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a — — 20
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— 12
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. gs1 vom 2. Dezember 1936. S. 2
B. Außerordentlicher Haushalt. Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsiahres 1935 sind erforderlich 452,8
. Einnahmen kö
II. MNusgaben.
1. Landeskultur ⸗ und landw. Siedlunge⸗ wesen
2. Verkehrswesen ...
3. Sonstige Ausgaben d.
DVoheitsverwaltungen
4. Zuschüsse für Betriebe (Domänen u. Forsten)
46,6
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe.
Mehreinnahme — — Abschlusz. A. Ordentlicher Haushalt.
Bestand aus dem Rechnungsjahr 1935 * 4 291,5 Mehrausgabe aus den Monaten April / Oktober 1936 443
emi ich um 4 Rpf. je Liter erhöht. Unter Berücksichti⸗ 1 , durch Ermäßigung der Spritabgabe eingetretenen Senkung der ,, um 1 RApf. je Liter ergibt sich somit eine Erhöhung der Tankstellenpreise , früher um nur 3 Rpf. je Liter, also etwa um 9 X. ie Maß⸗ nahme wird ergänzt werden durch eine entsprechende ien der Gasölzölle. Im Zusammenhang mit den schon früher zu⸗ gunsten der Reichsautobahnen getroffenen steuerlichen Maß⸗ nahmen, und zwar der Erhöhung der Gasöl ölle um 4 RM je Doppelzentner im November 1935 und der inführung der Be⸗ förderungssteuer im Omnibus und Kra twagengůterfernverkehr (Gesetz zur Aenderung des , teuergesetzes vom 2. 7. 19366 und Vorläufige Durchführungsbestimmungen dazu vom 21. 9. 1936), ist hiermit eine , Grundlage für die weitere Finanzierung der Reichsautobahnen geschaffen. Aus der zu⸗ nehmenden Vollendung des Netzes der Reichsautobahnen sowie aus dem Ausbau des allgemeinen Straßennetzes überhaupt er⸗ wachsen der deutschen Kraftfahrt eine Reihe großer Vorteile. Hierunter fällt auch inshesondere eine wesentliche Kraftstoff⸗ ersparnis, die man bei wirtschaftlichen Geschwindigkeiten im Ver⸗ gleich mit anderen . im Durchschnitt zu etwa 15 , an⸗ setzen kann, fo daß die Mehraufwendungen wieder ausgeglichen
werden.
ö — 247,2
E. Auserordentlicher Saushalt. J Vorschuß aus dem Rechnungsiahr 1935 (42,8 — 237 h Nehrein nahme aus den Monaten April / Oktober 1936 02 — 428,9
Mithin Vorschuß «. 1801, Stand der schwebenden Schulden Ende Oktober 1936: Schatzanweisungen 378,3
Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen sst als Jahres⸗ soll das Haushastssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den Steuern, die unter IJ, J und den sonstigen außeiplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die unter 1,34 und II, 8 erscheinen. Die hinterlegten Gelder (keine Staatsgelder) sind unberücksichtigt gelassen,
Bis Ende Oktober d. J. betragen die Reichssteuerüberweisungen (Staatsanteil) 371,3, die preußischen Steuern und Abgahen (Staatsanteil) 303,9. Für die preußijche Staatskasse sind also bis jetzt insgesamt 675, Steuein vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Ueberschuß von 106,6 ergeben. Die Hoheit verwaltungen erfordern bisher einen Zuschuß von 826,3, so daß bis Ende Oktober d. J. insgesamt eine Mehrausgabe von 44, verbleibt.
Verkehrswesen.
Die Maßnahme zur Finanzierung der Reichs⸗ autobahnen. Dem 20090 sten Kilometer entgegen.
In diesen Tagen wurde vom Führer eine wichtige Perord— nung in Kraft gesetzt, die für die Finanzierung der Reichsauto⸗ bahnen von ausschlaggebender Bedeutung ist. Nach den ge⸗ troffenen Maßnahmen ist gewährleistet, daß das weitere Bau⸗ programm der Reichsautobahnen, das bekanntlich im Jahr jeweils die Fertigstellung von 1000 km vorsieht, entsprechend der An⸗ fündsanne des Führers bei der Verkehrsübergabe des 1000sten
in Breslau durchgeführt werden kann. Die für das
wiederum vorgesehene Fertigstellung von 1000 km wird
starn D Snexhi f rg ft⸗ . beispielsweise bis Herbst 1937 befahrbar:
auf der Strecke Berlin Nürnberg 260 km, d. s. 60 8 der
Gesamtlänge, auf der Strecke Berlin Ruhrgebiet 270 km, d. s. 58 95 der Gesamtlänge,
auf der Strecke Kassel—Frankfurt— Karlsruhe 250 km, d. s.
736 der Gesamtlänge, auf der Strecke Berlin Breslau 192 km, d. s. 54 35 der
Gesamtlänge,
f der Strecke Karlsruhe— Stuttgart München — Reichs—⸗ grenze 274 km, d. s. 69 z. der Gesamtlänge. Außerdem ist die Verbindung Bremen Hamburg Lübeck mit Anschluß an den Bremer Hafen und mit Anschluß an Travemünde en die Verbindung Berlin —tettin mit Anschluß an die Sst— eebäderstraße und die Gesamtdurchguerung des Ruhrgebiets von Köln, über Oberhausen bis nach Tortmund zur Benutzung zur Verfügung.
Bei den Finanzierungsmaßnahmen hat man es absichtlich vermieden, Gebühren auf der Autobahn nach dem Muster anderer Staaten zu erheben. Nach Prüfung der verschiedenen Möglich⸗ keiten wurde als gerechteste Maßnahme eine ein eitliche Zoll⸗ erhöhung für Kraftstoffe betrachtet, da auf diefe . die deutsche Kraftfahrt in ihrer Gesamtheit für die Schaffung eines vollendeten Straßennetzes beisteuert. Durch die eingangs erwähnte Verord⸗ nung, werden die Benzin- und ö um 4 RM und die Mineralölausgleichsteuer um 5 RM je Doppelzentner erhöht. Hinzu kommt bei den Zöllen der Tarazuschlag. Die Verordnung wirkt sich dahin aus, daß der Verbraucherpreis je Liter Benzin
au
Zur Verordnung über das Verbot bon Preiserhöhungen.
ö. Im Reichsgesetzhlatt vom 1. 19. 1936 wird auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 29. Oktober 1936 eine Verordnung des Ministerpräsidenten Göring über das Verhot von Preiserhöhungen veröffentlicht. Hiernach sind Preis⸗ erhöhnngen. für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens für die gesamte landwirt- schaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Art, sowie gun sonstige Ent⸗ gelte, verboten. Dieses Verbot gilt rückwirkend vom 18. Tired r 1936 ab; Verträge, die von beiden Vertra spartnern erfüllt sind bleiben von der Rückwirkung unberührt. . eine Preiserhöhung ist es auch anzusehen, wenn die Zahlungs- und Lieferungs= bedingungen zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. Weiter wird verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittel⸗ bar oder unmittelbar diese Vorschriften umgangen werden oder umgangen werden sollen. Soweit aus voklkswirt chaftlichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten eine Ausnahme dringend erforberlich erscheint, können der Reichskommissar für die Preisbildung oder bie von ihm beauftragten Stellen Aus⸗ nahmen zulassen oder anordnen. Wer den . dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung erlassenen ger ordnungen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit
i, , ene w
Aus der Verwaltung.
Weitere 80 Millionen RM für die Fortführung der Kleinsiedlung verteilt.
Nachdem durch die Bestimmungen des Reichs- und Preußi⸗ schen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 21. April 1956 das Verfahren wesentlich vereinfacht und erleichtert worden ist, ist die Durchführung der Kleinsiedlung in allen Ländern und Verwaltungsbezirken wieder in rascheren Fluß gekommen. Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat daher bereits durch Runderlaß vom 30. Jüni 1936 der Oeffentlichkeit mitgeteilt, daß er zur Ergänzung des XI. . nittes beträchtliche weitere Reichsmittel bereitgestellt hat. Die Unter⸗ verteikung der Mittel auf die Länder und Verwaltungsbezirke war davon abhängig gemacht, daß zunächst nähere ö über den Stand des laufenden VI. Abschnittes, über den nächst⸗ jährigen. Bedarf, die Aussichten der Durchführung und die vor⸗ aussichtlichen Möglichkeiten der Finanzierung vorgelegt wurden. Diese Unterlagen sind dem Reichs- und Preußischen Arbeits⸗ ministerium inzwischen zugegangen und eingehend geprüft wor⸗ den. Die Ver e. liegen naturgemäß in den einzelnen Landesteilen sehr verschieden. Im ganzen . hestätigen die Unterlagen aber, daß die Kleinsiedlung in den meisten Ländern und Verwaltungsbezirken seit der Neuordnung durch die Be⸗ stimmungen vom 21. April 1936 wieder eine aufsteigende Ent⸗ wicklung nimmt und stetig an Ausdehnung gewinnt. Der Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister hat daher auf Grund der einge⸗ gangenen Berichte und Anmeldungen nunmehr weitere 80 Mil⸗ lionen RM für die Weiterführung des VI. Abschnittes der Klein⸗ siedlung auf die Länder und Verwaltungsbezirke verteilt, Ueber diese Mittel kann noch in diesem Jahre durch Bewilligungs⸗ bescheide verfügt werden. ö ;
Im ganzen sind damit einschließlich der Nachtragszuteilungen für den VI. Siedlungsabschnitt di rund 169 Millionen RM den Bewilligungsbehörden zur Verfügung gestellt. Anträge sind wie bisher an die Gemeinden (Gemeindeverbände) oder an die Bewilligungsbehörden (8. s. die für die Kleinsiedlung zuständigen obersten Landesbehörden; in Preußen und Bayern; die Re⸗ gierungspräsidenten; im Ruhrsiedlungsverband: der Verbands⸗
räsident in Essen; in Berlin: der K der Hauptstadt erlin; im Searland: der Reichskommissar für das Saarland in Saarbrück⸗ richten. Einzelgesuche an das Reichs- und Mrrernßische t wmiffecinnt zu richten ist zwecklos, da Einzel⸗ fälle dort gran ich nicht behandelt werden können.
Staatsoper: Der Bürger Jourdain.
Staatstheater — Kleines Haus: Vers ᷓ. mir
in neuer Inszenierung „Der
Nuchs, Benno Arnold. Erich Zimmermann. Musikalische Johannes Schüler, Inszenierung: Josef Gielen, Gesamtausstat⸗ tung: Leo Pasetti. An ö
Maxia Caniglig von der in Rom als „Aida“. Radames Helge Roswaenge, den Amonasro Her den Ramphis Ivar Andresen. Dirigent: Leo Blech.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Donnerstag, den 3. Dezember.
Der Dreispitz.
Musikalische Leitung: Trantow. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: Geschlossen wegen der Hauptprobe zu Don
Juan und Faust. nichts.
Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.
elangt am Sonntag, dem 6. Dezember, h l osenkavalier“ von Richard Strauß ur Aufführung. Die Hauptpartien singen Tiang Lemnitz, Viorica rsulege, Maria Cebotari, Else Tegetthoff, Fritz Krenn, Eugen eitung:
In der Staatsoper
ang 191 Uhr.
In der Staatsoper gastiert am Dienstag, dem 8. Dezember,
ailänder Scala und dem Kgl. Theater
Die Amneris singt ,,, Klose, den ert Janssen und
Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe oder mit einer dieser Strafen, bestraft. Dabei kann die Einziehung des
erzielten Entgeltes und der Gegenstände, auf die sich die strafbare
Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt iwerden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Be⸗ stimmungen dieser Verordnung kann die Schließung von Be⸗ trieben, in denen die Zuwiderhandlung begangen worden ist, auß Zeit oder auf Dauer verfügt oder die Weiterführung des Be⸗ triehes von Auflagen abhängig gemacht werden. Auch kann den schuldigen Einzelpersonen auf, dem Gebiete, auf dem die Zuwider⸗ handlung erfolgt if. jede Tätigkeit untersagt oder die weitere ätigkeit von Auflagen abhängig gemacht iwerden. Diese Ver⸗ ordnung tritt mit dem Tage ihrer ge um in Kraft. . Fine, der grundlegenden Vorausfetzungen' für das Gelingen es Vierjahresplanes ist die Aufrechterhaltung eines festen Ver— hältnisse⸗ zwischen Löhnen und Preifen. Im Gegensatz zur Lohn⸗ politik fehlte es bisher auf den e, Gebieten der Preis⸗ kel t ns an einer planmäßigen Grundlage für die künftige Ent⸗ Der Reichskommissar für die Preisbildung sah sich deshalb bei Aufnahme seiner Tätigkeit vor die dringliche hier e T ef e chh einen lar erkennbaren Aus ,,, für dis Preisgestaltung k schaffen. Die vorliegende Verordnung ir n, diesen Zweck, in— dem sie den 18. Oktober 165, den Tag der Verkündung des Vier— jahresplanes durch den Führer und Reichskanzler, zum maß⸗ gebenden Stichtag für das allgemeine hrcl elf erhebt. Durch ihren um fassenden Charakter schließt sie jede unstcherhei auch auf Teil⸗ gebieten der Wirtschaft aus und bekundet die Entschlossenheit des
Ministerpräsidenten Göring, die geforderte Stabilität unter allen
Umständen zu sichern.
Diese Farm eines Verbotes von Preiserhöhungen machte sig anhand der Erfahrungen notwendig, welche die jüngste Vergangen
hair seit Verkündigung des Vierjahresplanes gezeitigt hat. Ung ängig von saisonmäßig bedingten Vorgängen ist eine Reihe v unbegründeten Preissteigerungen zu beobachten gewesen, wel teils auf die Furcht des Publikums vor gar nicht . ere m t, spekulieren, teils aus gewissenlosem Eigenn eine solche Psychose äh hervorzurufen trachteten. Derartige B strebungen mußten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rü wirkend rücksichtslos ausgemerzt werden. Von der Rückwirku konnten jedoch die schon beiberseitig erfüllten Geschäfte au genommen werden. ungerechtfertigte Preise geboten oder widerspruchstos bezahlt ha , ., des Mißlingens seiner eigensüchtigen Spekulati einen S
utz. Jeder ersuch, das in der Verordnung ausgesprochene Verbot straflos zu umgehen, wird durch die Bestimmungen der Ver,
ordnung ebenfalls unmöglich gemacht.
Der Exlaß eines solchen Preisverbots darf nicht 6 der An
nahme verleiten, als sei es uf einen dauernden Ausschluß all Preisbewegungen abgesehen. Die künftige Preispolitik soll fich vie
96 ,, Notwendigkeiten des wirtschaftlichen Lebens an, abei können nur dle Interessen der gesamten Volkswirt.
assen. chaft Berücksichtigung finden. Deshalb war es notwendig, de organg der Preisbildung von den vielfachen Einflüssen subjekti
liberalistischer Wirtschaftsauffassung zu lösen und ihn unter da
s höhere 34 des Gemeinwohls zu stellen.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Erstarrung sind auch Au nahmen in die Verordnung eingefügt worden. Die Zulassun solcher Ausnahmen ist wiederum vom Vorliegen volkswirtschaf licher Gründe abhängig gemacht. Bei Berücksichtigung der dor auch genannten besonderen Härten wird der Reichskommissar si die Preisbildung Gelegenheit nehmen, etwaige schädigende Wir kungen formaler Gesetzesanwendung abzuwenden. Damit ist i
, . geschaffen, von der mit der Verordnung hergestelltn
festen Preis hasis aus eine den öffentlichen Erfordernissen angepaßt und stetige Preispolitik zu treiben.
Ueberleitungs verordnung für die Preisbildung
und Preisüberwachung.
Im Reichsgesetzblatt vom 1. Dezember 1936 wird eine Ue leitungsverordnung des Ministerpräsidenten Generaloberst Görin zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 29. O,
tober 1936 verkündet. In dieser Verordnung wird bestimmt, da
die bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung und Preisüben wachung erlassenen Verordnungen, Anordnungen und allgemeinch
Verwaltungsvorschriften in Kraft bleiben, dene sie ö. durt Einsetzung des Reichs.
das Gesetz vom 29. Dktober 1936 über die kommissars für die Preisbildung aufgehoben worden sind. i
Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen finden die im Ge setzblatt vom 29. Oktober 1936 festgelegten Strafvorschriften sinn.
gemäß ergänzend Anwendung. Die Verordnung bestimmt weiter
daß die erwähnten organisatorischen und verfahrensrechtliche
Bestimmungen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften de Reichskommissars für die Preisbildung erfolgen.
Durch die Einsetzung des Reichskommissars für die Preis bildung sind die bisher auf viele Stellen verteilten Zuständi,
keiten auf dem Gebiete der Preisbildung und Preisüberwacht in einer Hand zusammengefaßt worden, ohne daß sich der b herige materielle Rechtszustand dadurch geändert hätte. Geg
über bereits laut gewordenen Zweifeln bringt deshalb die Ueber leitungsverordnung mit völliger Klarheit zum Ausdruck, daß h . auf dem Gebiete der Preisfestsetzung und Preisübe⸗.
wachung erlassenen zahlreichen Einzelvorschriften in Kraft h
ben, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 29. Oktober 1936 ais 1 Im Interesse einer gleichmäßigen Rechts anwendung müssen die schärferen Bestimmungen des neuen Ge setzes über die gerichtliche Bestrafung, über die ,,, . el
gehoben worden sind.
und die Schließung von Betrieben auch bei Zuwiderhandlungy gegen die alten Vorschriften zur Anwendung kommen. Es ist Aussicht genommen, das gesamte, in ö.
mungen verstreute Preisrecht neu zusammenzufassen. Kodifikation längere Zeit erforder
Da dils
jetzt notwendig sind, ist dem Reichskommiffar das Recht ein räumt, derartige Aenderungen durch allgemeine Verwaltun vorschriften anzuordnen. .
Devisenbewirtschaftung.
Zur Verwahrung ausländischer Wertpapiere
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat, wie bereits richtet, in einer Zweiten Bekanntmachung über die Verwahrun ausländischer Wertpapiere vom 30. November 1936 die Frist für Einlegung für alle Wertpapiergattungen, die bisher zur Einlegu in Devisenbankdepots aufgerufen worden sind, bis zum Freitag, 11. i . 1936, einschl. verlängert. Wie das Reichs⸗ Preußische Wirtschaftsministerium hierzu mitteilt, ist mit einer ab maligen Verlängerung der Frist nicht zu rechnen. Wer von de ö, befreit werden will, a. dies unter eingehender gründung bei der zuständigen Devifenstelle (6eim Landesfinanzam nachzusuchen. e, . werden nur unter besonderen U ständen bewilligt. Der Lauf der Einlegungsfrist wird durch ? Stellung eines solchen Antrages nicht a ,,
Vörsenkennziffern für die Woche vom 23. bis 28. November.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzifft stellen sich in der Woche vom 23. bis 28. Nobember im Vergleich!
Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt . vom 23. 11. vom 16. 1I. Aktienkurse (Inder 1924 bis 28. 11. bis 21. 11. bis idG36 S 10 Bergbau und Schwerindustrie 118,91 119,50 Verarbeitende Industrie .. 97,37 97,63 107,45 107,381
120412 9741 10776
Denn wer in der Zwischenzeit aus Furch
auch hinsichtlich peitgehend den Anforderungen entspreche, welche die neue Wirt⸗ chaftspolitik stelle.
brigen Industrien.
eichen Einzelbestn, industrie ergäben sich aber doch gewisse Tendenzen zu einer all
) — rt, da aber anderenfalls in orgn nisatorischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht Aenderungen schw
Nill. hfl. 1546) Mill. hfl., doch bleibt der Geldmarkt trotzdem flü
zahlungsunsicherheit
Bananen in
Gesamt ...
Kursniveau der 45 9½9igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten Kommunalobligationen .. Anleihen der Länder und Gemeinden .....
Durchschnitt ...
Außerdem: 6 0s᷑ige Industrieobligationen L osoige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...
Handel und Verkehr ... 1065,52 105,89) 10600
97,16
96,31 g O
96. 26 o 35
lol, 8e 86 83
England und Argentinien
Felle des am 6. November d. J.
rischen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 2. Dezember 1936. S. 3
bagung der Wirtschaftsgruppe Lebens— mittelinduftrie.
Die Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie hielt am 1. De⸗ ber 1936 ö ieh, ihre Jahresversammlung ab, die der Leiter, neraldirektor S. Theunert, mit Worten der Einleitung d Begrüßung eröffnete. In weiteren Ausführungen wies Ge⸗
aldirektor Theunert darauf hin, daß der Wirtschaftsgruppe im ahmen des Vierjahresplanes und durch den Erlaß des Reichs⸗ rtschaftsministers vom 12. November 1936 die Aufgabe zuge⸗ llen sei, ihren Industriezweig zur höchsten volkswirtschaftlichen
tung zu steigern. .
52 ö . Vortrag gab der Hauptgeschäfts ührer der
tschaftsgruppe, Dr. Riese, . Zahlen über
Wirtschäftsgruppe Lebensmittelindustrie bekannt. Die Wirt⸗
aftsgruppe hat 23 009 Mitglieder, die den verschiedensten sweigen der Lebensmittelherstellung angehören. Die große Viel⸗ der Erzeugnisse setzt sich bis in den einzelnen Betrieb, sogar in kleine Betriebe hinein fort. Innerhalb der Wirtschafts⸗ uppe herrscht der Kleinbetrieb vor. Rund 16 009 Betriebe haben und weniger Gefolgschaftsmitglieder, 7000 mindestens 6 bis zu
Gefolgschaftsmitglieder und nur 278 mehr als 200 Ge⸗
schaftsmitglieder. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fensmittelindustrie überragt die der meisten anderen Industrie⸗
eige. Die 23 000 Betriebe sind an der volkswirtschaftlichen renbewegung mit 5,5 Mrd. RM Umsatz oder 9 * der der⸗ gen Gesamterzeugung der Industrie beteiligt. Sie treten als ifer von 1,8 Mrd. RM deutscher landwirtschaftlicher Rohstoffe f, das sind etwa 20 3 des Verkaufserlöses der Landwirtschaft. den 23 000 Betrieben sind annähernd 4 Mrd. RM deutsches ksvermögen angelegt oder 12.5 35 des Betriebsvermögens aller duktionszweige. Die Verdienstspanne der Lebensmittelindustrie lein und beträgt nach Schätzung des Instituts für Konjunktur⸗
chung 47 75 vom Wert des verarbeiteten Rohstoffes. 85,2 . r Betriebe der Lebensmittelindustrie werden vom Unternehmer ersönlich unter seiner vollen Verantwortung geleitet. Die Lebens⸗ ittelindustrie bietet also das Bild eines Industriezweiges, der it hohem Wirkungsgrad (kleinem Selbstnutzen) eine volks⸗ und natswirtschaftlich fehr gewichtige Funktion ausübt. Die Wirt— haftsgrupße wird sich angelegen sein lassen, diesen Wirkungsgrad ich sachliche Arbeit noch zu vergrößern.
Sodann sprach Dr. rer. pol, Paul Gerstner, Wirtschafts⸗ rüfer und Dozent an der ,, Berlin. Im Zeit⸗ ter der Marktregelung und im Rahmen des Vierjahresplanes muß
demselben Maße, wie von Material und Rohstoffen sparsamster ebrauch zu machen ist, auch vermieden werden, daß durch mangel⸗ ftes und unrichtiges wirtschaftliches Denken und Rechnen der
Kirtschaft und der Allgemeinheit Schaden zugefügt wird. Es können
cht einfach Ausgaben als Kosten oder Aufwand angesehen oder
kinnahmen als Ertrag betrachtet werden, sondern es bedarf klarer hegrifflicher und rechnungsmäßiger Erkenntnis . was im ein⸗ elnen Betrieb als Kosten oder Aufwand anzuse auch der Allgemeinheit gegenüber als Kosten vertreten werden kann.
en ist und was
Ueber Standortswahl und Standortsbildung von Betrieben der sebensmittelindustrie sprach Prof. Dr. Berkenkopf von der niversität Münster. Er gab zunächst einen Ueberblick über die
Fatkoren, die in den letzten Jahren in den größeren Industrie⸗ ländern, vor allem Europas, eine starke Bewegung in die indu⸗
riellen Standorte ,, hätten. Für Deutschland kämen sbesondere solche Faktoren zur Auswirkung, die sich aus den be—
onderen Aufgaben der Neuordnung des deutschen Lebens und Wirt⸗ hhaftsraumes auf Grund der nationalsozialistischen Auffassung von
Fesen und Aufgaben der Wirtschaft ergäben. Der Vortragende am in seinen Ausführungen zu dem Ergebnis, daß die Lebens⸗ ittelindustrie, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, im großen id ganzen sowohl hinsichtlich ihrer standortlichen Verteilung als ihrer betriebsgrößenmäßigen Gliederung bereits
Die Gruppe sei standorts- wie betriebsgrößen⸗ äß ig ö dezentralisiert und werde daher von einer evtl. Stand⸗ ꝑrtsverlagerung wesentlich geringer betroffen werden als die meisten Für die meisten Zweige der Lebensmittel⸗
mählichen Standortsumlagerung in die vorwiegend landwirtschaft— lichen Gebiete, vor allem Ostdeutschlands, aus dem Streben der neuen deutschen Wirtschaft, in den einzelnen deutschen Teilgebieten das wirtschaftliche Eigenleben möglichst zu stärken durch engere regionale Verflechtung von Industrie und Landwirtschaft. Das muß sich naturgemäß besonders in solchen Industrien auswirken, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten. Einige Zweige der
Lebensmittelindustrie hätten sich schon früher nach den Orten der
Gewinnung ihrer Materialien orientiert. Dipl-Ing. Pau li sprach über berufsgenossenschaftliche Unfall⸗ verhütung in der Lebensmittelindustrie.
Veiratssitzung der Wirtschafts gruppe Einzelhandel.
Organisationsvereinfachung. — Ausbau des Sischhandels. Zusammenarbeit mit der DMA J. bei der Berufs förderung.
Am 30. November fand unter Leitung Dr. Haylers eine außerordentliche Beiratssitzung der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗ handel , der fast sämtliche Mitglieder des Beirats, etwa 50 Kaufleute, teilnahmen. Auf Grund der persönlichen Stellung⸗ nahme jedes Leiters wurde einstimmig der Plan einer umfassen— den Zusammenlegung der Fachorganisationen der Wirtschafts— gruppe beschlossen. An Stelle von 360 Fachgruppen und 3 Zweck— vereinigungen werden nunmehr 10 große Fachgruppen und vier kleinere selbständige Fachabteilungen neben den 3 Zweckvereini⸗ gungen gebildet. Damit hat, wie auch der anwesende Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums hervorhob, die Wirtschafts— gruppe Einzelhandel als eine der größten Organisationen der ge— werblichen Wirtschaft auch als erste die Folgerungen aus dem Er⸗ laß des Neichswirtschaftsministers vom J. 7. 1536 gezogen und eine Vereinfachung und Verbesserung der Arbeitsformen der Be— rufsvertretung vorgenommen. Auf der Sitzung wurden ferner die ür den Einzelhandel wesentlichen Gesichtspunkte aus dem Mini— terialerlaß vom 12. November 1936 über das Verhältnis der
achgruppen zu den marktregelnden Verbänden geprüft.
Nach Ausführungen des Hauptgeschäftsführers Dr. Wieser fand eine Aussprache über die bereits eingeléiteten Arbeiten zur Einstellung des Einzelhandels auf seine neuen Aufgaben in den nächsten Jahren statt. Dabei standen Fragen der Fischwirtschaft im Vordergrund., Ueber sie berichtete der Leiter der Wirtschafts⸗ gruppe, Dr. Hayler, und teilte mit, daß die Fachgruppe Nahrungs⸗ und Genußmittel Sonderbeträge für die Erweiterung des Fisch— absatzes beim letzten Verbraucher zur Verfügung stellen wolle. Der Beirat betrachtete dagegen den Ausbau des Fischhandels als eine volkswirtschaftliche Aufgabe, zu deren Durchführung der gesamte Einzelhandel gemeinschaftlich beitragen solle und erteilte Dr. Hayler die Vollmacht, die hierfür erforderlichen Kosten durch . aus sämtlichen Fachzweigen der Wirtschaftsgruppe zu erheben.
Besonderes Intersse fanden ferner die Ausführungen des Beiratsmitgliedes n Dr. Arnhold, Leiter des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung der DAF. Dr. Arn⸗ hold erläuterte die grundlegende Bedeutung guter kaufmännischer Ausbildung für die Erfüllung der Aufgaben, die besonders dem Einzelhandel erwachsen werden und wies die Wege für eine kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Ar⸗ beitsfront und der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an der gemein— samen Aufgahe der Berufsförderung der Einzelhandelskaufleute.
Bei der Erörterung der Berufserziehungsfragen des Einzel— handels kam auch zum Ausdruck, daß der Handel seiner Natur nach gegenwartsgebunden und für künftige. Entwicklungen aufge⸗ schlossen sein muß und nicht in einen einseitigen Traditionskult verfallen darf. Trotzdem müßte besonders die Kaufmannsjugend mit den alten Ueberlieferungen aus den größten Zeiten deutscher Handelsgeschichte vertraut gemacht werden. Als Zeichen der An⸗ erkennung und der Verbundenheit wurde aus den Reihen des Beirats Dr. Hayler eine Sammlung wertvoller Dokumente aus der Geschichte des Kaufmannstums überreicht.
Wirtschaft des Auslandes.
Weiter unveränderter Goldbestand bei der Niederländischen Bank.
Amsterdam, 1. Dezember. Der neue Ausweis der Niederlän⸗
ischen Bank zeigt bei gleichgebliebenem Goldbestand von 569,9 Nill, hfl. eine Zunahme des Kreditumfanges. dechsel erhöhten sich auf 22,5 (22,2) Mill. hfl. und die übrigen lusleihungen der Bank auf 314,1 (295,1) Mill. hfl. Der Bank⸗
Die Inlands⸗
vtenumlauf zeigt zum Ultimo eine Steigerung auf 805,6 (7740) Die Giroguthaben verminderten sich zwar 7 . ; bie e ; ig, da n dieser Abnahme lediglich die Guthaben der Regierung, die it 31,4 (465,7) Mill. hfl. ausgewiesen werden, beteiligt sind.
Die privaten Guthaben zeigen trotz der Ultimobeanspruchung eine leine Erhöhung auf 109,8 (109,4 Mill. hfl. . ö
Stillschweigende Verlängerung des französtsch⸗
spanischen Handels vertrages.
Paris, 1. Dezember. Der französisch⸗spanische Handelsvertra
er am 30. November abgelaufen . ᷣ . . gut . hteten Kreisen verlautet, stillschweigend verlängert worden und ift nun weiter bis zum 31. Dezember ds. Is. Wie es heißt, bllen die Kontingente für . und Tomaten — wegen der des spanischen Marktes und wegen der ringenden Forderung der algerischen Pflanzer — von der fran— ischen Regierung beträchtlich herabgesetzt worden sein. Das urch den Handelsbertrag für das Jahr 19356 festgesetzte Bananen— Entingent sei ohne weiteres fallen gelassen worden, da die in der Hauptsache aus den spanischen Provinzen ammen, die heute in der Hand von General Franco sind und r unter ausdrücklichem, von der Valencia⸗Regierung gegebenem ertifikat nach Frankreich ausgeführt werden könnten.
Unterzeichnung des neuen Handels vertrages England⸗ Argentinien.
London, 1. Dezember. Der neue Handelsvertrag zwischen l wurde heute im Foreign Office uglischerseits von Außenminister Eden und Wirtschaftsminsster unciman und auf argentinischer Seite von den Botschaftern
London und Paris unterzeichnet. Der Vertrag tritt an die , , n nnen, ö n, n , Die t uen Vertrages werden am Mittwoch in Gestal nes Weißbuches veröffentlicht werden. ö (
ltbundesrat Schultheßz über die schweizerifche Abwertung.
Der langjährige Leiter des Schweize⸗ Volkswirtschafts departemenis, Altbundesrat Schut⸗ eß, sprach vor der Waadtländischen Vaterländischen Vereini⸗
Bern, 1. Dezember.
gung zum ersten Male öffentlich über die Abwertung und die damit verbundenen weiteren wirtschaftlichen Maßnahmen. Zu Beginn seiner Ausführungen gab er selbst zu, daß angesichts des Scheiterns aller anderen öl n auch der Deflation — die Alt⸗ bundesrat Schultheß selbst angestrebt hatte und die an seinem Rücktritt nicht unbeteiligt war — nichts anderes mehr übrigge⸗ blieben sei als eine vorsichtig geleitete Abwertung, wenn der wirtschaftliche und finanzielle ö vermieden werden ir, Die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit sei nicht mehr im— tande gewesen, die Lasten zu tragen, die ihr Steuern, Abgaben und die Verzinsung des Kapitals auferlegten. Die Abwertung sei nicht nur nötig gewesen, um, gemessen am Weltmarkt, eine Herabsetzung der rd zu erreichen, sondern auch deshalb, weil die Gesamtwirtschaft — die öffentliche nicht ausgenommen — durch die hohe Goldverschuldung zu stark belastet war. Die durch die Abwertung eingetretene, am Golde gemessene Kapitalherab⸗ setzung sei eigentlich nur die Konstatierung einer bereits bestehen⸗ den Tatsache gewesen. Man dürfe das Problem der Abwertung nicht als rein monetäres betrachten; die Wirtschaft und der Stand der öffentlichen Finanzen gäben den Ausschlag. Sie könn— ten die , . Valuta fordern in einem Augenblick, in dem die Keller der Nationalbank von Goldvorräten zum Bersten voll ken. Altbundesrat Schultheß wies mit Befriedigung darauf in, daß einer der erwarteten Vorteile noch in stärkerem Maße als in anderen Ländern nach der Abwertung eingetreten sei: der Zustrom der Kapitalien und damit eine Verflüssigung des Geld—⸗ marktes und Herabsetzung des Zinsfußes. Dies werde der Regie⸗ rung und der Wirtschaft die weiteren Aufgaben erleichtern, vor allem auch bei der Beschaffung der Arbeit. Es erleichtere auch die Herstellung des Gleichgewichts in den öffentlichen Finanzen von Bund, Kanton und Gemeinden, deren Stand zu graben Be⸗ sorgnissen Anlaß gebe. Dieses Gleichgewicht sei auch die Vor— aussetzung dafür, daß die Währung auf dem jetzigen Stand ge⸗ halten werde.
Neue Erhöhung der Ausfuhrpreise durch die Jreg.
Luxemburg, 1. Dezember. Wie bereits kurz gemeldet, hat die Verbändekommission der , Rohstahlexportgemein⸗
schaft in einer am 30. November in Luxemburg abgehaltenen Sitzung beschlossen, die Ausfuhrpreise der derzeitigen Lage am Welteisenmarkt weiter anzupassen. Die Produktionsbedingungen in den verschiedenen Ländern haben bekanntlich dazu geführt, daß die Eisenpreise in England und Frankreich erneut erhöht werden mußten. Ebenso * in den Vereinigten Staaten nunmehr die dritte Eisenpreiserhöhung für das erste Vierteljahr 1937 vorge⸗ nommen worden. a auch die übrigen Ausfuhrmärkte eine günstigere Verfassung zeigen, beschloß die Verbändekommission der dag nach den Informationen des DHD., die Ausfuhrpreise für Halbzeug, Formeisen, Stabeisen, Grobbleche, Mittelbleche und . um durchschnittlich 7,6 Goldschilling je Tonne zu erhöhen.
verlesen 47,00 bis 50,00 „,
—
Berliner Börse am 2. Dezember.
Aktien nach lebhafterem Beginn schwächer. — Renten kaum verändert.
Zu Beginn der Börse gelangte eine weit größere Anzahl von Aufträgen der Bankenkundschaft zur Erledigung als an den Vor— tagen, wodurch der Eindruck eines ziemlich lebhaften Geschäfts entstand. Offenbar hat die Entspannung nach Ueberwindung des Monatsschlußtermins wieder in größerem Umfange Mittel frei⸗ gestellt, die zum Teil zu Anlagezwecken benutzt wurden. Stim⸗ mungsmäßig war ein freundlicher Grundton nicht zu verkennen, der zweifellos auf den starken Eindruck zurückgeht, den die Rede des Preiskommissars Wagner ausgelöst hat. Beachtung fand ins— besondere die Auffassung, daß neben der Ueberwachung der Preise im Rahmen des Vierjahresplanes der Lenkung und Führung durch Zusammenarbeit mit allen Kreisen der Wirtschaft eine noch größere Bedeutung zukomme.
Am Montanmarkt setzten Harpener 2½ „9 höher ein, Stol⸗ berger Zink stiegen erneut um . 5, im übrigen waren die Um⸗ sätze aber gerade auf diesem Gebiet den Vortagen gegenüber kaum wesentlich erhöht. Vereinzelt traten auch leichte Abschwächungen ein. Bei den Braunkohlenwerten führten Leopoldsgrube mit * 1595. Dtsch. Erdöl konnten einen Anfangsverlust von 19 2. zum Teil wieder ausgleichen.
Bei den Kaliaktien gewannen Salzdetfurth ca. 4M 9 und holten damit den gestern per Kasse erlittenen Rückgang wieder auf. Farben kamen mit 169 um 6 c höher an, ermäßigten sich aber später wieder um 36 275. Bei den Elektro- u. Versorgungswerten erzielten Siemens eine Steigerung von 2 und HEW eine solche von 1 76. Fest lagen auch Autowerte, so BMW mit 4 1 und Daimler mit 1 5. Bei den Telephon- u. Kabelwerten wurden Dtsch. Telefon gegen letzte Kassanotiz am 26. 11. —= 336 niedriger bezahlt. Im übrigen sind nur noch Aschaffenburger mit 4 15 und Reichsbank mit 4 1 als nennenswert verändert hervor⸗ zuheben.
Im Verlauf machte die schon nach den ersten Kursen ein— setzende Geschäftsstille, soweit möglich, Fortschritte. Glatftstellungen des brufsmäßigen Börsenhandels einerseits und nur unzulängliche Aufnahmeneigung andererseits führten einen allgemeinen Abbröcke⸗ lungsprozeß herbei. Farben gaben gegen den ersten Kurs um 1 auf 168½ 95 nach, Lichtkraft verloren 1, Daimler 19, Gesfürel 11, Verein. Stahl 198 und Siemens 1½ 5.
Gegen Börsenschluß erlahmte das Geschäft vollkommen. Ins- gesamt dürften etwa nur 12-13 Papiere eine Schlußnotiz erhalten haben. Farben stellten sich auf 1687 Brief, Verein. Stahlwerke gaben gegen den ersten Kurs um 178, AEG um 58 9 nach. Auch die Reichsaltbesitzanleihe bröckelte auf 117 ab.
Am Einheitsmarkt überwogen heute Abschwächungen. Amper⸗ werke verloren 25, Gildemeister gegen letzte Notiz 231, Eschweiler Berg und Dresdner Ehromo, beide ebenfalls gegen letzten Kurs, je 3 75. Andererseits wurden Elektra⸗Dresden bei einer 5 Vigen Steigerung zugeteilt. Von Banken waren Handelsgesellschaft um , Dresdner Bank um z * schwächer, DD⸗Bank dagegen 3 8 fester. Dtsch. Hyp. gaben 14 und Hamburger Hyp. 1 36 her. Auslandsaktien bröckelten weiter ab, so Contzs Linoleum und J. G. Chemie (50 36) um je 14, Hohenlohe um M6 35. Auch Kolonialanteile waren bis auf Kamerun (4 ½ RM) schwächer.
„Renten lagen bei kleinen Umsätzen unverändert. Reichsalt⸗ besitz eröffneten mit wieder 117, konnten aber schon nach Fest⸗ ung des ersten Kurses bis auf 11775 anziehen. Die Umschul⸗ ungsanleihe wurde halbamtlich mit 89,70, d. h. unverändert, notiert. Reichsschuldbuchforderungen und Wiederaufbauzuschläge waren etwas schwächer.
Am Kassarentenmarkt hielten sich Angebot und Nachfrage in engsten Grenzen. Kursmäßige Veränderungen von Belang traten infolgedessen kaum ein. Im besonderen galt dies von Hyp.-Bk.⸗ Pfandbr. und Komm.⸗Obl. Von Stadtanleihn n Wie und Frankfurter . bzw. n 9 niedriger not“ t waren dagegen um O,40 und dto. Il um O, 50 schaftl. Goldpf.Br. gewannen Ostpr. Abfindung *, winz und Länderanleihen blieben gehalten. Bei dem Industrieobl. gaben Aschinger nach der in den letzten Tagen festen Haltung um 2595 nach. — Im variablen Verkehr befestigte sich Reichsaltbesitz auf 117,40, offenbar im Hinblick auf die Tatsache, daß morgen die letzte Notiz vor der Ziehung erfolgt.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellten sich das engl. Pfund auf 12,22 (12,23), der Dollar auf unverändert 2,49 und der holl. Gulden auf 135,40 (135,43). Sonst traten kaum Veränderungen von Belang ein.
Verlängerung der deutsch⸗argentinischen Handelsvereinbarungen.
Da die in Buenos Aires zwischen der Deutschen Botschaft und der argentinischen Regierung geführten Verhandlungen über die Erneuerung der gegenwärtigen Handelsvereinbarungen bis zum Tage ihres Ablaufes nicht haben zum Abschluß gebracht werden können, ist durch Notenwechsel ihre vorläufige Verlänge⸗ rung bis zum 31. Dezember 1936 vereinbart worden.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 1. Dezember 1936: Gestellt 26 481 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 2. Dezember auf 61,50 Æ (am 1. Dezember auf 61,50 4) für 100 kg.
Berlin, 1. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗— mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 109 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,506 bis 38,50 KK, Langbohnen, weiße, hand⸗ Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — M66, Linsen, mittel, käferfrei 53. 900 bis 58,00 MS, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 72,00 Ss, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 50,00 bis 53,00 S, Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe 53,90 bis 55,90 AM, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,590 M6, do. III 59,900 bis 60,00 .ς6, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar. Italiener⸗Reis, unglasiert 30,20 bis 32.00 S½½, Italiener⸗Reis, glasiert 30,70 bis 32,50 ½, Perser⸗ Reis 32,50 bis 33,590 „6, Gerstengraupen, mittel und fein 42,00 bis 43,00 S, Gerstengraupen, grob 39,00 bis 40,00 , Gerstengraupen, Kälberzähne 35,00 bis 36,00 M½, Gerstengrütze 35,900 bis 36,00 S, Haferflocken 42,00 bis 43,00 S, Hafer⸗ grütze, gesottene 46,09 bis 47,00 M, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 A4, Weizenmehl Type 790 32,900 bis 33,00 , Weizenmehl, Type 4065 37,090 bis 38,900 M,, Weizengrieß, Type 405 39,00 bis 42,40 A, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 , Zucker, Melis 68,35 bis 69,35 „ (Aufschläge nach Sorten⸗