Mr. 166 Vierte Beilage zum Deutschen Reichs und Preußischen Staatsanzeiger
vom 22. Juli 1937
Laufende Nummer
Name und Sitz des Kreditinstituts
bestand
Beträge in Tausend RM
Kassen⸗
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Nach dem Reichsgesetz iber das Kreditwesen g 20 Abs. 1 Vuchst. e und der Zehnten Vekanntmag
Monatsausweise der Zentralkass mit mindeftens 10 Mittl. RM Bilan
r. 166
Fünfte Beitage
Verlin, Donnerstag, den 22. Juli
Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1537
Büchertisch.
(Fortsetzung. ) , igentümer und. Mieter, Eine gemeinverständliche Dar⸗ ellung des gesamten Wohnungsrechts auf Grund prakti⸗ er Fälle von Dr. Friedrich Deerberg, Senatspräsident heim Kammergericht, Dr. Richard Niese, Obermagistratsrat bei der Stadt Berlin. 1937. 115 Seiten. 5 Franz
Vahlen, Berlin Wg, Linkstr. 16. Preis: 2, so RP
nder vorliegenden Schrift. haben die Verfasser auf Grund cher Fälle aus dem Leben in gemeinverständlicher Form die fragen des Wohnungsmietrechts dargestellt. Die Rechts⸗ die mit vielgestaltigen Vorgängen innerhalb des Miet⸗ 'zrechtes verknüpft sind, werden erörtert und Vermieter
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Badische Landwirtschaftsbank (Bauernbanh e. G. m. b. S., Karlsruhe.
Bayerische Zentral⸗Darlehenskasse e. G. m.b. S., München .....
Deutsche Pachtbank e. G. m.b. S., Berlin .. Ermländische Zentral kasse e. G. m.b. S., Wormditt (Ostpr.) .. Genossenschaftliche Zentralbank A.⸗G., Saarbrücken ..... Genossenschaftliche Zentralbank e. G. m.b. S., Koblenz. .... Genossenschaftsbank zu Halle a. S. e. G. m. b. H., Halle (Saale) . Kurhessische Zentralgenossenschaftskasse e. G. m.b. H., Kassel. .. Ländliche Centralkasse e. G. m. b H., Münster (Westfalen).. ....
Ländliche Zentralgenossenschaftskasse e. G. m.b. S., Ludwigshafen (Rhein). Landesbauernkasse Rhein-Main-⸗Neckar e. G. m.b. H., Frankfurt (Main) .
Landesgenossenschaftsbank e. G. m.b. Sp., Hannover..
8
Landesgenossenschaftsbank Kurmark e. G. m.b. S., Berlin ..
Landwirtschaftliche Genossenschafts-Zentralkasse e. G. m.b. H., Stuttgart .
Mecklenbg. Zentralgenossenschaftskasse e G. m. b. S., Rostock. .... Oldenburgische Landwirtschaftsbank e. G. m.b. S., Oldenburg.... Ostdeutsche Genossenschaftsbank e. G. m.b. S., Schneidemühl ....
Ostpr. Landwirtsch. Genossenschaftsbk. Raiffeisen e. G. m. b. 5., Königsberg, Pr.
Pommersche Landesgenossenschafts-Kasse e. G. m. b. H., Stettin 2)... Provinzial-Genossenschaftsbank e. G. m. b. S., Oppeln
Rheinische Landesgenossenschaftskasse e. G. m.b. S, Köln. ......
Sächsische Landwirtschaftsbank A.-G, Dresden ..
Schlesische Landesgenossenschaftsbank Raiffeisen e. G. m. b. H., Breslau
Schleswig-⸗-Holsteinische Landesgenossenschaftsbank e. G. m. b. S., Kiel Thüringische Zentralgenossenschaftskasse e. G. m.b. S., Erfurt .... 265 ländliche Zentralkassen
Bayerische Landes-Gewerbebank A.-⸗G., München Edekabank e. G. m.b. S., Berlin⸗Wilmersdorf Hauptgenossenschaftsbank e. G. m. b. S., Berlin
Landesgewerbebank für Südwestdeutschland A.⸗G., Karlsruhe (Baden).
Landesgewerbebank Sachsen e. G. m.b. H., Dresden Mitteldeutsche Zentralgenossenschaftsbank e. G. m. b. S., Gotha
*
Ostdeutsche Zentralgenossenschaftsbank e. G. m.b. H., Königsberg (Preußen)
Reichsverkehrsbank e. G. m. b. S., Berlin l k Westfälische Genossenschaftsbank e. G. m. b. S., Münster (Westfalen) .
9 9
Zentralbank mitteldeutscher Genossenschaften e. G. m. b. H., Halle (Saale) Zentralbank nordwestdeutscher Genossenschaften e. G. m. b. 5., Hannover .
Zentralbank Schlesischer Genossenschaften e. G. m.b. S., Breslau .. Zentralkasse Württ. Genossenschaften e. G. m.b. S., Stuttgart. ... 13 gewerbliche Zentralkassen
Zentralkassen insgesamt ....
Badische Beamtenbank e. G. m. b. H., Karlsruhe (Baden) . .... Frankfurter Genossenschafts-Bank e. G. m.b. S., Frankfurt (Main) Gewerbebank Bad Wildungen e. G. m. b. H., Bad Wildungen ... Gewerbebank Biberach e. G. m. b. H., Biberach (Riß) . . ... Gewerbe⸗Bank Straubing e. G. m.b. S., Straubing ... Gewerbebank Ulm e. G.m.b. S., Udm (Donau) ..
Grundbesitzer⸗ und Handels⸗Bank e. G. m.b. S., Braunschweig?) .. Köpenicker Bank e. G. m. b. S., Berlin-Köpenick ..
Kreditbank Kassel e. G. m. b. S., Kassel
Lindener Creditbank e. G. m. b. H., Hannover .
Mainzer Volksbank e. G. m.b. S., Mainz. ....
1
Post⸗Spar⸗ und Darlehnsverein zu Berlin, Berlin⸗-Charlottenburg .
Reichsbahn⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Dresden e. G. m. b. S., Dresden
Reichsbahn⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Essen e G. m.b. S., Essen. ...
Reichsbahn⸗Spar⸗ und Darlehnskasse Hannover e. G. m.b. 5., Hannover...
Saar⸗Genossenschaftsbank (Gersw. Sparkasse) e. G. m. b. S., Saarbrücken.
Schutzsparkasse Spar⸗ und Kreditanstalt e. G. m. b. S., Düsseldorf .. Schutz⸗Sparkasse Spar⸗ und Kreditanstalt e. G. m.b. S., Remscheid . Stuttgarter Bank e. G. m. b. S., Stuttgart ....
Vereinsbank Hannover e. G. m. b. S., Hannover
Vorschuß⸗ und Spar-Bank zu Rostock e. G. m.b. H., Rostock Wiesbadener Bank e. G. m. b. 5p. Wiesbaden —— 22 Kreditgenossenschaften
4729 34 4374 1917 2956 630
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1908 1774 872 284
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5 z em Richter und Anwalt ein Wegweiser
Mieter werden unterrichtet, wie sie ihr Verhalten zueinander
schten haben, um eine Inanspruchnahme der Gerichte tun—
u vermeiden und im Rechtsfrieden miteinander zu leben.
warstellung des Wohnungsxechts in Form von Rechtsfällen
icht nur dem Laien eine Anleitung, die auf diesem Rechts⸗
b entstehenden Rechtsstreitigkeiten zu . ,, ist ür die Praxis.
—
Arbeitsrecht nebst den noch geltenden älteren Vorschriften. Von Dr. W. Herschel, Professor am Staatlichen Berüfs⸗ pädagogischen Institut Berlin, Abteilung Köln. (Schaeffers Neugestaltung von Recht und Wirtschaft, 19. Heft.) 5. Auf⸗ lage, Kart. ,so RM. Verlag W. Kohlhammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C 1. ie vorliegende Neuauflage ist in einer den praktischen Be⸗ ssen entsprechenden Weise erweitert. Sie behandelt neben euen Recht, dessen tragende Gedanken noch stärker hervor⸗ n sind, die vorläufig noch weiter geltenden älteren Vor⸗ mund bietet so eine abschließende Darstellung des gesamten hen Arbeitsrecht. Geschickt gewählte Beispiele ergänzen die llung und machen sie besonders geeignet als Handbuch für glichen Gebrauch und zum Selbststudium. udierende, Beamte, Amtswalter, Unternehmer, Beschäftigte le, die sich mit arbeitsrechtlichen Fragen zu befassen haben, das Buch mit bestem Erfolg benutzen. Auch der rechtlich hulte vermag sich, weil alles in leichtverständlicher Weise ellt ist, in dem Buch schnell zurechtzufinden.
1
s Arbeitsrecht“: Arbeits-Ordnungs⸗Gesetz, Arheits-Gerichts⸗ Gesetz mit Anhang: Das Versicherungsrecht der Ange⸗ stellten. Von Amtsgerichtsrat Dr. Steup und Dr. jur. Hartzendorff. Betriebswirtschaftliche. Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden. 62 S. Preis 1,80 RM. üs Arbeits⸗Ordnungsä⸗Gesetz gehört zu den⸗ Gesetzen, die dem Betriebsführer wie auch dem Gefolg⸗ nitglied geläufig sein müssen. Wichtige Kapitel: Führer 2 sesolgschaft, der Vertrauensrat, der Treuhänder der Arbeit, 1Fsordnung und Tarifordnunig, Kündigungsschutz, Ehren⸗ barkeit. Daran schließt sich eine systematische Darstellung 2 rbeits-⸗Gexichts-Gesetzes an, die den Aufbau der
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Gewerblich
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gerichte und den Instanzenweg bei Arbeitsstreitverfahren licht. Ein Schlußabschnitt ist dem Versicherungs⸗ gewidmet, also der Angestellten⸗,, Kranken- und Arbeits rficherung. Beide Verfasser sind Juristen und haben sich den umfangreichen Stoff in einer leicht faßbaren Kurz⸗ ung wiederzugeben. Zweifellos ist ihnen dies geglückt, so Fam Arbeitsrecht Interessierte eine brauchbare Zusammen⸗ erhält . . abzugsfähigen Ausgaben bei der Einkommensteuer“ von Dipl.-Kfm. und Dißl.⸗Hdl. R. Sellien. Betriebswirtschaft⸗ icher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden. 56 S. Preis 80 RM.. dieser kurzgefgßten Uebersicht sind in alphahetischer solge sämtliche Ausgaben zusammengestellt, die bei der
Einkommensteuer als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten 4 sind, insbesondere ist auch auf die Abschreibungen und auf die Sonderausgaben eingegangen. Die Art der Darstellung e. eine sofortige Entscheidung darüber, ob diese oder jene Ausgaben im Sinne der steuerlichen Vorschriften abziehbar sind oder nicht. Was für die Einkommensteuer gilt, ist auch für die Körperschaftssteuer maßgebend.
„Das Steuerrecht der Angestellten! von Reg.-Rat Dr. Cerutti Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wies— baden. 40 S. Preis 1,B0 RM.
Mit der Lohnsteuerkarte allein ist das Steuerrecht der Ange— stellten nicht erschöpft. Es gibt viele Fragen, die einer Klärung bedürfen. So geht mit Recht der Verfasser einleitend auf die Anstellung und ihre Besteuerung ein und dann auf die Steuern bei bestehendem Anstellungsverhältnis. In einer übersichtlichen Darstellung wird die Lohnsteuer und der Umfang des Arbeits⸗ lohnes (was dazu gehört und was nicht) behandelt. Ein wichtiges Kapitel ist den Werbungskosten und Sonderausgaben sowie den „besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen“ (die zur Ermäßigung der Lohnsteuer führen) gewidmet. Auch auf die Berechnung der Lohnsteuer ist eingegangen worden, ebenso auf die engt en Steuern des Angestellten, insbesondere auf die Bürgersteuer. Die kurzgefaßte Uebersicht vermittelt anschaulich eine guten Einblick in diese Spezialsteuermaterie.
—
Die Rechtsprechung des Reichsdisziplinarhofs von Jannar bis Dezember 1936 auf der Grundlage der Sammlung von Hheheimen Rat Dr. Alfred Schulze, Ministerialdirektor und Leiter der Sächsischen Staatskanzlei, und Reichsgerichts⸗ präsident Dr. Walter Simons, Präsident des Reichs⸗ disziplinarhofs, fortgesetzt von Geheimen Regierungsrat Fritz Foerster, Ministerialrat im Reichs- und Preu⸗ . Ministerium des Innern. 1937. 129 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin Weg, Linkstr. 16. Preis kart.
5,50 RM.
Der vorliegende Band der Rechtsprechung des Reichs⸗ disziplinarhofs faßt die bedeutsamsten Entscheidungen aus dem Jahre 1936 . Die Urteile, welche sich in 5 Haupt⸗ gruppen einreihen lassen, und zwar die Grundlagen der Diszi⸗ plinargewalt — Dienstvergehen — Dienststrafen — Das Ver⸗ hältnis des Vie e m , nz zum Strafverfahren — Das Disziplinarverfahren — sind nach den bisherigen Grundsätzen ausgewählt und wiederum systematisch geordnet, so daß die Ueber⸗ sichtlichleit hierdurch ganz besonders erleichtert wird. Auch der neue Band, welcher das Verständnis für das Disziplinarrecht fördert, ist für die Verwaltungsbehörden, Disziplinarbehörden, Beamtenorganisationen und Beamtenrechtler von hohem Wert.
„Deutsche Werlkstoffe“ herausgegeben vom Reichsausschuß für Volkswirtschaftliche Aufklärung, Berlin Wo, Bellevuestr. 5. Für den Inhalt verantwortlich: Joachim Boehmer, VDJ., Berlin. 1937. ö — ;
Die kleine f e ee nn, „Deutsche Werkstoffe“, die der Reichsgusschuß für Volkswirtschaftliche Aufklärung Ende vorigen Jahres zum erstenmal hergusgab, liegt nunmehr in zweiter Auf⸗ n n Zweck der Schrift, die sich wegen der leichtverständlichen Darstellungsart als Lehrheft für Schulen bewährt . ist, weite Kreise über die wichtigsten deutschen Werkstoffe, ihre Herkunft, Verarbeitung und Verwendung zu unterrichten. Jeder der sieben Abschnitte enthält eine Reihe von Abbildungen, die für den jeweils behandelnden Werkstoff charakteristisch sind. So finden wir im Abschnitt Glas und Keramik ein Bild über die Verwen⸗— dung von Glas für Bierleitungen, im Abschnitt Holz die Wieder⸗ gabe einer schönen . im Wegweiserbau, ein aufschluß⸗ reiches Bild von der Darstellung eines Rundfunkgehäuses aus Preßstoff sowie eine Darstellung der Lagerung von Bung-Fellen. Das Heft ist durch die Hinzunahme eines Abschnittes Deutscher Kautschuk — Buna — erweitert worden, so das es besonders auch
des Kompromisses.
den Lehrkräften an Schulen ermöglicht wird, sich über die ge⸗— heimnisvoll anmutende Herstellung von Kautschuk aus Azetylen⸗— gas zu unterrichten. Durch die Heranziehung sinnfälliger Ver⸗ leiche aus dem täglichen Leben ist es dem Verfasser gelungen, . verständliche Vorgänge populär zu machen.
Kassenärztliche Gesamtvergütung und Krankenkasse. Von Sach⸗ bearbeiter May Schmeuser und Inspektor Josef Vogt, beide im Reichsverband der Ortskrankenkassen. Verlag: Vordruckverlag GmbH., Fachverlag für Krankenkassen, Berlin Wo, Potsdamer Str. 22 4. 1937. 104 Seiten,
Din A 5 brosch. 3,0 RM.
Das Vergütungsabkommen vom 6. Juli 1932 ist erst nach schwierigen Verhandlungen zwischen Aerzten und Krankenkassen zu⸗ stande gekommen. Manche Bestimmungen tragen das Kennzeichen — Daraus erklärt es sich auch, ö. sich aus dem Wortlaut des Abkommens eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben haben, die wohl im Einzelfalle geklärt, aber nicht zur Kenntnis der Allgemeinheit gebracht worden sind. Der Mangel, ö den an der Durchführung des Abkommens beteiligten Stellen bisher keine zusammenfassende Auslegung der Bestimmungen des Ver⸗ gütungsabkommens zur Verfügung stand, ist durch die vorliegende . beseitigt worden. Sie ist ein wertvolles Hilfsmittel für . Praktiker, der es bei seiner täglichen Arbeit kaum entbehren ann.
Die Broschüre bringt eine ausführliche Kommentierung des Vergütungsabkommens unter Mitverwendung der Rechtsprechung des Reichsschiedsamts. Ferner sind die Klarstellungen, die die Träger des Abkommens zu dem Abkommen getroffen haben berücksichtigt. Zu jedem einzelnen Paragraphen sind eine Anzaht Berechnungsbeispiele aufgeführt.
Einen besonderen Raum nehmen die Erläuterungen zur An⸗ lage 3 des Vergütungsabkommens ein, da es sich in der Praxis gezeigt hat, daß die Neuberechnung des Grundbetrages, Abschlages, Ausgangskopfpauschales und der Ausgangsgrundlohnsumme bei Vereinigung von Krankenkassen erheblichen Schwierigkeiten be⸗ gegnet ist.
Eine wertvolle Ergänzung der Broschüre bildet der der Bro⸗ schüre beigegebene Anhang, in der der Wortlaut des Röntgen⸗ tarifs, des Vertrages mit dem Standesverein der reichsdeutschen Badeärzte und des Tarifs für die Gebühren der Medizinalunter⸗ suchungsanstalten aufgenommen worden ist. Die Brofchitre stellt eine erfreuliche Bereicherung der Fachliteratur dar.
NRKWä⸗Nachrichten.
Leistungssteigerung und Förderung der Wirtschaftlichkeit sind Aufgaben, die der Vierjahresplan der Wirtschaft stellt. Daher haben auch zwei Erlasse des Reichs- und Preußischen Wirtschafts⸗ ministers vom Juli und November 1936 den Gruppen der . der gewerblichen Wirtschaft zur Hebung der Wirt— schaftlichkeit eine eindringliche Tätigkeit auf betriebswirtschaft⸗ lichem und technischem Gebiet zur Pflicht gemacht. Aber nicht nur die Wirtschafts⸗ und Fachgruppen sowie die Kammern, sondern vor allem auch die einzelnen etz e ef und ihre Mitarbeiter, die lh fis fern und Wirtschaftstreuhänder müssen den Fragen größerer Wirtschaftlichkeit der Betriebe heute
eine ganz besondere Beachtung schenken.
Daher bringt jetzt das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit als Zentralstelle für die Gemeinschaftsarbeit zur Hebung der Leistung und zur Förderung der Wirtschaftlichkeit seine R KW Nachrichten in wesentlich erweiterter Form und zeitgemäßer Aufmachung beim Verlag B. G. Teubner in Leipzig , um auf diese Weise seine Arbeiten einer breiteren Deffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Hefte erscheinen monatlich im Umfgng don 24 Seiten (Bezugsgebühr vierteljährlich 1,50 RM). Alle Fragen der Wirtschaftlichkeit werden laufend behandelt. Die Zeitschrift berichtet regelmäßig über die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen, die von RKW bzw. seinen Ausschüssen und Mitarbeitern auf allen Gebieten erarbeitet worden sind.
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Sffentlicher Anzeiger.
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Attiengesellschaften,
Untersuchungs⸗ und Strafsachen. Zwangs versteigerungen.
Verlust. und Fundsachen,
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— Oeffentliche Zustellungen,
5 Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Lommanditgesellschaften auf Aktien. 9g. Deutsche e , m r, 10. Gesellschaften m. b. H. 11. Genossenschaften, 12. Unfall- und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
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106
ne Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
4e Ses über 26 Re, Gr. h Nr. ss 5s über 69 ihr, 11. M. Nr. 1 615 zo über 50 RM, b) Gr. 24 Nr. 6330 über
Zugleich wird der Reichsschuldenverwal⸗ tung in Berlin igen der oben zu 2, 4, 8, 16, 13, 14, n, 1
pfandbriefe Emission II Lit. U Nr. 4406 bis 4408 Gii00) beantragt. Der In haber der Urkunde wird aufgeforde
und 19 bezeichneten hal spätestens in dem auf den 17. Februa
lig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller t und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. trufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher genstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. atern, deren Schriftgröße unter Petit“ liegt, können nicht verwendet rden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, ren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
Aufgebote. Sammelaufgebot und Zahlungs sperre. Aufgebot folgender angeblich ab⸗ gekommener Urkunden ist bean⸗ r der Schubldverschreibungen der ablösungsschuld des Deutschen gon 1925, D) der Aus⸗ scheine der Anleiheablösungs⸗ des Deutschen Reiches ö: 1. a) Nr. 466 32 über b) Gr. 16 Nr. 16372 über 26 sark, 2. a) Nr. 2373 735 über M, Nr. 2 439 229 über 25 RM.,
3071 20 6385
19 531. 20 805
16 959 15 921
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34 Nr. 47 735 über 12,50 RM, 5 Nr. 53 229 über 235 RM, 3 116 371 über 5 Ri, b Gr. 871 über 50 RM, 4. a) Nr.
530 431 und Nr. 1 303 209 über je 1250 Reichsmark, Nr. 571 713 über 25 RM, Nr. 1 321 142 über 100 RM, b) Gr. 39 Nr. 2209 über 12,50 RM, Gr. A Nr. 4342 über 1090 RM, 5. a) Nr. 59 344 über 25 RM, Nr. 2197 134 über 50 RM, b) Gr. 40 Nr. 21 780 und Gr. 31 Nr. 25 232 über je 12,50 RM, Gr. 30 Nr. 197132 über 650 RM. 6. a) Nr. 161 865 ider 25 RM, b) Gr. 6 Nr. 14865 über 25 RM, J. b) Gr. 1 Nr. 14985 über 60 NM, 8. a) Nr; 1284949 über 12,550 RM, b) Gr. 36 Nr. 33 gag über 1250 RW, 5. a) Nr. 17277178 über je 500 RM, b) Gr. 2 Nr. 84 6505 über je 200 RM, 10. A., a) Nr. 1701 342 über 100 RM, b) Gr. 11 Nr. 54 542 über 199 RM, B. a) Nr. 1763 828 über 25 RM, Nr. 1363 048 über 50 RM, b) Gr. 9 Nr.
RM, 12. a) Nr. 1821 485 über
RM, b) Gr. 40 Nr. 20 485 über
RM, 13. a) Nr. 2162 594 über
RM, b) Gr. 2 Nr. G63 094 über
RM, 14. a) Nr. 1420 942 über
RM, b) Gr. 7 Nr. 51 442 über
RM, 15. a) Nr. 2700 48182 über je 12,0 RM, b) Gr. 2 Nr. 71 4181582 über je 1250 RM, 16. ) Nr. 222 668 über 50 RM, b) Gr. 8 Nr. 12 668 über 50 R 17. a) Nr. 1392 685 über 25 b) Gr. 43 Nr. 1685 über 25 RM, 18. a) Nr. 1990143 über 25 „b) Gr. 16 Nr. 59 443 über 25 19. a) Nr. 1261 389 über 50 RM, b) Gr. 2 Nr. 41 889 über 50 RM, 20. a) Nr. 435 518 über 25 RM, b) Gr. 15 Nr. 15512 über 25 RM, 21. a) Nr. 1 001 307 über 12,50 RM, Nr. 1 150789 über 100 RM, b) Gr. 29 Nr. 307 über 1550 RM, Gr. 20 Nr. 13 989 über 100 RM. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Februar 1938, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Berlin 6 2, Stralauer Straße Nr. 425143, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermin Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
ihre
Urkunden verboten, an einen anderen Inhaber als zu: 2. an die Frau Marga⸗ retha Lang geb. Walter in Aschaffen⸗ burg, Burchardstr. 12, 4. an den Ernst Witt in Klempin, Kreis Saatzig, 8. an die Witwe Friederike Stappenbeck geb. Bennühr in Boek b. Eldeng H. 14, 19. A. an den Oberlehrer i. R. Robert Mißbach in Dresden-A. 1, Mathilden⸗ straße 19, B. an die Frau Emma Miß⸗ bach geb. Reißig, z. Zt. wohnhaft in Gemeinde Aichegg. 13. an das Fräulein Paula Zimmerschied in Bad Ems, Coblenzer Str. 2. 14. an den Tapezierer⸗ meister Oscar Blümel in Bad Char⸗ lottenbrunn, Schles., 17. an das Fräu⸗ lein Frieda Lehrke in Hannover, Stro⸗ meyerstr. 4, 18. an den Louis Pilz sen. in Benneckenstein a. Harz, Nordhäuser Straße 11, 19. an die i Clara Stück verw. Schneider geb. Wolff in Hersfeld eine Leistung zu bewirken. (156. Fa. Sam. 2. 3.) Berlin, den 9. Juli 1937. Das Amtsgericht Berlin.
26990 Aufgebot. Die Witwe Selma Stett in Nürn⸗ berg, Kontumazgarten 2 Ill, hat das Aufgebot der Mäntel von GM 390, — 5 „ Frankfurter Pfandbrief⸗Bank Gold⸗
1938, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 42 1, Zim- mer Nr. 29, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Frankfurt a. Main, 17. Juli 1937.
Amtsgericht. Abt. 935.
26991) Bekanntmachung. J,, der im Deutschen Reichs. anzeiger Nr. 59 vom 12. März 1 in der Bekanntmachung Nr. 72560 , . Kraftloserklärung aufgebotenen Irkunden: Zu Ziffer 2: ein 5n½ 26 iger Goldpfandbrief der Bayer. Vereinsbank München zu 1000 GM, Serie 78 Lit. B Nr. 15 591, des Hofrats Franz Clari⸗ cini in Innsbruck, zu Ziffer 6: ein Aus⸗ losungsschein 6. Bayerischen Kom⸗ munal⸗Sammel⸗Ablösungsanleihe des Bayerischen Sparkassen⸗ und Girover⸗ bandes über ein Auslosungsrecht zu 12,50 RM Serie J1 Gr. II Nr. A 25 066 A 2244, ist das Aufgebotsverfahren
wegen Antragszurücknahme durch Be⸗
schluß des Amtsgerichts München vom
10. Juli 1937621. Mai 1937 aufgehoben
worden. Amtsgericht München. Geschäftsstelle für Aufgebote.