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Deutscher Neichsanzeiger reußischet Staatsanzeiger.
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. ᷣ — San n an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 3 M einschließlich o,. 48 Ru Zeitungsgebühr, aber ohne
Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 Qαο, monatlich. in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhel mstraße 32. Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 c. Sie werden
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des Portos abgegeben. Fernsprech Sammel ⸗Nr.: 19 333
Mr. 20 1 Neichsbankgirot onto
1 r Berlin, Mittwoch, den
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für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 32. Alle Druckaufträge find auf einseitig insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck sbesonderer Vermerk am Rande) Befristete Anzeigen müssen Tage
Gs
anzugeben,
90
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1. September, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1937 ; — 2
Inhalt des amttichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im August 1937. , , nd erniffer für die Lebenshaltungskosten im August
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Preußen.
Sechste Aenderung des Verzeichnisses der Kulturämter und
ihrer Geschäftsbezirte. . Amtliches. Deutsches Reich.
Vetanntmachung.
Die Um satzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die umsätze im Monat Augnst 1937 werden auf BKrund von 8 s Absatz J. Satz ? des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Neichsgesetzb J. S. S453) in Verbindung mit 8 140 der Durchführungsbestimmmngen zum Umsatz⸗ li 5 zom 17. Ottober 1134 (Reichs gesetzbl. J S. gar) Staat Einheit
1 Psund 100 Papierpesos
(= 44 Goldpesos) Belga (= H0o belg Frets.) Milreis LEẽwa Dollar Kronen Gulden Kronen Mark Francs Drachmen Pfund Sterling Gulden Nials Kronen
NM
12,71 7h, dl
41,95
16,48 3,05 2, 49
55, 41
47, 05
68, h, 49 9, 34 2, 36
12,41
1537, 38
15,42
5,48
13,10
72, 24 5, 70
49,05
41,98
52,44
62, 37
49, —
47,05
11,27 2,50
63,98
57,20
17, — 8, 66 1,98
bl. 44
Aegypten Argentmien
Belgien
Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Dan ig Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Holland Iran Iẽ land Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Desterreich Polen Poꝛtugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Tschechoslowakei Türkei Ungarn
Es kudos ei 100 Kronen 100 Franten 100 Peseten 100 Kronen 1ẽ1 Pfund 100 Pengö (bei Ausfuhr nach Ungarn) 1 Pejo 1Dollar
Uruguay
Vereinigte Staaten von AUmerita . Tie Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in . . ausländischen Zahlungsmoͤttel erfolgt etwa am
Berlin, den 1. September 1967.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Eiff ler.
35
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Die Reich s inder ziffer für die Cebenshaltungskosten im Auguft 19387
. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sh für den Durchschnitt des Monats August 1957 auf 186,0 (1913114 —– 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (126,2) um C. 2 vH zurückgegangen. .
Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 04 v5 auf 124,0 vH ermäßigt; dies ist hauptsächlich auf den Rückgang der Preise für Gemüse und Kartoffeln zurückzuführen; die Preise für Eier sind etwas gestiegen. Tie Indexziffer für Heizung und Beleuchtung (1840) hat sich durch Verringe⸗
tung der Sommerpreißzabschläge für Hausbrandkohle um 0,2 vH erhöht. Die Indexziffer für Bekleidung (125,8) hat um 9, vH und die Indetgziffer für „Verschiedenes“ (142,6) um 0, v5 angezogen. Die Indexziffer für Wohnung er
ist unverändert geblieben.
231
81. August 1937. J Statistisches Reichsamt.
—
Berlin, den
. BVetanntmachung über den gondoner Goldpreis
gemäß 81 der Verordnung vom 10. Ottober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Sypotheten und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmart) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. September 1937
für eine Unze . — 140 sh 04 d,
in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel,
kurs für ein englisches Pfund vom 1J. Sep— tember 1937 mit RM 12.38 umgerechnet — RM S6, 65858, für ein Gramm Feingold demnach . pence 54 0293, in deutsche Währung umgerechnet.... = RM 2, 78701.
Berlin, den 1. September 1937.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.
Preuß en. Sechfte Aenderung
des Verzeichnisses der Kulturämter und ihrer Geschäftsbezirke.
Bek. d. Ru Pr M s Eu. v. 19. 8. 1937 — VI / iz. 12429. 2. Ang. —.
Auf Grund des 58 des Gesetzes über Sandeskultur⸗
behörden vom 3. 6. 1919 (G68. S. 161) bestimme ich: 1. In Heide Golst. wird ein Kulturamt errichtet. 2. Das Kulturamt Schleswig wird aufgelöst.
3. Im Verzeichnis der Kulturämter und ihrer Geschäfts⸗ bezirke (ogl. d. Bek. v. 21. 10. 1933 — 19 14 833
SwMBl. S. 585 und ihre Nachträge) treten nach— stehende Aenderungen ein.
Die Anordnungen, betr. das Kulturamt Heide, treten sofort in Kraft, den Zeitpunkt im übrigen be— stimmt der Oherpräsident der Provinz Schleswig⸗ Holstein durch öffentliche Bekanntmachung.
Sitz des Kul⸗ tur⸗ amts
Be⸗
mer⸗ kun⸗ gen
Geschäftsbezirk des Kulturamts
3 4
Provinz Schleswig⸗Holstein. (Oberpräsident — Landes kulturabteilung in Kiel.)
Kreise Flensburg⸗Stadt und Land, Husum, Sy d⸗ Tondern und Rest des Kreises Schleswig, soweit nicht dem Kulturamt Heide zugeteilt.
Kreise Eiderstedt, Norder⸗Dithmarschen, vom Kreise Süder⸗Dithmarschen die Gemein⸗ den Offenbüttel, Osterrade, Süderrade, Immenstedt, Jützbüttel, Wennbüttel und Bunsoh, vom Kreise Rendsburg die Ge⸗ meinden oder Gemeindebezirksteile nördlich des Nord⸗Ostsee⸗Kanals, und zwar von der Grenze des Kreises Rendsburg gegen den Kreis Eckernförde bis zur Kreisgrenze gegen den Kreis Süder⸗Dithmarschen, vom Kreise Schleswig die Gemeinden Hollingstedt, Gr. Rheide, Kropp, Bergenhusen, Meggerdorf, Wohlde, Bargen, Erfde, Tielen, Börm, Dörp⸗ stedt, Neubörm, Alt⸗Bennebek, Friedrichs⸗ anbau, Friedrichswiese, Klein⸗Bennebek, Klein⸗Rheide, Tetenhusen, Süderstapel, Drage, Norderstapel, Seeth und Friedrichs⸗ stadt ⸗
Kreise Pinneberg, Steinburg, Süder⸗Dithmar⸗ schen (mit Ausnahme der dem Kulturamt Heide zugeteilten Gemeinden), vom Kreise Rendsburg alle Gemeinden, deren Flächen südlich des Nord⸗Ostsee⸗Kanals und etwa west⸗ lich der Eisenbahn Rendsburg Neumünster lie gen und zwar: Ausbättel, Agethorst, Barg⸗ feld, Beldorf, Bendorf, Beringstedt, Besdorf, Böken, Boke lrehm, Bokhorst, Bünzen, Glüsing, Gokels, Grauel, Gribbohm, Großenbornholt, Hade marschen, Hanerau, Heinkenborstel, dohenwestedt, Holstenniendorf, Homfeld,
Sitz des Kul⸗ tur⸗ amts
Geschäftsbezirk des Kulturamts
Anlagen si
Benutzung der in Danziger Kra
2 3
Itzehoe
Kreise Jahrsdorf, Innien, Liesbüttel, Lütjenborn⸗ holt, Lütjenwestedt, Maisborstel, Meezen,
Mörel, Nienborstel, Nienbüttel, Nindorf, Nuttel, Oersdorf, Ohrsee, Oldenborstel, Aldenbüttel, Osterstedt, Pe meln, Puls, Rade, Nemmels, Schenefeld, Seefeld, Sie zbüttel, Steenfeld, Tackesdorf (teilweise), Tappendorf, Thaden, Todenbüttel, Vaale, Vaalermoor, Vaßbüttel, Wacken, Wapelfeld, Warringholz, Altenkattbek, Breiholz steilweise), Brin jahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Jevenstedt, Luhnstedt, Nienkattbet, Osterrönfeldt, Rade, Schülp, Schwabe, Stafstedt, Bargstedt, Bokel, Brammer, Gnutz, Holtorf, Norkorf, Olden⸗ hütten, Thienbüttel, Timmaspe.
Kreise Kiel⸗Stadt, Neumünster⸗Stadt, Olden⸗ burg, Plön, Eckernförde, vom Kreise Rends⸗ burg die restlichen Gemeinden (soweit nicht den Kulturämtern Heide und Itzehoe zugeteilt) etwa östlich der Eisenbahnstrecke Rendsburg - Neumünster.
Kreise Lübeck-Stadt, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Stormarn und Eutin.
i.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Schweizerische Gesandte Paul Dinichert wird in der Zeit vom 39. August bis 8. September d. J. und weiter vom 1 . ö. e. ö abwesend sein. Während seiner
vesenheit wird Legationssekretär Kappeler die Geschäfte der Gesandtschaft führen. Kö
Verkehr swesen.
Zurũckgeftellte Bitdtelegramme zum Reichsparteitag.
Während des Reichsparteitages läßt die Deutsche Reichspost von Nürnberg aus zurückgestellte Bildtelegramme zu, die nach den voll⸗ bezahlten übertragen und am Bestimmungsort mit der gewöhn⸗ lichen Briefpost zugestellt werden. Die Gebühr beträgt für ein Bild unter 118 qem 1.50 RM, für größere Bilder bis zu 234 gem 2 RM, d. h. die Gebühren sind gegenüber den gewöhnlichen Bild⸗ telegrammen um die Hälfte ermäßigt.
Vereinbarung der Deutschen NReichspoft mit
der Telegraphenverwaltung der Freien Stadt
Danzig über RNRundfunkempfang J anlagen in Kraftfahrzeugen u mw.
Am 1. September tritt eine Vereinbarung in Kraft, die zwischen der Deutschen Reichspost und der Telegraphenverwal⸗ tung der Freien Stadt Tan ig über die Genehmigung von Rund⸗ funkempfan anlagen in Kraftfahrzeugen, auf Binnenschiffen und K getroffen worden ist. Es ist danach künftig den Inhabern einer deutschen Rundfunkgenehmigung die Benutzung der in deutschen Kraftfahrzeugen usw. eingebauten und mitgeführten Rundfunkempfangsanlagen im Dan ziger . allgemein gestattet. Die Inhaber solcher
nd nicht verpflichtet, sih hierzu eine Genehmigung der Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig zu verschaffen und die Gebühr dafür zu zahlen. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ist anderseits im deutsfchen Hoheitsge⸗ biet den Inhabern einer Danziger Rundfunkgenehmigung die , usw. eingebauten
oder mitgeführten Rundfunkempfangsanlagen allgemein ge⸗ stattet. Auch sie sind nicht verpflichtet, sich eine Genehmigung der Deutschen Reichspost zu verschaffen und für diese die Ge⸗ bühr zu zählen. Es wird für diese gegenseitige Vereinbarung aber zur Bedingung gemacht, daß die gien fan gere n der Heimatsbehörde im Kraftfahrzeug usw. mit seführt und au Verlangen jederzeit org igt und daß die Empfangsanlage nur im Kraftfahrzeug . oder in dessen unmittelbarer Nähe be⸗ erner bei der Benutzung der Empfangs⸗
orschriften und Rundfünkbestimmungen ich das Kraftfahrzeug usw.
trieben wird. Es müssen anlagen die gesetzlichen des Staates beachtet werden, in dem aufhält. Das Mitführen und die ö von Sende⸗ einrichtungen ist käemn g verboten. Die Verwaltungen behalten sich bei Verstößen gegen die Rundfunkbestimmungen eeignete Maßnahmen und u. a. auch das Recht vor, im be⸗ onderen Falle die Benutzung der Rundfunkempfangsanlagen in Kraftfahrzeugen usw. in ihrem Hoheiisgebiet zu untersagen.
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