—
Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Verwendungszweck, den Zeitpunkt der Lieferung, die Menge und den Preis des zu liefernden Kaseins enthalten.
Für Anträge auf Erteilung der Lieferungsgenehmigung sollen die Vordrucke ka benutzt werden, die bei der Ueberwachungs⸗ stelle „Chemie“, Berlin W 356, Sigismundstr. 5, erhältlich sind.
Strafvorschriften.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der sL 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenvertehr vom 4. September 1934.
§ 4. Schlußbestimmung.
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 31. Dezember 1936.
Der Reichsbeauftragte für „Chemie“ Dr. Claus Ungewitter.
—
Bekanntmachung KP 257 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 30. Dezember 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § Z der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle. Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in der Bekannt⸗
machung KP 256 vom 29. Dezember 1936 (Deutscher Reichs⸗
anzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1936) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt: Blei (Klassengruppe 111):
Blei, nicht legiert (Klasse IIA) RM 34, — bis 365, — Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B).... 36,50 „ 37,50
Aus: Zinn (Klassengruppe XX): Zinn, nicht legiert (Klasse TXA) . RM 277, — bis 297, — Banka⸗Zinn in Blöcken.. 299, — „ 309, —
. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 30. Dezember 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
. Druckfehlerberichtigung.
In der 1. Anordnung zur Aenderun der Anordnung 1 (Lagerhaltung) der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle, abgedruckt in Nr. 303 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, muß das Datum der Unterschrift statt 29. September 29. Dezem ber 1936 lauten.
Bekanntmachung.
Die am 30. Dezember 1936 ausgegebene Nummer 124
nnn lz uzi chin
des Neichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung zur Ausführung der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. Vom 22. Dezember 1936.
Verordnung über das Reichsfeuerwehrehrenzeichen. 22. Dezember 1936.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 28. Dezember 1936.
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin. Vom 24. Dezember 1936.
Dritte Verordnung über kassenärztliche Vergütung. 24. Dezember 1936.
. Siebente Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art Und Maß der öffentlichen Fürsorge. Vom 29. Dezember 1936.
Umfang: „z. Bogen. Verkaufspreis: 0,0 RM. Postversen⸗ dungsgebühren; G03 RM. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 31. Dezember 1936.
ö Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.
Vom
Vom
Preußen.
Der. bisher stellvertretende Regierungshizepräsident, Ministerialrat Dr. Oehler in Magdeburg, ist endgültig zum Regierungsvizepräsidenten ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Gewerkschaft Marcella mit dem Sitz in Düsseldorf hat in der Gewerkenversammlung vom 29. Oktober 1936 ihre Umwandlung durch , , . Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den Bankier Siegfried Falk zu Düsseldorf beschlossern,
Dleser Beschluß ist auf Grund des Artikels 4, 5 4 Ab⸗ satz 2 Satz 3 der Zweiten Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1535 zum Gesetz über die Umwandlung von Kapital⸗ gesellschaften vom 5. Juli 1934 nach Anhörung der Industrie⸗ und Handelskammer und im Einvernehmen mit dem zu⸗ ständigen Registergericht von uns am 15. Dezember 1936 bestätigt worden.
Nach § 6 des Gesetzes vom 5. Juli 1934 haben die Gläubiger das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.
Bonn, den 15. Dezember 1936.
Oberbergamt. Heyer.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Polnische Botschafter Jozef Lipski hat. Berlin am 2. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftssekretär Malhomme die Geschäfte der Botschaft.
Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ Republiken Jakob Suritz hat Berlin am 26. d. M. ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftsrat Bessoneff die Geschäfte der Botschaft.
Verkehrswesen.
Wertdienst nach Italien und Durchgangs⸗ ländern.
Auf Veranlassung der italienischen Postverwaltung ist der Höchstbetrag der Wertangabe bei Wertbriefen und Wertkãastchen nach Italien auf 1280 RM herabgesetzt worden.
Dasselhe gilt für Wertbriefe und Wertkästchen nach dritten Ländern, die über Italien geleitet werden.
Weitere Auskunft erteilen die Postanstalten.
Aus der Verwaltung.
Wiederberufung von Verwaltungsrats⸗ mitgtiedern der Reichs autobahnen.
Die am 31. Dezember 1936 planmäßig aus dem Verwal⸗ tungsrat der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ ausscheidenden Herren A. Goetz, Tirektor der Otavi Minen⸗ und Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin, Generalmajor A. Hühnlein, Korpsführer des NSKK. Mitglied des Preußischen Staatsrats, Berlin, Paul Körner, Staatssekretär des Preußischen Staatsministeriums, Mitglied des Preußischen Staatsrats, Berlin, Hermann R. Münch⸗ meyer, Kaufmann, Hamburg, Karl Renningerx, Oberbürgermeister, Mannheim, Dr. Frhr. v. Wilmowsky, Landrat a. D., thal b. Naumburg (Saale) Land, sind vom Präsidenten des Verwal⸗ tungsrats der Deutschen Reichsbahn, Staatssekretär im Reichsver⸗ kehrsministerium Koenigs, im Einvernehmen mit dem General⸗ inspektor für das deutsche Straßenwesen Dr. Todt von neuem . Mitgliedern dieses Verwaltungsrats berufen worden. Den
orsitz im Verwaltungsrat und Vorstand der Gesellschaft „Reichs⸗ autobahnen“ führt Dr. Dorpmüller kraft Gesetzes in seiner Eigen⸗ schaft als Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.
Deutsch⸗Argentinisches Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungsverkehr.
Durch Notenwechsel zwischen der Deutschen Botschaft in Buenos Aires und der Argentinischen Regierung ist am 29. De⸗ zember 1936 das am 31. Dezember 19356 ablaufende deutsch⸗ argentinische Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungsverkehr vom 29. Dktober 1934 um ein weiteres Jahr verlängert worden. Die Verlängerung ist unter den im allgemeinen gleichen Be⸗ dingungen erfolgt, welche für das hisher gültige Abkommen maß⸗ gebend waren. Gewisse technische Erleichterungen in der Abwick⸗ lung des Zahlungsverkehrs sind erzielt worden. Deutschland hat bei dieser Gelegenheit eine vermehrte Einfuhr argentinischen Fleisches zugesagt.
Die deutsch⸗niederländischen Wirtschafts⸗ abkommen.
Im Reichsgesetzblatt Teil 11 Nr. 45 vom 29. Dezember 1936 werden nunmehr die bereits angekündigte Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Deutsch⸗Riederländischen Vertrags über die Regelung des Warenverkehrs im Jahre igz7 nebst dem deutschen Wortlant des Vertrags und dem dazugehörigen Schluß⸗ Protokoll sowie die ebenfalls angekündigte Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vertrags über den Deutsch⸗Nieder⸗ ländischen Verrechnungsverkehr mit dem deutschen Wortlaut des Vertrags veröffentlicht. Das Warenabkommen wird mit Wirkung vom 1. Januar 1937, das Verrechnungsabkommen ab 1. Januar bzw. 15. Januar 1937 vorläufig angewendet. Die neuen Ver⸗ träge gelten für ein Jahr und lehnen sich inhaltlich im wesent⸗ lichen an die bisherigen Verträge an.
Kündigung des deutsch⸗stamesischen Freund⸗ schafts., Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags.
Die Siamesische Regierung hat laut einer Bekanntmachung des Reichsministers des Auswärtigen im Reichsgesetzblatt II vom 36 13. 193 am 5. November 1956 den in Bangkok am J. April 1928 unterzeichneten Freundschafts⸗= Handels- und Schiffahrts⸗ vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreich Siam gekündigt. Der Vertrag tritt mit Ablauf des 4. November 1937 außer Kraft.
—
Verrechnungs verkehr mit den Niederlanden.
Bei den kürzlich beendeten deutsch⸗niederländischen Wirt⸗ schaftsverhandlungen wurde vereinbart, daß vom 15. Januar ab neben dem bisher schon bestehenden G ulden⸗-⸗Konto der Deutschen Verrechnungskasse im Haag ein Reichsmark⸗ Konto für das Nederlandsche Elearing⸗Institut bei der Deutschen Verrechnungskasse in Berlin geführt wird.
Das neue Reichsmark-Konto dient künftig für Einzahlungen deutscher 3 soweit sie Reichsmark oder andere Währungen (außer holländischen Gulden) schulden. Nieder⸗ ländische Zahlungsverpflichtete werden, wenn in Reichsmark fak⸗ turiert' worden ist, die geschuldeten Beträge aus dem Reichsmark⸗ Konto an die deutschen e n zahlen lassen.
Aus dem bei dem Nederlandsche Clearing-Institut im Haag geführten Gulden-Konto werden künftig Zahlungen an nieder⸗ laͤndifche Gläubiger nur geleistet, soweit Guldenverpflichtungen deutscher Schuldner zugrunde liegen. Niederländische Zahlungs⸗ verpflichtete leisten Einzahlungen auf dieses Gulden-Konko künftig nur, soweit in Gulden oder in einer anderen Währung (außer Reichsmark) fakturiert worden ist. ͤ
Der wesentliche Vorteil der Neuerung besteht darin, daß niederländische Zahlungsvenpflichtete, die Reichsmark schulden, und deutsche Zahlungsverpflichtete, die Gulden schulden, diese Va⸗ luten unmittelbar bei ihrem Verrechnungsinstitut kaufen und an die Gläubiger in Deutschland bzw. in den Niederlanden auszahlen lassen können. Auf diese Weise werden die bisher erforderlichen Umrechnungen vermieden, die Kursdifferenzen zur Folge hatten.
Bereits erteilte Devisenbescheinigungen und Devisengenehmi⸗ gungen, die über den 15. Januar hinaus gelten, berechtigen auch zu Zahlungen nach dem neuen Verfahren. Väheres hierüber wird in einem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, der in einigen Tagen herauskommt, bekanntgegeben werden.
Die Bezahlung der Wareneinfuhr aus der Ud SER. im Jahre 1937.
Die Deutsche und die Sowjetische Regierung haben am 24. De⸗ zember 1956 eine Vereinbarung getroffen, durch die der am 29. 4 i936 abgeschlossene deutsch⸗sowsetische Wirtschaftsvertrag für 1236 mit gewissen Aenderungen auch für das Jahr 1937 gelten soll. Für den Zahlungsverkehr mit der UdSSR. haben die Ueber⸗
wachungsstellen besondere Anweisungen durch einen neuen Runderlaß Nr. 187/36 D. St. — s88/36 Ue. St. vom 29. Dezember 1936 des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung er⸗ halten, durch den gleichzeitig die Runderlasse Nr. 68 / 38 D. St.
Marien⸗
1
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1936. S. 2
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater
Freitag, den 1. Januar 1937.
Staatsoper: Die Meistersinger von Nürnberg. Be⸗ ginn: 19 Uhr. Dirigent: Schüler. Schauspielhaus: Hans Sonnen stößers Höllenfahrt. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: 20 Uhr. Sonnabend, den 2. Januar 1937. ö Staatsoper: Nachmittags 1430 Uhr zu kleinen Preisen: Der gestiefelte Kater. In der Neuinszenierung: Martha. Beginn: 20 Uhr. Dirigent: Heger. Schauspielhaus: Maria Stuart. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Versprich mir nichts. Beginn: 20 Uhr. — Sonntag, den 3. Januar 1937. Staatsoper: Nachmittags 1430 Uhr zu kleinen Preisen: gestiefelte Kater, In der Neuinszenierung: 29 Uhr. Dixigent: 9 Schauspielhaus: Maria Stuaxt. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 4. Januar 1937. Staatsoper: NS. -Kulturgemeinde, Der Ring des Nibe⸗ lungen. 3. Tag: Götterdämmerung. Beginn: 181 Uhr.
Dirigent: Schüler. Schauspielhaus: NS. Kulturgemeinde. Maria Stuart. Be⸗ ginn: 20 Uhr. Kleines Haus: NS.-⸗Kulturgemeinde. Ver sprich mir nichts. Beginn: 20 Uhr.
Mirandolina. Beginn:
Der Don Carlos. Beginn:
Staatstheater —
17136 Ue. St. vom 4. Mai 1956 und 6636 D. St. 3 21 / 8 Ue. St. vom 14. 5. i9g3tz mit Ablauf des 31. Dezember 1936 außer Kraft treten. Das mit, dem RC. Nr. 55 36 D. St. — 17136 Ue. St. übersandte Merkblatt wird durch ein neues Merkblatt ersetzt, das als Anlage 24 zu RE. Nr. 26s35 D. St. — 635 Ue. St. vom 14 2. 1935 zu nehmen ist.
Nach den Bestimmungen des Merkblattes können sowjetische Waren lediglich auf Grund von Devisenbescheinigungen bezahlt werden, die zur Einzahlung von Reichsmark auf Sonderkonten be⸗ rechtigen, und zwar nur solche Waren. die am und nach dem 27. 4. 1936 bis zum 31. 13. 1937 von der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland oder den Ausfuhrorganisationen der UdSSR. unmittelbar nach Deutschland eingeführt worden sind bzw. eingeführt werden, ferner Waren, die aus den Ursprungsgebieten Mongolei, Nord⸗ Und Westchina und aus Afghanistan stanmen und von den genannten Stellen herkömmlicherwesse über die UdSSR. unmittelbar nach Deutschland geliefert werden. Als sowjetische Waren gelten nur solche, die in der UdSSR. erzeugt oder nach der deutschen Gesetzgebung als dort nationalisiert anzusehen sind. = Devisenbescheinigungen sind nur solchen Firmen zu erteilen, die
Regelmäßigkeit Waren aus der , , nf n, nach Deutsch⸗ land eingeführt, haben Vergleichs sahre 533 1085). Debisen. bescheinigungen sind ferner nur, zu erteilen, wenn die antragstellende Firma eine Bescheinigung der sandelsoertretung der UdSSR. in Deutschland nach besonderem Muster vorlegt. Tie Bezahlung der
Nebenkosten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, erfolgt grund⸗
sätzlich auf dem gleichen Wege. Abzweigungen können nach den allgemeinen Vorschriften genehmigt werden.
Im einzelnen wird auf den RE. Nr. 188/36 D. St. — 89/386 Ue. St. verwiesen (s. weiter unten). Durch Vermittlung der Post können unmittelbare Ueberweisungen auf erfolgen. Die Versendung von Schecks ist unzulässig. Die Ver⸗ , . von Reichsmarkwechseln und von Valutawechseln ohne Effektivklausel zur Bezahlung sowietischer Waren kann genehmigt werden. Die Verwendung von Valutawechseln mit Effektivklausel ist unzulässig. Der Gegenwert des Wechsels darf ausschließlich auf dem angegebenen Wege überwiesen werden. Die Genehmigung zur Versendung bzw. ,. des Wechsels darf infolgedessen nur Unter der Voraussetzung erteilt werden, daß 39 dem Weh el der Vermerk: „Zahlbar auf eines der Sonderkonten der Handels⸗ vertretung der UdSSR. in Deutschland bzw. der Staatsbank der UdSSR. in Moskau nach Maßgabe des deutsch⸗sowjetischen Wirt⸗ schaftsvertrages für 1937“ sowie die Nummer der Devisenbescheini⸗ gung, durch die die Versendung bzw. Aushändigung des Wechsels genehmigt ist, angebracht ist. Zum Inkasso kann der Wechsel von
einer inkändischen Bank ohne Genehmigung übernommen werden.).
Diskontieren darf eine inländische Bank den Wechsel nur mit Ge⸗ nehmigung einer Devisenstelle. Ist die Diskontierung genehmigt, so darf die Bank den Gegenwert des Wechsels dem ausländischen Gläubiger ohne besondere Genehmigung überweisen. Die Inan⸗ spruchnahme von Rembourskrediten im Warenverkehr mit der UdSSR. ist un ga le ig Die Bezahlung von Waren, die im Transitwege aus der ÜdSSR. durch Deutschland nach einem anderen Lande . werden, richtet sich nach den Bestim⸗ . des RC. Nr. 188/36 D. St. — Sh / 566 Ue. St. (s. weiter unten).
Durch den im vorstehenden bereits erwähnten Runderlaß Nr. 1388/3 D. St. — SY zz Ue. St. vom 29. Dezember 1936 wird für die Devisenstellen mit Wirkung vom 1. Januar 1957 u. a. bestimmt, daß unter das Abkommen mit der UdSSR. grund⸗ sätzlich alle Zahlungen für Dienstleistungen und für Finanzierungs⸗ und Nebenkosten des deutsch⸗sowjetischen Waren⸗ und Dienst⸗
leistungsverkehrs fallen — mit Ausnahme der Neben⸗ und Finan⸗
zierungskosten des ö und des Verkehrs mit dritten Ländern —, die von deutschen Personen oder Firmen in Deutsch⸗ land oder in der Ad SSR. zu entrichten sind.
Hierzu gehören auch rückständige Ver⸗ eu gc nm en die im Zusammenhange mit dem deutsch— owjetischen Waren⸗ und Dienstleistungsverkehr in der Zeit vom 29g. April 1936 bis zum 31. Dezember 1956 stehen. Außerdem können auf ein „Neues Sonderkonto für Inlandszahlungen“ der Bank für den Auswärtigen Handel, Moskau bei der Garantie⸗ und Kreditbank für den Osten A.⸗G., Berlin, folgende Zahlungen er⸗ 8 Zahlungen zugunsten sich in der UdSSR. aufhaltender Vertreter deutscher Firmen, Abnahmebeamten und dergleichen, Zahlungen der Intourist GmbH., Berlin, auf Grund des RE. Id / D. St. vom 4. Juli 1934. Für den , mit sowjetischen Waren gelten die allgemeinen und besonderen Transithandelsvor⸗ schriften, namentlich Ri. IL 16, 17. Außerdem können sowjetische Waren, die aus der UdSSR. im Transitwege durch Deutschland gehandelt werden, wie sonstige Waren werden, sofern die Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland sich im Einzelfalle mit dieser ahl n . schriftlich einver⸗ standen erklärt hat. Diesbezügliche Genehmigungen sind mit der
Auflage zu erteilen, daß in jedem Falle der Devisenstelle binnen einer
,. von ihr festzusetzenden Frist der Eingang des Ver—⸗ kaufserlöses in Devisen bei der Reichsbank bzw. der Anfall freier Reichsmark nachzuweisen ist. Ferner haben die Firmen bei jeder Einzahlung anzugeben, daß es sich um die Bezahlung von Transit⸗ waren der angegebenen Art handelt.
Ih0 Mill. Lire y, „ige Obligationen zum Kurs, von 495 Lire
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1936. S. 3
Wirtschaft des Auslandes.
Die Polen ⸗Anleihen vor dem Auswärtigen Ausschuß des Senats.
Paris, 30. Dezember. Zur Begründung der Polen-⸗Anleihen, die nunmehr vor dẽm Senat zur Beratung kommen, sprach Außen⸗ minister Telbos am Dienstag vor dem Auswärtigen Ausschuß des Senats, und zwar nicht nur über die Umstände und Bedin⸗ gungen der Polen⸗Anleihen, sondern auch über die Nicht⸗
einmischungspolitik in Spanien.
Inlandspaß nach Estland reisen, ist mit Wirkung vom 23. De⸗ zember gestattet, bei der Bank von Lettland oder den von ihr be⸗ vollmächtigten Kreditanstalten den Gegenwert von 50 Lat in Valuta zu erwerben und das Geld ohne besondere Genehmigung der Valuta⸗Kommission ins Ausland auszuführen. Von diesem Recht darf allerdings nicht mehr als einmal im Monat Gebrauch gemacht werden. Da die bisherige Bestimmung über die freie RAlusfuhr von 15 Lat in Kraft bleibt, können somit die aus oder durch Lettland Reisenden insgesamt 65 Lat oder den Gegenwert in aun lãändischer Währung ohne besondere Genehmigungspflicht Frantreichs Weinernte 1936. ins Ausland ausführen.
Baris, 29. Dezember. Das „Journal Officiel“ vom 23. d. M. veröffentlicht die Ergebnisse der französischen Weinernte. Im Mutterlande selbst ist danach die Weinernte auf 39,50 Mill. hl gegenüber 73,4 Mill. hl in 1935 gesunken,. Unter Berücksichti⸗ zung der Vorräte stehen für die Kanipagne 1936,37 51,14 Mill, hl gegenüber St, 57 Mill, hl im Vorjahr zur Verfügung. In Alge— rien stellte sich die Weinernte auf 11,53 (i. V, 18,91) Mill. hl; , verfügbaren Weinbestande betragen 15,57 (20,63)
ill. hl.
Nach den Verbrauchsschätzungen stellt sich der Bedarf auf 13 Mill. hl bei 69 Mill. hl Gesamtbeständen. Die Differenz hofft man aus den Händlerlagern, die auf 15 Mill. hl geschätzt werden, decken i können, Die interministerielle Weinkommission hält es daher für überflüssig, in diesem Jahr irgendwelche Weinmengen zu blockieren oder zwangsweise zu destillieren, wodurch etwa 564 000 hl Wein frei werden dürften.
Baldige Einführung der Couponfteuer in Ungarn.
Budapest, 30. Dezember. Wie verlautet, ,, die ungarische Regierung, das Gesetz über die Einführung der Kupon⸗ steuer noch im Laufe des nächsten Monats vor Aufnahme der Dividendenzahlungen für das Dach und Fach zu bringen.
—
Verbot der Gründung von Versicherungs⸗ gesellschaften in Ungarn bis Ende 1939 verlängert.
Budapest, 30. Dezember. Tie ungarische Regierung hat das bereits seit Jahren bestehende Verbot der Gründung neuen Ver⸗ sicherungsgesellschaften bis Ende 1939 verlängert. Tieses Verbot richtet sich in der Hauptsache gegen die Niederlassung neuer aus⸗ ländischer Gesellschaften.
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Kunstbenzinerzeugung in Ungarn.
Budapest, 30. Dezember. Wie verlautet, sind nach mehreren Richtungen Verhandlungen im Gange, um für die Gründung einer Kunstbenzinfabrit ein Kapital von 19 Mill. Pengö aufzu⸗ bringen. Die n , soll nach dem Verfahren der Teer, hydrogenisierung eingerichtet werden. Die Kapazität der Fabrik ist einstweilen mit jährlich 1500 Waggon vorgesehen. Die Wett⸗ bewerbsfähigkeit mit dem Einfuhrbenzin soll durch entsprechende Steuernachlässe gewährleistet werden.
900 Mitl. Lire 3 RJI⸗Anleihe für den Ausbau der italien schen Schiffahrt.
. Rom, 30. Dezember. Im italienischen Amtsblatt wird jetzt
ein Verwaltungsratsbeschluß des Instituts für industriellen.
Wiederaufbau veröffentlicht. wonach vom 7. bis 16. Januar 1937
ür 50 0⸗Lire⸗Stücke ausgegeben werden. Der Erlös dieser staat⸗ lich garantierten Obligationen soll zur Durchführung des plan⸗ . Ausbaus der italienischen Schiffahrt Verwendung inden. .
Unterzeichnung italienisch⸗türkischer Wirtschafts⸗ verträge. .
Rom, 30. Dezember. Außenminister Graf Ciano und der tür⸗ kische Botschafter Hussein Ragin Baydur haben am Dienstag abend einen Handels- und Schiffahrtsvertrag sowie Verein⸗ barungen wirtschaftlichen Charakters zwischen den beiden Län⸗ dern unterzeichnet.
Verminderter Gewinn der Ungarischen Nationalbank.
Budapest, 30. Dezember. Die Ungarische Nationalbank wird für das abgelaufene Geschäftsjahr einen geringeren Gewinn aus⸗ weisen als im Vorjahre (das waren einschl. Vortrag 2.88 Mill. Pengö). Es gilt nicht als ausgeschlossen, daß die Dividende von 7 auf 6,50 Goldkronen ermäßigt wird. Ge scheint in dem geringeren Wechfelportefeuille und im niedrigeren Zinssatz begründet.
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—
Merit anische Silberverschiffungen. Tampico, 30. Dezember, Die Bank von Mexiko verschiffte auf einem in Richtung England fahrenden Dampfer g9ö Silber⸗ kulrenkäm Werte von 1536 Mill. Peso. Der Empfänger der Sendung ist unbekannt. ͤ
Erleichterung der lettischen Devisenbestimmungen . für den Reiseverkehr.
Riga, 30. Dezember. Im Einvernehmen mit der Bank von Lettland hat die lettländische Devisenstelle, die Valuta⸗Kommission, neue Devisenbestimmungen für den Reifeverkehr bekanntgegeben, die eine nicht unwesentliche Erleichterung darstellen. Allen Reisenden, die im Besitz eines Auslandspasses sind bzw. mit dem
im Rahmen ihres bisherigen Geschäftsbetriebes mit einer ö. Deut
die Sonderkonten nicht“
n ,,, ö . k . HJ
WRerÿ ĩ ' i j n mis Ankaufspreise der Re I t für ausländ Veröffentlichung des ameritanischen Schatzamts n n , ö län 3
über den deutsch⸗amerikanischen Warenverkehr.
Wie bereits kurz mitgeteilt, sind nach einer Veröffent⸗ lichung des amerikanischen Schatzamts vom 25. 12. 1936 folgende Verfahren bei der Einfuhr von Waren aus Deutschland nicht als Zahlung oder Gewährung einer Vergütung oder Prämie im Sinne des Abschnittes 303 des Tarifgesetzes von 1930 anzusehen:
1. Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise unter Ver⸗ wendung von Sperrguthaben, vorausgesetzt, daß die so verwendeten Guthaben von der Zeit an, zu der sie der Kontrolle der Deutschen Regierung unterworfen wurden, ununterbrochen Eigentum der Person gewesen sind, für deren tatsächliche Rechnung die Ware zur unmittelbaren oder mittelbaren Verschiffung nach den Vereinigten Staaten gekauft wird.
2. Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise mit den Er⸗ lösen aus den in Deutschland vorgenommenen Verkäufen von Waren, die aus den Vereinigten Stagten ausgeführt worden sind, vorausgesetzt, daß diese Erlöͤse bis zu einer solchen Verwendung ununterbrochen Eigentum der Person gewesen sind, für deren tatsächliche Rechnung die amerikanischen Waren in Deutschland verkauft und die deutschen Waren in Deutschland gekauft werden. 3. Verbindung der beiden vorstehenden Verfahren. ; 4 Warenaustausch zwischen einzelnen deutschen und ameri- kanischen Partnern, ohne daß eine tatsächliche Geldtransaktion
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,
100 Belgas ..
1ẽDolar .. 100 Kronen . 100 Gulden .
1Pfund 100 Eesti⸗ Krone 100 Markka. 100 Frances. 100 Gulden . 100 Lire ..
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300, —
Belgien .. Canada. Dänemark. Danzig .. England. Estland . Finnland Frankreich Holland . Italien. Litauen .. Luxemburg. Norwegen. Desterreich . Polen... Schweden. Schweiz.. Spanien.. Tschechoslowakei
1 Gulden...
1 Schilling
1 ECesti⸗Krone . O, hö 1Markka .. . O06 1 Frane. ..
1 Gulden.. 1 di ;⸗ . 1 France...
100 Litas. 100 Frances 100 Kronen . 100 Schillinge 100 Zloty .. 100 Kronen . 100 Franken 100 Peseten . 100 Tschechen⸗
1 Krone .
1 Schilling 1310oty .. 1 Krone .. 1 Franken. 1èPeseta 1 Tschechen⸗
9 9 9 0 9 0 0 O 2 k ,, . 9 992 8 0 0 0 ü ö ,
0 1 n 12 2 0 8 1
unb Dienstleistungen bezahlt
Kronen. 1Dollar..
Krone..
1Dollar ..
stattfindet. . ᷣ ; Tas Schatz amt geht hierbei davon aus, daß der Kauf deutscher Waren für die tatsächliche Rechnung des ursprünglichen und ununterbrochenen Eigentümers der verwendeten Sperrmarkguthaben oder des amerikanischen Verkäufers der amerikanischen, in Deutsch⸗ land verkauften Ausfuhrwaren getätigt werden wird und daß in keinem Falle die deutschen Guthaben eines solchen Eigentümers oder Verkäufers dazu verwendet werden, deutsche Erzengnisse für die Rechnung einer anderen Person oder Organisation zu kaufen, und daß ferner die deutschen in einem genehmigten Austausch— geschäft gegen amerikanische Waren ausgetauschten Erzeugnisse für die tatsächliche Rechnung der Person oder Organisation empfangen werden, für deren tatsachliche Rechnung die amerikanischen Aus⸗ fuhrwaren nach Deutschland verschifft wurden. — Deutschen Ex⸗ porteuren, die von diesen Verfahren Gebrauch zu machen beab⸗ sichtigen, wird empfohlen, sich zwecks Auskunftserteilung an die für die Ausfuhr der betreffenden Ware zuständigen Prüfungsstellen
zu wenden. .
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch-⸗Indien; 100 Rupien — 564 Pfund Sterling⸗/ Riederländisch⸗Indien (niederl. indische Gulden): Ber⸗
liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗
dam⸗Rotterdam zuzüglich */ o Agio, . Pa lästin a Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelfurs für
telegraphische Auszahlung London zuzüglich a/ o Agio,
Südafrikanische Union und Süd west⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗
phische Auszahlung London: Ankaufskurs; abzüglich (Ig 6/9 Disagio; Abgabekurs: abzüglich Disagio,
Australien (australische Pfunde): Berliner. Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 206/89 0so
Disagio. .
Neu feeland (neuseeländische Pfunde); Berliner. Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19*/90/o Disagio. .
Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung und sind für Umsätze bis R 5800, — verbindlich.
Ver. Staaten von Amerika.
Berlin, 30. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Eintaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 36,90 bis 87,00 4, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 42.00 bis 45,900 (, Linsen, kleine, käferfrei — — bis — — 4, Linsen, mittel, käferfrei 51,00 bis 54, 00 s, Linsen, große, käferfrei 55.00 bis 7,00 S6, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 «it, Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe 50, hh bis 53,90 M6, Geschl. glas gelbe Erbsen 11 63,50 bis 64,50 M, do. IIL 58,00 bis 59,099 „h Reis, nur für Speise⸗ wecke notiert, und zwar: Perser⸗Reis 32 50 bis 33,50 M0, Brasil.
JFapan⸗Reis —— bis —— „, Roggenkaffee 38,00 bis 38.50 „, 4090 bis 42,00 S6, Gerstengraupen, grob 37,90 bis 38,00 „6, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,09 bis 34,00 M, Gerstengrütze 34, 90 dis 35,00 ι, Haferflocken 40,00 bis 41,90 M. Hafer⸗ grütze, gesottene 44909 bis 46,00 , Roggenmehl, Type 997 äh bär 25, s 46, Weizen me! Type Job B20 big 23 00 (, Weizenmehl, Type 405 37,09 bis 38,00 M, Weizengrieß, Type 405 39,00 bis 426,40 Ss, Kartoffelmehl — bis —— 4, Zucker, Melis 68,85 bis 69, 35 ½S½ (Aufschläge nach Sorten- lafel Röstroggen, glasiert, in Säcken — — bis — — 1, Röstgerste, glasiert, in Säcken —— bis — — M1 , Malzkaffee, glastert, in Säcken 45990 bis 4700 6, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304990 bis 360 90 „s, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 330,00 bis 462,090 , Röstkaffee., Brasil Superior bis Extrg Prime 396,90 bis 420,00 M, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 43200 bis 558, 09 6, Kakao, stark entölt — — bis —— 46, Kakao, leicht entölt — — bis — — p, Tee, chines. 810,00 bis 8Ss0, 0 (6s, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 S6, Ringäpfel amerilan. extra choice 290, 00 bis 300,900 ½ο, Pflaumen 4050 in Kisten 120,00 bis 122,00 M, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese t Kisten 55,00 bis 57,00 M, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 , Mandeln, süße, handgewählte, K Kisten —— bis — M, Mandeln, bittere, handgewählte, 4 Kisten — bis — t. Kunsthonig in z kg- Packungen 70,00 bis 71,900 „, Bratenschmalz in Tierces — bis — n “, Bratenschmalz in Kübeln — — bis — — „4,
abgelaufene Geschäftsjahr unter
Der niedrigere Gewinn
gaben sich aber auch geringfügige
Gerstenkaffee 38,00 bis 39,900 „6, Gerstengraupen, mittel und fein
Berliner Börse am 31. Dezember.
Aktien und Renten freundlich.
Die letzte Börse des Jahres eröffnete bei ziemlich lebhaftem Geschäft in allgemein freundlicher Grundstimmung. Nachdem durch die Bekanntgabe der ersten Durchführungsverordnung zum Ab⸗ wertungsgewinngesetz die bisher vorhandene Unklarheit über dessen Auslegung beseitigt worden ist und allgemein die Auffassung be⸗ steht, daß die Belastungen der Industrie aus diesem Gesetz durch⸗ aus tragbar sind, griff eine Beruhigung Platz, die sich in Rück⸗ läufen sowohl der Bankenkundschaft als auch der. Kulisse äußerte. Daneben waren noch die letzten Anschaffungen für Rechnung von Sperrmarkguthaben zu beobachten, die sich namentlich auf die so⸗ genannten schweren Werte erstreckten. Nach Erledigung der, zu Börsenbeginn vorliegenden Kundschaftsorders ließ das Geschaft wieder nach, so daß bei vielfach vorgenommenen Gewinnsicherungen leichte Kursermäßigungen eintraten. — Von Montanwerten konnten Verein. Stahlwerte einen Anfangsverlust von v,. fast unmittel⸗ har nach der ersten Notierung wieder aufholen. Stolberger Zink, Buderus und Klöckner gewannen je z, die übrigen Werte des Marktez bis v. *,. Braͤunkohlenwerte waren mit Ausnahme von Ilse Genußscheine (— 175 *) ebenfalls durchweg fester, wobei Rheinbraun mit 4 2 *. die Führung hatten. .
Am chemischen Markt konnten Farben einen Anfangs kurs von 173 (4 76 36) später nicht voll behaupten., Kokswerke so⸗ wie Rütgers setzten schon ca. 16. * niedriger ein. Am Markt der Gummiwerte wurden Conti wieder gesucht und 2 , höher bezahlt. Wenig verändert blieben Elektrowerte; nur in Siemens fit ren stärkere Sperrmarkkäufe zu einer Befestigung um 1 Von Tarifwerten sind HEW mit 4 3, dagegen Dessauer Gas mit — 15 und RWE mit — 6 7. zu erwähnen. Im übrigen fielen nur noch Schubert CK Salzer mit — 1M, Berger und Stöhr mit — 15, andererseits Bemberg mit 4 136 auf;. 3
Im Verlauf ließ das Geschäft an den Attienmärkten erheblich nach. Bei weiteren Gewinnsicherungen ermäßigten sich die Kurse verschiedentlich um Prozentbruchteile, im allgemeinen war das Kursniveau aber als gehalten zu hezeichnen, Farben notierten 173 nach 1737s, Siemens büßten , Dtsch. Erdöl z , ein.
Die Börfe schloß bei sehr stillem Geschäft zu im allgemeinen gut behaupteten Kursen. Eine ziemlich große Zahl der variabel gehandelten Werte konnte mangels Umfatzes keine Notiz erhalten. Farben gingen mit 173 nach 173 aus dem Verkehr. .
Von per Kasse gehandelten Papieren waren Aus landsaktien zumeist unverändert. Lediglich Conti Linoleum wiesen mit — 8 * dine größere Einbuße auf. Otavi kamen * M höher an, Dtsch. Ostafrika gewannen 23. Kamerun waren Sz rückläufig. = Am deutschen Einheitsmarkte fielen Süddtsch. Eisenbghn. durch einen Kursrückgang um 14375 gegenüber der letzten Notiz auß. Kemp büßten 5 „S, Hedwigshütte 4M, A ein. Sonst gingen die Verluste kaum über 3 * 25 hinaus. Andererseits waren W. A. Scholten um 15, Roddergrube um 10 8 gebessert. Deutsche Steinzeug gewannen 476. Auch sonst waren verschiedentlich Ge⸗ winné bis sy, „ zu verzeichnen. Für Banken war die , freundlich. Lediglich Vereinsbk. Hämburg gingen um „ 8 zurück. Hyp. Banken waren dagegen bis 12 abgeschwächt.
Am Rentenmarkt zogen Reichsaltbesitz erneut um * 95 auf 1174 an. Mittlere Re, ch erh forberungen, waren um ca- Mv S gebessert. Die Gemeindeumschuldungsanleihe wurde bei lebhafterem , mit unverändert 90,10 notiert. Von Steuer⸗ gutscheinen wurden 37er Fälligkeiten 16 Pfg. höher notiert.
Um Kassarentenmarkte blieb es ziemlich still. Für Hyp⸗— Pfandbr. und Komm -Obl. ergaben sich kaum Veränderungen. Von Liqu.-⸗Pfandbriefen waren Rhein. Syp. „ * fester. Stadt anleihen wiesen nur geringe Schwankungen auf. Landschaftl. Goldpf⸗ Br. waren zum Teil bis 6. * schwächer, andererseits er⸗ Besserungen. Am Markt der
rovinzanleihen, die in ruhiger Haltung verkehrten, war die Stimmung freundlich. 14er Holstein zogen um 36 „ an. Länder⸗ anleihen . bei kleinsten Schwankungen uneinheitlich. Alte Hamburger erhöhten ihren Stand um M, neue um C05 RM. Reichsanleihen schwankten um Vortagsstand. 39er Postschätze lagen „, 35er Bahnschätze 10 Pfg. höher.
Auslandsrenten hatten zum Teil unter Angebot zu leiden und verkehrten in uneinheitlicher Haltung. Am Markt der Industrie⸗ obl. waren Aschinger um R, Mittelstahl um . 26 befestigt. Farbenbonds bröckelten um „ * ab. Feste Veranlagung zeigten Fahlberg⸗List (4. 1 56).
Der Privatdiskont wurde bei unv. 395 belassen.
Blanko⸗-Tagesgeld verteuerte sich auf 39 — 351 35.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12.23 (12,225) und der Schweizer Franken mit 57,20 (57,22) festgesetzt. Sonst ergaben sich kaum Veränderungen.
a ¶QQ&QCQ—“ —Kp—ᷣf QÜůQiQQr ex ' x 4 2 2
Berliner Rohschmalz — — bis — A6, Speck, inl., ger, — — bis —— 4M, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 , Markenbutter gepackt 294,90 bis 296,00 6, feine Molkereibutter in Tonnen 284,90 bis 386,90 6, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 „, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278.50 M6, Molkereibutter gepackt 280,09 bis 282,00 S6, Land⸗ butler in Tonnen 262, 00 bis 264, )0 46, Landbutter gepackt 266,00 bis 268, 00 S, Allgäuer Stangen 20 9 96,90 bis 100,00 M6, Tilsiter Käse, vollfett — — bis — — „, echter Gouda 40 0so 172,00 bis 184,90 6, echter Edamer 40 96½0 172,90 bis 184.90 , bayer. Emmentaler (vollfett 220,00 bis — — S6, Allgäuer Romatour 20 oον 120,00 bis — — 4. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 30. Dezember. (D. N. B) Auszahlung London 25,90 G., 2660 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,94 G., 212.78 B., Auszahlung Warschau werkehrsfrei) 99,89 G., 100,20 B. — i n, Amfsterdam 388, 8 G., 289.92 B., Zürich 121,B20 G., 121368 B., Rem York 5. 745 G6, ö(edös B. Paris 34 863 &. 24,5 B., Brüssel 88, 90 G., 89, 26 B., Stockholm 133,50 G., . 3 Kopenhagen 115,60 G., 116,06 B., Oslo 130, 10 G.,
( ö
Wien, 80. Dezember. (D, N. B.) (Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatelegring. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295, 10, Berlin 216,59, Brüssel 90, 85. Budapest — — Bukarest — — Kopen⸗ hagen 117, 98, London 26, 44. Madrid — Mailand 28, 124 (Mittel- kurs), New Jork 538,27, Dslo 123. 80. Paris 25,11, Prag 18.814. Sofig —— Stockbolm 136,30, Warschau 100,81, Zürich 123,716, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,45.
Prag, 30. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,59, Berlin 11551, Zürich 658,ů 15, Oslo 708,00, Kopenhagen 629,00, London 140,8, Madrid — —, Mailand 150,0, New York 28565, Varis 133 90, Stockholm 726, 00, Wien 530 00 nom. Polnische Noten 540, 00, Belgrad 66,077 nom., Danzig 544,00, Warschau 543,50.
Budapest, 30. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö Wien 80,454, Berlin 136,20, ird 78, 10, eln n 3 as.
London, 31. Dezember. (D. N. B.) New hork 491116, Paris ios C3 Alneste dan öl a, Br fel 20 zz. Jiclien s3 n' . 18, 20, Schweiz 21,374, Spanien 66, 00 nom, Lissabon 110,21, Kopen⸗
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