1936 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S885 vom 7. Dezember 1936. S. 1

Anordnung 20 der Ueberwachungestelle für Eisen und Stahl (Gußbruchhöchst⸗ preise) vom 7. Dezember 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) sowie auf Grund der Ver— ordnung über Preise für Eisen, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. f S. 9l7) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskom⸗ missars für die Preisbildung angeordnet:

58 1 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für Handels— geschäfte, welche die Gußbruchsorten:. ? Kokillenbruch, Maschinengußbruch, Handels gußbꝛuch oder reinen Ofen- und Topfgußbruch (reine Poterie) zur Lieferung innerhalb des Inlandes zum Gegenstand haben. § 2. (1) Als Schrotthändler im Sinne dieser Anordnung gelten Unternehmungen und Personen, die gewerbsmäßig den? Handel mit Gußbruch betreiben. 6G Jeder Verkäufer von Gußbru der nicht Schrotthändler ist, gilt als Entfallstelle. . ö 35 5.

„(I. Es ist verboten, beim Abschluß von Handelsgeschäften über Gußbruch (G 1) höhere als die nach Maßgabe ,. Hater

versprechen oder sich oder einem anderen gewähren oder ver⸗ sprechen zu lassen.

(2) Sortengrundlagen für die Höchstpreise sind:

1. a) handlich zerkleinerter Kokillenbruch;

b) unzerkleinerter Kokillenbruch;

2. a) prima handlich zerkleinerter , ins⸗ besondere starkwandige Stücke von erkzeugmaschi⸗ nen, sonstigen Maschinen und Motoren (im allge⸗ meinen nicht unter 10 mm stark),

alles frei von Hart-, Stahl-, Brandguß, Schmiede— eisen und Emaille; b) Maschinengußbruch wie unter 2a, jedoch unzerkleinert;

3. a) handlich zerkleinerter Handelsgußbruch, insbesondere sauberer starkwandiger Röhrengußbruch, Bauguß⸗ bruch (z. B. Säulen), Kanalisationsteile und Belag⸗ platten, unverbrannte Feuerungsteile mit Aus—⸗

nahme von Roststäben, Brandguß, Schmiede⸗

alles frei von Hart-, Stahl⸗, eisen und Emaille;

b) Handelsgußbruch wie unter 3a, jedoch unzerkleinert; 4. reiner Ofen⸗ und Topfgußbruch (reine Poterie), ins⸗ besondere unverbrannte Ofenteile, gußeiserne Radia⸗ torenteile, dünnwandiger Röhrengußbruch, alles frei von Brandguß und Schmiedeeisen. (G3) Frachtgrundlage für die Höchstpreise ist die Reichsbahn⸗ station des Ortes, von dem die Lieferung erfolgt. Die Fracht von der Frachtgrundlage bis zum Bestimmungsort hat der Käufer zu tragen. Alle Nebenkosten bis zur Frachtgrundlage, wie z. B. Ortsfracht, Kleinbahngebühren, Privatanschlußgebühren, Abhole⸗

gebühren, Wiegegebühren, hat der Verkäufer zu tragen.

6 ,, Die Hächstpreise betragen bei Lieferungen durch einen Schrotthändler aus den nachstehend aufgeführten Gebieten je

nung zu errechnenden Höchstpreise zu fordern, zu gewähren, zu

1000 kg frei Waggon Frachtgrundlage:

für die Sorten (5 3)

22

Saalfeld Ziegenrück und Pro⸗

inie Großheringen

und Hansestadt ö

52,

37, 35 290,

35, z0,— * 28,

ar sl

S5. Die vorstehenden Höchstpreise ermäßigen ich beim Einkau von Entfallstellen ö ö um RM 1,25 je 1900 kg bei den Sorten 12 und 1b, um RM 2,50 je 1000 kg bei den Sorten ? a, 2 b, 3 a, 3 b und 4. 6.

Es ist verboten, Provisionen oder Sondervergütungen irgend⸗ welcher Art zu fordern, zu gewähren, zu versprechen oder sich oder einem. anderen gewähren oder versprechen zu lassen, sofern hierdurch die Höchstpreise (55 4 und 5) überschritten werden.

§ 7. Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl kann Aus— nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung in besonders begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag zulassen, insbesondere auch abweichend von 88 4 und 5 besondere Höchstpreise festsetzen.

88. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschrift des s 3 der Verordnung über Preise für Eisen⸗, Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Oktober 19365

§ 9. Diese Anordnung tritt am Tage nach im Deutschen in Kraft.

Berlin, den 7. Dezember 1936.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Scheer⸗Hennings.

ng ihrer Veröffentlichun Reichsanzeiger und Preußischen 3

Bekanntmachung.

Es wird beabsichtigt, die nachbezeichneten Alten des

Reichspatentamts zu vernichten:

2) der erteilten Patente, soweit nach Ablauf des rer in dem der Schutz erlofchen ist, 15 Jahre verflossen

nd;

b) dier Patentanmeldungen, die nicht zur Erteilung eines Patents geführt haben, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechtskräftige Erledi⸗ gung gefunden hat, 15 Jahre verflossen sind;

c) die Auslegeakten der gelöschten Gebrauchs—⸗ mut er, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Lbschung in der Rolle vermerkt worden ist, 19 Jahre ver⸗ flossen sind;

d) der Gebrauchsmusteranmeldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, Jahrgang 1936

e) . ,,,, , soweit nach Ab⸗ auf des Jahres, in dem die Löschung erfolgt a verflossen sind, 1,

kh der Warenzeichenanmeldungen die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, söweit hh chr nach Ablauf des Jahres verflossen sind, in dem die An— meldung ihre rechtskräftige Erledigung gefunden hat.

; Etwaige Anträge wegen Sonderbehandlung bestimmter

Akten der bezeichneten Art sind von den Beteiligten bis zum

31. Januar 1937 einzureichen und zu begründen.

Berlin, den 5. Dezember 1936.

Der Präsident des Reichspatentamts. Klauer.

Die Indexziffer der GSroßsᷓhandelspreise vom 2. Dezember und im Monatsdurchschnitt November 1936. 1913 100.

1936

Veränd. in 0 / gegen

Oktober

Monats durch⸗ schnitt Novbr.

Indergruppen 2. De⸗

zember

1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvieh

3. Vieherzeugnisse . .... 4. Futtermittel ...

5. Kolonial waren... II. Industrielle Rohstoffe

6. Kohle

III. Industrielle Fertig⸗

17. Produktionsmittel 18. Konsumgüter

Großhandelspreise 9,3 vH. erhöht. für Agrarstoffe und für zurückzuführen; die Indexzif ist unverändert geblieben.

Brotgetreidepreise (Zusammenziehung der gefetzlichen monat⸗ lichen Preisaufschläge) . . die monatliche Staffelung bedingte Erhöhung der Preise für Futtergetreide aus.

metallen die Zinnpreise die Bleipreise leicht nachgegeben haben. In der Indexziffer für Textilien wirkten sich Wolle, Baumwolle und Rohseide aus; die Preise für Hanf und Hanfgarn waren rückläufig. In der Gruppe Häute und arr. haben sich die Preise für ausländische Rindshäute er⸗ öht.

I. Agrarstoffe. 1

87, 110,8 104,B7 103,2

d, 9

112,7 86,7 11055 105,A3 103,6 86, l

14* 8

.

SS 2D .

Agrarstoffe zusammen ..

——— S O

HII * w D M O

D—

und Halbwaren. 114,5 102,6 56,5 90,8 73,3 102,2 64,0 93,9 16,5 102,3 115,B8

962

228 r . S SD

4 *** . de = D de = =

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tte ** 881 Do

80 Dr c . 8 83

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen

** * 8 * 8 de

waren. 1135 o, 1565 0

122,8 4 0, 1044 4 0,

Deze m ber berechnete Indexziffer der hat sich gegenüber der Vorwoche um Dies ist hauptsächlich auf Preiserhöhungen . Rohstoffe und Halbwaren

er für industrielle Fertigwaren

1

Industrielle

Die für den 2.

In der Indexziffer für Agrarstoffe sind vor allem die

gestiegen; daneben wirkte sich die durch An den Rohstoffmärkten lagen unter den Nichteisen—⸗ höher als in der Vorwoche, während

Preiserhöhungen für ausländische

Die Steigerung der Indexziffer für künstliche Dünge⸗

mittel ist durch jahreszeitliche Preiserhöhungen für Sicht und Superphosphat verursacht; die Kalipreise sind d jahreszeitlichen Staffelung entsprechend zurückgegangz Im übrigen sind Preiserhöhungen für Leuchtpetroleumn

höhung des Einfuhrzolls) und für Kautschuk zu erwähnỹ

Im Monatsdurchschnitt Inderziffer der Großhandelspreise gegenüber dem Vormonn wenig verändert (6 H, vH). Preiserhöhungen für industriel Rohstoffe, Halb⸗ und Fertigwaren sowie für Kolonialwarn wurden durch Preisrückgänge für Agrarstoffe nahezu ang geglichen.

In der Indexziffer für Agrarstoffe wurden Prei erhöhungen für Brot- und Futtergetreide (monatliche Sta lung zur Deckung der Lagerkosten), Kartoffelflocken, Futthh erbsen und Futterbohnen durch Preisrückgänge für Kälh Schafe, Rindertalg, Schmalz und Speck überdeckt.

Unter den Kolonialwaren sind Kaffee, Kakao, Pfeß und Banille im Preis gestiegen; die Tabakpreise lagen 3, ö. , . als im Vormonat.

„Vn, der Gruppe Kohle wirkte sich die nachträgliche rücksichtigung der ab J. i ,. ö . Preise für , Braunkohle aus; die Preise rheinische Braunkohlenbriketts haben sich etwas erhöht (Fun fall der Sommerpreisabschläge). An den Märkten der Nit eisenmetalle sind die Preise für Kupfer, Blei, Zink, Zinn n die r hörigen Halbfabrikate gestiegen. Von den Textil habe sich ausländische Wolle, Baumwolle, Rohseide und u im Preis erhöht; die Preise für Hanf und Hanfgarn s zurückgegangen. In der Gruppe Häute und Teder wirhz sich Preiserhöhungen für ausländische Rindshäute, Unterleh sowie für Treibriemenleder aus. Der Rückgang der Inde ziffer für künstliche Düngemittel ist jahreszeitlich bedin Die Steigerung der Indexziffer für Baustoffe ist durch Pre erhöhungen für Mauersteine, Bauholz und Zinkblech ve ursacht; die Zementpreise sind zurückgegangen.

Unter den industriellen Fertigwaren lagen die Preise si Konsumgüter, und zwar für Textil⸗ Durchschnitt höher als im Vormonat.

Berlin, den 5. Dezember 1936.

Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung.

Die am 4. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 1148 Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält: erer gegen e err g, Vom 1. Dezember 183 . 3 zur Erschließung von Bodenschätzen. Tom 1. Dezen Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Dewvisenbe witz schaftung. Vom 1. Dezember 1936

Zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reicht naturschutzgesetzes. om 1. Dezember 1936.

Siebente Verordnung über einmalige Bilanzierungserleichtz rungen. Vom 16. November 1936.

Umfang:; „5, Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. Postver sendungsgebühren: C64 RM für ein Stück bei Voreinsendum auf unser Postscheckkonto: Berlin 965 200.

Berlin NW 40, den 5. Dezember 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

ber

Bekanntmachung. Die am 5. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 115 de Reichsgesetzblatts. Teil , enthält:

Dritte Durchführun sverordnung zum Gesetz über die Um, wandlung von n ehren. Vom 2. Dezember 1936. Vierte Durchführungsverordnung zum Umwandlungs⸗Steuer⸗ gesetz Vom 2. Dezember 1936. : Umfang: § Bogen. Verkaufspreis: 0,5 RM. Postver, dungsgebühren: (, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 7. Dezember 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Die Forstmeisterstelle Peitz im Landforstmeisterbezit n, a. O. ist zum 1. Februar 1937 zu besetzen. Bewer ungen müssen bis zum 27. Dezember 15936 eingehen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Cinziehung volks- um staatsfeindlichen e m r, vom 14. feng gesetzbl. J S. 479 in Verbindung mik dem Gesetz über di Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193 Reichsgesetzbl. J S. 2g3 wird das gesamte Vermögen der aufgelösten katholischen Sturmscharen in Niederlahnsteir und QOberlahnstein, Kreis St. Goarshausen, zugunsten del , . Staates eingezogen.

ies wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt. gemacht.

Wiesbaden, den 2. Dezember 1936. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Reich.

V/ N V/

Wir helfen wieder!

. . Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil

wund für den Verlag:

ö Präsident Tr. Schlange in Potsdam;

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

. 4 14 in Der g, e nee, ñ en Druckerei⸗ und Verlags⸗Attie

Berlin. Wilhelmstraße gig ,

Fünf Beilagen

) Monatsdurchschnitt November.

leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen

November war g

eingetretenen Senkung

und Lederwaren, i

Die Ärtzeitslosenfrage vor dem Kriege und über die i, zu

Juli 1935 Reichs d

zum Nr. 285

Nichtamtliches.

Verkehrswesen. dine einheitliche Tarifordnung für die deutschen Kleinbahnen.

Am 1. Januar 1837 tritt die vom Sondertreuhänder für den Hffentlichen Dienst, Staatsrat Dr. Melcher, erlassene Klein⸗ hähntarifordnung in Kraft. Sie ist veröffentlicht im Reichs⸗ Ine r vom 5. Dezember 1936 Heft Nr. 34 unter Nr. 912 /2 hes Tarifregisters und umfaßt sowohl die Angestellten als die ohnempfänger bei den Verwaltungen und Betrieben von nicht— eichsiigenen Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und von ebenbahnähnlichen Kleinbahnen oder“ ihnen gleichzuachtenden hahnen des nichtallgemeinen Verkehrs sowie bei Kraftfahr⸗ snien der vorgenannten Bahnen im Sinne des Personenbeför⸗ r ser, vom 4. Dezember 1934. Damit ist zum erstenmal ür die gesamte Gefolgschaft der deutschen Klein- und Neben⸗ ahnen ein einheitlicher Tarif geschaffen. .

Diese Vereinheitlichung begegnete trotz der von der Reichs— hetriebsgemeinschaft Verkehr und öffentliche Betriebe der Deut chen Arbeitsfront geleisteten Vorarbeiten insofern außerordent⸗ ichen Schwierigkeiten, als die 426 Klein- und Nebenbahnen, die 's in Deutschland gibt, in ihren örtlichen, betrieblichen und tech⸗ ischen Verhältnissen sowie in ihrer Größe, Wirtschaftlichkeit und heidlichen Leistungsfähigkeit vielfach und zum Teil in größtem slusmaß voneinander abweichen. Und da tarifliche Dorf, Mindestbedingungen darstellen, unter die von keinem unter die Tarifordnung fallenden Betriebe heruntergegangen werden darf, o galt es, eine Synthese zu if zwischen den berechtigten ozialen Belangen der Gesamtgefolgschaft der Klein- und Neben⸗ bahnen auf der einen Seite und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit buch der schwächeren Betriebe unter ihnen auf der anderen Seite.

Daß hierbei, zunächst das Gebiet des reinen Geldlohnes als iner starren Einheitsregelung für alle Betriebe unzulänglich husscheiden mußte, liegt auf der Hand. Die Tarifordnung be⸗ chränkt sich daher auf den anderen Teil des „gerechten 3 nd bringt eine einheitliche Hebung und Sicherung des allgemeinen Lebensstandards der Kleinbahngefolgschaftsmitglieder.

Unter diesem Gesichtspunkt regelt die Tarifordnung die Arbeitszeit einschließlich der Dich ff ich und Ruhepausen, hhreibt die Bezahlung bestimmter Wochenfeiertage vor, regelt eingehend Art, Höhe und Dauer der Krankenbezüge und setzt für eide Teile (Betriebsführer und Gefolgschaffsmitglied? die gleichen Kündigungsfristen fest, die sich nach der . der Dienstzeit verlängern und an deren Stelle nach 25 jähriger Dienst⸗ zeit, die Unkündbarkeit des Gefolgschaftsmitgliedes tritt mit älleiniger Ausnahme der Fälle, in denen ein zur fristlosen Ent⸗ lassung berechtigender wichtiger Grund vorliegt. Das national—

der Kampf gegen die Arbeitslofigkeit in Deutschland.

Ein Vortrag Dr. Stzrups in Stocthotm.

Stockholm, 6. Dezember. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Friedrich Shrup, sprach am Sonnabend als Gast der Schwedisch⸗Deutschen Vereinigung auf ihrer diesjährigen zweiten Veranstaltung über das Thema „Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Deutschland“.

Zunächst gab der Vortragende einen kurzen Ueberblick über

deren Bekämpfung und Steuerung. Erst während und nach dem Kriege sei diese Frage organisatorisch durch den Staat erfaßt worden. Es sei heute nicht nur eine statistische Phantasie, daß die Arbeitslosenzahl in Deutschland seit der Machtübernahme durch den Natio nalsozialismus von fast 7 auf 1 Million herabgesunken sei. Unter dieser einen Million befänden sich viele, die zur vollen srbeit überhaupt unfähig seien. Das wichtigste Moment bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei die Wiederherstellung des Ver⸗ trauens geiwesen. Die nationalsozialistische Regierung fei hierbei mit zielbewußter Tatkraft vorgegangen. Zunächst sei es natürlich notwendig gewesen, mit gewaltigen , einzusetzen, doch diese Staats konjunktur habe dann die private Wirtschaft mit iich gerissen, wie es bisher noch nicht der Fall gewesen sei. Die Mittel für die Arbeitsbeschaffung seien auf vielen Wegen, nicht zuletzt auch durch erhöhte Steuereinkünfte, aufgebracht worden. Als Beispiel führte Tr. Syrup den Vergleich an, wonach sich ie Steuereinnahmen im Jahre 1932/33 auf etwa 10,2 Milliarden und 1936 bereits auf 15,5 Milliarden beliefen. Selbstverständlich sein auch durch den Wiederausbau der Wehrmacht viele Arbeits“ möglichkeiten geschaffen worden.

Eine Befürchtung, daß ein Stillstand eintreten könnte, sei unbegründet, zu mal allein die Banindustrie noch große Aufgaben vor sich sehe. Augenblicklich bestehe in Deutschland ein Bedarf In 1 Millionen Wohnungen. Zum Schluß behandelte der Vor⸗ tragende auch noch die Frage der Arbeitslosenversicherung und das Verhältnis der Arbeitslosen und Arbeitsbeschaffungsfrage zu em neuen Vierjahresplan. Reicher Beifall dankte dem Vor— tragenden.

Die Veranstaltung wurde durch eine Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Vereinigung, Generalleutnant de Champ, öffnet. Die Danlesansprache hielt Protokollsekretär Oßbar.

nter den Anwesenden sah man u. a. den deutschen Gesuondten Prinzen Viktor zu Wied, Mitglieder der Deutschen Gesandtschaft dwie zahlreiche Vertreter der Deutschen Kolonie und der Stock. holmer Gesellschaft.

Aufbau und 9Organisation des gewerblichen Güterfernverkehrs.

d Im Rahmen der verkehrswirtschaftlichen Vortragsreihe an 1 Johann Wolfgang⸗Goethe⸗Univerfität sprach an Stelle des rtranlten Präsidenten des Reichs-Kraftwagen-Betriebsverbandes der Direllor! der Hauptverwaltung des R. K. B.,, Dr. Vesemann, über Aufbau und Organisation des em erblichen Güterverkehrs. Das Gesetz über den Güter⸗ ernverkehr geht von den beiden Hauptgrundsätzen er, Begrenzung des Preises der Unternehmer sowie der Sicher⸗ ung des Reichtskraftwagenbetriebes aus. Die vordringlichste ufgabe bestand im Aufbau und in der Ordnung des Güterfern⸗ derkehrs, zu der guter Wille und Geduld und schließlich enge Anpassung' an die Notwendigkeit der Praxis . Man hat der Zentrale in Berlin neun ezirksbeguftragte ie Seite gestellt, die etwa einen Aufgabenkreis wie Reichsbahn irektionen gegenüber ihrer Reichsbahnzentrale besitzen. In den Bezirken gibt es Laderaumverteilungsstellen. Ins ge⸗

einzelnen kant vereinigt der R. 4. B. heute etwa Sh Kührternehmèr mit 18 500 Fahrzeugen. Der an sich bezirklich sehr unterschiedliche

Erste Beilage

Berlin, Montag, den J. Dezember

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

. 1938

sozialistische Treueprinzip, auf dem diese Kündigungsregelung beruht, findet weiter Berücksichtigung in den Vorschriften über Dienstzeitzulagen und Treuegeld.

Auch das nationalsozialistische Leistungsprinzip kommt trotz des Ausscheidens des reinen Geldlohnes zür Auswirkung in den u diesem zu zahlenden Zuschlägen sowie in den allgemeinen Be— . über die Lohnbildung und die Lohnreform.

Ein ausreichender Erholungsurlaub sichert die Erhaltung der Leistungskraft des Gefolgschaftsmitgliedes diesem selbst und seinem Betriebe, während den familiären Verhältnissen ein Kindergeld Rechnung trägt, das unter bestimmten Voraussetzungen auf Kinder zwischen 16 und 21 Jahren 6 ist.

Die Kleinbahntarifordnung ist die erste der vom Sonder— treuhänder für den öffentlichen Dienst geplanten großen Tarif— ordnungen, durch die der Regelung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes eine einheitliche moderne Gestaltung im Geiste des Dritten Reiches gegeben werden soll.

Weihnachts⸗ und Neujahrsgrüße mit der CLuftpoft nach Südamerika.

Während der Weihnachts- und Neujahrszeit befördert die Post vom 10 Dezember an bis einschl. 10. Januar Glückwunsch⸗ karten nach Südamerika gegen einen erm äß igten Luftpo st⸗ zuschlag mit der Lufee Die Karten müssen den Bestim⸗ mungen für Drucksachen entsprechen, d. h. es ist gestattet, auf Ansichtskarten (Weihnachts- und Neujahrskarten) gute Wünsche, Glückwünsche oder andere Höflichkeitswendungen mit höchstens fünf Worten oder fünf Anfangsbuchstaben der üblichen Art und die Absenderangaben handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzubringen. Die Gebühren für solche Sendungen nach Argen⸗ tinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ekuador, Paraguay, Peru und Uruguaꝗ betragen 5 Rfp. Freigebühr und 25 Rpf. Luftpostzu⸗ schlag. Der erste Flug beginnt am Donnerstag, dem 16. Dezem⸗ ber, in Frankfurt (Main), der letzte Flug findet ab Marseille statt am Sonntag, dem 10. Januar n. J.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 8. Dezember. Staatsoper: Gastspiel Marig Caniglia. Aida. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 1955 Uhr. ,. on Juan und Fau st vön Grabbe. Beginn: * ö r 9

20 6 Staatstheater Kleines Haus: Versprich mir nichts. Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.

Güterumschlag ist mit 12 25 am stärksten im Gebiet der Hanse⸗ städte und am geringsten in Pꝛemmern und Oberschlesien mit nur 125 des gesamten gewerblichen Güterfernverkehrs. Im Zuge des Ausbaues wurde das Netz der Ladergumverteilerstellen auf 39 er⸗ höht. Auch ein Vertrag mit dem Speditionsgewerbe ist nieder⸗ gelegt, demzufolge das Beförderungsgeld nicht dem einzelnen Unternehmer zusteht, sondern über den R. K. B. abzurechnen ist. Dr. Wesemann gab noch einige Ziffern bekannt über die am meisten beförderten Güter; hier sind zunächst 66 und . mit 74 000 t im Monat zu nennen; es folgen Eisen— und Stahlwaren mit rund 37 500 t und Papier mit etwa 32000 t. Eingehend wurden danach Tariffragen behandelt, insbesondere das Verhältnis zur Reichsbahn. Der Vortragende wies darauf hin, daß der augenblicklich geltende Tarif in verschiedener Hinsicht verbessert werden müsse. Eine Reihe von Grundsätzen, die die Reichsbahn bei ihren Tariffestsetzungen anwendet, könnten für den Lastkraftwagenverkehr nicht zugrunde gelegt werden. Der Last— kraftwagentarif erfordere noch eine Sonderbehandlung für den sogenannten Unterwegsverkehr und den Zustellverkehr. Als nach— teilig sei es anzusehen, daß Güter der Alaffe D bisher nicht be⸗ fördert werden dürften. Im Sinne des gerechten Leistungswett— bewerbs zwischen Straße und Schiene werde man in der Tarif— frage noch weiter arbeiten müssen.

In seinen weiteren Darlegungen betonte der Redner noch, daß der gewerbliche Güterfernverkehr mit Lastkraftwagen bisher nur einen recht geringen Anteil im gesamten Inlandsgüterfern⸗ verkehr einnehme. Im . Frachtumsatz entfielen im Jahre 1935 auf die Reichsbahn 84 „5, auf die Schiffahrt 10 3. und auf die Kraftwagenzüge der Landstraße 5 75. In den be— förderten Mengen drückt sich der Abstand der übrigen Verkehrs⸗ unternehmen von der Reichsbahn ebenso kraß aus. Die Reichs— bahn beförderte 361 Mill. t, die Schiffahrt 15000 Mill. t und der Kraftverkehr 5 Mill. t. Auch technisch kann die Reichsbahn bezüglich des Laderaums nie vom Kraftwagen eingeholt werden. An dieser anteilsmäßigen Entwickung werde sich künftig auch kaum etwas ändern.

Schließlich brachte Dr. Wesem ann noch zum Ausdruck, daß sich an der von ihm n . Form der Organisation des Reichskraftwagen⸗Betriebsverbandes nichts mehr ändere; die Organisation . abgeschlossen.

Die Entwicklung der deutschen Fischereiflotte.

Auf einer stark besuchten Versammlung der Schiffahrtssach⸗ verständigen in der Reichsgruppe Seeschiffahrt gab Kapitän Bretthoffer einen Ueberblick über die Entwicklung der deut⸗ schen Hochseefischereiflotte, die ungefähr 350 Fahrzeuge umfaßt und sich aus Fischdampfern, Heringsloggern und Hochseekuttern zusammensetzt. Die r er, unter denen man die Fahr⸗ euge der 5 Hochseefischerei versteht und die den deutschen l er mit frischen Fischen von weither beliefern, sind heute teil⸗ weise doppelt so groß wie vordem. Die Geschwindigkeit der Schiffe r jetzt 13 gegen 9 Seemeilen früher. Hierdurch ist eine bessere Ausnutzung der Fahrzeuge gewährleistet. Auf zweck⸗ entsprechende Ausrüstung wie auch auf bessere Unterkunftsmög⸗ lichkeiten für die Besatzung wird in steigendem Maße Wert ge⸗ legt. Die Logger, die sich . den Fang und die Zubereitung des Salzherings beschränken, sind ebenfalls in der letzten Zeit in ‚. erem fe vervollkommnet worden. Die Hochseekutter, enen die Aufgabe zufällt die große Hochseefischerei in der Be— lieferung von Edelfischen zu ergänzen, weisen ähnlich wie die Fischdampfer noch keinen einheitlichen Schiffstyp auf. Zum Teil wird hier noch an alten Formen gehalten, e rf, sind be⸗ reits neuere Hochseekutter in Fahrt, die als äußerst eetüchtig und leistungsfähig anzusprechen sind. Im ganzen gesehen, ist erst in den letzten . eine stärkere Y dch n snu! der Flotte ein⸗ etreten, wie auch die e Produktionszahlen Zeugnis von . gesteigerten Leistungsfähigkeit der deutschen Hochseefischerei Zeugnis ablegen. ö

Berliner Börse am 7. Dezember. Aktien eher schwächer Renten freundlich

Nahezu völlige Geschäftsstille kennzeichnete den Verkehr an den Wertpapiermaärkten zu Beginn der Woche. Publikumsorders lagen nur in ganz geringer Anzahl vor, so daß deren Abwicklung meist schon zu ersten Kursen erfolgte. Der . Börsen⸗ handel zeigte infolgedessen ebenfalls kaum Initiative, so daß die am Sonnabendschluß ermittelten Notierungen vielfach nur knapp behauptet, meist aber unterschritten wurden. Dabei kann man nicht von einer unfreundlichen Tendenz sprechen, zumal der außer⸗ gewöhnliche Erfolg der letzten Reichsanleihe⸗Emission einen starken Eindruck hinterlassen 59. Man muß aber berücksichtigen, daß die Vorbereitungen für das Weihnachtsfest seit jeher stärkere Mittel gebunden haben, und dadurch zu einer Vernachlässigung des Wertpapierhandels führten. Am Montanmarkt erlitten Buderus und Stolberger Zink Kursverluste von je 13 3, während die Einbußen nt durchweg unter 1 9 blieben. Viel⸗ fach gestrichen wurden Braunkohlenwerte. Kaliaktien unterlagen ganz geringem Abgabedruck: Aschersleben verloren 3, Salzdetfurth 276 X. Chemische Papiere blieben gehalten. Farben setzten aller⸗ dings niedriger mit 168 ein, und ermäßigten sich dann sogleich nochmals um denselben Prozentbruchteil. ö Elektro- und Tarifwerten fielen Lahmeyer mit 4 145, Siemens dagegen mit 295 auf. Im übrigen sind nur noch Metall⸗ gesellschaft mit 19 und die in der letzten Woche kräftig ge⸗ besserten Reichsbankanteile 19 * sowie Christian Dierig gegen letzte Notiz mit 935, andererseits Dortmunder Union mit 1 und Engelhardt Brauerei mit 4 138 9. zu erwähnen.

Im Verlauf wurde es an den Aktienmärkten tendenzmäßig widerstandsfähiger, da keine Abgaben mehr erfolgten, andererseits aber geringe Rückkaufs neigung zu beobachten war. So konnten Siemens von ihrem Anfangsverlust 9 aufholen und Ges fürel sich im gleichen Ausmaße befestigen. Farben zogen um 5 auf 168 an. Andererseits setzten Reichsbankanteile ihren Rückgang um .* fort. .

Die Börse schloß in stiller Haltung. Soweit Kursnotierungen erfolgten, lagen sie meist etwas unter dem leicht erhöhten Niveau des H Auch nach Börsenschluß kamen Umsätze nicht mehr zustande.

Am Einheitsmarkt überwogen, soweit sich Veränderungen er⸗ aben, Gewinne bis zu 5 5. Demgegenüber waren vereinzelt auch Verluste von durchschnittlich 2r5 , zu verzeichnen. Banken und Hypothekenbanken neigten zur Schwäche. Fester waren nur Adca ( . 23), Dt. Hyp. (4 M 23) und Westdt. Boden (4 1 99. .

Auch Auslandsaktien waren mit Ausnahme von Aku, die unverändert blieben, durchweg abgeschwächt. U. a. büßten Monte⸗ catini, die seit längerer Zeit heute zum erstenmal wieder notiert wurden, 315 RM ein. Allerdings kommt diesem Verlust keine allzu große Bedeutung zu, da es sich hierbei lediglich um eine Angleichung an den ermäßigten Stand der übrigen Auslands⸗ werte handelt. Kolonialaktien gaben gleichfalls nach.

Am Rentenmarkt erfolgte heute die erste Notiz für Reichs altbesitz nach der Ziehung, wobei sich ein verhältnismäßig hoher Kurs von 117 (147,40) ergab. Im allgemeinen wird die Zie ungs⸗ chance sonst etwa mit 117 73 bewertet. Reichsschuldbu forde⸗ rungen nächster Fälligkeiten gaben um 6 nach, während Wiederaufbauzuschläge im gleichen Ausmaß fester lagen. Die Umschuldungsanleihe notierte unverändert 8923. Altbesitz konnten sich später aber auf dem anfangs verhältnismäßig hohen Kurs⸗ stand von 1147 nicht behaupten und gaben zu Beginn der zweiten Börsenstunde um ½ 9 nach.

Der Kassarentenmarkt bot ein ziemlich unverändertes Bild. Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen waren kaum Schwankungen unterworfen. Liquidationspfandbriefe verkehrten bei geringen Veränderungen in eher etwas uneinheitlicher Haltung. Stadtanleihen schwankten um Sonnabendstand. 26er Gera ge⸗ wannen 6, 2zer Koblenz büßten * ein. Für landschaftl. Gold⸗ pfandbriefe, für die sich verschiedentlich Besserungen ergaben, war die Stimmung freundlich. Von Provinzanleihen erhöhten 2er Pommern ihren, Stand um „*. 28er / ager Holstein waren im gleichen Ausmaße rückläufig. Am Markt der Länderanleihen, die ihren Kursstand nach beiden Seiten nur unbedeutend änderten, fielen Alte Thüringer durch einen Verlust von 14 R, Mecklenburger Auslosung durch einen solchen von 13 auf. Beide Emissionen ge⸗ langten nach Pause heute zum ersten Mal wieder zur Notiz. Von Reichsanleihen sind die 4 ige von 34 mit einem Gewinn von 6.10 Reichsmark und die 5! Rige von 30 mit einem Verlust von * 2 zu erwähnen. Postschätze lagen etwas fester. Am Markt der In⸗ 1 gingen Arbed um 2 3, Farbenbonds um 11 3 zurück.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 * belassen.

Blankotagesgeld erforderte unverändert 231 —- 3 35.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12,19 (12.20), der Gulden mit 135,33 (135,40, der französische Frank mit 11,595 (11, 50 und der Schweizer Franken mit 57,19 (57, M) notiert.

Zur Frage der GErfsindungsvvmerwertung.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V., die seit einem Jahr ihre Angliederung an die Akademie für Deutsches Recht gefunden hat und deren Aus— schüsse auf dem Gebiet des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, des Warenzeichen- und Wettbewerbsrechts und des Urheber- und Verlagsrechts im Rahmen der rechtsgestaltenden Abteilung der Aka⸗ demie für Deutsches Recht arbeiten, hielt am 3. d. Mts. in dem Plengrsitzungssagl des Reichspatentamts einen Bortragsabend ab. Der Leiter der Versammlung gab einleitend einen kurzen Ueber⸗ blick über die Arbeiten, die die genannten Ausschüsse seit der An⸗ gliederung an die Akademie für Deutsches Recht geleistet haben und wies dabei vor allem auch hin auf die durch den Patent- und , geleisteten Vorarbeiten für den Internatio⸗ nalen Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz, der im Juni d. J. in Berlin stattfand.

Sodann berichtete Patentanwalt Jourdan über die Vor⸗ schläge, die von verschiedenen Seiten zur Frage der Erfindungs⸗ verwertung gemacht worden sind und die vielfach in der Forderung nach Errichtung eines Patentverwertungsamts gipfeln. Nach kri⸗ tischer , , dieser Vorschläge stellte der Vortragende zu⸗ nächst fest, daß weitaus der größte Teil der Erfindungen seinen normalen Weg in die gewerbliche Wirtschaft finde, und daß von den Geistesschöpfungen der freien Erfinder nur ein im Hinblick auf die gesamte erfinderische Tätigkeit verhältnismäßig geringer Teil übrigbleibe, der nicht zur gewerblichen Verwertung gelange. Wenn man das Bedürfnis nach einer Förderung der Verwertung dieser Erfindungen bejahe, so müsse man sich darüber klar sein, daß eine Stelle, die eine solche Förderung wirklich sachgemäß durch⸗ führen könnte, einen außerordentlichen Umfang annehmen und große Mittel beanspruchen würde; denn zur Prüfung der Ver⸗ wertbarkeit einer Erfindung und zur Entscheidung darüder, ob eine Erfindung gefördert werden solle, seien nicht nur gründliche tech⸗ nische Kenntnisse, sondern vor allem ein umfassender Ueberblick über die gesamten wirtschaftlichen Zusammenhänge erforderlich. Der Vortragende schlug deshalb vor, zunächst zu prüfen, ob nicht durch die Erleichterungen, die gerade dem weniger bemittelten