Reichs- und Staatsanzeiger Nr
264 vom 11. November
1536. S. 4
Pac ungen 70,0900 bis 71,090 (6, bis Bratenschmalz in Berliner Rohschmalz — — bis — — (M1, bis 190,00 , Markenbutter in Tonnen Markenbutter gepackt 292,90 bis in Tonnen 284,900 bis 286,00 (0, 286,900 bis 288,00 (S, Molkereibutter 274,00 es, Molkereibutter gepackt 276,00 butter in Tonnen 258,00 bis 260,00 , bis 266.90 6, Allgäuer Stangen 20 0o Tilsiter Käse, vollfett bis 172,00 bis 184,00 6, bayer. Emmentaler (vollfett) 196,00 Romatour 20 J 112,00 bis 124,00 6.
— 4,
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bis
Bratenschmalz Kübeln Speck, 290,00 bis 292,00 M6, 296, 00 feine Molkereibutter gepackt in bis
Landbutter gepackt 264,00
. lb,
echter Edamer 40 9,ίη 172,00 bis 184,90 (6,
(Preise in Reichsmark.)
Tierces — — . inl., ger,, 170.00
in , Frankfu 5 0/0 Tel Buderus
6, 25,
70, 25 Silber Felten u. Guill. 113,00, 141,25, Voigt u hof 165,00.
feine Molkereibutter Tonnen 272,00 bis 278,00 M, Land⸗
dz, 00 bis 100,00 at, echter Gouda 40 0ͤ
200,)0 M½ν, Allgäuer
Amerika Paketf. 15,50,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. Danzig, 10. November.
212, 78 — Aus 1228 8. Nem NYoyk 24,0 B., Brüssel S9, 70 G., 133, 4 B., Kopenhagen 115,20 G.,
5.2995 G.
90, 06 B.,
en, 10. November. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatelegring. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 289, 55, Berlin Budapest — —, Bukarest — —, Kopen⸗
91, 15, London
216,34, Brüssel hagen 117,28, New York 538,52,
26.39, Madrid
1
Zahlung oder Scheck New York 533,70.
Prag, 10 November. (D. N. B.) Amsterdam 15,22, Berlin Oslo 694,50, Kopenhagen 617,50, London
11,39, Zürich 651,373,
—
138,15, Madrid — —, Mailand 150,00, New York 28,35, Paris 131,40, Stockholm 712,90, Wien 530,00, Polnische Noten 505,00, Danzig 5386,90, Warschau 533,75. ¶ Budapest, 10. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.) Zürich 78,10, Belgrad 7,85. London, 11. November. (D. N. B.) New York 4881516, Paris
Belgrad 66 077,
Wien 80,454, Berlin 136,20,
105,13, Amsterdam 906,75, Brüssel 28,833, Italien 92,68, Berlin 223, Spanien 55,50 nom., Lissabon 11039, Kopen⸗ 612,00,
Buenos Aires in S 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
21
— 2
131 hagen 22,40,
Schweiz 21
Wien 26,06, Istanbul
Paris, 10. November. (D. N. B.)
Deutschland — —, London 105,15, New York 21,574, Belgien 364,75, Schweiz 495,15, Stockholm 542,75, 76,40, Rumänien — —, Wien — — Belgrad — —, Warschau — —.
Paris, 10. November. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei⸗
113,55, Oslo — —,
— 2 — .
Spanien —. Italien 470 50, Holland 1160,00,
verkehr. Deutschland — —, Bukarest
— —
*
— —
*
Am sterd am, 10. November. (D. N. London 9,06], New York 186,90, Paris 8, 623. Madrid — —, Kopenhagen 40,50, Stockholm 46,75, Prag 660,00. Zürich, 11. November. (D. N. B.) [I1, 40 Uhr.] Paris 20,183,
74, 85,
31,43, Schweiz 42,723, Italien — —
London New York 435,00, Brüssel
Madrid — —, Berlin 175,00, Wien:
SI, 27], Istanbul 345,00. Kopenhagen, 10. November.
2l, s
=
Zürich 105,909, Rom 24, 50, Warschau 87,10. Stockholm, 10. November. Amsterdam 214,90, Kopenhagen 86, 85, 399,900, Helsingfors 8,60, Rom 21,26,
Warschau 75,25.
Oslo, 10. November. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 165,50, Paris 19,15, New York 410,50, Amsterdam 220,50, Zürich 94,75, Stockholm 102,85,
Antwerpen 69,75,
Helsingfors 8,90, 22,00, Prag 14,75,
hagen 89,25, Rom 78,90.
Moskau, 5. November. (D. N. B.) Pfund 24,73, 100 Reichsmark 203,04.
London, 10. November. 2216 / ie
9415 66.
(D. N. B.) 25,85 G., 25,95 B., Auszahlung Berlin werkehrsfrei) 211,94 G., B., Auszahlung Warschau werkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. —, zahlungen: Amsterdam 284, 70 G., . 8 B., Zürich 121,80 G.
5, 3205 B., Stockholm 115,66 B.,
Oslo 132,02, Paris 24,95, Prag 18, 81*, Sofig Stockholm 135,51, Warschau 100,81, Zürich 123,89, Briefl.
2 . . Amerika 21,574, England 105.15, Belgien 364 / , Holland 1159, 00, Italien — — Schweiz 495, 75, Spanien ——, Warschau „Kopenhagen 470,0, Oslo —, —, Stockholm
Noten
(D. N. B.) New York 460,50, Berlin 184,50, Paris 21,40, Antwerpen 77,85, Amsterdam 115,65, Oslo 112,ů70, Helsingfors 9,97, Prag 1645, Wien — —,
(D. N. B.) Berlin 160,75, Paris 18,55, Brüssel 68,00, Schweiz. Plätze 92,00, Oslo 97, 50, Prag 14,30, Wien 75,00,
(D. N. B.) Silber Barren prompt Silber fein prompt 24K, 15, Silber auf Lieferung Barren Silber auf Lieferung fein 24,75, Gold 142.373.
115,006, Harbu
Auszahlung London — — Staatseis mandel A.⸗G.
24,560 G. 133,20 G., Oslo 129,80 G.,
Paris Murany 84,90, 221,00, Leykam
Reichsanl. 1949
Lahmeyer 148,50.
Am sterdam, 10. November.
Wertpapiere.
rt a. M., 10. November. (D. N. B.) jMuantepec abg. S, 00, 124,50. Cement Heidelberg 165,00, 140,99), Ph. Holzmann — —, Mainkraftwerke — —,
Hamburg, 10. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.! Dresdner Bank 107 50, Vereinsbank 124,00, Lübeck-Büchen 80,00, Hamburg⸗ Hamburg⸗Südamerika 39.00, Nordd. Lloyd Alsen Zement 165,900 G.,, Dynamit Nobel 88,50, Guano Holsten⸗Brauerei
5
B 6 15,25,
rger Gummi — —,
Neu Guinea 375,00 G.. Otavi 387 /.
Wien, 10. November. (D. N. B.) Amtlich. In Schillingen.] 5 o½ Konversionsanleihe 1934/59 104,900. 3 0½ Staatseisenb. Ges. Prior. J —X — — Donau⸗Save⸗Adria Obl. 74,75, Türkenlose — —, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein ——, Ungar. Creditbank 35,20. Dynamit Nobel 422,00, Scheide⸗ — — A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A Brown-⸗Boveri⸗Werke 43,00, Siemens⸗Schuckert 152,90, Brüxer Kohlen —, —, Alpine Montan 37,80, Felten u. Guilleaume 160,00, Krupp A.⸗G., Berndorf 132,50, Prager Eisen — —, Rima⸗ Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G.
enbahnges.
Skodawerke — —. Josefsthal 45,00, Steyrermühl 93,00. (D. N. B.) (Dawes) 19,25,
5 0/0 Mexik. äußere Gold 13,25, 443 u Irregation 9, 25, 5 o/ Tamaul. S. 1 abg. Aschaffenburger Buntpapier Dtsch. Gold u. 271,00, Dtsch. Linoleum 167,90, Eßlinger Masch. 102,00, Gebr. J Rütgerswerke Häffner — —, Westeregeln 138,50, Zellstoff Wald⸗
zunghans
7 0 Deutsche 54 0½ Deutsche Reichsanl. 1965
[
kirchen Goldnt. 1934 — —
nn, ant Pfdbr. jpö? =.
winnber. Obl. 1930 55,00 B., Zert. v. Aktien 35,265,
Banken Zert. — —,
Too Dtsch. Kalisynd. Obl. S. 6353, Too Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1966 — — 609 ht
1949 —— 6 00 J. G. Farben Obl. 1945 — — Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 — —. 70 /0 Rhein.⸗Westf. Bod h
oo Rhein-Elbe Unton binn 1946 — —, Too Rhein. Westf. E. ⸗Obl. 5 jähr. Noten —— Siemens⸗Halske Obl. 1935 — —
68 o Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 — —, J. G. z 7 oo Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1955 * 6090 Eschweiler Bergw. Obl. Obl. —— 600, Siemens u. Halske Obl. 1950 — — Ford Akt. (Kölner Emission) — —.
Dun 50
1 lei u. ,
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6 0½ Harp. Bergb.⸗Obl. m 7o/9 Mig
6 o Siemens-Halske zen! 70/9 Verein. Stahlw. Obl. 1951.
.
1952 — — Kreuger u. Toll y
Den
Mailand 28,123,
* I.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
der vorigen Versteigerung.
Aires) ...
Antwerpen) . Brasilien
Warschau 25, 60. Dan) (ll
Schlußkurse, amtlich.) Fang da (Meant:
Kopenhagen Prag Estland Prag — —, Wien Griechenland (A
— — Belgrad Holland (Amste
B.) [Amtlich.! Berlin . Brüssel Sslo 45.55,
Iran (Teheran)
Italien (Rom Mailand) r.
73,50, Mailand 22,92,
C 5 77,50, Auszahlung Jugoslawien
London 22,40, Lettland (Riga)
ir, Norwegen (Osl Oesterreich (Wi Polen (Warsch
Stockholm
247,35,
London 19,40,
Washington
Kopen⸗ Warschau
1 Dollar 5, 0569, 1 engl.
Spanien (Mad
77 7*
Wien 77,75,
Verein. Staate Amerika (New
Aegypten (Alexandrien und Kairo ... Argentinien (Buenos
Belgien (Brüsfeĩ u. (Rio de Bulgarien (Sofia) .
Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). .
(Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). .
und Rotterdam) ..
Island (Reykjavik) .
Japan (Tokio u. Kobe) (Bel⸗ grad und Zagreb).
Litauen (Kowno / Kau⸗
Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm
und Göteborg) .. Schweiz (Zürich,
Basel und Bern).
n d n,, Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.)
1I. November Geld Brief
12, 445 12476 o, ß9 O 696 42,11 42,19
o, 144 0, 146
5047 3,05
2491 2496 54.27 5432 oi 4714 12,145 12,175
67,93 68,07 36 557 11355 11,57 2553 2,55?
134.02 134,28 15653 15, ĩ ä,, öl, 56
1399 13,1 ros G11
5,654 H, 666 48, is 48, 26
41,99 42.02 oi 61,1 18, 35 18 605
47, 0 47, 14 11,025 11,045
UL ägypt. Pfd. 1Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
l kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden Lengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen U türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1Dollar
eal) .
then) rdam
und
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62 72 . 2202 d 59 19852 1331 2193
62 50
57,19
21,98 8771 1978 1,320
2, 489
rid u.
n von Vork)
10. November Geld
12,43 O0, 690 12,11
o, 144 3047 2192
54.
1701
12.13
67,93 5,355
1154 2353
133,62 Ih, oz 5441
13,9) 66s
h, Hh 18.1
4194 0 ß 18355
47 04 11, 0s6
Brief 12,16
Berichte von auswärtigen Warenmärkten
London, 10. November. (D. N. B.) Die letzte diesäh Kolonialwollversteigerung beginnt am 17. November und sth voraussichtlich am 2. Dezember 1936. Das Angebot umfaßt gesamt 100 550 Ballen und dürfte damit nur wenig größer sen bei der Septemberversteigerung (100 500 Ballen). f entfallen 52 350, auf Neuseeland 41 150, auf Südafrika 16h, Kenya 1000, auf Südamerikg 1800 und auf England 2600 R Die Preise dürften voraussichtlich 5 G höher liegen als am G
Auf Ausfn
Manchester, 10. November. (D. N. B.) Garne lagen i fest, das Geschäft ist aber ruhiger geworden. A hinterließ die amtliche amerikanische Baumwollschätzung nachhah Eindruck, die Preise waren aber im allgemeinen behauptet.
Am Gewehem
0,694
Ausländische Geldsorten und Banknoten
4219
0146 3 hz
Sovereigns ...... 2, 496
20 Franes⸗ Stücke 6 Gold⸗Dollars 26 Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische . . . .. , ,, Brasilianische Bulgarische . Canadische .. Dänische ... d,, Englische: große. 14 u. darunter Estni chte nn,, Französische Holländische ..... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... in,, Litauische .. Norwegische ..... Oesterreich.: große. . 100 Schill. u. dar. Polntsti;⸗ RNumänische: 1000 Lei und neue hb00 Lei unter 500 Lei . .. Schwedische Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. ö Tschechoslowakische: 000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter ,,,, Ungar.
.
133,88 15.17 54 5
13,1 6710
h, bb 4821
4202 hl, 6s 19, 0h
4714 II 035
Notiz für Stück
1Dollar 1 Dollar 1Pap.⸗ 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
IL kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden Uengl. Pfund Lengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Jloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen türk. Pfund 100 Pengö
II. November Geld Brief 20,8 20,46 16,16 16,22 1185 4.266
24h 2,471 245 7,17 6663 G6sz 41 J6 4217
0, 1235 G,. 116
2453 2,473 61, 0z b]. 28 476065 47,35 117 1216 1717 17.16
ö 1150 1 133 35 134537
1257 18,03 564 56
70 4.6 gast; 61,16
J 00 4920 Hoh ,
10. Noben Geld 20,38 16,16
4, 185
2, 465 2, 46 0, 662 41,96 0, 125
Peso
2164 ol, ol 1760 12166 17165
529 11.15 133.20 12,9)
5, 5 41,0 hM 49, 00 7 6b
7 69 57 36 or 36
8
Sffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs., und Strafsachen. 2. Zwangs versteigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
7. Aktiengesellschaften,
„Kommanditgesellschaften auf Aktien,
9. Deutsche , n 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Unfall ⸗ und Invaliden versicherungen.
13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. K Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
l. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
167638]. Steuersteckbrief
und Bermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Ernst Stein, geboren am 15. Februar 1890 zu Bochum, und seine Ehefrau Anna geborene Stein, ge⸗ boren am 16. Oktober 1899 zu Paderborn, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Grunewald, Egerstr. 12, zur Zeit im Ausland, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 118 126, — RM, die am 20. September 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗
Anderungen redaktioneller
schlag von 5. v. H. für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Relchssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil 1 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 93]; 1935 Seite 850) wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 3z 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzüusetzende Geldstrafe und alle im Ste uer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an die Ste uerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, späte⸗ stens innerhalb eines Monats dem unter⸗ zeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er be⸗ weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung
(5 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) be⸗ traft. Itch § 11 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes so⸗ wie jeder andere Beamte der Reichsfinanz⸗ verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im In⸗ land betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen. ⸗ Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Wilnersdorsf, d. 23. 10. 1936. Finanzamt Wilmersdorf⸗Süd. (Unterschrift.)
47067 —⸗ . In der Strafsache gegen den Flieger Kurt Brenuholt, 1. Komp. Flieger-Er⸗
Fahnenflucht wird die Fahln erklärung und Beschlagnahmetn, vom 29. 9. 1936 gemäß 8 281 . aufgehoben, da ihre Gründe weh sind. . Königsberg, Pr., 6. Novemhh
Luftwaffengericht J.
Der Gerichtsherr. Odebrecht, Sberstleutum Der Vertreter der Anklagt. Kuwert, Gerichtsassessor
Verantwortlich
für Schriftleitung (Amtlicher, .
amtlicher Teih, In zeige nte den Verlag: Präsident Dr. S
in , s
ür den Handelsteil und den,
ö. Teil: Rudolf. vn
in Berlin. Schneern
Druck der Preußischen 21
und Verlags⸗ i ee i r Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsenbeila
satzabteilung 11, Neukuhren, wegen
zwei Zentralhandelsregister⸗
mn Deutschen Meichsanzei
Erste Beilage
ger und Preußischen Staatsanzeiger
r. 264
Berlin, Mittwoch, den
11. November
1938
Ane Druckaufträge müsfen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller
Art und Wortkürzungen werden
vom Verlag nicht vorgenommen.
Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
‚Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
69]. Steuerste ckbrief ud Vermögens beschlagnahme. er Kaufmann Otto Grüunthal, ge⸗ en am 13. September 1882 zu Breslau, seine Ehefrau Martha geborene Neu⸗ mn verw. Rosenthal, geboren am 6. Mai B zu Lyck, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ mersdorf, Jenger Str. 5, zur Zeit im lande, schulden dem Reich eine Reichs⸗ btsteuer von 31 109, — RM, die am uli 1936 fällig gewesen ist, nebst einem chlag von 5 v. H. für jeden auf den punkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ genen halben Monat. jemäß 59 Ziffer 2 ff. des Reichsflucht⸗ ergesetzes (Reichsste uerblatt 1934 Seite Neichsgesetzblatt Teil L 1931 Seite 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, gt; B Seite 850) wird hiermit das inlän⸗ je Vermögen der Steuerpflichtigen zur herung der Ansprüche auf Reichsflucht⸗ er nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 rl des Reichsfluchtsteuergesetzes fest⸗ tzende Geldstrafe und alle im Steuer— Strafverfahren entstandenen und ent⸗ enden Kosten beschlagnahmt. s ergeht hiermit an alle natürlichen suristischen Personen, die im Inland Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— alt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ en oder sonstige Leistungen an die erpflichtigen zu bewirken; sie werden it aufgefordert, unverzüglich, späte⸗ innerhalb eines Monats dem unter— neten Finanzamt Anzeige über die Steuerpflichtigen zustehenden Forde— zen oder sonstigen Ansprüche zu en. ker nach der Veröffentlichung dieser anntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ an die Steuerpflichtigen eine Leistung
irkt, it nach 5 10 Abs. 1 des Reichs‘
ststeuergesetzes hierdurch dem Reich nüber nur dann befreit, wenn er be⸗ k, daß er zur Zeit der Leistung keine ltnis von der Beschlagnahme gehabt ind daß ihn auch kein Verschulden an Unkenntnis trifft. Eigenem den steht das Verschulden eines Ver⸗ rs gleich. reine Anzeigepflicht vorsätzlich oder asiig nicht erfüllt, wird nach 5 10 5 des Neichsfluchtste uergese tzes, sofern der Tatbestand der Ste uerhinter⸗ ng oder der Steuergefährdung „ot, 402 der Reichsabgabenordnung) t it, wegen Ste ue rordnungswidrig⸗ FS(äl3 der Reichsabgabenordnung) be⸗
ich II Abs. 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ ee ist seder Beamte des Polizei- und erheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ is und des Zollfahndungsdienstes fo⸗ eder andere Beamte der Reichsfinanz⸗ zaltung, der zum Hilfsbeamten der ttsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, keuerpflichtigen, wenn sie im Inland öffen werden, vorläufig festzune hmen. ergeht hiermit die Aufforderung, die genannten Steuerpflichtigen, falls sie jnland betroffen werden, vorläufig ahmen und sie gemäß 5 11 Abs. eichsfluchtste uergese tzes unverzüglich untsrichter des Bezirks, in welchem se stnahme erfolgt, vorzuführen.
. lin⸗Kitmers dorf,
L. Ottober 1936.
Ymanzamt Wilmersdorf⸗Süd.
(Unterschrift.)
* Steuerstectbrief 19 ermögensbeschlagnahme. aufmnann Emil Nußbauin, ge⸗ Ene, Oktober 1882 zu Hersfeld, und e stau Elfriede, geborene Bachstitz, r an 5. Juni 1892 zu Breslau, nch uhaft in Berlin⸗Grunewald, . udamm 84, zur Zeit im Aus—= iu de dem Neich eine Reichsflucht⸗ . . RM, die am 15. Sep⸗ ä bötz sällig gewesen ist, nebst einem et ren. 3 v,. H. für jeden auf den 6. . Fälligkeit folgenden ange⸗ na en Monat. a Jiffer z ff. des Rieichsflucht⸗ ö Reichs ste uerblatt 1934 Seite löärhsgesetzblatt Teil 1 1631 Seite Cet S*ite o. 1; 1934 Seite 392, ai; dete , inlän⸗ gen der Steuerpflichtigen zur n Anspricche auf. Nie ich flucht. hijfer! nsch lagen auf die gemäß fe hend es Neichsfluchtste uergesetzes * n Geldstrafe und alle im Strafverfahren entstandenen
s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an die Ste uerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, späte⸗ stens innerhalb eines Monats dem unter— zeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung die ser
Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ ung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 19 Abs. 1 des Reichs—⸗ fluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er be⸗ weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver— schulden steht das Berschulden eines Ver— treters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 19 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofe rn nicht der Tatbestand der Steuerhinter— ziehung oder der Steuergefährdung (G8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Ste ue rordnungswidrig⸗ leit 5 413 der Reichsabgabenordnung) be— straft.
Nach 5 11 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs— dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs— sinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Ste uerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzune hmen. .
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Ste uerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Abf. 2 des Reichsfluchtste uergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Ver⸗
Berlin⸗witmers dorf, den 27. Oktober 1936. Finanzamt Wilmersdorf⸗Süd. (Unterschrift.)
47066 Ste ner sterkbrief
un Vermögensbeschlagnahme.
Ter Effektenmakler Rudolf Walter, geboren am 17. August 1898 zu Berlin, geschieden, zuletzt wohnhaft in Berlin Wilmersdorf. Babelsberger Straße 49, zur Zeit im Ausland, schuldet dem Reich eine Neichsfluchtsteuer von 6039,50 RM., die am 1. September 19656 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs— fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 Seite 599; Reichsgesetzbl. Teil 1 1931 Seite 659; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer— pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß z 9 Ziffer 1 des Reichs= fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer- und Straf— verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗= lich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehen den, Forderungen oder sonstigen An— sprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Abf. 1 des Neichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver— schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver— schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der
teuerhinterziehung oder der Steuer— gefährdung (565 396, 402 der Reichsab⸗
entste : tstehenden Kosten beschlagnahmt.
gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer—
ordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abf. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Po— lizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll— fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbegmten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer— pflichtigen, wenn er im Inland be— troffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un— verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor— zuführen.
Berlin⸗Wilnersdorf, 24. Okt. 1936.
Finanzamt Wilmersdorf-Süd. Unterschrift.)
3. Aufgebote.
171069] Aufgebot.
Der Heinrich Neuenfels in Krefeld, Breite Straße 25, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen Sparkassenbuches Nr. 290843 der Städt. Sparkasse, Krefeld, ausgestellt auf Heinrich Neuenfels, Kre— seld, Uerdinger Straße 3. mit einem Guthaben von 165255 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert. spätestens in dem auf den 16. März 1937, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2062, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä— rung der Urkunde erfolgen wird.
Krefeld, den 6. November 1936.
Amtsgericht. Abt. 14.
17070
Der Kaufmann Heinrich Stevens, Dinslaken ⸗ Friedrichsfeld. v. Einem Straße 93a, hat das Aufgebot des an— geblich verlorengegangenen, am 15. Ok- tober 1936 fälligen und bei der Firma Dietrich Schroer, Bankgeschäft in Dins— laken, zahlbaren Wechsels über 2865.36 Reichsmark, der von ihm auf den Kauf— mann Wilhelm Taddigs, Dinslaken, Blücherstr 47, gezogen worden ist, be— antragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den J. Juni 1937, 117 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 23, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Wechsel vor— zulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos— erklärung erfolgen wird.
Dinslaken, den 28. Oktober 1936.
Amtsgericht.
7068 Aufgebot.
Ehefrau Robert van Beek in Krefeld, Königstraße 153, hat das Aufgebot des am 12. 1930 von der Städtischen Hinterlegungsstelle in Krefeld unter Ein⸗ nahmebuch Nr. 350 über die Hinter⸗ legung des Grundschuldbriefes Willich Bd. 33 Bl. 1527 Abt. III Nr. 4 1500 RM ausgestellten Hinterlegungsscheines bean— tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. März 1937, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ salls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Krefeld, den 6. November 1936. Amtsgericht. Abt. 14.
17071 Beschlus.
Der am 4. April 1869 in Stralsund als Sohn des zuletzt in Stralsund wohn— haft gewesenen Regierungsbotenmeisters Hermann Albert Saune und dessen Ehefrau Elise Therese Christiane geb. Fick geborene Kaufmann Johannes Sanne ist am 15. Dezember 1935 in Stettin, seinem letzten Wohnsitz, ver— storben. Seine nächsten gesetzlichen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Da nunmehr seine Erben nicht bekannt sind, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 25. Jaunar 1937 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmel— dung zu bringen, widrigenfalls die Fest— stellung erfolgt, daß ein anderer Erbe als die Stadt Stettin nicht vorhanden ist. Der Wert des reinen Nachlasses beträgt ewa 1200 Reichsmark.
Stettin, den t. November 1936.
Das Amtsgericht. Abteilung 4.
17073
Durch Ausschlußurteil vom 10. Ok— tober 1936 ist die ausgeloste Teilschulo— verschreibung der Bielefelder Keks— fabrik Stratmann & Meyer Aktien— gesellschaft (vormals Kommanditgesell schaft) Lit. A Nr. 2 zum Nennwert von 00. — RM — Aufwertungsbetrag — über ein im August 1965 durch die Bielefelder Keksfabrik von der West— fälisch Lippischen Vereinsbank Akttien— esellschaft in Bielefeld aufgenommenes
27.
Tarlehn von 2000, — M als Teilbetrag
einer Anleihe von 500 000, — „ für kraftlos erklärt worden. Bielefeld, den 7. November 1936. Das Amtsgericht.
476072
Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: Die auslosbare Schatz⸗ anweisung des Deutschen Reichs von 1423 „K. Buchstabe a Nr. 007 193 über 300 GM; die 6 zinsige Preußische Schatzanweisung von 1933 Folge 1, Buchstabe D, Abschnitt 11 Nr. 3669 über 250. RM, fällig am 20. 1. 1936; die Aktien⸗Urkunde der „Kraft“ Versiche— rungs-Aktien⸗-Gesellschaft des Automo— bil-⸗Clubs von Deutschland in Berlin über die 10 Aktien Nr. 411— 420 über 19 009 Mark, umgestellt auf 10 060 RM; die Anteilscheine zu den 1 KRigen Liquidations — Goldpfandbriefen der Preußisshen Boden Credit⸗-Actien Bant in Berlin Em. VII Nr. 19113 über 100 GM und Rr. 14081 über 200 6M; das 4½ ige Goldzertifikat der Deut— schen Centralbodenkredit-Aktiengesell⸗ schaft in Berlin Em. 3 b. H. Nr. 5665 über 30 GM: die 8 „Higen Gold-Hypo⸗ thekenpfandbriefe der Preußischen Pfandbrief Bank in Berlin Em. 50 Serie 10 Lit. DO Nr. g193/ gf über je 100 GM, Em 50 Serie 10 Lit. C Nr. 342/44 über je 500 GM; die 5 „igen Goldpfandbriefe der Preußischen Lan— despfandbriefanstalt in Berlin II C Nr. 4307116 über je 500 GM, Reihe III D Nr. 6921/30, 7102/6, 7296/9, 300, 7863/4, 7859, S317. S396 über je 1009 GM; der 4½ *, (früher 8 „ige Goldpfandbrief der Preußischen Zen⸗ tralstadtschaft in Berlin Reihe 21 Rr. O 491 über 500 GM. (455. Gen. IHI. 1. 36)
Berlin, den 28. Oktober 1936.
Das Amtsgericht Berlin.
4. deffentliche Zustellungen.
17074 Oessentliche Zustellung.
Es klagt in 3. b. R. 39 35 Frau Emma Knnert geb. Krüger, Mallnow, Kreis Lebus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dalichow. Frankfurt, Oder, gegen ihren Ehemann, Melker Fritz Kunert, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung gemäß s 15657 B. G.⸗B. mit der Aufforderung, sich durch einen Prozeßbevollmächrigten vertreten zu lassen. Verhandlungstermin am 31. De— zember 1936, 19 Uhr, Landgericht Frankfurt, Oder, Zimmer 236.
Frankfurt, Oder, 7. Novbr. 1936.
Landgericht, Geschäftsstelle.
417975 Oeffentliche In stellnng. Der minderjährige Johannes Walter Lesch in Chemnitz, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, das Jugend- und Wohlfahrtsamt der Stadt Chemnitz — Abteilung Amtsvormundschaft — in Chemnitz, Wiesenstraße 1, klagt gegen den Metallarbeiter Wenzl Streit⸗ berger, früher in Chemnitz, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, mit dem Antrage: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auf die Zeit vom 1. Januar 1932 bis 31. Dezember 1935 den im Urteile des Amtsgerichts Chemnitz vom 14. Juli 1991 — 15 Cg 33131 — festgesetzten Unterhalt im Ge⸗ samtbetrage von 1950, — RM zu zahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Chemnitz auf den 29. De⸗ zember 1936, vormittags 9iz Uhr, Zimmer 271811, geladen. Kläger ist Armenrecht bewilligt worden. Chemnitz, den 5. November 1936. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
17078) Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Arno Wehner in Krummenfließ, vertreten durch seinen gerichtlich bestellten Vertreter, den Bauern Gustav Pischke in Krummen fließ, Kreis Flatow, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Eberle in Flatow, klagt gegen den Händler Ewald Wehner, zuletzt wohnhaft in Stenzig, Kreis Weststernberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen AUnterhaltsrente mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von vierteljährlich 75, — RM. Zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits wird der Be— klagte vor das Amtsgericht in Flatow, Zimmer Nr. 12, auf den 23. Dezem—⸗ ber 1936, 9 Uhr, geladen. Flatom, den 6. November 19353. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 167853 Oeffentliche Zustellung. Heinz Drexler, geb. T7. August 1922, klagt gegen Franz Taver Schmid, Taglähner, geb. 5. 11. 1897 in Gra fertshofen, zuletzt in Alleshausen, Kr. Riedlingen, 1 — mit dem An⸗
trag, für Recht zu erkennen, an den
Kläger aus Unterhalt für die Zeit vom 1. 1. 1927 bis 31. 12. 1935 den Betrag von 4200, — RM zu zahlen. Der Be— klagte wird zur mündlichen Verhand— lung vor das Amtsgericht Riedlingen auf Freitag, den 18. Dezember 1936, vormittags su Uhr, geladen. Amtsgericht Riedlingen, Württ.
Oeffentliche Zustellung. minderjährige Kind Marlies Michaelis in Aschersleben klagte gegen den Melker Kurt Wittig, früher in Drohe, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Klage ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, einschließlich der durch Urteil des Amtsgerichts Uelzen vom 9. August 19535 (4 C 560 / 35) fest⸗ gestellten Unterhaltsrente von monatlich AD, — RM, eine im voraus zahlbare Unterhaltsrente von 90 — RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Uelzen auf den 14. Januar 18937, vormittags 9 Uhr, geladen. Amtsgericht Uelzen, 4. 1956.
47079
Novbr. 17MQ7] Ceffenttiche Zuftellung. Die Witwe Adele Lüdemann, geb. Zapp, in Efsen, Ittenbachstraße 12, Prozeß bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Tr. Schultz und Dr. Menge⸗ ring in Duisburg, klagt gegen die Frau Julie Luise, genannt Etizabet Mack, geb. Zapp, zuletzt wohnhaft in Men—⸗ doza (Argentinien, Calle Rivadavia 1583, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Zustimmungserklärung mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, in gerichtlich oder notariell beglaubigter Form ihre Zustimmung zu erklären zum Verkauf des im Grund buche von Essen Band 105 Blatt 44 eingetragenen Grundstücks 3. Hagen— straße 2, auf welchem für sie ein be⸗ dingtes Nacherbenrecht eingetragen ist, und das Urteil für vorläufig vollstreck—⸗ bar zu erklären, notfalls gegen Sicher⸗ heitsleistung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Essen, Zweigertftraße 52, Zimmer 146, auf den 19. Dezember 1936, vormit⸗ tags 9 Uhr, geladen.
Essen, den 4. November 19365.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 17076] Oeffentliche Zustellung.
Der Dentist Augnst Schöneck in Essen⸗Kray. Am Bocklerbaum 5, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Maase in Essen, klagt gegen den Ver— treter Werner Rosenberg, früher in Essen, wegen Forderung aus Wechseln mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 560, — Reichsmark nebst 5 *, Zinsen seit dem 5. Mai 1936. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Essen auf den 19. Dezember 1936, vormittags H Uhr, geladen.
Essen, den 5. November 1936.
Das Amtsgericht. 46789 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elifabetha Michels, Möbelhandlung in Völklingen, Hofstatt— straße 178, Klägerin, klagt gegen die gesch. Ehefran Alexandrina Wagner, früher in Saarbrücken-Jägersfreude, Hauptstr. 129, jetzt unbekannten Auf— enthalts, Beklagte, wegen Herausgabe mit dem Antrage, die Beklagte kosten⸗ fällig und vorläufig vollstreckbar zu ver— urteilen, an die Klägerin folgende Sachen herauszugeben: eine kompl. Küche, bestehend aus 1 Schrank, 1 An⸗ richte, ? Stühlen und 1 Tisch. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird die Beklagte vor das Amts— gericht in Saarbrücken, Langemarckstr. Nr. 9 altes Landgerichtsgebäude, auf den 23. Dezember 1936, vormit⸗ tags 9M Uhr, Saal 37, geladen.
Saarbrücken, den 3. November 1936.
Kuntz, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
S. Verlust. in . Zundfachen.
Verlustanz.: Kraftf. Br. Ia Nr. 658 625, Rollfix, L. K. W. 1A 117170, Fahrgest. Nr. 81, Motor⸗Nr. 99 —1232, zugel. für Fritz Baum, Berlin-Char⸗ lottenburg, Waitzstr. 17.
Berlin, den 28. Oktober 1936.
Der Polizeipräsident in Berlin.
17089
Verlustanz.: Kraftf. Br. Ia Nr. 316872, Ford, L. K. W., 1 A 13 453, Fahrgest. Nr. A A 2321 112, Motor⸗ Nr. A A 2321112, zugel. . Metro⸗ Goldwyn Meyer Film A. G., Ber⸗ lin SW 68, Friedrichstr. 2X5.
Berlin, den 30. Oktober 1936.
Ter Polizeipräsident in Berlin.