Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 1. April 1937. S. 2
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 1. April 1937. S. 3
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17. August 1934 (Dt. Reichs- und Pr. Staatsanzeiger Nr. 195 vom 22. August 1934) wird bis zum 31. März 1939 ver⸗
Schauspielhaus: Hamlet von Shakespeagre. Beginn: 199. Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Frau im Haus. Lustspiel von Kurt Heynicke. Beginn: 20 Uhr.
Sportplatzes durch das Amtsblatt der
; 5 . Königsberg (r. Nr. 8 S. 3h, Berliner Börse am 1. April.
Begründung zum Gesetz über die Aenderung von Vorschriften auf dem Ge⸗
Regierung in ausgegeben am
Kunst und Wissenschaft.
längert. § 2
S2 der Anordnung vom 17. August 1934 erhält folgende
iassung:
„Ich behalte mir vor, Ausnahmen von den Vorschriften es 4 zu bewilligen und diese Ausnahmen mit Bedingungen
der Auflagen zu versehen.“ 83
In § 3 der Anordnung vom 17. August 1934 werden
hinter „Wer einer Vorschrift des 8 1,“ die Worte eingefügt: „Bedingungen oder Auflagen G 29)“. Berlin, den 31. März 1937. Der Reichswirtschaftsminister.
8 z
J. V. des Staatssekretärs: Sarnow.
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Bekanntmachung. Die die Umsätze im Monat März 1937 werden D. don S 5. Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom Ottober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. g43) in Verbindung mit 8 10 der Durchführungsbesiimmungen zum Umsatz— steuergesetßz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 947) wie folgt festgesetzt:
Einheit
RM
1247 74,8
al, 96
15,21 3,05 2,49
b4, 32
47,09
68, 09 537
11,45 2.336
12, 17
156,29
16, 1h
54,42
13,10
70598 5, 70
48,49
41,98
52,45
bl, 14
49, 00
47,09
11,05
2 77 56 76 17,165 8 67 1985 bl.
Staat
Aegypten Argentinien
1 Pfund 100 Papierpesos = 44 Goldpesos) 100 Belga ö 0b belg. Fres. Brasilien 00 Milreis . Bulgarien 100 Lewa Canada 1 Dollar Dänemark 100 Kronen Dan eig 100 Gulden Estland 100 Kronen Finnland 100 Mark Frantreich 100 Francs Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Iran 100 Rials Island 100 Kronen Italien 100 Lirè Japan 100 Yen Jugoslawien 100 Dinar ettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 509 Franes Vo rwegen 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling 25. Polen 190 Iloty 26 Portugal — 100 Es kudos wnweden 100 Kronen . 1066 *
Schweiz Franten Spanien 100 Peseten Tschechoflowakei 100 Kronen
Türkei 1L Pfund Ungarn 100 Pengö
(bei Ausfuhr nach Ungarn)
Peso 1L38
2,49
e do = ö.
Belgien
K X NR⸗C OOO RI ꝘάcernöY ꝶ
Uruguay 1 Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerita Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 10 n n Berlin, den 1. April 1937. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Schlüter.
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Bekanntmachung KP 311 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 31. März 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1936, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung kP 310 vom 30. März 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 72 vom 31. März 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt.
Zink (Klassengruppe XIX): Feinzink (Klasse CTIX A) .... RM 43,50 bis 45,50 Rohzink (Klasse XIX C) 39,50 „ 41,50 Aus: Zinn (Klassengruppe XX): Zinn, nicht legiert (Klasse XX A) RM 358, — bis 368, — Banka⸗Zinn in Blöcken. „370, — „ 380, —
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver— öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 31. März 1937.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1937.
Für den Monat März 1937 beträgt die Reichsindexziffer . die Lebenshaltungskosten 125.9 (1913.14 — 100; sie iegt um 0, vH. höher als im Vormonat (124,98).
In der Indexziffer für Ernährung, die sich um 0,3 vs. auf 122,3 erhöht hat, wirkten sich jahreszeitlich bedingte Preissteigerungen für Kartoffeln und Gemüse aus. Die Indexziffern für Bekleidung (124,5) und für „Verschiedenes“ lat, 9) waren wenig verändert, die Indexziffern für Wohnung (121,3) und für Heizung und Beleuchtung (126,6) sind gleichgeblieben.
Berlin, den 31. März 1937.
Statistisches Reichsamt.
Um satzftenerumrechnungssätze auf Reichsmark auf
biete des Besoldungsrechts (Elchtundzwanzigste Aenderung des Besoldungsgesetze) vom 19. März 1957 (Reichsgesetzbl. 1 S. 339)
Den Hauptanlaß zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aenderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Besol⸗ dungsrechts (1Abchtundzwanzigste Aenderung des Besoldungs⸗ gesetzes) bildet das Bedürfnis, den Wortlaut des Besoldungs⸗ gesetzes und der Besoldungsordnung den Aenderungen anzu— gleichen, die schon in anderen Gesetzen unmittelbar bder mit⸗ telbar enthalten sind. ö
Zu den einzelnen Paragraphen ist merken:
Zu 511: Die Vorschrift hat lediglich die Bedeutung einer Berichtigung, nachdem an die Stelle des Einkommen— steuergesetzes von 1925 das Einkommensteuergesetz von 1934 getreten ist.
Zu §1 II und III: Die neueingefügten Amtsbezeichnungen entsprechen den im Reichshaushaltsplan für das Rech⸗ nungsjahr 1936 enthaltenen Vorschriften.
Zu § 1 19: Die Ergänzung der Diätenordnung für die Förster ist die zwangsläufige Folge der Einfügung der ö in die Reichsbesoldungsgruppe 45 durch die
echsundzwanzigste Aenderung des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1936, Reichsgesetzbl. 1 S. 403.
Zu 52: Die Durchführung der reichsgesetzlichen Vorschriften über die Besoldungsangleichung (Kapitel VIII des Ge— setzes vom 30. Juni 1533, Reichsgefetzbl. 1 S. 133) ist außerordentlichen Widerständen begegnet. Je nachdem, ob es sich hierbei um große oder um kleine Beträge han⸗ delt, ist sie für die beteiligten Beamtengruppen fühlbar oder bedeutungslos. Eine feste zahlenmäßige Grenze ehen beiden läßt sich indes nicht ziehen. Die Frage ann nicht dadurch gelöst werden, daß die kleinen Be— träge szzum Teil Pfennigbeträge) gestrichen und die größe⸗ ren Beträge den Beteiligten auf Lebenszeit erhalten bleiben. Die Reichsregierung kann sowohl aus Gründen achlicher Gerechtigkeit als auch mit Rücksicht auf den
ortgang der Reichsreform nicht auf die Durchführung des Angleichungsgesetzes verzichten. Das Ziel, in absehbarer Zeit ein für das ganze Reichsgebiet geltendes einheitliches Beamtenbesoldungsrecht zu schaffen, kann nur erreicht werden, wenn überhöhte Bezüge nicht auf Lebenszeit den Beteiligten belassen werden. Die dauernde Belassung würde zwei Wirkungen haben:
1. Jeder Dienstherr müßte für die beteiligten Be—
amten lebenslänglich und sogar noch darüber hin— aus für ihre Hinterbliebenen (d. h. auf erd. 60 Jahre) eine Doppelrechnung nach dem neuen Recht und nach altem Recht — also unter Verewigung des heutigen Verfahrens der drei Ge— haltskürzungsverordnungen usw. — ausführen, um den Unterschiedsbetrag zwischen den überhöhten Mareen, de, ele cht und den neuen Bezügen zu ermitteln und als Ausgleichszulage zaylen zu können. Die Beamten, die für ihre Lebenszeit eine solche Doppelrechnung mitnehmen, können schwer in andere Länder versetzt werden. Würden sie ver— setzt, so würde künftig jedes Land genötigt, neben dem neuen Reichsrecht noch mindestens 14 ver— schiedene, in der Hauptsache außer Kraft getretene Landesrechte und darüber hinaus sogar noch be— sondere Besoldungsordnungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuwenden. Dies ist praktisch unmöglich.
Angesichts dieser Sachlage müßte die Reichsregierung jeden Versuch aufgeben, in absehbarer Zeit zu einer all⸗ gemein gültigen Neuordnung des Besoldungsrechts zu kommen. Dies Ergebnis würde um so bedauerlicher sein, je kleiner die Unterschiedsbeträge sind, die der Angleichung entgegenstehen. In einer sehr großen Zahl von Fällen . es sich nur noch um Beträge von Pfennigen oder
eträge bis zu 6 RM im Monat.
Auf der anderen Seite ist die Bereinigung gerade erheblicher Ueberhöhungen aus Gründen der Gerechtig— keit dringlich, jedoch wegen der Wirkungen auf die be— teiligten Beamten schwerer durchführbar. Um hier die notwendige Angleichung zu erleichtern und zu beschleu⸗ nigen, soll diesen Beamten eine angemessene UÜebergangs— frist gewährt werden. Demgemäß ist in 5 2 eine Er— mächtigung des Reichsministers der Finanzen vorgesehen, in Härtefällen an Stelle der sofortigen Angleichung nach Kapitel VIII des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1933 einen allmählichen Abbau bis zum 31. März 1940 unter Kür⸗ zung in gleichmäßigen Jahresbeträgen gutzuheißen. Das Vorbild für diese Vorschrift hat die Regelung gegeben, die für die Saargebietsbeamten bei der Rückkehr des Saargebiets ins Reich getroffen worden ist.
Zu 53: Bei der Anwendung des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwal⸗ tungsakten vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 530) einerseits, der allgemeinen Vorschriften des Reichsbesol⸗ dungsrechts über die Zurückzahlung zuviel erhobener Dienstbezüge anderseits haben sich Unstimmigkeiten er— 9. die eine gesetzliche Bereinigung erforderlich machen. Diese soll durch 5 3 eintreten.
folgendes zu be—
meisterbezit Allenstein ist zum 1. Juli 1937 zu besetzen. Be— werbungen müssen bis zum 18. April 1937 eingehen.
samml. S. 357) sind bekanntgemacht:
Preußen.
Die Forstmeisterstelle Friedrichsfelde im Landforst—
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig— nungsrechts an die Landgemeinde Heiligenwalde zum
20. Februar 1937;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts zugunsten der Industrie- und Handels⸗ kammer zu Berlin für Zwecke der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zwischen der Burgstraße und der Neuen Friedrichstraße für die Aufhebung den Mietrechte im Vorderhaus des Grundstücks Burg— straße 26 durch das Amtsblatt für den Landespolizen? ö Berlin Nr. 8 S. 21, ausgegeben am 27. January
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig— nungsrechts an das Deutsche Reich Wehrmachtfiskus) für Heeresbauten in Tilfit durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 8 S. 19, ausgegeben am 20. Februar 1937;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom
nungsrechts an das Ammoniakwerk Merseburg, G. m. b. H. in Leuna bei Merseburg, zum Bau eines Gleis anschlusses ihres Fabrikgrundstücks bei Schkopau an die Reichsbahn bei Knapendorf durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 7 S. 27, ausgegeben am 13. Februar 1937; .
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Februar 1937 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an den Provinzialverband der Rhein— provinz zum Umbau der Reichsstraße 51 am Ausgan der Gemeinde Blankenheim durch das Amtsblatt' der Regierung in Aachen Nr. 6 S. 23, ausgegeben am 6. Februar 1937;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Wehrmachtfiskus) für Kasernenbauzwecke in der Gemarkung Euskirchen durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 6 S. 17, ausgegeben am 6. Februar 1937;
J. der Erlaß des Preußischen Staatsministe riums voöm̃ kö 1937 über die Verleihung des Enteignungs— rechts an die Gemeinde Winz zur Herstellung einer ausreichenden Zufahrt zu der Parzelle 719/49 durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 9 S. 23, ausgegeben am 27. Februar 1937;
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich — Reichsfiskus (Luft— fahrt) — zum Bau eines Gleisanschlusses vom Bahn⸗ hof Wiesbaden-Erbenheim zum Flugplatz bei Erben⸗ J. durch das Amtsblatt der Regierung in Wies⸗ aden Nr. 8 S. 37, ausgegeben am 20. Februar 1937;
B. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Februar 1937 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Schleswig zum Ausbau des Landflugplatzes Schleswig durch das Amtsblatt der Jeden in Sihleswig Nr. 8 S. 73, ausgegeben am 20. Februar 1937;
10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Februar 1937 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an das Deutsche Reich (Wehrmachtfiskus) , Errichtung von Anlagen für die Wehrmacht in der Femarkung Eschwege durch das Amtsblatt der Regie⸗ rung in Kassel Nr. 9 S. 35, ausgegeben am 27. Fe⸗ bruar 1937;
11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Februar 1937 über die Verleihung des Ent⸗ eignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichspostver⸗ waltung) zum Bau einer unterirdischen Fernkabel⸗ Umgehungslinie in der Gemarkung Stromberg durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 11 S. 43, ausgegeben am 15. März 1937
12. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Februar 1937 über die Verleihung des Ent⸗ eignungsrechts an das Deutsche Reich — Wehrmacht— rn, Fiskus — für die Erweiterung der Marine⸗ chule in Kiel⸗Wik durch das Amtsblatt der Regierung . Schleswig Nr. 11 S. 89, ausgegeben am 13. März
37.
Nichtamtliches. Aus der Verwaltung.
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Reichsstatthalter in Mecklenburg.
Nach einer Bekanntmachung des Reichsinnenministers lautet die Dienstbezeichnung des Reichsstatthalters in Mecklenburg und Lübeck vom 1. April, dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes über Groß⸗-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen, ab „Reichsstatthalter in Mecklenburg“. .
Beschleunigte Verwirklichung der Frontzulagen⸗ Verbesserung.
Vom 1. April 1937 ab erhalten nach der kürzlich bekanntgege⸗ benen xreichsrechtlichen Verbesserung auch Geschädigte, deren Er⸗ werbsfähigkeit infolge einer Kriegsdienstbeschädigung um 30 oder 40 8 gemindert ih die Frontzulage ohne Rücksicht auf Alter und Einkommen. Der Reichsgrbeitsminister hat hierzu Durchführungs⸗ bestimmungen erlassen. Danach ist die Frontzulage im allgemeinen von Amts wegen festzustellen und zu zahlen. Ein ablehnender Bescheid ist aber von Amts wegen nicht zu erteilen. Wird die Frontzulage vor dem 1. Oktober 1937 von Amts wegen gewährt oder wird bis zum 30. September 1937 ein Antrag gestellt, so beginnt die Zahlung mit dem Monat, in dem die Voraus— setzungen für die rr ng erfüllt sind, frühestens mit dem 1. April 1937. Wird die Frontzulage erst nach dem 30. Septembe 1937 von Amts wegen gewährt, so beginnt die Zahlung frühesten
mit dem Bewilligungsmonat. Auf Grund eines nach dem 30. September 1957 gestellten Antrages beginnt die Zahlung frühestens mit dem Antragsmonat. Soweit die Frontzulage wege Bezuges eines Einkommens von mehr als 660 RM monatli
ruhte, ist sie vom 1. April 1937 ab von Amts wegen zahlbar zu
Neubau eines Schulgebäudes einschließlich eines
machen. Mit dem Vollzug des Gesetzes ist alsbald zu beginnen. Die Arbeiten sind zu . .
29. Januar 1937 über die Verleihung des Enteig⸗
. Möglichkeit der Ausnutzung des vwirkliche Erholungszeit. als ein früherer Ladenschluß an einem anderen Werktag. 2. kommt
Spielplan der Berliner Staatstheater Freitag, den 2. April.
Staatsoper: In der Neuinszenierung: Don Carlos. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.
Die weltwirtichaftliche Bedeutung der Textilinduftrie.
Die moderne Textilindustrie ist in England entstanden. In
diesem Land hat sie die erste induftrielle Revolution des 19. Jahr⸗
hunderts hervorgerufen. Von hier aus hat sie sich dann auf West— europa, Nordamerika, den Fernen Osten und Südamerika ver— breitet. Heute gibt es kaum ein Land, das keine Textilindustrie besitzt. Ueber 10 Millionen Männer und Frauen sind in der Textilindustrie beschäftigt. Der Ausfuhrhandel mit Textilwaren stellt dem Werte nach mehr als ein Sechstel des gesamten Welt— handels dar.
Die Textilindustrie ist mehr als jede andere weltwirtschaft— lich verflochten. Sie bezieht ihre Rohstoffe aus Ländern, die über die ganze Welt verstreut sind. Ihre Erzeugnisse werden überall hergestellt und auf allen Märkten abgesetzt — in noch wenig ent—
wickelten Kolonialgebieten ebenso wie in den fortgeschrittensten
Industrieländern. Die Preise der Rohstoffe wie der Fertig— fabrikate werden auf dem Weltmarkt durch den Wettbewerb be— stimmt, der in den letzten Jahren immer schärfer geworden ist.
Insbesondere in der Baumwollindustrie treten die engen weltwirtschaftlichen Verflechtungen deutlich in Erscheinung, weil die Erzeugungsländer der Baumwolle und die Verarbeltungs⸗ und Verbrauchsländer weit voneinander entfernt liegen. Fünf Länder, nämlich die Vereinigten Staaten, Indien, China, Aegypten und Brasilien, erzeugen mehr als 80 v. H. der in der Welt ge— wonnenen Rohbgumwolle. Alle wichtigen Länder, die Baumwolle verarbeiten, müssen, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, die Rohstofse im Ausland kaufen. Es ergibt sich alsfo hier das merk— würdige Bild, daß in der ganzen Welt fünf Länder die Rohbaum— wolle herstellen und gleichzeitig von der Verarbeitung dieses Roh— stoffes in anderen Ländern abhängig sind. Außer den Vereinigten Staaten sind es vor allem Japan, Großbritannien, Indien, die Sowjetunion, Deutschland, Frankreich und Italien, die Bdum— wollwaren herstellen. Diese Länder erzeugen 90 v. H. des Welt— verbrauchs.
Die Wollindustrie bezieht ihre Rohstoffe aus ungefähr 60 ver— schiedenen Ländern. Der größte Teil der Rohwolle stammt jedoch von der südlichen Halbkugel der Erde. 85 v. H. der im Welt- handel auftretenden Wolle stammt aus Australien, Argentinien, Südafrika, Neuseeland und Uruguay. Noch mehr als diefe Menge wird von den sieben großen Wolle verarbeitenden Ländern, Groß— britannien, Frankreich. Deutschland, Japan, Belgien, den Ver— einigten Staaten und Italien, aufgenommen.
Einfacher sind die Verhältnisse in der Seidenindustrie. Japan erzeugt mehr als 75 v. H. aller Seidenkokons. Der Rest stammt aus Korea, China. Italien und einigen anderen Ländern. Die ö in den Handel gelangende Seide kommt aus Japan,
hina und Italien. Allein Japan liefert zwei Drittel bis drei Viertel der gesamten Ausfuhr. .
Verbraucher dieser Rohseide sind vor allem die Vereinigten Staaten, die 10 bis 75 v. H. der Ausfuhrmenge aufnehmen, sowie Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Der Ausfuhrhandel mit Seidengeweben beschränkt sich hauptsächlich auf Japan, Italien, Frankreich und die Schweiz. Obwohl heute schon etwa 40 Länder Kunstseide herstellen, stammt mehr als 80 v. H. der Welterzeuzung aus den Vereinigten Staaten, Japan, Deutsch— land, Großbritannien und Italien. Der größte Teil der Kunst— seide ist für den Verbrauch im Inland bestimmt. Rur ein Fünftel findet seinen Weg in den Welthandel.
Freizeit für den Handel. D AJ. fordert Sonnabends⸗Frühschluß ab 16unzr.
Die bisherige Regelung der Ladenschlußzeit der offenen Ver— kaufsstellen und insbesondere des Einzelhandels brachte es mit sich, daß die in diesen Betrieben tätigen zwei Millionen Menschen immer den Wunsch äußerten, durch eine Neufestsetzung der Laden— ö auch in den Genuß einer freien Zeit zu kommen, die ür eine wirkliche Freizeitgestaltung von Bedeutung ist. Dieser Vunsch nimmt, wie der Leiter der Sozialabteilung RBG Handel, Dr. Säebert, in der „Deutschen Arbeits-Korrespondenz“ aus—⸗ führt, jetzt festere Formen an, und die Bemühungen des Reichs— arbeitsministeriums sowie des Sozialamtes der Deutschen Arbeits— ront weisen darauf hin, daß sich die höchsten Reichs und Partei⸗ tellen diesem Wunsche nicht länger verschließen wollen.
Auf Grund eines Vorschlages der RBG Handel haben rund
150 Arbeitsgusschüsse aus den verschiedenen Gauen des Reiches
über das Thema beraten, und es kann als Ergebnis festgestellt
werden, daß sich alle Arbeitsausschüsse für eine Neugestaltung der
Freizeit entschieden haben, wobei der Sonnabendnachmittag als der geeignete Tag angesehen wird. Für die Einführung des Sonnabendfrühschlusses wurden von den einzelnen Arbeitsaus— schüssen folgende Gedankengänge vorgebracht: 1. Nur der Sonn⸗ abendnachmittag bietet in Verbindung mit dem Sonntag die Wochenendes und damit eine Er ist deshalb auf alle Fälle geeigneter
hinzu, daß die weitaus größten Berufsschichten den Sonnabend⸗
nachmittag als Freizeit ausnutzen können und daß dadurch in
viel größerem Maße die Möglichkeit eines gemeinsamen Wochen—
endes sowohl im Kreise der Familie als auch in anderen Vereini⸗ gungen gegeben ist.
Als Bedingung für die Einführung des Wochenendfrühschlusses wurde gefordert: 1. daß die Lohnzahlungstermine auf den Tonnerstag verlegt werden müßten, damit breite Schichten des Volkes die Möglichkeit haben, bereits am Freitag größere Ein— käufe vorzunehmen; 2. daß die neu festzusetzende Ladenschlußzeit auf alle offenen Verkaufsstellen ausgedehnt wird; 3. daß eine ver⸗ nünftige Regelung der Sonntagsruhe als Voraussetzung für das Wochenende geschaffen werden muß. Ausgehend von der Not— wendigkeit einer Aenderung der Verkaufszeit im Einzelhandel, die sich in erster Linie aus sozialpolitischen Erwägungen ergibt, kommt der Verfasser in Uebereinstimmung mit den Forderungen der Praxis zu dem Ergebnis, daß der freie Sonnabendnachmittag, spowohl ideell als auch hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit die günstigste Lösung darstellt. Die durch den Frühschluß fortfallende Arbeitszeit an den übrigen Wochentagen auszugleichen, erscheint nicht notwendig: denn es muß zunächst , . werden, daß gerade im Einzel⸗ handel die 48 Stunden-Woche häfufig überschritten wird, und daß
In „Amphitryon“, der nächsten Premiere im Staatl. Schau⸗ spielhaus, spielen Paul Hartmann den Jupiter, Günther Hadank den Amphitryon und Hilde Weißner die Alkmene unter der Spiel— leitung von Lothar Müthel.
Wohl bei keiner anderen Industrie von so lebenswichtiger Bedeutung liegen Rohstoff⸗, Verarbeitungs- und Verbrauchsgebiet so weit auseinander. Der Austausch dieser Güter hat also einen nachhaltigen Einfluß auf die Weltwirtschaft. Aber auch in dem Wirtschaftsleben von rund 20 Ländern ist die Textilindustrie von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Vereinigten Staaten stehen als Erzeugungsland von Roh— baumwolle an erster Stelle. Nur in der Erzeugung von Wolle werden sie von Australien und in der Herstellung von Kunstseide von Japan übertroffen. Außerdem sind die Vereinigten Staaten eines der wichtigsten Erzeugungsländer für Baumwollwaren. Die Ausfuhr von Textilerzeugnissen ist nur ganz gering. Dagegen kaufen die Vereinigten Staaten eine erhebliche Menge von Textil⸗ waren aus anderen Ländern. Schließlich ist auch der Verbrauch an Stoffen je Kopf der Bevölkerung außerordentlich groß.
Um den zweiten Platz streiten sich Großbritannien und Japan. Beide erzeugen selbst keine Rohstoffe, sondern sind wichtige Ein— fuhrländer für Textilfasern. Japan besitzt ebenso wie Groß— britannien große Produktionsanlagen für die Herstellung von Geweben aus Baumwolle, Wolle, Seide und Kunstseide. Außer⸗ dem ist es das wichtigste Erzeugungsland für Naturseide. Im Gegensatz zu Großbritannien, das selbst ein guter Abnehmer von Textilwaren ist, kauft Japan fertige Stoffe im Ausland nur in ganz unbedeutenden Mengen.
Die deutsche Textilindustrie beschäftigt rund 1117000 Per— sonen und arbeitet vorwiegend für den Binnenmarkt. Daneben ist die Ausfuhr insbesondere von bestimmten Spezialerzeugnissen von großer Bedeutung. Mit der Erfindung und Verarbeitung neuer Spinnstoffe ist die deutsche Textilindustrie jetzt in einen neuen Entwicklungsabschnitt eingetreten.
Internationale Textilkonferenz in Washington.
Die Textilindustrie in allen Ländern hat in den letzten Jahren stark unter K und sozialen Störungen gelitten. In einem Bericht, den das Internationale Arbeitsamt zur Vorbe— reitung der Internationalen Textilkonferenz in Washington aus— gearbeitet hat, wird in erster Linie darauf . aß heute mit den modernsten technischen Verfahren ausgestattete Textil— industrien in früher rein landwirtschaftlichen Ländern und Erd— teilen exrichtet worden sind. Diese treten jetzt mit den alten Indu— strieländern in schärfsten Wettbewerb. Dazu kommen in den letzten Jahren in einzelnen Staaten erlassenen Schutzmaßnahmen, hohe Zölle, Kontingentierungen, Währungskontrollen und die immer rascher a , Steigerung der Arbeitsleistungen. Da die Textilindustrie 10 Millionen Männer und Frauen beschäftigt, sind die sozialen Folgen der technischen Entwicklung hier beson— ders fühlbar. Die Textilindustrie leidet vielfach auch unter Ab— satzmangel. Ob aber tatsächlich eine Uebererzeugung und nicht vielmehr ein Unterverbrauch vorliegt, bedarf dringend der Klärung.
Zur Erörterung aller Fragen, die auf die sozialen Verhält— nisse in der Textilindustrie mittel- oder unmittelbar Einfluß haben können, tritt am 2. April auf Einladung des Präsidenten Roose⸗ velt eine Internationale Konferenz zusammen, an der nach den bisher vorliegenden Meldungen folgende Länder teilnehmen werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Belgien, Kanada, Finn— land, Frankreich, Großbritannien, Indien, Japan, Lettland, die Niederlande, Polen, die Tschechoslowakei und Jugoslawien.
auch Pausen in vielen Fällen, besonders in kleineren Geschäften, der Gefolgschaft nicht voll zur Verfügung stehen, da die Kunden meist auch während dieser gurt bedient werden müssen. Hinsicht⸗ lich der Frage einer Umsatzberlagerung wird ausgeführt, daß der Umsatz in erster Linie abhängig ist vom Beruf, und daß nicht ein⸗ zusehen sei, wieso sich der Bedarf infolge kürzerer Verkaufszeit ändern soll.
Als wesentlichste Voraussetzung für jede Veränderung der Verkaufszeiten wird einstimmig eine Erziehung des Verbrauchers, insbesondere der Hausfrau, genannt. Bei genügender Einsicht und Bereitwilligkeit der beteiligten Menschen werden sich ö Schwierigkeiten immer beseitigen lassen. Aus allen diesen Grün⸗ den wird deshalb der Sonnabendfrühschluß als die einzige Lösung bezeichnet, die sowohl den im Einzelhandel Schaffenden als auch den Verbrauchern nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen in jeder Hinsicht gerecht wird.
Lieferbedingungen für Schrauben und Muttern.
Bei so einfachen und vielseitig verwendeten Maschinenelementen wie Schrauben und Muttern, die in größeren Mengen eingekauft werden, kommt es sehr darauf an, daß sie an jeder Stelle eingebaut und ausgewechselt werden können, also völlig austauschbar sind. Dazu sind genaue Richtlinien für die ö. Abweichungen der Maße erforderlich. Damit außer der Maßhaltigkeit eine gleich⸗ bleibende Güte gewährleistet wird, hat der Deutsche Normenaus— schuß in Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft der Deutschen Blankschrauben-Industrie und dem Verband für preßblanke Eisen— gewindeschrauben und Muttern kürzlich eingehende Lieferbedin— gungen aufgestellt:
Din 267 *) Blanke, halbblanke und preßblanke Schrauben und Muttern aus Stahl
Blatt 1 Technische Lieferbedingungen
Blatt 2 Zulässige Abweichungen. Künftig ist es — abgesehen von Sonderfällen — nicht mehr not— wendig, mit dem Lieferer besondere Vereinbarungen zu treffen. Es genügt die Angabe „nach Din 267“, denn in diesem Normblatt sind ausführliche Bestimmungen über Verpackung und Kennzeichnung, äußere Beschaffenheit, Maßhaltigkeit, Werkstoff, zulässige Abwei— chungen usw. festgelegt. Die bei einer Lieferung vorzunehmenden Prüversuche sind eingehend beschrieben: für Schrauben Zug-, Abscher⸗, Kopfschlag⸗ und Abschreckbiege⸗Versuch, für Schrauben und Muttern Kugeldruckprobe zur Festigkeitsbestimmung und ein Ab— würgeversuch, schließlich für Muttern noch der Aufdornversuch.
Wenn also in Zukunft Lieferer und Abnehmer nach diesen Be— dingungen arbeiten, wird man im Handel Schrauben und Muttern in einheitlicher, genau bekannter Ausführung und Güte erhalten. Viele unfruchtbar Streitigkeiten und Mäßverständnisse fallen weg, Zeit und Werkstoff werden gespart!
*) Beuth Verlag, Berlin 8wWwig.
Renten lebhaft und fester. — Aktien später anziehend.
Das schon in den legten Tagen hervortretende lebhaftere Interesse für festverzinsliche Werte machte heute, am Kupon— termin des 1. April, weitere Fortschritte. Die aus den Zins— zahlungen fließenden Mittel wurden zur Wiederanlage in Renten verwandt und schufen dadurch zusätzlichen Bedarf, der nur zu höheren Kursen befriedigt werden konnte. Dazu kam das schon gestern erwähnte, für den Rentenmarkt nicht unwichtige Ereignis der Festsetzung des Auslosungstermins für die Umschuldungs— anleihe auf den 22. April. In diesem Papier war infolgedessen lebhafte Kauftätigkeit zu beobachten, durch die der Kurs um 30 Pfg. auf 2 é stieg. Die Reichsaltbesitzanleihe wurde S 9. höher mit 121 bezahlt. Daneben koanten auch die variabel ge— handelten Industrieobligationen Gewinne von wö — * „ erzielen. Die dem Rentenmarkt zuzurechnenden 7 75igen Reichsbahnvor— zugsaktien stiegen bei einem Anfangsumsatz von ca. 150 000 RM erneut um S * auf 126.
Die Aktienmärkte verharrten zunächst nach wie vor im Zu— stand nicht mehr zu überbietender Geschäftsstille. Die schwankungen wurden weiter von kleinsten Aufträgen bestimmt. Im allgemeinen läßt sich aber eine gewisse Widerstandsfähigkeit nicht verkennen, und man hofft in Börsenkreisen allgemein, daß die feste Verfassung des Rentenmarktes in den nächsten Tagen auch etwas auf die Dividendenwerte ausstrahlen wird. Von über 1 hinausgehenden Kursabweichungen sind nur Kali-Chemie (4 17) und Christian Dierig (4 1, andererseits Engelhardt Brauerei (— 155 235) zu erwähnen. Von größerer Nachfrage konnte nur bei Versorgungswerten die Rede sein, da sich diese Papiere mit ziemlich fester Rendite besonders gut als Anlage— papier eignen. Die im Geschäftsbericht der zum Viag-Konzern gehörenden Elektrowerke A.⸗G. erwähnte Steigerung der Strom— abgabe um 15 3 mag zu einer stimmungsmäßigen Beeinflussung des Marktes beigetragen haben.
Kurs⸗
Im Verlauf griff die Festigkeit des Rentenmarktes auf den Aktienmarkt über, wenn sie auch im wesentlichen auf die guten und soliden Werte beschränkt blieb. Bemerkenswert fest lagen Dt. Eisenhandel, die den Anfangskurs um 23 überschritten. Ilse⸗Genußscheine zogen um 116, Daimler um 1, Reichsbank um A und Mansfeld um S 93 an.
Die im Verlauf erzielten Kursbesserungen konnten meist bis zum Schluß aufrechterhalten und zum Teil erweitert werden. Salzdetfurth gewannen gegen den ersten Kurs 11 76, Dt. Waffen
23, Ver. Stahlwerke insgesamt „6 3. Im Gegensatz zur All— gemeintendenz bröckelten Berliner Maschinen um insgesamt z X ab.
Am Einheitsmarkt waren nur vereinzelt größere Abweichungen gegen den Vortag zu beobachten; so zogen Ponarth-Brauerei um 3235 und Rostock⸗Mahn um 3 75 an. Angeboten waren Harburger Eisen — 221) und Fraustädter Zucker (— 2M) sowie von Kolo⸗ nialwerten Kameruner — 4) und Schantung (— 3 204. aktien waren nur wenig verändert. Lediglich Hypothekenbanken fanden regere Nachfrage. Hamburger Hypothekenbank konnten 2,
Dt. Centralboden und Westboden je „ 2 gewinnen.
— Sankt ⸗
Am Kassarentenmarkt konnten fast sämtliche Gattungen Kurs— steigerungen von durchschnittlich c — „ 2 aufweisen. Bevorzugt wurden allerdings die bisher zurückgebliebenen Serien. Von Stadt— anleihen wurden 26er Düsseldorf 16 3, höherbezahlt. Vielfach konnte man Strich⸗Geld⸗Notiexungen an den Tafeln bemerken. Von landschaftlichen Goldpfandbriefen waren Ostpreußen (die früher 8 igen) um * 5, die übrigen um 1 — * 2 befestigt. Ruhiger lagen Provinzanleihen, von denen nur 1. Sachsen mit 4 M 3 auf
fielen
Länderanleihen konnten die vortags erzielten Kurse auch nur unerheblich überschreiten. Im variablen Verkehr zogen Reichs⸗ altbesitz erneut um 28 auf 12178 an. — Industrieobligationen waren bis auf Aschinger ( 2M) und Farben-Bonds ( 11) nur wenig verändert.
Am Geldmarkt trat bereits heute eine kräftige Entspannung ein, so daß die Blankotagesgeldsätze um w 2 auf 3n½ — ½ 2 er⸗ mäßigt werden konnten.
Bei den amtlichen Berliner Devisennotierungen wurde das engl. Pfund entsprechend der internationalen Befestigung mit 12,181½ (12,18) und der franz. Frane mit 11,4513 (11,45) festge⸗ setzt. Der Gulden ermäßigte sich auf 186,33 (136,39), während sich sonst nennenswerte Veränderungen kaum ergaben.
Vörsenkennziffern für die Woche vom 22. bis 27. März 1937.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 22. bis 27. März 1937 im Vergleich zur
Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnitt vom 22. 3. vom 15. 3. , TWG. 3.
119,77 12064 101,62 16131 11296 11267
109, 02 109,55
Mongts⸗ durchschnitt Februar
120,27 100,37 110,57
108, 1
Aktienkurse (Inder 1924 bis 1 SGe6 = 150) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr
Gesamt ...
Kursniveau der 49 9½igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken—⸗ aktienbanken .. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten
Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gemeinden.. ....
Durchschnitt ...
Außerdem: 60 / hige Industrieobligationen go / gige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe . ..
98,19
9717 S6 10
98,11
97,56 g J
98, 44
97 51 566
9711 9771
96,54
977,37
102, 17 91,383
102,19 gl, 61
102,16 gl, 55