1937 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Sep 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 18. September 1937. S. 2.

Rei ' S chs⸗ und Staatsauzeigen Nr. 216 om 18. September 1937.

Wiederinbetriebnahme von Anlagen der in §1 bezeichneten Amtsstellen, Amtsstunden und Gebührenpflicht. G) Aus , . Gründen können in Einzelfällen mit Anordnung B 2

Art dürfen ohne meine Einwilligung nur bis spätestens zum 6. ollamtlicher nehmigung unabgefertigte i, Anordnung A in der Fassung di 8 N j j ; i nne g. e,. gs r,. () Zollamtliche ö en und Bewachungen er— . 2 . . 96 8er . . . ö. über Verwendung I , . in baumwollenen r l fnnt in eine n ndl, w Aft. K , eistet ist, daß die Anlagen vor dem 1. Januar etriebs⸗ folgen in Der Regel nur lan en Amtsstellen und innerhalb den Privatzollböden vorübergehend niedergelegt werden Da 4, dann als Halb ĩ ĩ s eine 3 . 36 ; . ö . ) Dag 2 E ; ; da Halbmaterial, wenn sie aus eine mm anderen er . bis zum 31. ö 1937 meine Ein⸗ der Amtsstunden. Diese werden von der Zollbehörde festgesetzt sauztzossait kann die Genehmigung zur Niederlegung von Vom 16. September 1937. gun n fn , 9 5 Begriffsbestimmungen der Einsatz als Rohmaterial oder Abfallmaterial (bei⸗ willigung für die Fortführung der Arbeiten zu beantragen. und an den Amtstaseln der zuständigen Zollstellen (6 3 be⸗ der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z. B. der Anbriigu Auf Grund der Berordnung über den W Artikels n utscheidungen gemäß Absatz (i) dieses spielsweise aus sonstigem Halbmaterial h tellt §55 kanntgegeben. Außerhalb def i. und Zeiten statt⸗ von Tafeln mit der Aufschrift. Zollgut. oder „Freiguts⸗ 1 hum 4. September 1934 (RGI. 1 S. . in been ef, tin es , le n nenn . an, . ö , , e , ' ebel füi die u den Waten ruhe e , nn wen rcd neben, dreier . rselchkeih“ , Ch mrreitengersahren,. din des Wesen, deg Hal e n fs e ,, ,, d, ,,, Bridatze baden in nnn sr ne, denim rr die ich n, Aetiten in . de, g, ne nenen ,, deer ö ; j ; j ichs⸗ h ; J den in den Vberwa September (Deutscher . tk e =. 2 n, Deseitigung von Gußnähten und An⸗ Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zu ihrer Beachtung Branntweinmeongpulberfahren vom 265 ,, Bereich einer anderen Zolsstelle verbracht w seichsanz d S ) h i en, h te . . r eacht 5 . . erden, so chsanz. und Preuß. tatsanz. Nr. 209 v ; i in best . sätzen, Ausstechen von Nietlö ern, Einbohren von JJ, , R , , ,, e be ( ntrage. . 1 berwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle dvs n etalle auf die' Material ruppen der Anordnling! )) on Gewinden an Rohrenden, Schweißen von Rohren nungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt. kräfte vorgenommen, . deplätze sind Schiffsleichterungen. g. Tktober 1935 (Deutscher Reichganz. und Pen Bezug genommen ist, gelten für 9 e Anord . Deschzzeiden oder Vorftanzen von Blechen, Aus tanzen 86 n, ,. zollamtlich erlaubten Lösch⸗ und Ladeplätze sin 510. . e ö. ö . e eb ö 6. beg , n . 9 33 e n , len . i rien iir iche. ; ; . ; J z ist d ĩ Schi j ; it 6 Fes Reichswirtschaftsministers angeordnet: nordnung in der Fassung di ng von Blechen, Vorfräsen und Vordrehen bon ö 1 , , ,, , e . ; Zo e achtrages zur Anordnung r oder? mthd erstellung von Seilen un itzen aus Drähten anzumelden, daß die erforderlichen Ueberwachungs beamten Vom 1. Oktober 1937 ab dürfen b Artikel 11 Ab *r, , . Dicken, von Rohren, Drähten, Säangen oder Vlechen; . 57 K Überwachung des Zollschiffsverkehrs beim Eingang. gestellt werden können. rinst' ber Nummern 16 bis . aum nen gg . machungen kehr ber n , ( Anoden, die . ,, ö. 1 ö? Anträge auf Erteilung meiner Einwilligung sind unter § 7. Zuladung. och mit einem Anteil von mindestens 26 vz. zellwollener Artit ; wonnen werden, gelten gemäß Ziffer 2 Absatz (3) gencher Angabe über Art, Leistungs fähigkeit und Standort (10) Zollschiffe, die in die Häfen von Mannheim ein⸗ 811 pinnstoffe im fertigen Gespinst hergestellt werden. Di zt i tel Iv. dieser Bekanntmachung als Rohmaͤtelial. der Anlage eingehend zu begrünben und bei mir in dreifacher lgufen und die Liegeplätze nicht nur vorübergehend auf der , gandseite . 6 . e. ier g e ff. zur ö 27 tritt am Tage nach 6) Verbundwerkstoffe aus unedlen Metallen, das ist

Ausfertigung einzureichen. ; ö ö n , U chung im Deut ̃ 1 albmaterial als K i hi sertigung einzureich Durchfahrt aufsuchen, haben an einem zollamtlich erlaubten Schiff weiterbefördert werden sollen, sind vor der Verladunz () Die Vorschriften des 51 reußischen Gia len ligt in 3 J ,

588 Lösch⸗ und Ladeplatz (6 4 anzulegen; die ohne amtliche Be⸗ rn; t ö z ien dee l gelten nicht für Ausfuhr— . us : . al ien nem wn e nls i. k , ö am 86. Dezember 1959 außer Kraft. müssen in einem Zollhafen . gichfrn üüsnhmen. Verkehrs zugelaben werden, sol ist hhiekeu? * zolian iii r Kren en. k Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. (6) Nicht als Halbmiaterial gelten K. die durch

Berlin, den 16. September 1937. 3 ö J dies Genehmigung erforderlich; außerdem ist ein Verzeichnis der ) Die Uberwachungsstelle für Baumwolle kann in be— Stinner. mechanische, elektrolytische oder chemische Verbindung

. ö. ; ; Güter des freien Verkehrs (Freigutverzeichnis) vorzulegen deren Fällen im Einvernehmen mit der) snicht Legierungh von unedlen Metallen mit Cife D ; 3 nderen Fäll Ein en mit der überwachungs⸗ g Metallen isen, Der , m , . . 16. ihn . Die Verladung erfolgt unter Zollaufsicht. . tele für Seide, Kunstseide und Zellwolle . . BVetanntmachun g 11 Edelmetallen oder anderen Werkstoffen entstanden J. V.: Dr. Posse. muff digen e en unter Angabe des Vegeplatzes und (M- Das PBeiladen von Gütern des freien Verkehrs zu en Bestimmungen des 5 1 zulassen. Anträge sind über die der üuberwachungsstelle für unedle Metalle vom 14. Sep⸗ Hier Cem lfte rh, behüte, oder laätiern

i ] ; 2 ö , . öh. J n . .. ; mtl 5 it⸗ befindlichen Zollgütern bedarf der Genehmigunj] Kirtschaftsgruppe Textilindustrie bei der üb temb ö ; p dlien, Erzeugnisse aus Eifen Holz oder dergl. mit

unter ge nia e sämtlicher zur Ladung gehörigen Begleit⸗ in Schiffen . hmigun kirtsch : er, Üüberwachungsstelle tember 1937, beir. Erläuterun en und Sonderentscheidungen 3 , . . papiere . Verschlußbuches persönlich anzumelden der, uständigen Foslstelle. Die beizulgdenden Gier de ir Leide, Kunfstseidet und el coolki einzureichen. zu der Anordnung 7. when i Aprii 135 in . 3a en ,,, ,,

e, . a ; di freien Verkehrs sind der zuständigen Zollstelle mit einem des e aus len Metallen (auch in Zollordnung ; ,,,, int 3 i nee n n ß Freigutverzeichnis unter Vorlage der zu den Zollgütern . §53 . . , . 1 vom . September 1937. Halbmaterialform) mit einer Plattierung oder einem für die Häfen in Mannheim. Die Zollstelle berständigt die Haf'npölizei gehörigen Zollpapiere anzumelden und zu gestellen. Daz Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden Iter, Deöugnghme auf Artikel IJ Absatz E) des Nach— Überzug von Edelmetallen.

bestimmt werden, ; t S5 10, 12215 d ö trags 1 vom 14. September 1937 A Auch für die Einst ter die Materialgrupp

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Fi⸗ von derartigen Anorhnun en. Beiladen erfolgt unter Zollaufsicht. ich den s 10, 12-15 der Verordnung über den Waren⸗ . 91 zur Anordnung 27 der ch jdie Cinstufung unter die Materialgruppe

Ranzen vom 26. Oktober 1929 über Erlaß bon Zollordnungen , , ö ö. , ie gn darf ein Schiff S) Schiffe, in die Güter nach Abs. 1 und 2 unter Zol., Perkehr bestraft. kéberwachungsstelle für unedie Netalle vom ge. April 1935, Falbwaterial kommit es mur auf die Form und ben f

, . . ; ö , ; betr. Lagerbuchfü j i 8 ĩ e Ver⸗ Reichsministerialblatt Seite 656) wird gemäß F 16, Abf. ? nur mit i ,. der siständigen Zollstelle den ange- aufsicht verladen werden sollen, sind vor der Verladung det §54 Herall n . k KN . ö

des Vereinszollgesetzes vom 1. Fuli 1869 (Vundes esetzblatt meldeten oder angewiefenen Platz verlassen? zuständigen Zollstelle anzumelden. Diese Anordnung tritt am Tage na i Veröffent⸗ ; ö ; ĩ f ;

en n n . 5 . gesetz elde g tz ss i. n, . ö vom 18. September 1957 wird . ,,, ö 8 E„nlbsatz 6) Ziffer 3 der ö . ꝛ; egschaffen der Waren. kat anzeiger in Kraft. PeitcKwmrrhergs , mm O J. nordnung in der Fassung des Nachtrags 1 zu⸗ Grundlegende Bestimmungen Löschen der Schiffe. §12. nng;,, ng om 1. Oktober 1937 l . ( ; trifft, gilt auch dann als Halbmaterial, wenn es nach rundleg gen. 83 fritt die Bestimmung der iff. 3 der Verarbeitungsvor⸗ Er äuterungen und Beispiele zu den Begriffs bestimm ungen seinem technischen oder wirtschaftlichen Verwendungs- §1. . ffe find samtli Vor beendigter Abfertigung und gegf. vor der Entrich Hriften der Üüberwachnngsstelle für Baumwolle C= Beh —— füt die Diaterialgruppen von unedlen Mellen. zweck ein Enderzeugnis darstelit. (6) Für den Schiffszollverkehr in den Mannheimer (. Das R vll hiff fin ö. 36 zo ö. a tung oder Sicherstellung der Abgaben und Gebühren dürfen om 14. Dezember 1935 außer Kraft. 1. (1) Als Vormaterial gelten Erzeugnisse, die unedle 4. (I) Als Abfallmaterial gelten Späne und sonstige Ab⸗ däfen gelien solgende Bestimmungen: , bil , g , nnn n be in e nen r, ., . diefer . een, . dem anz. Berlin, den 16. September 197 ö in ö 3 ö. ö verwend⸗ Elle der. sietz lverazbeitung zder Metallgießerei, sowie

a) Die deutschen Reichsgesetze und Ausführungsvero d⸗ ; 5 z ö. iesenen ertigungsplatz nicht entfer e . . j aren Form un usammensetzung enthalten und zur rzeugnisse, die infolge von Abnutzung, Beschädi ) sch ichsgesetz führungs verord. etwaige Zollverschlüsse abgenommen und die Auslade Der Reichsbeauftragte für Baumwolle hüttenmännischen, elektrolytischen oder chemischen Ge⸗ gi e stzdi . J rer inn

Ordnungen, öffnet noch vorhandene Decklast entfernt werden. ; geeignet schaftlichen Verwendungszweck nicht mehr dienen b) die einschlatzigen Staatsverträge, 3, 3 ,,, Zollschiffes . . Per Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle . een m , rer an ne üer Binn aüedeshmhichhwa mehr dienen fallen. Glltmnetal, cy diese Hafenzollordnung, wird erst nach übergabe der Abfertigungsanträgẽ und der (h en schisf dürfen das Hafengebiet nur mit Genehm— . a . . 1 Me . . innung . en Bruch, Ausschuß usw)). ch die besonderen Anordnungen des Hauptzollamts Mann— dadeliste erteilt, Das Löschen in besönders genehmigte gung der zuftänbigen Jollstelle berlassen. Sind saͤmtliche Lad arbeitungsrückstände d gen t . . (2) Abfälle und Altwaren, die nicht ganz oder zur Haupt— i i ü j 5 Ab⸗ q ines Schiffes, das Zollgut geladen hatte, leer oder ; 9 sände der enin ustrie, sondern auch sache aus unedlen Metallen bestehen, sondern unedle 39 und der nachgeordneten in g 5 aufgeführten Zoll Privatzollböden (5 9 . 691 5 3. . ö enn ein ö l fe z i . ,, zahlamntlich var die metallhaltigen Verarbeitungsrückstände anderer Metalle nur als Bestandteil oder Zubehör enthalten ellen. ertigungsanträge erfolgen; in diesem Falle ist sofort ein find die mi ollgütern beladenen . . nd . E) Neben diesen Vorschriften ist die Polizeiordnung ür kin ene, , Die Muster für die kiff! schlossen, so gilt die Bestätigung im Verschlußbuch als Ge= Nachtrag 1 vom 14. September 1937 , . 6 k ö als Abfallmaterigl, 6 sie dem Zweck der Res Häfen in Meannheim vom z. September 1933 (Hadische; und das Güterverzeichnis werden vom Hauptzollamt Mann— neh gun zur Ausfahrt. . kr lnardnung 27 der uberwachungsstell für unedle material. - ö. (6) e nern ren gf h 6 , un⸗ Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 201) zu beachten. heim bestimmt. ; . D Muß das chi zollamtlich begleitet werden, so hu Retalle vom 25. April 19365, betr. Lagerbuchführung und Y Unedles Metall, das unter die Be riffsbestimmun mittelbar in einer für eine andere HF n . . t Ah Md ie (elsbihfen deni hl Ugterbrechuug der. Schiffsführer dies Ctehtung der Pchheinäcannchaft ehh Bestandsmeldung für unedle Metalle. ür Rohmgterial oder Abfallmaterlak fältt, gilt au abreuch ichen. oder ihr? ahnl chen? Fern mr Geltungsbereich. während der ordentlichen an n, eit (ogl. 3 25 5 zeitig unter Angabe der Abfahrtszeit zu beantragen. Auf Grund, der Verordnung über den Warenverkehr ann als Rohmaterial bzw. Abfallmateriak, wenn es garn also nicht das Erzeugnis eines Hersteslungs⸗ . 892. 4 , , , n . ö. . . I . 2. ben 14. September 195.7 t eichsgesetzzi. j. G. Sl6) in ber ö Erlangung technis er Verwendbarkeit noch einem oder Unllvan Ching ßro en sondern lediglich der ö . für . ö,. 1 16. ,, nee a a er! eng. 9 . * , . ö . l 15 . . ö. ö. ö . (Reichs⸗ ö oder Raffinierprozeß unterworfen wer—⸗ 3 eine, . ier fes; . ginn . ür die Häfen in Mannheim umschriebene Hafengebiet. Ihr der bewacht. Hinter bre chu en ber g che n ne, . . / . Risezbl. 1 S. in Verbindung mit der Verordnung über ; . . . . ropfen als Gießerei⸗ oder Lötabfälle, eifstaub unterliegen alle Schiffe, die Zollgut befördern IZollschiffe) verschlossen ode i , ,. 3 (1) Die Personenboote haben Zollgüter an den ihnen srrichtung von Uberwachungsstellen vom 4. Se tember 2. (I) Die Begriffsbestimmung für Rohmaterial gemäß 8 2 usw.), so wird es als Abfallmaterial behandelt. sowie der gesamte Ile ö den . Sollüberwachung ö , . 3 3. . ö. 6) sonders zugewiesenen Stellen aus- und einzuladen. ät (Deutscher Reichsanz. u. ten Staatsanz. . 209 5 (l) Ziffer 2 der Anordnung 27 in der Fassung ird edel Abfallmaterial, gleichviel aus welchem unterliegenden Gütern. ständigen . 3 e. 6 iesen . el deren Kabung! nicht & Vor dem Beginn regelmäßiger Fahrten ist von dn dem 7. September 19864) wird mit Zustimmung des Reichs⸗= des Nachtrags 1 geht nur von der allgemein ebräuch⸗ Grunde oder für welchen Zweck, durch besonderen ö. , , , e . . 39 ah und K 69 chung inzelnen Schiffahrtsgesellschaften em) Hauptzollamt an wirtschaftsministers angeordnet: sichen Form, nicht von der handelsüblichen Güte oder Arbeitsvorgang in eine für Rohmaterial gebräuchliche Zollhäfen. . mn ich 56 ossen lieg en der Mitta spause auf Fahrplan einzureichen. Aenderungen des Fahrplanes sind Artikel! tigen, C gen bf amg men aus. Für die Ein⸗ Form überführt, so gilt es als Rohmaterial. es Löschens . ö teh r 6 Zollhafen zu dem Hauptzollamt anzuzeigen. Für außerfahrplanmäßlf— . ö tufung eines unedlen Metalls in die Materiaigruppe Die für sonstige Zwecke der Bewirtschaftung von un— CGM). Zollhäfen sind die Teile der Häfen in Mannheim, in ö der zuständigen Zollstelle in eine z Fahrten gilt g 7 entsprechend. n,, ,,, 27 der Uberwachungsstelle für ohmaterial kommt es also ausschließlich auf die edlen Metallen vörgenommene Einstufung eines Er— denen eine dauernde Zollaufsicht ausgeübt wird. Sie sind be⸗ u ersühren. Teillad im Bereich verschiedener . 3 Stall vom 26. April 1935, betr. Lagerbuchführung Form des . an. Unedle Metalle in den eugnisses in die Materialgruppe Rohmatetial ist ohne sonders gekennzeichnet. (c. Müssen Teilla ö ö . die Ehe ne Verkehrsbeschrän kungen. * Bestands meldung fur unedle. Metalle, (Deutscher r Rohmaterial gebräuchlichen Formen gelten bei⸗ Enn auf die Anwendung der Richtpreisvorschriften ) Die Zollhäfen werden gebildet: ö ,,,. ei ö S, g. 97 § 15. . u. Preuß. Staatsanz. Nr. 102 vom 5. Mai 16565) pielsweise auch dann als Rohmaterial, wenn sie ohne für unedle Metalle; sie rechtfertigt insbesondere nicht ̃ . einer Zollstelle zur anderen überwiesen; da ugten ist das Betreten der Zollschiffe, der zol⸗ chilt fo gende Fassung: . erhüttungs- oder Raffinierprozeß aus Vormaterial eine Abweichung von den Vorschriften des 5 5 der ll 18 die U d W trecke vor d tlich verschl der begleitet (S) Unbefugten ißs Zollschiff ö rr r n . ö he ,,, amtlich erlaubten Lösch⸗ und Ladeplätze, der Privatzollböhn () Jede J an wird in folgende Material—⸗ oder ö J ö. . 2. unge⸗ Anordnung 34 der ÜUberwachungsstelle für unedle ̃ ; ĩ ige igte Zollgü len gruppen eingeieilt: nügende Reinheit noch eine weitere Aufbereitung er— Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für un⸗ Hauptzollamt bis zur Mitte des Hafenbeckens, Niederlegung von Waren, Privatzollböden. . der Niederlegeplätze für unabgefertigte Zollgüter unte 1. Borma feria, das sind die Aus gangsstoffe fordert, wenn sie einer anderen Verwendung als der edle Metalle, Den cher Reichsanz. . . b) Zollhafen II durch die Ufer⸗ und Wasserstrecke vor der 89. gt. tzollamt kann von den Hafenbetrieben bn für die Gewinnung von unedlen Mersllen unh? zur mechanischen Verarbeitung, zum Gießen, zu anz. Nr. 171 vom 25. Juli 1535. ö 2 () Der Oberfinanzpräsident kann bei Bedarf auf An⸗ . De genre nnn Viighen von Zollschiffen und i ,, . . der Hütten⸗ , . 3 k Jö. . . 11 ] i ten Lösch⸗ und Ladeplätzen die Ein⸗ ö ö ãssi i ifte beschästig in dustrie sowie Aschen, Kräten unb sonfstige Ver— h ö ) Zollhafen Ii durch die Ufer⸗ und Wasserstrecke vor der . ,, . r . . pripaten ö. , . nur zuverlässige Hilfskräfte beschäf r g er en, e. gal fene, im i, für den beabsichtigten Verwendungs- Ausnahmen und Sonderentscheidungen.

Köln. Düsseldorfer und Niederländer⸗Halle am Rhein itverschluß der Zollver⸗ Metall verarbeitung oder Metallgießerei. zweck oder für die in 5 w 6. (I) Hartzink in jeder Form gilt als Rohmaterial. Es

; j Unternehmungen unter amtlichem ü für, die ; . J lr br ge un ge zur einstweiligen Niederlegung Strafbestimmungen. Rohmaterial, das sind unedle Metalle in nicht, gebräuchlich ist, ein besgnders hoher darf n g igede en vom 1. November 1957 an nur noch edarfsbescheinigung bzw. Belegschein geliefert

ch Follhafen 1M, durch die üsfer- und Wasserstrecke vor ller Art oder bestimmter Warengattungen, das § 16. . , , ö ö Reinheitsgrad wie bei chemisch reinen e talen be egen in e e , Rheinkaistraße Nr. 3—7 bis zur 99 3 hr ak abgefertigt k kann, Zuwiderhandlungen gegen die Be 6 in lynnsche Eher 5 . J K J ; . zur Materialgruppe Roh⸗ ö 4 bezogen! und nnn n giahmen der/ Verbau her

. widerruflich bewilligen. z d Ordnung oder die im Rahmen dieser k ail, ohne Rücksicht auf denke ek Herstellungsart () Als FJormen 6 Rohmaterial kommen hauptsächlich eg ung ür unedle Metalle verarbeitet werden. Be⸗

Zollamtlich erlaubte Lösch⸗ und Ladeplãtze ) Die Bewilligung darf , . n,, wenn . Anordnungen werden nach 5 413 der Reichsabgabenor oder Verwendungszweck. , in Frage Barren, Vlöcke, Kathoden, 2 nhden jeber —ᷣᷣ ö. ö. n J ö ,.

84 Inhaber des Privatzollbodens (, . ; 7 rag verpfli . geahndet. Halbmaterial, das sind ,,, aus Art he eln, Mulden, Platten, Würfel, Knüppel, . er eri hechung f ö für i. e 3 1 ie

. . die Abgaben nach dem Sollbestand der eingebra Inkrafttreten. unedlen Metallen, die aus ohmateriak oder Ab⸗ Stengel, . Granaliẽn, Tropfen, Hrieß ge . setzung einer besonderen erbrauchsza ür

Zollamtlich erlaubte Lösch⸗ und Ladeplätze sind: egenstände hinsichtlich des Zolls nach dem höchsten in 517 allmaterial durch mechanische (maschinelle oder die stangenähnli zt artzink gemäß 3 6 der Anordnung 30 vom 29. April . ö. ; 33 . ; . f genähnlichen Formen, in denen Lötzinn , en. J ,, ,, , .

1 1 2 * . . 2 llboden s . . . ö b) die, nördlich an den Hallhafen 11 anschließende Ufer⸗ Schaden, den das eingelagerte Hut auf dem rina sh itia tritt bi ñ 1. un hergestellt werden, ohne Rücksicht darauf, ob das talle und deren Legierungen) zur handlicheren ] r h ; z ö ĩ 2) Gleichzeitig tritt die Verordnung, die Zollhafen —ů ; n metalle und dere egierung . 9 6. Mai 15935) beantragen. Bei Stellung eines . . ẽ. . schließende Ufer⸗ . He e ellen ist befugt, zur Wahrung der Zoll⸗ gala b , e Mannheim betreffe lid, vom 31. Oltob e. , Verwendung in den Verkehr diach werden, sowie . nen, Janke i f, ie en zu 4 23 , nn n , m n mn, ,,,, Pritat. Wöhg (abisches Geset. und Verordnungsblatt Seile r n, . J ,, ger n ch In welcher Menge und für welche Zwecke hat strecke bis zum nördlichen Ende der Werfthalle Rhein— 9 ö. , , , Kraft ehen ist, (6) Metallisches Quecksilber fällt stets unter die Material⸗ , . kaistraße Jer. 17, zollböden durch besondere Anweisungen zu reg außer . Abfallmaterigl, das sind unedle Metalle up. Rohmaterial. der Betrieb Hartzink während des Jahre h

ñ östli ü : Bedi Ueber⸗ . ; . insgesamt verarbeitet? ch die Uferstrecke des östlichen Hafenbeckens in Mann— BVerfügungsberechtigten besonderg Bedingungen zur Karlsruhe, den 14. September 1937. in Form von Altmetall, Bruch, Ausschuß, 1s Zwischenformen zwischen Rohmaterial und Halb⸗ 6 =

ö . e r Te . ö kee ,, , ,, Der Oberfinanzpräsident Baden. n ,,, der Metallber⸗ . a. . ö h ö. 3 e fh . . 6.

reppenaufgang am e der e 8 z 3 1. 49 e 0 n 1 ; z .

Länge von 100 m. nehmungen 5 . , ,,,, Dr. Weidemann. ) Jedes metallhaltige Material, das in seinem Ver— des Nachtrags 1 gelten beispielsweise: Walzplatten, k ö 1937 (für jeden ö Sicherheit zu eisten, deren e z . arbeitungsgrad nicht über Halbmaterial hinaus⸗ Walzknüppel, Rohlinge, Preßbolzen. 9 Welcher Anteil des Werbranchs an Hartzink im Zustãndige Zollstellen. ö tie, gollaufsicht in den Privatzollbhden wird durch Land Mecllenburg. 3 . t, fällt unter eine der Materialgruppen 1, 2,9 3. (I) Halbmaterial ist ein Erzeugnis, das durch 6 . ersten Halbjahr 193 entfällt auf vi Her⸗ k ; 85. ö ; Zollbeamte ausgeübt. Bei der Einlagerung kann die zoll⸗ Die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösung ö . er 4. . . , . 6 vn . gibfal⸗ stellung von Erzeugnissen für unmittelbare und bela Für die Zollabfertigung und überwachung im Mann— amtliche Beschau auf die Prüfung der Packstücke . Zahl, schuld des Landes Mecklenburg- Schwerin und des Lane Die bloße gh ein ge g, im and in eine andere fa , 6 i an 3 nitte l er zee ah heimer Hafengebiet fust‚nd ge Zollftelten sinde gere d üer nn n hl, , , ,,, inaterigl. wesen j .

i ĩ ĩ ĩ ; ; ; Schub ätzen Iow ü ö Hierbei i leichgültig, ob das Bearbeitungsver— () Bis zum 31. Oktober 1937 darf kein Betrieb ohne S . ö Der Fnhaber deß Privatzellbodens oder eine von ihm hierzu der am s. Januar und J, April 1938 zu tilgenden 4 . . girls h en ö w ö . 9 J . Stufen ., ob besondere Genehmigung der Üüberwachungsstelle e

i ͤ i i ) j 1 j i 2 ö j ö j im ewa ö ö F 3. z j j ö 8⸗ , r , d, w,, , , , , n, e hee ,, , , e e, ,,, d , ch die Zollzweigstelie Minieralölhafen, KWerfthallen⸗ G) Die auf den Pripatzollböden niedergelegten Zollgüte—r anleihen findet am . k, Zerlegung in ( In Hen Lagerbüchern für Uncdle Metalle sind vom

ͤ ĩ ö ine : ; H Lrzeugnisse, die unter die Begriffsbestimmung für ; L. Nobember 159357 an innerhalb der! Metall—⸗ 3, e eren n, , , , d, e een gr e: J, , , . f) das Zollamt Industri n, Industriestr. 9 ĩ i ä iben; d ! . sohmaterialform umge⸗ j j indet. fer- ühren. ie Verbrauchszahlen für Hartzink dürfen ) Zollamt Industriehafen, Industriestr. 9, fertigung müssen sie unverändert bleiben; Umpackungen sin Zimmer ö, stat. schmolze ne AUbfaͤllmale ri l als Aohmatertal. J . w 6 ken Herbrs? h dne e . .

d llamt Rhein, Rheinkaistr. 3 ̃ issig. ĩ i 6 t n g) das Zollamt Rhein, Rheinkaistr. 3, nicht zu ah ig ö Privatzollböden eingebrachte Follgüter ormen zwischen Roh⸗ ö. daz zu einer, wesentlichen Veränderung der Metallklasse XIX . nicht- verbunden oder aufge⸗

nungen, insbesondere das Vereinszollgesetz mit seinen genehmigung erteilt hat. r dürfen weder die Luken Ausfuhrerlaubnis. 5. E. Pa b st winnung ihres ee an aner tend Tie mn,

S3.

iden aus der bis⸗

, e, . - ö ö ; ; material und Halbmaleri 9 . K . . ,, nh . Mellen hurgi chen ö ö II. eine Zugehörigkeit zur bisherigen Malerialgruppe. 7. (I) Shiturukupfer und Blisterkupfer gelten grundsätzlich (3 Der Geschäftsbereich der einzelnen Zollstelle wird augreichende . gewährleistet ist, Die Zollstelle Abteilung Finanzen. (h. Die Uberwachungsstelle für unedle Metalle kann (3) Als Formen von Halbmaterial kommen gag Wich als Rohmaterial und unterliegen deshalb den Vor durch das Hauptzollamt Mannheim seslgesetz. and durch An kann bestimmen, an welchem Platze die Güter nieder⸗ J. Ar Dr. Cord ua. . uchnischen oder metall virtschafllichen Gründen für be— in Fragz Gußteile Form itz Err; und Scleuder⸗ schriften für di Lieferung, den Bezug und den Ver⸗ schlag an den Anitstafeln der Zollstellen bekanntgegeben. zulegen sind. . mmte Erzeugnisse eine von den orschriften des 5 2 der guß). Bleche, Bänder, Rohre, Profile, Stangen, brauch von Rohmaterial mit folgenden Ausnahmen:

as z h 5 . j ] . Unedle Metalle in wis h) die Follzweigstelle Rhein⸗Nord, Rheinkaistr. 9, . nach der Abfertigung in kürzester . aus ihnen zu ent⸗ Schwerin, den 16. September 1937. 3 5 gliten ag m Che aten. K ö. w , en. 1