8 Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 1. Dezember 1936. S. 2 —
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* Die Justandigkei für: geht über Die Zuständigteit für: R geht über . 2. i Nr. Einfuhr⸗Nr. Ein fuhr des Stat. ; von der Ueber⸗ auf die Ueber⸗ des Stat. xWarenbezeichnun von der Ueber⸗ auf bi ö . Warenbezeichnung wachungsstelle für: wachungsstelle für: Warenver⸗ k wachengsstelle für: , fir: zeichnisses zeichnisses ö 9A2 —: Strümpfe und Socken Seide, Kunstseide und Kleidung und ver⸗ Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ Bastfasern 6 V gellwolle wandte Gebiete Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗) oder k 6 409 A3 : andere . 2 Kokosfasern, auch gemischt mit an⸗ ? 409 B1 teilweise aus Seide: Handschuhe n * deren pflanzlichen Spinnstoffen oder 109 B2 —: Strümpfe und Socken n n Fespinsten oder mit Rindvieh⸗= 405 B3 — . andere ö n ö ,. . .. ; . ö ; nlichen groben Tierhaaren oder aus 4122 FHutgeflechte, ganz oder teilweise aus Waren verschiedener Art n gen enn, soweit sie nicht Seide, Tagalfäden mit Seide unter Nr. 477 fallen: (427/428 b) Fußbodenteppiche, im 486 geknüpft ö . k 487 a . Decken aus geteertem Tau⸗ ö. ö ohne Näharbei . . w ĩ 4127 aus ungefärbten oder gefärbten Garnen Wolle und andere Tier⸗ , erk, geteerte Fußbodenteppiche von Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, haare 4876 — andere ö ; * 3 Schweine⸗ oder ähnlichen groben ö ö K Tierhaaren, auch gemischt mit Jute im Stücke a eterware oder ab⸗ Manilahanf, Agave⸗, Ananas⸗ oder gepaßt, ungemustert oder gemustert, Kokosfasern ohne Rücksicht auf das auch mit ungefärbten oder gefärbten Mischungs verhältnis, desgleichen mit baumwollenen Fäden in den Kanten Beimischung von anderen pflanzlichen oder Borden ohne Rücksicht auf die Spinnstoffen, falls die Garne aus Anordnung oder Anzahl dieser Rindvieh⸗ usw. Haaren vorherrschen; Fäden: auch aus Tuchenden geflochtene Fuß⸗ 488 roh - 2 . bodenteppiche ; 4189 gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt, ge⸗ 4 z 4282 andere Fußbodenteppiche: geknüpft, Wolle und andere Tier⸗ * webt . auch mit Näharbeit haare 190 Dichte , ., ö w 2 d 428 —: gewebt ö. 8 I maerausstattung (mit Ausschluß von 5 (429/130) Dichte Gewebe für Möbel⸗ 9 Sammet und Plüsch, sammet⸗ und und Zimmerausstattung (mit Aus—⸗ plüschartigen Geweben) aus Jute nahme von Sammet und FPlüsch, ohne Beimischung von anderen sammet⸗ und plüschartigen Ge⸗ Spinnstoffen, gefärbt, bedruckt, bunt een, gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt, gemustert ; gewebt: d. / 429 im Stück als Meterware ö . . . — del * Sammet und Plüsch, sammet⸗ und * 2 430 abgepaßt, (als Vorhänge, Bilder, , 9 ,,,. Kö e. Decken usw.) n h . 9 431 Sammet und Plüsch, sammet⸗ und ö . sbinsten von Spinnstoffen des Unter= plüschartige Gewebe (aufgeschnitten . abschnitts h ohne Beimischung von oder nicht aufgeschnitten), un⸗ J oder von gemustert oder gemustert . ö J kö . (4524/e) Gewebe, nicht unter Nr. 427, a. ) ar , 3 ö bis 431 fallend. ö . ; ; ö. 432 a im Gewichte von: inehr als 700 Gramm ö. , ö ö J auf 1 4m Gewebefläche; Preßtücher, , , , . Gurte, Scheiben ober Tafeln aus von anderen tierischen Spinnstoffen Garnen von Ziegen- oder groben oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 Tierhaaren, zum Pressen von Oel . . ; oder Fetten 3) au achs, Flachswerg oder 432 —: mehr als 500 bis 7J00 Gramm auff, ö. Ramie, auch gemischt mit anderen . 1 ö , „. t . renn, des Unterabschnitts D: 0 —: mehr als is ramm au — roh ö 14m Gewebefläche 4 493 ger e gt, gefärbt, bedruckt, bunt ge⸗ ö . 432 —: 200 Gramm oder weniger auf we 14m Gewebefläche 9 ö (494/56) aus Hanf, Hanfwerg, Manila⸗, 432 rohe Filztücher zur Holzstoff⸗, Zell⸗ 3 ö neuseeländischem Hanf, Agave⸗, stoff⸗, Strohstoff⸗, Papierherstellung Ananas⸗, Espartogras⸗ (Syarto⸗ oder zu anderen technischen Zwecken gras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗), Kokosfasern 433 Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzstoffe . . oder anderweit nicht genannten (4804 a/ 435 b 2) Wirk⸗ (Trikot⸗ und pflanzlichen Spinnstoffen, auch ge⸗ Netzwaren: mischt mit Jute jeboch ohne Bei⸗ 2 4344 UUnterkleider: geschnitten ö un chswerg 4348 —: abgepaßt gearbeitet (regulär) n Nam . . — 4362 Handschuhe 6 E der Hutstoffe ö . * Strümpfe, Socken 0 are TD richiebe xt andere geschnittene oder abgepaßt ge⸗ 3 mt ge⸗ Vaftknern ̃ arHasIt -- — * e, DQ = , re g= J waren z ͤ die 6 us Ge⸗ 162 Tüll Baumwollgarne und. ö on Spinnsoffen des gewebe ni D ge mischt (453 a / 67 c) Gewebe, nicht unter „ jedoch ohne Bei⸗ Nr. 445 bis 452 fallend: mischung von anderen töierischen , . n ö Spinnst offen oder Baumwolle, nicht 463 b Chenillegewebe n ö. unter Nr. 486 bis 491 fallend, ge⸗ (454 / 457 e) andere Gewebe: mustert (roh, gebleicht, gefärbt, be⸗ 4657 a teilweise aus Baumwolle: roh . Bastfasern , druckt, bunt gewebt): 457 — : zugerichtet (appretiert), gebleicht . ö. 4908 a Damast Bastfasern Kleidung und ven 467 0 — : gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt ö ö wandte Gebiete 468 Wirk⸗Trikot⸗) und Netzstoffe In n gl nr und ö. 3 b andere *. ö. gewe ü ähnli i — (4s / C Wirk. (Criot) und Net ⸗ Tewebe ,,·,·/, n waren: do0 a irk⸗ (Trikot⸗ und Netzstoffe sowie z 469 Vandschuhe, Haarnetze n n r 3 und . 9 ö 160 a Strümpfe, Socken ö ; 3. ⸗ n . genannte Netzwaren 460b Unterkleider: geschnitten ö. doo b Glühstrümpfe (Glühkörper für Be⸗ 8 14690 = abgepaßt gearbeitet (regulär) 9 g leuchtungszwecke) aus getränkten ö 463 ,, er, 2 ö , aus . . ; j 6. Metzwgren, Ramie oder anderen pflanzlichen anderweit nicht genannt; Glüh⸗ Spinnstoffen als Baumwolle, nicht strümpfe (Glühkörper für Beleuch⸗ ausgeglüht, auch in Verbindung mit tungs zweck aus getränkten baum⸗ unedlen Metallen oder Legierungen . Wirkwaren, nicht ausge⸗ unedler Metalle (ausgeglühte 371) glüht, auch in Verbindung mit un⸗ aus 502 Hutgeflechte aus Hanf, Tagalfäden Waren verschledener Art . edlen Metallen oder Legierungen ohne Seide nn. . (ausgeglühte 3) do Schmirgel⸗ (auch Karborund⸗) tuch, ö ö Ha /e) Stickereien auf baumwolle⸗ Bimssteintuch, Feuerstein⸗ Glas⸗ . n n 61 und der⸗ und Sandleinen gleichen Grundstoffen: ĩ . 4654 Flattstichstickereien Baumwollgarne und Kleidung und ver⸗ ö gien gg, e ü. 4469 Kettenstichstickereien gewebe wandte Gebiete 4 3 . 1650 andere ö 2 , , ö . . aus 469 n,, aus sogenannter Baum⸗ Waren verschiedener Art =. 3 J er chen . . . . ig de. ö. . ; . . Tierhaaren, ö in a , n. mit 4856) S 8 Shin ; ; h ö, . . ne, pflanzlichen pinnstoffen, jedoch , des Unterabschnitts . ohne ohne Beimischung von Geiße, Wolle ,,,. 3. ö oder oder anderen Tierhaaren . lerischen Spinnstoffen: b14 aus Wolle oder anderen als den vor⸗ k J ? 5 . e⸗ in Verbindung mit pflanzlichen nannten) ; . e. 185 a Eimer, Gurte, Hängematten, Netze . k ö nnn 5 f, 3 5 ' . J Gogel⸗/ and, erde Trag⸗ und . d16 Waren aus Pferdehaaren, anderweit . . . ,, 1856 nicht genannt, wie Preßtücher — ), Schläuche, Sohlen, Strick—⸗ ; ö leitern, Tragbänder, ö gif ö . Dafe n, zun und andete vorstehend nicht ge— ö. . el oder Fetten, auch nannte Seilerwaren, auch in Ver— f il erg n ung , . . bindung mit anderen Stoffen, so— / Zeile, Stricke, auch Zwirn; Weber⸗ weit sie nicht dadurch unter andere rer g m ln ,, Nummern fallen . . ⸗ inem so⸗ 4855 Fischernetze, auch in Verbind ; genannten Litzenkamme vereinigt; , , hafen . n ; Gewebe, auch mit anderen tierischen dadurch unter andere Nummern . g n, ,,, fallen Ge en, ausschließlich Seide, (486 / 1379) Fußbodentevpiche, im Sti gemischt, sofern die ganze Kette oder als KJ der ganze Cinschlag aus Pferde⸗
Näharbeit), aus losen, gedrehten oder
versponnenen Jute⸗, Manilahanf⸗,
haaren besteht; Bänder, Ketten, Siebböden und ähnliche Geflechte; künstliche Blumen, Spitzen
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Betanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat November 1936 werden auf Grund von 5 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl,! S. 43) in Verbindung mit 5 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 947) wie folgt festgesetzt.
Lfd. Nr. Staat Einheit RM Aegypten 1 Pfund 19,18 2 Argentinien 100 ö 69, 35
— 44 Goldpesos 3 Belgien 100 466 ; . 42,11
. — b0 belg. Fres. 4 Brasilien 100 Milreis en 14,65 5 Bulgarien dewa 3.05 5 Canada 1 Dollar 249 &N Dänemark 100 Kronen ba, 35 8 Dan ig 100 Gulden 4709 gzxgkstland 100 Kronen 6d / gh 10 Finnland 100 Mark 5,37 1 grantreich 100 Franes 11,ů58 17 Griechenland 100 Drachmen 236 135 Großbritannien 1ẽ Pfund Sterling 12,18 14 olland 100 Gulden 134,47 15 ran 100 Rials 15,13 16 Island 100 Kronen 54,9 17 Italien 100 Lire 13,10 18 apan 100 Jen 7I, Ch 19 Jugoslawien 100 Dinar 5/66
20 Lettland 100 gat 4537
21 Litauen 100 Litas 41,98
22 Luxemburg 500 Franes 5264
235 Norwegen 100 Kronen 61, 17
24 Desterreich 100 Schilling 4900
25 Polen 100 Zloty 47,09
25 Poittugal 100 Eskudos 11,95
27 Rumänien 100 Lei 128
23 Schweden 10 Kronen 627, 6h
Schweiz 100 Franten 5723
39 Spanien 100 Jeselen 2204
3 T2schechoflowakei 100 Kronen 8.8
323 Türkei 1ẽ Pfund 1,98
33 Uruguay 1 Peio 134
34 Vereinigte Staaten 1 Dollar 249
von Amerika
Die Festsetznung der Umrechnungssätze für die nicht in — 3 . ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am
Berlin, den 1. Dezember 1936.
Der Reichsminister der Finanzen. J Hedding.
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Begründung zum Gesetz zur Anderung des S 60 a des Reichsbeamtengesetzes.
Nachdem durch die Verordnung über die Altersgrenze der Beamten, der Reichsjustizerwaltung vom 27. Juli 1936 Reichsgesetzb. J. S. S75) die Altersgrenze für die Mitglieder des Reichsgerichts grundsätzlich mit dem in § 60 a Absatz Satz 1 des Reichsbeamtengesetzes vorgesehenen Zeitpunkt in Ülbereinstimmung gebracht worden ist, erscheint es geboten, auch die Altersgrenze für die unabhängigen Beamten des Rech⸗ nungshofs des Deutschen Reichs und die Mitglieder des Reichs⸗ finanzhofs herabzusetzen.
Durch § 2 des Gesetzes sind die ihm entgegenstehenden Vorschriften in 5 121 Absatz 1 Satz 2 der Reichshaushalts⸗ ordnung und § 56 Absatz 2 der Reichsabgabenordnung inso⸗ weit überholt.
2 . . 1er nis . 7 D Im Ein nennen '. 1 1h ö . und KBrepagg . Verordnung 64 Staat vom *. Februar 1953 5 Verbreitung der im Verlag 6 erscheinenden Huches Führer“ von Berthold Facob verboten. Berlin, den 28. November 1936. Der Reichsführer⸗SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.
Bekanntmachung.
In Abänderung unserer k vom 28. De⸗ zember 1931 (Reichsanzeiger Nr. 302 vom 29. Dezember 1931) wird mit Wirkung ab 1. Dezember 1936 der Durchschnittspreis des Kohlensyndikats für das re e, ,. Bayern für inen und Würfel von RM 24,26 auf RM 23,76 je t er⸗ mäßigt. Berlin, den 30. November 1936. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Ke ö. Dr. Lintl.
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* Die Juständigteit für: geht über 6 Die Zuständigkeit für: geht über: infuhr⸗Nr. Einfuhr Nr. von der Ueber⸗ auf die Ueber⸗ des Stat. ; von der Ueberwachungs⸗ auf die Ueber⸗ , Warenbezeich nung wachungsstelle für: wachungsstelle für: Waren⸗ rr n, mn stelle für ; wachungsstelle für zeichnisses verzeichnisses n nderen pflanzlichen Flecht⸗ Papier Kleidung und ver⸗ aus 617*) Rohfriesen und Rohkanteln Waren verschiederer Art ol al ite ausge . Binsen, aus wandte Gebiete aus 623 BY) Abgepaßt zugeschnittene Bretter für ö. n 8 . sto 2 oder Roßhaargeflechten, Fisch⸗ Kisten Jein, Kork, Baumschwamm, Lufa, aus 628 * Rohleisten 3. . Papier, Sparterie; anderweit nicht⸗ aus 630 be) Abgepaßt zugeschnittene Bretter für ö. 3 genannte Hüte (z. B. aus Leder) mit Kisten Ausnahme der Hüte und Kappen aus aus 670 f Hutstoffe und ⸗geeflechte Papier Kleidung und ver⸗ Kautschuk: unausgerüstet (ungar⸗ wandte Gebiete niert) aus 671 Hutstoffe und ⸗geflechte in Verbindung . . aus 580 a Strümpfe und Socken mit in den Seide, Kunstseide und 3 mit Gespinsten oder Gespinstwaren; oberen Rand eingewebten Gummi⸗ Zellwolle auch Hutstoffe und ⸗geflechte aus fäden: ganz oder teilweise aus Seide . transparentem Viskosepapier ohne aus 580 —: aus Gespinsten von Wolle oder Wolle und andere Tier⸗ f; Verbindung mit Gespinsten oder anderen Tierhaaren haare Ge spinstwaren —: aus Baumwollgespinsten Baumwollgarne und ⸗ge⸗ 1 aus 678 a Industriediamanten (Carbonado, Boart Waren verschiedener Art technische Erzeugnisse webe und Ballas), bearbeitet 587 a Holzspangeflechte: ungefärbt Waren verschiedener Art y aus 6780 Industriediamanten (Carbonado, Boart ö 1. 587 h — : gefärbt, auch gebeizt oder gefirnißt 9 = . und Ballas), bearbeitet 588 a Geflechte aus Stroh, auch gebleicht, ge⸗ 3 . 697 Waren aus Asphalt (auch mit Kies oder 1 Mineralöl färbt (Strohbänder usw.), auch band⸗ dergleichen gemischt), Harzzement artige Hutgeflechte, zum Zwecke der oder ähnlichen Formerstoffen (Plat⸗ Versendung durch Zusammenschieben ten, auch solche aus Asphalt, Abfällen in eine hutähnliche Form gebracht von der Seilerei, aufgedrehten Sei⸗ 593 Sparterie 9. ö. len und Sand bereitet; andere Wa⸗ 594 Sparterxiewaren (ausgenommen Hüte), 3 . ren, auch in Verbindung mit anderen auch in Verbindung mit anderen ; Stoffen, soweit sie nicht dadurch un⸗ Stoffen, soweit sie nicht dadurch U ter andere Nummern fallen) unter andere Nummern fallen aus 869 AG Silico⸗Mangan; Ferro⸗Niobium unedle Metalle Eisen und Stahl (615 A 1/2) . und Nutzholz, ge⸗ k enutet, — , , , ö . Die Zuständigkeit geht rückwirkend vom 1. November 1936 auf die Ueberwachungsstelle für 3 . ö Num⸗ Holz über. ; * 2 ö, r 0 z * 1 is 1) auen e rr . * . . ö Holz Die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete hinsichtlich der ** kkkünstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein . oben aufgeführten Spinnstoffpositionen erstreckt sich nur auf die Regelung des Verkehrs mit diesen ( Eylolith], Holzpasta, Seifarin oder Waren und ihrer Be- und Verarbeitung; bezüglich der Regelung der Herstellung dieser Waren ö dergleichen) . 2 verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. . . S615A2 *) aus weichem Holz m . J . ; S16 Br*) Sperrholz aus . oder weichem ö . Berlin, den N. November 1936. . JJ . ö . Der Reichswirtschaftsminister. Der Reichasforstmeister. 6 ) Die Zuständigkeit geht rückwirkend vom J. November 1986 auf die Ueberwachungsstelle fur J. V.: Posse. v. Keudell.
Preußen.
Bekanntmachung. Die Neulose zur 3. Klasse der 48. Preußisch⸗Süddeutschen
I. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 55 6 und 13
3 Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und trichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Freitag, den Dezember 1936, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des
spruchs bei den zuständigen Lotterieeinnehmern zu ent⸗ men.
Die Ziehung der 3. Klasse 48.274. Lotterie beginnt Frei⸗ ag, den 11. Dezember 1936, 8 Uhr, im Ziehungssaal des
tteriegebäudes, Viktoriastr. 29.
Berlin, den 1. Dezember 1936.
Der Präsident der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. v. Da zur.
Nichtamtliches.
Nummer 45 des Reichsministerialblatts vom 27. November 1936 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. nhalt: 1. Allge⸗ meine Verwasltungssachen: Bezeichnung der ö. Bekennt⸗ nisse. — 2. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 1936. — 3. Heer⸗ und Marinewesen: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht (Kolberg). Land⸗ beschaffung für Zwecke der Wehrmacht (Rhön). — 4. Konsulat⸗ wesen: Exequaturerteilungen und Erlöschungen von Exequatur⸗ erteilungen. — 5. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Einreihung von Elektrizitätszählerformen als Zusatz. — 6. Ver⸗ sicherungswesen: Zwischenfestsetzung der Ortslöhne in der Reichs⸗ versicherung.
Verkehrswesen.
Der Reichsverkehrsminifter über national⸗ sozialistische Verkehrspolitit.
In einem verkehrswissenschaftlichen Vortragszyklus, den Prof. Dr. Carl Lüer, der Leiter der Reichsgruppe Handel und der Wirt— schaftskammer Fenn im Institut für Wirtschaftswissenschaft der Universität zu Frankfurt a. M. veranstaltet, hielt Reichsverkehrs⸗ minister Frhr. von El f ⸗Rübenach den ersten Vortrag über das Thema „Nationalsozialistische Verkehrspolitik“. Er be⸗ handelte darin die Gesetzgebung und die Politik auf dem Gebiete der Eisenbahnen — auch der privaten Eisenbahnen — der Wasser— straßen, der See⸗ und Binnenschiffahrt, des Straßenbaus und des Straßenverkehrsrechts und stellte folgende Grundsätze auf: „Ein⸗ heitliche Führung des gesamten deutschen Verkehrs. Kampf gegen alles, was das volle ,, der Reichseinheit hemmt. — Vorherrschaft des Staates im Verkehr, ja in den wichtigsten
Sektoren Betrieb des Verkehrs durch den Staat selbst. Ablehnung
eines allgemeinen Verkehrsmonopols, aber Unterwerfung des in privater Hand befindlichen Verkehrs unter reichsrechtliche Normen. — Nicht Angebot und Nachfrage bestimmen den Beförderungs⸗ preis. Dieser ist vielmehr so zu bemessen, daß die Finanzautonomie der Verkehrseinrichtungen aufrechterhalten werden kann. Der Verkehr muß sich selbst tragen, darf aber keine übermäßigen Ge⸗ winne erzielen.