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Deutscher Reichs reußischer Staatsanzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten 3 l, 10 MA, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Jeile 1,39 Ge. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8M 6s, Wil elmstraße 32. lle Druckaufträge sind auf ein- seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h
. 9 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.360 MM einschließlich , 48 eM. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.30 Q monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 80 G, einzelne Beilagen 10 C. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A9 (Blücher) 3333. 1
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Nr. 256 Reichs banegirotonto
Berlin, Montag, den 2. November, abends Postscheckkonto: Berlin 41821 1936
Bankbeamter Rudolf Eduard Otto Brewitz, Magdeburg, gesetzt. Soweit diese Schatzanweisungen und Zinsscheine be⸗
Schatz anweisungen des Deutschen Reichs von 1923.
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Verleihungen von Deutschen Olympia⸗Ehrenzeichen. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Oktober 1936. Anordnung — V7 — der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide nnd Zellwolle über die Spinnstoffzusammensetzung von Waren für öffentliche Stellen. Vom 28. Oktober 1936. R für die Lebenshaltungskosten im Oktober
Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 28. Oktober 1936.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Dortmund über die Erteilung einer Markscheiderkonzession.
Amtliches. Deutiches R eich.
Verleihungen von Deutschen Olympia⸗Ehrenzeichen.
Der Führer und Reichskanzler hat folgende Auszeich⸗ nungen verliehen:
a) das Deutsche Olympia⸗Ehrenzeichen erster Klasse:
dem Adjutanten beim Führer Fritz Wiedemann, Berlin,
dem Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste, Professor Eugen Hönig, Berlin, .
dem Professor Dr. h. e. Schultze⸗Naum burg, Weimar,
dem Bildhauer Professor Wackerle, München,
dem Gartenarchitekten Professor Heinrich Fr. Wiepking⸗ Jürgensmann, Berlin,
dem Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner, München,
dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten D fte Dr. Krupp von Bohlen Halbach,
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dem a len whircktor Berckemeyer, Berlin,
dem Forscher Spven Hedin, Stockholm,
dem Professor Richard Strauß, Garmisch⸗Partenkirchen,
dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn Dr. Ing. e. h. Julius Do rp müller, Berlin,
dem stellvertretenden Generaldirektor der Deutschen Reichs⸗ bahn Kleinmann, Berlin,
dem Kommandierenden Admiral der Marinestation der Ostsee Conrad Albrecht, Kiel,
dem Kommandierenden General des III. Armeekorps General—⸗ leutnant Erwin von Witzleben, Berlin,
dem Kommandanten von Berlin Generalleutnant Schaum⸗ burg, Berlin,
dem Gesandten Dr. Sahm , Oslo,
dem Bürgermeister Dr. Maretzky, Berlin,
dem Vizepräsidenten Steeg, Berlin,
dem Stadtbaurat Kölzow , Berlin,
dem Oberlandstallmeister Gustav Rau, Berlin,
dem Generaldirektor Franz Ohrtmann, Berlin,
dem Professor Dr. Gebhardt, Hohenlychen,
dem SA.⸗Obergruppenführer Dietrich von Jagow, Berlin,
dem SS.⸗Obergruppenführer Sepp Dietrich, Berlin,
dem SS.⸗Oberführer Franz Breithaupt, Berlin,
dem Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky, Berlin,
dem Kapitän Pütz, Berlin,
dem Generaldirektor Borbet, Bochum,
dem Bergwerks⸗Direktor und Konsul Hans Brochhaus, Hannover,
dem Präsidenten des Aero⸗Clubs von Gronau, Berlin,
b) das Deutsche Olympia⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse:
dem Adjutanten des Reichssportführers, SS-⸗Sturmbann⸗ führer Ludolf von Alvensleben, Berlin,
dem Pressereferenten des Deutschen Reichsbundes für Leibes⸗ übungen Werner Gärtner, Berlin,
dem Personalchef des Deutschen Reichsbundes für Leibes⸗ übungen Alexander Freiherrn von Hum⸗ boldt⸗Dachroeden, Berlin, 269
dem Adjutanten des Reichssportführers, SA.⸗Sturmführer Hans Limpert, Berlin,
dem Refexenten im Reichssportamt Ernst Günter Lüttwitz, Klein Machnow,
dem Legationsattachs Dr. Carl August Zapp, Berlin,
den Sportwarten des Deutschen e habn nc für Leibes⸗
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übungen:
Lehrer Wilhelm Burmeister, Hamburg, J Eckmann, Hamburg, aufmann Arthur Gerst mann, Berlin, Studienrat Professor Dr. Josef Glaser, Freiburg i. Br., Leiter der Musterturnschule Carl Loges, Hannover, Geschäftsführer des Deutschen Radfahrerverbandes Wilhelm Schirmer, Berlin, Direktor des Instituts für Leibesübungen an der Handels— hochschule Martin Schneider, Leipzig, Versicherungsvertreter Paul Schulze, Düsseldorf, Journalist Wilhelm Steputat, Berlin, Mittelschullehrerin Hanni Warninghoff, Hannover, Sportredakteur Dettmar Wette, Köln, Syndikatsprokurist Wilhelm Hugo Max Wolff, Essen, den Gauführern des Deutschen Reichsbundes für Leibes— übungen: Kreisleiter Werner Keyßner, Düsseldorf, SA⸗Sturmbannführer Dr. Eugen Klett, Stuttgart, Ministerialrat Herbert Kraft, Karlsruhe, Ministerialrat Erich Kunz, Hellerau b. Dresden, Stadtrat (Polizeidezernent) SA.⸗Brigadeführer Lorenz, Münster / Westf., SS. ⸗Hauptsturmführer Dr. Wilhelm Möller, Weimar, stellvertretender Bürgermeister Brund Pottag, Sagan Schl., SA.⸗Sturmbannführer Paul Sohn, Königsberg / Pr., SA.⸗Brigadeführer Max Solbrig, Kassel⸗Wilhelmshöhe, Bürgermeister und stellvertretender Gauleiter der NSDAP. Richard Schaller, Köln⸗Sülz, SA.⸗Brigadeführer Georg Schneider, München, SA.⸗Obersturmbannführer Erich Ullrich, Hamburg, SA.⸗Obersturmbannführer Kurt Völl, Braunschweig, Landrat Dr. Wilhelm Becker, Anklam, dem stellvertretenden Leiter der Reichssportfeldverwaltung, Diplomingenieur Emil Dreher, Berlin, dem Reichssportfeld⸗Inspektor Gerhard Schnabel, Berlin, den Mitgliedern des Bau-, Kunst⸗ und Finanzausschusses des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern: Direktor der Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau, Professor Maurer, Berlin, Abteilungsleiter der Reichskammer der bildenden Künste, Bildhauer Ludwig Jsenbeck, Berlin, Ministerialrat Dr. Robert Hiecke, Berlin, Obermagistratsrat Nalbach, Berlin, Regierungsassessor Dr. Ernst August Bardenheuer, Berlin, Regierungsoberinspektor Robert Pfaff, Berlin, der Geschäftsführerin der Olympia⸗Film G. m. b. H. Leni Riefen stahl, Berlin, dem Referenten Eberhard Fangau f, Berlin, dem Wirtschaftsdirektor Ro st, Berlin, dem Professor Richard Klein, München, der Freifrau von Wangenheim, Berlin, dem Major a. D. von Lindeiner, Berlin, dem Dr. Gönningen, Hannover, dem Dr. rer pol. Eugen Achenbach, Berlin, dem Leiter des Propagandaamts der Reichsmusikkammer Egenhard Kalanke, Berlin, dem Oekonom Arthur Kannenberg, Berlin.
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Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (GSoldmarh lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. November 1936 für eine Unze , — in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel . kurs für ein englisches Pfund vom 2. No⸗—— vember 1936 mit RM 12,ů 18 umgerechnet — RM 86,5049, für ein Gramm Feingold demnach... — pence 54, 8652, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2.78441.
Berlin, den 2. November 1936. 61 tistische Abteilung der Reichsbank. * 2 Reinhardt.
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3 7 Schatz anweisungen des Deutschen Reichs von 1923.
Infolge der Entscheidung des Reichsgerichts in dem Rechtsstreit des Preußischen Beamten⸗-Vereins gegen das Deutsche Reich wird der Einlösungskurs der am 2. September 1935 fällig gewordenen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1923 und ihrer am 1. September 1933, 1934 und 1935 fällig gewordenen Zinsscheine nachträglich auf eine Reichsmark für eine Mark Gold (6 Dollar — 420 RM) fest⸗
Senat
ö * 142 eh 2B d.
reits zu dem von der Reichsschuldenverwaltung bekannt⸗ gemachten Dollarkurs eingelöst worden sind, wird den Gläubigern auf ihren Antrag der Unterschiedsbetrag nach⸗ gezahlt werden. Auf die nachgezahlten Kapitalbeträge (ein⸗ schließlich des Aufgelds von 70 v. H. für die ohne Zinsscheine ausgegebenen Stücke) werden Zinsen zu 4 v. H. für das Jahr vom Fälligkeitstag an vergütet.
Die Gläubiger, die die Nachzahlung wünschen, werden aufgefordert, sie in der Zeit vom 10. bis zum 30. November dieses Jahres bei der Reichsbankanstalt, der sie die Schatz⸗ anweisungen oder Zinsscheine zur Einlösung eingereicht hatten, unter Angabe ihres Nennbetrags in Mark Gold, des bereits empfangenen Barbetrags und des Tages der Einlösung sowie unter Beifügung der ihnen etwa erteilten Abrechnung schriftlich zu beantragen. Rechtsnachfolger verstorbener Gläubiger haben sich als solche auszuweisen. Die Gläubiger, die ihre Wertpapiere unmittelbar bei der Reichsschuldenkasse zur Einlösung eingereicht hatten, haben ihren Antrag an diese zu richten. Hatte ein Gläubiger die Wertpapiere einer Privatbank oder Sparkasse zur Einziehung übergeben, so ist auch der Nachzahlungsantrag durch diese Bank oder Spar⸗ kasse zu stellen.
Die Gläubiger, die ihre Schatzanweifungen mit Rück⸗ sicht auf den jetzt entschiedenen Rechtsstreit zurückgehalten haben, werden aufgefordert, sie nunmehr einer Reichsbank— anstalt oder der Reichsschuldenkasse in Berlin SW 6s, Oranienstr. 106109, zur Einlösung einzureichen. Geschieht die Einreichung bis zum 30. November dieses Jahres, so werden auf die Kapitalbeträge (einschließlich des Aufgelds von 70 v. H. für die ohne Zinsscheine ausgegebenen Stücke) Zinsen zu 4 v. H. für das Jahr vom Fälligkeitstag an vergütet werden. Für später eingereichte Stücke können diese Zinsen nicht mehr gewährt werden.
Berlin, den 31. Oktober 1936.
Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Oktober 1936 werden auf Grund von 5 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 942) in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. Staat Einheit RM
12,51
69,43 41,76 14,56
3405 2,49 54,49 47,09 68,00 5,39 11,351 2, 36 12,21 133,54 15,R20 54,74 13,10 71,29 5,66 48,40 41,98 52,45 61,33 49,00 47,09 11,09 2,49 62,93 . 24,59 8,99 1,98 1,34 2,49
Aegypten 1 Argentinien 100
Belgien 100
Brasilien 100 Bulgarien 100 Canada 1 Dänemark 100 Danzig 100 Estland 100 Finnland 100 ren bee lch 100 Griechenland 100 Großbritannien 1 Holland 100 Iran 100 Island 100 Italien 100 Japan 100 Jugoslawien 100 Lettland 100 Litauen 100 Luxemburg 500 Norwegen 100 Desterreich 100 Polen 100 Portugal 100 Rumänien 100 Schweden 100 Schweiz 100 Spanien 109 Tschechoslowakei 100 Kronen Türkei 1 Pfund Uruguay 1Peso Vereinigte Staaten 1ẽ Dollar von Amerita
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in 36 3 ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am Berlin, den 2. November 1936. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
Pfund Papierpesos 44 Goldpesos) Belga H 0 belg. Frets.) Milreis Lewa Dollar Kronen Gulden Kronen Mark Franes Drachmen Pfund Sterling Gulden Rials Kronen Lire Nen Dinar Lat Litas Franes Kronen Schilling Iloty Eskudos Lei Kronen Franten Peseten
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