1937 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Apr 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S3 vom 13. April 1937. S. 2

7 lichen Schrift,

I. Anzeigengrundpreise

28. Für jeden redaktionellen Abschnitt eines Anschriften⸗ buches (Ziff. 5) sowie für den allgemeinen Anzeigenteil kann ein besonderer Anzeigengrundpreis festgesetzt werden.

29. Anzeigen im allgemeinen Anzeigenteil dürfen nur nach Seiten und Seitenteilen berechnet werden. Die Brutto⸗ preise für Seitenteile müssen anteilig dem Bruttopreis einer ganzen Seite entsprechen. Aufrundungen auf volle 5 Pfennige sind zulässig.

30. Anzeigen in den redaktionellen Abschnitten eines An⸗ schriftenbuches dürfen nur nach

a) Fettdruckzeilen (Ziff. 3 in einer bestimmten einheit⸗

b) zusätzlichen Grundschriftzeilen (Ziff. H,

c) Millimeterzeilen berechnet werden.

31. Für Beilagen und besondere Gelegenheitsplätze, deren Größen von dem Satz spiegel und der Spalteneinteilung nicht abhängen (z. B. Buchrücken, Schnitt des Buches Anzeige auf beigelegtem Stadtplan), müssen die Preise in der Preisliste gesondert aufgestellt werden.

X. Aufschläge 32. Aufschläge auf die Grundpreise sind nur zulässig, wenn sie in der Preisliste aufgeführt sind und zwar nur für

a) Mehrfarbendruck,

b) ungewöhnlich schwierige Ausführung,

c) bestimmte Plätze, wenn der Werbungtreibende sich

beim Auftragsabschlusse mit dem Aufschlag einverstan—

den erklärt.

Platzaufschläge für Anzeigen in den redaktionellen Ab⸗ schnitten sind unzulässig. Der redaktionelle Abschnitt beginnt mit der jeweils ersten und endet mit der jeweils letzten Eintragung.

/

XI. Nachlässe

33. Nachlässe auf die Grundpreise sind nur zulässig, wenn sie in der Preisliste aufgeführt find. Für Fettdruckzeilen und zusätzliche Grundschriftzeilen dürfen keine Nachlässe gewährt werden.

31. Für die redaktionellen Abschnitte des Anschriften⸗ buches kann der Verleger nur eine Nachlaßreihe für die An⸗ zahl der an einer Stelle aufzunehmenden Mill imeterzeilen und eine Nachlaßreihe für die Anzahl der bestellten Anzeigen aufstellen.

Der Nachlaß in beiden Reihen darf 380 v. H. nicht über⸗ steigen. Es ist jeweils nur eine, und zwar die für den Wer⸗ bungtreibenden günstigere Nachlaßreihe anzuwenden.

35. Für den allgemeinen Anzeigenteil kann der Verleger nur die folgende Nachlaßreihe aufstellen:

bei Abnahme von mindestens

, R d ; JJ ; J J

XII. Zahlungsbedingungen

35. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Erscheinen des Anschriftenbuches zu erteilen.

37. Die Zahlungsfrist des Werbungtreibenden muß all⸗ gemein 30 Tage, die der Anzeigenmittler 14. Monate nach Fechnungsempfang betragen. Andere allgemeine Zahlungs⸗ fristen dürfen nur mit Einwilligung des Werberates, die über den Reichsverband des Adreß⸗ und Anzeigenbuch⸗Verlags⸗ gewerbes zu beantragen ist, festgelegt werden.

38. Der Verleger kann für Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Rechnung vor Erscheinen des Anschriften⸗ buches bis zu 3 v. H. Nachlaß gewähren, sofern dieser Nachlaß in der Preisliste aufgeführt ist.

39. Der Anzeigenmittler erhält für von ihm vermittelte Anzeigenaufträge von dem Verleger bei Bezahlung der An⸗ zeige 10 v. 5. des von dem Werbungtreibenden zu zahlenden Betrages als Vergütung.

XIII. Anzeigenpreisliste

40. Für ein Anschriftenbuch, welches mit Anzeigen her— ausgegeben werden soll, ist eine auf hellbraunem Papier ge⸗ druckte Anzeigenpreisliste im DIN-Format A5 au fzustellen und in fünffacher Ausfertigung drei Tage vor Inkrafttreten dem Reichsperbande des Adreß⸗ und Anzeigenbuch⸗Verlags⸗ gewerbes einzusenden.

Aenderungen der Anzeigenpreisliste für eine jeweilige

Auflage eines Anschriftenbuches bedürfen der Einwilligung

des Werberates. 41. Die Anzeigenpreisliste muß enthalten: a) den Zeitpunkt des Inkrafttretens, b) den Namen, die Nummer der Ausgabe und den Jahr⸗ gang des Anschriftenbuches, c) den Verleger und dessen Anschrift,

q) die Grundpreise für den allgemeinen Anzeigenteil und

die Größen der Seite und der Seitenteile in mm,

e) den Preis für die Fettdruckzeile mit Angabe des

Schriftgrades und der Buchstabenanzahl je Zeile,

h den Preis für die zusätzliche Grundschriftzeile mit An⸗ gabe des Schriftgrades und der Buchstabenanzahl je

Zeile,

9g) alle Grundpreise für die redaktionellen Abschnitte und

die Breiten der Millimeterzeilen,

bh) alle Preise für Beilagen und für besondere Gelegen⸗

heitsplätze, sowie die Größen dieser Plätze (Ziff. 32),

h alle Aufschläge; bei Platzaufschlägen die Angabe der

Plätze, für welche sie erhoben werden, k) alle Nachlässe, h die Zahlungsfrist für den Werbungtreibenden, m) den Monat und das Jahr des Erscheinens,

n) die Angabe, ob Matern und bis zu welchem Raster

Druckstöcke verwendet werden können,

o) die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anschxiften⸗ buch⸗Anzeigenwesen“ und etwaige zusätzliche Bedingun⸗

Werden bestimmte Arten von Preisen, Aufschlägen oder Nachlässen nicht aufgestellt, so braucht das nicht in der Preis⸗ liste angegeben zu werden. Eigene Werbang darf der Preis⸗ liste angefügt werden.

XIV. Allgemeine Geschäftsbedingungen

42. Für den Geschäftsverkehr im Anschriftenbuch⸗An⸗ zeigenwesen stellt der Werberat die anliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anschriftenbuch⸗Anzeigenwesen“. auf (Anlage). Der Verleger kann weitere Bedingungen unter der Bezeichnung „Zusätzliche Bedingungen des Verlages“ hin⸗ zufügen. Diese dürfen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Änschriftenbuch⸗Anzeigenwefen“ nicht widersprechen.

XV. Verantwortlichkeit 43. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Werbe⸗ rates haften wie der Verleger auch a) der verantwortliche Anzeigenleiter, b) der Anzeigenverwalter, sofern die Anzeigenverwaltung oder annahme ganz oder teilweise ausschließlich diesem von dem Verleger übertragen wurde.

XVI. Uumgehungsverbot

44. Als Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen deren Wortlaut zu verstoßen, eine Umgehung darstellen.

XVII. Ue berleitung

45. Anzeigenaufträge, die vor Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung abgeschlossen sind, können zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen ausgeführt werden. 46. Hat ein Verleger für eine bevorstehende Ausgabe eines Anschriftenbuches vor Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung Anzeigenaufträge abgeschlossen, so ist er bis zum Er⸗ scheinen dieser Ausgabe, längstens jedoch bis zum 31. Dezem⸗ ber 1937, an die Vorschriften der Ziffn. 28 35 und 40 41 nicht gebunden. In diesem Falle sind die bei Veröffentlichung diefer Bekanntmachung geltenden Preiseinheiten, Aufschläge und Nachlässe in vorläufigen Anzeigenpreislisten zusammenzu⸗ fassen und so lange unverändert beizubehalten, bis sie entspre⸗ chend den Bestimmungen dieser Bekanntmachung neu auf⸗ gestellt werden. Die vorläufigen Preislisten sind dem Reichs⸗ verbande des Adreß⸗ und Anzeigenbuch⸗Verlagsgewerbes in fünffacher Ausfertigung spätestens bis zum 15. Mai 1937 ein⸗ zusenden.

XVIII. Inkrafttreten

47. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 1937 in Kraft. Berlin, den 13. April 1937. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Reichard

Anlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anschriftenbuch⸗Anzeigenwesen 1.

Anzeigenaufträge werden spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß ausgeführt.

2. .

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlãässe werden nur für die Anzeigen gewährt, die ein Werbung⸗ treibender für eine bestimmte Auflage des Anschriftenbuches erteilt hat. Soweit in der Anzeigenpreisliste für die redaktionellen Abschnitte zwei Nachlaßreihen aufgestellt sind, hat der Werbungtreibende Anspruch auf den günstigeren Nachlaß. 3.

Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Bruckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat oder sich der Platz auf Grund der folgerichtigen Einordnung in einen bestimmten Abschnitt ergibt. 4. . Die Annahme eines Anzeigenauftrages wird nur nach

oder der technischen Form abgelehnt. dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5

freie Wiedergabe der Anzeige. Druckunterlagen werden dem zurückgesandt.

unvollständigem

lichem, unrichtigem oder

beeinträchtigt wird. . einträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich.

buches erfolgen. 6.

ausdrücklich vereinbart worden ist.

zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 7

bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine

Zahlungsfrist vereinbart ist.

der Anzeigenpreisliste gewährt. 8.

einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft . a Die Ablehnung wird

Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht vereinbart.

Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwand⸗ Ungeeignete oder beschädigte Auftraggeber unverzüglich

Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleser⸗ Abdruck oder falscher Einordnung der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, es sei denn, daß durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich Fehlerhaft gedruckte Kennziffern be⸗

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen des Anschriften⸗

Der Auftraggeber erhält einen Probeabzug, wenn es Gibt der Auftraggeber

den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristge mäß

Der Werbungtreibende hat den Rechnungsbetrag 30 Tage,

der Anzeigenmittler Monate nach ö zu ürzere

Für Vorauszahlungen vor Er⸗ scheinen der Druckschrift wird ein etwaiger Nachlaß gemäß

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in

9. Der Auftraggeber erhält auf besonderen Wunsch sofort nach Erscheinen die Seite mit seiner Anzeige als Beleg.

10. Kosten für erhebliche Aenderungen ursprünglich ver⸗ einbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druck⸗ stöcke, Matern und Zeichnungen sowie Mehrkosten für ver⸗ teuernde Ausführungen und andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber.

Bekanntmachung. Dem Diplom-Bergingenieur Markscheider Otto Richter in Zwickau ist am 7. April 1937 nach 8 8! des Allgemeinen Berggesetzes bom 31. August 1910 in Verbindung mit 5 245 der hierzu erlassenen Ausführungs⸗Verordnung vom 20. De⸗ zember 1910 die Konzession als Markscheider für das Land Sachsen erteilt worden.

Freiberg, am 12. April 1937.

Oberbergamt. J. V: Dr. Weigelt.

Aus der Verwaltung.

Die baupolizeilichen Richtlinien für neue Bauernsiedlungen.

Nachdem eine Anzahl besonderer Vorschriften aufgehoben worden find, unterliegen nunmehr alle Bauten bäuerlicher Sied⸗ lungen zur Neubildung deutschen Bauerntums, soweit sie in Aus⸗ , des Reichssiedlungsgesetzes e haften und unter Aufsicht er Siedlungsbehörden errichtet werden, dem ordnungsmäßigen Baugenehmigungsverfahren. Im Einvernehmen mit dem Reichsernährungsminister hat der Reichsarbeitsminister reichs⸗ einheitliche Richtlinien für die Baupolizei auf ö Gebiete . egeben. Es wird darin u, a. sichergestellt, daß nur solche an fe. bebaut werden dürfen, die von einer fahrbaren Straße, einem fahrbaren Weg oder einem schiffbaren Kanal aus zugängig sind oder für die die Beschaffung eines solchen Zugangs . ist. Auch müssen die Gebäude grundwasserfrei sein.

eiter wird der Gebäudeabstand geregelt und bestinimt, daß die Gebäudehöhe bei Neubauten nicht mehr als acht Meter betragen darf. Auch die Feuerbeständigkeit wird gewährleistet. Dächer und Dachteile sind feuerhemmend einzudecken. Weiche Bedachung wie Rohrdächer, Holz⸗ und Lehmschindeldächer sind unter hen Boöraussetzungen zuzulassen. Schließlich muß u. a. ge . eitlich einwandfreies Trinkwasser gesichert sein.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Mittwoch, den 14. April.

Staatsoper: In der t, La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

n,, , von Heinrich von Kleist. Be⸗ ginn: r.

Staatskheater Kleines Haus: Bunbury. Komödie von Oscar Wilde. Beginn: 20 Uhr.

Berliner Museumsdirektoren führen für „Kraft durch Freude“.

Mittwoch, den 14. April, 20 Uhr: Museum für Deutsche Volkskunde (Schloß Bellevue): Direktor Dr. H ahm.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen.

In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, den 18. April.

10,30 =- 41,30 Uhr im Kaiser-⸗FriedrichMuseum: Die Kunst der Kreuzfahrerzeit. Dr. Deichmann.

1 12 Uhr im Alten Museum: Griechische Bronzen (der neuauf⸗ gestellte Saal des Antiquariums). Dr. Züchner.

11— 1220 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Metall arbeiten der Aegypter. Przybylla.

11— 12,30 Uhr im Museum in der Prinz⸗Albrecht⸗-Straße: Tracht und Bewaffnung der bronzezeitlichen Germanen (mit Licht— bildern). Dr. Doppelfeld.

13,40— 15 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afr. Abt.: Rund⸗ gang durch die Afrikanische Abteilung. Wucherer.

Montag, den 19. April. 12—13 Uhr in der Nationalgalerie: Hans von Marees. Dr.

Hentzen. Dienstag, den 20. April.

1—12 Uhr im Alten Museum: Griechische und römische Bild hauerarbeit. Prof. Blümel. .

1112530 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Italie⸗ nische Meister des 18. Jahrhunderts. Dr. Albrecht.

Dr. Leonhardi.

Mittwoch, den 21. April. 1—12 Uhr im Vorderasiatischen Museum: Rundgang durch dle assyrischen Säle. J 11,B30 - 13,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Altägyp⸗ tische Lebensformen: III. Der Beamte. Dr. Hermann. 12—13 Uhr im Deutschen Museum: Glasgemälde den Kaiser⸗ pfalz zu Ingelheim im Deutschen Museum. Prof. Bange.

Donnerstag, den 22. April. 11 —12 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum: Ausklang der hollän⸗ dischen Malerei des 17. Jahrhunderts. Dr. Lauts.

Freitag, den 23. April. 11—17 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde: Deutsche k. als nordisches Erbe. Stief. H 12—13 Uhr im Schloßmuseum: Die Königskammern Friedrich Wilhelms II. Prof. Schnorr v. Caxolsfeld. 12— 13 Uhr im Kronprinzenpalais: Lovis Corinth. Dr. Hentzen.

Sonnabend, den 24. April. . 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Südseeabtlg.: Tahiti zur Entdeckungszeit und heute. Dr. Nevermann. 11,30- 12,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung. Im Pergamon⸗Museum finden täglich, außer Montag, von

11 17 und 12 13 Uhr, in der Ausstellung „Deutsche Bauern⸗ kunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde jeden Mittwoch un

gen des Verlages.

ziehungskosten berechnet.

Höhe von 1 v. H. über dem Reichsbankdiskont sowie die Ein⸗

Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.

12— 13 Uhr im Deutschen Museum: Altniederländische Malerei II.

Die Deutsche Rentenbank im Jahre 1936.

Meubildung der Gewinnrücklage.

Die Deutsche Rentenbank weist für das Geschäftsjahr 1936 Erträge aus Zinsen mit 9,42 (0,30), Verwaltungskosteneinnahmen mit 030 (0,ꝛ9) Mill. RM und Provisianseinnahmen in nur un⸗

wesentlicher Höhe (i. V. (, 99 Mill. RM) aus. Demgegenüber betragen die Handlungsunkosten, die auf Grund der Personal⸗ union mit der Deutschen Rentenbank⸗-Kreditanstalt in an⸗ ö Weise aufgeteilt sind, diesmal, nur 0,53 (0, 85) Mill. Reichsmark, so daß ein Reingewinn von 183 605 RM verbleibt, der der wieder zu bildenden Gewinnrücklage zugeführt werden soll. Im Vorjahr wurde die Abrechnung durch Auflösung der Gewinnrücklage von 130184 RM und durch Entnahme von 25 447 RM aus den Rückstellungen ausgeglichen.

Nach dem Verwaltungsbericht sind im Jahre 1936 im Til⸗ ale . lediglich die noch eingegangenen rückständigen Grund⸗ chuldzinsen von 28097 RM zugeführt worden, wodurch sich das Darlehen an das Reich auf 468 8438217 RM ermäßigt hat. Der Umlauf an Rentenbankscheinen ist entsprechend auf den gleichen Betrag zurückgegangen.

Besonders hervorgehoben wird, daß die Abwicklung der Ost⸗ hilfe durch die Osthilfeschlußverordnung vom 29. 6. 1936 ent⸗ . gefördert worden ist. Die Deutsche Rentenhank wird urch die 85 3 und 4 dieser Verordnung berührt. Nach § 3 hat an Stelle des Reichs nunmehr die Bank für deutsche Industrie⸗ obligationen aus eigenen Mitteln jährlich bis zu 14. Mill. RM an die Deutsche Rentenbank für den Zins- und Tilgungsdienst der Osthilfeentschuldungsbriefe abzuführen. Durch den z 4 4. a. S. wird die festgelegte Verpflichtung der Deutschen Rentenbank⸗ Kreditanstalt, aus ihrem verfügbaren Reingewinn in den Jahren 1935 bis 1938 jährlich bis zu 10 Mill. RM für den Zins⸗ und Tilgungsdienst der Osthilfeentschuldungsbriefe zur Verfügung zu stellen, aufgehoben. Dafür ist die Deutsche Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt verpflichtet worden, aus ihren Mitteln jeweils zum 1. Oktober 1936, 1937 und 1938 je 19 Mill. RM und ferner am 1. April 1939 einen Betrag bis zu 10 Mill. RM der Deutschen Rentenbank zur Verzinsung und Einlösung der Osthilfeentschul⸗ dungsbriefe zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung kann auch durch Gewährung entsprechender unverzinslicher Darlehen an die Deutsche Rentenbank erfüllt werden. Zur Rückzahlung der Darlehen aus eigenen Mitteln ist die Deutsche Rentenbank nicht verpflichtet. Vielmehr tritt für sie die Bank für deutsche Industrieobligationen ein; diese zahlt an die Deutsche Renten⸗ bank-Kreditanstalt zur Abdeckung der Darlehensverpflichtungen der Deutschen Rentenbank im Jahre 1968 55 Mill. RM, im Jahre 1955 22 Mill. RM und den Restbetrag im Jahre 1970.

In Durchführung dieser neuen Bestimmungen hat die Bank

für deutsche Industrieobligationen am 1. Oktober 19366 7 Mill.

Reichsmark gezahlt; die 6 Rentenbank⸗Kreditanstalt hat ein Darlehen von 10 Mill RM gewährt. Für den Zins- und Tilgungsdienst der Osthilfeentschuldungsbriefe waren danach bis zum Ende des Berichtsjahres insgesamt 276,77 (i. V. 189.15) kill. RM eingegangen. Die insgesamt ausgegebenen 350 Mill. Reichsmark Osthilfeentschuldungsbriefe, von denen im Berichts⸗ jahr noch 11,77 Mill. RM in den Verkehr gebracht worden sind, konnten aus den Mitteln des Zins- und Tilgungsfonds am Jahresschluß auf 10123 Mill. RM zurückgeführt werden. Im Berichtsjahr sind Osthilfeentschuldungsbriefe im Betrage von 78,14 Mill. RM getilgt worden.

Im Bestande der Deckungshypotheken ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Durch die Verringerung des Umlaufs an Osthilfeentschuldungsbriefen ist die Ueberdeckung auf 193,26 (i. V. 132,11) Mill. RM gestiegen. Die im Reichsgesetz vom 1. Juni 1933 angeordnete Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse ö im Berichtsjahre in rechtlicher und in tat⸗ . Hinsicht weiter gefördert worden. Durch die Achte zerordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schulden— regelung vom 20. 6. 1936 ist für eine Reihe von Fällen, in denen bisher keine Ablösungsmöglichkeit bestand, die Abfindung mit Ablösungsschuldverschreibungen zugelassen worden. Von beson⸗ derer Bedeutung ist die Hereinnahme der bei der Entschuldung überschuldeter Erbhöfe zugunsten der Deutschen Rentenbank⸗ Kreditanstalt entstehenden Entschuldungsrenten in die Deckung für die Ablösungsschuldverschreibungen. Bis zum Ende des Be⸗ richts jahres wurden der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt ins⸗ esamt 10,0 Mill. RM Ablösungsschuldverschreibungen zur Ver⸗ 6 gestellt. Im neuen Geschäftsjahr ist der Verwendungs⸗ bereich der Ablösungsschuldverschreibungen in grundsätzlicher Be⸗ ziehung wesentlich erweitert worden, und zwar insofern, als für Gläubiger von Forderungen, die durch eine mündelsichere Hypo⸗ thek oder Grundschuld gesichert sind, durch die Ablösungsverord⸗ nung vom 27. 2. 1937 an die Stelle des Rechts auf Gewährung von Pfandbriefen das Recht auf Gewährung von Ablösungs⸗ schuldverschreibungen tritt.

Neben den bereits erläuterten Posten werden in der Bilanz u. a. noch aufgeführt die Barreserve mit 0,1 (9,1), Nostrogut⸗ haben mit 0,335 (O07, Schuldner (d. s. diesmal nur Lombard⸗ kredite) mit 8,31 (12.39) und andererseits Gläubiger mit 6,59 (1,02 Mill. RKM. Die Rückstellungen sind mit 447 Mill. RM unverändert. Erstmalig erscheint das erwähnte uwerzinsliche Darlehen der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt von 10 Mill. Reichsmark mit einem entsprechenden Gegenposten. Die umlau— fenden 4 95 Ablösungsschuldverschreibungen, die, wie oben er⸗ wähnt, der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt zur Verfügung gestellt sind, erscheinen unter Berücksichtigung der ersten Aus— lofung bei entsprechendem Gegenposten mit 10,6 (1,80) Mill. Reichsmark.

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Genehmigungspflicht für Arbeitsplatzwechfel und Aufftiegsfrage.

Für Metallarbeiter und Ingenieure in der Metallindustrie ist seit einiger Zeit der Arbeitsplatzwechsel genehmigungspflichtig. Wie diese als Notmaßnahme wegen des Facharbeitermangels zu betrachtende Handhabung der Freizügigkeit sich mit den Aufstiegs⸗ möglichkeiten für den einzelnen Schaffenden vereinbart, wird in der „Deutschen Volkswirtschaft“ des Reichstagsabg. Dr. Hu n ke untersucht. Dabei wird auf den Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt verwiesen, der eine Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers beim Arbeitsplatzwechsel ausdrück⸗ lich vorsieht, um den sachlich berechtigten Berufsaufstieg nicht zu verhindern. Eine wirkliche Leistung, so meint dazu die Stellung⸗ nahme, könne nur erwartet werden, wenn auch der Weg zur Leistungssteigerung freigegeben werde. Beruflicher Aufstieg sei allerdings nicht ohne weiteres mit materieller Besserstellung iden⸗ tisch, sondern liege erst vor, wenn der Facharbeiter oder der In⸗ genieur an seinem neuen Arbeitsplatz einen größeren Wirkungs⸗ kreis oder eine höhere Verantwortung finde. Gewiß sei damit meistens auch eine höhere Entlohnung verbunden. Im übrigen verfahre man bei den Anträgen am besten nicht allzu eugherzig, wie auch bisher schon die Praxis sei, da in 80 vH. der Fälle die Genehmigung erteilt wurde. Auf- die Dauer gesehen, würden wir erst aller Sorgen ledig sein, wenn das Gleichgewicht zwischen angebotenen Arbeitsplätzen und der Zahl der Bewerber wieder hergestellt sei.

Devisenbewirtschaftung.

Einrichtung eines weiteren NRM⸗Sonderkontos Brafilien“.

Durch Tevisenrunderlaß Nr. N D. St. A / 7 Ue. St. vom 12. April 1937 ist für den Banco Boavista, Rio de Janeiro, bei der Eommerz⸗ und Privat-Bank A.-G., Berlin, ein weiteres „RM-⸗Sonderkonto Brasilien“ eingerichtet worden. Verbindlich⸗ keiten aus dem Warenverkehr mit Brasilien können nach den all— gemeinen Bestimmungen über die Art und Weise der Zahlung fuͤr die Wareneinfuhr aus Brasilien auch über dieses „RM⸗ Sonderkonto Brasilien“ beglichen werden.

Devisengenehmigungen für Patentanwälte. Die nach den Bestimmungen des RE 55/35 D. St. Ue. St. vom 18. März 1935 ausgestellten Genehmigungsbescheide für Patentanwälte können gemäß Devisen-Runderlaß Nr. 51 / 37

D. St. Ue. St. vom 12. April 1937 dahin erweitert werden, daß Patentanwälte auch berechtigt sind, für ausländische Firmen im Rahmen des monatlichen Kontingents bis zu 1000 RM in Vorlage zu treten.

Wirtschaft des Auslandes.

Wieder 60/0, Dividende bei der BSS.

Basel, 12. April. Der Verwaltungsrat der Bank für Inter⸗ nationalen Zahlungsausgleich setzte in seiner am Montag ab⸗ gehaltenen Monatssitzung die Tagesordnung für die am 2. Mai stattfindende ordentliche Hauptversammlung fest. Der Rein⸗ gewinn für das am 31. März endende Geschäftsjahr 1936/37 be⸗ wegt sich nur unwesentlich unter den ö (9, 20 Mill. ffr). Nach der in Artikel 53 der Statuten vorgeschriebenen Abführung von 555 des Reingewinns an die gesetzliche Rücklage wird der Hauptversammlung die Verteilung von wiederum 6 56 Dividende vorgeschlagen. Die Zuweisungen an den allgemeinen Rücklagefonds und den Dividendenrücklagefonds sowie die Ver⸗ teilung des Restes an die langfristigen Einleger des Treuhänder⸗ Annuitätenkontos belaufen sich ungefähr auf der Höhe der Vor⸗ jahrziffern. Die Auszahlung für die Dividende erfolgt in den

nationalen Währungen der Inhaber der einzelnen Namensaktien.

4 ö von 500 Mill. sfr. sind bekanntlich 125 Mill. ffr. einbezahlt. .

Der etwas geringere Reingewinn des J. Geschäftsjahres ist vor allem auf die Herabsetzung der Zinssätze zurückzuführen, während die durch die Abwertung des französischen und des Schweizer Franken verursachten Einbußen durch Senkung der iminer noch auf Goldfranken berechneten Ausgaben größtenteils ausgeglichen werden konnten. Bei den Erneuerungswahlen in den Verwaltungsrat wurde der nach dreijähriger Amtsdauer turnusmäßig ausscheidende Präsident, der Niederländischen Voten⸗ Bank, Dr. Trip, wieder bestätigt, während als Vertreter Schwe⸗ dens der Leiter der schwedischen Reichsbank Dr. Ivar Rooth neu in den Verwaltungsrgt, gewählt wurde. Dr. Rooth schied vor einigen Jahren als Mitglied aus, als Schweden von der Goldwährung abging.

Kritische Lage der dänischen TLandwirtschaft.

Kopenhagen, 13. April. Der Verband der landwirtschaftlichen Gesellschaften Dänemarks, der etwa 104 000 Mitglieder zählt, hat an die dänische Regierung eine Eingahe gemacht, in der die unhaltbare Lage der danischen Landwirtschaftz geschildert wird. Seit Generationen hat die dänische D then haf noch nicht so schwere Zeiten mitgemacht als jetzt, so heißt es in der Den l shril

1

Der Staat wird aufgefordert, 6 Wünsche und Forderungen der Landwirtschaft durchzuführen, und zwar: Agrarausfuhr zu ver⸗ nünftigen Bedingungen, Markt⸗ und Preisregelung im Inland, Erleichterung der Schuldenlast, . der Steuern, Ver⸗ hinderung der Abwanderung der Bauernjungen in die Stadt und Herabsetzung des 53 Der schlechte Ernteertrag des ver⸗ gangenen Jahres hat einen Ausfall von 100 bis 150 Millionen Kronen der Landwirtschaft verursacht, pin kommen die ver⸗ ringerte Absatzmöglichkeit am englischen Markt und zu große

e g infolge zu großer , der Betriebe. Die

Gesamtverschuldung der dänischen Landwirtschaft erreicht rund 4 Milliarden Kronen, die jährlich fälligen Interessen erreichen etwa 150 Millionen Kronen. Die Eingabe soll in den nächsten . im dänischen Abgeordnetenhaus zur Besprechung gebracht werden.

Sinheitliche Leitung der gesamten litauischen See⸗ und Binnenschiffahrt.

Kowno, 12. April. Der ehemalige litauische Kriegsminister General Daukantas ist vom Staatspräsidenten zum Inspek⸗ teur der gesamten litauischen See⸗ und Binnenschiffahrt ernannt worden. it . Ernennung soll das gesamte litauische Schiff⸗ ahrtswesen, das durch die Gründung der Handelsschiffahrtsgesell⸗ chaft ö Lloyd unter maßgebender ie dslher

eteiligung 1 kürzlich in neue Bahnen gelenkt worden ist, einer einheitlichen Leitung unterstellt werden. Ein in Vorbereitung befindlicher Plan soll im einzelnen die Entwicklung und Förde⸗ rung der See- und Binnenschiffahrt regeln.

General Daukantas, der in ö Eigenschaft als oberster Inspekteur der gesamten litauischen 30, einen Sitz in Memel haben wird, war vor dem Kriege russischer Marineoffizier. Im Kriege führte er das russische Geschwader, das das Hilfskorps über r n r nach Frankreich brachte. Nach dem Kriege war er im litauischen Geueralstab tätig und eine Zeitlang nach dem Umsturz 1926 litauischer Kriegsminister. In den letzten Jahren war er Litauens Vertreter für die südamerikanischen Staaten.

Fortsetzung von „Wirtschaft des Auslandes“ in der Ersten Beilage.

Berliner Börse am 13. April.

Aktien überwiegend fester, Renten weiter anziehend.

Die Entwicklung des heutigen Wertpapierhandels zeigte, daß die gestrige Belebung kein Strohfeuer war. Vielmehr hatte die Bankenkundschaft, die gestern erst zum kleinen Teil am Handel teilnahm, etwas größere Orders an den Markt gelegt. Infolge⸗ dessen konnte das aus Kreisen der Kulisse, die sich gestern erheb— lich eingedeckt hatte, herrührende Material, das zwecks Gewinn⸗ sicherung glattgestellt wurde, mühelos aufgenommen werden. Mit wenigen Ausnahmen zeigten die variabel gehandelten Dividenden- werte weitere Befestigungen, wenn auch das Tempo des Anstiegs etwas nachgelassen hat. Weitere Abschlußmeldungen der In⸗ dustrie, teilweise wieder Dividendenerhöhungen, stärkten die freundliche Grundstimmung.

Am Montanmarkt behielten Buderus mit einer weiteren Stei⸗ gerung um R 2 die Führung. Klöckner waren um 35, Mannes⸗ mann um „z und Vereinigte Stahlwerke um 6 Y fester.

s Bei den Braunkohlenwerten erzielten Rheine⸗Brann eine Steigerung um 3 *, Leopoldsgrube eine solche um 276 55. Bei den Kaliaktien setzten namentlich Salzdetfurth ihre Erholung mit 4 31 * energisch fort. Durchweg höher kamen chemische Papiere zur Notiz, so Kokswerke und Rügerswerke um je R, Goldschmidt um 1 und Farben um * 75. Von den Elektrowerten hatten AEG wieder regen Umsatz und stiegen um S 2.5. Siemens gewannen 165 75. Bei den Ver⸗ sorgungspapieren ermäßigten sich Elektro-Schlesien ohne ersicht— lichen Grund um 295 76. Fest lagen nach wie vor Felten, die trotz der gestrigen Steigerung nochmals um 1235 8 anzogen. Dagegen konnten am Automarkt nur noch BMW eine weitere Erhöhung um ca 1 * erzielen, während sich Daimler zunächst nur gut behaupte⸗ ten. Stärkeres Kaufinteresse zeigte sich ferner für Dortmunder Union (4 1½), Feldmühle (4 11), und Rheinmetall-Borsig (4 195), während sonst über 195 hinausgehende Steigerungen nicht zu bemerken waren.

Im Verlauf hielt die freundliche Tendenz an. Dabei bildeten sich einige Sonderbewegungen heraus. Sehr fest lagen BMW, die in Erwartung des Abschlusses den Anfangskurs um 233 2 überschritten. Gesucht waren ferner Maschinenbauwerte, von denen Berliner Maschinen um R und Muag um * 3 anzogen. Bei Felten, die im Verlauf unverändert blieben, lauten die Divi⸗ dendenschätzungen in Börsenkreisen auf 7 95.

Die Börse schloß in unverändert freundlicher Haltung. Wenn sich keine größeren Kursveränderungen mehr ergaben, so lag das an dem später nachlassenden Geschäft. Vereinzelt wurden auch Gewinnsicherungen vorgenommen, ohne daß diese nennenswert auf den Kurs drückten. Farben schlossen zu 169575, d. h. * X unter dem Exöffnungskurs.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien konnte sich Dresdner Bank um und Commerz⸗Bank um 1 * befestigen. Dagegen gaben Adea um 175 8 nach. Bei den Hypo⸗ thekenbanken hatten Deutsche Hyp. und Westboden mit je 4 235 die größten Steigerungen aufzuweisen. Deutsche Centralboden ermäßigten sich dagegen um 35 z.. Von Industriepapieren stiegen Hugo Schneider gegen letzte Notiz um 4, Augsburg-Nürn⸗ berg um 54 * an. Sonst bewegten sich die Besserungen im Rahmen von 1 bis 3 95.

Am variablen Rentenmarkt befestigten sich Reichsaltbesitz um 20 Pfg. auf 122,40, lebhaft gesucht wurden indessen Umschul⸗ dungsanleihe, die mit einer Steigerung um 221 Pfg. einen neuen Höchstkurs von g316 93 erreichten.

Am Kassarentenmarkt konnten verschiedene Hypotheken⸗ Pfandbriefserien einen neuen Rekordkurs von 99rn 3 erreichen, so Berliner Hyp. und Rhein. Hyp. Stadtanleihen waren heute nur wenige verändert, eine Ausnahme von der auch hier freund⸗ lichen Grundtendenz machten 29er Kassel, die bei kleinem Angebot um v 3 zurückgingen. Von landschaftlichen Goldpfandbriefen zogen Westfalen um „, Pommern und Schleswig⸗-Holstein um durchschnittlich * 2 an.

Zu erwähnen sind ferner Dekosama 1 mit 4 * und 11 mit 4 Mn 55. Bemerkenswert war die Erhöhung der seit der Ein⸗ führung 1935 unverändert gebliebenen Reichsbahnschätze um * 36. 36er Ruhrverband und Neue Hamburger zogen um je an. Von Länderanleihen sind 29er Mecklenburg-Schwerin mit 4 0,30 zu erwähnen. Bei den Industrieobl. ermäßigten sich Aschinger um 1 32.

Am Geldmark wurde der Privatdiskontsatz, nachdem er seit dem 29. 10. 1986 keine Veränderung erfahren hatte, um * * auf 278 25 ermäßigt.

Für Blanko⸗Tagesgeld nannte man unverändert 218 23 3.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das eng⸗— lische Pfund mit 12.23 (12,21, der Dollar mit 2,491 (2, Ke), der französische Frane mit 11,12 (G1, 12M), der Schweizer Franken mit 56,74 (56,71) und der holländische Gulden mit 135,40 (136,38) festgesetzt.

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Verband Deutscher Lebensversicherungs⸗ gesellschaften.

Der Ausschuß des Verbandes Deutscher Lebensversicherungs⸗ gesellschaften hat auf Anregung seines Vorsitzenden, Dr. Schloeß⸗ mann, der zugleich die „Fachgruppe Lebensversicherung, Sterbe⸗— kassen“ in der „Wirtschaftsgruppe Privatversicherung“ leitet, in seiner Sitzung vom 9. April 1937 einstimmig beschlossen, den zur Zeit noch beim Verbande behandelten Arbeitsstoff mit sofortiger Wirkung auf die „Fachgruppe Lebensversicherung“ zu überführen und der nächsten Mitgliederbersammlung die Auflösung des Ver⸗ bandes vorzuschlagen.

Der seit mehr als 40 Jahren bestehende Verband Deutscher Lebensversicherungsgesellschaften geht auf den freiwilligen Zu⸗ , fast aller größeren privaten Lebensversicherungs⸗ internehmungen zurück. Schon seither sah der Verband seine Aufgabe nicht lediglich in der Förderung der Intexessen seiner Mitglieder, sondern in der Vertretung, Wahrung und Förderung des deutschen Lebensversicherungswesens überhaupt. Er hat unter Fernhaltung von kartellähnlichen Bindungen für die deutsche Lebensversicherung wertvolle Gemeinschaftsarbeit geleistet. In der Erkenntnis, daß die Bestrebungen des Verbandes sich mit den Aufgaben decken, die der gewerblichen Organisation der Wirtschaft durch die Reichsregierung übertragen sind, wurden die gemeldeten Entschließungen im Einvernehmen mit der „Reichsgruppe Ver⸗ icherungen“ und der „Wirtschaftsgruppe Privatversicherung“ ge⸗ 1. Bie Beschlüsse haben auch die ausdrückliche Billigung des leichswirtschaftsministers gefunden.