Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8. Dezember 1936. S. 2
Verkehrswesen.
Neue Postanschrift für Meustadt (Haardt).
Infolge Aenderung des Namens der Stadt Neustadt 4. d. Haardt in Neustadt an der Weinstraße führt das Postamt Neu⸗ stadt (Haardt) künftig die Bezeichnung Neustadt (Wein st r..
Päckchen nach dem Kleinen Walsertal und nach Sungholz (Tiroh.
Päckchen nach Oesterreich, also auch nach den im Kleinen
Walsertal gelegenen Orten (Baad, Bödmen, Hirschegg, Mittel⸗
berg Vorarlberg), Riezlern und Walserschanz und nach Jungholz (Tiroh sind nur bis zum Höchstgewicht von 1 kg zulässig; sie müssen stets offen sein, dürfen keine brieflichen Mitteilungen ent⸗ halten und sind mit 60 Rpf. freizumachen. Die Vorschriften für Päckchen und Briefpäckchen, wie sie für den innerdeutschen Verkehr gelten, sind auf Päckchen nach Oesterreich nicht anwendbar.
Aus der Verwaltung.
Kulturtechnik und . Landeskultur, neue Diplom⸗Prüfungs fächer.
Der Reichserziehungsminister bringt den nachgeordneten Stellen zur Kenntnis, daß bei dem von ihm für das ganze Reich neugeordneten Studium der Landwirtschaft auch Kulturtechnik oder Landeskultur als zusätzliches Fach in der Diplomprüfung ge⸗ wählt werden kann. Darüber hinaus habe es sich als notwendig erwiesen, dem Diplomlandwirt die Möglichkeit zu geben, ver⸗ tieftes Wissen und Können durch eine 6 der Diplom⸗ prüfung abzulegende Zusatzprüfung in Landeskultur nachzu⸗ iweisen. Diese Zusatzprüfung muß freiwillig sein. Der Minister er⸗ läßt zu diesem Zweck eine Ordnung für die Zusatzprüfung in Landeskultur für Diplomlandwirte. Sie sieht u. a. vor, daß an jeder Hochschule, die Diplomlandwirte ausbildet und an der die Kulturtechnik oder Landeskultur ordnungsmäßig vertreten ist, ein Prüfungsausschuß für Landeskultur gebildet wird. Im übrigen wird die Zulassung zur Prüfung und ihre Durchführung mit An⸗ gabe der Prüfungsgebiete geregelt. Bei den letzteren ist die Ein⸗ beziehung des Hochwasserschutzes und der Abwasserverwertung von besonderem Interesse.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater
Mittwoch, den 9. Dezember.
Staatsoper: In der Neuinszenierung: Madame Butterfly.
Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt.
Heiteres Traumspiel von Paul Apel. Begin: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Miran dolina. Lustspiel von
Goldoni. Beginn: 20 Uhr. =
Die „Sonnenstößer“, „Don-Juan“ und „Faust“⸗Vorstel⸗
lungen dieser Woche sind bereits ausverkauft.
Aus den Staatlichen Museen. Führungen und Vorträge.
In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:
Sonntag, den 13. Dezember.
10— 11 Uhr im Vorderasiatischen Museum, Die Kultur des Zwei⸗ stromlandes im 2. Jahrtausend. Dr. Zippert. ;
1111,45 . Deutschen Museum, Altniederländische Malerei. Dr. Hell.
11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Südsee⸗Abt., Waffen und Kriegsführung der Südseevölker. r. Nevermann.
11—12 Uhr im Alten Museum, Antiker Goldschmuck. Dr, Züchner.
11—12 Uhr im Neuen Museum, Papyrus⸗-Sammlung, Familien⸗ briefe aus dem Altertum. Dr. Kortenbeutel.
11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Aht., Mongo⸗ lisches Alltagsleben. Lessing.
11—12,20 Uhr im Neuen Museunm, Aegypt. Abt., Landleben im alten Aegypten. Lüddeckens.
11— 12,30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikan. Abt., Rund⸗ gang durch die Afrikanische Abteilung. Wucherer.
Montag, den 14. Dezember.
11—12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde, Das Sinnbild in der deutschen Bauernkunst. Dr. Schuchhardt.
Mittwoch, den 16. Dezember.
11—12 Uhr im Alten Museum, Die formale Eigenart griechischer und römischer Bildwerke. Dr. Kähler.
11—12 Uhr im Vorderasiatischen Museum, Die neuen Säle der Vorderasiatischen Abteilung.
12—13 Uhr in der Nationalgalerie, F. v. Raysti und Waldmüller, zwei deutsche Maler des 19. Jahrhunderts. Dr. Napp.
Donnerstag, den 17. Dezember. 11—12 Uhr im Vorderasiatischen Museum, Islamische Abt., Die Islamische Kunst der Neuzeit. Dr. Erdmann. 11—12 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum, Die flämischen Klein⸗ ne rr des 17. Jahrhunderts. Dr. Stauch. 12—13 Uhr im Kaiser-FriedrichMuseum, Münzkabinett, Rund⸗ 9 durch die Schausammlung des Münzkabinetts. Dr. ellige.
Freitag, den 18. Dezember.
11 —12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde, Bäuerlicher Hausrat aus deutschen Landschaften. Dr. Otto.
11— 12,30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikan. Abt., Rund⸗ gang durch die Afrikanische Abteilung. Wucherer.
Sonnabend, den 19. Dezember. ;
11,30 - 1250 Uhr im Neuen . Aegypt. Abt., Die ägyptische Kultur in griechisch⸗römischer Zeit und in Nubien. Dr. Hermann.
Im Pergamon⸗Museum finden täglich, außer Montag, von 1112 und 12 —=13 Uhr, in der Ausstellung „Deutsche Bauern⸗ kunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde jeben Mittwoch und Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.
Handelsteil.
Devvꝰisenbewirtschaftung. Zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung
Ein Runderlaß der Reichsftelle für Devisenbewirtschaftung
Zu der Aenderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaf⸗ tung hat die . für Devisenbewirtschaftung einen erläuternden Runderlaß unter der Nr. 171/36 D. St. — 81/36 Ue. St. vom 5. 12. 1936 herausgegeben, in dem es heißt:
Das Aenderungsgesetz gibt einmal durch die Einfügung der FS§ 37a und b G 1 Ziffer 1 des , in das Devisengesetz die Möglichkeit einer wirksamen Bekämpfung von evisen⸗ uwiderhandlungen und Umgehungen des Devisenrechts. Im Zu⸗ , . damit steht die Neufassung des 5 38 Satz 1 und die infügung des § 41a in das Devisengesetz G 1 Nr. ? und 3 des Aenderungsgesetzes. Die übrigen Vorschriften G 1 Nr. 4 bis 8, § 2 des Aenderungsgesetzes) beziehen sich auf das Devisenstraf⸗ recht und werden in dem gleichzeitig ergehenden Runderlaß 172/36 D. St. 82/36 Ue. St. erläutert. Zu den S8 37 a, 37 b, 35 und 41a des Devisengesetzes wird folgendes bestimmt:
I
Durch das Devisengesetz und die dazu erlassenen , rungsvorschriften ist der gesamte Zahlungsverkehr mit dem Ausland einer lückenlosen Kontrolle durch die Organe der De⸗ visenbewirtschaftung unterworfen worden, so daß die Verbringung von Kapitalbeträgen in das Ausland auf gesetzmäßige Weise nur mit devisenrechtlicher Genehmigung möglich ist. Bisher fehlten jedoch ausreichende Vorschriften, um Verfuchen zu einer Um— gehung dieser Verbote — insbesondere im Zusammenhang mit der Auswanderung — wirksam begegnen zu können. Das wird nun— 1 durch 5 37a des Devisengesetzes ermöglicht, der die Devisen⸗ stellen zum Erlaß vorbeugender Verwaltungsmaßnahmen bei Verdacht der Kapitalflucht ermächtigt.
1. Materielle Voraussetzungen einer Anordnung nach § 37. Voraussetzung für eine Anordnung nach § 37a ist, daß aus be⸗ , Tatsachen zu schließen ist, daß ein Inländer unter
erletzung oder Umgehung der beftehenden Vorschriften Ver⸗ mögenswerte der Devisenbewirischaftüng zu entziehen beabsichtigt. Derartige Tatsachen können insbesondere im Zusammenhang mit einer begbsichtigten Auswanderung vorliegen. Doch greifen die Vorschriften des 3 37a auch in anderen Fällen einer drohenden Vermögensverschiebung ein. Andererseits rechtfertigen Er⸗ wägungen allgemeiner Art, etwa die, daß bei jedem Auswanderer die, Gefahr einer Vermögensverschiebung nicht von der Hand zu weisen sei, Maßnahmen nach 5 37a nicht. Der Betroffene muß sich vielmehr, durch bestimmte Tatsachen der beabsichtigten Ver= mögensverschiebung verdächtig gemacht haben.
al Anordnungen nach z 37a werden oft besonders dann gerechtfertigt sein, wenn ein Inländer unter Verheimlichung seiner Auswanderungsabsicht offensichtlich Vorbereitungen für die Aus⸗ wanderung trifft. In Frage kommt z. B. die Liquidierung fest⸗ liegender Vermögenswerte, ohne den Erlös wieder im Inland anzulegen, die Abhebung größerer Beträge von Bankguthaben hne wirtschaftliche Notwendigkeit, der ungewöhnliche An . von Wertgegenständen, das Stehenlassen von Exportforderungen im Ausland über die handelsüblichen Fristen hinaus oder schließlich die Ausfuhr von Kommissionswaren, während dasselbe Unter⸗ nehmen bisher auf Grund fester Abschlüsse geliefert hat. Anderer⸗ seits genügt die Tatsache, daß ein Inländer die Absicht, aus⸗ wandern zu wollen, erklärt hat, allein in keinem Fall, um Maß⸗ nahmen nach 8§ 37a zu rechtfertigen. Vielmehr wird gerade die
Tatsache, daß Transferanträge bei der Devisenstelle eingereicht werden, häufig darauf schließen lassen, daß sich der Antragsteller im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen halten will,. b) Nicht erforderlich ist, daß der Betroffene eine nach dem Wortlaut des Devisengesetzes mit Strafe bedrohte Handlung beab⸗ ichtigt. Auch Umgehungen der k,, die unter usnutzung etwa noch el hen der Lücken den Kapitaltransfer nach, dem Ausland ermöglichen sollen, rechtfertigen das Ein⸗ schreiten der Devisenstellen. .
c) Die Worte „Vermögenswerte der Devisenbewirtschaftung zu entziehen“ bedeuten nicht, daß der Inländer beabsichtigen muß, solche Werte nach dem Ausland zu verbringen, die ihrer Art nach devisenrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es genügt vielmehr, wenn er irgendwelche Vermögenswerte — unter Ver— letzung oder Umgehung der bestehenden Vorschriften — nach dem Ausland verbringen oder schon im Ausland befindliches Ver⸗ mögen den devisenrechtlichen Beschränkungen entziehen will.
d) Bei 6. von größerer wirtschaftlicher, insbesondere n tlicher Bedeutung, wird es sich empfehlen, die Ent⸗ scheidung des Leiters der Reichsstelle vor Erlaß der Maßnahmen einzuholen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist.
2. Inhalt der Anordnung nach 8§ 37 a.
Die . kann entweder in einer Verfügungsbeschrän⸗ kung oder in einer sonstigen sichernden Maßnahme bestehen. Zu⸗ lässig ist die Anordnung von Verfügungsbef sonstigen sichernden Maßnahmen.
a) Die Verfügungsbeschränkung entspricht den Verfügungs⸗ beschränkungen des 2. Abschnitts des Devisengesetzes. 5 schied besteht nur darin, daß die . , des nn,. allgemein unmittelbar kraft Gesetzes wirken, wäh⸗ rend sie auf Grund von 8 37a im Einzelfall durch die Entschei⸗ dung einer Devisenstelle besonders angeordnet werden naler Die Verfügungsbeschränkung kann das ene Vermögen oder ein⸗ a . erfassen. Dem Regelfall soll die Be⸗ chränkung in der Ver ügung über einzelne, besonders ins Gewicht fallende ermögenswerte, wie z. B. Grundstücke, Hypotheken, Dar⸗ lehnsforderungen, Bankguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, bilden, e, der Betroffene in der Abwicklung seiner . den normalen 6 nicht gehindert werden soll. Für Forde⸗ rungen des Betroffenen gegen Ausländer, die der Betroffene noch nicht, auf die Reichsbank übertragen oder die ihm die Reichsbank vorläufig belassen hat, sollen Verfügungsbeschränkungen grund— sätzlich nur vorübergehend ausgesprochen werden, um 33. inzug dieser Forderungen nicht zu behindern. Die Reichsbank ist aber unverzüglich zu benachrichtigen, damit sie auch Forderungen, die sie dem Betroffenen bis dahin bee lf hat, sich zum Einzug ab⸗ treten lassen kann. Die von der Ver Ie o h bn, erfaßten
ränkungen neben
Werte sollen in der Entscheidung der Devisenstelle genau bezeich⸗
net werden, z. B. bei Grundstücken und Hypotheken nach Möglich⸗
keit durch gengue Angabe der Fundstelle im Grundbuch, bei Wert—
, . durch Angabe der Art und der Nummer der einzelnen ücke. ;
. Die Beschränkung in der Verfügung über das gesamte Ver—
mögen des Betroffenen soll nur dann ausgesprochen werden, wenn
Gefahr in Verzug ist und die Devisenstelle nicht in der Lage ist,
——
einzelne Vermögenswerte genau zu bezeichnen. Auch in diesen ällen sollen jedoch Geldbeträge oder Einnahmen in angemessenn öhe von der Verfügungsbeschränkung ausgenommen werden, n dem Betroffenen die Abwicklung seiner normalen Geschäfte um die Bestreitung des täglichen Lebensunterhalts für ihn und seinen
Hausstand ohne die jedesmalige Einholung einer Genehmigun,
h ermöglichen. Die Devisenstellen haben dann mit tünlichste eschleunigung die einzelnen Vermögensgegenstände des e, troffenen zu ermitteln und ihre Anordnung auf diese Gegenstann zu beschränken.
b) Ist eine Verfügungsbeschränkung angeordnet worden, sp ist mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, inwieweit auf Einze antrag die Genehmigung zur Verfügung über den betroffenen Gegenstand erteilt werden kann. Dabei ist stets der Zwech de Anordnung, Vermögensverschiebungen zu verhindern, im Auge 1j behalten. Die Genehmigung ist deshalb regelmäßig für In landszahlungen, besonders an inländische Gläubiger, zu erteile wenn nicht etwa auch die Inlandszahlung zur. Vorbereitung oha Durchführung einer Vermögensverschiebung dienen soll.
69) Die sonstigen sichernden Maßnahmen können sowohl ve mögensrechtlicher als auch persönlicher Natur sein. Als w mögensrechtliche Maßnahme kann etwa die Anordnung, liquh Mittel auf ein gesperrtes Konto bei einer Devisenbank einß, 3 oder eine Auflage über die Art der Führung eines vn em Betrossenenen betriebenen Handelsunternehmens in Frag kommen. Maßnahmen persönlicher Natur können z. B. in M Entziehung des Passes oder in der kö, von Aufenthalt beschränkungen bestehen. Soweit die Devisenstelle die Maßnahmn nicht selbst durchführen kann, hat sie sich der Behörden und Pa, sonen des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes zu bedienen.
Hat der Betroffene auf ein rechtlich selbständiges Erwerh— unternehmen maßgebenden Einfluß, so können auch gegen diesl Unternehmen sichernde Maßnahmen ergriffen werden, wenn i besorgen ist, daß der Betroffene mit Hilfe des Unternehmen seine Vermögensverschiebungen durchführt.
3. Begründung.
Die ,,, F§z 37a ist kurz durch Hervorhebung R Tatsachen, die die Anordnung veranlaßt haben, zu begründen Der Betroffene ist über die Beschwerdemöglichkeiten zu unte richten. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Beschwerde bei d Devisenstelle, die die , erlassen hat, einzulegen ist un daß sie keine aufschiebende Wirkung hat.
4. Mitteilung der Anordnung an den Betroffenen.
Anordnungen nach s 37a sind regelmäßig dem Betroffenen n Empfangsbestätigung, erforderlichenfalls
an den Betroffenen nicht möglich ist, etwa weil sein Aufentha unbekannt ist, ist die Anordnung im Deutschen Reichsanzeige und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzugeben.
Bei allen Maßnahmen, die sich auf bestimmte Vermögen werte beziehen, ist der Schuldner des Guthabens, der Eigentüma des mit der Hypothek . Grundstücks, die die Wertpapien verwahrende Bank, die Gesellschaft, an der die Beteiligung bestch usw. von der Maßnahme zu benachrichtigen mit der Aufforderung an den Betroffenen nur mit devisenrechtlicher Genehmigung; leisten. Auf diese Weise wird verhindert, daß Benachrichtigt (Schuldner, Grundstückseigentümer, Depothalter, Gefsellschaft . den Betroffenen oder für seine Rechnung an einen
Titten leistet. Leistet der Benachrichtigte ohne Genehmigung obwohl er die Verfügungsbeschränkung kennt, so ist' das Er füllungsgeschäft nichtig, wie sich aus 2 Neufassung des § R a. 1 des Devisengesetzes ergibt. Soweit die Verfügungt beschränkung das Eigentum oder ein sonstiges Recht an einen Grundstück betrifft, f auch die zuständige Grundbuchbehörde ze benachrichtigen. Dabei ist ausdrücklich hinzuweisen, daß die Ver fügungsbeschränkung auf Grund von § 37a Devisengesetz ange ordnet worden ist und daß die Mitteilung, da die Eintragung R Verfügungsbeschränkung im Grundbuch nach 8 37a Absatz 2d Devisengesetzes ausgeschloffen ist, lediglich zur Benachrichtigum der Grundbuchbehörde erfolgt.
Erstreckt sich die Verfügungsbeschränkung auf das gesamt Vermögen, so ist, soweit die Vermögensgegenstände bekannt sin entsprechend dem n, . Absatz zu verfahren. Soꝛspes tunlich, sind die im einzelnen nicht bekannten Vermögenswern
zu ermitteln. 5. Beschwerde.
Gegen die Anordnungen der Devisenstellen ist die unbefriste!
Verwaltungsbeschwerde gegeben. Durch die Beschwerde werdn die Auswirkungen der Anordnung und ihre Vollziehung nicht g. hemmt. Die Beschwerden sind dem Leiter der Reichsstelle unn züglich mit eingehender Stellungnahme vorzulegen.
II.
Liegen die Voraussetzungen des 8 87a, insbesondere der Ven dacht der beabsichtigten Vermögensverschiebung, nicht vor, s jedoch eine Verwaltungsanordnung zur Verhinderung w Schädigungen, des Devisenaufkommens oder der vorhanden Devisenbestände erforderlich, so ersucht der Leiter der Reichsstel um hbeschleunigten eingehenden Bericht. Es wird dann gepris ob Maßnahmen auf Grund von § 37b erforderlich und gerech fertigt sind.
III.
Für Maßnahmen, welche die Devisenstellen auf Grund w s 37a oder die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung auf Gru von § 376 treffen, können öffentlich⸗rechtliche Entschädigunz ansprüche gegen das Reich nicht geltend gemacht werden. Dith Grundsatz gilt auch für alle anderen Entscheidungen und Miu nahmen, die auf Grund des Devisengesetzes und seiner Dutt führungsvorschriften erlassen werden. Zur Klarstellung wi dieser Grundsatz deshalb durch 5 41a des Devisengesetzes au drücklich ausgesprochen.
IV.
Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen, die eine Devise stelle oder die Reichsstelle fü . auf Gru der 88 Ma, 37 erlassen hat, werden nach der neu eingeführt Strafvorschrift des 5 43 Abfatz 1 Nr. 8 des Devisengesetzes bestra Der Leiter der Reichsstelle verweist zu dieser Vorschrift im übrig 64 den gleichzeitig ergehenden Runderlaß 172/3435 D. d' / 8 Ue. St.
Erhöhung des Reichs anleihebetrages um 100 Mill. RM infolge Ueberzeichnung⸗
Auf die in der Zeit vom 20. November bis 5. Dezember M zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten 400 Mill. RM 4 Yig auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reiches, Drif Folge, sind nach den bisher vorliegenden Meldungen über g Mill. RM gezeichnet worden. Um die zahlreichen, insbesonde auch die kleinen Zeichner, befriedigen zu können und der weitem Konsolidierung der Reichsfinanzen zu dienen, hat das Reich m dem Konsortium vereinbart, noch einen weiteren Schatzanweisung betrag der gleichen Art in Höhe von 100 Mill. RM über d ursprünglich in Aussicht genommenen Betrag zur Verfügung! stellen, um so die Zeichnungen möglichst voll berücksichtigen können. — Da bereits von vornherein 100 Mill. RM dieser leihefolge fest übernommen waren, erhöht sich deren Gesamtbetn
auf 600 Mill. RM.
( ; J r durch Ein chreibebrief gegen Rückschein, mitzuteilen. Wenn die Mitteilum
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8. Dezember 1936. S. 3
—
tergebnisse der ersten Lehrlingsstatistik des aner,
Gegen 19383 rund 158 000 Stellen mehr.
Der Reichsstand des deutschen Handwerks legt soehen die erste ehrlingsstatistit vor. Danach betrug die Zahl der Lehrlinge in nitlichen deutschen Handwerks und . am 12. 1935: 5560 378. Nach der zweiten Lehrlingsbestandsauf⸗ hme mit dem Stichtag des 30. 6. 1936 stellte sich die Ziffer auf 720. Im ersten Halbjahr, erhöhte sich danach die Zahl der ehrlinge um 16 326 oder 8,8 Po. Gegenüber den aus verschiedenen nierlagen geschätzten Lehrlingszahlen von 1933 liegt sogar eine steigerung um 1563 009 oder 274 3 vor, ein eindringlicher Be⸗ eis der ersten Erfolge der Wiedererweckung wirtschaftlichen chens auch bei dem vor der Machtübernahme totgesagten Hand⸗ erk. Bei Betrachtung der einzelnen Handwerkszweige ergibt sich, aß nur bei den Schlossern, Maschinenbauern und Werkzeug⸗ achern mit 131 und bei den Kraftfahrzeughandwerkern mit Lehrlingen je 109 Betriebe bisher durchschnittlich jeder Hand⸗ erksbetrieb über einen Lehrling beschäftigt. Der Anteil des andwerks an der gesamten Lehrlingsgusbildung überhaupt wird iich die Statistit mit Ic3 256 ermittelt, so daß nur 25,7 8 ler Lehrlinge in der Industrie ausgebildet werden,
Gleichzeitig wird der von der Reichsjugendführung, dem ugendamt der DAF. und den zuständigen Handwerkskreisen auf⸗ ‚sfellte neuzeitliche Lehrvertrag bekannt. Er wird allerdings erst ch Zustimmung durch den Reichswirtschafts, Neichsarbeits- und eichserziehungsminister voraussichtlich zum 1. März 1937 wirksam erden können. Von seinen vielen . Neuerungen sei ervorgehoben, daß die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probe⸗ it gelten sollen. Eine gesetzliche Regelung der Zwischenprüfung ird erforderlich, weil nach dem neuen Muster ein gutes Ergebnis ir letzten Zwischenprüfung eine Verkürzung, ein Nichtbestehen ne Verlängerung der Lehrzeit bedeuten soll. Im Abschnitt Bflichten und Rechte“ kommen gleichfalls nationalsozialistische esichtspunkte zur Geltung. Der Lehrling untersteht der väter⸗ chen Führung und Erziehung des Lehrmeisters, der ihn zu einem ihigen und verantwortlichen Glied der Gemeinschaft zu erziehen t. Berufsschulzeit gilt als Arbeitszeit, Beschäftigung mit a chen Arbeiten ist unzulässig, Erhebung von Lehr- und Kostgeld der anderer Entschädigung verboten. Geht ein Nichtbestehen der hesellenprüfung auf vernachlässigte oder unzulängliche Ausbildung rück, so hat der verantwortliche Lehrmeister dem Lehrling den ohn für Ausgelernte im ersten Gesellenjahr zu zahlen.
Wirtschaft
Gehaltene österreichische Ausfuhr.
Wien, J. Dezember. Mit einer gewissen Spannung war her nunmehr vorliegende Oktober⸗Ausweis des österreichischen flußenhandels erwartet worden, da sich in ihm zum erstenmal die Rückwirkungen der Währungsabwertungen auf Oesterreich wider⸗ piegeln mußten. Die . ist von 84,559 Mill. 8s im Septem⸗ er 19396 auf 84,723 Mill. 8 im Oktober gestiegen. Dabei darf hllerdings nicht übersehen werden, daß im Vorjahr die saison⸗ läßige Exportsteigerung von September auf Oktober 54 Mill. 8 husmachte, während dieses Jahr eine Erhöhung um nur 164 000 8 intrat, Man kann also sagens daß Oesterreich seinen Export u halten vermochte, daß aber die sonst beobachtete saisonmäßige teigerung unter dem Einfluß der Abwertung ausblieb. Ein fast G *biger Rückgang trat in der Ausfuhr nach Italien ein, doch hofft man in Wirtschaftskreisen, daß dieser Ausfall durch die in⸗ wischen abgeschlossenen Vereinbarungen wieder aufgeholt wer⸗ hen kann. Die Ausfuhr nach Deutschland hat sich um 1,25 Mill. 8 rhöht, die Einfuhr von Deutschland um 2,50 Mill. 8.
Bundespräsident Meyer über die Auswirkungen = der Abwertung.
Zürich, J. Dezember. Bundespräsident Meyer sprach hm Sonntag über die Schweizer Währung und die Aus⸗ irkungen der Abwertung. Es müsse natürlich abgewartet verden, ob sich alle an die Abwertung geknüpften Hoffnungen erfüllen. Eine günstige Wirkung sei dagegen in unerwartet tarkem Maße eingetreten: Der Zustrom des Geldes, vor allem n Form von Gold aus dem In- und Auslande. Während aus den meisten übrigen europäischen Ländern in der jüngsten Zeit beiter Gold nach Amerike verschifft wurde, seien in der Schweiz eine Abzüge erfolgt, und der Schweizer Franken komme in bezug auf die Geringfügigkeit der Schwankungen dem Dollar am nächsten. Der Geldzustrom habe den Banken die erwünschte Liquidation zurückgebracht, so daß von der finanziellen Seite her die Wirtschaft eine spürbare Erleichterung erfahre. Die Zu⸗
„ „Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts im Ruhrredier: Am 7. Dezember 1936: Gestellt 27234 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Eleltrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. R. B.“ ö o rem hen auf 61, 00 4 (am J. Dezember auf 61, 00 4A)
Berlin, 7. Dezember. fre n m n n für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreife des Lebens mitteleinzel⸗ handels für 100 Kiko frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 86,00 bis 87, 00 M6, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 42,60 bis 45,00 Sc, Linsen, kleine, käferfrei — — bis = 6, Linsen, mittel, käferfrei 5100 bis 54,00 S, Linsen, graße, käferfrei 55,00 bis 76,00 „S6, Speiseerbsen, Vict. Kon sum, gelbe 4800 bis 50, o0 , Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe wg bis 53,90 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11 63,50 bis babg „, do. III 58, o bis S5, 06 e, Reis, nur für Speise⸗ . notiert, und zwar:. Italiener ⸗Reis, unglasiert 380,20 bis 4. A6, Italiener Reis, glasiert 30,70 bis 32, 50 „½6é, Perser⸗ . 32,5090 bis 33,0 6, Gerstengraupen, mittel und fein . bis 42,00 , Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 , erstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 M, Gerstengrütze 4060 bis 35,00 (S6 , Haferflocken 40,00 bis 41,00 „SS, Hafer⸗ . gesottene 44,09 bis 45, 00 Æ, Roggenmehl, Type 597 . bis 25,9 1Æ„, Weizenmehl Type 790 31,70 bis 32 70 M, Vr en mehl Type 405 836, 109 bis 37,79 4A, Weizengrieß, ype 405 38,70 bis 42,190 4K, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,06 M, ane n. Melis 68,35 bis 69,38 46 (Aufschläge nach Sorten- h Röstroggen, glasiert, in Säcken 35,05 bis 34.00 (c, stgerstt, gigsiert, in Säcken z6, 60 bis zs, C66 ge, Maigtaffee, 9 iest, in Säcken 4500 bis 47,00 S½, Rohkaffee, Brasil Superior
Extra Prime Z04, 00 bis 86G 0 S6,6ů Rohkaffee, Zentral⸗
Reichsstatthalter Kaufmann über die Durchführung des Vierjahresplanes in Hamburg.
Reichsstatthalter Gauleiter Kaufmann gab am Sonntag in einer von sämtlichen führenden Männern der Hansestadt be— suchten Kundgebung Ziel und Ausrichtung für die Durchführung des Vierjahresplanes in Hamburg bekannt. Der Hamburger Wirt— ban und dem gesamten deutschen Außenhandel erwachsen im Zuge es Vierjahresplanes große und weitreichende Aufgaben. Deutsch⸗ land könne auf seinen Außenhandel weniger verzichten als je. Es gelte, alles daran zu setzen, um den erfreulichen Hochstand der deut⸗ schen Industriewirtschaft auch weiter aufrechtzuerhalten. Zwei Voraussetzungen stellte der Gauleiter hierfür heraus: Die Not— wendigkeit der Stabilisierung des Lohnniveaus und das unbedingte Erfordernis, auf der anderen Seite die Preissicherheit voll und ganz zu gewährleisten. Der Reichsstatthalter ging auf eine Reihe von Einzelfragen ein, die sich für den hamburgischen Außenhandel aus den Aufgabenftellungen des Vierjahresplanes ergeben. Gegen⸗ über der in weiten Kreisen des Binnenlandes herrschenden Un— kenntnis der Bedeutung Hamburgs ö die ganze deutsche Wirt⸗ schaft betonte er insbesondere die besondere Stellung der Hanse— stadt auf dem Gebiete der Rn hto sbescha fun Je schwieriger die Weltmarktlage sei, um so weniger könne Han hid? verzichten auf die ö Erfahrungen, Verbindungen und die Initiative des hanseatischen Außenhandels, der nie für die Aufrechterhaltung der deutschen Wirtschaft so notwendig gewesen sei wie gerade heute. Exportmüdigkeit dürfe unter keinen Umständen aufkommen. Gau⸗ leiter Kaufmann teilte ferner mit, daß die Bemühungen zum Aus⸗ bau der hamburgischen Industrie, die nun schon seit längerem plan⸗ mäßig gefördert würden, weitere nicht ö Erfolge auf⸗ uweisen hätten. Er rief vor allem auch die Kreise des hamburgi⸗ . Handels auf, sich mit etwa brachliegendem Kapital am Auf⸗ bau und der Weiterentwicklung der Hamburger industriellen Be⸗ tätigung zu beteiligen. In diesem Zusammenhang teilte er mit, daß die Bestrebungen zur Erneuerung und Verstärkung der Fin⸗
kenwärder Fischkutterflotte ebenfalls erfolgreich gewesen seien.“
Unter lebhafter Zustimmung stellte der Reichsstatthalter fest, daß in Hamburg alle kö vorliegen, um die Aufgaben des Verjahresplanes mit Erfolg anzufassen. Es gebe keine bessere Möglichkeit, den alten f Hamburgs als Hansestadt erneut zu be⸗ kräftigen, als die entschlossene Mitarbeit an der Durchführung des Vierjahresplanes. ⸗
des Auslandes.
sammenarbeit der bisherigen Goldblockländer mit England und den Vereinigten Staaten sei keine dekorative Angelegenheit. Die Bereitschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Gold für die sofortige Ausfuhr, und zwar zugunsten der Ausgleichsfonds der⸗ jenigen Länder freizugeben, die ihrerseits bereit sind, Gold zu einem bestimmten Preise nach Amerika zu verkaufen, habe die Bedeutung, die Goldwährung zur Festigung der Wechselkurse heranzuziehen und das Gold wie bisher als Mittel zum Spitzen— ausgleich der Zahlungsbilanzen zu verwenden. Diese Herstellung einer Verbindung zwischen den Währungsverfassungen der ein⸗ zelnen Staaten — die Schweiz sei bekanntlich mit Holland und Belgien der währungspolitischen Abmachung der wichtigsten Welthandelsstaaten beigetreten — sei der erste und nicht bedeutungslose Schritt zu einer Stabilisierung und Sicherung des internationalen Geldverkehrs. Dies bedeute jedoch nicht eine Abhängigkeit gegenüber Frankreich oder England. Vielmehr sei für die Bewertung des neuen Schweizer Franken der Goldgehalt maßgebend. Das mangelnde internationale Vertrauen, namentlich bei England, hindere eine internationale Stabilisierung im wahren Sinne des Wortes.
Die Schweiz sei durch die Abwertung in einen neuen Zeit⸗ abschnitt eingetreten. Die Lockerung der Einfuhrkontingente gehe mit den ersten Schritten zur Stabilisierung Hand in Hand. Die für den Anfang notwendige Kontrolle der Preise könnte nicht von der Regierung allein gelöst werden. Es bedürfe hierzu aller Kreise des Volkes und der kommerziellen Initiative der Kauf⸗ leute, um die Erleichterungen der Einfuhr nutzbringend zu ge⸗ stalten. Die neue Lage erfordere von allen Kreisen besonnene Einsicht und für die Behörden größte Sparsamkeit, um das Budgetgleichgewicht zu beobachten. Die scharfen Kontrolleingriffe
des Staates gegenüber der Wirtschaft sollten mehr und mehr
verschwinden, um der Initiative und Selbstverantwortung wieder den Spielraum zu gewähren, der ihnen zum Zwecke der För⸗ derung der Volkswohlfahrt zukomme.
amerikaner aller Art 340,00 bis 472, 00 S, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 M1, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 434.00 bis 560, 00 MS, Kakao, stark entöält — — bis —— „S, Kakao, leicht entölt — — bis — — M , Tee, chines. 810,00 bis 880,00 „SL, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 M6, Ringäpfel amerikan. extra choice 290,00 bis 300,900 A6, Pflaumen 4050 in Kisten 120,00 bis 122,00 M, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 56,00 bis 57, 00 M, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52, 00 M6, Mandeln, süße, handgewählte, J Kisten 260,00 bis 270,00 M, Mandeln, bittere, handgewählte, K Kisten 270,00 bis 280,00 ½ , Kunsthonig in I kg- Packungen 70,00 bis 71,900 S6, Bratenschmalz in Tierces — — bis — — A, Bratenschmalz in Kübeln — — bis — — 4, Berliner Rohfchmalz — — bis —— ½ , Speck, inl., ger,. — — bis — — „, Markenbutter in Tonnen 290 00 bis 293,00 , Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 MS, feine Molkereibutter in Tonnen 284,90 bis 286,990 MS, feine Molkereibutter gepackt 288,090 bis 290,00 AM, Molkereibutter in Tonnen 276, 690 bis 278,00 M, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282, 00 M, Land-⸗ butter in Tonnen 262, 00 bis 264,00 MS, Landbutter gepackt 266, 00 bis 268, 0 M, Allgäuer Stangen 20 / 96,00 bis 100,09 , Tilsiter Käse, vollfett — — bis — — Me, echter Gouda 40 0;0 172,050 bis 184, 00 6, echter Edamer 40 o 172,00 bis 184,0 , bayer. Emmentaler (vollfett) 220,0 bis — — , Allgäuer Romatour 20 9e 120,00 bis — — 41. (Preise in Reichsmark.)
Berlin, 7. Dezember. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 175,00 bis 185,00 M, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 210,00 bis 230, 00 , Zimt (Kassia)h, ganz, ausgew. — — bis — — „, Steinsalz in Säcken 2030 bis 26,80 6, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,40 M, Siedesalz in Säcken 22,40 bis 22,80 ½, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,40 S6, Zuckersirup, hell, in Eimern S9, 00 bis 9ö, 00 M, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00 ÆM , Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 121 kg
Berliner Börse am 8. Dezember.
Aktien und Renten ruhig.
Die Börse eröffnete auch heute wieder nahezu ohne Geschäft. Diese nun schon seit geraumer Zeit täglich zu wiederholende Fest⸗ stellung wird rein äußerlich dadurch bekräftigt, daß die Zahl der Börsenbesucher merklich zusammengeschrumpft ist. Es fehlt an Orders der Bankenkundschaft, es fehlt dementsprechend auch an jeder Initiative des berufsmäßigen Börsenhandels. Bemerkens⸗ wert ist aber, daß das Kursniveau unter diesen Umständen recht widerstandsfähig bleibt und, sofern Abweichungen eintreten, diese sowohl nach der Plus- als auch nach der Minusseite zu ver— zeichnen sind. Stimmungsmäßig war ein freundlicher Unterton nicht zu verkennen, der zweifellos durch das hervorragende Zeich⸗ nungsergebnis auf die Reichsanleihe ausgelöst wurde. Daneben wurden auch einige Meldungen aus der Wirtschaft beachtet, so u. a. eine solche über die weitere Steigerung des Ruhrkohlen⸗ absatzes.
Am Montanmarkt galten meist Vortagskurse, Abweichungen gingen über „ nicht hinaus (Mannesmann — 14, Klöckner 4 n). Von Braunkohlenwerten gewannen Leopoldsgrube bei kleinem Bedarf gegen den letzten Kassakurs 27 , während Rhein⸗ braun auf einem Mindestschluß von 3000 RM 1½ 8 verloren. Von Chemischen Papieren eröffneten Farben um AR niedriger mit 147½ und hatten damit die größte Kursveränderung des Mark— tes aufzuweisen. Conti⸗Gummi verloren 1½ ; bei den Elektro⸗ werten sind Licht Kraft unter Berücksichtigung des erstmals erfol— genden Dividendenabschlags mit ca. 11, Siemens mit einem gleich großen Verlust und Schles. Gas mit — 135 zu erwähnen. Im übrigen fielen nur noch Metallgesellschaft und Süddt. Zucker mit je 4 1M, Berliner Maschinen mit 4 1, Bremer Wolle mit — 13 (gegen letzte Notiz am 2. 12.) und Berger mit — 1 9 auf.
Ganz vereinzelt zeigte sich im Verlaufe etwas Kaufneigung der Kulisse, die geringfügige Kursbesserungen zur Folge hatte. Farben, die bis auf 16633 nachgegeben hatten, zogen wieder auf 157 an, Dt. Eisenhandel, Reichsbank, Siemens und Braubank gewannen gegen den ersten Kurs je vt“, Junghans 55 3.
Gegen Börsenschluß kamen kleine Umsätze nur noch in einigen Papieren zustande. Dabei war eher etwas Angebot zu beobachten, so daß sich im allgemeinen ein nur knapp gehaltenes Kursniveau ergab. Farben schlossen zu 167. Westdt. Kaufhof bröckelten, nachdem sie im Verlauf bereits n é hergegeben hatten, nochmals um 35 2 ab.
Am Einheitsmarkt überwogen Verluste von durchschnittlich 323. Dürener Metall büßten sogar 47 , Zeiß Ikon 4 4 ein. Anderer⸗ seits ergaben sich vereinzelt auch Gewinne bis zu 3 35. Banken waren mit Ausnahme von Adca (4 5 „z) zumeist abgeschwächt. Hypotheken⸗Banken hatten uneinheitliche Kursgestaltung. Westdt. Boden konnten ihren Stand um 1½ 9. erhöhen. Dt. Hyp. büßten 36 2 ein. Auslandsaktien waren meist schwächer. Mit einem Ge⸗ winn von 2M sind IG⸗Chemie 50 Vige zu erwähnen. Auch Kolonialaktien wurden niedriger bewertet.
Am Rentmarkt besserten sich Reichsaltbesitz um 16 auf 1161, gaben aber bereits in der ersten halben Stunde den kleinen Gewinn wieder her. Die Gemeindeumschuldungsanleihe notierte unver⸗ ändert 8955. Zinsvergütungsscheine 4 10 Pfg., Wiederaufbau⸗— zuschläge — „z 35.
Der Kassarentenmarkt verkehrte wiederum in sehr ruhiger Haltung. Hypotheken ⸗ und Liquidationspfandbriefe, sowie Kommunalobligationen notierten, soweit verändert, eine Kleinig⸗ keit höher. Stadtanleihen hatten begrenztes Geschäft. 28er Elber⸗— feld⸗Gold verloren 0, 40, 26er Koblenz gewannen 36 25, Dekosama büßten w ?5 ein. Landschaftl. Goldpfandbriefe lagen bei über⸗ wiegend unveränderten Kursen freundlich, Provinz⸗Anleihen blieben bei behaupteten Notierungen geschäftslos. Länderanleihen wiesen nur kleinste Schwankungen auf. Neue Hamburger ver⸗ loren 0,0. Reichsanleihe blieben unverändert. Postschätze be⸗ festigten sich etwas. 35er Bahnschätze gingen um C,i0 zurück. Schutzgebiete effektive Stücke waren leicht abgeschwächt. Am Markt der Industrieobligationen waren Arbed um 1 * gebessert, Farben ermäßigten sich um 36 233. Mix & Genest⸗-Obligationen bleiben am 14. und 15. wegen der am 16. erfolgenden Ziehung gestrichen. — Auslandsrenten neigten zumeist zur Schwäche.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 * belassen. Blankotagesgeld erforderte wieder 2* bis 3 *.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurden das Pfund mit 12,215 (12,19), der Gulden mit 135,50 (135,383), der französische Frane mit 11,615 (11,595) und der Schweizer Franken mit 57,3 (57,19) etwas höher festgesetzt.
74,00 bis 80, 00 υ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 123 und 16 kg 6s, 00 bis 70, 00 A, do. aus getr. und fr. Pfl. Il,00 bis S0, 00 M, Pflaumenkonfiture in Eimern von 129 kg S8, 00 bis 94,00 M, Erdbeerkonfiture in Eimern von 125 kg 102,00 bis 106,00 MS, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste — — bis — — , Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,0900 M, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 M, do. lose 194,00 bis — — S , Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 66, do. lose 17200 bis —— „, Margarine, Konsum, gep. 112,09 bis — — ½ , Speiseöl, ausgewogen 140 00 bis 157,00 ds. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrłten.
Devisen.
Danzig, J. Dezember. (D. N. B.) Auszahlung London 25,95 G., 26,05 B,, Auszahlung Berlin werkehrsfrei) 211,94 G., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99, 89 G., 100,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 288.20 G. 289 32 B, Zürich 121,80 G., 122, 28 K* en York 5.2995 G., 5, 3205 B.,, Paris 24,770 G., 24, So B., Brüssel 89, 60 G., 89,98 B, Stockholm 133,80 G., ö. * Kopenhagen 115, 8o G., 116,26 B., Oslo 130,40 G.,
6, 95 B.