1937 / 223 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Sep 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 223 vom L7. September 1937. S. 4.

4. Der Verein ist berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn a) das Mitglied oder mitversicherte Personen aa) während der Dauer der Versicherung durch Handlungen oder Unter⸗ lassungen, insbesondere durch Vorspiegelung einer Krankheit oder Vor⸗ täuschung von Behandlungsbedürftigkeit im Krankenhaus Leistungen erschleichen oder zu erschleichen versucht haben, oder ; bb) eine strafbare Handlung, die eine Verletzung der Versicherungsbedingun⸗ gen in sich schließt, begangen haben oder sonstwie zum Nachteil des Vereins handeln, insbesondere wenn sie dabei mitgewirkt haben, daß die Leistungen des Vereins unberechtigterweise in Anspruch genommen werden;

b die Voraussetzungen für den Rücktritt gemäß Ziffer 1 vorliegen. .

Die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft durch den Verein gemäß Ziffer 42 und h ist jedoch nur innerhalb eines Monats zulässig, seitdem der Vorstand von den Tatsachen Kenntnis erhalten hat, auf Grund deren fristlose Kündigung erfolgt.

5. Im Falle des Rücktritts kann der Verein die Rückzahlung der Leistungen ver⸗ langen, auf die sich die Tatsachen, die zum Rücktritt geführt haben, beziehen.

6. Treffen die Voraussetzungen für den Rücktritt oder die fristlose Kündigung der Versicherung oder die Kündigung nach 5 4! des Reichsgesetzes über den Versicherungs⸗ vertrag (Ziffer 3) nur auf mitversicherte Personen zu, so kann die Aufhebung des Ver⸗ sicherungsverhältnisses auf diese beschränkt werden. In diesem Falle hat das Mit⸗ glied das Recht, innerhalb zweier Wochen seit Empfang der Rücktrittserklärung oder der fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrages mit sofortiger Wirkung, bei einer Kündigung nach z 41 des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem der Verein gekündigt hat, zu kündigen.

§8 9. Versicherungsentgelt und Gebühren.

1. Das Mitglied ist verpflichtet, Monatsbeiträge und Gebühren nach Maßgabe des Tarifes zu entrichten. Die mitbersicherten geschäftsfähigen Personen übernehmen durch Mitunterzeichnung des Versicherungsantrages die gesamtschuidnerische Haftung für die Beiträge, und zwar die Ehefrau mit Genehmigung ihres Ehemannes. .

2. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Zustellung des Versicherungsscheines zu zahlen. Die übrigen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines jeden Monats im voraus an den Verein zu entrichten.

3. Der Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Tarif. Der Zuschlag zum Monats⸗ beitrag von l, RM wird von dem Monat nach Vollendung des 45. Lebensjahres ab erhoben. ;

4. Das Mitglied ist verpflichtet, Beiträge und Gebühren an die vom Verein bezeichnete Geschäftsstelle oder Inkasso⸗Agentur kostenfrei zu zahlen. Werden bie Beiträge durch Boten abgeholt, so ist für jeden Monatsbeitrag eine Gebühr von 20 Rpf zu entrichten. .

5. Mitglieder, die die fälligen Beiträge nicht bis zum 25. des Fälligkeitsmonats entrichtet haben und gemahnt worden sind (6 10, haben eine Mahngebühr von 50 Rpf für jeden rückständigen Beitrag zu zahlen.

§ 10. Zahlungsverzug und dessen Folgen. ö

1. Wird die Zahlung eines fälligen Beitrags oder einer Gebühr nicht recht⸗ zeitig bewirtt, so kann der Verein das Mitglied unker Angabe der Schuld und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen weiterer Säumnis schriftlich auffordern, die Schuld innerhalb einer Frist von zwei Wochen, vom Empfang der Aufforderung an gerechnet, an die vom Verein bezeichnete Stelle kostenfrei zu bezahlen. ; .

3. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Zahlungsfrist ein, und ist das Mitglied zu dieser Zeit mit der Zahlung der Schuld ganz oder teilweise im Ver⸗ zuge, so ist der Verein von der Verpflichtung zur Leistung frei.

3. Der Verein ist berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen oder von Gebühren nach Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist im Verzuge sst (5 9.

Der Verein kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist das Versiche⸗ rungsverhältnis dergestalt kündigen, daß die Kündigung mit Fristablauf wirksam wird, wenn das Mitglied in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzuge ist.

Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn das Mitglied innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten isk.

4. Solange nicht gekündigt ist, bleibt der Verein zur Annahme der unmittelbar an ihn kostenfrei entrichteten Rückstände mit der Wirkung verpflichtet, daß die Folgen des Verzuges beseitigt werden, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Dagegen ist der Verein nicht berechtigt, über das beim Ablauf der Mahnfrist laufende Versicherungsjahr hinaus Beiträge zu fordern.

s 11. Wartezeiten.

1. Wartezeit ist die Zeit, die vom Beginn der Versicherung an zurückgelegt werden muß, bis Anspruch auf Leistungen besteht.

2. Die Wartezeit wird von dem im Berficherungsschein angegebenen Tage des

Versicherungsbeginns an berechnet. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate,

die besondere Wartezeit bei Entbindungen und Fehlgeburten neun Monate.

Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten fällt fort:

a) bei Unfällen (siehe 5 1 Ziffer 4);

b) bei folgenden akuten Infektionskrankheiten: Röteln, Masern, Windpocken, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Ziegenpeter (Mumps), spinale Kinder⸗ lähmung, epidemische Genickstarre, Ruhr, Paratyphus, Typhus, Flecktyphus, Cholera, Pocken, Wechselfieber, Rückfallfieber;

e) für neugeborene Kinder, wenn bei ihrer Geburt die Eltern mindestens drei Monate versichert waren und die Anmeldung des Neugeborenen zur Ver⸗

sjicherung innerhalb eines Monats nach seiner Geburt erfolgt;

d) für Ehefrauen, deren Versicherung in Ergänzung einer beim Verein bereits drei Monate bestehenden Versicherung des Ehemannes spätestens einen Monat nach der Eheschließung beantragt wird;

e) wenn die Versicherung nachweislich innerhalb von einem Monat nach Be⸗ endigung einer mindestens dreimonatigen Versicherung und Beitragszahlung bei einer Krankenkasse, bei einer Ersatzkasse ber reichsgesetzlichen Kranken⸗ versicherung oder bei einer studentischen Pflichtkrankenkasse abgeschlossen wird. Dies gilt sinngemäß auch für Ehefrauen und Kinder nach Wegfall der Familienhilfe aus 5 205 Absatz 1 und 3 der Reichsversicherungsordnung:;

f) wenn die Versicherung nachweislich innerhalb von einem Monat nach Weg⸗ fall einer bisher beim Reichsarbeitsdien t, bei der Wehrmacht oder beim Polizeidienst bestandenen Krankenfürsorge abgeschlossen wird.

Daß die Voraussetzungen zu e oder F vorliegen, ist dem Vorstand durch Be⸗ .

scheinigung der bisherigen Kasse oder Einrichtung oder durch sonstige geeignete Ünter⸗ lagen ausreichend darzutun. s 12. umfang der Leistungen.

1. Das im Tarif vorgesehene Tagegeld wird für die Dauer der Krankenhaus- behandlung, längstens bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses (5 5 Ziffer 6) und 57 Ziffer 3), gewährt. Hierbei werden der Tag der Aufnahme im Krankenhaus und der Entlassungstag als ein Tag gerechnet.

2. Für mitversicherte Kinder wird Tagegeld nicht gewährt. An dessen Stelle tritt die Erstattung der durch einen Krankenhausaufenthalt an Kur und Verpflegung, also auch ärztlicher Behandlung, Arznei und Heilmitteln entstandenen Kosten bis zum tariflichen Höchstsatz.

Der im Tarif vorgesehene Kostenersatz für Krankentransport, Operationen, Radium⸗ und Röntgenbehandlung wird nur gewährt, wenn für den gleichen Ver⸗ sicherungsfall die Voraussetzungen für den Anspruch auf Tagegeld gegeben find.

4. Für Art und Höhe der Leistungen eines Versicherungsfalles ist der Zeit⸗ punkt des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend.

§s 13. An⸗ und Abmeldung des Versicherungsfalles zur Begründung des Leistun gsanspruches.

1. Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Aufnahme im Krankenhaus, unter genauer Bezeichnung der Anstalt und tunlichst auf dem dafür bestimmten Vordruck vom Mitglied oder seinem gesetzlichen Vertreter zu melden.

Der Meldung ist ein ärztliches Zeugnis für die Notwendigkeit der Krankenhaus⸗ , Angabe der Diagnose entsprechend dem 5 1 Ziffern 2 bis 4 bei⸗ zufügen. Erfolgt die Anmeldung nicht vollständig oder nach Ablauf der Frist, und ist die unvollständige oder nicht rechtzeitige Anmeldung auf eine absichtliche oder grob⸗ fahrlässige Unterlassung des Mitgliedes oder seines Vertreters zurückzuführen, so beginnt die Leistungspflicht des Vereins erst mit dem Tage, an dem die vorschrifts⸗ mäßige Anmeldung eingeht.

ö ö. Die Beendigung der Krankenhausbehandlung ist unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

§ 14. BVoraussetzungen für den Anspruch auf Leistun gen.

1. Der Anspruch auf Tagegeld ist durch Einreichung einer Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen, die den Namen des Erkrankten, die klinische Krankheits⸗ bezeichnung sowie das Datum des Aufnahme⸗ und des Entlassungstages ent⸗ halten muß.

Bei länger dauernden Krankenhausbehandlung können für die rückliegende eit bereits Leistungen gewährt werden, wenn für diese Zeit ein entsprechender achweis erbracht wird.

2. Der Ersatz der Kosten für Operationen, Nabium-⸗ unb Röntgenbehandlungen

kann nur gegen Einreichung der Originalrechnungen gewährt werden, sofern diese ärztlichen Verrichtungen besonders in Rechnung gestellt sind und die Sonderberech— nung den Tarifen des Krankenhauses entspricht. Die Rechnung muß den Namen des Patienten, den Namen des Arztes, den Tag der Operation und die klinische Krankheitsbezeichnung enthalten sowie nach einer ärztlichen Gebührenordnung zer⸗ liedert sein.

? Besteht an Stelle des Tagegeldes Anspruch auf Ersatz der Kosten für Kranken⸗ hausbehandlung ( 12 Ziffer 2), so müssen die eingereichten Kostenrechnungen den vorgenannten Erfordernissen entsprechen.

3. Die Leistungspflicht des Vereins entfällt, wenn die verlangten Unterlagen nicht spätestens drei Monate nach der Entlassung aus dem Krankenhause eingereicht werden.

Der Verein kann sich auf diese Bestimmung nicht berufen, wenn die Frist⸗ versäumnis nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Mitgliedes beruht.

4. Die zur Geltendmachung der Leistungsansprüche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Vereins über.

5. Das Mitglied und die Mitversicherten sind verpflichtet, nach Möglichkeit den Eintritt eines Versicherungsfalles abzuwenden und nach seinem Eintritt für Minderung zu sorgen.

Handeln die Verpflichteten entgegen dieser Bestimmung, so ist der Verein insoweit von der Leistung frei, als sich die Heilungskosten durch die Unterlassung von Ahwendungs⸗ und Minderungsmaßnahmen vermehrt haben.

Wenn das Mitglied oder ein Mitversicherter den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, so kann der Verein unbeschadet dessen, daß er in diesem Fall von der Verpflichtung zur Leistung völlig frei ist von seinem Recht nach 5 8 Ziffer 4a) aa) Gebrauch machen. 4

8 15. Prüfung der Anspruchsberechti gung.

Zum Zwecke der Nachprüfung der Anspruchsberechtigung ist der Verein be⸗

rechtigt, auf seine Kosten den Erkrankten durch einen von ihm beauftragten Arzt unter⸗

behandlung nicht oder nicht mehr für notwendig im Sinne des 5 1 Ziffer 2, so ist sein Gutachten für die Beurteilung der Leistungspflicht des Vereins maßgebend, sofern das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen durch das Gutachten eines nicht mit der Behandlung betrauten beamteten Arztes, dessen Kosten der unter— liegende Teil trägt, eine gegenteilige Feststellung herbeiführt. Auf diesen Rechts⸗ behelf ist das Mitglied bei Bekanntgabe des vertrauensärztlichen Gutachtens hin⸗

zuweisen. S8 16. Leistun gsausschluß.

1. Versicherungsschutz ist ausgeschlossen bei Krankheiten, sowie deren Folgen:

a) wenn die Krankheit, der körperliche Fehler auch ohne Kenntnis des Mit⸗ gliedes vor Versicherungsbeginn oder vor Beendigung der Wartezeit bestanden haben;

b) wenn die Krankheit, der körperliche Fehler mit den unter a) bezeichneten Krankheiten usw. in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang stehen;

e) wenn die Krankheit usw. innerhalb dreier Monate nach Beendigung der Wartezeit eintritt und das Mitglied den Nachweis schuldig bleibt, daß die Leistungsausschlußgründe zu a) und b) nicht gegeben sind.

Nach zweijähriger Versicherungsdauer können Einwände nach Ziffer 12)

körperlichen Fehlern

ö 2. und b) vom Verein nicht mehr erhoben werden, es sei denn, vorliegen:

Lues, Tuberkulose, Herzleiden, Geschwulstbildungen, Steinleiden, Erkran⸗ kungen des Knochenmarks, Zuckerharnruhr und solche Krankheiten, die im Zusammen⸗ hang mit einer früheren Operation stehen.

3. Krankheiten, Unfälle und Verletzungen, die auf Vorsatz oder auf miß— bräuchlichen Gebrauch von Genuß⸗, Rauschgiften und Betäubungsmitteln (Alkohol, Morphium, Kokain usw.) zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf Ver⸗ sicherungsleistungen.

4. Die Leistungspflicht ist weiter ausgeschlossen, wenn die Krankenhaus— behandlung vorwiegend zum Zwecke einer Siechenbehandlung oder Verwahrung erfolgt, ferner bei Entbindungen, es sei denn, daß zur Herbeiführung oder Beendigung einer Entbindung ärztliche Leistungen nach den Positionen 68, 70b oder 72 2 der Preußischen Gebührenordnung notwendig waren.

Eine Krankenhausbehandlung zum Zwecke der Beseitigung von Schönheits- bedingt gleichfalls keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

5. Während eines Aufenthaltes in Badeorten und Sommerfrischen werden Versicherungsleistungen nur dann gewährt, wenn der Krankenhausaufenthalt unab⸗ hängig von der die Kur bedingenden Krankheit erforderlich wird und seine Not⸗ wendigkeit bei Antritt der Kur noch nicht bestanden hat.

Bei Aufsuchen einer Heilstätte oder eines Sanatoriums werden Versicherungs⸗ leistungen nur dann gewährt, wenn auf Grund eines vorher begründet gestellten Antrages der Vorstand seine Genehmigung erteilt hat.

6. Werden Krankenhäuser aufgesucht, die von jüdischen , unter⸗ halten werden, sich im Besitz von Juden befinden oder unter j⸗ůdischer Leitung stehen, so ist ein Anspruch auf Leistungen nicht gegeben.

8 17. Abtretung und Aufrechnung von Leistun gs ansprüchen.

1. Die Verpflichtung des Vereins zum Ersatz der Kosten für Krankentransport, Operationen, Radium⸗ und Röntgenbehandlung ermäßigt sich um den Betrag, den der Versicherte für die gleichen Leistungen von Dritten erhalten hat.

Sind vom Verein Versicherungsleistungen für Krankentransport, Operationen, Radium und Röntgenbehandlung gezahlt worden und kann das Mitglied wegen dieser Kosten Entbannen; gegen dritte Personen erheben, so geht der Anspruch auf den Verein über, soweit dieser dem Mitglied die Kosten ersetzt hat.

fehlern

öffentlich⸗ oder privatrechtlicher Versicherungsverträge hat, wenn es nicht aus diesen Versicherungsverhältnissen den Ersatz der gleichen ihm entstandenen Kosten für den Versicherungsfall zu beanspruchen hat.

2. Gibt das Mitglied seinen Anspruch gegen Dritte oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Vereins auf, so wird dieser insoweit von der Ersatzpflicht frei, als er aus dem Anspruch oder dem Rechte hätte Ersatz ver⸗ langen können.

3. Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen können vom Mitglied weder ver⸗ pfändet noch abgetreten werden.

4. Gegen Forderungen des Vereins kann das Mitglied weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 18. Doppelversicherung.

1. Wenn für ein Mitglied oder für eine mitversicherte Person auch noch eine weitere Krankeuversicherung genommen ist, so hat der Doppelversicherte davon un⸗ verzüglich Mitteilung zu machen. In der Mittellung ist der Versicherer, bei dem die andere Versicherung genommen worden ist, anzugeben.

2. Besteht für das Mitglied oder eine mitversicherte Person gleichzeitig eine weitere Krankenversicherung mit Kostenersatz ¶Doppelversiche rung), so (. die Ver⸗ sicherer hinsichtlich der Leistungen, soweit sie im Kostenersatz bestehen, in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, daß jeder von ihnen für den Betrag haftet, dessen Zah⸗ lung ihm nach seinen Versicherungsbedingungen und Tarifen obliegt, das Mitglied aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.

3. Hat das Mitglied den Vertrag, durch den eine Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von der anderen Versicherung geschlossen, so ist es berechtigt, seine Versicherung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auf den Schluß eines

Monats zu kündigen. 19. AusschlußFristen und Berjährung.

1. Die Rechtswirksamkeit von Entscheidungen des Vorstandes wird durch das etwa eingelegte Rechtsmittel nicht aufgehoben. Sind Ansprüche auf Versiche run gs⸗ leistungen abgewiesen, so muß die Klage auf diese innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Wochen, vom Zugehen des Abweisungsbescheides an gerechnet, erhoben werden, da sonst der Anspruch untergeht. In bem ed be fun ge es her ist auf die mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.

2. Die Ansprüche auf , ,, ,, ., verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluß des Kalenderjahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.

Der Tarif „K* nebst Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist vom Reichs⸗ aufsichtsamt für Privatversicherung durch Verfügung vom 14. Aug. 1937 (Tgb.⸗Nr. III F 3151 / 139) mit Wirkung zum 1. September 1837 genehmigt worden.

III. Aenderung des Zusatztarifes „2“: s Gb wird durch folgenden Satz ergänzt: die e er ng für zahnärztliche Behandlung erstreckt sich nicht auf ahnersatz . 5 Go wird durch folgenden Satz ergänzt: ; „(Bei Fehlgeburten besteht die Zusatzleistung im Kostenersatz bis RM 60, . Diese Aenderungen, die gemäß S ig Absatz 1 der Satzung auch für alle bereits bestehenden Versicherungsverhältnisse Wirkung haben, sind vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung durch Verfügung vom 17 Sept. 1937 (Tgb.⸗ Nr. III F 3151 / 155) genehmigt worden und treten zum 1. Sktober 1937 in Kraft. SGamburg, den 6. September 1937. er Vorstand.

Schne ider. Kratochwill.

suchen zu lassen. Hält der mit der Untersuchung beauftragte Arzt Krankenhaus⸗ 4.

daß folgende Krankheiten

Unter diese Bestimmung fallen aber nicht die Ansprüche, die ein Mitglied auf Grund!

10. Gesellschaften m. b

8 98

29040 .

Schreyner G. m. b. H., Iserlohn.

Durch Beschluß vom P. 16. 1935 ist die Gesellschaft aufgelöst. Liquidator ist der Fabrikanz int Meißner, Iser⸗ lohn. Die Gläubiger werden auf— gefordert, sich zu melden.

Der Liquidator.

38175

In der außerordentlichen Gesellschaf— terversammlung der Gebr. Lüngen Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung zu Erkrath am 21. Juli 1936 ist durch Beschluß der Gesellschafter die Gesellschaft aufgelöst und ihre Firma umgeündert worden in „Vermögen s—⸗ verwaltung Lüngen“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Erkrath.

Gemäß § 65 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, iachen wir hiermit die Auflösung der Gesellschaft bekannt und fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprü bei der Gesellschaft anzu⸗ melden.

Ver mögensverwaltung Lüngen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Die Liquidatoren:

Carl Lüngen. Robert Stinshoff.

38789 Einkaufs⸗Zentrale für Deutsche Glas⸗Versicherungs⸗Gesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Berlin W 35, Viktoriastr. 23. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ e m n. vom 7. September 1937 ist as Stammkapital der Gesellschaft um 100 000 Reichsmark herabgesetzt worden. . Die Gläubiger der Gesellschaft wer— den aufgefordert, sich bei diefer zu

melben. Berlin, den 23. September 1937. Der Geschäftsführer: Brügel.

36667 Dittmayer X Meißner G. m. b. H. i. L., Hellendorf i. Sa.

Durch n , vom 19. Mai 1937 ist die Liguidation der Gesellschaft beschlossen worden. Zum Liquidator wurde bestellt und zum Handelsre ister angemeldet der Wirt— schaftstreuhänder Dr. Zwick, Berlin— Wilmersdorf, , Str. 16.

An alle unbekannten Gesellschafts⸗ gläubiger ergeht hiermit die Aufforde⸗ rung, ihre Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Liquidator anzumelden. Den aus der laufenden Geschäftsverbindung bekannten Gläubigern ist die Auflösung der Gesellschaft bereits angezeigt worden. Hellendorf i. Sa., 16. Sept. 1937.

Der Liquidator: Dr. Zwick.

II. Genossen⸗ schaften.

Bilanz am 31. März 18937.

Aktiva. Beteiligungen .. . Kohlenbestand .. . Halbfabrikate ĩ— Fertigwaren ...... Schuldner in lfd. Rechnung Bankguthaben Posten, die der Rechnungs⸗

abgrenzung dienen....

1 1 2 ö.

37 735

140 217 7900 24711

Reservefonds .. Darlehnsgläubiger .. Verbindlichkeiten.. .. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen.... e ,

Passiva. Geschäftsguthaben.

1992

3 02946 37 99014: Gewinn⸗ und Verlustrechnung. RM J h2 284

6 419 ö h 3 519 ö ; 71 262 ö 3029

135 504 133 815 4

1686 136 6504

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben. e, Aufwendungen. Reingewinn ..

w n, . Erträge aus Beteiligungen Gewinnvortrag aus dem

Vorjahr

nin ,, Zahl der Anzahlder Haft⸗ Mitgl. Geschäfts⸗ summe anteile RM 144 14 286,

Anfang 1936 / 37 Zugang 1936/37 Abgang 1936/37 . end 1936/1937 14 14 Ziegelei , n,

e. m. 5 2 Wöltje. Els ner. Alb. Lieben.

280,

r. 223

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Sentralhandelsregifterbeilage

um Deutschen Reichsanzeiger ind Preuß ischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Montag, den 27. Se

ptember

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs. preis monatlich 1,5 GM einschließlich 0, 30 en Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle O 95 Rea monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, Berlin für Selbstabholer die Anzeigenftelle Sw 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 o. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portog abgegeben.

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1937

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90

O Anzeigenpreis für den Raum elner

fünfgespaltenen 5 mm breiten Petit · Zeile

l, 1l0 GL. Anzeigen nimmt die An⸗

zeigenstelle an. Befristete Anzeigen

müssen 3 Tage vor dem Einrückungg.

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Inhaltsübersicht. 1. Handelsregister. 2. Güterrechtgregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftaregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrechtseintrags rolle. J. Ftonkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

9 O

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IJ. Handelsregifter.

Annaberg, Erzgeb. 38801 Auf Blatt 25 des Handelsregisters hes vormaligen Gerichtsamts Anna⸗ erg, betr. die Firma Carl Ferd. Höffer, esellschaft mit beschränkter Haftung in annenberg, ist eingetragen worden: Die Prokura des Johannes Kempe in annenberg ist erloschen.

Prokura ist erteilt dem Guido Boch⸗ ann in Tannenberg. Er darf die irma nur in Gemeinschaft mit einem inderen Prokuristen vertreten. Amtsgericht Annaberg, 21. Sept. 1937.

rns waldle. 38802 Bei der Abt. B unter Nr. 2 des Handels⸗ egisters eingetragenen Firma Kalksand⸗ keinwerk A. G., Arnswalde, ist am J. d. M. folgendes eingetragen: Die esellschaftsfirma ist erloschen. Arnswalde, den 17. September 1937.

Amtsgericht.

Erolsen. 38803 In das Handelsregister A ist zu Ir, 62, zu der Firma Dircksen C hollenkopf, Inh. Rudolf Dirckfen in etterburg, folgendes eingetragen: Die Firma ist erloschen.

Arolsen, den 20. September 1937.

Das Amtsgericht.

yBacd Münder, Deister. 38801 In unser Handelsregister Abt. A ist eute unter Nr. 126 die offene Handels⸗ sesellschaft in Firma „Carl Metz Nach⸗ blger. Inhaber Gebrüder Steg, amenzucht und Samenhandel“ mit em Sitz in Lauenau am Deister ein— tragen worden. Die Gesellschafter nd die Kaufleute Ernst Steg jun. beinrich Steg, Fritz Steg und Georg teg, sämtlich in Lauenau am Deister r. 133. Die Gesellschaft hat am Juli 1937 begonnen. Zur Vertre⸗ ung der Gesellschaft sind alle Gesell—⸗ hafter berechtigt mit der Einschrän⸗ ung, daß je zwei Gesellschafter ge⸗ einsam die Gesellschaft rechtswirksam ertreten.

Amtsgericht Bad Münder (Deister),

den 17. September 1937.

'Bacd Münder, Deister. I38805 In das Handelsregister Abteilung B t am 17. September 1937 unter ir. 19 des Registers bei der Firma arl Metz, Nachf. Samenzucht und amenhandel, Gesellschaft mit be⸗ hränkter Haftung, in Lauenau am . Spalte 8, folgendes eingetvagen börden: . Durch Gesellschafterbeschluß vom August 1937 ist die Umwandlung er Gesellschaft auf Grund des Gesetzes om 5. Juli 1934 in eine offene Han⸗ lsgesellschaft mit der Firma „Carl etz Nachfolger, Inhaber Gebrüder teg, Samenzucht und Samenhandel“ nd dem Sitz in Lauenau am Deister urch Uebertragung ihres Vermögens nter Ausschluß der Liquidation be⸗ hlossen worden. Tie bisherige Firma Gerloschen. Als nicht eingetragen wird noch ver— fentlicht: Den Gläubigern der Gesell⸗ haft steht es frei, soweit sie nicht Be—⸗ iedigung erlangen können, binnen chs Monaten seit dieser Bekannt— uchung Sicherheitsleistung zu ver— ungen. Amtsgericht Bad Münder (Deister), den 17. September 1937.

berlin. 38806 In das Handelsregister Abt. A des unter- ichneten Gerichts ist heute eingetragen sorden: Unter Nr. 85 786 Ernst Jauert, serlin. Inhaber: Ernst Jauert, Tischler⸗ eister, Verlin. Nr. S5 787. Heinrich einzendorf, Berlin. Inhaber: Hein⸗ ch Heinzendorf, Handelsvertreter, Berlin. Nr. S865 88. E. Kobosil C Söhne, serlin. Offene Handelsgesellschaft seit Januar 1937. Persönlich haftende Ge⸗ llschafter sind: Emma Kobosi geb. Scheel, erwitwete Kauffrau, Siegfried Kobosil, aufmann, und Werner Kobosil, Kauf⸗ ann, sämtlich in Berlin. Vertretungs⸗ rrechtigt für die Gesellschaft sind: Die Ge⸗ lschafterin Emma Kobosil geborene Heel allein, die Gesellschafter Siegfried obosil und Werner Kobosil nur gemein⸗ m. Nr. 85 789. Berliner WMetall⸗ aren⸗Fabrit Bemefa“ Jaklob sapoport, Berlin. Inhaber: Jakob saboport, Kaufmann und Fabrikant,

Berlin, ist Einzelprokura erteilt. Das unter der Firma Berliner Metallwaren⸗ Fabrik Bemefa, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Berlin, betriebene Geschäft ist nach Umwandlung auf Jakob Rapoport übertragen worden (vgl. 563. H.⸗R. B 41 148). Erloschen: Nr. 11 575 H. Goldstein & Co., Nr. 12 4684 Georg Geschtat, Nr. 15 981 Herrmann Hinzelmann und Nr. 57081 „Ebe“ Ernst Blesing. Berlin, den J8. September 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 551.

Ker lin. 38807]

In das Handelsregister Abteilung A des unterzeichneten Gerichts ist heute ein⸗ getragen worden: Unter Nr. 85790 Rosenapotheke Eberhard Brun, Berlin⸗Wilhelmshagen, Wilhelm⸗ straße 52. Ort der Niederlassung: Ber⸗ lin. Inhaber: Eberhard Brun, Apotheker und Apothekenbesitzer, Berlin. Nr. 85 791. Oskar Riehl, Berlin. In⸗ haber: Oskar Riehl, Schlossermeister, Berlin. Bei Nr. 3617 Karl Siegis⸗ mund: Der Verlagsbuchhändler Paul Schmidt ist aus der Geselischaft ausge⸗ schieden. Gleichzeitig ist der Kaufmann Hans Dallmeyer, Berlin, in die Gesell⸗ schaft als persönlich haftender Gefell⸗ schafter eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur beide Gesellschafter gemeinschaftlich oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen er⸗ mächtigt. Die Prokura des Willibald Luck ist erloschen. Nr. 3637 Wei dmannsche Buchhandlung: Zur Vertretung der Gesellschaft ist fortan jeder Gesellschafter allein ermächtigt. Nr. 39 142 Emil Wuthe: Inhaber jetzt: Herbert Wuthe, kaufm. Angestellter, Berlin. Nr. 84 151 Neue Graphische Gesellschaft Paul Mennich & Eo. Komm anditgesell⸗ schaft:; Ein Kommanditist ist aus der Ge⸗ sellschaft ausgeschieden. Nr. 12 425 Earl Lem ce und Nr. 40 918 Philipp Wollenberg: Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Die Firma ist erloschen. Er⸗ loschen: Nr. 38 912 Easpar Schmitz un Nr. 72 421 Josef Sack.

Berlin, den is. September 1937.

Amtsgericht Berlin. Abt. 552.

Berlin. 38808] In das Handelsregister B des unter— zeichneten Gerichts ist heute eingetragen: Nr. 17948 Deutsche Kredit⸗ und Handelsgesellschaft Aktiengesell⸗ schaft: Kurt Richter, Bankier, Berlin, ist zum Vorstandsmitgliede bestellt. Ar. 50 160 Deutsche Sachversicherung Aktiengesellschaft: Der Geselischafts⸗ vertrag ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 28. Juni 1937 ge⸗ ändert in S5 1 und 2 Abf. 1. Der Sitz ist nach Hamburg verlegt. Gegenstand des Unternehmens ist: „IJ. Der Betrieb sonstiger Schadensverficherungen.“ Berlin, den 20. September 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 561.

Berlin. 38809]

In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute eingetragen: Vr. 13 795 „Niag“ Nahrungsmittel⸗ Industrie Attiengesellschaft: Die Generalversammlung vom 11. Juni 1937 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 20 000 RM beschlossen. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetz; 100 000 RM. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 11. Juni 1937 geändert in 5 3. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkapitals⸗ erhöhung werden 20 Inhaberaktien zu je 1000 RM zum Nennbetrage ausgegeben. Das Grundkapital zerfällt jetzt in 160 In- haberaktien zu 1000 RM.

Berlin, den 20. September 1937.

Amtsgericht Berlin. Abt. 562.

Berlin. 38810

In das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden; Bei Nr. 11917 Graphischer Bedarf Gesellsch aft mit beschränk⸗ ter Haftung: Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 26. Juni i9z?7 ist die Um⸗ wandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 in eine Kom- manditgesellschaft mit der Firma Gra⸗ phischer Bedarf Elsa Mießner Komman⸗ ditgesellschaft und dem Sitze in Berlin

durch lÜlebertragung ihres Vermögens die

unter Ausschluß der Liquidation beschlos= sen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlan⸗

kerlin. Dr. med. Henriette Rapoport,

gen können, binnen sechs Monaten seit

dieser Bekanntmachung Sicherheitsle istung zu verlangen. Bei Nr. 25737 „Dia⸗ mant“ Kers⸗Fabritkation Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung zu Berlin: Durch Gesellschafterbeschluß vom 12. April 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquida—⸗ tion auf die alleinige Gesellschafterin, die Ehefrau Franziska Diamant, geborene Feuchtwanger, zu Berlin, beschlossen wor⸗ den. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 46731 Hutfabrik Grotehenn & Co. Geseltschaft mit beschräntter Haftung: Durch Gesell⸗ schafterbeschluß vom 16. August 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 in eine offene Handelsgesellschaft mit der Firma Hutfabrik Groͤtehenn E Co. und dem Sitze in Berlin, durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation beschlossen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Glaͤubigern der Geselischaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 48973 Fritz Engel Kohlen und Koks, Gesellsch aft mit beschrãnkter Haftung: Kaufmann Horst Bbsel in Ber= lin ist zum Geschäftsführer bestellt. Berlin, den 20. September 1937. Amtsgericht Berlin, Abt. 563.

Berlin. 38811]

In das Handelsregister B des unter- zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 11493 Neue FJacob⸗ straße 18 Grund stücsgesellsch aft mit beschränkter Haftung: Durch Gesellschafterbeschluß vom 13. September 1937 ist die Gesellschaft aufgelöst. Zum Liquidator ist bestellt: Kaufmann Louis Helkenberg, Düsseldorf. Bei Nr. 20382 Sand bläserei⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Durch die Gesell⸗ schafterbeschlüsse vom 10. Juni 1937 und 20. August 1937 ist die Uniwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 in eine offene Handelsgesell⸗ schaft mit der Firma Sandbläserei⸗Gefell⸗ schaft Heimlich E Starcke und dem Sitz in Berlin durch Uebertragung ihres Ver⸗ mögens unter Ausschluß der Liquidation beschlossen worden. Die Firma ist er⸗ loschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Ge⸗ sellschaft steht es frai, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 45352 Pan⸗Serlags gesellsch aft mit beschräntter Haftung: Kurt Metzner ist nicht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Rudolf Birnbach in Leipzig ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 48359 International Mortgage Hypotheken⸗Treuh and Gesellsch aft mit beschränkter Haftung: Die Pro⸗ kura des Olaf Rasmussen ist erloschen. Bei Nr. 48774 Primus Traktoren Gesellschaft mit beschräntter Saf⸗ tung: Durch Gesellschasterbeschluß vom 8. September 1937 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 in eine Kommandit⸗ gesellschaft mit der Firma „Primus“ Trak⸗ toren⸗Gesellschaft Johannes Köhler C Co. Kommanbitgesellschaft und dem Sitz in Berlin beschlossen worden. Die Firma der übertragenden Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffent- licht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung ver⸗ langen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Nr. 49716 Stern⸗ berg & Hamlet Gesellschaft mit beschränktter haftung: Carl Sternberg ist nicht mehr Geschäftsführer.

Berlin, den 20. September 1937.

Amtsgericht Berlin, Abt. 564.

388 12 Kis chofswerda, Sachsen. Auf Blatt 587 des Handelsregisters, i Fivmmn Salvinm⸗Gesellschaft Roch X Co. in Neukirch ( ausitz) betr., ist am 50. September 1937 ein- getragen worden: Frieda Roch geb. Richter ist aus⸗ geschieden. Die Gesellschaft ist a

gelöst. Der Drogist Gerhard Friedri

in Rähnitz⸗ellerau führt das Handels- geschäft und die Firma als Allein inhaber fort. nach Dresden verlegt.

NRitter eld.

Im Handelsregister B ist bei der unter Nr. 91 verzeichneten „Leopold“ Braunkohlen⸗ und Brikett⸗Kertriebs⸗ gesellschaft m. b. H. heute folgendes ein⸗ getvagen worden:

Dem Kaufmann Dr. Johannes Weh⸗ ner, Bitterfeld, ist Prokura erteilt in der Weise, daß er berechtigt sein soll, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuristen zu zeichnen.

Bitterfeld, den 19. September 197.

Amtsgericht. HKRIlunkenlhhurg, Haræ. 38814

In das Handelsregister A ist am 13. September 1937 eingetragen: Firma „Werner Scheffers Witwe, Heizungs—⸗ u. Sanitäre Anlagen, Bauklempnerei“ mit dem Sitz in Blankenburg a. H. und als Inhaber Witwe Gertrud Scheffer in Blankenburg a. H.

Amtsgericht Blankenburg a. H. KEreisa ch. 38815

Handelsregistereintrng A Band 1 O—⸗3. 204, Firma Sermann Weil, Ihringen: Die Firma ist erloschen. Breisach, 18. Sept. 1937. Amtsgericht.

KEBrem en. 38816 (Nr. 77.) In das Handelaregister ist eingetragen: Am 18. September 1937.

Friedr. Garves Co., Bremen: An Stelle des verstorbenen Komman⸗ ditisten ist eine Kommanditistin getreten. Die an K. Hollenberg erteilte Prokura ist erloschen.

Focke⸗ Wulf Flugzeugbau Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Bremen: An Hans Holle in Berlin, Hans Walter Schubert in Bremen und Rudolf Schubert in Berlin ist in der Weise Pro⸗ kura erteilt, daß jeder von ihnen berechtigt ist, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem der Geschäftsführer zu vertreten.

Bremer Schlacht vieh versicherung, Bersicherungs verein auf Gegen⸗ seitigteit, Bremen: Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 31. März 1937 in Verbindung mit dem Beschluß des Aufsichtsrates vom 12. Juli 193 ist der 55 der Satzung geändert (Mitglied⸗ schaft).

Automobilhaus Bremen Lütgert G Co., Bremen: Der Kaufmann Rurt Albert Lütgert in Bremen ist als Gesell⸗ schafter eingetreten. Seit dem 1. Januar 1937 offene Handelsgesellschaft.

Arps & Co., Bremen: Das Geschäft ist unter Ausschluß der Verbindlichkeiten auf die hiesigen Kaufleute Paul Gustav Wilhelm Fangmann und Elimar Paul Heinrich Precht übergegangen. Seit dem I. September 1937 offene Handelsgesell⸗ schaft unter unveränderter Firma.

Hansa⸗Lloyd u. Goliath Werke Borgward Tecklenborg i. Liquid. Bremen: Die Gesellschafter haben am 9. September 1937 die Fortsetzung der Gesellschaft und die Rückverwandlung in eine offene Handelsgesellschaft unter Aenderung der Firma in Borgward Tedclenborg beschlossen. C. F. W. Borgward und W. Tecklenborg sind nur berechtigt, die Gesellschaft gemeinschaftlich oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu vertreten. Das Amt der bisherigen Liquidatoren C. F. W. Borgward und W. Tecklenborg ist beendet.

Richter & Igel, Bremen. Offene Sandelsgesellschaft, begonnen am 16. Sep- tember 1937. Gesellschafter sind die hiesigen Kaufleute Fritz Alfred Richter und Der- mann Walter Herbert Igel. Als nicht ein- getragen wird veröffentlicht: Rohkaffee⸗ und Tee⸗Großhandelsgeschäft. Anschrift: Altenwall Nr. 20.

Bremer Ziegelei⸗Gesellschaft mit . Haftung, Bremen: Durch Beschluß der Ge sellschafterversammlung vom 6. September 1937 ist in den Gesell⸗ schaftsvertrag ein neuer §5 5 (Aufsichtsrat) eingefügt und die Paragraphenfolge ge⸗ ändert. Als nicht eingetragen wird ver= öffentlicht: Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrates sind bestellt Senator Sans Saltermann, Präsident Dr. Richard Duck⸗ witz und Direktor Karl Dase, sämtlich in Bremen.

, Werke Ml⸗ tiengesellschaft, Bremen: In der Ge—⸗

uneralversammlung vom 16. September

19837 ist gemäß Geseß vom 6. Juli 19341

Die Nieberlassung ist Amtsgericht Bischofswerda, 20. 9 197. in Bremen,

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mb ben Durchführungsverordnungen die Umwanblung bie er Attiengesellschaft durch Ue bertraqung ihres Bermögens auf den eiellichafter, den Kauf-

h Rilhelm Borgward ien, der das Geschäft ban la- glob⸗Goliath⸗ ard mit dem

unter der Firma Werle Carl J. E Sitze in Breme W. Bick, A. Bode, CO. Ehlerz, H. Grim- berg, Fr. Kynast, B. Otte, H. Scariebrick und W. Schindelhwuer erteilten ERrokuren sind erloschen. Tie Firma der Aftien⸗ gesellschaft ist erloschen. Als nicht emge⸗ tragen wird veröfsentlicht: Den Gläu⸗ bigern der Gesellschaft, die fich binnen sechs Monaten nach ber Se łanntmachmumng der Eintragung bes Umwanblung-be⸗ schlusses in bas Handelsregister zu biesem Zwede melben, ist Sicherheit zu leisten, soweit fie nicht Befrie bigung verlangen können.

Hansa⸗Lloyd⸗Goliath⸗Werte Carl F. W. Borgward, Bremen: Inhaber ist ber hiesige Kaufmann Carl Friedrich Wil- helm Borgward. An Wilhelmine Bick, August Bode, Otto Ehlers, Hermann Grimberg, Friedrich Kynast, Bernhard Otte, Herbert Scarisbrick und Wilhelm Schindelhauer, sämtlich in Bremen, ist in der Weise Gesamtprokura erteilt, daß je zwei von ihnen berechtigt sind, die Firma zu vertreten.

Haate⸗Beck Brauerei Aktien gesell⸗ schaft, Bremen: Johann Georg Graue ist nicht mehr Vorstandsmitglied.

Amtsgericht Bremen.

urg, Ex. Magd eb. 38817

In das Handelsregister Abt. B Nr. 13 ist heute bei der Stärkefabrik Burg, Ge—⸗ brüder Boye, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, de, e, de. Dem Ge⸗ schäftsführver von Pradzynsti ist durch die Sicherungsanordnung des Ober- finanzpräsidenten in Magdeburg vom 25. 5. 1937 untersagt worden, als Ge- schäftsführer tätig zu sein; an seiner Stelle ist Walter Krell zum treuhände⸗ rischen Geschäftsführer bestellt worden.

Burg. am 8. September 197.

Das Amtsgericht.

Celle. 38818 Ins Handelsregister ist eingetragen: Am 10. September 1937:

Unter A 28 das Erlsschen der Firma Ch. Aug. Hund, Inhaberin L. Bidenharn

in Celle. Am 11. September 19837:

Unter A 205 zur Firma Gödecke R Mittelmann, Celle. Dem Buchhalter Alfred Morr in Celle ist derart Gesamt- prokura erteilt, daß er ermächtigt ist, in Gemeinschaft mit einem anderen Fra- kuristen die Firma zu vertreten. Die Bre- kura des Kaufmanns Paul Eldagsen ist dahin geändert, daß er ermächtigt ist, in Gemeinschaft mit einem anderen Pro⸗ kuristen die Firma zu vertreten.

Am 15. September 1937:

Unter B 144 zur Firma Georg Drewsen Feinpapierfabriken Lachendorf und Celle, Aktiengesellschaft, Celle: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Juni 1937 ist die Bezeichnung der Firma ge⸗ ändert in Georg Drewsen Feinpapier⸗ fabrik Aktiengesellschaft. Der Sitz ist Lachendorf.

Am 18. September 1937:

Unter B 138 zur Firma A. Schilling Aktie ngesellschaft in Celle: Durch Beschlug der außerordentlichen Generalversamm-⸗ lung vom 30. August 1937 ist das Grund kapital von 60 000 RM um 40 000 RM auf 100 000 RM erhöht worden. Die Ausgabe der Altien erfolgt zum Kurse von 10099. Die Erhöhung ist durch- geführt.

Unter B 190 zur Firma Deutsche Pe- troleum- - Aktien Gesellschaft Berlin, Mine- ralölwerke Wietze in Wie ze: Der Gesell- schaftsvertrag ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juni 19837 geändert durch Streichung von Abs. 2 des S5 ( Genußsche ine), von Abs. L1 Satz 2 und 3 des 518 (Mehrstimmrecht), von Ziffer 6 des z 26 (Gewinnverteikung). Umbezifferung von Ziffer 7 des 5 26 in Ziffer 6 sowie in F528 (Verteilung des Tiquidation & rldse ).

Am 21. September 1937:

Unter B 187 zur Firma Seidenwerk Spinnhiltte Aktie ngesellschaft in Celle: In der außerordentliche n Ge ne ralversammlung vom 27. August 1937 ist deschlossen: L. Die Saßungen werden geändert und nen ge—⸗ faßt. . Gegenstand des Unterne hmeng ist die Verarbeitung von Seidenkokong

u Garnen, Derstelluug von Flecht. irk - und Webwaren aus Seiden,