Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12. November 1936. S. 2
Vesoldungsplan A.
Aufsfteigende Gehälter.
Besoldungsgruppe 12 8400 — gö00 — 10 600 — 11 600 — 12 600 RM Wohn ungsgeldzuschuß: IILin der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, II von der dritten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: 1. Reichslandwirtschaftsräte, 2. Reichslandwirtschaftsräte als Stabsleiter Hauptabteilungen des Verwaltungsamts ), 3. Direktor des Sberschiedsgerichts für Lieferstreitigkeiten, 4. Oberforstmeister im Reichsnährstand als Vorstand der Abteilung „Forst im Privatbesitz bäuerlicher und land⸗ wirtschaftlicher Betriebe“. b) Landesbauernschaften: Landwirtschaftsdirektoren.
bei den
Besoldungsgruppe 16 6200 — 7000 — 7800 — 8500 — g200 — 9900 — 10 600 RM Wohnungsgeldzuschuß: III. a) Zentraldienststellen: Oberlandwirtschaftsräte. b) Landesbauernschaften:
1. Oberlandwirtschaftsräte als Stabsleiter,
2. Oberlandwirtschaftsräte als Abteilungsleiter in heraus⸗ gehobenen Stellen mit besonders verantwortungs⸗ vollen Amtsaufgaben ?),
3. Oberforstmeister im Reichsnährstand in besonders wichtigen Stellen „, ö
4. Direktoren großer wissenschaftlicher Anstalten von be⸗ sonderer Bedeutung, soweit nicht in der Besoldungs⸗ gruppe B 10.
Besoldungsgruppe 2a 4890 — 5400 — 6000 — 6600 — 7100 — 7600 — 8100 — 8600 — 9100 — 9700 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, III von der dritten Dienstaltersstufe an.
Landesbauernschaften:
1. Direktoren wissenschaftlicher Anstalten von mittlerer Größe und Bedeutung,
2. Stellvertretende Direktoren großer wissenschaftlicher An⸗ stalten von besonderer Bedeutung,
g. Abteilungsdirektoren bei großen wissenschaftlichen Anstalten von besonderer Bedeutung mit mehreren wissenschaftlichen Arbeitskräften.
Besoldungsgruppe 2 7000 — 7500 — 8000 — 8500 — 8900 — 9300 — 9700 RM Wohnungsgeldzuschuß: III a) Zentraldienststellen: 1. Oberlandwirtschaftsräte, soweit nicht in der Besol⸗ dungsgruppe A 1b, 2. Oberforstmeister im Reichsnährstand.
b) Landesbauernschaften: Oberlandwirtschaftsräte, „Oberland wirtschaftsräte als Hauptstabsleiter 9, Oberlandwirtschaftsräte als Stabsleiter, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 1b), „Oberforstmeister im Reichsnährstand, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 2c 1.
Besoldungsgruppe 26 1. Abteilung (abgekürzt 26 1) 4800 — 5300 — 5800 — 6200 — 6600 — 7000 — 7400 — 7800 — 8200 — 8500 — 8800 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, III von der vierten Dienstaltersstufe an.
a) Zentraldienststellen: Landwirtschaftsräte. “)
b) Landesbauernschaften:
1. Landwirtschaftsräte?),
2. Landwirtschaftsräte als Stabsleiter 5),
3. Landwirtschaftsräte als Direktoren von anerkannten Ackerbauschulen,
4. Landwirtschaftsräte als Direktoren der für die prak⸗ tisch-pädagogische Ausbildung von Landwirtschafts⸗ lehrern anerkannten Landwirtschaftsschulen,
5. Landwirtschaftsräte als Direktoren von Landwirt⸗ schaftsschulen mit 4 und mehr, hauptamtlichen Lehr⸗ kräften (einschließlich des Direktors) mit der An⸗ stellungsfähigkeit als Landwirtschaftslehrer,
Oberforstmeister im Reichsnährstand,
7. Forstmeister als Direktoren von Forstschulen,
Direktoren oder stellvertretende Direktoren wissen⸗ schaftlicher Anstalten,
Direktoren und Abteilungsdirektoren bei fachlichen Lehr- und Versuchsanstalten größeren Umfangs,
i) Können eine durch den Haushaltsplan festzusetzende nicht— ruhegehaltfähige Zulage erhalten.
2) Die Bestimmung der Stellen hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.
3) Die Bestimmung der Stellen hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsforstmeister vorbehalten. .
) Können eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages in den Dienstbezügen zwischen den Besol⸗ dungsgruppen A 2b und A La erhalten. .
s) Können eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe von 900 RM erhalten.
o) Landwirtschaftsräte, die Abteilungsvorstände oder Unterabteilungsleiter in planmäßige Oberlandwirtschaftsrats⸗ stellen der Besoldungsgruppe A 1b eingewiesen werden, können zu ihren planmäßigen Tienstbezügen eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen ihren planmäßigen Bezügen und denjenigen der Besoldungsgruppe Ab erhalten.
„ Landwirtschaftsräte, die als Abteilungsleiter, Abteilungs⸗ vorstände oder Unterabteilungsleiter in planmäßige Oberland⸗ wirtschaftsratsstellen eingewiesen werden, können zu ihren plan⸗ mäßigen Dienftbezügen eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen ihren planmäßigen Be⸗ zügen und denjenigen der Besoldungsgruppe A 2b erhalten.
) Landwirtschaftsräte, die als Stabsleiter in planmäßige Oberlandwirtschaftsratstellen der Besoldungsgruppe A 1b einge⸗ wiesen werden, können zu ihren planmäßigen e , eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unter chiedsbetrages zwischen ihren planmäßigen Bezügen und denjenigen der Besol⸗
als
10. Studiendirektoren als Leiter höherer Landwirtschafts⸗ schulen und Kulturbauschulen.
Besoldungsgruppe 26 2. Abteilung (abgekürzt 20 2) 4600 — 5100 — 5500 — 5900 — 6300 — 6700 — 7100 7ö5h0 — 7800 — sido — 8490 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, III von der vierten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: 1. Landwirtschaftsräte, soweit nicht in der Besoldungs⸗ gruppe A 2c 1, . 2. Forftmeister im Reichs nährstand,. 3. Direktor der Hauptkasse des Reichsnährstandes. b) Landesbauernschaften: 1. Landwirtschaftsräte, soweit nicht in der Besoldungs⸗ ö A 2c 1, Landeskulturräte im Reichsnährstand, Forstmeister im Reichsnährstand, . Direktoren und stellvertretende Direktoren wissen⸗ schaftlicher Anstalten, soweit nicht in der Besoldungs⸗ gruppe A 2c 1, 5. Studienräte an höheren Landwirtschaftsschulen Kulturbauschulen. e) Kreisbauernschaften: Landwirtschaftsräte. Besoldungsgruppe 24 4800 — 5200 — 5600 — 6000 — 6400 — 6800 — 7200 — 7500 — 7800 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, III von der vierten Dienstaltersstufe an.
Zentraldienststellen: ö Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstandy.
und
Besoldungsgruppe 20
3600 — 4000 — 4400 — 4800 — 5200 — 5609 — 6000 — 6400 — 6800 — 7100 — 7400 RM
Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, III von der siebenten Dienstaltersstufe an.
Besoldungsgruppe 3a
8600 — 4000 — 4400 — 4800 — 5200 — 560090 — 6000 — 6300 — 6600 — 6900 — 7200 RM
Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, III von der siebenten Dienstaltersstufe an.
Landesbauernschaften:
1. Gartenbauoberinspektoren im Reichsnährstand als Leiter bon Lehr- und Versuchsanstalten für Obst⸗ Garten⸗ und Ge⸗ müsebau mit Musterbetrieben, soweit sie zugleich Leiter des Musterbetriebes sind,
2. Weinbauoberinspektoren im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 3 b 4800 — 5200 — 5600 — 6000 — 6400 — 6700 — 7000 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, III von der vierten Dienstaltersstufe an.
a) Zentraldienststellen: 1. Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 2d, 2. Bauamtmänner im Reichsnährstand.
b) Landesbauernschaften: 1. Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand, 2. Kulturbauamtmänner im Reichsnährstand, 3. Bauamtmänner im Reichsnährstand, 4. Forstamtmänner im Reichsnährstand.
e) Kreisbauernschaften: Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 36
3600 — 3900 — 4200 — 4500 — 4800 — 5100 — 5400 — 5700 - 6000 — 6300 — 6600 RM
Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis achten Dienstaltersstufe, III von der neunten Dienstaltersstufe an.
Landesbauernschaften: 1. Gartenbauoberinspektoren im Reichsnährstand 40), 2. Kulturbauoberlehrer im Reichsnährstand, 3. Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde als Abteilungsvorstände oder Unterabteilungsleiterinnen.
Besoldungsgruppe a2 3300 — 3550 — 3800 — 4050 — 4300 — 4500 — 4700 — 4900 — . 5100 — 5300 — 5500 RM Wohnungsgeldzuschuß: ; III bei Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwider⸗ ruflichen Stellenzulage von 906 RM von der sechsten Dienstaltersstufe an, im übrigen: 1IV. Landesbauernschaften:
1. Oberschullehrer im Reichsnährstand,
2. Gartenbauinspektoren im Reichsnährstand (als Fachlehrer an Lehranstalten für Obst-, Garten,, Gemüse⸗ und Weinbau),
„Direktorinnen von zweiklassigen Landfrauenschulen 1),
Lehrerinnen an der Oberklasse einer Landfrauenschule.
Besoldungsgruppe 4p 1. Abteilung (abgekürzt 4b 1) 4100 — 4400 — 4700 — 4950 — 5200 — 5500 — 5800 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV
a) Sent gl⸗ ien telle, ö 1. Verwaltungsoberinspektoren im Reichsnährstand.
) Die Bestimmung der Stellen hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.
1) Gartenbauoberinspektoren als Unterabteilungsleiter können eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulage bis zu 400 RM erhalten. . .
a) Direktorinnen von Schulen mit mindestens 4 haupt— amtlichen Lehrkräften mit der n ,. für Ober⸗ klassen an Landfrauenschulen erhalten eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 900 RM von der fünften Dienstaltersstufe an; die Direktorinnen der übrigen zweiklassigen Schulen können eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 400 RM von der dritten Dienstaltersstufe
—
b) Landesbauernschaften:
Verwaltungsoberinspektoren im Reichsnährstand
Rechnungsoberrevisoren im Reichsnährstand,“
Kulturbauoberinspektoren im Reichs⸗ nährstand
Bauoberinspektoren im Reichsnähr⸗ stand
1
als Dienst .
Besoldungsgruppe 4b 2. Abteilung (abgekürzt 4b 2)
3000 — 3250 — 3500 — 3750 — 4000 — 4250 — 4500 — T5 5000 — 5250 — 5500 RM
Wohnunggsgeldzuschuß:
Vin der ersten und zweiten Dienstaltersstufe,
IV von der dritten Dienstaltersstufe an.
Landesbauernschaften:
1. Rechnungsrevisoren im Reichsnährstand,
2. Kulturbauoberinspektoren im Reichsnährstand, 3. Bauoberinspektoren im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 46 1. Abteilung (abgekürzt 40 1)
2800 — 3100 — 3400 — 3600 — 39060 — 41509 — 4400 — 465
4900 — 5100 — 5300 RM
Wohnungsgeldzuschuß: Vin der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, IV von der dritten Dienstaltersstufe an.
a) Zentraldienststellen: Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand als Buchhun bei der Hauptkasse des Reichsnährstandes.
b) Landesbauernschaften: 1. Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand in wi tigeren Stellen, . ‚. 2. Ackerbauschullehrer im i n, 3. Kulturbauschullehrer im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 46 2. Abteilung (abgekürzt 40 2)
2800 — 3050 — 3300 — 3550 — 3800 — 4000 — 4200 — 44
4600 — 4800 — 5000 RM
Wohnungsgeldzuschuß: Vin der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, H von der vierten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: ; J 1. Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand, 2. J in besonders herausgehoben tellen, . 3. Zentralkanzleivorsteher im Reichsnährstand. b) Landesbauernschaften: ö „Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand, Kulturbauinspektoren im Reichsnährstand, Bauinspektoren im Reichs nährstand, ; Garteninspektoren im Reichsnährstand in besont wichtigen Stellen, „Direktorinnen von Landfrauenschulen i), Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltm kunde, ; Wirtschaftslehrerinnen, Gartenbaulehrerinnen h Siedlerberaterinnen mit abgeschlossener Ausbildung! Lehrerinnen der landwirischaftlichen Haushalt kunde oder einer gleichwertigen Ausbildung, Geflügelzuchtberater, Meiereiberater.
Besoldungsgruppe 4 1 e800 — 3050 — 3300 — 3550 — 3800 — 4000 — 4200 RM
(künftig wegfallend)
Wohnungsgeldzuschuß: Vin der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, 1V von der vierten Dienstaltersstufe an. k Beamte, die von den Vorgängerorganisationen des Reichs sn ,, übernommen wurden und die noch vor dem Eintrit, echtsnachfolge eine der Ergänzungsprüfung des Reiches j Vermerk zur Besoldungsgruppe A 44 der Reichsbesoldungs old entsprechende Prüfung abgelegt haben oder die nach den En n der Vorgängerorganisationen den hiernach geprüften Benn gleichgestellt sind.
Besoldungsgruppe 46 2800 — 3000 — 3200 — 3400 — 3600 — 3800 — 4000 — li 1300 — 4450 — 4600 RM
Wohnungsgeldzuschuß: Vin der ersten bis dritten , . IV von der vierten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: Hauptschriftgutverwalter. b) Landesbauernschaftzen: . 6 . 1. K im Reichsnährstand bei 9 schaftlichen Anstalten sowie Versuchs⸗ und Lehranst 2. Garteninspektoren im Reichsnährstand;. . . 3. Weinbau und Kellereiinspektoren im Reichsnährsn 4. Forstobersekretäre im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 41 9 2400 — 2600 — 2800 — zb0 — Bzo0. Za00 — 36060 — 1666 — 4366 RM
n
Wohnungsgeldzuschuß: . Vin der ersten bis fünften Dienstaltersstufe IV von der sechsten Dienstaltersstufe an.
a) Zentraldien ststellen: 28 Forstsekretäre im Reichsnährstand.
b) Landesbauernschaften: 1. Oberförster im Reichnährstand 15), 2. Bezirksförster im Reichsnährstand, 3. Forstsekretäre im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe ha j 2800 — 3000 — 3200 — 3400 — 3600 — 3750 — 39600 — 4200 RM Wohnungsgeldzuschuß: Vin der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, 1V von der vierten Dienstaltersstufe an.
5 ; „po Ell 1) Können eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche 6 ulage von 200 RM erhalten. . itt z is) Die planmäßig angestellten Oberförster erhalten fig
dungsgruppe A 1b erhalten.
an erhalten.
gehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 5
usübu
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12. November 1936. S. 2
Besoldungsgruppe 5 h
ems = 2560 — 280 — zego — zzob. 3400 — z6bo — 3800 ; . 4000 — 4200 RM Bohnungsgelbzuschuß: J . Vin der ersten bis fünften Dienstaltersstufe, V von der sechsten Dienstaltersstufe an. Fandesbauernschaften:
1. Kulturbausekretäre im Reichs nährstand n).
Bausekretäre im Reichsnährstand ).
Besoldungsgruppe 6 isoh — 2600 — 2750 — 2900 4 3050 — 3260 — 3350 — 3500 — 3600 RM Pohnungsgeldzuschuß: V gandesbauernschaften: Hufbeschlaglehrmeister im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 7a — 2800 — 2950 — 3100 — 3200 — 3300 — 3400 — 3500 RM Laöhnungsgeldzuschuß: V 9 3entraldien ststellen: Verwaltungssekretäre im Reichsnährstand. D Landes bauernschaften:
1. Verwaltungssekretäre im Reichsnährstand, 2. Erste Fischmeister im Reichsnährstand.
nö — 2500 — 2660
Besoldungsgruppe 76 2100 — 2550 — 2700 — 2800 — 2900 — 30090 — 3100 ; — 3200 Rm Lohnungsgeldzuschuß: ,
Besoldungsgruppe 8 a
2000 — 2090 — 2180 — 2270 — 2360 — 24650 — 25490 — 2620 — 2700 RM
Kohnungsgeldzuschuß: V
Landesbauernschaften:
1. Verwaltungsassistenten im Reichsnährstand,
2. Laboratoriumswerkmeister im Reichsnährstand, 3. Gartenmeister im Reichsnährstand,
4. Fischmeister im Reichsnährstand.
U Besoldungsgruppe 8p 17I0 — 1820 — 1930 — 2040 — 2140 — 2240 — 2330 — 2430 — 2520 — 2610 — 2700 RM Wohnungsgeldzuschuß: VI in der ersten bis vierten Dienstaltersstufe, V von der fünften Dienstaltersstufe an.
Besoldungsgruppe 9 100 — 1800 — 1900 — 2000 — 2100 — 2200 — 2300 — 2400 — 2500 — 2600 RM
Wohnungsgeldzuschuß: VI in der ersten bis vierten Dienstaltersstufe, Vvon der fünften Dienstaltersstufe an. Landes bauernschaften: Unterförster im Reichsnährstand.
Besoldungsgruppe 10 a
mh — 1690 — 1780 — 1870 — 1969 — 20660 — 2140 — 2230
— 2320 — 2400 RM Wohnungsgeldzuschuß: bei Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwider— ruflichen Stellenzulage, im übrigen: Ul in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, V von der siebenten Dienstaltersstufe an.
a Zentraldienststellen: Oberbotenmeister im Reichs nährstand 1), Hausverwalter im Reichsnährstand Y,
3. Amtsgehilfen im Reichsnährstand.
b Landesbauernschaften:
Maschinisten im Reichsnährstand ich.
Besoldungsgruppe 10
160 — 16990 — 1780 — 1870 — 1960 — 2050 — 2140 — . 2220 — 2300 RM Wohnungsgeldzuschuß: bei Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwider⸗ ruflichen Stellenzulage von der fünften Dienstalters⸗ stufe an, mübrigen: UU in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, Vvon der siebenten Dienstaltersstufe an.
ö Besoldungsgruppe 11 lölh — 1599 — 1680 — 1770 — 1860 — 1950 — 2010 — . 2120 — 2200 RM ohnungsgeldzuschuß: bei Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwider— ruflichen Stellenzulage,
im übrigen:
UL in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, von der siebenten Dienstaltersstufe an.
I Zentraldienststellen:
Amtsgehilfen im Reichsnährstand, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10a.
Dh Landesbauernschaften:
J. Botenmeister im Reichsnährstand 15, 2. Amtsgehilfen im Reichsnährstand, 3. Hausmeister im Reichsnährstand.
—
ichen Nur wenn sie eine abgeschlossene Fachausbildung einer staat⸗
uh, der staatlich anerkannten Fachschule besitzen, sonst Einreihung * Besoldungs gruppe A 7a.
tell Erhalten eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche benzulage von 300 RM.
Lietz Tieser Besoldungsgruppe werden nur solche Maschinisten
hehelellt, die handiverksmäßig vorgebildet sind und von denen zur
worde gn 'zer Amtsgeschäfte eine handwerksmäßige Vorbildung
. ird.
*) Erhalten
lelle eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche
nzulage von 200 RM.
Besoldungsgruppe 12 1500 — 1580 — 1650 — 1730 — 1800 — 1880 — 1950 — 2030 — 2100 RM Wohnungsgeldzuschuß: VI Landesbauernschaften: 1. Heizer im Reichsnährstand, 2. Hauswarte im Reichsnährstand, 3. Wächter im Reichsnährstand.
Vesoldungsplan B.
Fesfte Gehälter.
Besoldungsgruppe 5h 18 000 RM Wohnungsgeldzuschuß: 1 Reichslandwirtschaftsdirektoren.
Besoldungsgruppe 8 14 000 RM Wohnungsgeldzuschuß: II
Direktor des Oberschiedsgerichts für die landwirtschaftliche Marktregelung.
Besoldungsgruppe 10 10 000 RM Wohnungsgeldzuschuß: III
Direktoren großer wissenschaftlicher Anstalten (Forschungs— anstalten) von besonderer Bedeutung. ;
Bekanntmachung KP 230 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 11. November 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 5 3 der Anordnung 34 der Ueber— wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1936, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt— machungen KP 228 vom 9. November 19365 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 263 vom 10. November 1936) und
kP 229 vom 10. November 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 264 vom 11. November 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: .
Kupfer (Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) RM 60, 25 bis 62,25
Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X): Messinglegierungen (Klasse IX A) . RM 44,25 bis 46,25 Rotgußlegierungen (Klasse IX B). . 61,25 Bronzelegierungen (Klasse I C5. . 87, 75 Neusilberlegierungen (Klasse 1X D) .
Zinn (Klassengruppe XX): Zinn, nicht legiert (Klasse RX A) ..... RM 275, — bis 295, — . w, ,,,, , je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 26, — bis 27, — je 100 kg Rest⸗Inhalt RM 275, — bis 295, — je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 26, — bis 27, — je 100 kg Rest⸗Inhalt. „2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 11. November 1936.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
7 n
1 .
1
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Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks— aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Wien erscheinenden Druckschrift „Wiener Wirtschafts Woche“ verboten.
Berlin, den 6. November 1936.
Der Reichsführer⸗SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. d ni r, we st.
Nichtamtliches. Ver kehrswesen.
Einstellung von Diplomingenieuren für den höheren Dienft der Deutschen Reichspost. Die Deutsche Reichspost stellt junge Diplomingenieure der
Elektrotechnik (insbesondere der Fernmeldetechnik und des Maschinenbaus als Postreferendare in den Vorbereitungsdienst 6 den höheren Fernmeldedienst und Maschinendienst ein. Die Postreferendare bilden nach dem Bestehen der Postassessor⸗ prüfung den Nachwuchs für die Beamten des höheren Dienstes in beiden Fachrichtungen. Be werbungsgesuche sind an das Reichspostministerium zu richten. Beizufügen sind ein selbstverfaßter und , ,, Lebenslauf, zwei Lichtbilder (Vorder-, Seitenansichtz und Abschriften des Reife⸗ zeugnisses und der Zeugnisse über die Diplomvorprüfung und Diplomhauptprüfung. Die Bewerber werden unter Berufüng in das Beamtenverhältnis als Postreferendare eingestellt. Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der mit dem Bestehen der großen Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bei der Deutschen Reichspost — Postassessorprüfung — endet, wird ein Unterhaltszuschuß nach den allgemeinen Bestimmungen gewährt. Nach dem Bestehen dieser Prüfung und bei sonstiger Eignung wird der Postreferendar zum Postassessor angenommen und erhält als solcher Diäten nach den reichsgesetzlichen Vorschriften. Plan— mäßig angestellt wird er als Postrat in der Besoldungs— gruppe A2 e 2. Das Aufrücken in die Beförderungsstellen, Ober— postrat, Abteilungsdirektor usw, ist von der Eignung und den verfügbaren Planstellen abhängig. Die Bewerber für den höheren Fernmeldedienst müssen unter den für Fernmeldetechnik vor— gesehenen Vorlesungen und Uebungen mit dem Nachweis in der Diplomhauptprüfung u. a. Fernmeldetechnik, Telegraphen⸗ und Fernsprechtechnik und Hochfrequenztechnik erfolgreich besucht haben. Die Bewerber für den höheren Kraftfahr- und Maschinendienst müssen unter den für Maschinenbau vorgesehenen Vorlesungen und Uebungen mit dem Nachweis in der Diplomhauptprüfung u. a. Kraftfahrtechnik, Kraftfahrzeugbau, Maschinenbau mit Er⸗— folg besucht haben. Es ist erwünscht, daß sie den Führerschein für Personen- oder Lastkraftwagen besitzen.
Die Bewerber sollen möglichst das 27. Lebensjahr nicht über⸗ schritten haben, müssen Reichsangehörige arischer Abstammung sein und die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat eintreten. Es wird gefordert, daß sie den Gedanken der Volksgemeinschaft voll in sich aufge⸗ nommen und ihn auch bereits durch Mitarbeit in der Partei, ihren Gliederungen oder in den ihr angeschlossenen Vexbänden in die Tat umgesetzt haben. Frische sportgestählte Männer werden bevorzugt.
Der Binnenverkehr des Hafens Hamburg Januar = Geptember 1936.
Steigerung um rund 15 gegenüber dem Vorjahre.
Entsprechend der günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Reiches im Jahre 1936 hat auch der Binnenverkehr des Hafens Hamburg einen beachtenswerten Aufschwung in den Monaten Januar —-September genommen. Binnenschiffahrt und Eisen⸗ bahnverkehr (ohne Kraftwagenverkehr) haben einen Warenumsatz von 14,R2 Mill. t erreicht gegenüber 12,4 Mill. t in der entsprechen⸗ k und 11,5 Mill. t gegenüber der gleichen Zeit Der Binnenverkehr ist nach Mitteilung des Handelsstatistischen Amtes somit gegenüber dem Vorjahre um 1,8 Mill. t oder 14,8 h gestiegen und gegenüber 1933 sogar um 2,7 Mill. t oder 22,8 2. Ein Vergleich mit den entsprechenden drei Vierteljahren 1933 zeigt eine stärkere Zunahme des Binnenverkehrs, die verhältnismäßig doppelt so groß ist wie diejenige des Seeverkehrs. Hierbei zeichnet sich deutlich der durch die gesamtwirtschaftliche Belebung ein⸗ getretene innerdeutsche Verkehr ab, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Seeverkehr steht. Hier handelt es sich hauptsäch⸗ lich um den Verkehr mit Baustoffen und mit anderen heimischen Rohstoffen, der eine Folge der steigenden Industrialisierung des großhamburgischen Wirtschaftsgebietes ist.
Auch hinsichtlich der Verkehrswege sind im Jahre 1936 erheb⸗ liche Veränderungen gegenüber dem Vorjahre eingetreten. Wäh⸗ rend nämlich bis 19535 der Verkehrsaufschwung infolge der un⸗ günstigen Wasserverhältnisse auf dem Oberlauf der Elbe fast vor⸗
wiegend der Eisenbahn zufiel, ist erstmalig im Jahre 1935 die Binnenschiffahrt stärker als die Eisenbahn an der Steigerung beteiligt. Erstere erhöhte sich gegenüber dem Vorjahre um 1,5 Mill. t oder 31,2 9, letztere dagegen nur um 0,3 Mill. t oder 4,0 65. Trotzdem hat die Binnenschiffahrt ihren Anteil, den sie 1933 am gesamten Binnenverkehr hatte, noch nicht wieder erreicht. Der Anteil der Binnenschiffahrt ist bis 1935 ständig zugunsten des Anteils des Eisenbahnverkehrs gesunken, und zwar von 49,4 auf 39,6 55. Erst 1936 ist ihr Anteil wieder auf 45,3 * gestiegen, eine Entwicklung, die vorwiegend auf die außerordentlich günstigen Witterungsverhältnisse dieses Jahres zurückzuführen ist. Außer⸗ dem dürfte die Einführung des neuen Kraftwagentarifs am 1. April 1936 der Binnenschiffahrt zusätzlichen Güterverkehr ge⸗ bracht haben.
Aus der Verwaltung.
Aenderung der Vorschriften über Steuer⸗ befreiung von Eigenheimen.
Das Reichsfinanzministerium teilt mit:
Für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime besteht bekanntlich in gewissem Umfang Steuerbefreiung. Diese gilt nach der bestehenden Rechtslage für die bis zum 31. März 1937 bezugs⸗ fertigen Kleinwohnungen und für solche Eigenheime, die bis zum 31. März 1939 bezugsfertig werden. Mit der Gewährung der Steuerbefreiung wurde seinerzeit u. a. bezweckt, durch Belebung der Bautätigkeit zur Verminderung der Arbeitslosigkeit bei⸗ zutragen. Dieser Grund ist jetzt weggefallen. Während damals die Bautätigkeit und die Baustoffindustrie darniederlagen, besteht jetzt ein erheblicher Mangel an Baufacharbeitern. Auch die Bereit⸗ inn. von Baustoffen bereitet oft Schwierigkeiten, so daß die ristgemäße Errichtung unbedingt notwendiger Bauwerke manch⸗ mal in Frage gestellt ist. Die zukünftige Erstellung von Eigen⸗ heimen kann daher nicht mehr durch Steuerbefreiung besonders gefördert werden. In diesem Sinn wird die Frage demnächst gesetzlich geregelt werden. Um Härten nach Möglichkeit zu ver⸗ meiden, wird die Steuerbefreiung noch für Eigenheime gewährt werden, die bis zum 30. September 1937 bezugsfertig werden. Es wäre verfehlt, sich darauf zu verlassen, daß bei späterem Bezugs⸗ fertigerden Anträge auf Befreiung etwa deswegen genehmigt werden, weil sich die Finanzierung, die erforderlichen behörd— lichen Genehmigungen oder die Bauarbeiten (3. B. wegen Fach⸗ arbeitermangels, Baustoffverknappung oder Frosts) über Er— warten verzögert hätten. Die Bauherren müssen insbesondere mit der Möglichkeit rechnen, daß Bauarbeiter oder Baustoffe nicht zur Verfügung stehen oder entzogen werden, weil sie für reichs⸗ wichtige Bauten benötigt werden.
Verwendung von Sperrguthaben für die Zeichnung der Reichsanleihe.
Wie die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung bekannt gibt, können für die Zeichnung der vom Deutschen Reich aufgelegten 500 000 056 RM 413 26 ige auslosbare Schatzanweisungen von 1936, 3. Folge, Sperrguthaben der in den Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung Il, 5ö unter a—e genannten Art ohne Genehmigung von Ausländern verwendet werden. Dagegen ist eine Verwendung von Guthaben aus Sonderkonten Richt⸗ linien II, 55) nicht gestattet.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Freitag, den 13. November. Staatsoper: In der Neuinszenierung: Der fliegende Hol⸗ länder. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Die Orestie von Aischylos. Beginn: 1916 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Versprich mir nichts. Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.