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11 von 2. a. 037. &. 2
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Neichs und Eta aisamneiger Nr. ; . 21 henn, daß die Tati keit nur für einen Unterm . ler neben der Konzertvermittlun S 1 Absatz 1 Ziffer 1 genannt K I. ö 2 . Ranst altungen ohne Orchester . nur . einen irn, , e. Gruppe auch die Konzertunternehmung und die 2 Zuschüsse zu . . von ihnen unistän nach J . n. Sal 9. h. Calen dis nl a regelmäßig zusammen tätigen. Kultur hae der) gegen besorgung C3 i und 22) oder ihn sanstiges Jenterb? fang eigenen Veranstaltungen, oder Ent . esondere zu Annahme oder ö müssen, da . für die t 1. In einer, en,, . eine feste Vergütung ausgeübt wird. ebe sbend wöll, gegebenenfalls welches und an welchem spiele anzunehmen. gelte für Probe⸗ Ber asfung von Kulturschaffenden bei mages des Auftraggebers zulässig. J Has bent eich zugelessenen. Ct RM 50. — (9) Unter den Begriff der gewerbsmäßigen nzertver⸗ Ort. 38) Abma k . oder andere Vor⸗ . der Eintrittskarten dem kö . 2 äber ittleren Sälen. d. h. Sälen mit mittiung im Sinne von alba g und s fällt fer Ve. III. Geschäfts führung. sind nichtig. 6. fordern der fer versprechen lassen. eden, ch kasen, di ren, em , 6. mehr als 500 1400 polizeilich zuge⸗ mittlungstätigkeit auf Grund von Verträgen, dem Ver⸗ 1 = wiche Betätigun ufsich⸗ solche (z. B. durch den Auf lassenen Sitzplätzen.. C3 mit RM 96— mittler gegenüber dem Kulturscha enden untern ehn ihn⸗ 8 8 . . Der Konzertvermittl 5 ; 2 , 9a er Konzertvermittler außerhalb käuflich“ deutlich . werd r,, 3. In großen Sälen, d. ö 86 mit liche sveranstalterähnliche) . einräumer mn aß 3 ,,, ist e gg . Geschäfts betrieb r ne , für . gesamten n,, Konzert⸗ . Freikarten dürfen nur mit e, li 5 . ,, RM li. — 7. , n, Fe, ö ; . namen mit der Be . K . , . u führen. Er , . . § 20 e en, kö er * K . irtschaftliche a ; — ö ö 9. ; abgesandte 3 ; ; . e . ö or * ] a,,, , ,,, J,, lil enge ech tigung nac. — Konzertdirektion in deutlich lesba rern Scheist ani Han. n,, . eine Abschrift (Abdruch zien er Konzertvermittler darf vorb i Die nicht ve her verlangt wird, zu belegen. de! Eh o? mit Sr werden kann l ö. und am . . den . anzu⸗ hornet 10 eh neh, empfangenen Geschäftsbriefe an zen 9. . S5 21 und 22 . . suchern abgeg . die von den Be— ; ringen sowie auf allen Geschäftsvordrucken, An eigen i ewahren. andere Gewerbe als die i 56 mittlun ĩ nitte si ag⸗ . , Werbe n, ore nigen fern 3 1 anz . . ö.. , . . w de, nn n ne ö ö ; ͤ . e ; J ö äsi⸗ . Besti (1) Außer zur Führung von Handels- oder Geschäfts— Die , . oder sich ö erer Steuerbehörde abes fe , Bestimmungen der ; eginn eines, solchen Gewerhes 8 23
Orchester oder Chor od. chester sowie Tanzdarbietungen 1. In kleineren Sälen RM ioo. —= ] II. Die Erteilung und, der Widerruf der Erlaubnis zur 3 . Konzertvermittlung. 2 zu verwenden. Haben . . oder se . Konzert⸗ . ; vermittler zu einer gemeinsam etriebenen Konzertagentu üchern G6 16) or 8 sn. . . ö . ö 96 geh ch irt ,,, verpflichtet, ein schriftlich nachzüsuchen. Sie? kann sederzei erb e , de ble fugelahsenen be, Umlage LJ, nach lm . . Abschluß⸗ werden. Die Erteilung und der lber! ie widerrufen Der Präsident der Reichsanst genden Muster zu führen. erfolgt im Benehmen mit dem . 5. e nr 26 ,, . e ,, . dern 33 ik⸗ 6 atteten Tätigkeit nach Anhörur den 8 und 22 ig des Präsidenten der
h aer (Ver⸗ v) ob der Antragste
chungen, die gegen Absatz 1 und 2 verstoßen,
2. In mittleren und großen Sälen RM 120. — gewerbsmäßigen
. kö mit mehr als 200 000 Ein⸗ , 82 ohnern⸗ j i be eines Konzertver⸗ ; t I.. Die Erlaubnis, das Gewer racht zu werden. And . ö. . Eil . 9. 2. . 9 mittlers zu betreiben, wird nur erteilt, wenn gewerbsmäßigen Konzertvermittler dürfen die Bezeichnung Das Buch muß dauerhaft gebund . — 1 polis zug . 1. ein Bedürfnis vorliegt, Konzertagentur)“ oder Konzertdirektion, nicht führen. Seitenzahlen versehe en, mit fortlaufenden kammer. laffenen Sitzplätzen. S I RM 45, ; llers dargetan ist und n ; 66 sehen und zum Durchschreib ; * 2. In Sälen mit mehr als 400 bis 800 . 2. die Zuverlässigkeit des Antragstellers dargetan, st un (EE) Der Konzertvermittler darf eine Werbung für seinen sein es muß vor der Ingebrauch reiben eingerichtet 5 21 eichs musikkammer unterf , Polizeilich zugelassenen Sitzbläzen RM 60, — 5. der Antragsteller die erforderliche Eignung besitzt. Gewerbebetrieb nur im Rahmen der gesetzlichen lische in dessen Bezirk der w ,,, (1) Der Konzertvermi mäßige Durchführung der . J 3. In? Sälen mit mehr als S0d bis (2) Die Erlaubnis lann kö. k . . vornehmen. Wahrheitswidrige sowie alle marktschreierischen hat, unter Beglaubigung der 5 e Geschäftssitz der im 51 . i ler . Konzerte und Vorträge onzertvermittlung notwendig ist. k zugelassenen Sitz⸗ . 6, i n e, ,, einz Angaben find dabei verboten. , ; ö Eintragungen in dem Fach ö an BVagnis veranstalten , auf, eigenes V. Besondere Vorschriften für Künstlersekretäre 4. In: Sälen mit niehr als 1300 poli⸗ G3) Juristischen Personen wird 'die Erlaubnis nicht §59 , J. a n oder Tintenstift . fe r err der sich in die ser Weile e , 5 24 . zeilich zugelassenen Sitzplätzen.. RM loo, — erteilt. . Wollen zwei oder mehr Konzertvermittler sich zu einer zenommen noch 6 3 uch dürfen weder Rasuren vor⸗ nehmen Erne, die seine Vermittlungstätigleit in ö (GID Künstlersekretäre der im 5 1 Abs ⸗ ltungen mät Sinfonie⸗ 83 gemeinsam betriebenen Konzertagentur zusammenschlie ßen zahlenübermalungen ö 4 kö gemacht werden; noch bei . . Mitwirkung bei seinen Veranstaltungen id gewerbsmäßige Konzertvermittler satz bezeichneten Art mit Orche⸗ () Die Erlaubnis berechtigt nur denjenigen zur gewerbs⸗ ihr Gewerbe in gemeinsamen Geschäftsräumen ausüben, don dem Vermittler unter ö thaft; Durchstreichungen sind sprüchnahme sei eranstaltungen Mitwirkende zur Inan— ie Vorschriften über dier Turchfuhr ; 3. sie gelten daher Sie ist nicht gemeinsame Fernsprechan chlüsse und Briefbogen benutzei bescheinigen. Das Buch darf zinzusetung seines Namens zu anhalten. Er H verpflichten fe. Konzertbernlittlung ohne . gewerbsmäßigen nzeigen veröffentlichen oder sonst in ichtet werden. eder ganz noch zum Teil ver⸗ dafür annehm , . oder andere Vorteile ö. , 34 als Künstlersekretär ö 3 oder sich verspre e Erlaubnis des äsi , den will, der ,,, e ) , daß er nur für einen
n Konzertvermittlung, . sie . ist. . ; n ö r und gilt nur in den renzen, in denen sie oder gemeinsame irgendeiner Art gemeinsam tätig werden, so bedürfen sie 2 Di ö 9 9 s 9 . sen (2) Die Abschlüsse von Vermittlungen und die Zahlung angenommen od k. g n oder zur Mitwirkung zugelassen werden. Unternehmer Veranstalter) oder nur für einen Kul ten ultur⸗
. ö . S0 polizeilich zuge⸗ vn do übertragba assenen Sitzplätzen. 909. — erteilt ist
2. Flleng öh ere Galen. n s, (2) Für die Errichtung und den Betrieb von Zweig- oder hierzu der börhèrigen Zustimmung des Präsidenten de ber Gebü .
; ; k ; . ; , . der Gebühren sin .
1. in Gemeinden mit mehr als So 000 bis 200 000 a . bedarf es einer besonderen Erlaubnis, s sei erh an fe i. Die tine nung kann jederzeit, ins be sonden 4 , kill h r . im Laufe des Tages, () Die von dem Konzertvenn! n wer sc. .
denn, baß die Errichtung und der Betrieb bestimmter Zweig⸗ dann wiberrufen werden, wenn einer der ouzertvermittle bei laufender R gen, Zahlungen eingehen oder staltung verpfli zertvermittler für seine Veran⸗ haffenden (eine Gruppe vo mäß 11
. dem Konzertvermittler edieiltén aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossen wird. belastet . ö . . das Ronto des Auftraggebers da . ö ,, können verlangen, Kulturschaffenden) gegen 3 6 ö tätigen
8 10 der der Belastungen V n . der Eingänge finden der , . Wochen vor dem Statt⸗ n . 3 Satz 2. Bei der , 9 .
. ender Nummer vollständig taltung eine Konzertreife zum . die Veran⸗ ö . den an ragste ll tatig .
. die einen fest ie genauen Anstellungsbedingunge nu ilen.
gungen mitzuteilen.
Einwohnern: A. Für Veranstaltungen ohne Orchester oder Nebenstellen in der 1. In Sälen bis zu 400 polizeilich zuge⸗ Erlaubnis bereits zugelassen ist. 2 Flle ee ieh gr ais ig bis zos . k () Die Beschästigung von Hilsshersonn Keinschi ä iber ch ragen, ge üben giz für die Fu. Kn , Polizeilich zugelassenen Sitzplätzen. RM 45, — () Wollen zwei oder mehr Personen das Gewerbe eines von Jamilienangehbrigem ist nur mit vorheriger Zustim J Abschlußbuches 58 31 Absatz 2. . Füh⸗ r , r , umfaßt und während dieser Zeit im z. In. Sälen mit mehr als Mh hie ted Konzertvermittlers gemeinsam pelreiben, so bedarf jede mung des Präsidenten desjenigen Landesgrbeilsamtes zu I, Abfchlußbücher, die nicht mehr benutzt werd steht P . estens sechs Konzerte in einem Monat vor⸗ 9) polizeilich zugelassenen Sin den Rm S0. — Person der Erlaubnis, . . lässig, das nach 8 30 die Aufsicht führt. Die Zustimmumn nd unter Angabe des Tages abzuschließen, dem , dem Kon . ie Hinterlegung nur im Einverständnis mit fältem festen Anstellungsverhältnis k . . i. ö. , RM 80 (2) Will jemand sich lediglich geschäftlich an dem Ber lan jederzeit, insbesondere dann widerrufen werden, wem sständigen Arbeitsamt zür . des Abschl . zertvermittler verlangt werden. stehen. Der Anstellun ed ert z nis gegen, feste, Vergütung zeilich zugelassenen Sitzplätzen — trieb? einer Konzertagentur (als 'sellschaster, Teilhaber die Hilssperson, aus der Reichs musitkammer ausgeschlosse . und sodann 16 Jahre ö h f . 8 22 und die Vergütung nach Art en f min, dn, eteiligen, so bedarf er hierzu der Erlaubnis des Prãsi⸗ e Hilfspersonen müssen die für ihren Beruf nn un, weitere Eintragungen nicht . . (I) Der Konzertvermittler darf die V . SG). Außer der festen k ö igkeit und Eignung besitzen. Sie müssen . dell . der Gewerbebetrieb des Ronzertvermittlers . 3 irg, der im §1 Abfeh t n 1 ö. . ö keinerlei Vergütungen K t en Art für Rechnung ei 4 de⸗- re keine Provision von der Vergü J n, . , 33 ,. . anderen ausführen ö Ki . . 3 . Ü ö n. Die Erstattung barer Ausla 993 Auslagen (5 26
B. 6 Veranstaltungen mit Sinfonie⸗ J usw.) b rchester oder Chor oder Ehor mit denten der Reichsanstalt. 855 ttler in einem festen Anstellungsver stehen. 518 (E) Die Konzertbesorgun ;
g darf jedoch nur unter folgen- Absatz 2, 8 29) wird hierdurch ni n . , nicht berührt.
8§ 25
Srchester sowie Tanzdarbietungen 1. In len, rep e volitellih Die Erlaubnis kann jeder eit widerrufen werden, wenn h , , . R 9 ö. sich nach ihrer err gie ehen, ergeben, die bei ihrem tellvert (1) Der Konzertvermittler darf für den Ab ö. j Bekanntsein die nn, au g gbr ter J r n e rn, nach dem anliegenden och ß 66 den Bedingungen erfolgen: ie Erteilung atz 1) ni llassus hn, , Anlage 2, verwenden und muß si ⸗ 1. Der K ö ; äßig ausfüllen. Er ist v ̃ d muß sie ordnungs⸗ .Der Konzertbesorger darf weder sei ö K ö. ( W rr bei jedem von ihm ver⸗ zur Inanspruchnahme seiner . (I. Der Künstlersekretär darf für höchstens fünf Künstle chrift des K zu noch Kulturschaffende, die seine d n lig, ö. ö diese müssen verschiedenen ge , inf ö ; n⸗ ine Gruppe von Künstlern gilt dabei als ei ,,, e s ein Künstler.
2. In größeren Sälen lv. in Gemeinden his zu 50 000 Einwohnern: bie Voraussetzungen für insbesondere widerrufen werden, g je , r, rtigen und diese mindestens 1 Jahr aufzubewahren. spruch nehmen wollen, zur Uebertra ; ung ner Ge⸗ E) Der Künstlersekretär darf für andere Kulturschaffende
A. Für Veranstaltungen ohne Orchester ; ; 1. In Sälen bis zu Zb polizeilich ne, nn,. ö zugelgssenen Sitzplätzen ,, onzer .
a) vorsã . oder fahrlässig
w
B. Für Veran sta rchester oder Choroder Cho ster so wie Tanzdarbietungen mãßige
(2) Der Konzertvermittler ins . — zert ittler, der als Künstlersekretär täti ist, muß mit den Kulturschaffenden, für 1. ere e a stan
(2) Soweit Tariford z fordnungzn bestehen z 3; des Gesetzes 2 Hen en , . oder anhalten. als diejenigen, von d
ö esorger hat di r nrg ; gen, von denen er j ; 35
; ö (3 Findet unter den 6 ien fer ger,
. 36. ö rung der gewerbsmäßigen — — g der g 83 §5 11 r Ordnung der nationalen Arbeit vom 290. Januar 1934
2. le Clien mc echt als zog. bis so itzlich od. ö 3 r eig igen . et nls gengos . k h 9 37 . ö der den Weisungen
In Sälen mit mehr als onzertvermittlung gelten, oder. ; ö ; .
polizeilich zugelassenen Sitzplätzen RM 60 — — e denten der Rei zanslalt nis kommt, Rö Die Gels rn, . ,,,, er if der Konzertvermittler in die Verträge das ord aki J . ; . . Reichs musitt ener ande ven] Räumen n nen eine Gastwirlschaft oder andere lturschaffenden rträge zuungunsten der rdnungsmäßige Zustandek . B. ZJür Verangaltungen mit Sinfonie⸗ b) aus der d eichs musi ann, . . , offt erbe, Hessen Bekeieb em Kyonzertvernntt ler , , ,n Bedingungen ö. an nn, en. abweichen⸗ staltung, eHnfördert, als ee n mn fin J . Künstlern ein Wechsel statt oder erfah die B ber Er 1664 Waazellammer der öichskultärk mmi ge wn mn, ist 68 1722. bieten . d, nicht in Ber binn en. Bestehen Richtlinien fü ebers zu leisten. ö äftigungsverhältni 1 r erfahren die Be⸗ ode , anderem Grunde als unzur. 8. ben w n, ,, Malt von Betriebsordnun ; tien für den * ers än enn, . gsverhältnisse des Künstlersekretärs sonst ei d, d, äche beiricbes otgh dessen, Herlegung ] hat den Ken nungen und Einzelarbeitsverträgen . Der Konzerkbesorger da i ö änderung, so hat er das unverzügli n, ,, unverzuglich dem Krhsidenten der Reichs nstalt an guze n ö ö . daß gen e, ,,. n n, . er e e e r . 1 dem Eintritt . 26. 3 . 1 e Kulturschaffenden bei im Benehmen mit dem Präsidenten de i i m, , m,, l ĩ r Reichsmusik⸗ anstalt anzuzeigen.
vchester 0 h. Erlaubnis wahrend eines Zeit⸗ 4 Thschluß von Einzelarbei ü ; sn, . 23 § 12 Einzelarbeitsverträgen diese Richtlinien be— k Gebührenordnung festgesetzt ö en. Für die . von Kultur e. VI. Gebühren. t § 26
groß ö. 6 von ber erteirten w 82 . raumes von , 6 a, . ,, hn j . 166 ʒ t oder während eines solchen Bei raumes Ver⸗ — ; ö. ; Krit Hen, Ein Abdruck dieser Gebührenordnung ist in den Geschäfts⸗ mach ; Kräzangẽè vornimmt, da (*) Der Konzertvermittler ist verpflichtet, die Vorschris 6) Der K , räumen des Konzertvermittlers am Eingang an einer in das e e n . f. . ö. S 64 des . . ee de n el ld , bon ihm. . . zu achten, daß für e eiche , Auge fallenden Stelle auszuhängen. lubung des Gewerbes gleichkommt. ,,, . h. ir i hene 63 u riebenen Steuern entrichtet werden. kJ 6. J (1) Eine Gebühr darf nur erhoben werd . J. 83. . 698 6 . Insbesondere darf der Konzertvermittler dem ihn in Anspr 8 10 Bebühr von 5 3 der . . 3. eine gen infolge der Tätigkeit des Vermittlers . ö . u, Hebihrenordnnng tritt am]. Juli 1937 in Kraft. (i) Der Präsident der Reichs anstalt erteilt unde wider- nehmenden Kulturschg fenden etwa ihm bekanntgeword Dem Konzertvermittler ist unt ; dem vermittelten Orchester insgesamt , , ö sind j Soweit neben der, Gebühr bare Rug lagen zu erstatten Berlin, den 28. Mai 1937. ruft die Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Präsidenten Tatsachen nicht verschweigen, die die Zuverläsfigteit a andere Arbeitsvermittlung 6 9 . steht; Dirigenten und Kapellmeifter gelten als 5 nach . . schriftliche Abrechnung mit dem Auftraggeber Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung der Reichsmusikkammer. . . ö Unternehmung Veranstaltung), für die die Vermittlung zu betreiben, ie Konzertvermittlung wenn sie für ihre Leistungen eine ö ö en, zuweisen. 9 (2) Wird die Erlaubnis erteilt, so wird darüber vom ö. soll, 6 ie , a . , , 2 b in Konzerten oder Vorträgen der im § 1 Abs z k e Vergütung . 827 laltung des Kulturschaffendenz die zieser durch Ziffer 1 bezeichnete fie. ᷓ atz 1 . Neben den Gebühren dürfen Vergüt ; er Konzertvermittler ist berechtigt, für di abträglich sein könne) ,, , darzubieten. Art weder vom kö noch ö . . eines Vertrages (z 36 Abfatz . gieße ö. gen, Varietés, Zirkusse, Sing⸗ Teilnehmern an der Veranstaltung erhoben . , ö zu erheben, die dem 6 . . en Kulturschaffenden vertraglich zusteht ⸗ w.
und Arbeitslosenversicherung. ꝛ t Präsidenten der Reichsanstalt eine Üürkunde ausgestellt (Er- anf . . den Erlaubnis⸗ Konzertvermittler , 69 . . n . 2 Vor der Vermittlung Min erjähriger hat sich spiel⸗ und Tanzunt ö sittlich 6 n, iternehmungen oder ähnliche gewerbs— Die Erstattung barer Ausl ᷓ ? nichtgewerbsmäßige. Unternehmun eforder r Auslagen darf nur insoweit 2) Für di i ines gen gefordert werden, als sie auf Verlan (2) Für die Vermittlung eines Kulturschaffenden vo . gen und nach Inland nach dem Ausla e, dl ee, , sland oder vom Ausland nach dem
) 19n 5
R laubnisschein). Der Konzertvermittler muß ; bewahren und zur Vorlegung jederzeit
Vorschriften , auf i ü ß alten. über die Durchführung der gewerbsmäßigen Konzert⸗ . Die Entscheidungen des , , der Reichs- gesundheitlich einwandfreie Bes r .
vermittlung. anstalt über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis und zu unterrichten. Minderjährigen die die zum Vertt lich zu ellen, de nter ꝛ Vom 28. Mai 1937. über den Widerruf der Erlaubnis sind endgültig. 2 , i, n e. ir lr, e r, ö. zu gewähren her k 6 r, ,. . z ni nachweise 6 ; t i w einer ! agen sin ĩ i5is ] pe ö r . den 3 der Verordnung zur Durchführung 587 ö 3 gewährt werden. Vor der Vermittlung von Mitglich . u treten, die die mit dem , n , hoh Abrechnung G) Auslagen (3. B. Reisekosten⸗ oder Gepäckvergü ) e esetzes über Ar eitsvermittlung, Berufsberatung und Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist 6 iner Gruppe von lh rf hafen ist 6 die Zu ton zertfherniler ö. 6 r erufspflichten als ; , n, für Inserate und Plakate stehen 233 ö ebe vom . ,
ih e , ,,, . ö i e . em Konzertbesorger zu i ĩ et werden, gelten nicht als Vergü inn S x Fachschulen, die Personen für einen späteren Kultur⸗ 3 if 5) 1 ö ö . be [ g de g k
i ü z ie i 6 2 sonstige Vorteile, die dem Konzertbesorger aus vom hee e n,, , — nicht
Lehrstellenvermittlung vom 26. Noͤbember 1935 (Reichs⸗ an den Präsidenten der Reichsanstalt zu richten. Er mu Ingaben enthalten: z ; § 15 3 ,, zu betreiben oder sich an ihrem Be⸗ zu beteiligen, Anlaß der Geschäftsbesorgung zufallen, sind dem §5 28
gesetzbl. 1 S. 1361) bestimme ich folgendes: folgende ; 6 a) Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort und . . J. Begriff der . Konzertver mittlung. ) Wöhnoct des i tele, n ö. . ⸗. 6 an , er r r rar enn, 9 geen hl re geln, eesschtc ke 4 p) berufliche Vorbildung un usbildung des Antrag Ausweise und, sonstiges egenstände, die au 3 „die ausschließlich oder vorwiegen uftraggeber in voller Hö ͤ Konzertvermittler (Konzertagent) stellers, . Konzertoermittlung in seinen Besitz n, sind, gehn 5 3 von Konzerten oder ö ö. Der Koͤnzertbesorger . en rn gr nf b () Die Gebü k ist, we kulturschaffende Menschen e) ob der Antragsteller bereits früher ; Willen des Eigentümers nicht zurück ehalten, 3. esor . . als Eigentum zu besitzen oder sich an vor der Uebernahme der Geschaftsbesor egg. . zwar mit Abl ; 6. nach 8 27 wird nachträglich fällig, und 1. Vertrages . die ö. , . an, gen habt h i nn , i n ren ein Zurückbehaltungs- oder Pf . . sokher e gumlschteiren die nicht sein 3ifer 3 zur Anwendung Hel ne n reel . , r, d eg ental Konzerten, Vokal⸗ und von welcher e ö —— . iligen, und einen ausführli enam! h ; ciftli ; e, , e , , den Beteiligten r oder . Vorträgen d) ob und von we 4 14 ; Musikzeitschristen herauszugeben oder zu verlegen od Der ir en ge J i un, . . n , . . staltungen), bei denen ein rüher eine Entse 9. lj (ih Der Konzertvermittlez darf Rhin Rulturschaff in ie, . ö . dern 5 J 8. . ö re,, den e, 8 Kunst oder Wissenschaft Über die Entschädigung der genen oder Unternehmern Beranstaltern) Abmachungen 1g . oder Druckschriften zu beteiligen, die sich 6. Der Konzertbesorger kann bei Abschluß des Vertrages ürfen nicht ö. . k bermittler vom 25. März los Kieichsge Ebl. Art, durch die der Kulturschafsende oder Unternehmer win de 66 des öffentlichen Musiklebens diasß! die Vorauszahlung der vollen Miete für die n. 2) Bei . ̃ Gel ; r erhalten hat und in welcher Söhe, anftalter) verpflichtet ober. airgehalten ahi 69. . fahl enen Ankündigungen oder Besprechungen lichtet in der die Veranftaltung, stattinden soll und Konzer twẽrmittler gesenrre. 2 , . weist un e) Sitz der Konzertagentur, . 3 teren Fällen ausschließlich seiner Vermittlung zu ben mittl ame finden, die die Tätigkeit des Konzertver⸗ der Besorgungsgebühr fordern; bei Werbungsbeg! Gebühren nach . 1er n. (Veransta Ih den Zweig der Konzertvermittlung, in dem der An⸗ Ullleinvertretung) nur mit vorheriger Zustimmung 3 5. ein von ihm betriebenes Unternehmen oder setwa 4 Wochen vor der Beranstaltung hat 6e 6 Zahlung der 3 1 . 8, , age ller tatig werden will, j Frastwenten. der Reichsanstalt treffen. Die Erteilung e ; eistungen eines Kulturschaffenden zum Gegen— traggeber dem Konzertbesorger auf Verl ö J. Absatz 1 nf ec , , ger. den Fälligkeitsterminen nackt Listen über v g) bas Gebiet, innerhalb dessen⸗ die Konzertvermittlung Ablehnung der Zustimmung erfolgt im Benehmen mi Enn haben; die Herausgabe eigener Dru df ift 1 Rest der im Kostenanschlag (Ziffer 5) n ö ; JJ . Konzerten und betrieben, insbesondere, ob sie auch von und nach dem Präfidenten der . Abmachungen . e , nn, , . Unkosten zu zahlen. Muß der ener , r, ĩ Stellenlisten) Auslande ausgeübt werden soll, ll Art, die ohne Zustimniung des Prässdenten der Reichs d 29 igungen abgedruckt sind, wird von dem Verbot ursprünglich sn dem Vertkage vorgesehene . Neben den Gebühren dürfen Vergütungen and J) ob und gegebenenfalls we Zweig. oder Nebenstellen getroffen werden, sind nichtig; sich w . auf Verlangen des Auftraggebers erweitern, so w , , Ear, de,, neg. der Konzertagentur betrieben werden sollen, &) Absatz 1 gilt sowohl für Abmachungen, bei den in 49 er öffentlichen Kritik von Veranstaltungen der er die besotderen Unkosten hierfür im voraus an— nur inseweit gefordert werder, als fe n, e. ee ieder ) welche eigenen oder fremden Geldmittel dem Antrag gonzertvermittler einem Kulturschaffenden die Vermis ö Absatz 1 Ziffer J genannten Art zu beteiligen , . Das gleiche gilt, wenn auf erlangen 28 . schaffender und vorhandenen fensmöglichkeiten in steller zun Betrieb der Konzertagentur zur Verfügung zu einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen zu nreib Personen, die unbefugt Konzertvermittlun 364 trage ere der in deni Bertha e . . , ihn. dcr f he, fler, 1. kö ö ist in leder, ng ge ährlelsten, ae aich fir seln 6 . oder mit ausländischen , gesehene Rahmen der Veranstaltung irgendeine 8 ch 5 e W fh erscheinenden Druckschristen. k., ob an mand geschäfflich beteiligt machungen, bei denen ber Konzer we mittem che n, . e rn, zöetannt sind oder deren linz weiterung erfährt. ; . welcher Weise und mit die Vermittlung des Kulturschaffenden nicht übernimm * , Umständen nach angenommen werden Der Konzertbesorger kann von den Vertrag? 318 . . m Präsidenten der Reichsanstalt oder e,. Nichtleistuug der vorgenannten Zahlungen erst VII. Aufficht. nten der Heichsmustltammer aS unzu— zurücktreten, wenn er den Künstler schriftlich gemahnt 8 30 3 und dabei eine angemessene Frist zur Zahlung D Der K . 8 8 — Der Konzertvermittler untersteht der Aufsicht des
(2) Gewerbsmäßiger Konzertvermittler Konzertagent) ist, urschaffende Menschen einem we . * , ö 6 D Konzerlvermittler darf eine Vermittlung verlässig bezeich er — sig bezeichnet werden, in Verbi b rbindung zu treten, gefetzt hat. . Prüäfidenten desjenigen Landesarbeitsamts, in dessen Bezirk
als notwendig hinreichend nachgewiesen sind. Die tragen.
Konzertvermittler über die beru 1 . r affenheit des Arbeitsplu zu betreiben, si ! ; ö sich an solchen Unternehmungen geschäft⸗ ereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet j ; endet und Inland darf die Gebühr nach Absatz 1 höchstens 15 * be⸗
8
schriften heraus ö nerbleten Kultur⸗
ist auch, wer gewerbsmäßig kult e, , n ner er n, Schaffen in ö geb m stgererg, der Ange onzerten, Vokalkonzerten, Ge angsvorträgen oder an eren en Ste ters, 24 1 ; j Ve ; Vortragen ö von Tanzberanstallungen, bei denen Ilten um Hilfe personen dez Antrag, leit K w,, , ö. träge der im 8 1 Absatz 1 Ziffer 1 bezeichneten 7 * ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, stellers (einsch mitarbe tenden Familien machen, . ö. * ch den) hin hnun (Ke solher u vermitteln oder Gelegenheit zum Abschluß Der Konzertbesorger muß den Auftraggeber auf Ber- er sei 2 n Gen ell obne selbst gegenüber dem Iligemwiesenen angehdrigen; name Arbeitsbedin gungen, guf seine des Ku ur eff haft beß . r] e . nachzuweisen, in denen Unternehmer langen jederzeit über den Stand der r, seünen Geschüftzf tz hat. sawie der Uederwachungsstele de nternehmer Veranstalter) zu sein. m) den in den letzten drei Jahren vor de] Anttagste lung belorgnng) oder eine ́sonstiße del . Le soltin Ger . alter) die dem Kulturschaffenden versprochene unterrichten und ihm spätestens 10 Tan . * wer dämmäßigen Ardeitzvermittlung bei der ga n, 2 (G) Unter den Begriss der gewerbsmäßigen Konzertver⸗ erzielten Umag des ln ee äh el de ,,, . teilzunehm ehe ung von vornherein durch bestimmte Abzüge Stattfinden der Vexanstaltung unter n d . erchäan tal ar Berlin. Der Prästdent des — mittltng! ne inne von Übsatz . und s fällt eine Bermätt. hach. den Finze eng ehe, nem, e Unt egsbelier Konze m ien, 8. . neh, nnn in, n, . 16 kürzen, 29 , e,, ,. . . der ee, lungstäligteit auch daun, wenn sie quf Grund von Dienst. bereits früher die Er aubnis zur Konzertvermittlung 6) Dem Ren zer germ tn er . st kn e, ziehn nternehmern (Veranstaltern) in geschäftliche Be⸗ Die Ausgabe von Eintrittskarten für die . der Wr zgrtermüirtlezs zuftändege Arbeitsantt ee = . verfrägen (3. B. als Künstlersekretär) ausgeübt wird, es sei hatte, zur unentgeltlichen Mitwirkung bei Veran e, ngen zu treten, von denen sie ö oder den rein n , dem Kassenpreis . Kon leere mr. Kia s denten der Re che nr furt mmer 1 Rauf Deu d ene, mn dcn , e. kettler auf Grund des Keichatukturtam merge fe ge Auf zustehende Aufsichtsbefugnis bleibt under 1 * fug e unberührt.