und Ergänzung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom
nossenschaften mit unbeschränkter oder beschränkter Haftpflicht —
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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 21. Dezember 1936. S. 2
dem Lord Monsell (Großbritannien), dem Lord Renell (Großbritannien),
D das Deutsche Olympia⸗Ehrenzeichen ö ; dem Fouad Bey Abaza (Aegypten),
dem Direktor der Berliner Niederlassung der Atlas⸗Transport⸗
Gesellschaft Theodor Dim an ow Berlin),
dem Rat im Exekutiv⸗Jüan Dr. Ting Wen-yvüan Chinch),
dem General Chiang Po⸗li hing dem Gründer der Nils Bukh Schule Bukh (Dänemark, ; dem Deputierten de Ville faire (Frankreich), dem Deputierten de Renaitour (Frankreich), dem Vizepräsidenten des Pariser 8 Prades, . ; Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria von Savoyen (Italien),
Ihrer Exzellenz Jolanda Gräfin Calvi di Bergolo
Italien),
dem Herrn Vittorio Mussolini (Italien),
dem Herrn Bruno Mussolini Gtalien),
dem Kammerherrn der Prinzessin Maria Marchese Ro⸗ berto Venturo di Nori Gtalien),
der Hofdame der Prinzessin von Savoyen Frau Martel⸗ lini (Italien),
dem ehrenamtlichen Verbandskapitän der italienischen Tsationalmannschaft, Redakteur Vittorio Pozzo,
dem Stadtverordneten von Tokyo Juiji Kasai (Japan),
dem Direktor der Staatlichen Zahnärztlichen Akademie Tokio, Professor Dr. Dr. h. c. T. Shim amine (Japan),
dem Ehrensenator der Universität Leipzig und Vorstandsmit⸗ glied des Deutschen Forschungsinstituts in Kyoto, Dr. H. Nishi (Japan), .
dem Referenten Professor Mesner (Jugoslawien),
dem Martin John (Südafrika), 6
dem J. H. Crosby (Südafrika), .
dem Ingenieur Hossack (Südafrika),
Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin Gustav Adolf von Schweden,
dem Vertreter der Stadt Budapest Rat Dr. Franz Felkay (Ungarn),
dem Präsidenten des Ungarischen Schwimmverbandes vit éz Nikolaus Horthy von Nagybänya jun.,
dem Professor Metz ö (Ungarm,),
dem Professor Kmetyko (Ungarn),
dem Referenten im Landesamt für Körpererziehung Dr. Ot to
Mi samgyi (Ungarn).
. Verordnung über die Verarbeitung von Rohstoffen in landwirtschaftlichen und gewerblichen Brennereien im Betriebsjahre 1936/37.
Vom 19. Dezember 1936.
Auf Grund des § 26 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Ge⸗ setzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 in Ver⸗ hindung mit 8 2 des Gesetzes über die lufhebung des Reichs.
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* 38 ) * 2 — ö ** n . 8.7. 6 6
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Brennrecht ganz oder teiweise fur Korn (6 2 Abs. à B) gilt,
dürfen im Betriebsjahre 1936/37 ohne monopolrechtliche Folgen,
insbesondere ohne Verlust des Brennrechts, Zuckerrübenschnitzel
verarbeiten. Der in . Brennereien ganz oder teilweise aus
k ergestellte Branntwein ist auf der Grund⸗
age des Grundpreises von 46 RM für 1 hl Weingeist an die
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein abzuliefern.
ꝛ üipfeie Genehmigung wird an die folgenden Bedingungen ge⸗
nüpft:
1. Die Berechtigung zum Brennen der Zuckerrübenschnitzel ist durch einen Berechtigungsschein nachzuweisen, k i Fachgruppe Kornbrennereien der Wirtschaftsgruppe Spiri⸗ tusindustrie auf Grund einer Ermächtigung des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft auszustellen ist. Die Fachgruppe wird Abschriften der bon ihr erteilten Berechtigungsscheine den zuständigen Zoll⸗ ämtern unmittelbar übersenden. .
2. Es darf nur die Menge Zuckerrübenschnitzel verarbeitet
werden, auf welche der Berechtigungsschein lautet.
Die zuständigen Zollämter haben dem Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft die . der in ihrem Bezirk auf Grund der Berechtigungsscheine frei⸗ gegebenen Zuckerrübenschnitzel und der hiervon verarbeiteten Zuckerrübenschnitzel für jeden Kalendermonat bis zum J. des nächsten Monats, erstmalig zum 7. Februar 1957, unmittelbar
zu melden. Berlin, 19. Dezember 1936. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.
Vierte Bekanntmachung des Auffichtsamts für das Kreditwesen.
Auf Grund von Artikel 8 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 9. Februar 1955 in der Fassung von Ar⸗ tikel 7 Ziffer IV der Dritten Verordnung zur Durchführung
390. Juni 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 540) wird folgendes be⸗ stimmt: Artikel 1. Der für eingetragene Genossenschaften im 5 11 Absatz 2 Buchstabe e des Gesetzes vorgesehene, der ,,, der Genossen Rechnung tragende Zuschlag beträgt für die Ge?
mit Ausnahme der Zentralkassen — 30 b. H. des Eigenkapitals; bei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht darf jedoch der Gesamtbetrag des Zuschlages den Gesamtbetrag der Haftsummen nicht übersteigen. Für Zentralkassen bleibt die Regelung des Zuschlages vorbehalten.
Artikel 2.
Für die dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften — Raifseisen — e. V. angeschlossenen Genossen⸗ schaften — mit Ausnahme der Zentralkassen — wird der in Artikel 1 festgesetzte Zuschlag bis auf weiteres durch die nach⸗ folgende Regelung ersetzt.
5 1 1) Für die Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht
er Gymnastik Nils
Stadtrats Georges
glied RM 200, — sofern das Eigenkapital 20 v. H. der fremden Felder nicht übersteigt. Uebersteigt die Höhe des Eigenkapitals 20 v. H. der fremden Gelder, so ermäßigt sich der Zuschlag für jedes Mitglied auf RM 150. —. Mit Wirkung vom 1. Januar 190 tritt an die Stelle des Satzes von 20 v. H. 15 v. H. Für die⸗ jenigen Genossenschaften, bei denen zu diesem Zeitpunkt das Eigenkapital 30 v. H. der fremden Gelder übersteigt, ermäßigt sich der Zuschlag für jedes Mitglied auf RM 100,—.
(E) Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 bemißt sich der den Ge⸗ nossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht für jedes angeschlossene üg gn, gewährte Zuschlag im Verhältnis zu den fremden Geldern wie folgt:
Eigenkapital Zuschlag in RM
in v. H. der fremden Gelder für das Mitglied j bis 19 v. H. RM 290, — bis 15 v. H. RM 150‚— bis 20 v. H. RM 100 über 20 v. H. RM 50, —.
(3) Mit Wirkung vom 1. Januar 1944 werden die in Absatz 2 angeführten Sätze des Eigenkapitals in v. H. der fremden Gelder von 10, 15, 20 und über 20 durch 7, 10, 15 und über 15 ersetzt. (4 Von den Zuschlägen nach Absatz 3 bleibt der Zuschlag von RM 50, — für das Mitglied vorerst unverändert. Die übrigen Zu⸗ schläge ermäßigen sich jährlich um RM 50, — für das Mitglied, und zwar a) der Zuschlag von RM 100, — für das Mitglied mit Wirkung vom 1. Januar 1946,
b) der Zuschlag von RM 150, — für das Mitglied mit Wirkung vom 1. Januar 19417 und 1. Januar 1948,
o) der Zuschlag von RM 200, — für das Mitglied mit Wirkung vom 1. Januar 1949, 1. Januar 1950 und 1. Januar 19651.
§ 2.
(1 Für die Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht beträgt der 8 rn? 200 v. H. des Eigenkapitals, sofern das Eigenkapital 15 v. H. der fremden Gelder nicht übersteigt. Uebersteigt die Höhe des Eigenkapitals 15 v. H. der fremden Gelder, so ermäßigt sich der Zuschlag auf 150 v. H. des k Uebersteigt die Höhe des Tigenkapitals 20 v. H. der fremden Gelder, so ermäßigt sich der Zu⸗ schlag auf 100 v. H. des Eigenkapitals.
(3) Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 bemißt sich der den Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht gewährte Zuschlag im Verhältnis zu den fremden Geldern wie folgt:
Eigenkapital Zuschlag in v. H.
in v. H. der fremden Gelder des Eigenkapitals bis 10 v. H. ; 2090 v. H. bis 15 v. H. 150 v. H. bis 20 v. H. 100 v. H.
über 20 v. H. ; 9 Mit Wirkung vom 1. Januar 1944 werden die in Absatz? angeführten Sätze des Eigenkapitals in v. H. der fremden Gelder von 10, 15, 20 und über 20 durch 714, 10, 15 und über 15 ersetzt. ( Von den Zuschlägen nach Absatz 8 bleibt der Zuschlag won 59 v. S. des Eigenkapitals vorerst unverändert. Die übrigen Zu⸗ schläge ermäßigen sich jährlich um 50 v. H. des Eigenkapitals, und
war a) der Zuschlag von 1099 v. 5. des Eigenkapitals mit Wirkung vom 1. Januar 1966, ö b) der Zuschlag von 160 v. H. des Eigenkapitals mit Wirkung vom 1. Januar 1947 und 1. Januar 1948, o) der Zuschlag von 200 v. H. des Eigenkapitals mit Wirkung
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De ße Kutte .
4 S5 9 . 2 kene cen 33 machung von den Genossenschaften festgesetzten Höchst nach § 49 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die e , und Wirt⸗ schaftsgenossenschaften, im allgemeinen nicht h werden. Ab⸗
beträgt der Zuschlag für jedes der Genossenschaft angehörige Mit⸗
vom 1. Januar 1969, 1. Januar 1550 und 1. Januar 1951.
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nossenschaften niit beschrankter Haftpflicht gemaß 6 . .
Für die Dauer der lnwendung der Zuschläge gemäß Ar⸗
nkrafttreten 66 Bekannt⸗
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weichungen hiervon bedürfen vor der Beschlußfa sung der Einwilli⸗ gung des Reichsverbandes der deutschen landwirt tli ⸗ nossenschaften — Raiffeisen — e. V. 9 . ö. ö .
h 9 . Artikel 3. ) Die Feststellung des Eigenkapitals sowie der fremden Gelder erfolgt nach der letzten gemäß Muster 2 der . ö. , i die ,, resabschlusses der itinstitute vom 17. Januar 19365 ⸗ ⸗ . ö. , ö igenkapital ist das tatsächlich vorhandene Eigenkapital. Es umfaßt nach 5 11 Absatz 2 Buchstabe e des LFescher ö Ge⸗ , ,, und ausgewiesenen Reserven abzüglich entstandener 63) Fremde Gelder sind die auf der Passivseite der Jahres—⸗ abschlußbilanz ausgewiesenen Posten . 3. ch
Artikel 4.
Nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung neu errichtete dem Reichsverband der deutschen nr n nm, eh en⸗ schaften — Raiffeisen — e. V. erst beitretende k erhalten die Zuschläge nach Artikel 2 z§ 1 uĩ. 2, sofern die Er⸗ richtung bis 31. Dezember 1937 erfolgt. Für nach dem 31. De⸗ zember 1937 errichtete, dem Reichsverband der deutschen land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaften — Raiffeisen — e. V. sodann k Genossenschaften regelt sich der Zuschlag nach
Berlin, den 18. Dezember 1936.
Das Aufsichtsamt für das Kreditwesen. J. V.: Dreyse.
Neunte Betanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen.
Auf Grund des § 55 Satz 2 des e e er über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1203) wird mit Zustimmung des Aufsichtsamts für das Kredit— wesen folgende Uebergangsregelung getroffen:
Der im § 23 Absatz 3 des Gesetzes angeführte Rückzahlungs⸗ betrag, der . Kündigung auf Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist für jedes Sparbuch im Monat geleistet werden darf, beträgt bis 31. Dezember 1933 RM 1000, —
Bis zum 31. Dezember 1938 können bei außergewöhnlichen, durch Naturereignisse n, d,, e. Notständen (Ueberschwem⸗ mungen, Mißernten, Viehsterben, Brandschäden) Spareinlagen mit , a er,, . vor Fälligkeit ur a. rden, ohne daß eine Verpflichtun von Vorschußzinsen besteht. oi, , .
Berlin, den 19. Dezember 1936.
Der Reichskommissar für das Kreditwesen. Ernst.
Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsftelle , Chemie
(Zusammensetzung und Markenbezeichnung von oder harzhaltigen Leimstoffen).
Vom 21. Dezember 1936.
Auf Grund der Verordnung über den Va renerlc 4. September 1934 (Reichsgesetbl. 1 S. 516) in Ven mit der Verordnung über die Errichtung von neberpn 1 vom 4. September 1934 (Deutscher Reicht Ber od vom J. September 1534 wird mit i des Reichswirtschaftsministers angeordnet: ᷣ n
; § 1. Harzleime oder harzhaltige Leimstoffe zur Papi dürfen nur unter einer Markenbezeichnunh, die eie, kauf in der Faktura anzugeben ist, gehandelt und ah werden. : .
8 2.
Wer zur Zeit der Veröffentlichung dieser Anordn keime oder, harzhaltige eimstoffe zu ap etethenr gen
dar
hat der Ueberwachungsstelle innerhalb einer Frist bon) die Zusammensetzung sowie die Markenbezeichnung anzugig
3.
Aenderungen in der Zusammensetzung oder in der bezeichnung sowie die Herstellung von neuen . . en Leimstoffen zur Papiexerzeugung bedürfen hen erigen Genehmigung der Ueberwachungsstelle.
§ 4. uwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen n Strafvorschriften der s 10, 1 bis 15 der Verordnung ö. Warenverkehr vom 4. September 1934. ;
§ 5. Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentli Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. ihn
Berlin, den 21. Dezember 1936.
Der Reichsbeauftragte für „Chemie“. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. Aufhebung des Verbotes einer ausländischen Druch
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für R klärung und Propaganda wird das am 9. Juli 1934) weiteres ausgesprochene Inlandsverbot der in Wien ers den Druckschrift „Oesterreichische Wehrzeitung“ mit so Wirkung aufgehoben.
Berlin, den 17. Dezember 1936.
Der Reichsführer SS. und Chef der Deutschen Pl im Reichsministerium des Innern,
J. A.: Klein.
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Die Indexziffer der Großhandelspren . 16. Dezember 1936.
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191 — 100 ö 1ppen 193 in 19 chen,, 16. Der l j . Agra rte . . r ; . 1. Pflanzliche Nahrungemttte! . ⸗ 11 2. Schlachtviey ..... 56, 36,614
1 1164 116 1057 1055 10655 1655 Sh g 566 1
3. Vieherzeugnisse ....
4. Futtermittel .....
Agrarstoffe zusammen
b. Kolonialwaren ....
III. Industrielle Rohstoff und Halbwaren.
13. Kraftöle und Schmierstoffe . 102,59 102,9 J 183 157 6 5. Papierhalbwaren und Papier. 102,4 102,4 1 115,7 116,7 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 96, 8 ob, 0 1 III. Industrielle Fertig⸗ ; waren. J. Produktionsmittel .... 18. Konsumgüter ......
kö ö 114,5 114,5 JI. Eisenrohstoffe und Eisen ... 1092,85 10256 8. Metalle (außer Eisen) .... 57,14 59,9 11 . 91,83 9,9 ö 19. Haute und Leder.. 738 737 11. Chemikalien). 102,7 1092, 12. Künstliche D.üngemittel ... 64, 64.8
1132 132
. . 1305 1365 Industrielle Fertigwaren zu⸗ . sammen w . 123,90 123,0 Gesamtindey ..... 160453 165.0 14
)Monatsdurchschnitt November.
Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich 16. Dezember 36 1050 , 6 ö,. de woche hat sie sih um S,2 vH. erhöht. Dies ist darauf uführen, daß sich die Weltmarktpreise einiger Ein n. erhöht haben.
Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Ahhh
103,5 ö. 0,1 H.), Kolonialwaren g0,7 (4 5.0 võ)
ö ohstoffe und Halbwaren gö, 0 (6 0, Z v5), ind ertigwaren 1239 (unverändert. .
Ber leichte Kückgang der Indexziffer für Agran durch Preisabschwächungen für Kälber, Heu ünd bohnen bedingt. In der Indexziffer für Kolonialwaren wirkte sih einer weiteren Preissteigerung für Rohkakao vor all Berücksichtigung der für den Monat November gem Preiserhöhungen fir Zigarettentabak aus. . An den Reohstoffmärkten sind die Preise für . eisenmetalle Kupfer, Blei, Zink, Zinn gestiegen, Um Textilien haben sich die Preise für Baumwolle, . Jute und Kapwolle erhöht, während die Preise für und , . für Baum wollgarn niedriger als in der Vorwoche lagen. Im übe weitere Preiserhöhungen, für Kaulschut Und auh Rindshäute und ein Rückgang der Preise für Treibn leder zu erwähnen.
Berlin, den 19. Dezember 1936.
Statistisches Reichsamt.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 21. Dezember 1936. S. 3
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Club de. mes“ (in fremder Sprache), 10 Akte — 2807 m, Antrag⸗ an, Märkische Film G. m. b. H., Berlin, Hersteller: Les , zaques Debal, Paris, Frankreich, ist am 9. Dezember 44207 verboten worden. 17. Dezember 19566. Der Leiter der Filmprüfstelle. J. V.: Dr. Baem eister.
ms J . s unter Nr.
Berlin, den
Silmverbot. a öffentliche Vorführung des Films: die g r gg. een ne n. pr che lte 2233 mn, Antragsteller: Deutsche For Film A-G. uin, Hersteller: 20th. Century Fox Film Corporation, w Fork, ist am 23. November 1936 unter Nummer 43 854 bosen worden. Berlin, den 17. Dezember 1936. Der Leiter der Filmprüsstelle. J. V.: Dr. Baem eister.
. Sitmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Wives never know“ (in fremder Sprache) Alte — 2034 m, Antragsteller: Paramount Film A.-G. lin, Hersteller: Paramount Film, Amerika, ist am Dezember 1936 unter Nummer 44218 verboten worden. Berlin, den 17. Dezember 1936.
Der Leiter der Filmprüfsstelle. J. V.: Dr. Ba em eist er.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Am 18. Dezember verschied in München nach schwerer ankheit im 64. Lebensjahre das frühere Mitglied unseres llegiums
; Herr Geh. Finanzrat Dr. Carl Friedrich.
Nahezu 40 Jahre gehörte er der Reichsbank an, von 19 bis Oktober 1936 als Mitglied des Reichsbank⸗ ektoriums.
Die Reichsbank gedenkt des Verstorbenen als eines annes von großen Gaben des Charakters und des Geistes, s eines Mitarbeiters von überragender Arbeitskraft und beitsfreudigkeit sowie von vorbildlichem Pflichtgefühl.
Sein Gedächtnis wird bei der Reichsbank zu allen Zeiten hohen Ehren gehalten werden. .
Berlin, den 18. Dezember 1936.
Reichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar Schacht. Dr. Dreyse.
BPBerkehrswesen.
Internationale Fahrplankonferenz für die Teipziger Frühjahrsmesse 1937.
Auf der Internationalen Fahrplankonferenz in Leipzig, die Bewältigung des Personenverkehrs auf der am 28. Februar ginnenden Leipziger Frühjahrsmesse zum Gegenstand hatte, ihmen neben Vertretern fast aller deutschen Reichsbahndirektionen ch Delegierte belgischer, holländischer und anderer europäischer isenbahngesellschaften teil. Der Umfang der zu leistenden Arbeit gibt sich aus der Tatsache, daß zur Frühjahrsmesse 19* außer n äußerst verstärkten Normalzügen insgesamt 418 Messe⸗Sonder⸗ ge eingesetzt werden mußten. Es wurde deshalb u. A. beschlossen, r die Frühjahrsmesse igs7 erstmalig zusätzliche Schlafwagen⸗ onderzüge von und nach Vlissingen, Amsterdam und Köln einzu⸗ chten. Die Messe⸗Sonderzüge werden, um mißbräuchliche Be⸗ itzung zu verhindern, in allen Ankündigungen deutlich als „Leip⸗ er Messe⸗Sonderzug“ bezeichnet. Die Fahrplan⸗Fachleute er⸗ ichten um ausdrücklichen Hinweis darauf, daß die Große Tech⸗ sche Messe und die Baumesse über den 5. März hinaus bis zum März abgehalten wird, damit eine gewisse Verteilung der Messe⸗ esucher stattfinden könne. .
Aus der Verwaltung.
eber eine halbe Milliarde Vermögenszuwachs zehn Monaten bei der Angestellten⸗ und Invalidenversicherung.
Die Vermögensbildung bei den Trägern der Sozialversiche⸗ ing behält, wie das Statistische Reichsammt ermittelt hat, weiter en hohen Umfang, der sich aus der Stärke der wirtschaftlichen elebung und der Steigerung der Lohnsummen ergiht. Im Ok⸗ ber hat das Reinvermögen bei der Angestelltenversicherung um g,„s, bei der Invalidenversicherung um 40,4 Millionen RM zu⸗ lenommen. Entsprechende Beträge sind wieder dem Kapitalmarkt ugeführt worden. Sie erhöhen sich noch um S,4z Millionen stM, ie die Angestelltenverficherung sich auf dem Kreditwege beschafft at. In den ersten zehn Monaten des Jahres 1936 ist das Rein⸗ ermögen der genannten beiden Träger der Sozialversicheyung um icht weniger als 56s, 9 Millonen RM gestiegen. Die. Zunahme t erheblich größer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wo esich auf 385. Millionen RM stellte. Am 31. Oktober 1935 etrug dae Reinvermögen der Angestelltenversicherung 19389, eider Sozialversicherungen zusammen also 850,2 Millionen RM. zugnoch stärkerem Umfang als im Vorjahr konnten die Sozial⸗ ersicherungen sich dank dieser erfreulichen Entwicklung auch der inanzierung des Wohnungsneubaus widmen. Die in Wohnungs⸗ eubauhypotheken und in Pfandbriefen angelegten. Mittel stiegen n den ersten zehn Monaten 1535 um 55,8, im gleichen Zeitraum des Jahres 19565 abermals um 130 Millionen RM.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater
Dienstag, den 22. Dezember. Staatsoper: Gastspiel Dusolina Giannini. Carmen. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 19 Üühr. Schauspielhaus: Hans Sonnenstößers Höllenfährt. Heiteres Traumspiel von Paul Apel. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Saus: Miran doljin ga. Luftspiel von
Berliner Börse am 21. Dezember.
Aktien überwiegend fester. — Umschuldungsanleihe lebhaft
gefragt.
. Nach einer bereits am Sonnabend zu beobachtenden guten Widerstandsfähigkeit der Aktienkurse lagen zum Wochenbeginn von der Bankenkundschaft Kauforders vor, die, wenn auch ohne nennens⸗ werten Umfang, überwiegend Kurssteigerungen auszulösen ver⸗ mochten. Man nimmt an, daß ein Teil der in Aktien zur Anlage gelangenden Mittel aus dem Verkauf von Auslandswerten her⸗ rührt, der namentlich bei den ausländischen Renten wieder recht großen Umfang hatte. Nebenher will man in einigen Standard⸗ werten auch Käufe für Rechnung von Sperrmarkkonten beobachten. Am Montanmarkt erzielten Buderus auf relativ kleine Nachfrage, der aber kein Angebot ggenüberstand, einen 5 igen Gewinn. Harpener gewannen 16, Mannesmann 1M, und Mansfelder 1 5, während die übrigen Papiere des Marktes unter diesen Sätzen blieben, Stolberger Zink sogar zi 5 hergaben. Kaum verändert blieben Braunkohlenwerte (nur Rheinbraun — 1½ 9e), dagegen erhielt sich Interesse für die schon in der vorigen Woche lebhafter begehrten Kaliaktien; Aschersleben und Westeregeln hatten dabei mit Gewinnen von 4 und 29 die Führung.
Am chemischen Markt konnten Farben einen Anfangsgewinn von R 3, unmittelbar nach dem ersten Kurs auf 15 96 erhöhen (168M). Von Elektrowerten zogen Schuckert und Siemens um je 1, Gesfürel um 113, von Versorgungswerten Lieferungen um 14 75 an. In kleinen Beträgen angeboten und bis Y 6. schwächer lagen dagegen RWG und Rheag. Als durchweg befestigt fielen ferner die Märkte der Auto⸗ und Bauwerte auf, an diesen insbesondere Daimler mit 4 178 und Berger mit 4 23. Um durchschnittlich 6 *, höher wurden Maschinenbauwerte ange⸗ schrieben; nur Rheinmetall Borsig und Schubert C Salzer hil— deten mit Einbußen von . bzw. „m 3, Ausnahmen. Schließlich sind noch A.-G. für Verkehr mit 4 2 , Bemberg, Hotelbetrieb und Westdt. Kaufhof mit je 4 , dagegen Reichsbank und Dt. Eisenhandel mit je — ½ 5 zu erwähnen. ⸗
Im Verlauf verursachten anhaltende kleine Publikumskäufe erneute Kursbesserungen um Prozentbruchteile. Farben über⸗ schritten den Anfangskurs um 146 auf 1637. 3. Lahmeyer, Dt. Erdöl und Schuckert waren nochmals um je 1, Verein. Stahl⸗ werke um z Ic, Gesfürel und Siemens um je „ * gebessert. Stolberger Zink konnten einen Anfangsverlust von z „ aus⸗ gleichen und darüber hinaus 1 gewinnen. Junghans waren ebenfalls erholt und gegen den Eröffnungskurs um 178 , ge⸗ bessert, da die in der Generalversammlung eröffneten günstigen Aussichten zu Käufen anregten.
Geschäft nach, so daß die Kursermittlung an verschiedenen Aktien⸗ märkten Schwierigkeiten bereitete. Infolgedessen sah man viel⸗ fach Strichnotizen. Farben gingen mit 168 aus dem Verkehr.
stiegen Bachmann & Ladewig nach mehrkägiger ,, um 5 , Große Kasseler Straßenbahn Vorzüge um 4 35,
schweiger Jute und Konkordia⸗Vergwerk um je 37 * an. Andererseits wurden Schles. Zink Stammprioritäten, die seit dem
ele Bremer Gas und Brauhaus Insterburg gaben um 5 3 zw. 7 35 nach, doch ist dabei der Abschlag einer je 6 igen Divi⸗ dende zu berücksichtigen. — Auslandswerte waren mit Ausnahme von IG. ⸗Chemie (50 ige), die ½ 7 verloren, nahezu unver⸗
Bankaktien zogen Dita Ueberseebankt um 21 5, DD⸗Bank und geringen Abweichungen nach beiden Seiten unterworfen.
schon in der vorigen Woche beobachtete Steigerung erneut um
leicht gedrückt waren.
Am Kassarentenmarkt waren die Umsätze meist wieder so gering fügig, däß sie keinerlei Kursveränderungen von Belang auszulösen vermochten. Von Liquidationspfandbriefen waren Berliner Hyp. und zwar sowohl kleine als auch große Stücke um *6 R fester. Bei den Stadtanleihen ermäßigten sich 6er Essen um „*, 28er Elber⸗ feld um 1 23. Provinz⸗- und Länderanleihen zeigten eher Befesti⸗
gungstendenzen, von letzteren sind mit Erhöhungen um * 2 Baden,
Braunschweig, Lübeck und Mecklenburg⸗-Strelitz zu nennen. Olden— burger Liquidations Pfandbriefe büßten bei kleinem Angebot R. „ ein. Ferner sind 3er Reichsanleihe mit — (, 20, 35er Reichsbahn
— 1, dagegen Aschinger mit 4 35 & hervorzuheben. Der Privatdiskontsatz wurde bei 3 * belassen. .
Pfund mit 12,22 (12,23), der Dollar mit unverändert 2,49, der holl. Gulden mit 136,30 (136,22) und die Peseta mit 19,50 (19, 75) festgesetzt. .
200 Millionen reußenanleihe.
der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) stehende Bankenkon⸗
deckung demnächst fälliger Verbindlichkeiten, insbesondere zur Ein⸗ lösung der am 1. Februar 1937 fälligen 150 Millionen RM 41 95
Jahren in ihrem Umfange kaum geändert. Es erscheint jedoch wünschenswert, sie aus der zur Zeit vorwiegenden mittelfristigen Form in die langfristige zu überführen. Diesem Ziele dient die jetzt zur Zeichnung kommende Anleihe. Sie hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wird mit ca. 32 *z jährlich zuzüglich ersparter Zinsen getilgt. Die hierfür erforderlichen Beträge werden wäh⸗ rend der Laufzeit der Anleihe alljährlich durch den Haushaltsplan des Landes Preußen bereitgestellt. Reichsregierung und Reichs⸗ bank haben ihr Einverständnis erklärt.
Das Bankenkonsortium wird in erster Linie die Anleihe den Besitzern der am 1. Februar n. J. fälligen 4r 75 igen Preußischen Schatzanweisungen zum Umtausch anbieten und den zum umtausch nicht benötigten Betrag gegen Barzahlung begeben. Der Zeich⸗
Goldoni. Beginn? 20 Uhr.
— —
Gegen if n . ließ das ohnehin nicht sehr umfangreiche
Bei den zu Einheitskursen . Industriepapieren
Ta- e
6. November nicht mehr notiert worden waren, um 12 75 herunter⸗
ändert. Größere Umsätze erfolgten in Conti-Linoleum. Von Dresdner Bank um je u ez an. Hypothekenbanken waren nur Am Rentenmarkt setzte die Gemeindeumschuldungsanleihe die
174 Pfg. auf 9055 fort. Reichsaltbesitz notierte unverändert 116,20, während Mittlere und Späte Reichsschuldbuchforderungen
schätze mit O,i15 und von Industrieobligationen Harpener mit
Am Geldmarkt verbilligte sich Blanko⸗Tagesgeld auf 2 — 3 235. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das engl.
Die Preußische Finanzverwaltung hat an das unter Führung sortium (Preußen⸗Konsortium) eine 4 25ige Anleihe von
200 Mill. RM begeben. Der Erlös der Anleihe dient zur Ab⸗
Preußischen Schatzanweisungen Folge 1 von 1934. Die verhältnis⸗ mäßig geringen Schulden Preußens haben sich in den letzten
nungen auf 97,50 3 festgesetzt werden. Die Zeichnungsfrist ist für die Zeit vom 2. bis 15. Januar n. J. in Aussicht genommen. Der ausführliche Zeichnungsprospekt wird noch rechtzeitig ver⸗ öffentlicht werden.
Brandschäden bei den deutschen öffentlich⸗ rechtlichen Feuerversicherungs anstalten im November 1936.
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Feuerver icherungsanstalten verzeichnen 6. Wan November 1936 eine gel e fe, nr von 3 165 800 RM gegenüber 4A 2555 RM im Monat Oktober 1936 und 2 895 959 RM im Monat November 1935. Von dieser Summe entfallen auf Gebäudeschäden 2 420 327 RM, auf Mobiliar⸗ schäden 745 473 RM. Die Gesamtschadensumme des Monat Novem⸗ ber 1936 verteilt sich auf 5696 Brandschadenfälle, denen 56s im Monat Oktober 1935 und 5297 im Monat November 1935 gegen⸗ überstehen. . ; . Die Schadenwertkurve ist auch im Monat November 1936 weiter im Absinken geblieben, und zwar um 25 vn gegenüber dem Vormongt. Wenn sie damit auch den Stand des gleichen Monats im Vorjahre noch nicht erreicht hat so scheint sie auch in diesem Jahre einer aus den Bewegungen der Vorjahre sich ergebenden jahreszeitlichen Gesetzmäßigkeit zu folgen. Die Schadenhäufigkeit hat sich gegenüber dem Vormonat bei einer nur unwesentlichen Steigerung kaum geändert und ist damit seit August 1936 ziemlich konstant geblieben. Der Rückgang der Brandschadenwerte zeigt sich vor allen in den Gebäudeschäden, die um rund 235 vH zurück gegangen sind, doch hat sich auch bei den Mobiliarschäden ein fast gleicher Rückgang mit 264 vH ergeben. Dieser merkliche Rückgang in den Brandschäden dürfte zu einem erheblichen Teil auf die erfolgreiche Aufklärung aller Bevölkerungskreise über die not⸗ wendigen Brandverhütungsmaßnahmen sowie auf die vielfachen Verbesserungen der Feuerficherheit zurückzuführen sein, die von den öffentlich- rechtlichen Feuerverficherungsanstalten planmäßig ge⸗ fördert werden.
Fortsetzung des Handelsteils in der Fünften Beilage a e 2 O O O , 2 D - rem,
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Tierseuchenstand am 15. Dezember (Gulmond) 1936.
(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nach den Berichten der ; beamteten Tierärzte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗
Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindvie
e The der Schafe, Rotz, Veschdtfeuche der Pferde, Schweine pest, Milzbrand, Tollwut. Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um⸗ fassen alle wegen vorhandener ,, , gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für
erloschen erklärt werden konnte. ;
Die Zahlen der in der Berichtszeit nen verseuchten. Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise u sw.i Maul⸗ und Klauensenche (3phthae epizooticas).
17: Steinburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Stormarn 1, 1 (neu).
45: Besigheim 1, 3 (—, I). 59: Schönberg 1, 1. 3. Rotz (Malleus). 16: Langensalza 1 Gem. 1“ Geh. (neu).
Schwei nepest (Pestis suum). 3: Lötzen 1 Gemeinde 1 Gehöft, Neidenburg 4, 6 (davon neu 2 Gem., 3 Geh.), Ortelsburg 1,ů 1, Osterode i. Ostpr. 3, 4. 5: 4. Kreis⸗ tie rarztbezirk 2 Geh., V. Krsbz. i, VI. Krsbz. 1. VII. Krsbz. 23, II]. Krsbz. 1 (1), IX. Krsbz. 2. 8: Demmin 1,ů 1 (1, ), Stralsund Stadt 1, 1. 9: Rummelsburg 1, 1. 11: Breslau 1, 1 (1, H. 12: Bunzlau 1, J. 13: Kreuzburg, S.-⸗S., 1, 1, Rosenberg i. O. S. 1, ]1. 15:
Querfurt 1, 1, Saalkreis 1, 1. 18: Grafsch. Hoya 1, 1 (l, I. 27:
Kreis der Eder 1, 1. 29: Neuwied 1, 2. 35: Aibling 1, 18d, München Stadt 1,ů 1. 36: Vilshofen 1,ů 1 (1, . 383 Fürth 1, 1 (1, 1 39: Neustadt a. d. Saale 1, 1. 41: Ehemnitz Stadt 1, 1 (1 JI. 42: Bautzen 1, 1. 43: Borna 4, 4, Leipzig 2, 2. 44: Plauen Stadt 1, 1. 51: Bühl 15, 1, Karlsruhe 2, 2 (2, 2). 690: Wesermarsch 1, 2.
Milzbrand (Anthrax)
4: Rosenberg i. Westpr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 7: Arnswalde 1, 1. 15: Mansfelder Gebirgskreis 1, 1, Sangerhausen 11 1 (, 1). 17: Pinneberg 1, 1 (1, 1), Segeberg 1, 1 (1, ), Steinburg 2. 24062 7). 18: Hrafsch. Hoha 1, 1 (i, I). 21: Stade 1. i (1. Iz. 22 Meppen 1, 1 (, 15. 24: Borken 2, 2 (e, 237. 30: Rees 1, 1 (1, I), Rhein⸗ Wupperkreis 1, 1 (1, I). 44; Plauen 1, 1 (1, ), Zwickau 1. ., . 49: Waldshut 1, 1 (1, ID. 59: Ludwigslust 1, 1. 60: Ammerland 1, 1, Cloppenburg 1, 1 (1, I). 64: Bremen Stadt 1, 1 (, 1).
Tollwut (Rabies). z: Allenstein 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Johannisburg 1. 1. Lyck 3,3, Neidenburg 8, 8 (davon neu 1 Gem. 1 Geh.), Ortelsburg 2, 2, Oste rode i. Ostpr. 5, 5. 13: Grottkau 1,R 1. ü
Tollwutverdacht (abies. 1: Mohrungen 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 2: Tilsit Ragnit 1, 1. 83: Johannisburg 1, 1, Drtelsburg 2, 2, Rössel 1, 1. 13: Cosel 1,5, 1, Neustabt, O.⸗S., 2, 2. 36: Viechtach 1, 1 (neu).
Geflü gelcholera (Cholera avium).
3: Neidenburg 1 Gemeinde, 7 Gehöfte, Osterode i. Ostpr. 1B, 1. 5: III. Kreistierarztbezirk 1 Geh. (neu), Vi II. Krsbz. 3 (2, 1X. Kreis⸗ bezirk 1. 6: Oberbarnim 1,ů 1. 7: Landsberg a. W. 2, 2. 11: Breslau Siadt 1, 1 (1, D. 13: Guttentag 2, 2 (1, I), Kreuzburg, O. S., 1, 1, Rosenberg i. O. S. 1,ů 1. 15: Wittenberg 1, 1 (1, . 26: Bochum Stadt 1, 1 (1, I). 35: München Stadt 1, 1 (i, 1). 45: Eßlingen 1, 1, Vaihingen 1, 1 (4, I. 51: Rastatt 1, i (4, ID. 59: Stargard 1,ů 1.
) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus der nachste henden Tabelle auf-
nungskurs wird für den Umtausch auf 97,25 3, für Barzeich⸗
ge führt.
usw. Bezirke und * (Amts⸗ usw. Bezirke) ver a uin denen 6
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