung.

Die am 24. März 1937 ausgegebene Nummer 42 des ichsgesetzblatts, Teil J, enthält: . Verordnung über die Wehrbezirkseinteil ü :. . . . zirkseinteilung für das Deutsche

imfang: ogen. Verkaufspreis: 075 RM. Postversen⸗ 23gebühren; 0, 68 RM für ein Stück bei Voreinsend ¶Münster Fer Postscheckkonto: Berlin 96 200 e , . i. W.

Berlin MW 40, den 24. März 1937. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

——

XIV. Lippe⸗Detmold Land Lippe

XV. Schaumburg⸗ Lippe

Land Schaumburg⸗

Lippe

XVI. Saarland Saarland

Detmold

Der Staatliche Gewerbe⸗ arzt Münster / W., Regierung

Vorläufig: Der Staatliche Gewerbearzt, Wiesbaden, Regierung.

Wies⸗ baden

Drucksehlerberichtigung

Betanntmachung

die Ergänzung der Bestimmungen des Reichsversiche— agsamts vom 9. März 1937 1 9 110637 .

für die Amtsgerichtsbezirke Düsseldorf, Düsseldorf⸗ Serresheim, Neuß, Uerdingen, Duisburg, Duisburg⸗ Ruhrort, Duisburg⸗Hamborn, Dinslaken, Wesel, Rees, Kleve, Mörs, Rheinberg, Tanten, Goch, Emmerich;

21. dem Amtsgericht Köln für die Amtsgerichtsbezirke Köln, Köln-Mülheim,

Roßhäute in- und ausländischen Ursprungs der An⸗ tragsteller in der Zeit vom 1. April 1936 bis 31. März 1937 hat verarbeiten lassen oder, sofern ein Verarbeitungsbetrieb der Antragsteller ist, in eigener

Die Schuldverschreibungen sind in Wertabschnitten RM 200, 50h und 1609 ausgefertigt und innerholb der ein nen Wertabschnitte mit 1 beginnend fortlaufend numen Für Beträge unter RM 200 werden Teilgutscheine ,

Rechnung verarbeitet hat. Diese Angabe ist durch

Ausgabe“ mit dem Aufdruck „mit Zinsanspruch ab 1.7. 19

eutscher Reichs anzeiger Nr. 62 vom 16. März 1937 ntliche Nachrichten für Reichsversicherung 1937 S. IV 989) vom 24. März 1937 11 Nr. 110637 170

Die Anlage zum Muster B für die ärztliche Anzeige über

betr. Abersicht über den während des Monats Februar 1937 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker (Reichsanzeiger Nr. 66 vom 20. März 19575. Im Februar

ke Berufskrankheit G 7 Abs. 1 der Dritten Verordnung über

1937 sind 6 506 de im Preßverfahren hergestellte Rüben⸗

verwendet werden, die mit Hirn und Herz Nationalsozialist seien und in Berufs gusfa ung, Charakter und Lebensführung vorbildlich seien. Jeder Vorgesetzte sei dafür verantwortlich, 2. unter seinen Untergebenen sich nur solche Männer befinden, von denen sicher

ist, daß sie und ihre Familienangehörigen überzeugte