Erste Beilage
zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 214 vom 16. September 1937. S. 2.
Zulassung von Abweichungen.
47. Abweichungen von diesen Bestimmungen kann, soweit Mußvorschriften in Betracht kommen, nur der Reichsarbeits⸗ minister zulassen; soweit die Abweichungen eine über den Rahmen eines Einzelfalles hinausgehende Bedeutung und eine geldliche Mehrbelastung des Reichs zur Folge haben, bedarf es auch der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen.
Berlin, den 14. September 1937.
Der Reichs⸗ und Preußische Arbeitsminister. Franz Seldte.
Anlage A.
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Übernahme von Reichsbürgschaften für Klein⸗ siedlungen.
A. I. Inkrafttreten der Reichsbürgschaft.
1. Die Reichsbürgschaft wird erst mit der Aushändigung der Bürgschaftsurkunde, frühestens mit dem Zeitpunkt der baupolizeilichen Gebrauchsabnahme (Bezugsfertigkeit) wirksam. Schuld ve rpflich⸗ tungen der öffentlichen Hand werden nicht verbürgt. Soweit Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände Träger des Siedlungsvorhabens und zunächst persönliche Schuldner des zu verbürgenden Darlehns sind, tritt die Reichsbürgschaft daher frühestens mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Stellen auf die einzelnen Siedler zu Eigentum oder in Erbbaurecht übertragen werden und in dem die einzelnen Siedler die auf sie entfallenden Anteile der Darlehnsschuld unter Befreiung der Träger von der anteiligen Haftung übernehmen.
II. Aushändigung der Bürgschaftsurkunden.
2. Ist durch Vorbescheid der Bewilligungsbehörde die Übernahme der Reichsbürgschaft zugesagt, so wird die durch die Deutsche Bau⸗ und Bodenbank AG. nach anliegendem Muster 7 auszustellende Bürgschaftsurkunde erst ausgehändigt, sobald nachgewiesen ist, daß
a) die Bauvorhaben gebrauchsfertig von der Baupolizei abge⸗
nommen und die Stellen nach Maßgabe des Bescheides und der von der Bewilligungsbehörde mit dem Genehmigungs— vermerk versehenen Baupläne unter Berücksichtigung etwa vorgesehener Anderungen oder Ergänzungen einwandfrei ausgeführt sind,
b) die beliehenen Bauten zum vollen Zeitwert (Ersatzwert) oder
nach den besonderen landesgesetzlichen Bestimmungen gegen Brandschaden versichert sind,
e) die Hypothek für das zu verbürgende Darlehn im Grundbuch eingetragen worden ist,
q) der Schuldner und der Darlehnsgeber die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ubernahme von Reichsbürg⸗ schaften für Kleinsiedlungen“ auferlegten Verpflichtungen übernommen haben, namentlich der Schuldner die nach Teil B Ar. 18 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ zu zahlende Gebühr entrichtet hat
und im Falle zu 1 Nr. 1, Satz 3
e) die Siedlerstellen unter gleichzeitiger Ubernahme der auf den einzelnen Siedler entfallenden Daͤrlehnsanteile auf die Siedler zu Eigentum oder in Erbbaurecht übertragen worden sind und der Träger von der Haftung für diese Darlehnsanteile frei geworden ist.
Der Nachweis ist zu führen *
zu a): durch eine Bescheinigung der Bewilligungsbehörde; aus
der Bescheinigung muß die endgültige Höhe der Ge⸗ samtkosten der Stelle abzüglich der Einrichtungskosten sowie der zu verbürgenden Hypothek erkennbar sein, zu b): durch Vorlage des Versicherungsscheins und gegebenenfalls des Hypothekensicherungsscheins, durch Vorlage einer beglaubigten Grundbuchblatt⸗Abschrift und aller sonstigen von der Bank für erforderlich gehaltenen Unterlagen, durch Vorlage der durch Unterschrift anerkannten „All⸗ gemeinen Vertragsbedingungen“, durch Vorlage der Heimstättenverträge (Kauf⸗ und Über eignungsverträge) oder Erbbauheimstättenverträge (Erb⸗ bauverträge) und beglaubigter Grundbuchblatt⸗Abschriften, aus denen die Eintragung der Rechtsänderung im Grund⸗ buch zu ersehen ist. B
I. Erhaltung der Bauten und Einrichtungen der Siedlerstellen.
3. Die Baulichkeiten sind fortdauernd zum vollen Zeitwert (Ersatzwert) oder nach den besonderen landesgesetzlichen Bestimmungen versichert zu halten. Sie sind ferner stets in einem guten Zustande zu halten. Der Darlehnsnehmer ist verpflichtet, die vom Reichsarbeits⸗ minister geforderten Ausbesserungen und Erneuerungen innerhalb der gesetzlichen Frist vorzunehmen.
4. Wird ein verpfändetes Bauwerk durch Brand ganz oder teil⸗ weise zerstört, so ist der Darlehnsnehmer verpflichtet, es nach Bau⸗ plänen und Kostenanschlägen, die der Reichsarbeitsminister genehmigt hat, innerhalb einer angemessenen Frist wiederherzustellen.
5. Wesentliche Anderungen der Baulichkeiten, insbesondere auch ein gänzlicher oder teilweiser Abbruch, bedürfen der vorherigen Zu⸗ stimmung des Reichsarbeitsministers.
6. Die Betriebsmittel (Inventar) und sonstige wirtschaftliche Einrichtungen der Stelle sind in ordnungsmäßigem Zustande zu . Das Land ist durch pflegliche Behandlung ertragreicher zu
estalten.
zu o):
zu d):
zu e):
II. Eicherheiten.
J. Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks ist verpflichtet, Belastungen, welche der vom Reich verbürgten Hypothek im Range vorgehen oder gleichstehen, löschen zu lassen, wenn und soweit sie sich mit dem Eigentum oder dem Erbbaurecht in einer Person vereinigen, eine dieser Verpflichtungen entsprechende Vormerkung zugunsten des Darlehnsgebers in das Grundbuch eintragen zu lassen und die Eintragung sowie die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflich⸗ tungen dem Reichsarbeitsminister nachzuweisen.
8. Die Forderungen des Darlehnsgebers gehen, soweit er durch das Reich befriedigt wird, mit Einschluß der Sicherheiten und Neben⸗ rechte gemäß 5 774 BGB. auf das Reich über.
9. Der Darlehnsgeber ist weiter verpflichtet, im Falle des Ueber⸗ gangs des Eigentums an den Siedlerstellen auf die Siedler bie ver— bürgte Hypothek und, wenn er auch die Vorhypothek gewährt hat, auch diese stehen zu lassen. Die gleiche Verpflichtung obliegt ihm auch im Fall der Zwangsversteigerung der Gesamtsiedlung oder einzelner Siedlerstellen, es sei denn, daß er gegen die Person des Erwerbers des Grundstücks Einwendungen erhebt, die von der Bewilligungsbe⸗ hörde als berechtigt anerkannt werden.
III. Prüfunga⸗ und Besichtigungs recht.
109. Ter Reichsarbeitsminister und der Rechnungshof des Deut⸗ schen Reichs sind berechtigt, das Unternehmen des Darlehnsnehmers jederzeit einer Buch⸗ unh Betriebsprüfung zu unterziehen zur Er⸗ mittlung der Umstände, bie für bie Verpflichtungen des Reichs von Bedeutung sein konnen, insbe sonbere zur Feststellung, ob eine Haftung
des Reichs in Frage kommen kann oder die Voraussetzungen für eine solche vorliegen oder vorgelegen haben.
11. Der Reichsarbeitsminister und der Rechnungshof des Deutschen Reichs sind befugt, das Grundstück und die Baulichkeiten zu jeder angemessenen Tageszeit durch Beauftragte besichtigen und untersuchen zu lassen.
IV. Kündigungspflicht des Darlehnsgebers.
12. Der Darlehnsgeber ist auf Verlangen des Reichsarbeits⸗ ministers verpflichtet, das Darlehn zur Rückzahlung zu kündigen, und zwar
A. mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wenn die Zins⸗ und Tilgungsbeträge nicht fristgemäß gezahlt werden; B. ohne Kündigungsfrist,
a) wenn der Darlehns nehmer den im Darlehnsvertrag und in Nr. 3 bis 6 geregelten Verpflichtungen nicht nachkommt,
b) wenn die Beschlagnahme des Grundstücks ganz oder teilweise zum Zwecke der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eingeleitet wird oder erfolgt, oder wenn die Rechtsgültigkeit oder der Rang der verbürgten Hypothek bestritten wird,
o) wenn das Grundstück ohne Zustimmung des Reichsarbeits⸗ ministers zu Zwecken verwendet wird, die mit der Eigenart des Vorhabens als Kleinsiedlung nicht vereinbar sind,
d) wenn der Darlehnsnehmer in Konkurs gerät, das Vergleichs⸗ verfahren über sein Vermögen eröffnet wird oder wenn er auch nur außergerichtlich die Zahlungen einstellt,
e) wenn bei einem Verkauf des Grundstücks die Uebernahme der persönlichen Schuld durch den Erwerber nicht zustande kommt,
f) wenn die Grundstückserträgnisse ohne Zustimmung des Reichs—⸗ arbeitsministers abgetreten oder gepfändet werden.
13. Das Recht des Reichsarbeitsministers, die Kündigung zu
verlangen, erlischt, wenn es nicht innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Kündigungsgrundes ausgeübt wird.
V. Erlöschen der Bürgschafts verpflichtung.
14. Unterläßt es der Darlehnsgeber, zu einer Vereinbarung über eine für ihn nachteilige Veränderung bes Schuld verhältnisses oder der bestellten Sicherheiten die Zustimmung des Reichsarbeitsministers einzuholen, so tritt die Bürgschaftshaftung für einen hierdurch ver⸗ ursachten Ausfall nicht ein.
16. Kommt der Darlehnsnehmer mit der Zahlung von Zins⸗ und Tilgungsbeträgen in Verzug, so wird das Reich von der Bürg⸗ schaftsverpflichtung für die rückständigen Beträge befreit, wenn der Darlehnsgeber dem Reichsarbeitsminister innerhalb dreier Monate seit Fälligkeit den Verzug des Schuldners unter Angabe der Höhe der verfallenen Summe nicht schriftlich mitgeteilt hat. Stundet der Darlehnsgeber fällige Zins- und Tilgungsbeträge ohne schriftliche Einwilligung des Reichsarbeitsministers länger als drei Monate, so wird das Reich von seiner Bürgschaftsverpflichtung hinsichtlich der gestundeten Beträge befreit.
16. Kommt der Darlehnsgeber den in Nr. 12 festgesetzten Ver⸗ pflichtungen nach Aufforderung durch den Reichsarbeitsminister nicht nach, so erlischt die Bürgschaftsverpflichtung des Reichs.
VI. Kosten.
7. Die durch den Abschluß, die Erfüllung und die Abwicklung des Bürgschaftsvertrages jetzt oder in Zukunft entstehenden Kosten trägt der Darlehnsnehmer.
VII. Gebühr.
18. Für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde und die Ver⸗ waltung der Bürgschaft erhebt die Deutsche Bau⸗ und Bodenbank AG., Berlin, eine Gebühr von O. v. H. des verbürgten Darlehns, min⸗ destens jedoch 20 RM je Fall.
VIII. Rechtsnachfolger.
19. Im Falle der Schuldübernahme gilt die Reichsbürgschaft zugunsten des neuen Schuldners nur dann, wenn der Reichsarbeits⸗ minister der Schuldübernahme vorher schriftlich zugestimmt hat. Das gleiche gilt von der Abtretung der Darlehnsforderung.
20. Darlehnsnehmer und Darlehnsgeber haben ihre Verpflich⸗ tungen dem Reich gegenüber ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen mit der Maßgabe, daß diese gehalten sind, ihre jeweiligen Rechtsnach⸗ folger in gleicher Weise zu binden. — .
IX. Erbbaurechte.
21. Auf Erbbaurechte finden diese „Allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen“ sinngemäß Anwendung.
—
Bekanntmachung KP 395
der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 16. Sep⸗ tember 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle. 1. Auf Grund des 8 3 der Anordnung 384 der Üüber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.
Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsan eiger Nr. 171 vom 25. Juli 1936) werden die folgenden Kurs⸗
preise festgesetzt: Aluminium (Klassen gruppe I): Aluminium, nicht legiert (Klasse IA) ... RM 133, — bis 137, — Aluminiumlegierungen (Klasse 16) 58, — „ 61, — Blei (Klassen gruppe III):
Blei, nicht legiert (Klasse IIA)... ... RM 256, — bis 27, — Hartblei (Antimonblei) (Klasse rt B). ..., 27,5 , 29,50
Kupfer ( Klassengruppe VIII): Kupfer, nicht legiert (Klasse VVA) .... RM. 76, So bis 79, —
Kupferlegierun gen (Klassen gruppe IX):
Nessinglegierungen (Klasse 1x A). RM S6, 50 bis 59, — Rotgußlegierungen Cee LKB). 77,25, 79, 75 Bronzelegierungen (Klasse I C55. 106,50, 109,50 Neusilberlegierungen (Klasse 1X D) — 67— L 6d, 50
Nickel (Klassen gruppe XIII): Nickel, nicht legiert (Klasse IIIA) .... RM 236, — bis 246, —
Zint (Klassengruppe XIX):
e eg XIxXA .... ..... RM zo, — bis z2,— Rohzink (KWlasse IX C) 26 — , 28, —
Zinn (Klassen gruppe XX):
Zinn, nicht legiert (Klasse XX NA) ..... RM 326, — bis 336, — BVanka⸗Zinn in Blöcken: .... ..... , 338, — „ 348, — Mischzinn (Klasse XX. B) . 89 n 326, — n 336, — e 100 kg Sn⸗Inhalt M 26, — bis 27, — je 100 kg Rest⸗Inhalt RM 326, — bis 336, — je 100 kg sn⸗Inhalt
—
Lötzinn (Klasse TX D) .. ......
digt 256, * bis 27, —
je 100 kg Rest⸗Inhalt.
2. Diese ö tritt am Tage nach ihrer öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Glen zeitig treten die Bekanntmachungen Kp 389 bis Kb außer Kraft.
Berlin, den 15. September 1937. Üüberwachungsstelle für unedle Metalle.
Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Gesandte der Dominikanischen Republik Alfr Riecart Olives hat Berlin verlassen. Bis auf weiten führt Legationssekretär H enriquez die Geschäfte der
sandtschaft.
Nummer 26 des Reichsarbeitsblatts vom 15. September i Teil 1 Amtlicher Teil hat folgenden Fnhglt: I. Arbeiten mittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeits losenhi Gesetze, Verordnungen, Erlaffe; Verordnung zur Ergänzung! Verordnung über eine Sonderhilfe für langfristige Kurzarbei in der Textilindustrie. Vom 10. September 1937. — 11. So verfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. bret Verordnungen, h lasse: Bekanntmachung betr. ke,, er Liste der mit Stückentgeltberechnung beauftragten Berechnungsstellen der Da schen Arbeitsfront. — V. Siedlungswesen, Wohnun Sswesen Städtebau. afl Verordnungen, Erlasse: Verordnung in Kündigungsschutz für Miet- und Pachträume. Vom 28. Aug 1937. — Fünfte Verordnung über das Verbot der Umwandhu von Wohnungen in Räume anderer Art. Vom 18. August 14 — VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, h lasse: Weiterführung der Maßnahmen der Reichsre ierung; Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung (Fettverbi gung und Regelung des Bezugs von Konsummargariné).
Ministerial⸗Blatt des Reichs⸗ und Preußischen Ministerit des Innern Nr. 37 vom 16. September 1937 hat folgenden Inhn Allgem. Verwalt. Anordn. 18. 8. 37, Ausf. 8. Erstattung ges. i. Bereich d. Reichsfin. Verw. — RdErl. 16. 8, 37, Frei zusätzl. allgem. Berufsschulg. v. H . Ven u. Betriebe durch d. DAF. RdErl. 5. 9g. 37, Widerruf d. U ich⸗ Freiheit f. Angestellte d. landrätl. Verw. RdErl. 6. 9.
rnenn. d. Mitgl. auf Zeit d. Bez⸗, Kreis⸗ u. Stadtven Gerichte u. ihrer Stellverttr. — RdErl. 6. 9. 37, Organisat Erfass. d. nichtbeamt. Führer v. Betrieben, die unter d. A8 kahn — RdErl. 7. 9. 37, Beurlaub. v. Behörd. Angeh. f 3we d. NSFK. — RdErl. J. 9. 37, Beratende Beteilig. d. Amtes 4Schönheit d. Arbeit“ bei d. Ausgestalt. staatl. Dlenstgebäude Diensträume. — RdErl. 8. 9. 37, Bekanntgabe v. Akten an Dienststellen d. NSDelP. u. ihrer Gliederungen. — Rdb 8. 9. 37, Abstammungsnachw. bei Verheirat. — RdErl. 9. 9 39. And. d. Besoldungsges. — RdErl. 9. 9. 37, Besuch v. Prin schulen durch Kinder v. Beamten. — RdErl. 19.7 37, . Kraft- u. Schmierstoffen an d. Tankstellen d. Reichsautobahn. RdErl. 10. 9. 37, Zugehörigkeit v. Beamten Su Freimau rerlog and. Logen od. logenähnl. Organis. — RdErl. 10. 9. 37, . v. Beamten zur Schlaraffia. Staatshau
alt, Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 6. 9, orbereit. d. Haushalts d. allg. Landesberw. f. 5353 — Ri 8. 9. 37, Kassenanschlag d. Verw. d. Innern. — Kom mung verbände. RdErl. 31. 8. 37, Steuerverteil. — RdErl. 7. 9 Jagdsteuerordn. — RdErl. 10. 9. 37, Vordruckmuster f. d. Gru e ,, ,n, . — RdErl. 19. 9. 37, Vorzeit. Verzicht Zurücknahme d. Beruf. nach 5 45 Abs. 2 DG6O. — Gemein bestand⸗ u. Ortsnamen⸗Anderungen. Wohlfahrt pflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 5. 9. 37, Wh 1937138. — Pao lizeiverwaltun g. RdErl. 5. 9. 37, Bezei d. religiös. Bekenntnisse in Wehrmachtpersonalpapieren. — Rd 8. 9. 587, Strafregister in München. — RdErl. 10. 9. 37. Um . an Beamte d. Pol. Uu. Gend. i. Vorbereit.⸗Dienst.
u besetzende Gend⸗Oberym.⸗Stellen. — RdErl. 4. 9. 37, * eft. — RdErl. 6. 9. 37, Zeitschr. „Neues Volk“. — Roh 6. 9. 37, Paradeanzug d. Pol. u. Tragebest. — RdErl. 6. 9 Beschaff. v. Waren aus Spinnstoffen u. Leder f. d. Dienstkt de Pol. — RdErl. J. 9. 37, Reizstofswaffen u. Munition j SchP. d. Gemeinden. RdErl. J. 9. 37, Amtsschilder f. d. sta Pol. — RdErl. J. 9. 37, Dienstversamml. in 8. Gend. — M 7. 9. 37, Abzugs u. Abzugsstangensich. f. d. Pistolen 93 d. nungspol. — RdErl. 8. 9. 37, Fachzeitschr. St. Georg“ f. Mn staffeln. — RdErl. 8. 9. 37, Reitlehrg, an b. Pol. ⸗Reitschule Rathenow. — RdErl. 8. 9. 37, Krim.⸗Bez. Sekr.Lehrg. f. stu Krim Beamte. — RdErl. 9. 9. 37, Nachrichtentechn. Fachzeitt RdErl. 9. 9. 37. Verbot d. Mitführens v. Vereinsfahnen be Auftreten in Pol-Unif. — RdErl. 9. 9. 37, Orthopäd. Schuhz⸗ — RdErl. 10. 9. 37, Unterbring. d. Gem. ⸗Pol.⸗Behörden, RdErl. 6. 9. 37, Luftschutzlehrstab d. Chefs d. Ordnungspol. RdErl. 6. 9. 37, 3. Durchf. VO. zum Luftschutzges — V kehrsUwesen. RdErl. 4. 9. 37, Wöchentl. Schnellstatistit Straßenverkehrsunfälle. — Staatsangehörigkeit, P— u. Fremdenpolizei. RdErl. 9. 9. 37, Auswandererbeß — Volksgesundheit. RdErl. 5. 9. 37, Personglkarte d. Bürobeamten u. beamt. Gesundheitspflegerinnen d. staatl.“ sundhꝛle. — Uebertragb. Kran kh. d. 39. Woche. — wesen. RdErl. 9. 9. 37, Richtl. f. d. Verlad. u. Beförd Tieren. — Neu erscheinungen. — Stellen aus scht bungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen alle ,, Carl Heymanns Verlag Berlin WS, Ma traße 44. Vierteljährlich 1,75 RM für usgabe A 6weist edruckt)h und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckh.
Kunsft und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Freitag, den 17. September.
Staatsoper: Der fliegende Holländer. Musikal. tung: Schüler. Beginn; 20 Uhr. j
Schauspielhaus: Wallenste in von Schiller. Beginn: 19
Staatstheater — Kleines Haus: Das Konzert. Lustspiel Hermann Bahr. Beginn: 20 Uhr.
—
Am Sonntag, dem 19. September, findet in der 3 16 bis 19 Uhr ein kostenloser „Kraft durch Freude⸗Na mn in sämtlichen Staatlichen Museen statt. Alle olksgenossen fveien Zutritt, und in allen Abteilungen der Museen laufend. Fühvüngen statt, die ebenfalls unentgeltlich sind. öffnet sind von 16 Uhr an dag Alte und Neue Museum, ergamon⸗Musenm, das Ka iser⸗Friedrich Museum das Zeug das Schloßmuseum, das Museum für Deutsche Volkskunde,
Zu Beginn der Börse hatte man den
Vetgrinn
Erste Beilage
zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 214 vom 16. September 1937. S. 3.
seum für Völkerkunde, das Museum für Vor— üh⸗ . 2 die National alerie. ! . (Im Vorjahre wurde beim ersten derartigen Versuch in der hichte des euragäischen Museumswesens in den Berliner seen ein großer Erfolg erzielt. Damals wurden rund 28 000
nen in der Zeit von 15 bis 19 Uhr geführt Cnet
licher Anteil entfiel auch auf die Museen
Straße und auf das aa n, . ul er, Feughau⸗ wurde damals nachmittags die Zahl des „normalen suches an demselben Sonntag von 9 bis H Uhr 1M mal über⸗ e en; im Schloßmusenum wär der Nachmittagsbefuch 18mal
Prinz⸗Albrecht⸗ Bellevue. Im
Handelsteil.
erliner Börse am 16. September.
Akien freundlicher, Renten ruhig.
Begi rse : Eindruck, daß das seit
n stagnierende Geschãft Anzeichen einer Dchudaß ,, der Bankenkundschaft waren in einigen Werten kůine Kauf⸗ xs erteilt worden, die die Kulisse veranlaßten, ihrerseits ungskäufe vorzunehmen. Dadurch erfuhr das Kursniveau ichst, eine leichte Aufbesse rung. Die Belebungstendenzen er⸗ en sich jedoch später als nicht kräftig genug, um eine nach⸗ igere Umsatzerhöhung herbeizuführen, vielmehr verfiel die se nach Erledigung der zum ersten Kurs ausgeführten Orders er in abwartende Stille. Am Montanmarkt hatten kner eine bemerkenswerte Steigerung um 17 3. aufzuweisen ei man optimistischen Dividendenerwartungen Ausdruck gibt neswann; Hoesch und Buderus, im Verlalf auch Rheinstaht, annen je * K, die anfangs etwas schwächeren Verein. Stahl⸗ e konnten einen dann erzielten kleinen Kursgewinn nicht be⸗ hen, Harpener gaben, allerdings auf ein Angebot von nur RM, 13 der vorangegangenen Kursgewinne wieder her. Erholt waren teilweise auch Kaliaktien. Aschersleben und
Chemie um je 1, Wintershall um zunächst 38 und später mals um 5 3. Von chemischen Papieren setzten Farben M I rm mit 1611 ein, zogen dann auf 1613 an, gaben aber schließ⸗ letzteren Vorsprung von 36 3, wieder her. Kokswerke war A, Goldschmidt um H gebessert. Verhältnismäßig fest n Elektro⸗ und Versorgungswerte, von denen Siemens 13, fürel 135 und Licht Kraft 1 3 höher einsetzten. W. Schlesien gestern per Kasse eine kräftige Einbuße erfahren hatten, er n. sich um 133 35. Im übrigen fielen noch Zellstoff Wald⸗
it einer in Reaktion auf die letzte Abschwächung eingetrete⸗
BRefestigung von 136 . Holzmann und Junghans mit je R, andererseits am sogenannten unnotierten Markt Ford — 4* 3 auf.
Im Verlauf, lieb es zunächst bei der nach den ersten Kursen etetenen Jtille; das im Verlauf auftretende lebhaftere Kauf⸗ esse für Dresdner Bankaktien, das zu einer Heraufsetzung Kurses auf 110 3. und gleichzeitiger Repartierung führte, be le eine allgemeine Wiederbelebung des Aktienmarktes, zumal
Börsenschluß eine Verlautbarung bekannt wurde, der zu⸗ das Verhältnis zwischen Reich und Dresdner Bank auf elne Grundlage gestellt worden ist insofern, als die seitens der dner Bank übernommenen Ablösungsoerpflichtungen für ihr Laufe der Krise zugeflossene Mittel seitens der Bank unter ösung stiller Resewen durch einmalige Vergütung an das h abgegolten worden sind. An dem Aktienbesitz habe sich, wie n der Verlautbarung weiter heißt, nichts Wesentliches ge⸗ rt, wenn auch seitens der Großaktionäre die Aktien nicht als erbesitz angesehen werden dürften. . Die Börse schloß in angeregter und freundlicher Haltung. Die fen Werte konnten den Anfangskurs nicht unwesentlich über⸗ ten: so zogen Orenstein und Daimler sowie Ver. Stahlwerke a. 1 6, Reichsbank um L* 336, Junghans um Is S und sihmid; . Rz an. Farben schloffen zu 1643 bis , ca. 2 Y höher.
Am Markt der Einheitswerte standen, wie schon zuvor ihnt, Tresdner Bankaktien im Mittelpunkt des Allgelnein⸗ esses. Der Kurs von 110 lag um 5 23 über dem Vortags⸗
Der Umsatz wurde mit etwa 300 606 bis 350 60 Ri be⸗ t, Von übrigen Banken gaben DD⸗Bank um 4 und belsgesellschaft um „ * nach, da offenbar kleine Tausch⸗ tionen in Dresdner Bank erfolgten. Von Industrie⸗ ren sind Mühle Rüningen und Lübeck-Büchener mit je hervorzuheben.
e variabel gehandelten Renten zeigten zunächst kaum Ab⸗ jungen gegen den Vortagsschlußkurs. Reichsaltbesitz eröffneten und, 128 3. Die Umschuldungsanleihe gab allerdings erneut 10 Pfg. auf 94,70 nach. Wiederaufbauzuschläge lagen etwas
lm Kassarentenmarkt blieb es weiter sehr still. Nennenswerte veränderungen waren kaum zu beobachten. Von Stadtanleihen ken 2ßer Berlin 35 , von Länderanleihen Hamburger Neu— 113 Pfg. und von Zweckverbandsanleihen 35er und 3er verband je * gewinnen. Bei den Industrieobligationen Aschinger mit 35, dagegen Harpener mit — . und en mit — R 3 auf. Um Geldmarkt nannte man unveränderte Blankotagesgeld⸗ don 398 bis 338 35. Fei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich das auf 12.335 (12,345), der Dollar unv. auf 2,495, der Gulden 124 (i37, 39 und der französische Frane auf 8, 35 (, 6). Schw. Franken blieb mit 57,87 unv.
t, auf Australien 131
banien 223 611 (188 009 t.
. Hüttenproduktion“ d ieben Mor
151 2396 t
h S5 G59 243) t Zink erzeugt.
hat sich die Zinn⸗Bergwerks⸗
elt von Januar bis Juli 1937 auf 114409
sen, und zwar konnten die Malaien-Staaten
ganze Erdteil Asien 84 323 (72 S895) t, Afrika
Amerika 14122 (15092) t, Australien 2100
ö 53. . 466 t der ö auf sich ver⸗ nigen. —= ucksichtigen ist, daß eine Anzahl der vorerwä
Ziffern Schätzungen enthalten. JJ
—
5 / ige Bulgarische Staats anleihe von 1902 ( Tabatanleihe).
Für den am 14. September ds. Is. fällig gewesenen Anleihe⸗ Coupon ist, wie mitgeteilt wird, die Dotation in Pfund Sterling angeschafft. Dieser Coupon wird mit 8 6. 2. 11,653 bei der DDBank in Berlin und Frankfurt a. M. zum ungefähren Kurs für Auszahlung London am Tage der Einreichung bezahlt werden. 83 . obige Zahlung werden alle Ansprüche aus dem Coupon
—
Deutsch⸗französisch er Verrechnungsverkehr.
Paris, 15. September. Als noch 6 zahlende Kredite werden
vom Office Franco⸗allemand am 15. September aufgeführt:
Nr. 45 880-45 0090 . 1 1612 775,46
3 001-44 000 1 * 47 613 444 42
44 001-45 000 1 30 842 493,26
45 001-46 000 1 32 243 490, 45 46 001-47 000 2 47 001-47 986
60 431 224,61 3 092 455.25
—
GSeneralversammtungskalender vom 20. bis 25. 9. 1937.
Montag, 20. September. Essen: Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat, Essen, 18 Uhr.
Dienstag., 21. September. Berlin: Bank des Berliner Kassen⸗Vereins, Berlin, ao, 11 Uhr. Bochum⸗Langendreer: Bierbrauerei Gebr. Müser AG, Bochum⸗ Langendreer, 16 Uhr. Bremen: Bremer Cigarrenfabriken vorm. Biermann & Schörling, Bremen, ao., 11 Uhr. Meißen: Vereinigte Windturbinen⸗Werke AG, Meißen, 12 Uhr. Düsseldorf: Wirtschaftliche Vereinigung deutscher Gaswerke, Gas⸗ kokssyndikat AG., Köln, 11 Uhr.
Mittwoch, 22. September. Berlin: Handelsgesellschaft für Grundbesitz, Berlin, 12 Uhr.
Donnerstag. 23. September. Offenbach: Schuhfabrik Herz AG., Offenbach, 19 Uhr.
Freitag, 24. September. , Lüdenscheider Metallwerke AG., Lüdenscheid, .
Sonnabend, 25. September. Berlin: J. Mehlich AG., Bork, 12 Uhr. Chemnitz: Astrawerke AG., Chemnitz, 12 Uhr. Rheydt: Kabelwerk Rheydt AG., Rheydt, 171.5 Uhr. Rüningen: Mühle Rüningen AG., Rüningen, 10 Uhr. Zeitz: Zeitzer Eisengießerei und Maschinenbau⸗AG., Zeitz, 12 Uhr.
Wirtschaft des Auslandes.
die Nachwirkungen der Vorfätte bei der Belgischen Mationalbant.
HFrüssel, 15. September. Die Aussprache vor der belgischen mer über die Zwischenfälle bei der Belgischen Nationalbank
leinesfalls zů einer restlosen Beruhigung der öffentlichen ung in Belgien beigetragen. In gewisfen Kreisen ist man der ung, daß Lie Vorfälle eine Bestrafung der Schuldigen gerecht⸗ ö hätten. Die Regierung hat jedoch davon , . irgend⸗ rafaltian einzuleiten. Nach dem kürzlich vom Kabinettsrat * Enischluß, die Altersgrenze für leitende Beamte in den nuten des Staates (Nationalbank, w ef Staatliche Kredit⸗ haft für Industrie usw) auf 67 Jahre festzusetzen, ist jedoch Ende dieses Jahres mit dem Ausscheiden des Gouverneurs der hen Nationalbank, Louig Frank, der diese Grenze bereits seit müberschritten hat, zu rechnen.
Die Frankenabschwächung.
Paris, 15. September. Wenn die Frankenabschwächung der roche, die den Pfundturs von weniger als 133 auf rund 187 te bereits zur Folge haben mußte, daß ein langsam auf— nmenes Vertrauen in eine vuhige Entwicklung der Währungs⸗ destört wurde, so muß die heute erneut erfolgte wesentliche sächung der französischen Währung jegliche Vertrauens⸗
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der vergangenen Woche direlt erschüttern. Das Pfund
Sterling notierte heute zeitweilig 145, anschließend 1414. Das bedeutet gegenüber dem Kurs von Anfang September eine Ab⸗ schwächung des Franken um rund 93. Es ist anzunehmen, daß die Kapitalfluchtbewegung bei dem geschwundenen Vertrauen er⸗ neut weitere Kreise ziehen wird. Dabei muß die Frage auf⸗ geworfen werden, wie man der weiteren Entwicklung Einhalt bieten will, wobei bemerkt werden mag, daß die Anhänger von Devisenzwangsmaßnahmen in einem solchen Moment an Einfluß gewinnen können, wenn auch damit nicht gesagt werden soll, daß Frankreich bereits in der nächsten Zeit einen derartigen Weg be⸗ schreiten wird. Auf jeden Fall muß der Eindruck der fort⸗ schreitenden Frankenschwäche vecht ungünstig sein. In Ländern, die mit Frankreich in engen Wirtschaftsbeziehungen stehen, wird die neue Situation nicht ohne Sorge betrachtet werden dürfen, da in verschiedenen dieser Länder, so zum Beispiel wohl in Belgien, Befürchtungen wegen Währungsdumping erneut aufkommen können. An der heutigen Pariser Wertpapierbörse waren die internationalen Werte gefragt und fest, wenn die Kurssteige⸗ rungen auch zunächst nicht den Umfang der Frankenabschwächung angenommen haben. Die französischen Rentenwerte lagen erneut im Vergleich zum Vortag vecht schwach. Von einer Erhöhung des TDiskontsatzes ist bis zur Stunde noch nichts bekannt geworden.
London, 16. September. In London hat die Tatsache, daß
sich die französische Währungskontrolle heute wiederum vom De⸗
men visenmarkte zurückzog und der französische Frane sich dement- sprechend abermals scharf abschwächte, in beträchtlichem Maße zu Vermutungen in bezug auf die künftige Entwicklung des fran⸗ zösischen Frankenkurses Anlaß gegeben. Verschiedentlich meint man, daß die französischen Behörden, während sie mit der Renten⸗ stützung fortfahren, es aufgeben werden, den französischen Franken starr an ein bestimmtes Niveau zu binden.
Lebhafte Beunruhigung über den neuen Srantenfturz.
. Paris, 15. September. Der neue Sturz des Franken hat in
hiesigen Finanz- und Wirtschaftskreisen lebhaft beunruhigt. Man erklärt in diesen Kreisen, daß die Außenhandelsbilanz, die be⸗ kanntlich für die ersten sieben Monate mit einem Einfuhrüberschuß von rund 105 Milliarden Fres. abschließt, nicht ohne Einfluß gewesen sei und daß wahrscheinlich auch die demnächst notwendig werdende neue Eindeckung mit Rohstoffen, die mit Pfund- und Dollarkäufen verbunden sind, eine Rolle gespielt haben. Der Ausgleichsfonds kann sich der augenblicklichen Entwicklung nicht widersetzen, wenn er nicht große Summen von Gold und Devisen ausgeben will. Man hält es aber für wahrscheinlich, daß er zu gegebener Zeit doch eingreifen wird.
2,7 ꝰso in einer Woche. — Die Preissteigerungen in Frankreich.
Paris, 15. September. In Frankreich ist die Großhandels- richtzahl im Vergleich zur Bouvgche um 2.7 9, von hen 605 gestiegen. Diese Bewegung ist auf das Steigen der Getreidepreise und Rohstoffe zurückzuführen.
Einrichtung eines franzõöfischen uckereinfuhr⸗ Kontingents zur Marktregulierung.
Paris, 15. September. Auf Grund von im „Journal Officiel“ vom 14. September veröffentlichten Bestimmungen wird ein Kon— tingent von 10 600 t weißem Zucker eröffnet zur Schaffung eines sogenannten Sicherheitsbestandes. Die Einfuhr erfolgt nur, wenn die Bedürfnisse des Marktes es erforderlich machen. Das technische Komitee des Zuckermarktes hat dem Landwirtschaftsminister die notwendigen Vorschläge zu unterbreiten für die eventuelle Ver⸗
teilung des Kontingents unter die interessierten Einführer.
Zum Beginn der fran zöfisch⸗ jugoslawischen Wirtschaftsverhandiungen.
Paris, 15. September. Die am Dienstag aufgenommenen Wirtschaftsverhandlungen zwischen Frankreich und Jugoslawien haben insbesondere die Festlegung eines neuen Handelsvertrages zum Gegenstand. Dabei soll auch die Regelung des Zahlungs- wesens behandelt werden, wobei es eine Erleichterung bedeuten dürfte, daß die Handelsbilanz sich seit einiger Zeit zugunsten Jugoslawiens bewegt, so daß Zahlungsrückstände den Verkehr nicht mehr belasten dürften. Bereits im Jahre 1936 konnte man die Feststellung machen, daß die Verkäufe Jugoslawiens eine Auf⸗ wärtsentwicklung nahmen, während gleichzeitig der Absatz von französischen Produkten in Jugoslawien die bisherige Höhe nicht mehr behaupten konnte. Die Schrumpfung der französischen Aus⸗ fuhr war sogar recht erheblich, wenn auch die Außenhandelsbilanz im Jahre 1935 noch für Frankreich aktiv war. Das Verhältnis hat sich im ersten Halbjahr 1937 jedoch radikal gewandelt. Von französischer Seite dürfte man bestrebt sein, das Ausmaß dieser Wandlung auf längere Sicht einzudämmen und zu versuchen, neue Möglichkeiten des französischen Absatzes zu erhalten, nachdem vor allem auch die Zahlungsrückstände seit einiger Zeit bereinigt sind.
Zu den polnisch⸗englischen Kohlenverhandlungen.
Warschau, 15. September. Am 23. September beginnen, wie nunmehr bekannt wird, in Krakau die angekündigten Verhandlungen zwischen Vertretern der polnischen und der englischen Kohlen⸗ industrie über die Frage der Verlängerung der polnisch⸗ͤbritischen Kohlenverständigung. Vor allem soll die ee. des Absatzes auf den skandinavischen Märkten geregelt werden. Die englische Dele⸗ gation steht unter dem Vorsitz des Präsidenten der Mining Associa⸗ tion, Sir Evan Williams.
Monopolisierung des Tabakhandels in Zran.
Teheran, 15. September. Wie soeben bekannt wird, beabsichtigt die iranische Tabakaktiengesellschaft zwecks umfassender Erweiterung ihrer Tätigkeit ihr bisher 6 Mill. Rials betragendes Aktienkapital auf 265 Mill. Rials zu erhöhen. Gleichzeitig sollen nach einem Ver⸗ trage, den die Gesellschaft kürzlich mit dem Tabakmonopol der Regierung geschlossen hat, künftig alle Tabakhandelsgeschafte, wie der Ankauf von Rohtabak und der Verkauf von Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak und Zigarettenpapier, auf dem gesamten iranischen Staatsgebiet dieser Gesellschaft übertragen werden. In welcher Form eine Auseinandersetzung mit den bisher arbeitenden privaten tabalverarbeitenden Firmen erfolgen soll, ist noch nicht entschieden.
Aufhebung des iranischen Safranmonopols.
Teheran, 15. September. Auf Vorschlag des Handelsdeparte⸗ ments hat der Ministerrat entschieden, das Ausfuhrmonopol für Safran aufzuheben. Der Handel in dieser Warengattung wird künftig völlig frei sein. Das Monopol wurde am 2 Juli 1936 der Regierungsgesellschaft Kala übertragen.
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Sehlschlag der niederlãndifch⸗ indischen Anleihe⸗ tonversion ? Amsterdam, 16. September. Soweit bisher bekannt ist, bleiben die Zeichnungen der 8 igen Konversionsanleihe Niederländisch⸗ Indiens weit hinter den Erwartungen zurück. In Amsterdamer Finanzkreisen rechnet man mit einem völligen Fehlschlag, wenn nicht in den nächsten zwei Tagen von dem Umtauschrecht in erhöhtem Maße Gebrauch gemacht wird. Andererseits nimmt man jedoch an, daß sich die Anleihebesitzer mangels anderer Anlagemöglich⸗ keiten für das freikommende Kapital in letzter Stunde doch noch
zur Konversion entschließen.