Nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen 8 20 Abs. 1 Buchst. e und der Ersten vetannmahnm 6 Reichskommissars für das Kreditwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichte
1936
Monatsausweise deutscher Kredi
(ohne Sparlasn
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Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren
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Beträge in Tausend RM
—
——
Schatzwechsel u. unverzinsliche Schatz anweisungen des Reichs und der Länder
davon entfallen au solche, welche die Reichs bank beleihen darf
12
Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere
Forde⸗ rungen aus Lom⸗ bard⸗ ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
Forde⸗ rungen aus Report ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
Eigene Aktien
Grund⸗ stücke, Ge⸗ bäude, Ge⸗ schäfts⸗ und Be⸗ trieb⸗ inventar
Lang⸗ fristige Aus⸗ lei⸗ hungen gegen Kom⸗ munal⸗ deckung
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An⸗ leihen und
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Gesamtsumme (Sp. 29) sind gedeckt durch
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b)
sonstige kurzfristige Kredite gegen Ver⸗ pfändun . be⸗ zeichneter markt⸗ gängiger Waren
sonstige Wert⸗ papiere, welche die Reichs bank beleihen darf
Nicht ein ge⸗
zahltes Grund⸗ kapital
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Hypo⸗ theken⸗ forde⸗ rungen
sonstige börsen⸗ gängige festver⸗ zinsliche Wert⸗
papiere
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20
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Durch⸗ laufende Kredite
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sonstige Wert⸗ papiere
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Badische Kommunale Landesbank, Mannbeim .... Bayer. Gemeindebank (Giroz.) öff. Bankanstalt, München Berliner Stadtbank — Giroz. der Stadt Berlin — , Berlin Brandenburgische Provinzialbank u. Girozentrale, Berlin Giro⸗Zentrale (Kom.⸗Bk.) f. d. Ostmark, Königsberg, Pr. Girozentrale Sachsen, öffentl. Bankanstalt, Dresden Girozentrale Schleswig ⸗Holstein, Kiel.... . LVds. Bk. u. Sparkassenzentr. f. Westf. Giroz.), Münster, W. Landeskommunalbank — Giroz. für Hessen —, Darmstadt Landeskreditkasse Kassel, Kassel .... Mitteldeutsche Landesbank (Girozentrale), Magdeburg. Nassauische Landes bank, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Niedersächsische Landesbank — Girozentrale —, Hannover Prov. Bk. Grenzm.⸗Pos. Westpr. (Giroz.), Schneidemühl Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf Schlesijche Landesbank — Girozentrale, Breslau. .. Württ. Girozentr. — Württ. Ads. Kom. Bk. —, Stuttgart
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sammengeballte Willenskraft und deren Richtung zu erf vermag, der es als Bekenntnis deutschen Tatglaubens ausnimm Der Hauptteil ö sich mit den 25 Programmpunkten, in Grundsteinen aller eschichte des Nationalsozialismus einzelnen. Im Schlußabschnitt läßt der Verfasser den wertull Beitrag mit dem Hinweis ausklingen, daß dieses eint
hhestockgesetzes, das Wechsel⸗ und Scheckrecht, Geld, Bank- und grenwesen, Bauern- und Bodenrecht, Arbeitsrecht, Gerichts⸗ rsassung, Zivilprozeß, Zwangsversteigerung einschließlich Voll— kecungsschutz, Arbeitsgerichtsbarkeit, die Reichs- und preußische eivillige Gerichtsbarkeit, das Konkurs- und Vergleichsrecht, das undbuch⸗ und Personenstandsrecht usw. usw.
preußischen Wertzuwachssteuerordnung gegeben, wobei jedoch die über diese Steuerordnungsrichtlinien hinausgehenden örtlichen Sonderregelungen weitgehende Berücksichtigung gefunden haben. Der Verfasser hat, gestützt auf eine 15jährige Steuertätigkeit in einem preußischen Großkreise, ein Werk geschaffen, welches bei den bedeutenden gesetzgeberischen Leistungen der letzten Jahre in der
prozessualen Bestimmungen in ihrer jetzt geltenden Form bringt, wird den Studierenden und dem Praktiker in gleicher Weise von Nutzen sein.
Gesetzgebung erörtert. Die ganze Darstellung gibt in leichtver⸗ ständlicher und lebensnaher 6 und Ausdrucksweise ein abge⸗ rundetes Bild der deutschen Finanzwirtschaft, das den Beamten die Beschäftigung mit steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Fragen erleichtert.
Büchertisch.
Die Verwaltungs⸗Akademie. Ein Handbuch für den Beamten im nationalsozialistischen Staat. Herausgegeben von Staats⸗
sekretär Dr. H.-H. Lammers, Chef der Reichskanzlei, Güthes Grundbuchordnung für das Deutsche Reich und die
und Staatssekretär Hans Pf undtner im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern. Industrieverlag Spaeth und Linde, Berlin Wsö.
Wir haben schon oft beim Erscheinen neuer Lieferungen dieses Sammelwerks darauf hinweisen können, daß es in seiner klaren, knappen, aber dennoch erschöpfenden Darstellung aller Gebiete unseres öffentlichen Lebens einen ausgezeichneten, stets aktuellen Querschnitt durch das Dritte Reich gibt. Auch die vorliegenden neuen Lieferungen bekräftigen wieder diesen Eindruck. Im folgen⸗ den sei der Inhalt der wertvollen Beiträge der Lieferungen 45 —50 kurz skizziert:
Vom Wesen der Volksgemeinschaft von Reinhardt, Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Berlin. Der Verfasser geht von zahlreichen, meist der jüngsten Geschichte entnommenen Beispielen aus, um den Leser gewissermaßen sternförmig immer wieder auf den überall gleichen Kern, auf den Volksgemein⸗ schaftsgeist, hinzuführen, den er aus der Gegenüberstellung des Patriotischen mit dem sozialistisch bedingten Nationalen und des Marxistischen mit dem national bedingten Sozialistischen ent⸗ wickelt. So vermittelt der Beitrag als Ganzes einen starken Eindruck davon, wie sich der Blickpunkt des Deutschen vom Ich zum Wir gewandelt hat.
Finanzen und Steuern von Dr. Blümich, Ministerialrat im Reichsfinanzministerium, Berlin. Der Finanzwirtschaft kommt im Rahmen des Neuaufbaues des Deutschen Reichs eine besondere Bedeutung zu. Ihr Zweck und ihr Ziel ist, die Mittel für die Erfüllung der großen staatspolitischen Aufgaben, unter denen die Aufrüstung im Vordergrund steht, zu beschaffen. Die Darstellung der Finanzwirtschaft des neuen Reichs ist daher wichtig für alle Volksgenossen, die sich mit der Gegenwart und Zukunft des Reichs beschäftigen. Der Verfasser, ein Praktiker der Finanzverwaltung, der an der Steuergesetzgebung der letzten Jahre in weitem Umfang mitgewirkt hat, behandelt im ersten Teil in seiner in drei Abschnitte gegliederten Darstellung nach einem aufschluß⸗ reichen kurzen Ueberblick über die Entwicklung der Reichsfinanzen seit 1871 die nationalsozialistische Finanz- und Steuerpolitik der Regierung Adolf Hitlers und gibt im Anschluß daran eine Dar⸗ stellung des Aufbaues der Reichsfinanzverwaltung. Das Schwer⸗ gewicht der Abhandlung liegt im dritten Teil, der sich mit dem deutschen Steuersystem befaßt. Hier sind die einzelnen Steuern in ihrem Wesen und in ihrer Ausgestaltung durch die deutsche
„Handelsrecht mit Wertpapierrecht und Seerecht“ von Dr. jur. Ernst Heymann, Geheimer Justizrat, o. Professor an der Universität Berlin.
Der Verfasser gibt eine eingehende Einführung in das Handelsrecht, das nicht nur für den Handel, sondern auch für die gesamte Industrie gilt. Zugleich wird das eng damit zu⸗ sammenhängende Recht der Wertpapiere und besonders des Wechsels geschildert. Gestreift wird auch das Seerecht in seinen Hauptgrundsätzen, namentlich auch das Seefrachtgeschäft.
Der Verfasser ist in einem langen Leben zu einem bekannten Lehrer dieser Materie geworden, der neben den deutsch⸗rechtlichen Grundlagen des Handelsrechts fern von reiner Konstruktions⸗ jurisprudenz stets die Verbindung mit der wirtschaftlichen Praxis behalten hat. Ueberall werden die wirtschaftlichen Grundlagen des sehr ausgedehnten Rechtsgebietes aufgezeigt und auch die Ziele der künftigen, vielfach nahe , , gesetzgeberischen Umgestaltung angedeutet; für das Aktienrecht insbesondere werden die voraussichtlichen Grundgedanken der bevorstehenden Reformgesetzgebung näher angegeben.
Bei alledem tritt jetzt schon die Wirksamkeit der national⸗ ozialistischen Arbeit am Handelsrecht stark hervor: die um⸗ assende Neuorganisation des deutschen Wi lch eke dens gibt dem heutigen Handelsrecht ein neues Gesicht; die öffentliche Hand macht sich — ähnlich wie einstmals im Kriege, jedoch mit stärkerer systematischer Durchführung — fast überall geltend. Das hindert aber nicht das Fortbestehen der vielen technischen Einzelheiten des Handelsrechts mit ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung, namentlich auch für den internationalen Handelsverkehr. Dem wird unter Würdigung der neuen Lage mit Sire it nach⸗ gegangen, um dem Leser nicht nur allgemeine Gesichtspunkte, sondern vor allem etwas Praktisch⸗Brauchbares zu bieten.
„Das Programm der NSDAP.“ von Dr. Hans Fabrieius, Ministerialrat im Reichs und Preußischen Ministerium des Innern, Reichsamtsleiter, MdR, Berlin.
Wie sehr das Programm der NSDAP. Ausgangspunkt aller nationalsozialistischen Arbeit ist, welche überragende, alles um⸗ fassende Bedeutung ihm als der unabänderlichen Richtschnur für den Aufbau des Dritten Reiches zukommt, führt dieser Beitrag in schlichter Sprache vor Augen. Der erste Abschnitt zeigt, daß das Wesen des Parteiprogramms nicht bloß mit dem Gehirn
erfaßt werden kann, daß vielmehr nur derjenige die darin zu—
undurchführbar belächelte, heute aber in großem Umfang ben erfüllte Programm nur durch den Geist revolutionärer gmpsg Wirklichkeit werden konnte, die, beseelt von einem unerschiltt lichen Glauben, unbeirrbar alles für den Sieg ihrer hell Sache aufs Spiel setzten. Aus dieler Haltung wächst das di auch weiterhin, sie verbürgt die schließliche Erfüllung d Programms bis zum letzten.
„Gewerbe und Gewerbepolitik“ von Dr. C. A. Fi sch er, Uunnn sitätsprofessor, Königsberg.
Nach kurzen begrifflichen Erörterungen und. Klarstellin nn für das Gewerbe wesentlichsten Punkte. ugtion alsozigi ll Wirtschaftsausrichtung werden zunächst einige statistisch über das deutsche Gewerbe im deutschen Volks- und Wirz h leben gebracht. Daran schließen 1. Erörterungen ihers Menschen in der gewerblichen Wirtschaft, über die Rzosstis sorgung des deutschen Gewerbes, seinen Standort; die zit hänge von Technik und gewerblicher Wirtschaft, üher— 6 und Betriebsgröße, die Unternehmung und die eigenwirt ha Betätigung der öffentlichen Hand, . Erwigun folgen eingehende Darlegungen über Kaxtelle und. Konzerne Abschluß bildet eine Uebersicht über die Organisation der gehn lichen Wirtschaft.
Wiers: Das Reichszivilrecht. Mit einem Anhang, Staat gti gesetze. 1524 Seiten. Preis 10, — RM. Carl Hehm! Verlag, Berlin W 8. Erschien in der Sammim „Deutsches Reichsrecht in der Praxis“)
Das „Reichszivilrecht“ weist die von besonderer e. ür Studium und Praxis ausgewählten über 199 wichtigste . ] e, Verordnungen und Erlasse des bürgerlichen echt , das Abzahlungs⸗-, Reichsmieten⸗, Mietersch ed, thekenkündigungs,, Hypothekenzinsengesetz, Ehegesu dhe ih n, . und Jugendwohlfahrtsgesetze, sowie die g z Haftungsvorschriften, nämlich des Jieichshaftpflichtge . h Reichseisenbahngesetzes, des Kraftfahrzeug- und dustten j esetzes, der Gewerbeordnung, des Telegraphenwegegesetz ö I, und Jagdrechts und der Staatshaftung. (blch
Es enthält weiter in geordneter Folge den gen e Rechtsschutz, das Handels- und Kartellrecht, das gesamte e 9 A.-G. und GmbH., einschließlich der Umwandlung und des
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Der ogtam nat, d
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Was den ersten Bänden der Sammlung so gerühmten praktischen w, oliden Ausstattung auszeichnet, ist ein ungewöhnlich niedriger fe, In der Absicht, das Werk zu einer Volksgusgabe auf dem sischen Büchermarkt werden zu lassen, dessen Anschaffung auch em Studenten möglich sein soll, ist der Preis des Werkes trotz
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melt der. Weg des Buches klar gezeichnet: dem Hochschüler ] ö. künftig der ständige Begleiter durch sein Studium sein, mpraktisch arbeitenden Juristen und den Behörden wird es als
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Anhang „Staatsgrundgesetze“ bringt mit Partei— m den Neuaufbau des Reichs, Einheit von Partei und ie deutsche Gemeindeordnung, Wehr- und Arbeitsdienst—
diesen Band neben der Fülle seines Inhalts und seiner
mfanges von 1524 Seiten auf nur 10, — RM festgesetzt.
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Firmen des Handels und der Industrie wird es der etzen sein.
jeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und Nebengesetze. Textausgabe mit einer Einleitung, Verweisungen und Sachregister, unter besonderer Berücksichtigung der amt⸗ lichen „Richtlinien für das Strafverfahren“. Heraus⸗ gegeben von Dr. Rudolf Lehmann, Ministerialrat im Reichsjustizministerium. 4. Auflage. 1936. 417 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wo, Linkstr. 16. Preis: Gebunden 3, 80 RM.
er des Ministerialrats im Reichsjustizministerium nann ist in zahlreichen Ergänzungen und Zusätzen, die Entwicklung der Gesetzgebung nötig waren, auf den
Stand gebracht. Neu aufgenommen sind das Ausliefe⸗
en der Militär⸗-Strafgerichtsordnung und ihres Ein⸗ setzes sowie die verfährensrechtlichen Vorschriften der
die Strafvollstreckungsordnung, die Allgemeine Ver⸗ zur Vereinheitlichung der Staatsanwaltschaft sowie Preußische Polizeiverwaltungsgesetz Aufnahme Die Ausgabe, welche die wichtigsten straf⸗
haben.
preußischen Ausführungsbestimmungen. Sechste Auflage. bearbeitet und herausgegeben von Franz Triebel, Senats— präsident beim Reichsgericht. Erster Band. 1936. XI und 1170 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Geh. 41, — RM, in Halbleder geb. 4450 RM. Vorbestellpreis: Geh. 37, — RM, in Halbleder geb. 40, — RM. (Der Vorbestellpreis erlischt am Tage der Aus⸗ gabe des 2. Bandes.)
Die Ueberfülle neuer Gesetze und weittragender Aenderungen aus vielen mit dem Grundbuchrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten haben eine Neuauflage der seit 30 Jahren weit⸗ verbreiteten Gütheschen Grundbuchordnung zu einer dringenden Notwendigkeit werden lassen. Aus der bewährten Feder von Senatspräsident Triebel hat der Kommentar eine vollkommene Neubearbeitung erfahren. So haben insbesondere die zahlreichen Aenderungen auf dem Gebiete des materiellen Liegenschaftsrechts, des Erbrechts, des Vormundschafts- Handels- und Prozeßrechts sowie des öffentlichen Rechts in dem Werk eine eingehende Berück⸗ sichtigung gefunden. Mit besonderer Sorgfalt wurden das Schrift⸗ tum und die höchstrichterlichen Entscheidungen ausgewählt und der Wechsel in der Rechtsprechung ersichtlich gemacht.
Der Ruf und die praktischen Erfahrungen des Herausgebers bürgen dafür, daß das in der gesamten deutschen Juristenwelt als führend anerkannte Werk auch in der Neubearbeitung den gehegten Erwartungen in vollem Maße gerecht wird.
—
Wertzuwachssteuerrecht, dargestellt insbesondere nach der preußi⸗ schen Wertzuwachssteuermusterordnung. Von Dr. Hans Müthling, Leiter des Kreissteueramts und der Kreiskämmerei zu Wandsbek. 1936. 170 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Preis: kart. 5,20 RM, geb. 5,715 RM.
Mit dem vorliegenden Kommentar zum Wertzuwachssteuer⸗ recht aus maßgebender Feder wird der Praxis eine der steuer⸗ technisch kompliziertesten Steuerformen vermittelt. Der umfang⸗ reiche Stoff aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum hat in dem Werke sorgfältige Verarbeitung gefunden. Zahlenbeispiele und Rechenformeln tragen sehr zum Verständnis des schwierigen Stoffes bei. Die Erläuterungen sind in erster Linie nach der
Steuerpraxis wie im Grundstücksgeschäft fehlte, und so dem fühl⸗ baren Mangel an einem zeitgemäßen Erläuterungsbuch zum Wertzuwachssteuerrecht abgeholfen.
Der Kommentar wird sich für die Wertzuwachssteuerbehörden, die Sparkassen, die Unternehmungen der Bauwirtschaft, die Banken, Organisationen des Grundeigentums, die Rechtsanwälte und Notare, die Steuerberater, Syndiei von Verbänden und Gesellschaften sowie für die Steuerpflichtigen als zuverlässiges Hilfsmittel bewähren.
Das Zwangsvollstreckungsnotrecht nach der Verordnung vom 26. Mai 193324. Oktober 1934 und den ergänzenden Vorschriften einschließlich des landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutzes — nach dem Stande vom 15. Juli 1936. Erläutert voͤn Dr. Martin Jonas, Ministerialrat im Reichsjustizministerium. 11. Auflage neu bearbeitet und erweitert unter Mitwirkung von Dr. Rudolf Pohle, Landgerichtsrat im Reichsjustizministerium. 19356. 287 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wo, Link⸗ straße 16. Preis: Kart. 7,50 RM.
Die in dem Werke behandelten Vorschriften, die ursprünglich aus provisorischen Notregelungen der Krisenzeit erwachsen sind und dann im Laufe der folgenden Jahre im Geiste des werdenden nationalsozialistischen Rechts ausgebaut wurden, bilden jetzt einen ganz wesentlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung. In ihnen Higt sich der Uebergang zum künftigen Dauerrecht. Hierin liegt ie wesentliche Bedeutung der Vorschriften auch gerade für die Praxis, und eben unter diesem Gesichtspunkt stehen auch die vor⸗ liegenden Erläuterungen.
Die neue Auflage des weitverbreiteten Werkes stellt sich wiederum als eine umfassende und wesentlich erweiterte Neu⸗ bearbeitung dar, in welcher die seit der vorigen Auflage erlassene Rechtsprechung aufs sorgfältigste berücksichtigt wurde, ebenso das neueste Schrifttum Verwertung gefunden hat. .
Bei allen mit dem Vollstreckungsnotrecht befaßten Stellen, Gerichten, Anwälten, Verwaltungsbehörden, Beamten usw., ebenso wie in den als Gläubiger oder Schuldner unmittelbar betroffenen Kreisen wird dem Kommentar wieder das lebhafteste Interesse entgegengebracht werden.
Fortsetzung vom „Büchertisch“ in der Vierten Beilage.