1937 / 136 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jun 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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um O00 auf 12,45 (13, 15) Mill, ffrs.

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 17. Juni 1967. S. 4

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweis der Schweizerischen Nationalbant

vom 15. 6. 1937.

Basel, 16. Juni. Der Ausweis der Schweizerischen National⸗ bank vom 15. 6. 1937 zeigt sowohl beim Goldbestand mit 2624.36 Mill. sfrs. (in der Vorwoche 2624,32 Mill. sfrs.) als auch bei den Devisen mit 20,0 (20,31). Mill. sfrs. nur geringfügige Aende⸗ rungen. Der Wechselbestand nahm dagegen etwas stärker ab um 0,9 auf 11,27 (1,76) Mill, ebenso die Wechsel der Darlehns kasse während die Lombardvor— schüsse um 0, 19 auf 30, (30, 86) Mill. anstiegen. Der Notenum— lauf verringerte sich in üblicher Weise um 20,52 auf 132408 (1344570) Mille ffrs., während die Giroguthaben sich ungefähr im gleichen Verhältnis, das heißt um 23,49 auf 1353,02 (1329,08) Mill. sfrs', erhöhten. Das Deckungsverhältnis belief sich am 15. 6.

auf 98 25 gegen 98,15 33 in der Vorwoche.

Wieder zulafsung der Goldausfuhr aus Holland. Amsterdam, 17. Juni.‘ Die Niederländische Bank gibt be⸗ kannt, daß sie mit Eiwverständnis des Finanzministers die Aus⸗ fuhrbewilligung für Gold in unbeschränktem Umfange erteilen wird. Die Anträge guf Goldausfuhr müssen schriftlich bei der Bank eingereicht werden.

. * 56 ü . g 61 = =. 3 . . . ö 6 61 J

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrredier: Am 15. Juni 1937: Gestellt 26 787 Wagen.

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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotlz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 17. Juni auf 7700 6 (am 16. Juni auf 77, 75 M6) für 100 kg.

Berlin, 16. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (BVerkgufspreisr des Lebens mitteligroöß⸗ handels für 105 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) a. weiße, mittel 4200 bis 43,00 ½υς, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 45,90 bis 49, 90 M6, Linsen, kleine, käferfrei 50, 00 bis 54, 00 ις, Linsen, mittel, käferfrei 5400 bis 58, 060 MS, Linsen, große, käferfrei 58, 909 bis 66,00 M6, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 45,00 bis 46,50 S,. Speiseerbsen, Viet. Riesen, gelbe 1150 bis 50,99 M, Geschl. glas. gelbe Erbsen IJ 63,90 bis 64,09 , do. IIl 58,90 bis 59, 00 sÿS, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Italiener, unglasiert 30,50 bis 31,50 6½, Mulm. unglasiert bis 4A, Mexiko extra faney 52,00 bis 53,90 ½ς, Gerstengraupen, mittel und fein 40,99 bis 42,00 .½½, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 S, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 , Gerstengrütze 34.90 bis 35,90 A6, Haferflocken 46,00 bis 41, 00 S, Hafergrütze, gesottene 44,090 bis 45,900 Sς, Roggenmehl, Type 1150 24,55 bis 25,50 6, Weizenmehl Type 1650 30,560 bis 31,509 6, Weizenmehl, Type 8i2 34,70 bis 35,70 A, Weizen⸗

mehl, Type 5oꝛz 38,56 bis 39,60. Weizengrieß, Type 5o2 35,690 bis 40,80 A., er nf bis. = 16, Zucker. Melis ufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee

67, 10 bis Iję 3590 bis 3350 6,ͥ Gerstenkaffee 38, 90 bis 39, 00 „S6, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,90 bis 47,00 S6, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 318,90 bis 368,00 „S6, Rohkaffee, Zentral⸗

amerikaner aller Art 330,900 bis 462, 00 S6, Röstkaffee, Brasil

Superior bis Extra Prime 407,00 bis 436,00 6, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 432,00 bis 558, 00 MS, Kakao, stark entölt 138,00 bis —— M bzw. 178 00 bis 4, Kakao, leicht entölt bis M6, Tee, chines. 810,90 bis 850, )0 S6, Tee, indisch 960,00 bis 1400, 0 6, Ringäpfel amerikan. extra choice bis —— 66, Pflaumen 40/50 in Kisten bis M1, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 72, 00 bis 74.00 (Ss, Korinthen choice Amalias 54, 00 bis 56, 00 S6, Mandeln, süße, handgewählte, ausgew. —— bis 06, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgew. —— bis A1, Kunsthonig in 4 kg- Packungen 70, 00 bis 71, 99 46, Bratenschmalz in Tiercees —— bis „An, Bratenschmalz in Kübeln —— bis „ig, Berliner Rohschmalz bis —— „6, Speck inl. ger,. bis “, Markenbutter in Tonnen 290 00 bis 292,009 Mt.

Markenbutter gepackt 294K900 bis 296, 00 , feine Molkereibutter

in Tonnen 284,90 bis 286, 90 S6, feine Molkereibutter gepackt 288,900 bis 290,00 A6, Molkereibutter in Tonnen 276, 00 bis 278, 00 16, Molkereibutter gepackt 280, o9 bis 282,00 S6, Land— butter in Tonnen 262,00 bis 364,090 S6, Landbutter gepackt 266, 00 bis 268. 00 Mt, Allgäuer Stangen 26 96,00 bis 100,00 M, echter Gouda 40 0, 172,00 bis 184,)00 Ss, echter Edamer 40 0/o 172,00 bis 184,00 ο6, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis D 6, Allgäuer Romatour 20 , 120,00 bis M6, Harzer Käse 68, 00 bis 74,00 ις. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 16. Juni. (D. N. B.). Auszahlung London 26,95 Ge S6,iß B., Auszahlung Berlin werkehrsfrei) 211,57 G., 212351 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) go, 8o G., 106,20 B. K Amsterdam 290, 146. 291,26 B., Zürich 120,86 G., 121.31 B., New York 5,2745 G., 5 3955 B., Paris 73,45 G., 23,55 B. Brüssel. 89, 02 G., 89,8 B., Stockholm 134,28 G. 134,8? B., Kopenhagen 116,32 G. 116,18 B., Oslo 130,89 G. 131,41 B., Mailand 27,75 G., 27,85 B.

Wien, 16. Juni. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelegring. Briefl. Auszahl.! Amsterdam 295,35, Berlin 2153233, Brüssel 90,64, Budapest —, Bukarest —, Kopen⸗ hagen 118,41, London 26,53, Madrid —, Mailand 28, 0g (Mittel- kurs), New York 537,34, Oslo 133.25, Paris 23,89, Prag is, 82s, Sofia —, Stockholm 136,72, Warschau 100,81, Zürich 123,R01, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,17.

Prag, 16. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 15,83, Berlin 11,52, Zürich 659,00, Oslo 714,090, Kopenhagen 635,090, London 142,20, Madrid —, Mailand 151,10, New Hork 28, 78, Paris 128, 15, Stockholm 733,90, Wien 530,90, Polnische Noten 547,00, Belgrad 65,65, Danzig 545,75, Warschau 545, 13.

Budgpest, 16. Juni. (D. N. B.) [Alles in Pengö.)] Wien Berlin 136,206, Zürich 77, 75, Belgrad 7, 85. .

London, 17. Juni. (D. N. B.). New York 493,87, Paris 110,99, Amsterdam Sho8i /i, Brüssel 29,254, Italien 93,52, Berlin 12313, Schweiz 21, 55, Spanien 87, 00 nom., Lissabon 116,12, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,31, Istanbuĺ 618, 0, Warschau 26, 06, Buenos Aires Import 16.90, Rio de Janeiro 412, 09.9.

Paris, 16. Juni. (D. N. B.) 1Schlußkurse, amtlich. Deutsch⸗ land ——, London 110,90, Nein Jork 22, 7, Belgien 3879, 25,

Madrid —, Berlin 174, 95, Wien: Noten 81, 8o, Auszahlung

Warschau 86, 50.

Päris 18,13. Nem Mork 404.50, Ai Helsingfors 8, 99, Antwerpe

191616, Silber fein prompt 2153/3, Silber auf Lieferung Barren 1915/19, Silber auf Lieferung fein 215 /, Gold 140/51...

Die Goldausfuhr aus Holland war seit dem 26. September 19366, dem Tage der Guldenabwertung, verboten. In der Zwischenzeit hat sich der Goldbestand der Niederländischen Bank durch die dauernden Stützungsinterventionen zugunsten der angelsächsischen Währungen und durch den starken Rückfluß hollän⸗ discher Kapitalien aus dem Ausland nach Holland mehr als ver⸗ doppelt. Das niederländische Noteninstitut hat augenscheinlich kein Interesse daran, den Goldschatz, der in der letzten Woche 1196,09 Mill. hfl. betrug, noch weiter zu vergrößern und gibt da⸗ her die private Goldausfuhr frei, wobei sie sich freilich ein Ueber⸗ wachungsrecht vorbehält. .

Die ungarischen Schuldenverhandlungen in London. .

Budapest, 16. Juni. Londoner Meldungen zufolge sind die Besprechungen über den Schuldendienst der Ungarischen Völker⸗ bundsanleihe bereits erfolgreich, abgeschlossen worden, indem Un⸗ garn eine Erhöhung des Zinsentransfers um weitere 1035 zuge⸗ standen hat. Auch über die Stillhaltebedingungen der staatlichen schwebenden Schulden soll eine Einigung erzielt worden sein. Zu bereinigen bleiben noch die Probleme der privatwirtschaftlichen Schulden. ö .

Spanien —, Italien 118 20. Schweiz 514i, Kopenhagen J, , 1236, 090, Oslo 559, 00, Stockholm 573.00, Prag

J

. Warschau —— 5

Paris, 16. Juni. (D. N. B.). 1Anfangsnotierungen, Frei- verkehr. Deutschland —, Bukarest —. Prag —, Wien Amerifa 22,474, England 110,90, Belgien 379,25, Holland

1235,50, Italien —— Schweiz 5145 / . Spanien —, Kopen

hagen ——. Oslo —, Belgrad —, Argentinien ——, Warschau —. . .

Amste rd am, 16. Juni,. (D. N. B.) IAmtlich.!! Berlin 72, 90, London S, 9773, New York 1817/3, Paris 8, 10, Brüssel 30, 70, Schweiz 41,67. Italien J Madrid ——, Oslo 45, 123, Kopenhagen 40,10, Stockholm 46,30, Prag 634, 00.

Zürich, 17. Juni. (D. N. B. 11,40 Uhr.! Parxis 19,43, London 21,544, New York 436,50, Brüssel 73,70, Mailand 23, 00,

Stockholm

Sl, 70, Istanbul 350, 00.

Kopenh 4 en, 16. Juni. (D. N. B.) London 22, 40, New . 454, 75,

erlin 182,90, Pgris 20,30, Antwerpen 16, 75. ürich 104,20, Rom 24, 15, Amsterdam 249 8ꝗ6, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9, 97, Prag 15,95, Wien S6 565,

Stockholm, 16. Juni. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 158.00, Paris 17,55, Brüssel 66,75, Schweiz. Plätze go, 2s, Amsterdam 216,50, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,65, Washington 394,00, Helsingfors 8, 60, Rom 21,00, Prag 14,00, Wien 74,50, Warschau 75,06. z . 86 5

Oslo 16. Juni. (D. N. B.) Candbo n. eilin 162, 75, 68, 75, Stockholm 102,85, Kopen⸗ hagen 89,25, Rom 21,60, Prag 14,306, Wien 77,00, Warschau 77, 75. . ö .

Mos kau, 11. Juni. (D. N. B. 1 Dollar 5.287, 1 engl. Pfund 26, 10, 100 Reichsmark 211,67. w

2 * *

e

London, 16. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt

Wertpapiere.

Frankfurt a. M. C6. Juni. (D. N. B) Reichs- Altbesitz⸗

anleihe 126,40, Aschaffenburger Buntpapier 86, 00, Buderus Eisen 128,50), Cement Heidelberg —, Deutsche Gold u. Silber 262, 00, Deutsche Linoleum —— Eßlinger Maschinen 119,00,

Felten u. Guill. 138,75, Ph. Holzmann 149,25, Gebr. Junghans Lahmeyer 126,00, Mainkraftwerke Rütgers werke

148,090, Voigt u. Häffner —, Westeregeln 115,50, Zellstoff Wald⸗ hof 159,90.

Hamburg, 16. Juni. (D. N. B.) Schlußkurse.! Dresdner Bank 105.90, Vereinsbank 128, 00, Lübeck⸗Büchen 90,25. Hamburg- Amerika Paketf. 18/s, Hamburg⸗Südamerika 47,09, Nordd. Lloyd 19.25, Alsen Zement 187,909. Dynamit Nobel 897 / gs, Guano 115, 00. Harburger Gummi 195,00, Holsten Brauerei Neu Guinea Otavi 31,75. J

Wien, 16. Juni. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.! 5 oo Konversionsanleihe 1934/59 100, 20, 3 . Staatseisenb. Ges— Vrior. I-⸗X 65,50, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 61, 5o, Türkenlosfe 44 0/9 Invest.⸗Anleihe 1937 90,00, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —, Ungar. Cxeditbant Staatseisenbahnges.

28,95, Dynamit Nobel 441,00 ex., Scheidemandel A.-G. —,

A. E. G. Union Brown ⸗Boveri⸗Werke DOesterr. Kraftwerke A.⸗G. 84,25, Siemens⸗Schuckert 117, 90, Brüxer Kohlen = Alpine Montan 41, 95, Felten u. Guilleaume 144,25, Krupp A.-G., Berndorf 129, 00, Prager Eisen —— Rima⸗Muranh ——— Skodawerke ——, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 212, 75, Leykam Josefsthal 78,50, Steyrermühl 99, 2ꝛ· . ;

Am sterd am, 16. Juni. (D. N. B.) . 7of Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) —— 5 oo Deutsche Reichsanleihe 1965 oung —— 63 69 Bayer. Stgats⸗Obl. 1945 24,50, 7 o/ remen 1935 690,0 Preuß. Obl. 1952 J70½ Dresden Obl. 1945 Too Deutsche Rentenbank Obl. 1950 Toso Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 J7oso Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 19475 Id oo Pr. Zentr.⸗ Bod. Krd. Pfdbr. 1960 70/0 Sächs. Bodenkr.⸗Psdbr. 1953 Amster⸗ damsche Bank 148,75. Deutsche Reichsbank 62, 50, 5 , Arbed 1951

54 0o Arbed Obl. 122,75, To/ο A.-G. f. Bergbau, Blei u. Zint

Obl. 194838 . 70M 0 R. Bosch Doll. Obl. 1951 80so Eont. Caoutsch. Obl. j959 —, 76/0 Dtsch. Kalisynd. Sbl. S. A 1950 68,90, Too. Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1966 G6 0νο Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 1934 6060 Harp. Bergb.“ Obl. m. Spt. 1949 60/0 J. G. Farben Obl. 1945 70; 9 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 70½ Rhein⸗Westf. Bod.⸗Erd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —— 700 Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1945 —— 70/0 Rhein. Westf. E.-Sbl. 5 jähr. Nöten —— To. Siemens⸗Halske Obi. 1935 69ͤ Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 To / Verein. Stahlwerke Obl. 1951 6 Verein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 J G. Farben Zert. v. Aktien ——, 79e Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 18,25, 86g Eschweiler Bergw. Obl. 1952 Kreuger u. Toll Windst. Obl. —— 6 9 Siemens u. Halske Obl. 1950 Deutsche

umänien —, Wien —— Belgrad Argentinien

Englische: große ...

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 17. Juni 1937. ö

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 0 in Blöcken 14 RM für 100 kg 148

*

zs zo z

n

fein.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten. . Telegraphische Auszahlung. K 16. Juni Geld Brief 1263 12366 0, 766 42,22 0, 16 3, 053 55, 17 47,20 1, 36

8 o

17. Juni Geld Brief

12,52 1266 o, s. O76 O 1213 4221 4210 o, 165. O, 167 0,165 3 ot? 3953] 3,93?

oö, M Hh, 13 55, 05 1710 1726 47, 10

Aegypten (Alexandrien und Kairo .. ... Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .. .. 100 Belga Brasilien (Rio de ; Janeiro) ...... 1 Milreis Bulgarien (Sofia) . 109 Leva Dänemgrk (Kopenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig) . 100 Gulden . 10 ö . L engl. Pfund 12,72 12,35 12,;3

stland ö (Neval / alinn) .. 10 estn. Kr. 67,3 68,097 67,93 Finnland (Helsingf) 100 finnl. M. 5,45 5,46 5,455 5,465 Frankreich (Paris. . 100 Fres. 11,115 11,135 11,115 11,135 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2, 357

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam

und Notterdam). . 100 Gulden 137,4 13752137, 2d 137,594 100 Rials 15, 15,35 15, 15,35 100 isl. Kr. 55,08 55,20 565,13 556,25

Iran (Teheran) .. Iöland (Neykjavik).

Italien (Rom und . . ö Mailand) .... . 100 Lire 13,9 13,11 13,099 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen o. 717 0,719 0717 0719

100 Dinar 5-94 5,706 5,694 5,706 Canada (Montreal). 1 kanad. Doll. 2.497 25011 2,498 2,500 Lettland (Riga) ... 100 Lats 48,909 49,00 48,9090 49,00 Litauen (Kowno / Kau⸗ Desterreich (Wien) . 100 Schilling 48,95 49,05 48,95 49,05 Polen (Warschau, . Kattowitz, Posen). 100 310ty 47,9 47,20 47,10 47,20 11,19 11,21 11,20 11,22

1 ägypt. Pfd. 1 Pap. Pes.

Jugoslawien Bel⸗ grad und Zagreb).

nas) .. loo Litas 41, 99. 4202 41,99 42, 92 Vorwegen (Oslo). . 100 Kronen 61,9 62,94 51, 986. 62598 Portugal Eissabon) . 100 Eseudo

Rumänien ( Bukarest) 100 Lei Schweden, Stockholm und Göteborg) . 100 Kronen 63,63

Schweiz (Zürich, .

Ba sel und Bern) 100 Franken 57, 17 Spanien (Madrid u. . Bareelonac .. 100 Peseten 16,98 Tschechoflow. (Prag) 100 Kronen . .

L türk. Pfund Ungarn (Budapest). 109 Pengö ö Uruguay Montevid.) 1,479 2, 497

6388 63,57 6369 or, 29 57,17 520 1700 16 33 1792 z, 65g Zr t 8,39 15852 14565 1,6 1, 151 1,184. 1,486 2501IJ 2498 2502

Türkei (Istanbul) ..

1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar

2

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

16. Juni

Geld Brief 20,38 20,46 15 15 ls, 22 4,185 4,2055 4,185 4,205

2469 2,179 246 248 2ßßh Mr Ts, zs 5753 S755 5734 575d 4256 4716 12600 42.16 G I4s. 5.166 5H,i4s 56166

ys, S5 os 50 5512 1, 4 n, ,

17. Juni Geld Brief

20,88 20,46

Soyereigns. 2 8 * 16,16 16,22

20 Franes⸗ Stücke. r Sold. Vossfercz G... 1 Gti Amerikanische: 1000-5 Dollar. . 1 Dollar 2 und 1 Dollar.. 1 Dollar. Argentinische . .... 1 Pap. Peso BVeilgische; ..... 1060 Belgas Brasilianische .... 1 Milreis Bulgarische ..... 100 Leva Dänische . ...... 100 Kronen 100 Gulden Lengl. Pfund

Danziger... ; 9447, )

1253295 12,355 12, 355 12345

1 u. darunter Jengl. Pfund 12255 12,356 12,05 12,345 Estnische .. ..... 100 estn. Kr.

n .. . 100 finnl. M. 5,40 5,44 5,40 5,44 Französische ..... 100 Frs. 11075 11,115 11075 11,115 Dollandische .. ... 100 Gulden 136,91 137,45 136,93 137,47 Italienische: große. 100 Lire . O0 Lire u. darunt. 100 Lire 13,097 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische .... 100 Dinar 5,68 5,72 5,68 5.72 Kanadische ...... 1 kanad. Doll. 2,459 2,479 2, 458 2,478 ( xettländische . 100 Lats —ᷣ ö . Litauische . . ..... 100 Litas 41,70 41,86 41,70 41,86 Vorwegische .... 190 Kronen 61,76 62,00 61, S0 62,0 Oesterreich.: große. . 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 190 Schilling 48,9 49, 10 48, 990 49,19. Polnische; .... .. 100 Iloty 47,11 47,29 47,11 47,29 Rumänische: 1000 Lei . . und neue 500 Lei 100 Lei 100 Lei . . W f 63,5 63,62 63,40 63,66

unter 500 Lei ... . Schwedische ..... 100 Kronen

57,02 57,24 57,02 57,24 57,092 57,24 57,92 57,24

Schweizer:; große.. 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ...... 100 Peseten Tschechoslowakische: hᷣoM0, 1000 u. S00 Kr. 100 Kronen 100 Kr. u. darunter 1090 Kronen Türkische .. . ... . 1 türk. Pfund

Ungarische .... . 100 Pengö

Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlag: i. Vr: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. ! Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, . ö Berlin, Wilhelmstraße *g 3. . ! c ñ ö

Sechs Beilagen

Banken Zeit. —— Ford Aft. (Kölner Emission) =—.

l (einschl. Bärsenbeilage und zwei Zentralhandelaregisterheilagem

zum Deutschen Rei

Nr. 136

Srste Beitage

Berlin, Donnerstag, den 17. Juni

Sffentticher Anzeiger.

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1937

1. Untersuchungg und Strafsachen, 2. erer steigerungen * i n Zustell un 5. Verlust und Fundsa 8

S. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Attiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche . .

10. Gesellschaften m.

8

11. Genossenschaften, 12. Unfall und Invaliden versicherungen,

13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckauftrãge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Ünderungen redaktioneller Art und Wartkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter Petit‘ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Untersuchungs⸗ und Etrafsachen.

1ss74]. Steuersteckbrief und Vermögens beschlagnahme. Der Verleger Hans Lachmann⸗ Mosse, geboren am 9. August 1885 zu Berlin und seine Ehefrau Felicia, geborene

Mosse, geboren am 20. Mai 1888 zu Köln,

zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg,

Maaßenstr. 28, zur Zeit in Paris, gP rue

St. Lazare, schulden dem Reich eine Reichsflüchtsteuer von 4516 749, = RM, die am 30. Juni 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Keichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 19332 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der An⸗ sprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Losten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hier⸗ mit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleicht.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (86§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ 6. 413 der Reichsabgabenordnung) be⸗ straft.

Nach §5 11 Absatz J des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs- finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen und sie gemäß z 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin, 28. Mai 1997.

Finanzamt Mitte. Unterschrift.)

O 2011 B Nr. 166534 Zimmer 211.

iss7s]. Steuersteckbrief und Vermögens beschlagnahme.

Der Gerhard Lachmann⸗Mosse, ge⸗ boren am 29. September 1918 zu Berlin- Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Maaßenstraße 2s, zur Zeit in Paris, 94 rue St. Lazare. Ge reife, Vertreter: Hans Lachmann⸗Mosse, z. Zt. Paris, 94 rue St. Lazare, schuldet dem Reich eine Reichs flucht teuer von 3886 700

Reichsmark, die am 30. Juni 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen halben Monat.

Gemäß z 9 Ziffer 2ff. des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 11931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 362, 94; 1935 S. S50) wird hier⸗ mit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 Ziffer U des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufent⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach 3 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach z 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (8§5 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Absatz I des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß 5 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin, den 28. Mai 1937.

Finanzamt Mitte. (Unterschrift.) O 2011 B Nr. 1565/34 Zimmer 211.

18876. Steuersteckbrief und Vermõ er e,, d, m,

Die Hilde Lachmann⸗Mosse, geboren am 28. Januar 1912 zu Berlin⸗Char⸗ lottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin- Charlottenburg, Maaßenstr. 28, zur Zeit in Paris, 94 rue St. Lazare, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 407 650 Reichsmark, die am 30. Juni 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗

unkt der Fälligkeit folgenden ange . halben Monat.

Gemäß §z 9 Ziffer 2ff. des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599: Reichs gesetzbl. 1 19851 S. G99; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hier⸗ mit das inländische Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 9 Ziffer 1 des Reichsflucht steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent- standenen und entstehenden Kosten be-

schlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufent⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuer⸗ pflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach z 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (6§5 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach z 11 Absatz J des Reichsfluchtsteuer⸗

gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes spwie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzu⸗ nehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und sie gemäß 5 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin, den 28. Mai 1937.

Finanzamt Mitte. (Unterschrift. ) O 20lIB Nr. lõ6s / 4 Zimmer 211.

lss?77]. Stenerste brief und Vermögens beschlagnahme.

Der Rudolf Lachmann⸗Mosse, ge⸗ boren am 5. April 1913 zu Berlin⸗Char⸗ lottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Maaßenstr. 28, zur Zeit in Paris, 94 rue St. Lazare, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 407 650 Reichsmark, die am 30. Juni 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ fangenen halben Monat.

Gemäß §zg9 Ziffer 2ff. des Reichsflucht⸗ steuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 11931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hier⸗ mit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufent⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer- pflichtigen zu bewirken; sie werden hier⸗ mit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver- schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder sahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Absatz 5 des Reichs fluchtsteuergesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (85 896, 4023 der Reichsabgabenordnung)

erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Absatz J des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin, den 28. Mai 1937.

Finanzamt Mitte. Unterschrift.) O 2011 B Nr. 1565/34 Zimmer 211.

15271]

Dem Milchhändler Karl Eckert in Goslar ist durch endgültige Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts in Hil— desheim vom 13. Mai 1937 die Erlaub⸗ nis zum Milchhandel wegen Unzuver— lässigkeit entzogen.

Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet.

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grund des z 1 der Verordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Goslar, 1. Juni 1937.

Der Vorsitzende des Stadtverwaltungsgerichts Goslar. In Vertretung: Mühlenberg.

3. Aufgebote.

iss 9]

Das Aufgebot sowie die Zahlungs⸗ sperre, betr. die Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 432 655 über 25 RM sowie den Auslosungsschein zu dieser Anleihe Gr. 44 Nr. 11 655 über 25 RM, ist eingestellt bzw. aufgehoben worden. (455. F. 1643. 537.)

Berlin, den 109. Juni 1937.

Das Amtsgericht Berlin.

18880 Aufgebot.

Dr. med. Reuß in Marbach a. N. hat das Aufgebot der Aktien der Neckar⸗ werke Aktiengesellschaft in Eßlingen a. N. Nr. 2 323, 28 324, 48 97. 71 547, 71 810, 71 811, S6 700, 85 901, S 9, 179 329 je im Nennbetrag von 109 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. Dez. 1937, vormittags 111 Uhr, vor dem Amtsgericht Eßlingen, Ritterstraße s, Zimmer 6, J. Stock, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkun— den erfolgen wird.

Eßlingen, den 8. Juni 1937.

Amtsgericht. x ··ᷣᷣ¶CUVäͥii&ůů P ö

Isss2]. Aufgebot.

Der Sattlermeister Hermann Börner in Soest, Ulmenstraße 19, vertreten durch Rechtsanwalt Hagen in Soest, hat das Aufgebot folgender Wechsel beantragt: l. über 60, RM, fällig am 31. Mai 1930 in Soest, Aussteller und Inhaber: der Antragsteller, Akzeptant: Photograph Erich Kleinschmidt, früher in Soest, jetzt in Osnabrück, Iburger Straße 123: 2. über 62, RM, fällig am 17. Mai 1930, im übrigen wie zu 1. Der Inhaber der Ur— kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Dezember 1937, 11Mnhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 23) anberaumten Aufgebots= termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Amtsgericht Soest, 5. Juni 1937. em 2 2 lsssi].

Der Rechtsanwalt Johannes Geller, Neuß, Erftstraße 76, als Konkursverwalter über das Bermögen des Holzheim -Gref⸗— rather Spar und Darlehnskassenvereins e. G. m. u. S. in Solzheim hat das Aufgedot des Sypothekendriefes über die im Grund- buch von Solzheim b. Neuß Bl. 1 Abt. II Nr. 3 eingetragene dypothek in doͤhe don

14000, Goldmark beantragt. Der In haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Oftober 1937, vormittags 9uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht Neuß, Breite Str. 46, Saal 13, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Nenß, den 12. Juni 1937. Amtsgericht.

18878.

Im Grundbuch von Honsbronn, Kreis Mergentheim, Heft Nr. 135, Abt. L Nr. 1, sind als Eigentümer des Grundstücks Markung Bronn Parz. Nr. 459 2 Acker im Dörrbach, 26 a 64 qm, die Kinder des verst. Georg Andreas Koch, gew. Bauers in Niederstetten, 1. Eva Barbara, 2. Jo⸗ hann Michael, 3. Johann Andreas, 4. Mar⸗ garete Barbara, 5. Marie Margarete, 6. Georg Leonhard, 7. Katharina Barbara, 8. Sofie Christine, 9. Georg Karl, je zu 16 eingetragen. Friedrich und Pauline Seiferlein, Bauerseheleute in Bronn, haben das Aufgebot zur Ausschließung der verschollenen Eigentümer beantragt. Die Eigentümer werden daher aufge—⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 13. Ofto ber 1937, vorm. 1090 Uhr, vor dem Amtsgericht Mergentheim an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, da sie sonst mit ihren Rechten ausgeschlossen werden.

Amtsgericht Bad Mergentheim.

(18883). Bekanntmachung.

Das Amtsgericht München hat am 10. Juni 1937 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Es sind verschollen und sollen auf Antrag für tot erklärt werden: 1. Sadetzty, Nikolaus Lorenz, geb. am 18. Januar 1864 in Freiburg i. Br., ehelich von Sadetzky, Karl, und Anna, geb. Möschle, zuletzt Bankgeschäftsinhaber in München, seit 1904 verschollen. Als Todestag wird der 31. Dezember 1914, 24 Uhr, bestimmt werden. 2. San brei, Henriette, geboren am 11. Mai 1867 in Brühl, seit 1911 ver⸗ schollen. Als Todestag wird der 31. De⸗ zember 1921, 24 Uhr, bestimmt werden, 3. Ettl, Maria, geb. 1856 in Neuburg a. d. Kammel, Tochter von Taveria Fischer, geschieden, zuletzt in München wohnhaft, seit 1599 verschollen. Als Todestag wird der 31. Dezember 1909, 24 Uhr, bestimmt werden. 4. Kühlwein, Dr. Karl Fried⸗ rich Alfred, ehelich von Kühlwein, Johann Georg, und Katharina, geb. Lutz, Chemiker, zuletzt unter dem Namen Fred Müller in St. Louis (U. S. A.) wohnhaft, seit 18919 verschollen. Als Todestag wird der 31. De⸗ zember 1929 bestimmt werden. 5. Beil, Alois, geb. 19. April 1894 in München, Sohn von Beil, Franziska, Ziseleur, zuletzt in München wohnhaft, jeit 1912 ver- schollen. Als Todestag wird der 31. De⸗ zember 1922 bestimmt werden. Die BVer⸗ schollenen werden aufgefordert, mich idä⸗ testens in dem auf Sametag, den S8. Januar 1938, vormittags 160 uhr, im Zimmer 493 RI des Justizgedaudes an der Luitpoldstraße anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigenjalls ihre Todeserklarung erfolgen wird. Jerner ergeht die Aufforderung an alle, die Aus- kunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen. date dens im Aufgebotstermin dem Gericht Mit- teilung zu machen. ?

Amtsgericht nchen, Ge schaftastelle für Aufgebote.

4. Oeffentliche Zustellungen.

lssss]. Teffentliche Zu stellnng.

Frau Irmengard Wieenmacher ged. Lroiß in Leipzig O 1, Kohlenstraße 4 Proz. Bevollm.: Rechtsanwalt Dr. B. Stelling in Leipzig, klagt gegen der . . Zt. Aufenthalts, mit dem Antragen dee de der Parteien jür nichtig zu eraren De Klägerin ladet den Beflagten zar nd licihen Verhandlung des Necererer-, ee. die 14. Zivilkammer des Land gerdes ** Leipzig auf den 5. August 1837. vor- mittags §92 Ur, mit der Aufforderung sich durch einen dei die sem Gerecht zu ge. lassenen Rechtsanwalt als Preze5ñ dere mãächtigten vertreten zu lamỹen.

Leipzig, den 8. Jun 1831.

Der Urkunda deamte der Ge che ebene

dei dem Landgericht.