Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 243. Dezember 1936. S. 4
—— Erste Beilage bänden hervorgegangenen Fachgruppen der Kreditinstitute Druckfehlerberichtigung 34. Nr. 43 728 vom 22. 10. 1936 „Elefanten“ D 2 . 5. h Ve . 8 2 ͤ s 6 . 1 ꝛ 4 ö 1 ö. V, 1 1 Ver al ts⸗ M * . . = . In der Bekanntmachung über die Ausgabe 3 Riger auf 18. 12. 4936. Gültig nur mit ius ser igung deer e Mm Ent en El anze Ek und r 7 (I. Mantelvertrag zwischen den Spitzenverbänden, Wirt- auslaäͤudische Währung lautender Schuldverschreibungen der . 12. 1236. m 2 anzeiger schaftsgruppen und Fächgrußpen der Kreditinstitute, Konversionistaffe für deutsche Auslandsschulden, abgedruckt in 36. Rr 43 8l8 vom zo, 10 176 „Hummel Hummel“. Nr. 299 Berli j (E) Abkommen über die Festsetzung von Höchstzinssätzen Nummer 295 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen falltag: . 19. 1836. Gültig nur mit neuem dap —— — erlin, Mittwoch, den 23. Dezember für hereingenommene Gelder (Habenzinsabkommen), Staatsanzeigers vom 18. Dezember 1936 muß es in der vor⸗ „Ein kleiner goldener Ring (Hummel⸗Hummeh un — 1936 (3) Abkommen über die Berechnung der Zins- und Pro⸗ le . Zeile ö Absatzes statt „Reichshauptstadt“ lauten . . ö 3. ö Amtlich 8. D fügungsberechtigt ö visionssätze bei der Weiter He Dritte (Soll⸗- „Reichshauptbank“. ***. 11 a Borspann eu ö. berechtigten zur Einzahl i ie ö er Weitergabe von Geldern an Dritte (Soll hshaup umme, . 1. te ore Gi ö. ö. 3. — tsches Reich der Zoll güter übergeben ne, , der Gefälle und zur Abfuhr JJ ö 34. n , neuem Haupttitel: Vorspann, Ein kleiner goldener R ortsetzung. 2. ie im 8 33 gesetztes Frist nicht i l i 0h Bettbemerbabkommen . Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten. (Hummel ⸗Hummelh und n en en,, ö 1 Wird über die Zollgüter nicht fristgemäß verfügt (6 189, so — soferne auf ihr kein Zoll⸗ . 3 4 . gemmaß ö . . kö Folgende Zulassungskarten sind ungültig: 20. 11. 1936. n ö gt 93 e . egit geg in gegn latgs t odel nach d 27 Abf. . K oder der . ese 5. Dezember — Reichsgesetzbl. 1 S. 1203 — — / . . „g. JF. n : ĩ j , t Spedi ü esen vom 5. Dezember 193 teichsgesetz S 1. Nr. 31 837 vom 26. 10. 1933 „Der Kampf ums Mässẽ⸗ Berlin, den 21. Dezember 1936. 69 n ehre, 9 nach 5 2 Abs. 2 des Niederlageregulativs zu ver⸗ werden, der sie auf . e. Iny r rs r r n 4
für allgemeinverbindlich. . ( ; ö j J horn“. Verfalltag: 26. 11. 1936. Gültig nur Nr. 43 906 Der Leiter der Filmprüfstelle. . 383 . ö We ; fernen und in Verwa
Der Reichskommissar für das Kreditwesen. er i ff ö R aer n rf e . ser gr n, m n , , , , en mn, hoer e ere en, . kö Abgaben. oder
x. ö ö 5 . ö. . ẽ Der rasi e 5 6. UL hr 3 ⸗ n *. i., ; — en ] ö * e
Ernst. 2. io * . 1a fe ner n, gi: en e nl. . ,,,, ,, . err gent nnn en r, den Rost en —e . . . auf Anordnung des beteiligten
ee), erbe ilm. Verfalltag: ö ; 36. zängen de Hauptzollamts bekanntzugeben. r, Herausgabe der Ware von dem Empfangs⸗ lich der Kosten der 5 20 Abi 7 . genommen, wobei hinsicht⸗
Gültig nut Nr. 43 980 vom 13. 11. 1936. ollhofs⸗Ordnung für berechtigten einzuziehen.
Bekanntmachung. — ; Nr. 43 778 vom 29. 10. 1936 „Auf kleinen Fließen“ ö V. 35
Der Zentrale Kreditausschuß hat heute folgende Be⸗ (Schmalfilm). Verfalltag: 29. 11. 1936. Gültig nur das Hauptzollamt München⸗Landsberger Stra Warenverkehr. Mineralöle dürfen auf , nicht l ie si Alle Personen, die in k , beschãfti schlüsse gefaßt: Nr. 43 993 vom 14. 11. 1936. Auf Grund der . des Herrn RdF. nn 89. sobalz als miglich baue lig: mn in , än Sie sind waren, haben, wenn ste ,,, . 0 J . z 4. . .
A Nr. 40 513 vom 30. 10. 1936 „Pelze“ (Werbetonfilm). 26. Oktober 1929 über Erlaß von Zollhofsordnungen (R 2j̃ ; ; ⸗ Lei bli 3 * ren mit sich führen, d f 3 ö r Pelze“ g film) ß voꝛ hof gen (1M Für, das Versahren bei der zollamtlichen Abfertigung der ät gebe, üg er äpelichentnd Löten, Ware , K J
Auf Grund des § 1 des Abkommens über die Festsetzung Verfalltag: 1. 12. 1936. Gültig nur Nr. 43 988 vom S. 666) wird verordnet: in das Zollhofsgebiet eingebrachten Güter gelten“ werden in die Zollhalle nicht, aufgenommen Sie nde fe for! S 9 z 16 **. üs. . ö e n lc folg fr ,, eben den Ge⸗ k auf die Terrasse für . aer mg kö auf . Packstücke, Taschen und der- , Dezember 1936 werden folgende Höchst⸗ ⸗ ire r en, 6 w Beschreibung der Oertlichkeit. w aren oder in die sogenannte Feuerhalle zu bringen. Entfernung ken alen dl er Ke e ne lee ü gsesnli . zinssätze festgesetzt: 28. 14. . . 81 a ren. § 22. . ⸗
,, , . . datum vom 13. 11. 1936. - ö §10 Wenn bei ; §8 36
J. Für täglich fällige Gelder (5 2 des Abkommens) ĩ ; I A. München-Landsbe 8 — . . . n bei der Gestellung von Um zugsgu , it⸗ ; ö . . in provisionsfreier Rechnung höchstens .... 1 959 Nr. 42 964 vom 27. 7. 1936 mit Ausfertigungsdatum . io n r ene 6. 83 e ,. er ö Jö Die zu den eingehenden Waxrensendungen gehörenden zollamt⸗ papiere eine genaue Angabe der . agg s m len, In unbedenklichen Fällen kann der Leiter der Einfuhrstelle 2. in provisionspflichtiger Rechnung höchstens. . . 16 vom 29. 9. 1936 Uurlauhsfreuden Verfalltag: 4. 12. höͤrerß die Zoͤlthaile (Zollboden) mit nf n . i l ichen Begleitpapiere sind vom Waren führer oder dem Verfügungs— . unverpackten Gegenstände nicht enthalten, o darf das 1 der, Abfertigung größerer mit, einem Zollpapier angemeldeter II. Für Spareinlagen (66 des Abkommens und §§5 22 - 25 1936. Gültig nur Nr. 42 9564 vom 27. J. 1936 mit Aus- den Abfertigungssälen, der vordere und der hintere Zollhof s en,, 1 . Ankunft dem mit der Üebernahmie ber , . 46 und in die Zollhalle über— , , 1 zollamtliche Gattung und Geiwichtsfest⸗ inn , mg, vom 19. 11. 1936. (Neue Länge des die von der Landsberger Straße ausgehenden drei Zufahrt tn Güter betre Zollbeamten zu übergeben. „wenn dem Zollpapisr ein übersichtliches Ver— ] zung Schwierigkeiten bereitet, die Abfuhr von Teilposten
KWG.) 14h ; 365 ; w it gesetzli ündi zfrist hö ĩ :515 j 5 zeichnis, das die geladenen Packstück . ereits vor Beendigung der G tabferti f sof j 1. mit gesetzlicher Kündigungsfrist höchstens. ... 3 0. Films: 515 m.) . zu diesen Zollhöfen. ö 64 ; geladenen Packtücke, deren Verpackungsart, gung der Gesamtabfertigung gestatten, soferne die 2. mit vereinbarter Kündigungsfrist von . Nr. 40 si0 vom 11. 11. 1935 „Jetzt bin ich“ (Werbeton⸗ Il. Die mit der Eisenbahn , Massenai e, , ,, die sämtlichen unverpackten Gegen— . J Teilmenge beendet und die Entrichtung der a) 3 Monaten bis weniger als 6 Monaten höch⸗ film) Verfallta : 8. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 065 ; ! f das Anschlußgleis!“ . assengüter werden J enthalt, beigefügt ist. Beim Ausladen ist vom gesichert ist. ö. zi se . . 6 13. — 9 Allgemeine Bestimmungen. auf . . 2 oder 3 im hinteren Zollhof verbracht. ,, , ö. übernommene Stück auf dem Ver— Für Niederlagegüter trifft die Entscheidung der Leiter der Zoll . 3 ; . . ; ; ; ö Mit der Bahn ei Kr . e is anzumerken. i ständi 5 ; j 57 6. ; ; 3. Zoll⸗ 7 b) ; ö bis weniger als 12 Monaten . . Ir. 42 357 vom 7. 5. 19366 „Mit der Hamburg⸗Amerika⸗ Das Zollhofsgebiet ö den Bor hchen de; e dee ee eiern ag bh nee, eim Verzeichnis ö JJ ist auf dem k ö ö ̃ K . ini ᷣ l/ — ö. Tier h! Ynf 9 n. Rür die Er de ene , . Bei de on zollfrei Uiarations⸗ ö 1 JJ s 3. ir gr . . ö ö 11. 12. 1936. , . iht ö i er erf rden auf dem Anschlußgleis 4 oder 5 in hinteren . . ö . hat der Warenführer e , 66 . ö ö. K ö s . . ; K , aus und erläßt die näheren Anordnungen im Rahmen dieser k . ; ustige Verfügungsberechtigte Sorge ae,, . lange eines Zollinf , , , , . Für Kündigungsgelder , mit einer Nr. 145 92l, vom 9. 11. 1936 „Reklamefilm 5 für Herren⸗ nung. Alle übrigen mit der Bahn ankommenden Güter werden auf J, Fällen müssen einzelne, 6 lin ae ge rin 6s che auf . ae g e . muß, eine Teilabfuhr 2. JJ . hoc en 36 Ar t 4e vom 37. 11. 1936. Das Zollhofgebiet darf nur betreten, wer dort zollrechl Etlazden und nach Verwiegung und Vergleichung mit den Angaben fügungsberechtigten verpackt werden. g) Wegschaffung des Packmate rials. 3. . n. . als 1 Monaten höchstens zy d) . Nr. 43 93 vom 10. 11. 19836 „Burgtheater“. Verfalltag: Obliegenheiten oder sonstige geschäftliche Verrichtungen vnn hen, die Zollhalle kö Der übernehmende S 23. § 37. 112M , F * 37607 13. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 106 vom 28. 11. 1936. nehmen hat. keamte hat die richtige Uebernahme durch Unterschrift im Zoll— Zollgüter, deren V ck bei . Das Packmaterial d bferti f * 2 Mongten und darüber a0 N K ält die Besti papier zu bestätigen. n,, erhackung bei der Uebernahme in die Zoll— as, Bacmaterial der zur Zollabfertigung gestellten Sen⸗ Diese Sätze haben auch für feste Gelder (5 4 Absatz 1 Nr. 34 833 vom 26. 10. 1933 „Brennende Grenze Wer sich im Zollhofsgebiet aufhält, hat die Bestimmum 3 ! halle beschädigt find, müssen von dem Ber sug nn dere htkl dungen ist, soferne es nicht wieder zur Verpackung d b des Abkommens) in Einzelbeträgen von unter Schmalfilm). Verfalltag: 25. 11. 1936. dieser Ordnung zu beachten und den Anordnungen des Haupt Nicht mit d § 12. fort wieder ordnungsgemäß verpackt k , . fertigten Waren Verwendung findet, von dem ö,, 156 000, — RM Gültigkeit. Nr. 34 779 vom 20. 160. 1933 „Der Ruf des Nordens“ amtsvorstehers und der diensttuenden HZollbegmten Folge zu lll „icht mit der Bahn ankommende, unter Zollüberwachung Im übrigen siehe 57 Abf. 2 diefer Sroͤnung tigten gleichzeitig mit den abgefertigken Waren Für seste Gelder z 4 Absatz J des Abkommens), sofern Schmalfilm). Verfalltag; 95. 11. 1936. Persoken, die wegen Ligentumsbgrgehengs oder enen, e; zerpactes Waren, die beim Hauptzollamt abgefertigt aus der HZ. Anlage wegzuschaffen. ; . 6. . Nr. 43 732 vom 23. 16. 19365 „Inferno des Erzes“. Ver⸗ widerhandlun . die Zoll- oder Steuergesetze besträst ] éden sollen, werden unter Uebergabe der Zollpapiere bei Torf c Besichtigung Die Ain ficht sßbesmier babe ker er Betrag im Einzelfall mindestens 15 000, — Rd . - 109. 1936. , des Erzes. . ann be 296 zorsteher zöttweise oder dauernd vom Zutrlt ] die Zollhaile übernommen. . . Pack lussichtsbeamten haben streng darauf zu achten, daß das ausmacht, mit einer Laufzeit von mindestens falltag: 13. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ Jollhofs geb er aus , Ebenso kann der Hauptzollantzi Unker Zollüberwachung stehende, mit eigener Kraft eingehende . 8 24. .. ö,, aus der Zollhalle und den Zollhöfen entfernt 1. 30 bis 89 Zinstagen höchstens 190, datum vom 30. 11. 1936. feher Personen, die sich entgegen einer an sie ergangenen Barn hzeuge und nicht mit der Eisenbahn auksmmend , Ant e sichtigungen von Zollgütern sind nur auf Antrag und in . 6 , am Lusganggtor ist von den Aufsichts—⸗ unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden Nr. 42 216 vom 15. 4. 1936 mit Ausfertigungsdatum setzt in ungehbriger oder den Dienst störender Weise ] Hassengäter werden in den hinteren Zoll chrack Inwesenheit eines Zollbeamten zulässig. Nach der Be ichtigun mten darüber zu unterrichten, daß Packmaterial mit den Waren ö ,, , j ortgesetz g 9 ; Zollhof verbracht. sind die Waren wied gung entfernt wird oder höchstens L960 vom 19. 5. 1936 „O Schwarzwald — O Heimat“, „Rings halten, den Aufenthalt im Zollhofsgebiet auf Zeit untersagen. en wieder zu verpacken. ,. unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, um den Feldberg“. Verfalltag: 11. 12. 1936. Gültig nur 34 § 13. 8 35. ait h n, k wie . . . Zwecke an sich zu nehmen.
„90 bis 179 Zinstagen höchstens -. 16 mit Ausfertigungsdatum vom 27. 11. 1936. . ö Zollgüter, für die im Augenblick ein Zollpapier ni = Das Oef in 6 — ; ö ,. Im Zollhofsgebiet ist alles zu r ri was de; Zul Legt werden kann, werden nur . . ist, nur , ,,, VI
unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden 3 s ; j ö ä. 15. Nr. 41 376 vom 30. 1. 1936 mit Ausfertigungs datum kommen und die dort lagernden Waren gefährden könnteE, bernommen und in ein besonderes Uebernghmebuch eingetragen irlässig. Insbesondere ist jede Vercnderüng des Ihe re en ne * ö — gen, ? ö. eine rangebühren, Aufzugsgebühren, Waaggebühren, Niederlage⸗
oder höchstens 196 vom 19. 5. 1936 „Ein Damm wächst aus den Fluten . n sonders nw das später ein Nachweis über die weitere Erledi f⸗ zackstückes in d hall ; ; igung auf stückes er Zollhalle auch nach der Abfertigung verboten. gebühren und Platzgebüͤhren.
unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz ; ** ; n
180 bis 359 irn gen höchstens j 3 Verfalltag: 11. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ 1. das Rauchen in der Zollhalle und in den anschließe frommen wird. Die richtige Uebernahme ist vom übernehmenden unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden datum vom 27. 11. 1936. ; ⸗ Abfertigungssälen, beamten durch Unterschrift zu bestätigen. e Wegschaffung der W 3 38 oder höchstens vob 16. Nr. 41 234 vom 22. 1. 1936 mit Ausfertigungsdatum die Störung der Ruhe und Ordnung,, g der Waren. ö. . . ö.
unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, . vom 19. 5. 1936 „Steine geben Brot“. Verfalltag: 11. 12. z das Spielen von Kindern in den Zollhöfen, . . . § 14. Vor ber Abfertt 8 26. ⸗ Au fl ach hr en . Henn, . an , 360 Zinstagen und darüber höchstens.. . 1090 1936. Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 27. 11. das unnötige Verweilen in der Zo halle, auf den Zolhi Die mit der Post eingehenden, unter Zollaufsicht stehenden ge fälle und f i, , und ggf. der Entrichtung der Zoll⸗ int de fc ber J 9 n. 89 ern 2. Privat⸗
unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden . 1936. und in den Abfertigungsräumen, ö warensendungen werden durch den Haupteingang des H3A. dem der Zollhalle n, e n und, Gebühren dürfen Waren aus Lagerung in der Zollhalle in der ae el. n, . .
oder höchstens . . = las 17. Nr. 43 511 vom 29. 9. 1935 „Olympische Spiele 1936, das Piithringen von inden ahch an der, Cn = Fibernahniebeamten im unteren Abferrigungssaal zugeführt. . en Zollhösen nicht entfernt werden. Niederlage und Platzgeb uhren nach den . Tim e.
unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz. . J. Das Olympische Feuer kommt nach Berlin (Schmal⸗ das Anbieten und Feilhalten von Waren aller Art, 315 5 bs. 1 Satz 2 der 3Abf DA. bleibt unberührt. Ordnungen zugleich mit den Abgaben zu entrichten. ö
; § A.
. i 6 Hülti das Einftellen von Fahrrädern in die Zollhalle und .
ö. über di 2 rf s. ö J e liehe , . auf . e chaftengüter de. steien Verkehrs für zie eine Zolgzbferti— Der Abholer Hat sich über seine Berechti vn.
3 ö. . K . ö , w . 3 18. Nr. A3 ois vom 29. 9. 1935 „Olympische Spiele 1936“, sitzers an den da für vorgcsehenen Stellen hinterstelt nn beantragt wird, zum Beispiel Ausstellung eincs Piuster⸗ der abgefertigten Waren . . r 363 Saftung. Berechnung der Zins- und Provisionssätze bei der Weitergabe jf Siympisches Verlin, Slhmnpischen orf. Ilhmpische n
An anderen Stellen müͤssen sie so aufgestellt werden, des sses, eines ämlichkeitsscheines, Deklarationsscheines, Ausfuhr⸗ it . r n . Prov h huimertscheineg; Abfertigung alf Meir e / quittungen, Frachtbriefe, Paketkarten oder die an . Stelle § 39 oon Geldern an Dritte (Sollzinsabkommen) vom 22. De⸗ dam nen zal nm V . shisenna . gung usfuhrzollanmeldung oder ausgestellten besonderen Ausweise, Begleitscheine, Riederlagesche D ichs fis J . zenber hz wird ber Normalfatz für den Sollzins auf IR en en en, m,. ö 16. 13. 1936. 35. K ö und Lagerabmeldungen. gleitscheine, erlagescheine Der Reichsfiskus haftet für die in die öffentliche Niederlage
, e,. 3 a. r Re Kredit⸗ ; geg rr ra en, ; ĩ ö. fgenommenen Waren nach 5 103 des V36 über Reichsbankdiskont und der Normalsatz für die Kredit⸗ 3 * . ö Das Aufstellen von Kraftwagen in den Zufahrtsstraßen ill end bis zur Abfémtighhenn 8 28,. au ̃ 3 des X ; provision auf * . pro Monat festgesetzt. 7. *. 3 gh fs e f e' . ö. 6 boten. In 1 Zollhöfen . Kraftwagen ünd n f ihrende 1 . w . . . sind von der Ablassungsstelle nach genauer Prü— ö ,,, II. Auf Grund des § 3 des Sollzinsabkommens wird Schmalfin). Verfalltag: 16. IZ. 193565. Gilltig nur Kae nur, gfrieh en ,, einn chsengüter des freien Verkehrs. für die eine Zollabferti— ., k ,,, kezungen des d zä diefer Srdnte ug borkichlnt inen men, ,,, k ĩ j ar ah, e. alle Art, dürfen in den Hollhöfen. und unh en trag ö zum Beispiel Abfertigung auf Ausfuhr. zurückbleiben, mit dem Stempel „Atzůukassen“ unter gn fel! . en . Eh, unte auß den Zöllhäsen cuf Gefcht des Her. zinssatzes zu dem gewogenen Durchschnitt der Jinsfätze für Nr. 435 65 vom 19. 16. 1936 „Olympische Spiele 1936“, ö heschwind gt ein (doch te hui] ien , , , . Ausfuhr zo lvarmerkschein) Datums sowie unter Beischrift des Namens des zuständigen Se fügungsbere htigten. . hereingenommene Gelder hinzugeschlagen werden kann, für IVI. Leichtathletik: Sprung⸗ und Wurfübungen. Zehn⸗ keit? i0 m Pferde im Schritt) verkehren. n ier Einfuhr stenle Ken . 6. Die Antragspapiere sind amten zu verfehen. . di 535 . gilt gem. 5 27 85 für Waren, die nach 8 20 dié folgenden Wirtschaftskammerbezirke wie folgt festgesetzt: kampf (Schmalfilm). r fallt n 16. 12. 1936. Gültig Das Radfahren in dem Zollhofsgebiet ist nur widenl wuchtige ,, a , n . 9 übergeben, der — 8 29. ieser Ordnung in amtlichen Hewährfam genommen worden find, . . ö nur Nr. 44 123 vom 1. 12. 1936. gestattet und kann vom HSIöl.-Vorsteher zeitweise G. 8 ,. ; gopapier zu estätigen hat. Die abgestempolten Ausweise hat der Inhaber unter Vor— Für die Sicherheit der vovübergehend in den Zollhöfen ae, an,, ; Nr. 43 685 vom 19. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936“, dichterem oder lebhafterem Verkehr) untersagt werden. uff e Fässer und sonstige Umschließungen sowie Geräte, die zur führung der zugehörigen Waren! dem kam Ausgang der Zollhalle stehenden Fahrzeuge und der auf ihnen befindlichen Gegenstände JJ lf. anaspert (gchmalssin, Werfel ag: i. j. is. m , ,, nn,, n, een n been e enen, kcrethnl Kr zäher tür baum Schlesie n . ya lt 711. ⸗ d . . l nmunf der ertigungsstelle zu prüfen und mit Fütern nach 2 Gültig nur Nr. 44 124 vom, 1. 12. 1936. Hilfspersonal t den . in das Zollhofgebiet eingebracht werden. Zeichen und Nummern genau zu J , i. II. ho
Brandenburg ö ⸗ . a) ohne Stadt Berlin ... ; 0 Nr. 45 686 vom 19. 10. 1936 „Olympische Spiele 1936“, 5. . 1 ; K b) Stadt Berlin...... ö 36 VIII. Rudern (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. MJ . den Zolldiensträumen ing D Ausladung und Niederlegung, , . n durch den ler ist 9 7 g
a,,, . 35 Gültig nur Nr. 44125 vom 1. 12. 1936. vertehl f zu leisten den Arbeiten, namentlich das Entladen und 816. 4 S 30. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser J
3. Nordmark Nr. 43 689 vom 17. 10. 1936 „Bilderlegen im Schwimm⸗ err bro ue ler Beltüberwach ing stehenden Fahrseugen und Wann die Ausladung der angefahrenen Zollgüter aus den Tort? Eee; sich bei der Prüfung keine Anstände, so trägt der oder die im Rahmen dieser Srdnun erlassenen Anordnungen 6 2)
i i S j ͤ i i ö. ; en können api in ei ss z ; ; a) ohne Hamburg und die Kreise Land Hadeln, Stade, becken, ein Kameradschaftssport der Schwimmerinnen bahnwagen, das Verwiegen und Mufstapeln der Wgren könn] bahn wagen zu erfolgen hat, beftinmt die Zollbehörde! ziele ff, ift J en . ö werden nach 5 413 der Reichsabgabenordnung geahndet.
Harburg⸗Wilhelmsburg (Stadt) und Harburg Land (Schmalfilm). Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig nur Per Laderi Gutlcben u. Weidert Nachf. Gn Tas zh ö ; p) die Kreise Land Hadeln, Stade, Harburg⸗Wilhelms⸗ , , . ⸗ ; ; Personal der Laderinnung ; ihren a3 Abladen der Güter von den Fahrzeugen, insbesondere aus Namens „uns“ des Vat übergi ĩ ; g . Nr. 44 126 vom 1. 12. 1936. München, das heißt den sogenannten Amtsladern und . Eisenbahnwagen, Een. in einem Zug erfolgen und darf in der ö hann? n . i n n , , ᷣ— ei a r ma.
burg (Stadt) und Harburg Land . . Nr. 43 708 vom 24. 10. 1936 „Kunstschwimmen, ein itern über ie Arbei in der b ni ; h ; 4 . . . arbeitern übertragen werden. Die Arbeiten in der oh hel nicht unterbrochen werden. Ausnahmen bedürfen b ö . , . ; ; w Hamburg J ; werdender Volkssport n (Schmalfil ni. , 16. 12. Niederlage, wie rn, weden gtnslagerung, sind ,, nigung des Leiter? der Crnsuhrfte ff amen . , , . , , ehe die in S 41. , Diese Ordnung liegt im Pförtnerzi ⸗ zimmer des Hauptzollamts
. Bremen ö 2 6 . 2. z ! z . 37 lb . 2 . . er, 1936. Gültig nur Nr. 44 127 vom 1. 12. 19 Laderinnung vorbehalten, soweit nicht diese Geschäf en Farnahme in die öffentliche Niederlage (Zolltellet) berlin e, mi. . r e , ,, Nr. 43 799 h 25. 160. 1935 „Slympische Spiele 1936“, Anordnungen bzw,. gesetzlich Bestimmungen (Abschnitt . Ei des Leiters der . für 6 . Ergeben sich Anstände, so hat der Torbeamte die Abgabe zu zur Einsicht aus om sollen auch die vom HJZA. Vorsteher im
a) ohne Oldenburg 2 = 1 38. 19 19 ; ; is) den Niederlegern ausdrücklich überlase⸗ . . ö ö verweigern und d nr . r I idenburg... , XVI. Boxen (Schwmalfcin. Verfalltag: 16. 12. 1936. k ehen sind auf die Zollbelanht H , . bei Ausladung zur Erleichterung der Abe aß wehle fre uhr n nf, . ,, . , , . . allgemein erlassenen Anordnungen zur 3. Düsseldorf . 4. 5 Gültig nur Nr. 129 vom 1. 12. 1956. aenr , leitung dex Hallenbeamten bzw. der Abferti⸗ beamten g. F. unter Meldung an den Culen een u ö fen Kenntnisnahme niedergelegt werden. J „Ar. 4 5g vom 2 11. 1955 Olympische Spiele 1939, 'idigzzei allen übrigen Arbeiten, insbesondere bei Arbeitzs l Emmen überfichtlich gelagert werden. hat, zu verweisen . uffn § 4. ö hh. . . 9 , Segeln (Schmalfilm) Verfalltag: 16. 198. 1936. besondere Fachkenntnis erfordern, z. B. Umfüllen; von . man eer 3 ber,, für die eine Zollabfertigung nicht 8 31. Diese Ordnung tritt am 1. Januar 1937 in Kraft 5 Gültig nur Nr. 44 131 vom 1. 12. 1936. Aus. und Einpacken leicht zerbrechlicher Gegenstände usw. an it Hen ie mit Zollgütern zusammengeladen sind, Bei der Atholung von Umzugsgut oder von Reisegepäck Gleichzeitig tritt die von der vorm. Generaldirektion der Zölle
; ö Nr. 43 S5 vom 2. 11. 1936 „Olympische Spiele 1936“, die Verfügungsberechtigten eigene Leute beschäftigen. Ein eln ee 1 ist vom Abholer der Empfang der einzesnen Stücke ziffernmäßig in und indirekten Steuern erlassene Bekanntmachung,
2. Mitteldeutschland (Magdeburg) XI. Kunst⸗ und Turmspringen, Wasserball (Schmalfilm). § 7. sihtt werden.
3. Mitteldeutschland (Weimar) . Sachen .
5. Bayern
3. Baden
Württemberg und Reg.⸗Bez. Sigmaringen. 3. Saarpfalz
der Bemerkungsspalte des Ablassungsbuches sowie' auf dem eiwa „Die Regelung des Verkehrs bei ü nach 5 22 abgegebenen Verzeichnis zu bestätigen. ö n C , 2
8 32 betreffend, vom 1. Juli 1912 Nr. 14995 — Bayer. Amtsblatt der
Verfalltag: 16. 12. 1936. Gültig nur Nr. 44 132 vom Die gur ug e für alle durch Verschulden deu 9 317
1. 12. 1936. ; ; h denen Veschädigune! Im Bedürfni 3 . - lader und ihrer Hilfsarbeiter entstandene ; 1j n Bedürfnisfalle können mit Genehmigung des Leiters . 1.3331 z ; J 36. . 1 1936 „Sachs, halte . Sun,, n, ,, n vl , b g fc unabgefertigte Waren = im n, Für die im Freien in den Zollhöfen lagernden Waren über— k zer Zölle und indirerien Stenern lan ö e är t ö ed, ä,, , ,,, , bee mier en ahn , d,, . . 6 , . i rn er he, un e r g gern e ll. e , sichernde k ö , n ng ö . München, den 14. Dezember 1936. „Nr. 60 5 vom 16. 12. i935 „Helfende Liebe in der an , . a fi 3 en e e enn, stterschaden, geeigneten 2 rl ffen Kö J . Der Präsident des Landesfinanzamts München. . . ö : 48 ü : 19. 12. 1936. ustellen hat. Geringfügige Ausbesserungen. m f,, ; ; 2. ; ; Diz ech de äh scsäte u Rormasscte teten Hille Fllen, l! ä i , , e s sät, D weitere ab fertigun e, e n dien enn ,, K 11. 937 in Kr ; 3 . ; ͤ 2 igsst 9. ; — am 1. Januar 1937 in Kraft. Nr. 12493 vom 19. 5. 1936 „Die letzte Gelegenheit“ nach Anordnung der Abfertigung 818. Zollgefälle und der sonstigen Abgaben und . an dern
Berlin, den 22. Dezember 1936. Berfaiteg, 26. 15. 35. Giültiß nur Rr. T ißß vom (Fortsetzung in der Ersten Beilage) eg lnträgg guf weitere Aofertigung der dem Srl. zuge— fog ch shaheste le ri gn e aft hg mnechsen aus die. BVetanntmachung. Der Vorsitzende 5. 12. 1936. ; ö. ärgern, sind Innerhals ? Tagen, seweit es sich um Reife- Fatigung folgenden Werktages aus der Zollhalle und aus den Zoll Di . 5 J ; Nr. 40 580 vom 6. 11. 1935 „Gelöstes Azetylen“. Ver⸗ Verantwortlich: g nes 8. Umzugsgut handelt, innerhalb 14 Tagen zu ftellen. höfen entfernt werden. ; ö Die am 23. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 121 en st. falltag: 46. 12. 19356. Gültig nur Nr. 44157 vom Für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil) Ane . Fr sten werden Einganaslag, sowie Sonn- und Feiertage In besonderen begründeten 3 kann der Leiter der Ein. des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält.
j srserechnet. Der Leiter der Einfuhrstelle kann die Frist fuhrstelle auch eine angemessene Verlängerung der Frist für die Erbhofrechtsverordnung (ESR). Vom 21. Dezember 1936
9 9 9 2 2 9 90 0 0 0 9 9 9 0 0 92 e m . , , o , 0 0 9 9 2 9 9 9 9 9 9 9 2 2 d 9 9 9 90 9 9 9 9
. 3. 1. 17 1966. und für den Verlag: j gründe 2 ö ; Berlin, den 22. Dezember 1936. 32. Nr. 43 356 vom 8. 9. 103 „Einzelmann“ (Werbeton⸗ -. BPräsident Dr. Gil ann in. gegr. gel: udeten Ausnahmefällen verlängern. . ö. . Erbhatherfahrensordnung (ESBVfO). Vom 2s. Dezember 1936. Vorstehende Beschlüsse des Zentralen Kreditausschusses ,, ,, 10 6 . . , . n. für e ,, dam in Cie int chu cherg, . 8 19 ansprüche gegen das Reich für den Fall des Herlase beer g. , 3 e , , , , mme, . 1 Druck der Preußischen Druͤckerei⸗ und Verlags⸗Aktier! ĩ st 3 Wer g regte hien von 3 Zollstelle , He eng oder Minderung der Waren verzichtet 6 39 Abs. 2 ue e ge er m,. He lin M ö Stück bei Voreinsendung auf Der Reichs ; h s Kredi ; J ; 56 in. Wilhelmstraße 32. hin von, Sbböertigungsanträge ausgebändigten Zollpapiere A.). t Der Rei . für das Kreditwesen Nr. 43929 vom 1J0. 11. 1936 „Rumänien von heute. ; Verlin 63 i ö , dom s A nicht entfernt und müissen noch k der Bei abgefertigten Niederlagegütern entscheidet der Leiter der Berlin Nl 40, den 8. Dezember 1936. Ernst. Verfalltag: 18. 12. 1936. Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ . Sieben Be agen ö sstetheln ug vor Schluß der Geschäftsstunden zurückgegeben ollabfertigungs ste le für den Lagerverkehr im Benehmen mit dem Reichsverlagsamt. Dr Hubrich datum vom 3. 12. 1936. leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsreg Tes gilt auch für diejenigen Zollpapiere, die dem Ver- Leiter der Einfuhrstelle. ; ;