Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 117 vom 26. Mai 1937.
S. 4
Wirtschaft des Auslandes. Ausweis der Niederländischen Bank.
Amsterdam, 26. Mai. Der Ausweis der Niederländischen Bank vom 24. Mai zeigt eine Erhöhung des Goldbestandes um rund 25 Mill. hfl. auf 130,0 (105,15 Mill. hfl. Inlandswechsel werden mit 18,4 (18,7) und die übrigen Ausleihungen der Bank mit 1799 (181,8) Mill. hfl. ausgewiesen. Der Banknotenumlauf ging auf 807,? (811,8) Mill. hfl. zurück, während sich die Giro⸗ einlagen auf 558,4 G39, 6) Mill. hfl. erhöhten. Hierbei werden die Guthaben des Staates mit 73,3 (70,5) Mill. hfl. und die Guthaben Privater mit 486,1 (662, 1) Mill. hfl. ausgewiesen. Der Goldzufluß bei der Niederländischen Bank hat in der Berichts- woche nicht den Umfang der Vorwoche erreicht, in der er fast doppelt so groß war.
Der neue schweizerische Wirtschaftskurs.
Bern, 25. Mai. Die vom Bundesrat eingesetzte begutachtende Sachverständigenkommission, die sich mit den Problemen der Wirtschaft und dem vom Lande zu befolgenden neuen Wirtschafts⸗ kurs zu befassen hatte, kam in ihrer Sch lußkonferenz zu folgenden Feststellungen: Was den Abschluß von Verrechnungsabkommen betrifft, so sollen diese durch ein anderes System ersetzt werden, wenn die Einfuhr aus den betreffenden Ländern übersteigert und überzahlt werden muß. Die Kommission spricht sich für weitere Einfuhrerleichterungen aus, namentlich für den Fall, daß bei internationalen. Verhandlungen mit ähnlichen Erleichterungen für den schweizerischen Warenexport oder den schweizerischen Fremdenverkehr zu rechnen ist. Einfuhrerleichterungen sind aber im Hinblick darauf, daß der Finanzhaushalt auf die Zölle ange⸗ wiesen ist, hauptsächlich auf dem Gebiete der Einfuhrbeschrän⸗ kungen vorzunehmen. Zollermäßigungen hängen von Gegen⸗ leistungen ab. Einzelne Zölle sollen sogar dort, wo es die Inlandsproduktion erfordert, wieder eingeführt oder erhöht werden. Zur Förderung des Exports und des Fremdenverkehrs sollen größere staatliche Mittel eingesetzt werden. Dabei ist dem Ausbau des Wirtschaftsdienstes bei den Gesandtschaften und Kon⸗ sulaten besonderes Augenmerk zu schenken. Der Fremdenverkehr ist sodohl bei der Auslandswerbung als auch beim Abschluß von Clearing und Kompensationsabkommen der Exportindustrie gleichzustellen. Ein wichtiges Kapitel in den Beratungen spielte die Frage, wieweit der Staat ins Wirtschaftsleben eingreifen künne und solle. Seine Handlungen müssen heute andere als früher sein, jedoch sollen die staatlichen Ordnungsmaßnahmen nur dort in Betracht kommen, wo durch Mißbräuche der wirt⸗ schaftlichen Freiheit erhebliche allgemeine und nationale Inter⸗ essen bedroht sind. Die einzelnen Wirtschaftszweige müssen in der Selbsthilfe erhöhte Anstrengungen machen. Die Bekämpfung von Mißbräuchen hat in erster Linie durch die beteiligten Kreise selbst zu erfolgen. Hierbei ist vor allem an Verbands- und Berufs⸗ angelegenheiten gedacht. Um bei einer Verbindlichkeitserklärung alle Interessen zu wahren, soll ein unabhängiges, durch den Staat bestelltes Kollegium, bestehend aus Sachverständigen der Wirt— schaft, eingesetzt werden. Ohne dessen mehrheitliche Zustimmung kann keine Allgemeinverbindlichkeit seitens des Bundesrates aus⸗ gesprochen werden. Das Gebiet der Preis⸗ und Produktions⸗ regelung gehört nicht zu den Gegenständen der Allgemein⸗ verbindlichkeit.
Internationale Benzol⸗Konferenz 1937 in Prag.
Prag, 25. Mai. Die alljährliche Tagung der Internationalen Benzol-Konferenz und der Erzeuger von Straßenteer findet in diesem Jahr vom 24. bis 26. Mai in Prag und am 27. Mai in Mährisch-Ostrau statt Die Tschechoslowakei, die sich seit Jahren an der Tagung der Benzolländer beteiligt hat, wird in diesem Jahr als Gastland die Durchführung der Konferenz übernehmen und für die Organisation und Ausgestaltung Sorge tragen. Aus Deutschland, das unter den Benzol erzeugenden Ländern der Welt den ersten Platz einnimmt, kommen allein 13 Vertreter. Der Führer der deutschen Abordnung, Generaldirektor Dr. Haßlacher, wird, wie schon im vergangenen Jahr, auch der Präsident der diesjährigen Tagung sein. In den Vollversammlungen in Prag werden insbesondere die technischen Neuerungen und Versuchs— ergebnisse der Arbeit des letzten Jahres behandelt werden. Von besonderem Interesse wird die Eröffnungsrede des deutschen Präsidenten Dr. Haßlacher sein, der in seiner vorjährigen Rede die Bedeutung der Ersatztreibstoffe behandelte und diesmal über die neue Stellung der Kohlentreibstoffe auf dem Kraftstoffmarkt sprechen wird. Interessante Gegenwartsfragen, wie die Ent— wicklung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Erdöl und Kohle, und der Einfluß der neuen Kohlentreibstoffe auf die Stellung des Benzols bzw. die Entwicklung der Motorentechnik, werden dabei zur Sprache kommen.
Berlin, 25. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) ohnen, weiße, mittel 42,0900 bis 43,00 (t, Langbohnen, weiße, hand verlesen 45,90 bis 49,90 „M, Linsen, kleine, käferfrei 50,90 bis 54,00 ½ς, Linsen, mittel, käferfrei 5400 bis 58,900 „MS, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 68,900 6, Speiseerbsen, Viet. Konsum, gelbe 4700 bis 49,00 M, Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe 50, )0 bis 52,00 4M, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,50 bis Kzä. 50 M6, do. III 58,90 bis 59,00 6, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener, unglasiert 30,50 bis 31.50 M, Mulm, unglasiert 35,9 bis 3650 A, Mexiko extra faney 52,90 bis 53,00 (, Gerstengraupen, mittel und fein 40,900 bis 42,00 (ς, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 6, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 (, Gerstengrütze 34,00 bis 35,90 M, Haferflocken 40,00 bis 41,00 , Hafergrütze, gesottene 44,00 bis 45,00 S6, Roggenmehl, Type 1150 24,55 bis 25,50 S6, Weizenmehl Type 10950 30,50 bis 31,50 6, Weizenmehl, Type 812 34,60 bis 35,60 Æ, Weizen⸗ mehl, Type 502 38,50 bis 39,50. Weizengrieß, Type 502 39,50 bis 40,50 4, Kartoffelmehl, —— bis — — 4M, Zucker. Melis 6770 bis — — „ (Aufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee 3890 bis 38.50 S6, Gerstenkaffee 38,00 bis 39,90 „66, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,090 „S, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 318,00 bis 368,00 é, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 330,90 bis 462,00 „S6, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 407,90 bis 436,00 ƽ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 43200 bis 558,00 M, Kakao, stari entölt 138.900 bis — — „M, Kakao, leicht entölt — — bis — — M6, Tee, chines. 810,90 bis 880, 0 6, Tee, indisch 960,00 bis 1400, 900 ½, Ringäpfel amerikan. extra choice — — bis — — M, Pflaumen 40150 in Kisten bis — — IM, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 72, 00 bis 74,00 (s, Korinthen choice Amalias 52, 90 bis 54,00 M, Mandeln, süße, handgewählte, ausgew. —— bis — — (S, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgew. —— bis — — ge, Kunsthonig in 4 kg- Packungen 70,00 bis 71, 00 S, Bratenschmalz in Tierces — — bis — — „M, Bratenschmalz in Kübeln — — bis — — (M, Berliner Rohschmalz — — bis —— „M, Speck, inl., ger, — — : „é, Marlenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 M Markenbutter gepackt 294,90 bis 296.00 S, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 , feine Molkereibutter gepackt 288,90 bis 290,00 M6, Molkereibutter in Tonnen 276,60 bis 218,‚ 90 M, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 S, Land⸗ butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 M6, Landbutter gepackt 266, 00 bis 268. 00 M, Allgäuer Stangen 26 0 96,00 bis 100,00 , echter Gouda 40 0,ö9) 172,00 dis 184,00 S, echter Edamer 40 oso 172,00 bis 184,00 M, bayer. Enmmentaler (vollfett) 220,00 bis
ö
— — 4, Allgäuer Romatour 20 0½ 120,900 bis — — A, Harzer Käse 68 001 bis 74,00 66. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Dev ijen⸗ und Wertpapiermärkten. . Devisen.
Danzig, 25. Mai. (D. N. B.) Auszahlung London 26,07 G. 26,17 B., Auszahlung Berlin werkehrsfiei) 211,94 G., 212.78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei)h 9, 89 G., 106,20 B. — Auszahlungen: Amsterdam 289, 84 G., 290,96 B., Zürich 120,46 G. 120,4 B., New York 5.2720 G., 5,2930 B.,, Paris 23 60 G. 23, 0 B.,. Brüssel 88, 92 G., 89,28 B., Stockholm 134,38 G., 134,923 B., Kopenhagen 116,40 G. 116,86 B., Oslo 130,99 G., 131,51 B., Mailand 27,75 G., 27,85 B.
Wien, 25. Mai. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.! Amsterdam 295,36, Berlin 215,51, Brüssel 5S0o, 50, Budapest — — Bukarest — —, Kopen⸗ hagen 118,39, London 26,53, Madrid — —, Mailand 28 09 (Mittel- kurs), New York 536,73, Oslo 1833,27, Paris 2408, Prag 18, 82s, Sofig —— Stockholm 136, 16, Warschau 100,81, Zürich 122, Jö, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 531,93.
Prag, 25. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 15,824, Berlin 11,53, , 6658, 00, Oslo 714,50, Kopenhagen 635,50, London 142, 39, Madrid — —, Mailand 151,0, New York 38, 77, Paris 129,15, Stockholm 733,715, Wien 530,06, Polnische Noten 551,00, Belgrad 65,65, Danzig 545, 50, Warschau 545, 121.
Bu dapest, 25. Mai. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Wien S0, 454, Berlin 136,20. Zürich 77,85, Belgrad 7, 85.
London 26. Mai. (D. N. B.) New York 494. 20, Paris 110,53, Amsterbam S987 g, Brüssel 29,804, Italien 93,90, Berlin 12,31, Schweiz 21614, Spanien 85, 50 nom., Lissabon 110, 12, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,37, , 616,00, Warschau 26 06, Buenos Aires Import 16,00, Rio de Janeiro 412, 00.
Paris, 25. Mai. (D. N. B.) Schlußkurse, amtlich. Deutsch⸗ land — —, London 110,34. New York 22, 323, Belgien 3766 /, Spanien — — Italien 117,15, Schweiz 5iö,25, Kopenhagen 491,50, Holland 1327,25, Oslo 553, 06, Stockholm 569. 25, Prag — — Rumänien ——, Wien — — Belgrad — — Argentinien — — Warschau ——
Paris, 25. Mai. (D. N. B.) I[Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr] Deutschland ——, Bukarest ——, Prag —— , Wien —. Amerika 22,32, England 110,25, Belgien 376,25, Holland 1227,00, Italien —— Schweiz — — Spanien — —, Kopen⸗ hagen 491,50, Oslo — — Stockholm — — Belgrad — — Argentinien ——, Warschau — —
Am sterd am, 25. Mai. (D. N. B.) Amtlich.“ Berlin 3,08, London 8,993, New York 18113, Paris 8, 154. Brüssel 3046743, Schweiz 41,58, Italien —— Madrid ——, Oslo 45. 20, Kopenhagen 40, 15, Stockholm 46,373, Prag 634,50.
Zürich, 26. Mat. (D. J. B.) fil, 40 Uhr. Paris 19356, London 21,614, New York 4373/,, Brüssel 73,75. Mailand 23, 00, Madrid — — Berlin 175,55, Wien: Noten 81, 45, Auszahlung 81, S), Istanbul 345,00.
,, 25. Mai. (D. N. B.) London 22,40, New York 454, 90, Verlin 182, 15, Paris 20,50, Antwerpen 76,60, Zürich 103,09, Rom 24d, 15, Amsterdam 249, 89, Stockholm 115,65, Oslo 119, 710, Helsingfors 9, 97, Prag 15,95, Wien 86 56,
Warschau 86,45.
Stockhholm, 25. Mai. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 158,25, Paris 17,70, Brüssel 66,715, Schweiz. Plätze 90,25, Amsterdam 216,25, Kopenhagen 86,85, Oslo 9g7, 65, Washington 393, 00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,00, Wien 74,50, Warschau 765,06.
Oslo, 25. Mai. (D. N. B) London 19,909, Berlin 162, Jö, Paris 18,25, New York 404,50, Amsterdam 222, 75, Zürich 93, 00, Helsingfors 8, 9, Antwerpen 68,75, Stockholm 103.85, Kopen . S9, 25, Rom 21,60, Prag 14,25, Wien 76, 50, Warschau
Mos kau, 22. Mai. (D. N. B 1 Dollar 5,275, 1 engl. Pfund 26,07, 100 Reichsmark 211, 4g‚.
London, 25. Mai. (D. N. B.) Silber Barren 20'ss, Silber fein prompt 22, 00, Silber auf Lieferung 207i, Silber auf Lieferung fein 221/19, Gold 14053.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 25. Mai. (D. N. B.) Reichs⸗AUltbesitz⸗ anleihe 1236,15, Aschaffenburger Buntpapier 82, 85, Buderus Eisen 128,50, Cement Heidelberg 158,75, Deutsche Gold u. Silber 263,50, Deutsche Linoleum 178.25. Eßlinger Maschinen — —, Felten u. Guill. 143,25, Ph. Holzmann 155,00, Gebr. Junghans 134,90, Lahmeyer 125,25. Mainkraftwerke —— Rütgerswerke 152,50, Voigt u. Häffner —— Westeregeln 117,75, Zellstoff Wald⸗ hof 159,50.
Hamburg, 25. Mai. (D. N. B.) [Schlußkurse.! Dresdner Bank 105 00, Vereinsbank 128,00, Lübeck⸗Büchen gi, 5Jo. Hamburg- Amerika Paketf. 18,50, Hamburg-⸗Südamerika 47,75, Nordd. Lloyd 19,00, Alsen Zement 187,50 ex. Dynamit Nobel S9, 0, Guano 115,00, Harburger Gummi 178,50, Holsten⸗ Brauerei 109,00, Neu Guinea — — Otavi 31,75.
Wren, 25. Mai. (D. N. B.) Amtlich. 8 Schillingen. 5 00 Konversionsanleihe 1934759 100, 40. 3 00 Staatseisenb. Ges⸗ Prior. I-X 69,50, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 63,00, Türkenlose — —, 43 00 Invest. „Anleihe 1937 90,00, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein — —, Ungar. Creditbant — — Staatseisenbahnges. 27,60, Dynamit Nobel — —, Scheidemandel A.⸗G. ——, A. E. G. Union — — Broivn-⸗Boveri⸗Werke — — Oesterr. Kraftwerke A.⸗G. 86, 00, Siemens-⸗Schuckert — , Brüxer Kohlen —— Alpine Montan 45,80. Felten u. Guilleaume — — Krupp A—-G., Berndorf 126,00, Prager Eisen 314,90, Rima⸗Murany 2, 60, Skodawerke — —, Sieyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 214,50, Leykam Josefsthal — — Steyrermühl 101,00. ;
Am sterd am, 25. Mai. (D. N. B.) 700 Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) 2025. 5z oo Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 2öls / i, 64 ö/so Bayer. Staats ⸗Sbl. 1945 ——, 70 Bremen 1935 — — 6 0½ Preuß. Obl. 1952 — — 70 Dresden Obl. 1945 — — 70 Deutsche Rentenbank Obl. 1950 K Too Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. 1953 — — J7oso Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1917 — — JP 0 Pr. Zentr. Bod. Krd. Pfdbr. 1960 — — 70/0 Sächs. Bodenkr⸗Pfdbr. 1953 — —. Amster⸗ damsche Bank 151,25. Deutsche Reichsbant —— 50/0 Arbed 1951 =, 5h 0/9 Arbed Obl. 1191/3, 70½ A.-G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 36, 00, 7 do R. Bofch Doll Obi. 1957 — — 8 Y Eont. Caoutsch. Obi. igõ90 — — J Y 6 Dtsch. Kalisynd. Sbl. S. A 1950 58, 15, To/9 Cont. Gummi. A. G. Obl. 1956 — — 6 0 ο Gelsen⸗ lirchen Goldnt. 1934 60,00 G. 6 C0 Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 — — 60 J. G. Farben Sbl. 1945 — — 70/9 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 — — 759 Rhein.⸗Westf. Bod. Erd. Bank Pfdbr. 1953 ——, 7 oo Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 — —, 70 Rhein.⸗Westf. E.⸗-Obl. 5 jähr. Noten —— 70g Siemens⸗Halske Obl. 1935 — — 600 Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 — —, 70 Verein. Stahlwerke Obl. 1951 — —, 66 Jo Verein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 20,00. J. G. Farben Zert. v. Aktien 47,25, 700 Rhein.⸗Westf. Elektr. Sbl. 1950 19,00, 609 Eschweiler Bergw. Obl. 1952 26,25, Kreuger u. Toll Windst. Obl. ——, G o½ο Siemens u. Halske Obl. 19390 — — Deutsche Banken Zert. —— Ford Akt. (Kölner Emission) — —.
rompt arren
Berichte von auswärtigen Warenmãrkten. Manche ster, 25. Mai. (D. N. B.) Am Gewebemartt war die Stimmung fest. Der Geschäftsgang gestaltete sich jedoch schleppend, da Forderungen und Gebote nur schwer in Einklang zu bringen waren. Auch Garne lagen ziemlich fest.
Belgien (Grüffeĩ u.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettz Ruhrrebier: Am 25. Mai 1937: Gestellt 27 089 Wagen Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung fur den Elektroltkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. J. am 26. Mai auf S5, 090 ƽ. (am 25. Mai auf 82, 15 c) für 10)
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsen vorstan vom 26. Mai 1937. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für promi Lieferung und Bezahlung): Originalhüttengluminium, 98 bis , 14 RM für 100 desgl, in Walz⸗ oder Drahtbarren J 148 9 Reinnickel 98 = 99 0 / w 9 2 . Antimon Regulus. . . nn,, woa n ,,
In Berlin festgestellte Notierungen und tele graph Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknn
Telegraphische Auszahlung.
26. Mai Geld Brief
1251 12,6 o, 760 O 764 4201 42,09
o, 66 0, 16
35,ol7 3,053 54,6 5b, 68 4704 4714 12351 12334
67,93 68,0 5415 Y,A5ß5
1114 11.16 2353 235
36,966 137,24 157239 15.33 dö. 5 565, I6
1309 13, 11 6717 6719
5, 694 5, 70b 24154 2155 15, 36 48.56
41,99 42, 2 oi, Zs 61.35 18, 985 49 65
T, o 47, 14 fii8 11.20
25. Mi Geld W
12,62 0, 760 42,03
O, 156 01
3,047 5h, 00 47,04 12,32
67, 93 5.145
11, 175 2355
137,093 15,50 55, 08
13,09 0, 718
h, 69a 2155 1876
41,94 oJ, 5 18355
47,04 11.19
Aegypten (Alexandrien und Kairo .....
Argentinien (Buenos Aires) ..
1 ãgypt. Pfd. 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva
100 Kronen 100 Gulden ULengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar
L kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 3loty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten
Antwerpen) .... Brasilien (Rio de wenn), .. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig). England (London). . Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam) .. Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Hall mdd Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb). Canada (Montreal). Lettland (Niga) . .. Litauen (Kowno / Kau⸗ na]; Norwegen (Oslo) .. Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal EGissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz 3 , Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .... Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — . . Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,429 1,4311 1,434 Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar 2,492 2, 4961 2, 493
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
26. Mai 25. Mai Geld Brief Geld Bun 20,8 20,46 20,3 20 16,16 16,22 16,16 16
4,185 4365 4,185
2454 2,474 2, 455 2454 7474 TD 55 6732 5 757 6732 41853 42604 4158 o 142 S162 0142
54,81 55,03 54,85 47, 95. 47,23 47,05 12285 12, 325 12,295 19 12 285 12, 3260 12,295 1
85 39 539 * 5 11135 i 136 65 las o) 15
1307 107 35683 3, i633. .
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— — — *
Sovereigns . ..... Notiz 20 Franes⸗Stücke .. für Gold. Dolls I... 1 Etic Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar Argentinische . 1'Pap.⸗Peso Belgische .. 100 Belga Brasilianische . 1 Milreis Bulgarische. 100 Leva Dänische ... 100 Kronen Danziger... .... 100 Gulden Englische: große .. . Lengl. Pfund 1 u. darunter engl. Pfund Estnische . . . . ... 100 estn. Kr. innische .. . . ... 100 finnl. M. ranzösische ..... 100 Frs. zolländische ..... 100 Gulden talienische: große . 100 Lire 109 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische .... 100 Dinar Ranadische ... ... 1 kanad. Doll. Lettländische .... 190 Lats Litauische . . . .... 100 Litas Norwegische ..... 100 Kronen Desterreich;; große. . 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling Polnische . . ..... 100 Iloty Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei... 100 Lei Schwedische .. ... 100 Kronen Schweizer: große.. 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ...... 100 Peseten Tschechoslowakische: oᷣ0M00, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen 100 Kronen türk. Pfund lI00 Pengö
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s3 35 3652 36375
63 36 3761 ü 0
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100 Kr. u. darunter Türkische . Ungarische
Verantwortlich: . für Schriftleitung (1Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil). Anzeigen und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗AUktiengesellst Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentrachandel g registe rbeilaz
Legen die
zum Deutschen Neichsa
tr. 17
Erste Beitage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
verlin, Mittwoch, den 26. Mai
A
Sffentlicher Anzeiger.
1937
1. 2. Zwangsversteigerungen, n, effentliche Zustellungen, ö Verlust⸗ und Fundsachen,
7. Attiengesellschaften,
Untersuchungs und Strafsachen,
8. Kommanditgesellschaften auf Akti 9. Deutsche . ö m. b. H.,
10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften,
3 ; 12. Unfall⸗ und — Auslosung usw. von Wertpapieren. 15. Hankaguseis
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Invaliden versicherungen, er
mr.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Ünderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
l. Unterjuchungs⸗ und Straffachen.
3260 Be schlusz.
In der Strafsache gegen den Volks⸗ wirt Dr. Traugott Rahn aus Detmold, Wittjestraße 14, z. Zt. in Untersuchungs⸗ haft, im Gerichtsgefängnis in Hannover, geb. am 4. 9. 1896 in Gatterbaum, tegen Devisenvergehens wird auf An⸗ rag der Staatsanwaltschaft zur Siche⸗ ung der . den R sowie
Witwe Charlotte Rahn, geb. Insinger aus Bethel erlassene Arrest⸗ befehl des Sondergerichts in Hannover vom 15. Mai 1937 die Beschlagnahme der Vermögen sowohl des Beschuldigten
ie auch der Witwe Charlotte Rahn
gemäß 8 28 der Durchführungsverord⸗ nung zum Dev.⸗Gesetz vom 4. 2. 1925 angeordnet.
Haunover, den 15. Mai 1937. Das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
in Hannover.
3261 Steuersteckbrief
und Vermögen sbeschlagnahme. Frau Elisabeth Becher, geborene hlrich, geboren am 9. November 1881 Steinau (Schweiz), zuletzt wohnhaft n Berlin⸗Charlottenburg,ů, Fasanen⸗ fraße 73, zur ein in Goldau (Schweiz), chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ teuer von 11062.— RM, die am 5. August 1936 fällig gewesen ist, nebst inem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf en Zeitpunkt der Fälligkeit i mngefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ uchtsteuergesetzes Reichssteuerblatt Il Seite 59g; Reichsgesetzblatt Teil 1 Bl Seite 699; 1935 Seite 571; 1934 eite 39g2; 41; 1935 Seite 850) wird sermit das inländische Vermögen der teuerpflichtigen zur Sicherung der An⸗ hrüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ chlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 es Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ ßende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ nd Strafverfahren entstandenen und sitstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natür⸗ chen und juristischen Personen, die im snland einen Wohnsitz, ihren gewöhn— ichen Aufenthalt, ihren Sitz, ß Ge⸗ haftsleitung oder Grundbesitz haben, s. Verbot, Zahlungen oder sonstige eistungen an die Steuerpflichtige zu ewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ ert, unverzüglich, spätestens innerhalb nes Monats dem unterzeichneten nanzamt. Anzeige über die der teuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ oder sonstigen Ansprüche zu machen. Ver nach der Veröffentlichung diefer Fanntmachung zum Zwecke der Er⸗ lung an die Steuerpflichtige eine eistung bewirkt, ist nach 5 10. Abs. 1 8s Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch im Reich gegenüber nur dann befreit, enn er beweist, daß er zur Zeit der kistung keine Kenntnis von der Be⸗ hlagnahme gehabt hat, und daß ihn ch kein Verschulden an der Unkennt— trifft, Eigenem Verschulden steht ö Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine rise f g vorsätzlich er fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ setzes, sofern nicht der Tatbestand der seuerhinterziehung oder der Steuer⸗ ährdung (565 396. 402 der Reichsab⸗ senordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ dnungswidrigkeit (8 413 der Reichs⸗ ,, bestraft.
Nach 5 11 Abf. 1 des Reichsflucht⸗ fuergesetzes ist jeder Beamte des diizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des uerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ndungsdienstes sowie jeder andere amte der Reichsfinanzverwaltung, der m Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ saft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ ichtige, wenn sie im Inland betroffen rd, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im . betroffen wird, . festzunehmen und sie gemäß 511 Abs.? des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüg⸗ lich dem Amtsrichtes des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗ führen.
Verlin⸗Charlottenburg, 3. Mai 1937.
Finanzamt Charlottenburg-⸗Ost.
Unterschrift.)
13262 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Ter Bankier Ernst Behr, geboren am 30. Juni 1835 zu Lobsens, zuletzt wohnhaft in Berlin W 62, Kleiststraße Nr. 5, zur Zeit in Poznan (Polen), schuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 31 457,50 Rwe, die am 1. April 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen—⸗ den angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil 1 1931 Seite 699; 1933 Seite 571; 1934 Seite 392, gl; 1935 Seite 80) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der An⸗ sprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen, auf die gemäß 8 9 8 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natür— lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (58 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (6 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.
Nach 5 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betrof⸗ fen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß 811 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un— verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor— zuführen.
Berlin⸗Charlottenburg, 4. Mai 1937. Finanzamt Charlottenburg⸗Ost. (Unterschrift.)
13263 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlaguahme. Der Fabrikbesitzer Hans Idell — ge⸗
schieden — geboren am 19. Juli 1902 zu
estzu⸗
schlagnahme gehabt hat, und daß ihn .
Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin— Wannsee, Am Sandwerder 3, zur Zeit im Auslande (Aufenthalt unbekannt), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 000 RM, die am 1. Oktober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 7 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 59g9; Reichsgesetzblatt Teil J 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 30e, gil; 1935 Seite 850), wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer— pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie wer⸗ den hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehen⸗ den Forderungen oder sonstigen An— sprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be— schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (S8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. ö
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor—= läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteüergesetzes un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.
Berlin⸗Lichterfelde, Drakestr. 35 a. den 7. Mai 1937. ö Finanzamt Zehlendorf. Conrad, Steuerinspektor. 13264 Steuer steckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Frau Lilly Blumenstein geb. Aren⸗ stein, geboren am 20. Oktober 1899 zu Berlin, und ihre minderjährigen Kinder Klaus und Rolf Blumenstein, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Düsseldorfer Straße 41, zur Zeit in Anmsterdam, Beethovenstraße 89, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 28 340,50 Reichsmark, die am 1. Juli 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. . . Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599g; Reichsgesetzblatt Teil 1 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850), wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf— enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung
oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗
lungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie wer⸗ den hiermit aufgefordert, unverzüglich, pätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den. Forderungen oder sprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis bon der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorfätzlich
oder fahrlässig nicht erfüllt, wird 3 5 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer— hinterziehung oder der Steuergefährdung (S§. 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig-⸗ keit G 418 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach 8 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbegmten der Staatsanwaltschaft be⸗ stellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß §11 Abs. ? des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Berlin W 15, den 5. Mai 1937.
Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord.
Unterschrift.)
sonstigen An⸗
3. Aufgebote.
13265
Die Witwe des Arbeiters Friedrich Voß, Johanne geb. Strauß, Braun⸗ schweig Melverode, Gärtnerstr. 85, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Sypothekenbriefes vom 6. November 1928 über die im Grundbuch von Mel⸗ verode Band II Blatt 95 in Abt. III unter Nr. 2 für den verstorbenen und von ihr beerbten Weichensteller Friedrich Voß in Melverode eingetragene, zu 7 245 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 11000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Dezember 1937, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 209, anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen. Braunschweig, den 10. Mai 1937. Amtsgericht. 23.
13266
Nachstehende in Verlust geratene Ur⸗ kunde wird aufgeboten, und zwar auf Antrag des früheren Rechtsanwalts Dr. Wilhelm Leo, bis August 1933 wohnhaft in Rheinsberg (Mark), seitdem unbe⸗ kannten Aufenthalts, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walther Ischock in Lindow (Mark) der Versicherungs⸗ schein Nr. L 9M6 der Deutschen An— walt⸗ und Notarversicherung Lebensver⸗ sicherungsverein a. G. zu Halle a. S. Der Inhaber der Urkunde wird aufge— fordert, spätestens in dem auf den 17. Dezember 1937, 10 Uhr vor⸗ mittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Adolf-Hitler⸗Ring 13, Zimmer Nr. 145, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht (26) Halle, Saale,
den X22. Mai 1937.
13269
Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: der am WB. Dezember 19534 von der Firma Gründel Möbel⸗ fabrik und Handlung G. m. b. H. in Berlin O 112, Frankfurter Allee W, ausgestellte, von Robert Langner in Eichwalde, Stubenrauchstr. 52, akzep⸗
tierte, am 14. Februar 1935 fällig ge⸗
den Steuerpflichtigen zustehen⸗ W
*
wesene, bei der Antragstellerin zahlbare Wechsel über 149, — RM; 9 am 3. Juni 136 ausgestellte, von der Firma Berliner Konzerthaus (Elou) Hoffmann, Retschlag⸗Weingroßhandlung in Berlin 8, kauerstr. 8, akzeptierte, Aus⸗ stellerunterschrift nicht tragende, am 12. September 1935 fällig ewesene, bei der Akzeptantin zahlbare 2e e, über 1899, — RM; der 4 Yaige Ssthilfe⸗ entschuldungsbrief der Deutschen Ren⸗ tenbank in Berlin Reihe F ere über 200. — RM; der 45 “ige Ost⸗ hilfeentschuldungsbrief der Deutschen Rentenhank in Berlin Reihe E Rr. 24 2068 über 500, — RM; die rz igen Ligu. Goldpfandbriefzertifikate der Berliner Hypothekenbank Nr. 63 M256 über je 10. — GM. ( 65. Gen. III. 3. 36) Berlin, den 2. Mai 1937. Das Amtsgericht Berlin.
13267 Durch Ausschlußurteil vom 20. Mat 1937 ist der am 16. Oktober 14858 zu Nie⸗ wisch geborene Fritz (Friedrich) Galle, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Friedrichs⸗ hagen, für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1890, Mitternacht 128 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Köpenick. Abteilung 3 F. 7/36.
13268 Durch i ,. vom 19. Mat 1937 ist die am 5. August 1860 in Flem⸗ mingen geborene Anna Emilie Fuchs geborene Sieber, zuletzt wohnhaft in Baltimore — U. S. A. — für tot er⸗ klärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1920 festgestellt. Naumburg (Saale), 19. Mai 1937. Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
13271] Ladung.
Dr. phil. Johannes Paetow, Ham- burg, klagt gegen seine Ehefrau Mar⸗ garethe Paetom geb. Sponholtz, unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. -Verhandlungs⸗ termin: 20. Juli 1937, 9 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 8.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
13273) Oeffentliche Zuftellung.
Die Frau Martha Kubitz geb. Neu in Warbende, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Coste in Stargard, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Max Albert Hermann Kubitz, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗— scheidung. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard. Adolf⸗ Hitler⸗Platz 6. J. Stockwerk, Zimmer Nr. 105, auf den 12. August 1937, 114, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll-⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Stargard, den 19. Mai 1937.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 13270] Oeffentliche Zustellung.
Die Hamburger Bank von 1926, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk ter Haftpflicht in Hamburg, Brands twiete 2 / 4, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Dr. Raeke und Schlüter in Hamburg, klagt gegen den Bücherrevisor Hans Henry Timin, früher in Altona— Eidelstedt, wegen Grundschuldforderung mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, die Zwangsvoll streckung wegen der im Grundbuch von Eidelstedt (Stadtkreis Altona) Band VI Blatt N7 Abteilung Ill Nr. 7 für die Klägerin eingetragenen Grundschuld in Höhe von 20600 RM nebst 6 Zinsen seit dem 1. September 1935 und wegen der Kosten des Rechtsstreits zu dulden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts in Hamburg, Abteilung Altona, auf den 22. Juli 1937, vorm. 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge—⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll-⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Altona, den 2. Mai 1937.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.