Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 283 vom 4. Dezember 19368. S. 4 .
Im Zug der Vereinheitlichung des Real⸗
e n,, und der Verwirklichung. des Grund⸗ atzes der Gleichmäßigkeit der Besteuer ung
haben auch die Befreiungsvorschriften verein⸗ heitlicht und dabei dem Grundfatz der Gleich— mäßigkeit der Besteuerung angepaßt werden müssen. Auf die Einzelheiten der Befreiungsvorschriften ein⸗ zugehen, würde über den Rahmen dieses Aufsatzes hinausgehen.
Bei der Gewerbe steu er sind die Besteuerungsgrundlagen bisher sehr erheblich voneinander abgewichen. In einigen Ländern war einzige Besteuerungsgrundlage der Ge⸗ werbe ertrag. In anderen Ländern wurde die Gewerbesteuer nach zwei Besteuerungsgrundlagen erhoben, nämlich nach dem Gewerbe ertrag und dem Gewerbe kapital. In wieder anderen Ländern bildete das Gewerbekapital nur die hilfs— weise Besteuerungsgrundlage, nämlich in denjenigen Fällen, in denen der Gewerbeertrag ein bestimmtes Mindestmaß nicht er⸗ reicht. In anderen Ländern wurden der Gewerbe ertrag und die Lohnsum me zugrunde gelegt. In Preußen war den Gemeinden ein Wahlrecht eingeräumt, die Gewerbesteuer ent⸗ weder auf Grund des Gewerbeertrags und des Gewerbe— hapitals oder auf Grund des Gewerbeertrags und der Lohnsum me zu erheben. ; . .
Die Erfahrung lehrt, daß für die Gewerbesteuer eine ein⸗ zige Besteuerungsgrundlage nicht ausreich t. Würde die Gewerbesteuer nur auf den Gewerbe ertrag abgestellt, so würde die Steuer so konjunktur- und krisenempfindlich werden, daß in die Gemeindefinanzen eine gewisse Ungleichmäßigkeit und Un⸗ sicherheit hineingetragen würde. Auch das Gewerbe kapital kann nicht allein als Besteuerungsgrundlage genügen, weil — ohne gleichzeitige Heranziehung des Gewerbeerkrags — die Ge— werbetreibenden, die kein oder ein nur kleines Gewerbe⸗ kapital haben, keine oder eine nur unverhältnismäßig niedrige Gewerbesteuer zu zahlen haben würden. Auch eine Abstellung der Gewerbesteuer allein auf die Lohnsumme konimt nicht in Betracht, weil dann die lohnintensiven Betriebe einseitig betroffen würden.
Die Gewerbesteuerreform sieht mehrere Best euerungs⸗ grundlagen vor. Dadurch tritt für den Steuerpflichtigen bis zu einem gewissen Grad ein innerer A usgleich ein. Für die Gemeinden als Steuergläubiger wirkt die Anwendung ver— schiedener Besteuerungsgrundlagen ebenfalls ausgleichend. Sie bietet einen gewissen Schutz gegen Konjunkturschwankungen.
Es sind als Besteuerungsgrundlagen nebeneinander Ge— werbeertrag, Gewerbekapita!l und Lohn summe vorgesehen. Diese drei Grundlagen haben nicht die gleiche Be⸗ deutung. Es kann keine dieser drei Grundlagen als einzige ge⸗ wählt werden. Es müßen in jedem Fall Gewerbeertrag und Gewerbe kapital als Grundlage dienen. Es wird unter Ver⸗ wendung von Meßzahlen je ein Steuermeßbetrag für den Gewerbe ertrag und für das Gewerbe kapital ermittelt. Aus diesen beiden Steuermeßbeträgen wird durch Zusammenrechnung ein ginheitlicher Meßbetrag gebildet. Auf! diesen einheitlichen Meßbetrag wird der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz angewendet.
Die Festsetzung des einheitlichen Steuerm eßbetrages ist Sache des Finanzamt s, die Festsetzung des Hebesatzes und alles daran sich Anschließende ist Sache der Gemeinde.
Ueber das Verhältnis, in dem sich die Heranziehung nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbe kapital auf das Steuer aufkommen auswirken wird. läßt sich ziffernmäßig nichts Genaues sagen. Es wird, allgemein betrachtet, höchstwahr⸗ scheinlich die Besteuerung des Gewerbeertrag ges überwiegen.
Neben Gewerbe ertrag und Gewerbe kn pital kann die Lohnsumme als Besteuerungsgrundlage gewählt werden. Eine Verkoppelung der Lohnfumme mit dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital ist nicht vorgesehen. Die Gemeinden, die für Ge⸗ werbeertrag und Gewerbekapital⸗ immer nur— einen einheit⸗ lichen Hebesatz J können, können den Hebesatz fürn die Lohnsummenste ner abwe üsch end festsetzen. Eine feste Be⸗ ziehung zwischen Gewerbeertragsteuer und Gewerhekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer ist demnach nicht gegeben. Die Lohn⸗ summensteuer soll aber im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitische Bedeutung nur mit Zustimmung der obersten Gemeindeaufsichts⸗ behörde erhoben werden können.
8. Verkoppelung der Hebesätze für die Grund⸗ steuer, Gewerbesteuer und Bürgersteuer.
§8 6 des Einführungsgesetzes gemäß wird der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit? dem Reichsminister der Finanzen Bestimmungen darüber erlassen, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Gru ndsteuer, die Gewerbesteuer und die Bü rgersteuer zueinander stehen müssen und inwie— weit die Hebesätze für diese Steuern der Genehmigung der Ge— meindeaufsichts behörde bedürfen. Die Verkoppelung der Hebesätze ür diese drei Steuern ist durch den Grundsatz der Gleich⸗ mäßigkeit der Bestenerung bedingt.
9. Besteuerungs grundlagen, Steuer meßzahlen, Steuermeßbeträge, Hebesãtze und Steuerbetrãge. a) Grundsteuer
Be ste ue rungsgrundlage ist bei der der Einheitswert (G 10 des Gru gemeine Steuer meßzahl s 1 Absatz 1 GrStG.). Der im Einvernehmen mit den be zelne Gruppe z bestimmen
ßbetrag, den
u r ieinde mitteilt, ist der durch
chließende Hebesatz anzuwenden. Das Er⸗
r Jahresbetrag der Grundsteuer.
: Einheitswert 100 003 Reichsmark. Steuer—
6 . , . 6 Tausend von 100009 — ebe satz 125. Jahressteuerbetrag 125 vom ?
1000 — 1250 reichs mark? . z k
h) Gewerbesteuer.
Besteuerungsgrundlage sind bei der Gewerbe⸗ ste uer in jedem Fall der Gewerbe ertrag und daz Gewerbe⸗ ka pital. Gewerbe e rtrag ist der Gewinn aus Gewerbe⸗ betrieb, der sich nach den Vorschriften des Einkom men⸗ steuergesetze's oder des Körperschaftsteuergesetzes ergibt, vermindert um die in den s 8 und 9 GewSt G. be— zeichneten Beträge 8 7 GewSt G.). Die wichtigsten Hin- u re chm ngen sind die Zinsen für Dauerschulden,
ie wichtigsten Kü rzungen 3 vom Hundert des Einheits⸗ werts des zum Betriebsvermögen Grundbesitzes. ;
Die Steuermeßzehl für den Gewerbe e rtr ag ist bei natür⸗ lichen Personen und bei Personengemeinschaften gestaffelt bis zu 5 vom Hundert mit der Maßgabe, daß die ersten 1200 Reichs⸗ mark des Hewerbeertrags frei bfeiben. Sie beträgt bei anderen Unternehmen, zum Beispiel bei Kapita lgesell⸗ schaften, einheitlich 5 vom Hundert. G 11 Absatz 2 des Ge⸗ werbesteuergesetzes. Aus der Anwendung der Steuermeßzahl, bei natürlichen Personen gestaffel t, auf den Gewerbeertrag g, ergibt sich der Steu ermeß betrag für die Besteuerung nach dem Gewerbe ertrag ls 11 Absatz 1 GewStG. .
Die Steuermeßzahl für Gewerbe kapital beträgt einheit⸗
des Unternehmens gehörenden
lich?vom Tausend E 18 GewStG.). Für Gewerbebetriebe,
deren Gewerbekagpital weniger als- 3000 Reichsmark beträgt,
wird ein Steuermeßbetrag nach dem Gewerbe kapital nicht festgesetzt (6 13 Absatz 3 GewStG). Aus der Anwendung der Steuermeßzahl 2 vom Tausend auf das Gewerbe kapital ergibt sich der Steuermeßbetrag Gewerbe kapital (6 13 Absatz 1 GewSt G.). ö
Durch Zusammenrechnung der Steuermeßbeträge, die sich nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbe kapital ergeben, wird ein einheitlicher Steuermeßbetrag gebildet. Auf diesen einheitlichen Steuermeß betrag, den das Finanzamt festsetzt und der Gemeinde mitteilt, ist der durch die Gemeinde zu beschließende Hebesatz anzumenden. Das Ergeb⸗ nis davon ist der Jahresbetrag der Gewerhesteuer,
Wird als Besteuerungsgrundlage auch die Lohnsum me herangezogen, so beträgt die eier e , 2 vom Tausend ( 25 Absatz? GewStG). Diese Meßjahl auf die Lohnsumme angewendet, ergibt den Steuermeßhetrag G 25 Absatz 1 GewStG.). Auf Grund dieses Steuermeßbetrags muß der Unker— nehmer die Steuer nach der Lohnsumme seld st errechnen. Bei der Lohnsummensteuer ist Besteuerungsgrundlage die Lohnsumme, die in jedem Monat an die Arbeitnehmer der in der Gemeinde belegenen Betriebsstätte gezahlt worden ist (6 23 Absatz 1 GewStG.). Uebersteigt die Lohnsumme des Gewerbebetriebs im Rechnungsjahr nicht 24 000 Reichsmark, so werden von ihr 200 Reichsmark abgezogen (52 Absatz ? GewStG. ). Diese letztere Maßnahme dient der Schonung der kleinen Betriebe.
Beispiel: 4000 Reichsmark Lohnsumme im Monat. Steuermeßzahl 2 vom Tausend. Steuermeßbetrag daher 4X2 — 8 Reichsmark. Hebesatz 200 v. H. Lohnsummensteuerbetrag für den Monat 16 Reichsmark.
10. Steuerbefreiung des Meuhausbefitzes, insbesondere der Arbeiter wohnstätten.
Die 588 28 und 29 des Grundsteuergesetzes regeln die Be⸗ steuerung des Neuhausbesitze s. Der sogenannte „mitt⸗ lere Neuhausbesitz“ ist nach reichsrechtlicher Regelung in vollem Umfang von der Grundsteuer bis zum 31. März 1939 befreit. Dabei soll es verbleiben (G 28 Absatz J).
Für den sogengnnten „neue sten Neuhausbesitz“ ist die Be⸗ freiung von der Landesgrundsteuer und der halben Gemeinde⸗ grundsteuer vorgeschrieben, und zwar für Kleinwohnungen bis zum 31. März 1939, für Eigenheime bis zum 31. März 1944. Auch diese Befreiungen werden nach dem Gesetz (6 28 Absatz 2) aufrechterhalten. Die Regelung ist, um Belastungsverschiebungen
für die Besteuerung nach dem
für diese Gruppe von Grundstücken zu vermeiden, so vorgesehen, daß die Grundsteuer in ihrem bisherigen Betrag erstarrt. . Nach der bestehenden Regelung würden noch diejenigen Eigenheime Steuerbefreiung genießen, die bis zum 31. Mar (bzw. 31. Mai) 1939 bezugsfertig werden. Nach der Regelung des Gesetzes (6 28 Absatz 2 Ziffer 1 wird diese Frist auf den I. September 1937 gekürzt. Die Oeffentlichkeit ist über die bevorstehende Regelung durch eine Pressenotiz aufgeklärt worden. Die Abkürzung hat sich als erforderlich erwiesen, um in einer Zeit, in der die Beschaffung der erforderlichen Bau⸗ arbeiter und Baustoffe für reichswichtige Bauten Schwierigkeiten bereitet, nicht noch durch Steuerbefreiungen zur Erstellung von
Eigenheimen anzuregen. .
Dagegen besteht in vielen Gebieten ein dringender . an gesunden einfach ausgestatteten Wohnungen, deren Mieten in Verhältnis zum Einkommen bemittelten Bevölkerung ste hen A hr stätten Berechnungen haben ergeben, daß die Besitzer, um für
der
diese Wohnungen zu tragbaren Lasten oder Mieten zu gelangen . er
bei den gegenwärtigen Baukosten von vollen Grundsteuer entlastet werden m ü sser Die Befreiung dieser Grundstücke von der Grundsteuer würde, da die Steuer eine reine Gemeindesteuer wird, sich für die Ge⸗ meinden unerträglich auswirken. 8 29 des Grundsteuergesetze gemäß wird die Grundsteuer für diese Grund stüc' auf die Dauer von . Jahren durch daz Reich übernommen. iese Regelung gilt für die Arbeiter⸗ wohnstätten, die in der Zeit vom 1. April 1937 bis 31. Mär 1940 bezugsfertig werden.
11. Die Ausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder stehende Gewerbe- betrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Darunter ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinn des n,, gesetzes zu verstehen. Für Personengesellschaften, Kapitalgesell⸗ schaften, die sonstigen juristischen Personen des privaten Recht und die nicht rechtsfähigen Vereine ist eine besondere Regelung in der Weise getroffen, daß diese Unternehmen stets in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig sind.
Bisher waren in Preußen und in den meisten anderen Ländern auch die freien Berufe gewerbesteuerpflichtig. Im neuen Gewerbesteuergesetz, das einheitliches Recht für das gesamte Reichsgebiet schafft, ist eine Realbesteuerung der freien Berufe nicht vorgesehen.
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Bilanz der Preisbewegung.
Im Hinblick auf die entscheidende , die die Stabil⸗ erhaltung des Preis- und Lohnniveaus auf die Durchführung des Vierjahresplanes hat, zieht das Institut für Konjunkturforschung in seinem neuen Wochenbericht an dem durch die jüngste Ver⸗ ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. Rovember 1936 und die gleichzeitig erlassene erste Ausführungsverordnung bezeichneten Beginn der zweiten Periode staatlicher Preispolitik eine Bilanz der Preisbewegungen, die sich im ersten Vierjahres⸗ plan herausgebildet haben. Danach setzte sich im ersten Halbjahr 1933 in Deutschland zum erstenmal nach einem vier Jahre lang dauernden Rückgang aller wichtigen Warenpreise ein allgemeiner Umschwung in der Preistendenz durch, nachdem die Indexziffer der Großhandelspreise im April 1933 mit 9g0,7 , (1915 — 160) ihren Tiefpunkt erreicht hatte. Damit lagen die Großhandels⸗ preise in ihrer Gesamtheit rd. 36 e unter dem Höhepunkt der
Jahre 1328/29 (Juli 19338. Im Oktober 1936. udch einem drei⸗ einhalbjährigen Wirtschaftsaufschwung, der die Sachgütererzeugung
zum großen Teil über den Stand der letzten Hochkonjunktur hin⸗ ausführte, sind die Großhandelspreise insgesamt erst wieder um rd. 15 3 höher als im Tiefpunkt (April 1933) und immer noch um 26,3 3 niedriger als im Höhepunkt der Jahre 1928! 29.
An dieser Aufwärtsbewegung waren jedoch nicht alle Preise
und Märkte gleichmäßig beteiligt: Die Preise der Agrarstoffe, die in der Krise am stärkften zurückgegangen waren, konnten, be⸗ günstigt durch eine dahinzielende Pofitik der Reichsregierung, den Rückgang am weitesten aufholen, nämlich zu fast zwei Fünfteln; die Industriestoffpreise, die in der Krise nicht so stark gesunken waren, haben noch nicht ein Fünftel ihres Rückgangs aufgeholt. Innerhalb der Industriewirtschaft haben sich die Fertigwaren⸗ preise etwas stärker erhöht als die Preise der Industrierohstoffe und Halbfertigwaren. Der gegenwärtige Stand der Preise der Indu⸗ strierohstoffe entspricht im großen und ganzen dem Stand vom Frühjahr 1932, das heißt also dem Stand, der nach der Durch⸗ führung der Preissenkungsaktion im Winter 1931 / 32 erreicht war. Die Preise der Agrarstoffe sind in ihrer Gesamtheit wieder etwa so hoch wie im Sommer 1931. Die Entwicklung der Agrarstoff⸗ preise wurde in den ersten eineinhalb Jahren des Wirtschaftsauf⸗ schwungs durch die Bewegung der Preise für die pflanzlichen Nahrungsmittel und Pieherzengnisse, in den beiden letzten Jahren durch die der Preise für Schlachtvieh bestimmt. Der Anstieg der Preise für pflanzliche Nahrungsmittel fand seinen Abschluß im Herbst 1934 mit der endgültigen Einführung des Festpreissystems . die vier wichtigen Getreidearten. Im Durchschnitt lagen die Preise zu diesem Zeitpunkt um etwa 13 „ über denen vom Ok⸗ tober 1932. Die Preise für Vieherzeugnisse stiegen von Oktober 142 bis Oktober 1933 um 16,9 26, seit dieser Zeit bis Oktober 19566 aber nur noch um 1,9 95. Die Großhandelspreise für Schlachtvieh, die in der Krise am stärksten von allen Agrarpreisen abgestürzt waren, haben an der seit 1933 planmäßig durchgeführten Hebung der Agrarpreise am meisten teilgenommen. Die Index⸗ ziffer lag hier im Oktober 1934 um 19,3 3. höher als im Sktober 1332; bis Oktober 1935 war sie nochmals um 18,4 74 gestiegen. Seither hat sie sich von Oktober 1935 bis Oktober 1956 um 3,2 3 leicht abgeschwächt. „ Die Preise der Kolonialwgren erreichten ihren Tiefpunkt erst im vierten Vierteljahr 1933. Bis Juni 1935 stieg die Indexziffer um 17,8 75. Seither blieb sie, von kleinen Schwankungen ab= gesehen, unverändert.
Am Markt der industriellen Rohstoffe und Halbwaren war die Preisbewegung durch die gegensätzliche Bewegung der inlands—⸗ besätimmten. und auslandsbestimmten Preise beherrscht. So sind die Warenpreise, die im wesentlichen vom Binnenmarkt bestimmt werden, in ihrer Gesamtheit vom Tiefpunkt im Mai 1933 bis Oktober 1936 nur um 3,5 & gestiegen, während sich die Preise der Rohstoffe, die Anz oder zum großen Teil eingeführt werden müssen, unter starken Schwankungen bon ihrem Tiefpunkt im Februar 1933 bis Oktober 1936 um 2756 6 erhöht haben. Die Preisbewegung auf den Welt⸗ märkten wurde in erster Lnie von den in der Landwirtschaft er⸗ zeugten Rohstoffen, alfo von Textilien, Häuten, Leder und Kautschuk getragen. Unter starken Schwankungen erhöhte sich die Indexziffer der Groß handlspreise für Textilrohstoffe und ⸗halbwaren, die aller⸗ dings auch inige deutsche Rohstoffe (J. B. deutsche Wolle) enthält, vom ersten Halbjahr 1933 bis Oktober 1935 um 43,) 23; die Index⸗ ziffer für Häute und Leder um 25,4 „,, die sür Kautschuk um 166 3 (1. Halbjahr 1933 — 1090. Allerdings war bei diesen Rohstoffen der Rückgang in den Jahren 1923 bis 1952 außerordentlich stark; er betrug im Durchschnitt rd. 67 ; rund ein Fünftel dieses Rück⸗ ganges ist bisher aufgeholt worden. Einen wesentlich anderen Ver⸗ auf zeigten die Preife der industriell erzeugten Rohstoffe. Sie sind im großen und ganzen heute nicht wesentlich höher als im ersten Halbjahr 1933.
Die Preisentwicklung der industriellen Fertigwaren wurde in
erster Linie von der Bewegung der Rohstoffpreise beeinflußt: Dit Steigerung der auslandsbestimmten Rohftoffpreise pflanzte sich vor allem auf die Preise der industriellen Verbrauchsgüter fort, bei Produktionsmitteln nur auf Lederriemen, Säcke u. a. m. Anderer— seits bewirkte die Konstanz der wichtigsten inlandsbestimmten Grund— stoffpreise (Eisen, Kohle, Chemikalien) eine entsprechende Konstanj der Produktionsmittelpreise. Verstärkt wurde diese grundsätzliche Entwicklung durch die Produktionsentwicklung. Die starke Aus— dehnung der Produktionsgüterindustrie und die damit zusammen⸗ hängende Kostendegression gestattete, die Preise zu senken; anderer⸗ seits verhinderte die geringere Produktionsentwicklung bei den Ver⸗ brauchsgütern einen entsprechenden Preisrückgang. Dementsprechend zeigen die Preise der Produktionsmittel eine fallende Tendenz ssie waren im Oktober 1936 rd. 1 3 niedriger als im Mai 1533. Jie Preise der t gf r Verbrauchsgüter folgten dagegen bald dem Anstieg der Rohstoffpreise. Sie erhöhten sich durchschnittlich jedes Jahr um 4 bis 5 , so daß sie im Oktober 1935 um 18,5 4, über ihrem Tiefpunkt vom April 1933 lagen. Von den industriellen
Verhrgquchsgütern zeigen die Preise für Textilwaren die stärksten Erhöhungen ssie betragen im Durchschnitt ruͤnd 20 33) und die im
Index der Großhandelspreise für Hausrat zusammengefaßten Waren den geringsten Anstieg. ;
Die Weltwirtschast im Jahre 1936.
Ueber die Entwicklung der Wirtschaft im Jahre 1935 ist aus einem Bericht des Internationalen Arbeitsamtes zu entnehmen, daß sich die industrielle Erzeugung in den meisten Ländern außer⸗ ordentlich stark erhöht hat und die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Jedoch verminderte sich die Arbeitslosigkeit nicht in dem Maße, wie die industrielle Erzeugung anstieg. Ferner war eine ent— sprechende Belebung des internationgken Handels nicht, zu beob⸗ achten. Schließlich bezog sich die Erhöhung der Produktion ha upt⸗ sächlich auf die Erzeugung von Kapitalgütern und weniger - auf Verbrauchsgüter. ⸗
Die Meßziffern zeigen, daß die Produktion in den Grund⸗ industrien langsam den Stand vom Jahre 1929 wieder erreicht hat. Die Erzeugung von Industriewaren, die sich während der Krise um mehr als 30 23 vermindert hatte, ist jetzt größer als 1929. Die Meßziffer der Arbeitslosigkeit ist ständig zurückgegangen, aber sie liegt heute, für die ganze Welt gerechnet, noch um? 50 H, über dem Stand von 1929. Der Umfang des Welthandels, der sich ebenso wie die industrielle Erzeugung um fast ein Trittel bermindert hatte, ist jetzt noch um 20 7 kleiner als im Jahre 1929. .
Alle Meßziffern der industriellen Erzeugung für zwölf wichtige Länder: Belgien, Chile, Dänemark, Deu kschland, Frankreich, Groß—⸗— britannien, Japan, Kanada, die Niederlande, Po en, die Tschecho⸗ ssowakei und die Vereinigten Staaten bestätigen, daß die industrielle Erzeugung in diesen Ländern ohne Ausnahme im Jahre 1936 höher lag als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1935.
In den vier Ländern: Chile, Dänemark, Großbritannien und Japan, in denen die Krise nicht so ausgedehnt war und sehr bald eine expansionistische Politik aufgenommen wurde, hat die indu⸗ strielle Erzeugung gegenwärtig den Stand von 1929 beträchtlich überschritten. In Belgien, Kanada, Fer Tschechoslowakei und den Vereinigten Staaten, in denen der wirtschaftliche Niedergang sehr stark ausgeprägt war, ist der Stand der Produktion von 1929 noch nicht wieder erreicht worden.
Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Polen haben ihre Währung stabil gehalten. Die Meßziffer der deutschen Industrie⸗ produktion lag im Jahre 1936 über der von 1929. In den drei anderen Ländern beträgt sie ungefähr 70 2 des Standes von 1929.
Ueber die Arbeitslosigkeit läßt sich allgemein feststellen, daß die Meßziffern, mit Ausnahme von Dänemark, Frankreich und den Niederlanden, 1936 niedriger sind als in den entsprechenden Mo⸗ naten des Jahres 1935. Die meisten Länder wiesen schon 1935 eine Verhbesserüng gegenüber dem Jahre 193 auf, Das ist be⸗ sonders der Fall in Australien, Deutschland, Großbritannien, Kanada und in den Vereinigten Staaten .
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.
ex 2222 c&scuEβaiuuu
ö Verantwortlich: für Schriftleitung (Amilicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil = und für den Verlag: kJ ᷣ Präsident Tr Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗-Schöneberg. Druck der Preußischsn Trügterei⸗ und Verlags-Attignaeselsschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentral handelsregisterbeilagem
angemessenem minder ⸗ Arbeiterwohn.
Notiz angesichts der bevorstehenden Ziehung ausgesetzt.
zum Deutschen Reichsanzeiger und
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 4. Dezember
Preußischen Staatsanzeiger
1936
Nr. 283
¶ Sortsetzung des Dandetstens.
Berliner Börse am 4. Dezember.
Aktien und Renten uneinheitlich.
Ruhig und eng begrenzt wie an den Vortagen blieb das Geschäft. auch an der heutigen Börse. Die Bankenkundschaft be— tätigte sich mit Käufen bzw. Verkäufen nur in einigen wenigen Werten. Entsprechende Zurückhaltung bekundete daher auch der berufsmäßige Börsenhandel. Kleinste Srders genügten, um zum Teil stärkere Kursausschläge nach beiden Seiten herbeizuführen. Beson⸗ dere Erwähnung verdient die heute erstmals erfolgende amtliche Notierung der Wintershall-Aktie, die im variablen Verkehr bei einem Anfangsumsatz von ca. 1060 000 RM mit 1379, d. h. zum gestrigen Kassakurs, bewertet wurde. Von Montanwerten hatten er nh mit — 196 die größte Abweichung gegen den Vortag aufzuweisen, während sonst meist unveränderte Kurse zugrunde gelegt wurden. Dasselbe gilt auch von Braunkohlenwerten, von denen nur Leopoldsgrube mit einer gegen den letzten Kaffakurs erzielten Steigerung von 255 3 auffielen. .
Am chemischen Markt zogen Farben zunächst um „. und dann sogleich nochmals um 6 9, bis auf, 1685s an, ohne daß es zu größeren Umsätzen kam. Leicht gedrückt setzten Elektrowerte ein, während sich bei einigen Tarifpapieren Befestigungen ergaben, so insbesondere bei Thür. Gas mit 2 25. Auch Autowerte zeigten freundlichere Tendenz. Wiederum schwach lagen dagegen die schon tags zuvor angebotenen Papier- u. Zellstoͤffwerte, so Waldhof mit —= 23, Feldmühle mit = 175 und Aschaffenburger mit — 155 35. Spezialinteresse fanden Reichsbankanteile, die einen Anfangs⸗ gewinn von 239 Z sogleich auf 393 erhöhten.
Im Verlauf zeigte sich an den Aktienmärkten hier und da etwas Kaufneigung, die die Allgemeintendenz freundlich gestaltete. Farben zogen den ersten Kurs um insgesamt 17 3 auf 168 5, 7. an, Verein. Stahlwerke gewannen 116, Mannesmann z, Harpener „, Siemens 1 75. Reichsbankanteile waren auch im Verlauf gefragt und nochmals um v 93 auf 189 935 erhöht.
Gegen Börsenschluß stellten sich Farben auf 1687, Wintershall auf 1377. Im allgemeinen ergaben sich dem Verlauf gegenüber keine nennenswerten Veränderungen. Für eine ganze Reihe von variabel gehandelten Aktien konnte eine Schlußnotiz mangels Umsatzes wieder nicht erfolgen.
Am Einheitsmarkt waren deutsche Industrieaktien über⸗ wiegend bis zu, 5 ahgeschwächt. Vereinzelt ergaben sich auch Besserungen, die aber über 3 96 nicht hinausgingen. Banken lagen mit Ausnahme von Ueberseebl. (6 1 3) und Vereinsbank Hamburg (. 35) abgeschwächt. Das gleiche gilt für Hyp.⸗ Banken, von denen lediglich Dtsch. Hyp. Bf. (4 34 65) einen Ge⸗ winn zu verbuchen hatten. Auslandsaktien hatten uneinheitliche Kursgestaltung. Während Chade D und E je 4. RM und Conti Linoleum 1 . höher ankommen konnten, gaben Hohenlohe 1 2. und Schles. . 26 7 her. Aku blieben bei Zuteilung unver⸗ ändert. Kolonialanteile wurden überwiegend niedriger be⸗
wertet.
Die Umschuldungsanleihe wurde halbamtlich
Ausdruck bringen. . unverändert 89,70 natiert, Zinsvergütungsscheine und Reichs-
chuldbuchforderungen nächster Fälligkeiten gaben leicht nach, des⸗ gan Wiederaufbauzuschläge. Für Reichsaltbesitz . die
Hyp.
Der Kassarentenmarkt bot weiter ein ruhiges Bild. Pf⸗Br., Liqu. Pf. Br. und Komm-⸗Obl. blieben trotz geringen Angebots ziemlich unverändert. Stadtanleihen hatten uneinheit⸗ liche Kursgestaltung und neigten überwiegend eher zur Schwäche. Befestigt waren nur 28er Elberfeld Gold und 25er Berlin' Stadt sie za), auch einzelne Breslauer Werte erhöhten sich um 0,20, Decosama II gewannen 5 55. Von Provinzanleihen notierten 28er Niederschlesien 256 höher. Holsteiner und Sachsen waren etwas abgeschwächt. In Länderanleihen vermochte sich kaum Ge— schäft zu entwickeln, und die Kursbewegung war eher nach unten gerichtet. Sonst lagen Neue Hamburger sowie Alte um 0,35 bzw. . fester. Von Reichsanleihen verloͤren 40er Postschätze 19 Pfg.
Am Markt der Industrieobligationen waren Arbed' um 5 35 abgeschwächt.
Farbenbonds gewannen AM 35. Auslandsrenten neigten eher zur Schwäche.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 35 belassen.
Blanko⸗Tagesgeld erforderte unverändert 276 — 33165 33.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde der holl. Gulden mit 135.53 (135. 45) festgesetzt. Im übrigen ergaben sich kaum nennenswerte Veränderungen.
cc ᷣ—¶up—QKQi8. „„
Haupttagung der Neichs fachgruppe Sleischwareninduftrie.
Die Reichsfachgruppe Fleischwarenindustrie der Wirtschafts—⸗ gruppe Lebensmittelindustrie hielt am 2. Dezember d. J. in Berlin ihre ordentliche Mitgliederversammlung unter dem Vorsitz des NReichsfachgruppenleiters, Fabrikant E. Bu schendorf⸗Gera, ab. Der Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaft Nahrung und Genuß Daß), Wol kersdörfer, M. d. R., wies darauf hin, daß die Fleischwarenindustrie, von der für die deutsche Volksgemeinschaft große Opfer gefordert werden mußten, in besonderem Maße praktischen Nationalsozialismus in den letzten Jahren bewiesen habe. Reichsfachgruppenwalter Lüpke (DAF) hob den opfer— bereiten Gemeinschaftsgeist in den Betrieben der Fleischwaren⸗ industrie hervor. Bauer Kü per kennzeichnete als Vorsitzender der dauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft die Bedeutung der Fleischwarenindustrie und die Notwendigkeit ihrer Mitarbeit zur Erreichung unserer Nahrungsfreiheit. Er richtete einen dringenden Appell an die Anwesenden zu weiterer disziplinierter Mitarbeit bei der Durchführung der auf Marktausgleich und Preisstabili⸗ sierung gerichteten Maßnahmen der Marktordnung. Nach Aus— führungen über die Organisation und die Aufgaben der Fleisch⸗ warenindustrie betonte Dr. Schwerdt als Hauptgeschäftsführer der Reichsfachgruppe im Rahmen seines umfassenden Geschäfts—⸗ berichtes erneut die unbedingte Einsatzbereitschaft der Fleisch⸗ warenindustrie, besonders auch bei der Durchführung des Vier— jahresplans.
R Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im uhrredier: Am 3. Dezember 1936. Gestellt 27 054 Wagen.
Die Elektroltkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Eleltrolytkupfernottʒ stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ * io ember auf 61, 00 ½ (am 3. Dezember auf 61,50 4A)
g.
Auch der Rentenmarkt konnte eine klare Tendenz nicht zum
Wirtschaft des Auslandes.
Aus weise ausländischer Notenbanten.
Paris, 3. Dezember. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 27. November 1936 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 64 359 (unverändert), Auslandsguthaben 5 (Abn. 2), Devisen in Report — (Abn. und Zun. — ), Wechsel und Schatzscheine g5l7. (Hun. S868, davon: diskontiert? inl. Handelswechsel 7761, Schatzscheine und Wechsel öffentlicher Körperschaften —, diskontierte ausl. Handelswechsel 14, zu⸗ sammen 7775 (3un. 904), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 295, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1447, zu⸗ sammen 1742 (Abn. 36), Lombarddarlehen 3464 (Zun. 15), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 5640 (unverändert), Vorschüsse an den Staat: 1. Gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 1936 12298, 2. gem. Art. 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1936 — zusammen 12298 (Abn. 5). Passiva. Notenumlauf s86 651 (Zun. 892), täglich fällige Verbindlichkeiten 15129 un. 3515, davon: Tresorguthaben 157 (Abn. 165), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 1913 (un. 19, Privatguthaben 13930 (3un. 438), Verschiedene 129 (Jun. 59), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —, Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 63,23 o (64, 020 / ).
London, 2. Dezember. (D. N. B.) Woche nausweis der Bank von England vom 2. Dezember 1936 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 451 590 (Zun. 6020), hinterlegte Noten 57 00 (Abn. 6026), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 247 670 (Zun. 520), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 1300 (Abn. 530), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 *) (unverändert,, Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 248 666 (unverändert), Depositen der Regierung 10560 (Abn. 1500, andere Depositen: Banken 99 120 (Zun. 1526), Private 41 110 (Abn. 580), Regie rungs⸗
sicherheiten 82 430 Zun. 4270, andere Sicherheiten: Wechsel und
Vorschüsse 8160 (3un. 1660), Wertpapiere 20 180 (Abn. 230, Golde und Stilberbestand der Bankabteilung 510 (Abn. 200. Verhältnis der Reserven zu den Passiven 38,18 gegen 42, 15 oso, Clearinghouseumsatz 877 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 50 Millionen mehr. — * Vorwoche 10.
Verringerung der schwedischen Staats schuld um 100 Mitlionen in einem Jahr.
Stockholm, 3. Dezember. Die schwedische Staatsschuld er⸗ fuhr während des Haushaltsjahres 1935 / 366 eine Verringerung um insgesamt 1900 Millionen Kronen. Zwar erhöhte sich die fundierte langfristige Schuld um 30 Millionen Kronen, jedoch verminderte sich die kurzfristige Verschuldung während des Jahres um insgesamt 130 Millionen Kronen. Für Zinszahlungen auf die Staatsschuld wurden während des Berichtsabschnittes 94,46 Millionen Kronen aufgewendet gegen 7,88 Millionen Kronen im vorhergehenden Haushaltsjahr.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
3. Dezember Geld Brief
12,50 12,53 o, I0o8 0,712 42,12 42, 20
o, 7 O, I49
36047 35053
439 M93 51.15 54,58 1704 4714 123230 12, 25
67, 83; 68,07 5. 5g 5540 11,5665 11,6351 115565 11,635 255ß5 Zz35. 2353 235 135,39 13567135, 135,59 15,18 16,33 15,185 19.27 oa, 7 54,583 54,7 54, 8
13, M0 13,1 13,099 13, 11 O,. 709 0,711 0711 0713
5,6564 5,666 5,654 H, 666 48, 48,44 48,34 48,44
41,94 420 41,99 4202 si 532 61.11 51,37 57. 15,55 46, 05 4835 46935 od 47,14 47,0 4,14 Iii, 5s 11,16 11,0683 IL, 1-513 1,517 1.813 1831? 62 90 65, 2 6290 63, 2 o7,l8 57,30 67,18 5730 2098 21, 2098 21,02 83566 S, 754 3. 736 3, 76d 1.978 1.587 L978 15983 1,359 1,3651 1,359 1,361
2488 2,492 2, 438 2, 492
4. Dezember Geld Brief
12,50 12,53 o, I13 0717 42,190 42, 18
o, 147 0, 149
3607 3 M3
2,189 ZM4hʒz oJ. 18 533565 1704 4714 12.30 12,23
67,833 680? 5. 5g. Y
Aegypten (Alexandrien und Kairo ..... Argentinien (Buenos ,, Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de
1 ägypt. Pfd. 1 Pap. Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
1 kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden Uengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials
Canada (Montreal. Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England (London). . Estland e e , j Finnland elsingf. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) J.. Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und
Mailand) .... . 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Niga) . .. 100 Lats Litauen (Kowno / Kau⸗ .
nag)... .. 100 Litas Vorwegen (Oslo) . . 100 Kronen Desterreich (Wien) . 100 Schilling Polen (Warschau,
Kattowitz, Posen) . 100 Zloty Portugal (Liffabon) . 100 Escudo Rumänien ¶ Bukarest) 100 Lei Schweden, Stockholm
und Göteborg) . . 100 Kronen Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 100 Franken Spanien (Madrid u.
. 100 Peseten Tschecholow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) ⸗ 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von 1 Dollar
Barcelona) .... Amerika (New Jork)
Berlin, 3. Dezember. Preisnotierungen für Nahrung s⸗ mittel. (Einkaufspreife des Lebens mitteleinzei⸗ handels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,56 bis 38,50 M6, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 47,90 bis 50, 00 S6, Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — „A, Linsen, mittel, käferfrei s, 00 bis 58, 00 MS, Linsen,
Spanische Banknoten müssen bei den spanischen Konsulaten abgestempelt werden.
Entgegen einer früheren Verlautbarung wird nunmehr von zuständiger Stelle endgültig damuf hingewiesen, daß die in Deutschland laufenden spanischen Banknöten bis zum 9. Dezember bei den spanischen Konsulaten im Deutschen Reich (nicht, wie fälschlich bekanntgegeben, bei der Reichsbank oder einer Tevisen— bank) zur Abstempelung abgegeben werden müssen. Nach einem Erlaß der spanischen Nationalregierung, die sich auf alle im Ausland befindlichen spanischen Banknoten bezieht, muß diese Abstempelung zur Vermeidung von Verlusten bis zum 9. Dezem⸗ ber vorgenommen werden.
Die Reallöhne in den Vereinigten Staaten.
Verschiedene amtliche und nichtamtliche statistische Erhebungen in den Vereinigten Staaten haben die fortschreitende Erhöhung der Lebenshaltüngskosten und ihren Zusammenhang mit den Reallöhnen der Arbeiter untersucht.
Das Amt für Arbeitsstatistik exklärt, daß die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für die Familien“ der Lohnempfaänger mit niedrigem Einkommen in 32 großen Städten um 1,7 95 gestiegen seien. Diese Erhöhung sei fast völlig auf die Steigerung der sebensmittelpreise um rund 5,7 93. zurückzuführen. Ebenso seien die Mieten gestiegen. Die Preise für Möbel, Haushaltungsgegen⸗ stände usw. hätten sich nicht verandert, während sich die Preise für Kleidung, Brennstoff, Licht und verschiedene andere Verbrauchs— gegenstände etwas ermäßigt hätten. Tas Amt für Arbeitsstatistik . seit 1933 erfolgte Erhöhung der Lebenshaltungskosten auf 10 75.
Das Landwirtschaftsministerium hat eine Untersuchung ver⸗ öffentlicht, in der es heißt, daß die Verbraucher mit ihren jetzigen Verdiensten eine größere Menge Lebensmittel käufen könnten als 1928 oder 1925. Der Verfasser diefer Untersuchung ist der Meinung, daß sich die Verdienste der Fabrikarbeiter in' den Jahren 1828 bis 1933 ungefähr um denselben Prozentfatz gesenkt haben wie die Preise der Lebensmittel, nämlich um etwa 40 3. Seit dem Jahre 1933 seien die Verdienste der Fabrikarbeiter und die Lebensmittelpreise stark gestiegen, wobei? die Steigerung der Lebensmittelpreise weniger schnell vor sich gegangen sei als die der Verdienste. Im Vergleich zum Jahre 1928 stehe die Meßziffer des Lohnes der Fabrikarbeiter jetzt auf 88 und die der Lebens— mittelpreise auf 82.
Schließlich sind noch vom Landesindustrieausschuß für August 1936 Meßziffern berechnet, die eine geringfügige Steigerung der Lebenshaltungskosten für Industriearbeiter in den Vereinigten Staaten, nämlich um 0,5 3, angeben. Nach diesen Meßziffern sind die Mieten im Monat August dreimal so schnell gestiegen wie die Preise für Lebensmittel, Bekleidungsgegenstände, Brennstoffe und Verschiedenes. Demnach scheint die in naher Zukunft zu er⸗ wartende Steigerung der Lebenshaltungskosten in den Vereinigten 4 weitgehend durch die Erhöhung der Mieten verursacht zu sein.
*.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
3. Dezember Geld Brief 20,8 20,46 16,16 16,22
4, 185 4,205
245 247 45 247 o6 68 5760 4266 4216 6.138 G18
2451 2471 bi 37 51,54 1765 4723 12.175 12315 17, 175 177315 533 547 11555 11555 153 58 135,52
1757 1353 564. 3s
C70 4136 ois St z
Joo A020
4. Dezember Geld Brief 20,8 20,46 16, is I622
4,185 4.65
245 247 745 247 6 685 5766 4196. 4812 6. 128: 56
2451 2,471 oJ 37 5154 1765 4733 12.175 12315 13 175 17315 5,33 55,37 HI, 555 11595 135, 66 135,560 42,97 lz, oz 5, 5. H5,68
41,70 4186 sii 8176
Sovereigns . . . .. 20 Francs⸗ Stücke. für Sold. Dollarz .... I 1 Stüc Amerikanische: 1000—5 Dollar. . 1 Dollar 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar Argentinische .. . .. 1 Pap. Peso Belgische . 00 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische ..... 100 Leva Canadische .. I kanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden
Dänische ... Lengl. Pfund
e . z . nglische: große ...
; ULengl. Pfund 100 estn. Kr.
1 u. darunter Estnische ... 100 finnl. M. 100 Frs.
ln, . 7 ranzösische — 2 2 Dolländische .. . . . 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire 109 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische ... . 100 Dinar Lettländische .... 100 Lats 100 Litas 100 Kronen
k 100 Schilling
Norwegische ..... 100 Schilling 49, 90 49 20 49,00 47, 23
Oesterreich; große. . 100 Schill. u. dar. 100 Jloty *, o5 47, 23 47, 05 100 Lei . 16
Polnische ...... Rumänische: 1000 Lei 100 Lei — — 100 Kronen 62, 73 62,99 57,63 57,25
und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische ..... Schweijer: große .. 1100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 57, 03 57,25 Spanische ...... 100 Peseten Tschechoslowakische: 100 Kronen Kr. u. darunter 100 Kronen FTürkische . . . . . . . 1 türk. Pfund Ungarische .. 106 Pengö
— 2 2
000, 1000 u. 500 Kr.
große, käferfrei 58, 0 bis 72, 00 , Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 14800 bis 50,00 M, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,90 bis 53,99 M, Geschl. glaj— gelbe Erbsen 11 63,50 bis 6, 50 Æ , do. III 58,00 bis 59, 00 6, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener Reis, unglasiert 30,20 bis 32.00 6, Italiener-⸗Reis, glasiert 30, 0 bis 32,50 S, Verser⸗ Reis 3250 bis 33,50 He, Gerstengraupen, mittel und fein 49,090 bis 42, 00 s, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 , Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 MS, Gerstengrütze 38490 bis 35,900 Sς, Haferflocken 40,00 bis 41,00 M, Hafer⸗ grütze, gesottene 44,00 bis 45,00 „, Roggenmehl, Type 997 24d, 55 bis 25,50 MS, Weizenmehl Type 790 32,00 bis 33, 900 6, Weizenmehl, Type 405 37.09 bis 38,00 „, Weizengrieß, Type 405 39, 00 bis 42,40 A, Kartoffelmehl 34,00 bis 35.05 MS, Zucker, Melis 68,v⁊6 bis 69, 35 , (Aufschläge nach Sorten tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,90 bis 34,00 „M, Röstgerste, glasiert, in Säcken 36,00 bis 38,00 ς, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45, 00 bis 47, 00 „, Rohkaffee, Brasil Superior