Reichs und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 19. November 1936. S. 4
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Der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes Dr. Reischle in Kopenhagen.
Kopenhagen, 19. November. Der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes, Dr. Reischle, ist in Begleitung von Stabs⸗ hauptabteilungsleiter Beer und Adjutant SS⸗Obersturmführer Krause am Wontag nach Kopenhagen gefahren. Am Bahnhof wurden die deutschen Gäfte von dem Vertreter der Teutschen Ge— sandtschaft, Tr. Krüger, dem Vertreter des Deutsch-Dänischen Kulturveréins, Kapitän Ibsen und von Ministerialdirektor Walter vom Reichsernährungsministerium empfangen, der sich wegen Re⸗ gierungsverhandlungen zwischen Dänemark und Deutschland in Kopenhagen aufhält. Dr. Reischle und seine Begleitung waren am Montag abend Gäste der Deutschen Gesandtschaft. An diesem Empfang nahmen u. a. Vertreter des Dänischen Außenministe⸗ riums, des Landwirtschaftsrats, des Landwirtschaftsministeriums, der Nationalbank und der dänischen Wirtschaftsvereinigungen teil.
Am Dienstag abend hielt Dr. Reischle einen Vortrag vor dem Deutsch-Dänischen Kulturverein. Hierbei führte er u. a. aus, daß sich im Fahre 1932 die Schuldenlast der deutschen Landwirt⸗ schaft auf 12 Milliarden RM belaufen habe, Allein die Zinsen aus diefer Verschuldung beanspruchten nahezu „ des Jahreswertes der gesamten landwirkschaftlichen Erzeugung. Die Preise für land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse stellten sich im Vergleich zur Vorkriegs⸗ zeit indexymäßig auf 75 Punkte, die der landwirtschaftlichen Be⸗ darfsgüter aber auf 125 Punkte. Ohne ein gesundes Bauerntum vermag Deutschland aber auf die Dauer sich nicht lebenskräftig und schöpferisch zu erhalten. Deshalb wurden im September 1933 die beiden grundlegenden Gesetzeswerke geschaffen, die an die Bauern— befreiung des Freiherrn vom Stein anknüpfen und für alle Zu⸗ kunft die Grundpfeiler für das deutsche Bauern- und Volkstum abgeben: Das Reichserbhofgesetz und das Reichsnährstandgesetz. Hierdurch wurden die Bedingungen für eine gesicherte und gexechte Ernährung des deutschen Volkes zu volkswirtschaftlich tragbaren Preisen gesichert. Da sich aber der nationalsozialistische Staat nicht auf den Primivitätsstandpunkt stellt, sondern durch viele und mög⸗ lichst wertvolle Arbeit die Lebenshaltung aller Volksschichten zu verbessern sucht, hat er an einem umfassenden Leistungsaustausch, insbefondere mit befreundeten Staaten, allergrößtes Interesse. Trotz der Erzeugungsschlacht, die unserem Volke wenigstens das Allernotwendigste an Nahrungsgütern liefern soll und muß, bleiben zu der von uns angestrebten Lebenshaltung immer noch Lücken genug, die nur durch Einfuhren geschlossen werden können. Wenn wir als Gegenleistung auch nicht Gold und Devisen zu bieten hätten, so seien es aus der Fülle der deutschen Volkswirt⸗ schaft heraus verläßlichere, von Börse und Konjunktur unab⸗ hängige Werte, nämlich unseres Volkes vielgestaltiges Arbeitspro—- dukt. Wenn Dänemark von diesem Angebot reichlich Gebrauch mache, seien Absatzsorgen für seine Landwirtschaft überflüssig.
Am Mittwoch abend war der Stabsamtsführer Dr. Reischle beim dänischen Außenminister Munch eingeladen. Der Besuch von Dr. Reischle ist als ein günstiges Zeichen für den Verlauf der deutsch-dänischen Regierungsverhandlungen zu bewerten.
Wirtschaft
Weiter unveränderter Goldbestand bei der Niederländifchen Bank.
Amsterdam, 17. November. Der letzte Ausweis der Nieder⸗ ländischen Bank zeigt wiederum einen unveränderten Goldbestand von Fscg,9 Mill hfl. Die Inlandswechsel weisen mit 22,4 (22,5) Mill. hfl. nur eine geringe Veränderung aus, während die übrigen Ausleihungen der Bank mit 290,4 (389,83. Mill. hfl. eine Er⸗ höhung um 3,1 Mill. hfl. erfahren haben. Der Banknotenumlauf ging um 9,2 Mill. auf 7744 (783,6) Mill. hfl. zurück. Im weiteren Anwachsen der Giroguthaben um 12,4 Mill. hfl. auf 151,4 (139,0) Mill. hfl. kommt die Flüssigkeit des holländischen Geldmarktes zum Ausdruck. Hierbei werden die Guthaben des Staates mit 49,9 (49,3) und die Guthaben Privater mit 102,4 (98,9) Mill. hfl. ausgewiesen.
Der neue griechisch⸗italienische Handelsvertrag.
Athen, 17. November. Das griechische Wirtschaftsministerium gibt die hauptsächlichsten Bestimmungen des am J7. November 1936 in Rom unterzeichneten italienisch⸗griechischen Handelsver⸗ trages bekannt. Der Vertrag tritt am 16. Novemher 1936 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 1937 gültig. Er sieht ein allgemeines Banken-Clearing vor, das sich einerseits auf die Rege⸗ lung der alten Guthaben, d. h. des Ueberschusses des früheren Clegrings und der nach der Durchführung der Sanktionen in Italien festgelegten griechischen Guthaben bezieht, andererseits die Zahlungen für neue Warenlieferungen betrifft. Besondere Bestimmungen gestatten die Eröffnung von Krediten oder Vor⸗ auszahlungen, aber nur dann, wenn eine Einfuhrgenehmigung für die Bestellungen und die Auslagen für die Handelsvertreter beigebracht wird. Die bedeutendste Abmachung des neuen Ab⸗ kommens ist die, die die Ausfuhr gegen alle Schwankungen der Kurse sichert, da die Schuldner der beiden vertragschließenden Teile von ihren Verpflichtungen nur dann entbunden werden, wenn die Gläubiger mit dem vollen Betrage befriedigt sind. Durch das neue Abkommen wird Lie bereits von Italien ge⸗ nehmigte Fortsetzung des privaten Austausches vorgesehen.
Der lettländische Finanzminister über Zukunfts⸗ fragen der Wirtschaftspolitik Lettlands.
Riga, 18. November. Der lettländische Finanzminister Ekis hielt auf der Vollversammlung der Industrie⸗ und Handelskammer Lettlands eine längere Rede über die Zukunftsfragen der Wirt⸗— schaftspolitik Lettlands. Er behandelte hierbei ausführlich die lett⸗ ländische Währungsreform, die Abwertung des Lat durch An⸗ gleichung der lettländischen Währung an die alte Parität zum eng⸗ lischen Pfund. Obgleich die Reform nach Auffassung des Finanz⸗ ministers im geeignetsten Augenblick erfolgt und unbedingt not⸗ wendig gewesen sei in Anbetracht der neuen internationalen Valutcwerhältnisse und der zu erwartenden Stabilisierung der Währungen auf einer neuen abgewerteten Grundlage, sei niemand über diefe Reform als solche sehr glücklich. „Sie müssen wissen“, erklärte der Finanzminister den Vertretern der Wirtschaft gegen—⸗ über wörtlich, „daß weder Sie noch das Finanzministerium, noch die Staatskasse durch diese Maßnahme übermäßig reich ge⸗ worden sind.“
Der Finanzminister wies danach auf die Wichtigkeit der Er⸗ haltung des bisherigen Preisniveaus hin. Im großen und ganzen gesehen sei es gelungen, das bisherige Preisniveau aufrechtzu⸗ erhalten. Nur dort, wo eine begründete Preiserhöhung notwendig sei, würde man sie schrittweise zulassen. Im übrigen werde die Regierung mit allen Maßnahmen jede ungexechtfertigte Preissteige⸗ rung zu unterbinden wissen. Durch die Währungsreform sei die Mößglichkeit einer Ausfuhrförderung gegeben. Die Lage des Außenhandels sei in Lettland günstig. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sei die Handelsbilanz mit 5,5 Mill. Lat aktiv. In seinen Ausführungen über die bevorstehende Industriepolitik Lett⸗ lands unterstrich der Finanzminister, daß keinesfalls eine Ein— schränkung der industriellen Tätigkeit seitens der Regierung beab⸗ sichtigt sei, doch sei ein weiteres Anwachsen der industriellen Tätig⸗
Freiheit der Ströme sichert Landeskultur.
Die Aufkündigung der im Versailler Diktat enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Internationalisierung der deutschen Flüsse ist bisher in der inländischen und ausländischen Presse, abgesehen von ihrer grundsätzlichen Bedeutung, vornehmlich unter dem Ge⸗ sichtspunkt der Verkehrswirtschaft behandelt worden. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die Befreiung der deutschen Ströme von fremden Fesseln an Bedeutung weit über die Ver⸗ kehrswirtschaft hinausgeht. Bei der Behandlung der deutschen Wasserstraßenpolitik ist immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die Verkehrsfunktionen nur eine von vielen Aufgaben ist, die den großen Wasserläufen oder Wasserstraßen obliegen. Der Reichs⸗ verkehrsminister selbst hat kürzlich betont, daß die wichtigste Auf⸗ gabe eines jeden Wasserlaufes darin besteht, für sein. Ein⸗ zugsgebiet genügend Vorflut und damit für die Anlieger günstige Rärtzngsmöglichkeiten des Wasserschatzes unter weitgehender Schadensverhütung zu schaffen. TDieser Zielsetzung entspricht auch die' Verteilung der dom Reich für die Unterhaltung und den Ausbau der Wasserläufe bereitgestellten Mittel. Von diesen wird nur ein kleinerer Teil ausschließlich für Verkehrszwecke, der überwiegende Teil aber für die Landeskustur in, wei— testem Sinne ausgegeben. Viel zu wenig bekannt, ist es, da die Versailler Zwangsbestimmungen sich keineswegs ö. Verkehrsfragen beschränkten, sondern ganz erheblich in die allgemeine Wasserwirtschaft übergriffen und das deutsche Landeskulturwerk hemmten. Bei der Bedeutung der Wafferwirtschaft und des Landeskulturwerkes für die Exzeugungs⸗ schlacht wird die Befreiung der Ströme von den Versailler Fesseln zu einem wichtigen Faktor auch für Erzeugungsschlacht und Vier⸗ jahresplan. Als Beispiel, wie sich diese Fesseln auf die Wasser⸗ wirtschaft auswirkten, sei hier nur auf die besonders drückenden Sonderrechte hingewiesen, die Frankreich am Rhein genoß. Hier konnte Frankreich am ganzen Laufe des Rheins die bereits gebauten oder noch zu bauenden Schiffahrtskanäle, Wasserunternehmungen usw. aus dem Rheine speisen. Es konnte für jeden beliebigen Zweck Wasser aus dem Rhein entnehmen und sogar auf dem deutschen Ufer die zur Durchsetzung dieser. Rechte notwendigen Arbeiten durchführen. Dazu erhielt Frankreich das ausschließliche Recht auf die durch die Nutzbarmachung des Stromes erzeugte Kraft. Ja, Deutschland hatte sich sogar verpflichten müssen, auf dem rechten Stromufer gegenüber der französischen Grenze keinen Bau eines Seitenkanals oder einer Ableitung vorzunehmen oder zuzulassen. Es durfte danach im Rheinabschnitt, soweit er die Grenze mit Frankreich bildet, im Strombett oder auf beiden Ufern keine Arbeiten ohne vorhergehende Zustimmung der Zentral⸗ kommission durchführen. Diese Kommission, in der Deutschland hoffnungslos in der Minderheit war, bot aber keinerlei Gewähr dafür, daß die etwa erforderlich werdenden landeskulturellen Arbeiten auch wirklich durchgeführt werden könnten. Dies Beispiel zeigt nur Genüge, wie die Befreiung der deutschen Sröme nicht nur die Verkehrswirtschaft berührt, sondern ebenso andere wichtige Lebensgebiete unseres Volkes erfaßt.
des Auslandes.
keit nicht wünschenswert, da sie zu einer Landflucht führe. Bereits jetzt müßten für die Ländwirtschaft. infolge der steigenden Indu⸗ strialisierung 48 009 bis 50 000 Arbeiter aus dem Auslande heran⸗ gezogen werden, eine Tatsache, die auf die Dauer unhaltbar sei. Diese Arbeiterfrage müsse irgendwie gelöst werden. Im übrigen werde sich der lettländische Staat auch weiterhin auf dem Gebiete der Wirtschaft betätigen, sei es durch Betrieb und Ankauf staats⸗ und volkswirtschaftlich wichtiger Unternehmungen, sei es durch den Er⸗ werb von Aktien. Auch im Handel wolle der Staat als Aktionär vertreten sein, um als regelnder Faktor bei der Durchführung der Wirtschaftspolitik auftreten zu können. Die Rede, des Finanz⸗ minifters schloß mit einem Hinweis auf die bisher erzielten Erfolge, bei denen man nicht stehenbleiben dürfe. Vielmehr müßten Staat und Privatwirtschaft in fortgesetzter planmäßiger Arbeit das Wirt⸗ schaftsleben Lettlands auf eine sichere Grundlage stellen.
De visenbewirtschaftung.
Versendung von Glanzstoff⸗Aktien in das Ausland.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung veröffentlicht einen Runderlaß Nr. 166/34 D. St. — Ue. St. vom 165. November 1936 betreffend die Versendung von Aktien der Vereinigten Glanz⸗ stoffabriken in das Ausland. In diesem wird in Ergänzung des Runderlasses Nr. 156/35 D. St. — Ue. St. Abschn. A verfügt, daß die dort getroffenen Anordnungen auch auf Aktien der Vereinigten Glanzstoffabriken, Wuppertal-Elberfeld, Anwendung finden mit der Maßgabe, daß die Versandgenehmigung auf Grund eines Affidavits gemäß Ri II 30 Satz 1 erteilt werden kann, wenn nach⸗ gewiesen wird, daß der Ausländer die Aktien vor dem 11. No⸗ vember 1936 erworben hat. Ergänzend wird dazu noch bemerkt, daß am 11. November 1936 auf Grund einer Anordnung des Reichskommissars bei der Berliner Börse die amtliche Notiz von Glanzstoff-Aktien bis auf weiteres gestrichen worden ist.
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Berlin, 17. November. Preisnotierungen für Nah rungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,50 bis 38,50 M, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 47,50 bis 50, 00 416, Linsen, kleine, käferfrei 48,90 bis 53,00 M6, Linsen, mittel, käferfrei 53.90 bis 58, 00 (s, Linsen, große, käferfrei 58 00 bis 72,90 , Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 50, 00 bis 52, 00. M, Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe 52, 90 bis 55,90 S, Geschl. glasf. gelbe Erbsen II 63,50 bis hä, 50 (S, do. III 59, 00 bis 60,00 (6, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar. Italiener-Reis, unglasiert 30,20 bis 31,00 Sς, Italiener-Reis, glasiert 30,70 bis 31,50 „S, Perser⸗ Reis 32,50 bis 33,50 6, Gerstengraupen, mittel und fein 41,50 bis 48,00 66, Gerstengraupen, grob 38,50 bis 39,50 M, Gerstengraupen, Kälberzähne 34,50 bis 3550 M6, Gerstengrütze 34,50 bis 35,50 S6, Haferflocken 41,50 bis 42.50 S6, Hafer⸗ grütze, gesottene 45,50 bis 46,50 s, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 A6, Weizenmehl Type 790 31,90 bis 32,90 A, Weizenmehl, Type 405 36,90 bis 37,900 AM, Weizengrieß, Type 405 38,90 bis 42,30 AM, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,900 „, Zucker, Melis 68,3; bis 69,35 Æ . (Aufschläge nach Sorten- tafel, Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,50 bis 34,59 et, Röstgerste, glaflert, in Säcken 36,50 bis 38,50 S6, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47, 00 6, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,90 bis 356,00 S6, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 S½ς, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 M¶u , Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 43490 bis 560, 00 M, Kakao, stark entölt —— bis — — Se, Kakao, leicht entölt bis — — Me , Tee, chines. 810,00 bis 880,00 AM, Tee, indisch 960,090 bis 1400,00 S½, Ringäpfel amerikan. extra choice 32000 bis 330,900 Ss, Pflaumen 40/50 in Kisten 136,90 bis 146,00 (6, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese E Kisten 59,90 bis 62,00 es,
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Korinthen choice Amalias 50, 0 bis 52, 00 ι, Mandeln, süße,
handgewählte,
handgewählte, 4 Kisten — — bis — — 46, r Packungen 70,00 bis 71,90 6, Bratenschmalz in Tieres S*
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Kisten —— bis — — „M. Mandeln, hit Kunsthonig in 34
Bratenschmalz in Kübeln —— bis — ; Berliner Rohschmalz — — bis — — „ ¶I, Speck, inl,, ger. uni
ter
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bis 190,00 6, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 262 . Markenbutter gepackt 294,90 bis 296.00 M, feine Nollereibun
in Tonnen 284,90 bis 286,00 (46, 290,00 M,
288,00 bis 278,00 6,
bis 268. 00 M, Tilsiter Käse,
bayer. Emmentaler
Romatour 20 υί 112,00 bis 124,00 .
vollfett)
Molkereibutter ; Molkereibutter gepackt 280,09 bis 282, 00 (c, Lan, butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 (, Allgäuer Stangen 20 0s0 92,00 bis 10090 vollfett — — bis ; 172,00 bis 184,00 , echter Edamer 40 0,άὴ 172,00 bis 18400) ( 156, o. bis 200,00 (s, Alti
Preise in Reichsmut
feine Molkereibutter in Tonnen
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Landhutter gepack A)
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In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,
Telegraphische Auszahlung.
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Aegypten (Alexandrien und Kairo.... Argentinien (Buenos Aires) ö Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .. .. Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London) .. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Malle d;, Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Leftland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ ag), Norwegen (Oslo) .. Desterreich (Wien) Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona). Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
UL ägypt. Pfd. 1 Pap. Pes. 100 Belga
1Milreis 100 Leva
IL kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden ULengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen
I türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1Dollar
Geld
12,165 o, 690 42,06
o, 146 3, 047 492 oJ, 32 17 60 12, 165 7, 93 5,57 11,57 2553 134,47 15,11 54,56
13,9 6710
h bl 18,24
41,94 oi, 15 18, 965 4700 115615 1,813 6271 57,19 21,98 15s
135
2, 488
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
19. November
S, N
Brief
12, 495 0,594
42,14
o, 148
3.9655
2196 oJ 12 17,11 12195
8.0 d. 38
1155 2,357
134773 15. 15 4 66
13, 11 0,712
5, H66 18351
4202 ol 35 19 65 7,14 Il, 06h 1517 b, z 7 3 2202 8.759 Los? 1,3656
17. Novembe Geld
12,45 0 6go 42.08
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6793 5, Zb
1156 2,363
134,27 15,11 54,50
13,0 0, 70) 5,654
4815
41,94 6107 48,75
4700 11 655 1813 62/6 57,16 21,98 8, 7 197
36
Btif
l2tz
2, 492
2, 487
Sovereigns . .... 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars ... Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische . .. Bel gische Brasilianische .. Bulgarische ... Canadische 96 Dänische e 9 6 d,, Englische: große ... IL B u. darunter lG t,, Finnische —— * Französische ..... Vollen bische Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische .... Lettländische ..... Litauische —— Q 6 9— — Norwegische ..... Oesterreich.: große. . 100 Schill. u. dar. Mpolni cht Ruminische: 1000 Lei und neue hoo Lei unter 500 Lei ... Schwedische .. ... Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische Tschechoslowakische: 000, 1000 u. 00 Kr. 100 Kr. u. darunter ,, ,,,,
Notiz für 1 Stück
1Dollar 1Dollar 1Pap.⸗Peso 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
IL kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden Lengl. Pfund Lengl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen türk. Pfund 100 Pengö
Geld
20,38
16,16 14185
245 245 5 Hb2 4192 O. 137
2, 164 51,16 147 065 1214 1714
5,31 11352
134, 15
1797 5, 64 41,70 0 97 49, 00 17 65
62,54 57 64 57 04
19. November
Brief
20,46
16, 22 4365
2,47 3,17 5 652 4268 6147
2474 oa. 38 1725 1218 1513
h. 35 11356
134.67
1563 38568
4136 Sil
1920 6
17. Nobemb⸗ Geld 20,38 16,16 14185
2449 2.445 . 66s 4156 0.126
2,45 54 16 1700 12.125 17135
D530 11,51 133,93
1797 *
41,70 60, 91
9, 9
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher
. Präsident Dr. Schlange in Potsdam: für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen
Verantwortlich:
und für den Verlag:
Teil), Anzeigen
Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellsht
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeila
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
Erste Beilage
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 270
19389
—
Berlin, Donnerstag, den 19. November
Sortfetzung des Handerstens.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 17. November 1936 Gestellt 26 296 Wagen. — Am 18. November 1936. Gestellt 6761 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 19. . auf 60,25 4 (am 17. November auf 60, 25 4M) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 17. November. (D. N. B.) Auszahlung London 25, 90 G., 26,00 B, Auszahlung Berlin Gerkehrsfrei)h 311,94 G., 22,718 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei)h 99,80 G., 100,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 286, 30 G., 287.42 B, Zürich 121,80 G. 122,28 B., New York 5, 2995 G., 5,3205 B., Faris 24,60 G., 24, 10 B., Brüssel 89,60 G., 89,8(Bs B, Stockholm 133,50 G., 134,04 ö Kopenhagen 11550 G., 116,06 B., Oslo 130,10 G., 130,62 B.
Wien, 18. November. (D. N. B.) Ermittelte Durchschnitts⸗ lurse m Privatelegring. Briefl. Auszahl.! Amsterdam 291.27, Berlin 6,59, Brüssel gl, 06. Budapest —,—, Bukarest — —, Kopen⸗ hagen 117,43. London 26,32. Madrid Mailand 28,123, New York 538,27, Oslo 132,21, Paris 25,00, Prag 18.814. Sofia — — Stockholm 135,66, Warschau 100,81, Zürich 123,86. Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533, 45.
Prag, 18. November. (D. N. B.) Amsterdam 15.31, Berlin 11395, Zürich 651,75, Oslo 696,00, Kopenhagen 619,00, London 138,65, Madrid — —, Mailand 150,90, New York 28,35, Paris 131,80, Stockholm 714,50, Wien 530,00, Polnische Noten 505,00, Belgrad 66 077, Danzig 536,00, Warschau 533,75.
Budapest, 18. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Wien 80, 454, Berlin 136,20, Zürich 77,175, Belgrad 7,35.
London, 18. November. (D. N. B.) New York 488,50, Paris 105, 13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,89, Italien 92,81, Berlin 12, 14, Schweiz 21254, Spanien 55, 00 nom., Lissabon 11031165, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,06, Istanbul 612,900, Warschau 2Zö, gs, Buenos Aires in S 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
London 19. November. (D. N. B.) New York 4881/6 Paris 105,13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,903, Italien 92, 81. Berlin 1,14. Schweiz 21,264, Spanien 55,90 nom., Lissabon 1106/1, Kopenhagen 22,40, Wien 26,06. Istanbul 612.25, Warschau 265,93, Buenos Aires in S 15,00, Rio de Janeiro 412, 00.
Paris, 18. November. (D. N. B.) Schlußkurse, amtlich.) Deutschland — —, London 1065,15, New York 21,514, Belgien 363, 75, Spanien — —, Italien 113,25, Schweiz 494,75, Kopenhagen —— Holland 1162715. Sslo 527 50, Stockholm 54, 0, Prag — — Rumänien — —, Wien ——, Belgrad — —, Warschau — —.
Paris, 18. November. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ berkehr. Deutschland —— . Bulgrest —— Prag ——. Wien Amerika 21,51. England 105,15. Belgien 363,75, Holland 1162,50, Jtalien — — Schweiz 494,75, Spanien ——, Warschau —— Kopenhagen ——, Oslo —,—, Stockholm — — Belgrad
4.
* *
Am sterdam, 18. November. (D. N. B.) Amtlich. Berlin
I4,529, London 9, 44. New York 185166, Paris 8,803. Brüssel 31,30, Schweiz 42,55. Italien —— Madrid —— . Oslo 45 473, Kopenhagen 40,40, Stockbolm 46,65, Prag 6656500. ; Zürich, 18. November. (D. N. B.) [i140 Uhr.) Paris 20,203, dondon 21,25 New York 435,00, Brüssel 73,573. Mailand ö Madrid — —, Berlin 175,00, Wien: Noten 77,715, Auszahlung Si, 36. Istanbul iz o. .
Zürich, 19. November. (D. N. B. [11.40 Uhr.) Paris 20.23, London 21,26., New Hork 4351.8, Brüssel 53,573. Mailand 22,923, Madrid —— , Berlin 175,00, Wien: Noten 77,70, Auszahlung 81,273, Istanbul 345,00.
Kopenhagen, 18. November. (D. N. B.) London 22,40, New York 459, 75, Berlin 184,20, Paris 21,45, Antwerpen 78,25, Zürich 105,70. Rom 24.50. Amsterdam 248,10, Stockholm 15,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97. Vrag 1640, Wien — —, Warschau 86,90.
Stockholm, 18. November. (D. N. B.) London 19,40. Berlin 160,75, Paris 18.50, Brüssel 68, 0 Schweiz. Plätze 92,00, Amsterdam 215,90, Kopenhagen 86,85. Oslo 9,50. Washington 398, )0, Helsingfors 8, 50. Rom 21,25, Prag 14,30, Wien 75,00, Warschau Jö, 25.
Os lo, 18. November. (D. N. B.) London 19,99, Berlin 165,25, Paris 19,15. New Jork 409,50, Amsterdam 221,50, Zürich 94, 75, Helsingfors 8,99, Antwerpen 69,75, Stockholm 102.35, Kopen⸗ 66 89, 25, Rom 22,00, Prag 14,75. Wien 77,75, Warschau
Mos kau, 11. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,075, 1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 203,87.
London, 18. November (D. N. B.) Silber Barren prompt 2113, Silber fein prompt 22133. Silber auf Lieferung Barren 2118, Silber auf Lieferung fein 2215s, Gold 142 / 3.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 17. November. (D. N. B.) 5 69 Mexit. äußere Gold — — 43 0½ Irregation 65s, 5 o Tamaul. S. 1 abg. — — 5 0½ Tehuantepec abg. 6,25. Aschaffenburger Buntpapier 69, 00 Buderus 1235/3. Cement Heidelberg 165,50, Dtsch. Gold u. Silber 265.00. Dtsch. Linoleum 166,00, Eßlinger Masch. 100,00, Felten u. Guill. 138,00, Ph. Holzmann 134,00, Gebr. Junghans 112.99. Lahmeyer ——. Mainkraftwerke 95,00, Rütgers werke 139, 90, Voigt u. Häffner —— , Westeregeln — —, Zellstoff Wald⸗ hof 162,50.
Hamburg, 17. November. (D. N. B.) Schlußkurse.! Dresdner Bank 107509, Vereinsbank 124.75. Lübeck-⸗Büchen 735,459. Hamburg⸗ Amerika Paketf. 15,00 G., Hamburg⸗Südamer. 39, 90 G., Nordd, Lloyd 15,00, Alsen Zement 163,00 G.,, Dynamit Nobel — —, Guano — — Harburger Gummi — —, Holsten-Brauerei 112,00 G. Neu Guinea — —. Otavi 26,50.
Wien, 18. November. (D. N. B.) Amtlich. In Schillingen. 53 o Konversionsanleihe 1934/59 103,25. 3 Oso Staatseisenb. Ges. Prior. X — — Doeonau⸗Save⸗Adria Obl. 72, 66. Türkenlose 7.25, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —— Ungar. Creditbank — - — Staatseisenbahnges. 34,70. Dynamit Nobel 442,00, Scheide⸗ mandel A.⸗G. — —, A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A —— Brown-⸗Boveri⸗Werke 38.50. Siemens-⸗-Schuckert 152,00, Brüxer Kohlen — —, Alpine Montan 37,30. Felten u. Guilleaume 159,00, Krupp A.⸗G., Berndorf — —, Prager Eisen — , Rima⸗ Murany 83,95. Skodawerke — —. Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 228,00 Leykam Josefsthal —— Steyrermühl — —
Am sterdam, 18. November. (D. N. B.) 7 90 Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 195/s, 53 o Deutsche Reichsanl. 1965
(Young) — — 6E oso Bayerische Staats⸗QObligat. 1945 —— 7ösg Bremen 1535 — — 600 Preuß. Obl. 1952 — , T0 Dresden Obl. 1945 7oj9 Deutsche Rentenbank Obl. 1959 — — To Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 — . 70/0 Deutscher Sparkassen- und Giroverband 1947 — —, 70/0 Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 — — 70/0 Sächs. Bodenkr. Pfdbr. 1953 — —. Amster⸗ damsche Bank 1535,50. Deutsche Reichsbank — —, Ho / Arbed 1951 — — 55 Arbed Obl. 1176/3, 700 A.-G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 19,75, 70/0 R. Bosch Doll.-Obl. 1951 — — 80 Cont. Eaoutsch. Obl. 1950 — —. 76 Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1956 621g, 7o/9 Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956; — —, 6. 0/o Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 193 6 oJ Harp. Bergb.⸗Obl. m. Oyt. 1949 6 0/9 J. G. Farben Obl. 1945 — — 7090/9 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 — — 70 Rhein.⸗Westf. Bod. Erd. Bank Pfdbr. 1953 — — Too Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 — —, 7 0½ Rhein. ⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten ——, 7T0so Siemens-⸗Halske Obl. 1935 51.00 B., 6 0½ Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 — — 70; Verein. Stahlwerke Obl. 1951 — —, 66 o,o Verein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 — — . J. G. Farben Zert. v. Aktien 36,75. 7 C Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 — — 6 o Eschweiler Bergw. Obl. 1952 — — Kreuger u. Toll Windst. Obl. ——, 6 0,0 Siemens u. Halske Obl. 19359 — — Deutsche Banken Zert. —, Ford Akt. (Kölner Emission) — —.
J
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 17. November. (D. N. B) Die letzte diesjährige Londoner Kolonialwollversteigerung eröffnete in sehr fester Hal⸗ tung. Bei zahlreichem Besuch entwickelte sich recht lebhafter Wett⸗ bewerb; neben dem heimischen Handel traten auch die Käufer des Festlandes vielfach in Erscheinung. Die Auswahl war gut, und es erfolgten sehr selten Zurücknahmen. Das heutige Angebot um⸗ faßte 8220 Ballen, von denen innerhalb der Versteigerung 7806 Ballen zugeschlagen wurden. Im Vergleich zu den Schluß⸗ preisen der Septemberversteigerung ergaben sich folgende Aende⸗ rungen: Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten 10— 15995 höher, Kap 10/12⸗Monatswollen nicht angeboten, feine Neuseeland⸗Croßbreds 15 75 höher, mittlere und grobe Neusee—= land⸗Croßbreds 15 9, höher, mittlere und grobe Neuseeland⸗ Slipes 15—20 35 höher, Puntas nicht angeboten, beste, mittlere und geringe Australwaschwollen 10 —– 15 * höher, beste und geringe schneeweiße Kapwollen nicht angeboten, feine und mittlere Merino⸗ waschwollen vom Kap sowie feine, mittlere und grobe Croßbred⸗ waschwollen vom Kap 15— 0 98 höher.
London, 18. November. (D. N. B.) Auch am zweiten Tag der letzten diesjährigen Kolonialwollversteigerung war der Befuch zahlreich und es entwickelte sich rege Kauflust; besonders zeigte sich lebhafte Nachfrage des heimischen Handels, aber auch Rußland war als Käufer im Markte. Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten sowie feine Neuseeland⸗Croßbreds waren zu den höheren Anfangspreisen voll behauptet. Mittlere und grobe Neuseeland-Croßbreds wurden gegenüber den Schluß⸗ preisen der Septemberversteigerung um 26 —–—25 96 höher bezahlt. Feine, mittlere und grobe Neuseeland-Slipes sowie beste, mittlere und geringe Australwaschwollen und feine und mittlere Merino⸗ waschwollen vom Kap, ferner feine, mittlere und grobe Croßbred⸗ waschwollen vom Kap waren gut behauptet. Das heutige An⸗ gebot umfaßte 8228 Ballen in mäßiger Auswahl. Abgesetzt wurden 7898 Ballen.
Manchester, 17. November. (D. N. B.) Garne lagen fest. Für Gewebe zeigte sich bessere Nachfrage und die Forderungen lauteten auch höher. Das Geschäft gestaltete sich allerdings schwierig. Schwere Sorten werden laufend aufgenommen.
Sffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote, 4. 8
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,. 8. 2. Zwangsversteigerungen. 9
entliche Zustellungen,
5. Verlust und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertvavieren. 7. Aktiengesellschaften,
10. 11. . 153. 14. Verschiedene
Kommanditgesellschaften auf Aktien. Deutsche , Gesellschaften m. b. Genossenschaften,
Unfall- und Invalidenversicherungen. Bankausweise,
R
Bekanntmachungen. 2
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. K Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
l. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
litsttz g Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. . Der Kaufmann und Kommissionsrat Abraham Friedmann, geb. am 11. 7. 1873 zu Autenhausen in Ober Franken, zuletzt wohnhaft in. Berlin Nw S7, Zile⸗ . 18, zur Zeit in Bou⸗ gne fur, Mer, Sn Boulevard du Prince Albert, schuldet dem Reich eine Reichs⸗— fluchtsieuer von 18 87.7, — RM, die am l. November 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für den auf den Zeitpunkt der Fälligkeit solgenden angefangenen halben Monat. „Gemäß § 5 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ luchtsteuergesetzes Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil 1 1931 Fite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite e, 94; 19955 Seite 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, uf die gemäß z 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ suchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ trafe und alle im Steuer- und Straf⸗
nderungen redaktioneller
verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten , , Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zu⸗ stehenden Forderungen oder en sti gen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 810 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht r n oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes,
sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗
hinterziehung oder der Steuergefährdung (Ss 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn⸗ dungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beanmten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.
Berlin MW 7, den 29. Oktober 1936.
Finanzamt Hansa. (Unterschrift.)
48468 Ste ue rsteckbrief
und Ver mögensbeschlagnahme.
Der prakt. Arzt Dr. med. Georg Schwerin, geboren am 17. Oktober 1898 zu Teheran, . wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Manteuffelstr. 64 b, zur Zeit unbekannten Aufenthalts wer⸗ mutlich in Genf), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 11 223, — Reichsmark, die am 10. September 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 19g34 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird
hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be— wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 19 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be— schlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft,
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht steuergesetzes ist jeder Beamte des
Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß §11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.
Berlin SW 68, 4. November 1936.
Finanzamt Tempelhof. (Unterschrift.)
3. Aufgebote.
48471 Aufgebot.
Der Bauer Otto Köhn in Mechow hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Eigentümers des im Grundbuche von Kyritz Band IX Blatt Nr. 801 für den Bauern Johann Joachim Friedrich Köhn eingetragenen Grundstücksanteils gemäß S927 B. G.⸗B. beantragt. Der Bauer Johann Joachim Friedrich Köhn, der seit 1842 noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, oder der sonstige Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Januar 1937 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.
Amtsgericht Kyritz, 12. November 1936.