1937 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jun 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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1937. S. 2

Meißen ist erlel=

dem Meißevende Menge wird durch zwei geteilt und ergibt den halb⸗

auf Schaffelle, die in einem Betriebe entwollt worden sind. * Zur Weiterverarbeitung der Blößen ist eine Einkaufs⸗—

diejenigen Mengen, die im eigenen Betriebe

s 15 Abs. 3 Satz 3.

Kalhiedsbetrages erhöht. Die sich hiernach jeweils er⸗

jährlichen Normalbedarf. (3) Als verarbeitet im Sinne des 21 2 gelten nur oweit be⸗ oder verarbeitet worden sind, daß ihre Zugehörigkeit zu Nr. 153 des deutschen Zolltarifs aufgehoben war. Die Herstellung von sog. Beizblößen, die ohne Konservierung (Pickeln) an Zurichter abgegeben werden, gilt jedoch als Verarbeitung. Soweit Häute vorher geteilt und Teile von ihnen wieder aus dem Betriebe entfernt worden sind, sind letztere bei der Feststellung der Verarbeitungsmenge nicht zu berücksichtigen (z. B. Abfälle, Kalkspalte usw.. ; ( Der Normalbedarf wird gesondert festgestellt für folgende Gruppen: Ai Kalbfelle (einschl. Mastkalbfelle), Ae Rindhäute (übrige Zahmhaäͤute⸗- und Felle, einschl. Fressey, B Wildhäute, C Kipse, D Sonstige Felle und Häute (Schweinshäute, Hunde⸗ felle, Büffelhäute und andere in A bis C und E bis G nicht enthaltene. Felle und Häute), E Roßhäute, zu A bis. E: ausgedrückt in kg Salzgewicht. F Schaf-, Ziegenfelle (einschl. Samm-, Zickel⸗, Hirsch⸗, Reh⸗ und Renntierfelle), 6 J (einschl. Fischhäute und Seehunde⸗ elle), . zu F und G: ausgedrückt in Stück. Für die Eingliederung in die vorgenannten Gruppen ist die Einteilung des den Verarbeitern übersandten „Frage⸗ bogens für die ledererzeugende Industrie“ vom Mai 1934 maßgebend.

Für die Umrechnung in Salzgewicht gilt folgender Schluͤssel: .

kg Grün⸗ (Frisch) Gewicht (A und Am) O0 kg

Salzgewicht, 1 kg Kalbfelle (9 trocken 2,5 kg Sal zgewicht, 1g Haut und Kips (A4, B und C trocken = 2,25 kg Salzgewicht, 1ñk9 Roßhaut (FE) trocken 24 kg Salzgewicht, 1ẽg Haut und Kips (B und G trockengesalzen 161 kg Salzgewicht.

Die Umrechnung der nach Stückzahl gekauften Roß⸗ a. (EP) erfolgt, wenn das Gewicht nicht feststeht, nach olgendem Schlüssel:

1 Roßhaut 1 Hals 1 Schild

Die auf Einkaufs⸗

** 66 8 9. M 15 ve ved tr , * 1. 3 3 dl de J

uf von Reüen der & hilde, arf nicht höher sein,

1 6 upp

als er dem höchfen Jaähresducchschwäitt aus den Jahren 188

bis 1936 entspricht. ( I). Die Ueberwachungs telle kann den Normalbedarf ab⸗ weichend von der vorstehenden Berechnungsweise festsetzen.

ö 818 . (1) Für jeden Genehmigungszeitraum (6 16 Abs. 2) wird besonders bekanntgemacht, welche Prozentsätze des Normalbedarfs der einzelnen Gruppen der Berechnung der allgemeinen Einkaufsgenehmigung zugrunde zu legen sind. Von der sich danach ergebenden Menge werden Vorgriffe (G 20) sowie Ueberschreitungen der. Einkaufsgenehmigung, die k der Ueberwachungsstelle erfolgt sind, ab⸗ gesetzt.

(2) Die Ueberwachungsstelle kann für einzelne Ver⸗ arbeiter die allgemeine Einkaufsgenehmigung abweichend von der sich aus Absatz 1 ergebenden Höhe festsetzen.

J §19 9

(1) Ueber die Einkaufsgenehmigung erhält jeder Ver⸗ arbeiter einen schriftlichen Bescheid.

C). Die Uebernahme zur Lohnveredlung (Lohngerbung) wird wie ein Kauf behandelt. Die diesbezüglichen Abschlüsse werden daher bei dem Auftragnehmer auf die genehmigten Mengen angerechnet. . ;

S8) Die Abschlüsse, die im Rahmen der Genehmigung getätigt werden, sind soweit es mit den Erfordernissen einer geordneten Betriebsführung vereinbar ist gleich⸗ mäßig über den Genehmigungszeitraum zu verteilen.

(4) Werden auf Grund der Einkaufsgenehmigung ge⸗ kaufte oder zur Lohnveredlung übernommene Felle und Häute wieder verkauft oder 6e eh, ohne daß ihre Eigenschaft als Waren der Zolltarif⸗Nr. 153 (mit Ausnahme von Leimleder) geändert worden ist, so können diese Mengen in den gemäß 5 265 zu erstattenden Betriebs meldungen wieder abgesetzt und in dem gleichen Genehmigungszeitraum, in dem die Absetzung erfolgt ist, nochmals eingekauft oder zur-Lohn⸗ veredlung übernommen werden. Das gleiche gilt für Teile von Fellen und Häuten (J. B. Abfälle von gesalzenen Rinds⸗ . nach der Erouponierung), jedoch nur bei denjenigen Verarbeitern, bei denen eine Absetzung gemäß 5 17 Abs. 3 Satz 3 bei der Feststellung des ze ede, erfolgt ist.

(G6) Die Vorschrift des Absatz 4 findet keine Anwendung.

genehmigung erforderlich mit Ausnahme der Beiz-Blößen

8 20

(I). Jeder Verarbeiter ist berechtigt, nach voller Inan⸗ spruchnahme der für den laufenden Genehmigungszeitraum erteilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung bis zu 10 * der für den vorhergehenden Genehmigungszeitraum erteilten allgemeinen Einkaufsgenehmigung, soweit dieselbe nicht aus⸗ genutzt war, in Anspruch zu nehmen (Rückgriff). Ferner ist es gestattet, die für den laufenden Genehmigungszeitraum ertellte dllgemeine Einkaufsgenehmigung bis zu 10 3 zu überschreiten; die überzogene Menge wird auf den nächsten Genehmigungszeitraum angerechnet (Vorgriff).

(). Rück- und Vorgriffe in größerem Ausmaße sind nur

Neichs⸗ und Eiaatdanzeiger Nr. 128 vom 8. Juli

. * Fee, (1) Vor Beginn eines jeden Genehmigungszeitraumes wird besonders bekanntgemacht, welchen . des

Bescheid gemäß 85 noch nicht erhalten haben, bis zum Erhalt dieses Zech s in jedem Kalendermonat einkaufen oder zur Lohnveredlung in Auftrag nehmen dürfen. Diese Abschlüsse werden auf die Einkaufsgenehmigung angerechnet.

(2) Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Ver⸗ arbeiter, denen durch besonderen 2 der Einkauf von Fellen und Häuten oder die Uebernahme zur Lohnveredlung untersagt worden ist. 82

Die Ueberwachungsstelle kann die allgemeine Einkaufs⸗ genehmigung oder eine Sondergenehmigung unter Auflagen , der Verarbeitung der eingekauften bzw. zur Lohn⸗ veredlung übernommenen Felle und Häute sowie hinsichtlich der Verwertung der aus ihnen hergestellten Waren erteilen.

8 23 (1) Einkaufsgenehmigungen sind nicht übertragbar. () Eine Einkaufsgenehmigung kann widerrufen werden, wenn a) sie auf Grund unrichtiger Angaben oder durch un⸗ lautere Mittel erlangt ist; n b) ein öffentliches Interesse die Aufhebung erfordert; e) die vorgeschriebenen Meldꝛngen nicht ordnungs mäßig erstattet werden. (1) Verarbeiter dürfen inländische Felle und Häute nur von einer Häuteverwertung oder von einem , kaufen. Diejenigen Verarbeiter, deren halbjährlicher ormal⸗

eträgt, dürfen im Rahmen ihrer Einkaufsgenehmigung in— ländische Felle und Häute unmittelbar vom Erzeuger (Ab⸗ schlachter) kaufen, Verarbeiter mit höherem Normalbedarf nur mit Genehmigung der Ueberwachungsstelle.

(E) Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1 gilt auch für Per⸗ sonen oder ginnen die weder Händler ö. Verarbeiter sind und gemäß 5 15 Abs. 1 zu e von der Ueberwachungsstelle die Zuftimmung zum Einkauf von Fellen und Häuten erhalten

haben. § 25

() Jeder Verarbeiter hat bis zum 5. eines jeden Monats

für den vorhergehenden Kalendermonat die Betriebsmeldung unter Benutzung des von der Ueberwachungsstelle vorge⸗ schriebenen Vordrucks ordnungsgemäß zu erstatten. . (E) Ferner sind alle Verarbeiter, Händler, Häutever⸗ wertungen und Sammelstellen, welche Felle und Häute ver⸗ arbeiten, umsetzen oder sonstwie verwenden oder verwerten oder über Vorräte an diesen Waren verfügen, verpflichtet, auf Anforderung der Ueberwachungsstelle die von dieser ver⸗ langten Angaben unter Benutzung der vorgeschriebenen Vor⸗ drucke zu machen und innerhalb der gefetzlen Fristen einzu⸗ gien ; ;

. und 1000 Stück der Gruppen F und & zusammen

perrteblichen Aufzeicht ingen sind o sargfältig ͤ g daß ans ihnen z derzeih die mn den leldungen gemachten Augatbrn nnachgesrift werden können. 8 26 ö

. (I) Die 16 bis 23, 25 finden keine Anwendung auf Verarbeiter, welche im Jahre 1933 höchstens 5000 kg Salz⸗ gewicht der Gruppen A bis E zusammen und außerdem höchstens 1000 Stück der Gruppen F und G zusammen ver⸗ arbeitet haben, solange sie in einem Genehmigungszeitraum nicht mehr als die Hälfte der vorgenannten Mengen ein⸗ kaufen. .

(E) Diese Verarbeiter haben jedoch jeweils eine Woche nach Schluß eines Kalenderviertel jahres die in diesem Vierteljahr getätigten Abschlüsse der Ueberwachungsstelle zu melden. Das gleiche gilt in Abweichung pon 8 25 Absatz 1 für Verarbeiter, deren allgemeine Einkaufsgenehmigung die Hälfte der in Absatz 1 genannten Mengen nicht übersteigt.

G. Sonstiges. §8 27

) Alle Tierkörper von Rindern, Einhufern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Hunden, die in Tierkörperbeseitigungs⸗ anstalten, Abdeckereien oder in Wasenmeistereien unschädlich beseitigt werden, sind abzuhäuten. Die Häute oder Felle sind der Verarbeitung zuzuführen.

(2) Die Abhäutung hat zu unterbleiben bei Tieren, deren Abhäutung veterinärpolizeilich verboten ist ach Fest⸗ stellung von Milzbrand, Rauschbrand, Tollwut, Rotz, Schaf⸗ pocken). Die Abhäutung kann unterbleiben, wenn die Häute wegen schwerer krankhafter Veränderungen voraussichtlich zu Leder nicht verarbeitet werden können. Häute und Felle seuchenkranker und verdächtiger Tiere, deren Abhäutung nicht verboten ist, dürfen nur nach vorschriftsmäßiger Ent⸗ seuchung zur Lederverarbeitung abgegeben werden. Bei den Häuten und Fellen räudekranker und verdächtiger Tiere kann die vorschriftsmäßige Entseuchun unterbleiben, wenn die unmittelbare Anlieferung an eine Gerberei erfolgt.

8 28 . ( ,Das Zerteilen von rohen inländischen Großvieh⸗ häuten (Crouponieren) ist verboten.

(2) Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An⸗ wendung auf Häute, die sich im Eigentum eines Verarbeiters befinden, der den Mittelteil der Haut (Kern, Croupon) selbst verarbeitet.

§5 29

(I). Das Scheren von Schaffellen ist verboten.

(2). Scheren ist jedes Abschneiden oder mechanische Abtrennen der Wolle vom Fell.

8 30 Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. : H. Straf⸗ und Schlußbestimmungen. 5* , , . 2 ** 8 31 wen, d, n n, ö

. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 85 10, 12 bis 15 der Verordnung

13 volllts ü dig zu machen, da;

1 M

sonstiges

491 dn, ,

mit Zustimmung der Ueberwachungsstelle zulässig.

über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichs⸗5 gesetzbl. 1 S. 816). ; .

Normalbedarfs diejenigen Verarbeiter, die einen schriftlichen

bedarf nicht mehr als S000 kg in den Gruppen An bis E

der Deutschen Lufthansa von Stuttg

fahrnn gen sowelt fort? schr . 9 BIlitgstrecke ununterbrochen Tag und Nacht geflogen werden don nte war es im April 1935 möglich, eine Beschkeunigung des Denstes um 24 Stunden l fh

laufbahn ugeke en worden ist, verlangt werden, daß .

. en auch in der

. 2689 .

(I) Die Anordnung tritt am 1. Juli 1937 in Kraft, mij Ausnahme der Bestimmungen der S5 13 und 24 Abs. ! Satz 1, die am 1. September 1937 in Kraft treten.

(') Lieferungen auf Grund von Abschlüssen, die nach den in Absatz 1 genannten Bestimmungen nicht mehr zu— lässig sind, dürfen nach dem 31. August 1937 nur ausgefühn werden, wenn der Abschluß bereits vor der Veröffentlichung dieser Anordnung nachweislich getätigt worden ist.

(3) Gleichzeitig treten außer Kraft:

a) die Anordnung 13 (Einkaufsgenehmigungen) in der Fassung vom 30. ö. 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr, I6 vom 30. Mär

1935 und Nr. 150 vom 1. Juli 1936),

b) die Anordnung 17 (Crouponieren) vom 1. August 193. (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatz= anzeiger Nr. 179 vom 3. August 1935),

c) die Anordnung 22 Scheren von Schaffellen) von 13. März 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗

scher Staatsanzeiger Nr. 62 vom 135. März 1936),

(ch die Anordnung 32 (Abhäutung von Kadavern) vom 39. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 99 vom 3. Mai 1937).

ch In der Anordnung 20 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. SZ vom 10. Januar 1936, Nr. 62 vom 13. März 1936, Nr. 150 vom 1. Juli 1936, Nr. 219 vom 19. September 1936 und Nr. 303 vom 30. De— zember 1936) fallen die 88 2 Abs. 3, 5, 16 und 17 fort.

Berlin, den 7. Juni 1937.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Stein beck.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Chinesische Botschafter Dr. Tien⸗Fong Cheng ist nach Berlin zurückgekehrt a. hat die Leitung der Botschast wieder übernommen.

Vertkehrswesen.

250 Poftflüge über den Südatlantik.

Am 9. Juni führt die Deutsche Lufthansa den 2560. Postflug

über den Südatlantik durch. Die Bedeutung, die diesem Ereignis

zukommt, ergiht sich aus der Tatsache, daß es sich hier nicht um

gelggentliche Einzelflüge, sondern üm planmäßige, zu allen

Jahreszeiten ohne Rücksicht auf Witterungsverhältnisse durch⸗ geführte Flüge handelt.

Als am 3. Februar 1934 das erste planmäßige Postflugzeug

art seine fen, 6

ane ril antrat, betrug die r auf der 11 Gh nm lan

Strzcke nach Burnos Aires 5 Tage. Nachkem die .

7 , 1114 1 1

* 61 . z * ö e pra! ich

t ren. Durch weitere flugtechnische und organisatorische Verbesserungen ist es gelungen, die Flugdauer nunmehr auf Tage bis Rio de Janeiro, 37 Tage bis Buenos

Aires herabzumindern; außerdem hat der Dienst durch Inbetrieb—

nahme der Anschlußstrecke Buenos Santiago de Chile einen wertvollen Ausbau erfahren. Hierdurch ist es möglich, Luftpost⸗ sendungen nach Santiago de Chile in 473 Tagen zu befördern.

Bei Einrichtung der deutschen Luftpost konnte der Dienst nur 14täglich durchgeführt werden, . Juli 1934 war es jedoch ih. einen wöchentlichen Verkehr einzurichten, wobei zeitweise au uftschiffe eingesetzt wurden. Eine weitere Verkehrs ver⸗ dichtung brachte im Fuli 1935 die Verlegung des Abflugtages in Stuttgart von Sonntag auf Donnerstag mit sich, indem die am Sonntag in Paris abgehenden Flüge der französischen Luftver⸗ . esellschaft Air France von diesem Zeitpunkt ab zur Post= beförderung benutzt wurden. Den Postversendern stehen in jeder Woche nunmehr 2 J von Europa nach Süd⸗ amerika und zurück zur Verfügung. 2

Trotz dieser in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführten Verkehrsverdichtungen ist die Postladung für jeden Flug nicht etwa . geworden, sondern seit Beginn des Dienstes um das

iebenfache gestiegen. Die vermehrten Verbindungen haben sich somit als verkehrsfördernd erwiesen. Zum andern veranschaulicht diese Entwicklung, in welchem Maße die Postversender die Pünkt⸗ lichkeit und Zuverlässigkeit der deutschen Luftpost zu schätzen wissen.

Aus der Verwaltung.

Frühehe der Beamten.

Zu den Ausführungen des Staatssekretärs Reinhardt in Frankfurt am Main.

Die Ausführungen des Staatssekretärs Reinhardt vor dem Reichsbund der Kinderreichen in Frankfurt a. Main am Sonn⸗ abend, dem 5. d. M., sind in der Presse vielfach nicht ö richtig wiedergegeben. Unter dem Abschnitt „Steigerung der Anfangs. gehälter und neue Besoldungsordnung“ ist ausgeführt, daß „demnächst bestimmt werden wird, daß ohne Rückficht auf das Dienstalter die Bezüge der Wösten Stufe gewährt werden, i. der Beamte il nte'?! Diese Ausführungen sind irrtüm— icherweise dahin verstanden, daß je der Beamte bei seiner Ver⸗ e e lung die ct Stufe seiner Besoldungsgruppe erhälten önne. Tatsächlich hat Stagtssekretär Reinhardt darauf hin⸗ en ien, daß die jungen Assessoren, Praktikgnten und Diätare finanziell so gestellt werden sollen, ihnen die Eheschließung ermöglicht wird. Zu diesem Zweck soll be⸗ timmt werden, 6 diese jungen Beamten bei ihrer Ver— eiratung sogleich die Dach? Stufe der Diätensätze er⸗ alten können. .

Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut des Diese 6. betreffenden Abschnitis der Rede von Staatssekretär einhardt:

Es muß von einem Volksgenossen, der für die Beam ten⸗

. heiratet. Jeder Beamtenanwärter ist nach nationa ozia⸗ istischer Auffassung verpflichtet, allen anderen olks⸗

ĩ rage der frühzeitigen Familiengründung Vorbild zu sein. Die jungen Praktikanten, und. die jungen r, g rn weisen oft darauf hin, daß die Bezüge während ihrer Prgaktikantenzeit und während ihrer

, nn ni, so niedrig seien, daß ihnen die frühzeitige Verheiratung nicht möglich 6 Diesen ö Männern wir

Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 128 vom 8. Jun 1937. é. 3

hre Ausrede, wegen ungenügender Bezüge nicht frühzeitig hei⸗ en zu können, genommen werden. Die Praktikantenzeit eginnt nach bestandener Inspektorprüfung und dauert in der igel mindestens drei Jahre, die Assessorenzeit beginnt nach der Fsefforenprüfung und dauert in der Regel mindestens vier e, we. Faährend dieser Zeit steigen die Bezüge stufengrtig an. er Fnrerschied zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe be— agt bei Praktikanten der Orts asse A 53.50 Reichsmark und bei ‚issesso ren der Ortsklasse A S5 Reichsmark. Es wird demnächst estimmt werden, daß ohne Rücksicht auf das Dienstalter die züge der höch sten Stufe gewährt werden, sobald ein solcher uamnter heiratet. Das bedeutet für. jeden Praktikanten, der bfort nach der Inspektorprüfung heiratet, ein Mehr von 50 Reichs mark monatlich und für jeden Assessor, der sofort nach I Assessorenprüfung heiratet, ein Mehr von 85 Reichsmark monatlich. Die Neuregelung wird sich auch auf die Anwärter für sen einfachen mittleren Dienst (auf die sogenannten Diätare) fstrecken. Hier beträgt der Unterschied 36,90 Reichsmark. Diese seuregelung gegenüber bisher wird wahrscheinlich bereits mit c wirkung ab 1. April 19837 gelten. Diese Verbesse⸗ ung genügt, um den jungen Männern die Ausrede, ihre Bezüge tien doch nicht hoch genug, um heiraten zu können, zu nehmen. zeder, der nach bestandener Prüfung als außerplanmäßiger Beamter bernommen wird, befindet sich in einem festen Verhältnis zur Ferwaltung mit der Aussicht auf dauernde Beibehaltung und mit

Bezügen, die nach der neuen Regelung von Anfang an hoch enn .

nd, um bei einigermaßen gutem Willen möglichst bald na estandener Prüfung zu heiraten. Die Bezüge sind, sobald der

Beamte heiratet, 9. so hoch wie bisher in der Regel erst ab em fünften Jahr nach bestandener Prüfung.

Die 4. Reichsnährftands⸗ Ausstellung in München.

Ein Rückblick. Allein mit den Rekordzahlen des Besuches könnte die 4. Reichs⸗

ib inn

Selbstverständlich war es nicht die Aufgabe der Reichs nähr⸗

stands Ausstellung 1937, die bereits mit hohen Touren laufende Naschine der deutschen Arbeit zu noch erhöhter Tätigkeit anzu⸗ treiben; aber daß sie so wirkte, gilt uns als wünschenswerte Rebenerscheinung. Sie erklärt sich vom agrarpolitischen Sektor

keraus durch die erwiesene wirtschaftliche Gesnundung der Land-

dolkes nur zu einem Teile. Wichtiger noch ist der andere Teil der Erklärung, der nämlich, daß das deutsche Bauerntum damit den Glauben an seine Sicherung bekundet. Der Eibt ihm die Fraft, im neuen Geist und mit neuem Willen an die Aufgaben deranzugehen, die wir im Begriff der Erzeugungsschlacht zu⸗ ammenfassen.

Es wäre falsch und undankbar, allein von Aufgaben zu rechen, um darüber zu vergessen, daß Deutschlands Landwirt⸗ Haft in vier Jahren nationalsozialistischer Agrarpolitik auch bereits Leistungen erzielte. Sie abzuzeichnen und anzuerkennen gehörte mit zum Inhalt der Reichs nährstands⸗Ausstellung in Nunchen. Die bäuerlichen . im besonderen, die in der rganisatorischen 3 ung durch ihre Landesbauern⸗ schaften stärker noch als zu den drei vorangehenden Ausstellun⸗

atte sie, wer sie richüůg. war! n sammenftellung aller bereits erreichten Leistungs

AKunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Mittwoch, den 9. Juni:

Staatsoper: Rembrandt van Rijn. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Zum 1. Male: Was ihr wollt. Lustspiel von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr. ö Staatstheater Kleines Haus: Der Raub der Sabine⸗ . ahn. Schwank von F. und P. v. Schönthan. Beginn:

r

Dozenten werden zum Gemeinschaftsgeift erzogen Der Reichserziehungsminister hat die Bestimmungen über Gemeinschaftslager und bare m , , also nichtwissenschaft⸗ liche Leistungen zur Erlangung der Dozentur, neu gefaßt. Im . auf die den einzelnen Teilnehmern zur Verfügung tehende Zeit sollen Genc fe er, und Dozentenlehrgang einstweilen künftig miteinander verbunden werden und als „Dozentenlehr⸗ gang“ vier Wochen in Anspruch nehmen. Der Minister betont, der Dozentenlehrgang habe den Zweck die angehenden Dozenten mit den gegenseiligen zentralen Fragestellungen der Wissenschaft und Forschung vertraut zu machen. Es erscheine weiterhin not⸗ wendig, daß die künftigen Dozenten sich schon frühzeitig kennen⸗ lernen, wodurch der Gemeinschaftsgeist aller Dozenten über die Grenzen der Fakultäten und der einzelnen Hochschule hinweg geweckt und gefördert werde. Die Dozentenlehrgänge finden in diefem Jahre zwischen dem 1. Juli und 29. September statt.

en in Erfurt, Hamburg und Frankfurt am Main nun nach München kamen, fanden in den Objekten der Ausstellung selbst, aber auch in zahlreichen Ehrenpreisen, Auszeichnungen und An⸗ erkennungen . Leistungen bestätigt. Wobei sich nch in ehrlichem Selbstbekenntnis wohl daran erinnerte, wie 3 vor vier Jahren, aber auch später noch, als erstes Echo au die Forderung des ,,, ein „Unmöglich!“ kam, als zweites zumeist dann ein Vorschlag zur Abänderung, der bestenfalls aus dem ö., Uebergang zur . nach einem Jahrhundert li ,. jit haft ge fel s n egreif⸗ lich war. Die neue Agrarpolitik, aus der nationa eli chen Weltanschauung aufgebaut und von Nationalszia isten durch⸗ geführt, ging auf kein „Unmöglich“ und auf keinen der Vor⸗ schläge ein. Kompromißlos führte sie 91 Aufgaben durch, um den iandwirtschaftlichen Anteil an der Gesamtwirtschaft mit den Lebensinteresfen des deutschen Volkes in Einklang. Das aber ist gelungen. äre der nationalso en fi en Agrar⸗ politik der Erfolg ihres Wirkens versagt geblieben der Reichs⸗ nährstand hätte nicht die Münchener Ausstellung aufbauen können! Schwerer noch wären die Folgen gewesen. Ein Aufruf zur Erzeugungsschlacht, zu Leistun ssteigerungen, zur Intensivierung der Betriebsmittel hätte ,, einer Gruppe Gutwilliger Gehör finden können, nie und nimmer aber bei der Gesamtheit der deutschen Landwirtschaft. Darüber nachzusinnen ist aller⸗ dings angesichts der überzeugenden Erfolge miüßig. Erfolge aber 9 Manchen ö in der **. angh⸗ herne erg, teigerun is weise für den gemeinschaftlichen Einsatz, der dem Reich bauernführer Verankaffng gab, int 3. des Führers der . ö. nationalsozialistischen Führung an das Landvolk aus⸗ usprechen. ) Es ist nicht nationalsozialistische Art, nach dem ersten Er⸗ folge auszuruhen. Die Erzeugungsschlacht geht weiter, ja, sie verlangt ö noch verstärkten Einsatz, vom Landvolk Pioch wie vom Verbraucher, um den Sieg zu erreichen, den wir Nahrungsfreiheit nennen. München gab 3 zur Schau des Geleisteten die Schau der vorhandenen Hilfsmittel, der fried⸗ lichen Waffen für die Erzeugungsschlacht, ie mit . weiter⸗ getrieben wird. Darüber hinaus zeichnete die Ausstellung bereits in der J der zur Prüfung durch den Reichs⸗ nährftand eingereichten Maschinen und Geräte die verbesserten Waffen ab, die den Landarbeitermangel überwinden helfen. Zugleich stellen sie die Verdeutlichung des Bekenntnisses der Wirtschaft an den Reichsbauernführer dar, durch Einstellung auf die Betriebsgrößenverhältnisse und die Produktionsbedin⸗ gungen seine Forderungen zu verwirklichen, die deutschen mittel⸗ und kleinbäuerlichen Betriebe zu den technisch modernsten zu entwickeln. Zwar wird das Ziel nicht bereits in Jahresfrist erreicht sein. Aber in einem Fahre können wir eine beachtliche Strecke des Weges zu ihm zurücklegen und neue Erfolge der Erzengungsschlacht nachweisen in Leipzig auf der 65. Reichs⸗ nährstands⸗Ausstellung!

ö. bringen.

i oũ:

Neuregelung der Arbeitslosenunterftützung.

Durch die Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunter⸗ täzung vom 3. Juni 1837 hat der Reichs- und Preußische Arbeits minister die Sätze der Arbeitslosenunterstützung neu Tregelt. Die bisherigen Unterstützungssätze stammten aus dem Jahre 1932. Sie beruhten auf zwei Verordnungen, einer vom 156. Juni und einer vom 19. Oktober 1932. In der ersten Ber⸗ erdnung hatte man die Sätze außerordentlich stark gesenkt. Dabei waren versicherungsmäßige Gesichtspunkte weitgehend verlassen worden und an ihre Stelle fürsorgemäßige Erwägungen getreten; Lohnklassen wurden zusammengelegt, Spitzenunterstutzungen be- sonders stark gesenkt. Diefe Kürzungen erwiesen sich jedoch bald As so unerträglich, daß im gleichen Jahre wieder eine gewisse Deraufsetzung der Unterstützungen durch Zuschläge angeordnet werden muß.

Unmittelbar nach der Machtübernahme lonnte die Reichs regierung die notwendigen Verbesserungen noch nicht vornehmen, da erst die furchtbare, große Arbeitslosigkeit beseitigt werden wmaßte. Erst nachdem dies Ziel erreicht war, war der Zeitpunkt r eine Neuordnung der Arbeitslosenunterstützung gekommen. Die neue Verordnung berücksichtigt wieder stärker den wirtschaft⸗ lich richtigen Grundsatz, daß die Icke lr rr erna gung Ersatz är ausfallendes Arbeitsentgelt ist und daher in einem ange⸗ meassenen Verhältnis zum Lohn stehen muß. Deshald sind die *rch die Verordnung vom 16. Juni 19832 zusammengelegten Lohnklassen weitgehend wieder auseinandergezogen worden.

Diese Maßnahme kommt insbesondere den qualifizierten Arbeitskräften unter den Arbeitslosen zugute. 3. B. bekam ein Ardeiter mit zwei Angehörigen, der einen Wochenlohn von 43 RM rte (Lohnklasse VIII), im Falle der Arbeitsiosigkeit in Orten der Klasse A nach den bisherigen Unterstüßungssäten hre wöchentliche Unterstützung von 1470 RM, e m Arbeiter erhält nach den neuen Sätzen 15. 30 RM. . Die Zulage, die seit der Berordnung vom 19. Otte ber 1M einem Tell der Unterstützungsempfänger gewahrt wurde, ist jet

in die Stammunterstũtzung eingebaut. Dadurch, wurde eine wesentliche Vereinfachung und Uebersichtlichkeit erzielt.

Weiter erhöht die neue Verordnung den Familienzuschlag für den ersten 1 Angehörigen. Denn mit dem ersten Familienzuschlag werden in der Regel die höheren Auf⸗ wendungen für Wohnung und Haushaltsführung abgegolten werden müssen. Außerdem tritt eine Begünstigung der kinder⸗ reichen Familien dadurch ein, daß der Zuschlag für den dritten und folgenden Familienangehörigen überall etwas höher angesetzt ist als der für den zweiten.

Ferner schließt die Serordnung eine Lücke in den bisher beste henden Borschriften. Das Fehlen einer Verschrift über einen bestimmten Abstand der Unterstützung vom Arbeitslohn hat sich sehr oft störend bei der Arbeitsvermittlung bemerkbar gemacht. Deshalb wird nunmehr vorgeschrieben, daß die Arbeitslosenunter⸗ stůtung nicht höher als So d des Arbeitsentgelts sein darf, das der Ardeits oe in den letzten 5 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bezogen hat. Um die wirtichaftlich schwãche ren , sedoch vor Särten zu schützen, ft für die untersten drei Lohnklassen diefe Grenze auf den Betrag des Arbeitsentgelts erhöht. Anderer⸗ feits ermöglicht es die Grenze don 8] 3 in den höheren Lohn.

assen, das Borhandensein don mehr als sechs Angehörigen bei der Unterstüzung zu deruckfichägen. Bisher wurden Familien⸗ zuschlãge für mehr als sechs Angehörige in keinem Falle gezahlt.

Die neuen Unterftüznngssätze für Arbeitslose treten am 28 Juni 1887 in Kraft. Für laufende Falle ist eine Uebergangs⸗ frijt bis zum 25. September 1837 vorgesehen.

sßinderlachen Kinder- feende in dein sjaus!

nimm ein Ferlenkind!

Berliner Börse am 8. Juni.

Aktien uneinheitlich, später befestigt, Renten kaum verändert.

Auch heute vermochte sich an der Börse keine lebhaftere Um⸗ satztätigkeit zu entwickeln, da infolge Fehlens der sogenannten zweiten Hand für den berufsmäßigen Börsenhandel ein aus- reichender Rückhalt nicht gegeben war. Dieser beschränkte lich da—⸗ her auf kleinste Tauschoperationen und den Ausgleich von Spitzen. In verstärktem Maße zogen daher einige Sonderbewegungen die Aufmerksamkeit auf sich, obwohl auch hier die umgesetzten Beträge bei weitem unter dem Durchschnitt lagen. So gingen in den erneut lebhaft gefragten Schultheiß zum ersten, um 25 * höheren Kurs rund 45 600 RM um, Braubank stiegen bei einem Mindest⸗ schluß um R *. Harburger Gummi, für die bekanntlich schon gestern eine Notiz nicht zustande kommen konnte, da dem durch den günstigen Abschluß ausgelösten großen Bedarf nur unzu⸗ reichendes Angebot gegenüberstand, erschienen heute mit Plus⸗ Plus⸗Vorzeichen auf der Tafel; die Schätzungen lagen bei 194 gegen zuletzt 187 35.

Die Kursfestsetzung mußte bis zur Kassanotierung aufge⸗ schoben werden. Von Montanwerten zogen Mansseld bei 6000 RM Umsatz um 1 *, Klöckner um * an, während Stolberger Zink weiter um 13 und Hoesch um H * zurück⸗ gingen. 7 gaben von ihrem Vortagsgewinn ebenfalls 36 & her. i den Kaliaktien setzten Salzdetfurth ihren Anstieg weiter um 95 fort. Von chemischen Werten erhöhten Farben einen Anfangsverlust von 1 * sogleich auf 135 (16476), während Goldschmidt um *I 33 anzogen. Von Linoleumwerten konnten Dtsch. Linoleum mit einer Steigerung um 2 * die Hälfte des an den beiden letzten Tagen erlittenen Verlustes wieder einholen. Von Elektrowerten waren Siemens um * X erholt, Accumulatoren 2 * fester. Dagegen konnten die umgestellten AEG den Vor⸗ tagsgewinn nicht voll behaupten 6 X).

Im übrigen sind noch Aschaffenburger Zellstoff mit 4 1, Berliner Hen e mln mit 4 1, Schubert C Salzer sowie Berger mit je *, andererseits Holzmann und Bemberg mit je 1* und Waldhof mit 138 8 hervorzuheben. Eine Steigerung bei Dtsch. Telefon C Kabel von 315 & stellt im wesentlichen eine tech⸗ nische Kurskorrektur dar.

Im Verlauf vermochten Sonderbewegungen in einigen Pa— pieren die Gesamttendenz freundlicher zu beeinflussen und Kurs⸗ besserungen auszulösen. Bei Harburger Gummi kam auch per Kasse eine Notiz nicht zustande, so daß der Kurs bis zum Schluß ausgesetzt wurde; die Taxe lag bei 195 26. Sehr fest waren Thür. Gas mit einer Steigerung um 5 , wobei man auf die H⸗V. ö verweist. Um 3 2 gebessert waren ferner

arpener. Bemberg erholten sich um 1 , nachdem die in der

BV. gemachten zuversichtlichen Ausführungen Rückkaufsneigung ausgelöͤst hatten. .

Gegen Börsenschluß wurde es an den Aktienmärkten sehr ruhig, die Kurse blieben aber meist gut gehalten. Für Harburger Gummi kam bei nur S900 RM Umsatz ein Kurs von 19655 (187) zustande.

Am Einheitsmarkt der Bankaktien waren Berliner Handels- gesellschaft angeboten und 13 * schwächer. Dtsch. Ueberseebank ermäßigten sich um 3 2. Dagegen wurden Hyp.⸗Banken über⸗ wiegend höher notiert, wobei Btsch. Hyp. mit 1 die Führung . Von Industriepapieren gaben Berliner Kindl gegen etzte Notiz 10 35 her, Kromschröder ermäßigten sich infolge des Dwidendenausfalls erneut um 735, wobei Zuteilung erfolgte. Fester waren dagegen Schwabenbräu um 4 und Norddeutsche Eis um 3 3. Von Kolonialpapieren gaben Otavi um R X nach, Doag und Schantung notierten je 1 * höher.

Am Rentenmarkt gaben Reichsaltbesitz nach der Ziehung ernent um 5 Pfg. auf 126523 nach, während die Umschuldungs⸗ anleihe 23 . höher mit lr zur Notiz kam.

m Fassatentenmartf zeigten Stadianlethen ewas festere Verfaffung, wobei wiederum kleinere Kommunen Ceworzugt wurden. Emden und Elberfeld gewannen je * *. Detosf ama

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