1937 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichs anzeig

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Preußische .

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r Etaatsanzeiger.

s Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

Petit⸗Feile 1,10 RA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- Zeile 1,89 Ren. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

Mr. 150 Neichsbantgirotonto

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

ennungen und sonstige Personalveränderungen. requaturerteilung. srleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. jekanntmachung über den Londoner Goldpreis. jekanntmachung des Reichsführers J und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. enderung einer Bekanntmachung des Reichsführers S und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Ver— breitung einer ausländischen Druckschrift. ekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937. olizeiverordnung über die Festsetzung eines Luftsperrgebietes über München und weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst vom 16. bis 18. Juli 1937. nordnung der Ueberwachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) vom 3. Juli 1937. ekanntmachung RP 357 der Ueberwachungsstelle für unedle ö vom 2. Juli 1937 über Kurspreise für unedle Metalle. .

Der Führer und Reichskanzler hat den Gesandtschafts⸗ t Dr. We hrauch zum Konsul des Reichs in Heerlen iederlande) ernannt.

Dem Königlich Niederländischen Wahl-Vizekonsul in tralsund, Dr. Paul Kröger, ist namens des Reichs unter im 22. Juni 1937 das Exequatur erteilt worden.

Verleihung von Auszeichnungen für

e Srrettung von Menschen aus Lebensgefahr.

Der Führer und Reichskanzler hat folgende Auszeich— ngen verliehen:

a) die Rettungsmedaille am Bande:

ir Eugenie Fiederer in Blaubeuren,

im Oberfunkmeister Erwin Kowitz in Hanau, .

m ö Edgar Krähwinkel in Wuppertal⸗-Elber⸗ eld,

m 3. Offizier Willy Rebmann in Königsberg in Preußen,

mn forstamtlichen Vorarbeiter Karl Zinner in Rothen⸗ kirchen, Bezirksamt Kronach,

b) die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr:

ö n Ludwig Bölkow in Berlin⸗-Charlotten⸗ urg, Schüler Wilhelm Esders in Körpen, Kreis Aschen⸗

dorf⸗Hümmling, n Dentisten Erich Groß in Bischofstein, Studienassessor Derk de Haan in Ilfeld im Harz, Schüler Helmut Jünemann in Ilfeld im Harz, ö Dankwart Mienert, Fliegerschule Lud⸗ igslust, J Walter Reymann in Freiberg in Sachsen, Leutnant zur See Werner Weber in Kiel, Vertreter Heinz Wiese in Lüneburg.

kanntmachung über den Londoner Goldpreis

äß 51 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur derung der Wertberechnung von Hypotheken und gen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmart) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). er Londoner Goldpreis beträgt am 3. Juli 1937 für eine Unze Feingold .. ... . = 140 sh 6 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel, kurs für ein englisches Pfund vom 3. Juli . 1937 mit RM id 55h umgerechnet . RM S6, 939, für ein Gramm Feingold demnach... Pence hcz96l, 6 deutsche Währung umgerechnet.... RM 2, 79046. Berlin, den 3. Juli 1937. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Reinhardt.

wirt dahin ag se 31. Dezember 1937 ve

Berlin, Sonnabend, den 3. Juli, abends

wetanntmachung betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des S 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der in Weinfelden, Schweiz, erscheinenden 28 Zeitung

„Thurgauer Tagblatt“ verboten.

Berlin, den 28. Juni 1937. Der Reichsführer 5 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müldler.

Aenderung einer Bekanntmachung des Reichsführers J und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland.

Die in Nummer 146 des Deutschen Reichsanzeigers und

gedruckte Bekanntmachung des Reichsführers 5 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbreitungsverbot der in Krakau erscheinenden Zeitun . HKuryer Codzienny“

M oten ist.

Bekanntmachung

über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts . für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937 RSch Z. 93/37 A —.

(Zu vergl. die Bekanntmachung vom 29. September 1936 Réch3. 161636 A Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1936, AN. 1936 S. IV 301.)

Der Herr Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands hat gemäß 5 17 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tatigkeit bei den Krankenkassen vom 27. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. ] S. 541) in der Faffung der Vierten Verordnung vom 9. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 594) bestellt:

als stellvertretenden ehrenamtlichen Vertreter der Zahn⸗

ärzte Herrn Zahnarzt Dr. Heinz Witt, Berlin W 3s, Bülowstraße 104, an Stelle des Herrn Zahnarztes Dr. Fritz Heinz Witt in Berlin. Berlin, den 30. Juni 1937. Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Dr. Schäffer.

Polizeiverordnung über die Festsetzung eines Luftsperrgebietes über München und

vom 16. bis 18. Juli 1937.

Auf Grund des 13 des Luftverkehrsgesetzes vom 21. August 1936 in Verbindung mit § 69 der Verordnung über Luftverkehr vom 21. August 1936 Reichsgesetzbl.! S. 653, 659 wird folgendes verordnet:

1. Der Luftraum über der Stadt München und weite—⸗ ren Umgebung, gekennzeichnet durch die Verbindungslinie: Friedberg b. Augsburg Weilheim Bad Tölz Wasser— , Allershausen Pfaffen⸗ hofen, wird für hi Dauer des „Tages der Deutschen Kunst in Mün⸗ chen“ vom 16. Juli 1537, 6, 0090 Uhr, bis 18. Juli 1937, 24,00 Uhr, als Luftsperrgebiet für alle Luftfahrzeuge erklärt. 2. Ter An- und Abflug zum und vom Verkehrsflughafen München ist nur Regierungsflugzeugen und Flugzeugen des planmäßigen Luftverkehrs freigegeben. Der An⸗ und Abflug dieser Flugzeuge darf nur in dem nördlich München liegen— den Luftraum stattfinden, der durch die Staatsstraße München-Dachau die Amper von Dachau⸗Allershausen im Westen, durch die Isar von München⸗Freising im Osten, und durch den Nymphenburger Kanal von Gern⸗Oberföhring im Süden gekennzeichnet wird. Beim Einflug in die vorgezeichnete Einflugzone dürfen diese Flugzeuge ö

südlich der Linie Freising = Allershausen nicht höher als oõ00 m über Grund, . ö

Preußischen Staatsanzeigers auf Seite 2 Spalte 2 unten ab⸗

ß nie BJ. bbrer nt, . ĩ was zum . ministers

weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst

In der Neuinszenierung: Ein Maskenball.

Pofticheckkonto: Berlin 41821 1937

südlich der Linie Dachau Schleißheimerkanal⸗-Garching

nicht höher als 200 m über Grund fliegen.

Wird die Landung dieser Flugzeuge nach dem Flugsiche⸗ rungsverfahren für Luftfahrzeuge bei Schlechtwetterlage (Durchstoß⸗ZI-Landefunkfeuerverfahren) erforderlich, hat An⸗ flug und Landung nach den Weisungen der Bodenfunk- und Peilstelle München zu erfolgen.

3. Zuwiderhandelnde werden gem. 5 31 Ziffer 1 des Luftverkehrsgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 150, RM oder mit Haft bestraft, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. . München, den 30. Juni 1937. Luftamt München. (Unterschrift.)

Anordnung der Ueber wachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) vom 3. Juli 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816 ff) in Verbin⸗ dung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom ]. Se p⸗ tember 193) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ wa ö . ; ö . * . . ö Die Anordnung Nr. 5 der Ueberwachungsstelle für Papier Verwendung von e. vom 26. Februar 1937 weröffent⸗ licht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 44 vom 23. Februar 1937) wird aufgehoben. S 2. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung . . Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Taft. Berlin, den 3. Juli 1937. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.

Bekanntmachung KP 3857

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Juli 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle. .

1. Auf Grund des 53 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 354 vom 25. Juni 1937 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 144 vom 26. Juni 1937 und KP 356 vom 29. Juni 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 30. Juni 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs⸗ preise festgesetzt: Kupfer (Klassengruppe VIII):

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) RM 78, 50 bis sl, - Aus: Zinn (Klassengruppe XX):

Zinn, nicht legiert (Klasse XX A) RM 316, bis 326, Banka⸗Zinn in Blöcken „328, 338,

. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 2. Juli 1937. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Nichtamtliches.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Staatsoper Berlin

Sonntag, den 4. Juli.

In der Neuinszenierung: La Traviata. Schüler. Beginn: 20 Uhr. Kulturgemeinde.) .

Schauspielhaus und Kleines Haus geschlossen.

Montag, den 5. Juli.

a. Musikal. Leitung (Vorstellung für die NS.

nszen Mufikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. GGhistenl nn für dis

NS. Kulturgemeinde)

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Schauspielhaus und Kleines Haus geschlossen.