1937 / 231 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1937 18:00:01 GMT) scan diff

gentralhandelsregisterbeilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 230

vom G6. Oktober 1937. S. 4.

ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 in eine Kommanditgesellschaft mit der Firma Konditorei und Kaffee Ka⸗ rola Withelm Schüler Kt. G. und dem Sitz in Plauen (Bogtl.) durch Ueber⸗ tragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf die Gesellschafter be⸗ schlossen worden; die Firma ist hier ge⸗ löscht. Weiter wird bekanntgegeben; Die Gläubiger der aufgelösten Gesellschaft werden auf folgendes hingewiesen: Den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung vorstehender Eintragung des Umwand⸗ lungsbeschlusses in das Handelsregister zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung ver⸗ langen können.

c) auf Blatt 5052 die Firma Kon⸗ ditorei und Kaffee Karola Wilhelm Schüler K. ⸗G. in Plauen (Vogtl.): Ge⸗ sellschafter sind der Konditormeister Wil⸗ helm Schüler in Plauen (Vogtl.) und ein Kommanditist. Die Gesellschaft hat am 30. September 1937 begonnen. Gesamt⸗ prokura ist erteilt dem Konditormeister Otto Schüler und dem Buchhalter Rudolf Barth, beide in Plauen (Vogtl.). Ange⸗ gebener Geschäftszweig und Geschäfts⸗ sokal: Konditoreigeschäft, Bahnhofstraße Nr. 75/77.

d) auf dem Blatte der Firma Prager & Zaumseil in Plauen (Vogtl,), Nr. Ns83: Die Gefellschaft ist aufgelöst; Wilhelm Kurt Zaumseil ist ausgeschieden. Der Kaufmann Otto Paul Prager in Plauen (Vogtl.) führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma allein fort.

e) auf dem Blatte der Firma Albert Bruno Schmidt in Plauen (Vogtl.), Nr. 45147: Die Firma ist erloschen.

f auf dem Blatte der Firma R. Max Landrock in Plauen (Vogtl.), Nr. 1979: Die Firma ist erloschen.

g) auf dem Blatte der Firma E. Goes⸗ mann & Co. in Plauen (Vogtl.), Nr. 1494: Die Firma ist erloschen.

h) auf dem Blatte der Firma Karl

riedmann in Plauen (Vogtl.),

r. 2241: Die Firma ist erloschen.

i) auf dem Blatte der Firma Hans Eifert in Plauen (Vogtl.), Nr. 3983: Die Firma und die Prokura der Marie Martha verehel. Eifert geb. Schöniger sind erloschen.

k auf dem Blatte der Firma Her⸗ mann FZeigenheimer in Plauen (Vogtl.),, Nr. 2919: Die Firma ist er⸗ loschen.

k auf dem Blatte der Firma Bogt⸗ ländisch⸗Erzgebirgische Treuhand Aktien gejelischaft in Plauen (Vogtl.), Nr. 3893: Die Generalversammlung vom 25. September 1937 hat die Erhöhung des Grundkapitals um einundfünfzig⸗ tausend Reichsmark, in einundfünfzig auf den Inhaber lautende Aktien im Nenn⸗ werte von je eintausend Reichsmark zer⸗ fallend, mithin auf einhunderteintausend Reichsmark beschlossen. Diese Erhöhung des Grundkapitals ist erfolgt. Der Ge⸗ sellschaftsvertrag ist dementsprechend in F 3 durch den gleichen Beschluß laut Notariatsprotokolls von demselben Tage abgeändert worden. Weiter wird bekannt⸗ gegeben: Die neuen Aktien werden zum Kurse von 10099 ausgegeben. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), 30. 9. 1937.

H. R. 109 (Land).

Prenzlian. 40609 Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 31 bei der Firma Prenzlauer Speisefett G. m. b. H., Prenzlau, folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der sammlung vom 21. Dezember 136 ö. der Kaufmann Franz Busch in Frank⸗ furt, Oder, zum alleinigen Geschäfts⸗ führer bestellt. Die Vertretungsbefug⸗ nis des bisherigen Geschäftsführers Anton Bruhin ist erloschen.

Prenzlau, 28. September 1937.

Amtsgericht.

Generalver⸗

Prenussisch Holland. 140619 In unser Handelsregister A 9 heute unter Nr. 224 die Firma „Richard Meißner, Crossen, Kreis Pr. Holland“ und als deren Inhaber der Kaufmann Richard Meißner in Crossen, Kr. Pr. Holland, eingetragen.

Amtsgericht Pr. Holland, 29. 9. 1937.

nen,, 40611 In das Handelsregister wurde heute eingetragen:

J. Bei der Firma „Rudolf Grün⸗ hut, Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Regensburg: Durch Be⸗ schluß der Gesellschafterversammlung vom 15 September 1937 wurde 8 2 des Gesellschaftsvertrags dahin abgeändert, ß ö. der , nun Nürn⸗ erg ist.

II. Bei der offenen Handelsgesellschaft „Zierer X März, Si ee Te, ö. Handelsbuüro Regensburg“ in Regensburg: Die Gesellschaft ist infolge Ausscheidens des Gesellschafters Ste⸗ phan 6 aufgelöst; das Geschäft wird von dem weiteren Gesellschafter Josef Zierer, Immobilienmakler in Regensburg, unter der Firma „Josef Zierer“ mit dem Sitze in Regensbur Prigeführt. Die Firma „Zierer März, Immobilien⸗ K Sandes büro Regensburg“ in Regensburg ist deshalb

ge g, II. Bei der Firma „Bayerische Immobilien- und , ,

schaft mit beschränkter Haftung“ in

Regensburg: Die Gesellschaft wird 6e mäß 5 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 von Amts wegen gelöscht.

IVI. Bei der Firma „Bayerische Maschinenfabrik Regensburg FJ. J. Schlageter“ in Dechbetten: Die Pro⸗ kura des Theodor Scharlach ist er⸗ loschen.

Regensburg, den 30. September 1937.

Amtsgericht Registergericht.

los 12] Reichenbach, Eulkengeb. In unser Handelsre jr A Nr. 4 . bei der Firma Wilhelm Fiebiger in angenbielau am 20. August 1937 ein⸗ getragen worden:

Der bisherige Gesellschafter, Kauf⸗ mann Bruno . in Langenbielau, ist alleiniger erb der Firma.

Die 23 ist aufgelöst durch Tod des Kaufmanns Wilhelm Fiebiger. Amtsgericht Reichenbach, Eulengebirge.

Rottenburg, Neckar. 40613 Handelsregistereintrag bei der Firma W. F. Schäfer und Co. Nachf. Friedrich Luz in Bad Niedernau vom 30. 9. 1937: Dem Arthur Schwaiger, Kaufmann in Rottenburg, ist Prokura erteilt. Amtsgericht Rottenburg a. N.

Saarbrücken. 40614

Es ist beabsichtigt, die unter Nr. 1208 der Abteilung B des hiesigen Handels⸗ registers i n , Gesellschaft unter der Firma Saarländischer Zeitungsver⸗ lag, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Saarbrücken, wegen Vermö⸗ genslosigkeit von Amts wegen zu löschen. ir Geltendmachung eines Widerspruchs gegen diese beabsichtigte Löschung wird eine Frist von einem Monat gesetzt.

Saarbrücken, den 21. September 19317.

Das Amtsgericht. Abt. 17.

Saar hruchken. 40615 Es ist beabsichtigt, die unter Nr. 765 der Abteilung B des e g andels⸗ registers eingetragene Gesellschaft unter der irg Fahrrad⸗ und Maschinen⸗ industrie, Aktien gesellschaft Citroenga vage in Saarbrücken wegen Vermögenslosig⸗ keit von Amts wegen zu löschen. * Geltendmachung eines Widerspruchs gegen diese beabfichtigte Löschung wird eine Frist von einem Monat gesetzt. Saarbrücken, den 23. September 1937. Das Amtsgericht. Abt. 17. Schwetzingen. 40616 Handelsregistereintrag Abt. A Band 7 zu O3. 115, Majer Adelsberger, Hockenheim. Die y, ist auf⸗ gelöst, die Firma erloschen. Schwetzingen, 30. September 1937. Amtsgericht. JI.

Seelow. 40617

In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 28, betr. die Firma J. C. Richter, Letschin, folgendes eingetragen worden:

Der bisherige Gesellschafter Kauf⸗ mann Otto Richter ist alleiniger In⸗ haber der Firma.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Seelow, Mark, 22. September 1937.

Das Amtsgericht.

Seestadt RR stockt. 40618 In unser Handelsregister ist heute unter Nr. 3193 die Firma Auto⸗Spedi⸗ tion Wilhelm Pannwitt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Seestadt Rostock eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 1. Juli 1937 abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie die Vor⸗ nahme von Rechtsgeschäften, die hiermit in Zusammenhang stehen. Das Stamm⸗ kapital beträgt 20 000 Reichsmark. Die Gesellschaft wird durch einen oder meh⸗ rere Geschäfts führer vertreten. Bestellt ind zu Geschäftsführern Wilhelm annwitt und Frau Helene Pannwitt, welche jeder allein die Gesellschaft vertreten. Als nicht eingetragen wird bekannt⸗ gemacht: Der Gesellschafter Wilhelm Pannwitt bringt auf die von ihm über⸗ nommene Stammeinlage folgende 3 Euge ein: a) 1 Lastkraftwagen Fabrikat omag, 5 t, mit 100 PS Diesel⸗-Motor, Lraftfahrzeugbrief Nr. Ia 396 407, Fahrgestell⸗Nr. 8563, Motor⸗Nr. 10 197, zum festgesetzten Wert von 9000 RM; b) 1 Lastanhänger Fabrikat „Eva“, 8 t, zum festgesetzten Wert von 2000 RM; c) 1 . Fabrikat Lindner 8 t, zum festgesetzten Wert von 1666 Reichsmark; h 1 d, ,, Fa⸗ brikat „Adler“, Kraftfahrzeugbrief Nr. 1 6. e h gerte . 163 3 Motor⸗ * zum festgesetzten Wert v 2600 RM. ; 46. . Seestadt Rostock, 2. September 1937. Amtsgericht.

Sc est act Rostock. (40619 In unser Handelsregister ist heute zur Firma Otto Bobsin eingetragen worden; Die Prokura des Werner Eberlein zu Nostock ist erloschen. h eestadt . . 28. September 1837. mtsgericht.

Stau fen. 40620 Handelsregister A Band 1 O.-3. 8, ö. Julius. Zotz in Heitersheim: aufmann Julins an Zotz und Kaufmann Oskar Richard Zotz, beide

in Heitersheim, sind in das Geschäft als persönlich haftende Gesellschafter einge⸗ treten. Die Gesellschaft hat am 1. Ja⸗ nugr 1937 begonnen. Staufen, den 24. September 1937. Amtsgericht.

Stettin. saoszi]

In das Handelsregister ist folgendes ein⸗ getragen worden: Abteilung A am 13. September 1937 bei Nr. 712 (Apo- theke zum Schwan N. Klisch, Züll⸗ chow): Inhaber ist jetzt Apotheker Herbert Tesch in Stettin⸗Züllchow. Unter Nr. 4560 die Kommanditgesellschaft in Firma „SDyderhoff & Widmaun Kom⸗ manditgesellschaft Niederlassung Stettin“, Sitz Stettin. Persönlich haf⸗ tende Gesellschafter sind Dr. jur. Eri Lübbert, Kaufmann, Sommerswalde, Kreis Osthavelland, Dr.⸗Ing. e. h. Hans Kreisselmeier, Diplomingenieur, Berlin, Eugen Schulz, Diplomingenieur, Berlin, Dr. Gustav Wolff, Kaufmann, Berlin. Die Gesellschaft hat am 29. 7April 1937 begonnen. Zur Vertretung der Gesell⸗ schaft ist der persönlich haftende Gesell⸗ schafter Dr. jur. Erich Lübbert allein, die persönlich haftenden Gesellschafter Dr. Ing. e. h. Hans Kreisselmeier, Eugen Schulz und Dr. Gustav Wolff sind je ge⸗ meinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem Prokuristen ermächtigt. Es sind 17 Kom⸗ manditisten vorhanden. Dem Oberinge⸗ nieur Alfred Schönfeld, Berlin, ist für die Zweigniederlassung Stettin Gesamtpro⸗ kura erteilt in der Weise, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem anderen Prokuristen zu ver⸗ treten. Am 14. September 1937 bei Nr. 3712 (Heidenreich & Stahlko pf, Stettin): Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Max 3 kopf ist alleiniger Inhaber der Firma. Am 22. September 1937 bei Nr. 3682 (S. Braginsti & Co., Stettin): In⸗ haber ist Kaufmann Hans R. Bartelt in Stettin. Die Firma lautet jetzt: „Hans R. Bartelt vorm. S. Braginski & Co.“ Der Uebergang der im Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten Verbind⸗ lichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Bartelt ausgeschlossen. Die Gesell= schaft ist aufgelöst. Die Prokura des Erich Levy ist erloschen. Bei Nr. 2633 (Ludwig Gastl, Stettin): Inhaber ist Kaufmann Günther Mascow in Stettin. Die Firma lautet jetzt-: „Ludwig Gastl Nachf.“ Der e n. der im Betriebe des Ge⸗ schäfts begründeten Berbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Mas eow , . Bei Nr. 1469 (Max Berlin, Stettinꝝ: Reinhard Wandel und Ruth Ernst geb. Wandel sind aus der Gesellschaft ausgeschieden Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Dietrich Wandel ist alleiniger Inhaber der Firma. Am 24. September 1937 bei Nr. 1298 (Paul Krause, Stettin): Die Firma ist erloschen. Bei Nr. 3647 (Hugo Adler, Stettin): Der Sitz der Jirma ist nach Berlin verlegt. Bei Nr. 3241 „Ati“ Reklamebüro August Kienitz, Stettin): Die Firma ist geändert in ⸗NAti⸗Werbung Angu st Kienitz“. Abteilung B am 15. Sep⸗ tember 1937 bei Nr. 1147 (Dramburg & Hertwig G. m. b. H., Stettin): Durch Beschluß der Gesellschafter vom 3. Sep⸗ tember 1936 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Alle die Gesellschaft verpflich⸗ tenden Erklärungen erfolgen, wenn ein

Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen,

wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Direktor Richard Heinrich in Stettin ist zum weiteren Ge⸗ schäftsführer bestellt. Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung und der Vertrieb von Spiritus, Spirituosen, Li⸗ kören, Wein und anderen Erzeugnissen, welche mit der Brennerei, Destillation, Spiritus, Wein und Mineralwassergroß⸗ handlung sowie der Fabrikation ätherischer Dele und Essenzen zusammenhängen, ins⸗ besondere die Fortführung des von der offenen Handelsgesellschaft in Firma Dramburg C Hertwig zu Stettin betrie⸗ benen Wein⸗ und Spirituosengeschäftes. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Ge⸗ sellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen Unternehmungen und Syndi⸗ taten des Faches zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Durch Be⸗ schluß der Gesellschafter vom 3. Sep⸗ tember 1936 ist das Stammkapital um 25 000 RM auf 75 000 RM erhöht. Als nicht eingetragen wird bekannzgemacht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs- anzeiger. Am 24. September 1937 bei Nr. 1065 (Heß⸗Schuh Bertrieb G. m. b. H., Stettin: Die Gesellschaft ist auf Grund des 52 des Gesetzes vom 9. Oltober 1934 von Amts wegen gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt. Am 16. Sep- tember 1937 bei Nr. 1219 (Dentsche Bau e,, nn, e,. Nieder⸗ lassung Stettin): An Kaufmann Dr. Franz Hinrich Freese, Berlin, Kaufmann Artur Rebhan, Berlin, Kaufmann Dr. 2 Claus, Berlin, Kaufmann Fritz Kohler, Berlin, ist Prokura erteilt. Jeder ist ermächtigt, bie Gesellschaft in Gemein⸗ schaft mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten. Bei Nr. 748 d=, von Giesche ' s Erben e, nr, . schaft m. b. H., Stettin): ö

) er. um Ge Sführer ist Direktor Edgar in Breslau bestellt.

Am 17. September 1937 bei Nr. 4 (Stet⸗ tiner Kerzen und Seifen⸗Fabrik, Stettin): Kaufmann Alexander Stahlberg in Stettin und Kaufmann Walter Neu⸗ mann in Stettin sind zu weiteren Vor⸗ standsmitgliedern bestellt. Am 22. Sep⸗ tember 1937 bei Nr. 632 (Benzol⸗Wer⸗ trieb Stettin G. m. b. H., Stettin): Kaufmann Karl⸗Heinz Faber in Stettin ist zum stellvertretenden Geschäftsführer bestellt. Die Prokura des Karl⸗Heinz Faber ist erloschen. Amtsgericht Stettin.

Stolp, Pomm. C0622

nd.⸗Reg. Eintr. G2 v. 23. 9. 1937: Firma Fritz Nikutta, Stolp. In⸗ haber: Kauffrau Witwe Her i⸗

ch kutta geb. Stüwe in Stolp.

Amtsgericht Stolp.

Stralsund. 40623 . A 680, Weba Fahrradzentrale u Fahrradbau Werner Barkow, Stralfund: Die Firma lautet jetzt: Weba Fahrradbau Werner Barkow.

Amtsgericht Stralsund, 29. Sept. 1937.

Strausberg. 40624 In das . A ist zu Nr. 36, betr. Flora Drogerie Walter Blumberg, heute eingetragen, daß die irma jetzt lautet: Drogerie und Foto⸗ andlung (Chemische Produkte) Hans lumberg, Strausberg. Hans Blum⸗ berg, Drogist, ist Inhaber.

Strausberg, den 36. September 1937.

Das Amtsgericht.

Viersen. 140625

In das Handelsregister Abteilung A ist eingetragen worden:

Nr. 820 die Firma Heinz Ingenbau⸗ baus und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Heinz Ingenbauhaus in Viersen.

Nr. 821 die Firma Paul Renner und als deren Inhaber der Bahnhofswirt Paul Renner in Viersen.

Nr. 822 die irma Willi Schroeren und als deren Inhaber der Kolonial⸗ warenhändler Willi Schroeren in Viersen.

Nr. 823 die Firma Cornelius Tüffers und als deren Inhaber der Lebensmit⸗ telhändler Cornelius Tüffers in Viersen.

r. 824 die Firma Elektrizitätswerk . Nachf. Oetker & Cie. in Schiefbahn. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter . Hermann . Seiden⸗ warenfabrikant, Krefeld, r. Josef Esters, Seidenwarenfabrikant, Krefeld, Kurt n ,. Seidenwarenfabrikant, Krefeld, Ernst Engländer, Seidenwaren⸗ fabrikant, Krefeld, Rolf Bernd Oetker, Seidenwarenfabrikant, Berga, Elster. Kommanditgesellschaft begonnen am 30. 6. 1937. Es sind drei Komman⸗ ditisten , Zur Geschäftsfüh⸗ rung und Vertretun 16 nur die per⸗ sönlich haftenden Gesellschafter Ernst Engländer und Rolf Bernd Oetker be⸗ fugt mit der Maßgabe, . jeder von ihnen allein die Gesellschaft vertreten und die Firma der Gesellschaft zeichnen kann. Die übrigen persönlich haftenden Gesellschafter sind von der Geschäfts⸗ führung und Vertretung der Gesell⸗ schaft ausgeschlossen.

Nr. 278 bei der Firma Franz Michels Kommanditgesellschaft in Viersen: Die dem Kaufmann Erwin Laborn in Viersen erteilte Prokura ist erloschen.

Nr. 411 bei der Firma Fleischhauer, Ledermöbel⸗ und Lederwarenfabrik „Rhenania“ in Viersen: Dem Kauf⸗ mann Herbert Fleischhauer in Viersen ist Einzelprokura erteilt.

Nr. 797 bei der Firma Gottfr. K Jo⸗ sef Beckers in Viersen: Die Firmg ist geändert und lautet jetzt: a . Beckers“ in diefe Die Gesellscha aufgelöst. Josef Beckers ist seit dem 1. 8. 1936 als Gesellschafter ausgeschie⸗ den. Gottfried Beckers ist jetzt Allein⸗ ö. der Firma.

iersen, den 30. September 1937.

Amtsgericht.

VWaltershausen. 0626 In ir Handelsregister A unter Nr. 118 ist heute bei der Firma Koenig & Wernicke in Waltershausen einge⸗ tragen worden: Die Prokura des Carl Josef Kremer in Waltershausen ist er⸗ loschen. Zur Vertretung der esell schaft ist igt auch Rolf Alfred Fritz Wernicke in Waltershausen, geb. am 3. April 1910, allein berechtigt. . Waltershausen, 30. September 1937. Amtsgericht.

Wandsbek. 40627]

nr Eintragun gen. In das delsregister des unterzeich⸗

neten Amtsgerichts ist eingetragen:

Am 7. 9. 1937: H.-R. B 162. Firma Reichardtwerk, Gesellschaft mit be⸗ schrãnkter aftung, Wandsber. ʒweigniederlassung ber Reich ardi⸗ wert Gesellschaft mit beschränkter Saum g Hamburg: Dem Friedrich Netzer in Hamburg ist Prokurg erteilt. Er ist zusammen mit einem Geschäftsführer vertretungsberechtigt. .

H.⸗R. A 704. Firma Stadler n. Löbbe, Rahlstedt: Die Firma ist von Amts wegen gelöscht worden.

Am g. 9. 19537: H.⸗R. A 739. Firma Adolph Wetzel, Wand aber: Inhaber der Firma ist etzt der Kaufmann Werner Grüning in Altona, Flottbeker Chaussee Nr. 206. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts bis 5. September 1937 einschließlich begründeten Forde⸗

Wittlich.

t ist f

rungen und Schulden durch Werner Grüning is ausgeschlossen.

Am 1I7. 8. 1937: S. N. A 642. Jirma „Hero“ Assekuranz u. Bersiche⸗ rungen Helmut Noos, Wand sbetl: Die Firma ist von Amts wegen gelösch worden.

Am 24. 9. 19837; H.-R. A 7140. Firma

8 Werkstãtten, Wand sbel nh. Peters & Homeyer, Wanda ber. Fersonlich haftende Jesellschaa e; sind: 1. Buchdruckereibesitzer Heinrich Peters in Hamburg 23, Kantstr. Nr. 45 2. Buchdrucker Walter homeyer in Ham burg 23, Hammerstr. Nr. 32a. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. September 1937 begonnen.

Am 29. 9. 1937: H.-R. A J41. Firma Hans B. n. Hansen, Wand s bel: Firmeninhaber ist der Haus⸗ und Hypo—= thekenmaler Hans Boy Uwe Hansen in Wandsbek, Hammerstr. Nr. 3 II.

Wandsbek, den 1. Oktober 1937.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

War en. 1406

In unser Handelsregister ist heute die Firma Wilhelm Schnur, Groß u. Kleinhandel in Tabakwaren, Waren (Müritz, und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Schnur in Waren, Müritz, eingetragen.

Waren, Müritz, 15. September 193.

Amtsgericht.

Waren. ; 140629

In unser Handelsregister ist heute die Firma Bergrestaurant „Der . Werner Graichen in Waren, Müritz, und als deren Inhaber der astwirt Werner Graichen in Waren, Müritz, eingetragen.

Waren, Müritz, 21. September 193.

Amtsgericht.

Wertheim. 40630

ö A O-8. 16 zu Firma E. Buchheim Nachfolger in Wertheim: 3 Inhaber Ernst Vollhardt, Buchhändler in Wertheim. Wertheim, 30. September 1937. Amts

gericht.

Wittlich. . ao)

In das Handelsregister Abteilung . bei der Firma Deutsche Blockhaus

augesellschaft Hugo Becker & Co. in Niedermanderscheid (Nr. 160 des Re⸗ gisters am 1. Juli 1937 folgendes ein= e ge i sosc

ie Firma ist erloschen Das Amtsgericht Wittlich.

Wittlich. z 6 In unser Handelsregister Abteilung ist am 17. September 1937 unter Nr. 2b? die „Firma Hellmut Mickasch, Wei kellerei und Weinhandlung in Wittlich und als deren Inhaber der Hellmuth Mickasch, Kaufmann in Wittlich, ein⸗ getragen worden, Wittlich, den J7. September 1937. Das Amtsgericht.

40634 In unser Handelsregister Abteilung ist heute unter Nr. 263 die Firma „Jo⸗ hannes Freckmann in Wittlich“ und als deren Inhaber der. Johannes Frech mann, Kaufmann in ittlich, einge⸗ tragen worden. Wittlich, den 20. September 1937. Das Amtsgericht.

Wolfach. 40636 Handelsregister A 1 O⸗Z. 236 „Schwarzwälder Textilwerke Kautzmann u. Jahn, Schenkenzell“: Dem Betriebs⸗ ührer Willy Kautzmann, Schenkenzell, ist Einzelprokurg erteilt. Wolfach, 28. September 1937. Amtsgericht.

Worms. 40377 In unser Handels register Abt. A wurde heute bei der Firma Hippler 3 Werner in Worms eingetragen: Georß Werner, Techniker und e, , meister in Worms, ist aus der Gesell— schaft ausgeschieden. Worms, den 27. September 1937. Amtsgericht Worms.

Worms. 403789

In unfer Handelsregister Abt, A wurde heute bei der Kommanditges. in Firma Modehaus L. Steffan K Co., Worms, eingetragen: Den Kaufleuten Fritz Schwartz und Fritz Willemann, beide in Worms, ist Prokura in der Weise erteilt, daß beide gemeinsam zur Vertretun r Gesellschaft und Zeich⸗ nung der Firma berechtigt sind.

Worms, den 28. September 1937.

Amtsgericht Worms.

me,

Verantwortlich J ür Schriftleitung (Amtlicher und Ni fag i i e rn g und für den Verlag: Präsident Dr. Sch lang

in Potsdam: für den Handelsteil und den . redaktionellen Teil; Rudolf Santz in Berlin⸗Schöneberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und n,, ellschaft. Berlin.

ilhelmstraße 32.

Hierzu eine Beilage.

Deutscher

Reichsanzeiger ciaat ame ger

*.

2

C ; Erscheint an

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel ⸗Nr.: 193

jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 Mu einschließlich 0, 48 Mach Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1. 90 MAM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 C. einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur

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etst⸗ Jeile 1.10 M, einer dreigespaltenen 82 mm breiten Petit · Zeile j,85 RA. Anzeigen nimmt an die SW 68, Wilhelmstraße 32. auftr beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, unterstrichen) oder durch . ? 4 24 hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Anzeigenstelle Berlin Alle Druckaufträge sind auf ein seitig insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruck einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

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0

Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober, abends

,

Pofticheckkonto: Berlin 41821 1937

Nr. 23 1 Reichs bankgirokonto

i —QKi—e0 ,

Inhalt des amtlichen Teites.

Deutsches Reich. zekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Fegründung zum Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte. ; lebersicht der Prägungen von Reichsmark-⸗ und Reichspfennig⸗ münzen bei den deutschen Münzstätten bis Ende September

1937.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr (JüG) beigefügten Liste. Berichtigung der Bestimmungen über die Förderung Kleinsiedlung (KSB). Vom 14. September 1937. Bekanntmachung auf Grund des 5 1 Absatz 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Maß⸗ nahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933. ö . Bekanntmachung über die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes van Kreditinstituten. Bekanntmachung KP 407 der Ueberwachungsstelle fir unedle 53 vom 6. Oktober 1937 über Kurspreise für unedle Metalle. ; ; Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt September 1937. . Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 109 und 110. ;

J

der

Ernennungen und sonstige Perfonalveränderungen. . Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Halle (Saale) über die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 5 1 der Verordnung vom 10. Qttober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Sy poiheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 7. Oktober 1937 für eine Unze . ; = 140 sh in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel

kurs für ein englisches Pfund vom 7. Ok— . tober 19537 mit RM I2, 55 umgerechnet RM 86, 845 für ein Gramm Feingold demnach... Penge 54,2222, in deutsche Währung umgerechnet... RM 2.79018.

Berlin, den 7. Oktober 1937.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

66 d,

SBegr u n dung zum Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte. (Reichsgesetzbl. 1 S. 1054)

Nach dem Willen der Staatsführung soll als . Zeugnis für die große Epoche des deutschen Wiederauf tiegs der planmäßige Äusbau einiger großer Städte des Reichs vorgenommen werden. An der Spitze wird die großzügige Ausgestaltung der Reichshauptstadt stehen; daneben soll. der ö. der Her stast der Bewegung, der Stadt der Reichs⸗ parteitage und der Stadt Hamburg vor sich gehen (vgl. die Reden des Führers und Reichskanzlers auf der Kulturtagung des Reichsparteitages 1936 und vor dem Deutschen Reichstag am 30. Januar 1937). ir planvollen ger, . des Stadt⸗ bildes der Reichshauptstadt ist bereits ein Generalbauinspektor durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 103) eingesetzt worden. . Die bestehenden Gesetze reichen nicht aus, um die einheit⸗ liche und geschlossene Durchführung der beabsichtigten Maß⸗ nahmen zu gewährleisten. Städtebauliche Aufgaben von so gewaltiger Bedeutung und so großem Ausmaße werfen zudem Probleme auf, die bei der Durchführung der laufenden Auf⸗ gaben des Städtebaues im allgemeinen nicht entstehen konnten und deshalb bisher eine gesetzliche Regelung nicht so dringend erfordert haben. Der Entwurf will die gesetzlichen Handhaben eben, die zur Durchführung der vom Führer und Reichs⸗ anzler angeordneten großen ad rear hen Maßnahmen not⸗ wendig sind. fh ö. Die Vorschriften des Gesetzes sollen nach Abs. 1 nur für die städtebaulichen Maßnahmen Anwendung finden, deren Durchführung der Führer und Reichskanzler ange⸗

nahmen fallen.

Reichsarbeitsminister, den

nahmen

ordnet hat. In welcher Form diese Anordnungen ergehen, sagt der Entwurf nicht. Für die Reichshauptstadt ist die An⸗ ordnung bereits durch den Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über einen Generalbauinspektor für die Reichshaupt⸗ stadt vom 30. Januar 1937 erfolgt. .

Nach ᷣ. 2 bestimmt der Führer und Reichskanzler den Anwendungsbereich der Vorschriften des Gesetzes und den Zeitpunkt des Beginns und Endes ihrer Anwendungsmöog⸗ lichkeit. Die Kenntnis des Anwendungsbereiches und des Anwendungszeitraumes der Vorschriften ist notwendig sowohl für die durchführenden Behörden und Stellen wie vor allem auch für das in den Bereich der Maßnahmen fallende Grund⸗ eigentum. J .

Die Bestimmung des Anwendungsbereiches nach Abs. 2 kann für die einzelnen Bauabschnitte einer nach Abs. 1 ange⸗ ordnelen Maßnahme in zeitlich nacheinander ergehenden Be⸗ stimmungen nach Maßgabe der Inangriffnahme der einzelnen Bauabschnitte erfolgen; es ist nicht nötig, daß der gesamte Bereich einer nach Abs. 1 angeordneten Maßnahme in der ersten nach Abs. Z ergehenden Bestimmung bezeichnet wird.

. die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes und der Durchführungsvorschriften ist es erforderlich, daß ein⸗ deutig feststeht, welche Grundstücke in den Bereich der Maß⸗

Ri den Fall, daß aus der Bestimmung des Bereichs einer Maßnahme nach Abs. 2 die Grenzen des Be⸗ reiches nicht zweifelsfrei hervorgehen, ermächtigt Abs. 3 den genauen Grenzverlauf zu bestimmen. 6 3 Nach Abs. 4 sind die , m. S5 3 und 4 schon anwendbar, sobald eine städtebauliche Maßnahme vom Führer und Reichskanzler angeordnet ist. Für die Anwendung dieser Vorschriften bedarf es also einer Bestimmung nach Abs. 2 (Bereich und Zeitpunkt) nicht. Diese Regelung ist notwendig, weil die in 5 3 genannten vorbereitenden Arbeiten zumeist dazu bestimmt sind, den Bereich der städtebaulichen Maß⸗ nahmen (Abs. 2) erst zu ermitteln, und weil die in 8 1 vor⸗ esehenen Eingriffsmöglichkeiten, die eine die spätere Durch⸗ hr der städlebaulichen Maßnahme erschwerende Aende⸗ rung des tatsächlichen und rechtlichen Zustandes in dem vor⸗ aussichtlichen Bereich der Maßnahme verhindern sollen, schon unmittelbar nach der Anordnung einer Maßnahme (Abs. 1) einsetzen müssen. Für die Neugestaltung Berlins werden die S5 3 und 4 anwendbar sein, sobald das Gesetz ergangen ist, da die Anordnung nach Abs. 1 hier bereits durch den Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 30. Januar 1937 getroffen ist.

u § 2: Die Vorschrift bezeichnet die Voraussetzungen für dle Fulässigkeit der in das Grundeigentum eingreifenden Maßnahmen:

1. Es muß sich um eine vom Führer und Reichskanzler

angeordnete Maßnahme handeln G 1 Abs. 1) und

2. der Eingriff in das Grundeigentum muß zur Durch⸗

führung der städtebaulichen Maßnahme notwendig sein. Ta das Gesetz den bestehenden Rechtszustand nur soweit ändern will, als es die Durchführung der städte⸗ baulichen Maßnahmen erfordert, kann das Grund— eigentum auch auf Grund von Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes beschränkt werden, es sei denn, daß ihre Anwendung nach § 14 ausgeschlossen ist.

Als Gegenstand der Entziehung oder Beschränkung be⸗ zeichnet 52 das „Grundeigentum“. Ii Abs. 2 sind die Rechte aufgeführt, die außer dem Eigentum an Grundstücken unter den Begriff des Grundeigentums fallen.

Zu 8 3: Zur Vorbereitung der städtebaulichen Maß⸗ werden zumeist nn ff Vorarbeiten (3. B. Ver⸗ messungen, Bohrungen u. ä.) erforderlich sein. Das Ergebnis diefer Vorarbeiten wird in der Regel für die Ermittlung des Bereiches der Maßnahme ( 1 Abf. 2) bestimmend sein. In Anlehnung an entsprechende Vorschriften in bestehenden Gesetzen verpflichtet 3 zur Duldung dieser Vorarheiten. Ein durch sie entstandener Schaden ist zu . Da es sich meist nur um Schaden geringen mn andeln wird, ist ein einfacher Weg der Schaädensregelung (endgültige Ent⸗ scheidung durch die höhere Verwaltungsbehörde im Falle der Nichteinigung) vorgesehen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. . Für die Neugestaltung der Reichshauptstadt ist die mit der Vorbereitung der Maßnahme betraute Stelle im Sinne des 5 3 der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt (Erlaß vom 30. Januar 1937).

Zu § 4: Ist die Durchführung einer städtebaulichen

Maßnahme angeordnet, fo müssen von da an alle Aende⸗

rungen des tatsächlichen und rechtlichen Zustandes in dem

voraussichtlichen Bereich der Maßnahme verhindert werden können, soweit sie geeignet sind, deren spätere Durchführung zu erschweren. Zu diesem Zwecke sieht 5 4 im Abs. J vor, daß die Bebauung von Grundftücken und die Veränderung bau⸗

licher Anlagen allgemein oder. im Einzelfall untersagt werden.

kann, im Abs. 2, daß nach Maßgabe der Durchführungsbor⸗ schriften die Teilung und Veräußerung von Grundstücken der Genehmigung bedürfen. . . .

Die Erschwerung der Durchführung im Sinne der Vor⸗ schrift kann fowohl technischer Art sein, insofern z. B. neu errichtete bauliche Anlagen wieder beseitigt werden müßten, als auch vor allem finanzieller Art, insofern die weitere Be⸗ bauung' von Grundstücken oder die Teilung und Veräußerung von Grundstücken die späteren Aufwendungen für den Erwerb für die Zwecke der städtebaulichen Maßnahmen erhöhen könnten. .

Tie Untersagung der Bebauung von Grundstücken oder der Veränderung von baulichen Anlagen (Abs. I) erfolgt i m Einzelfalle durch die für die Erteilung von baupolizei⸗ lichen Genehmigungen n,, Behörden. Soweit die Bebauung oder Veranderung all!lgemejn untersagt werden soll, ist dies durch Durchführungsvorschriften auf Grund des

§ 15 zu bestimmen. ö . . Nach Abs. 3 ist eine Entschädigung für Maßnahmen, die auf Grund des Abs. 1 oder 2 getroffen sind, ausgeschlossen. Zu § 5: Die Vorschrift soll ermöglichen, daß bereits der freihändige Eigentumswechsel benutzt werden kann, um die für die Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen benötigten Grundstücke zu erwerben; auf diese Weise können auch Härten, die mit einer sonst später notwendig werdenden 2 verbunden sein könnten, vermieden werden.

u g 5: Die Durchführung so umfassender städtebaulicher ö n. , . es die e cee, ind, wird für einen ei

des Grundeigentums ganz erhebliche Wertsteigerungen zur Folge haben. Es könnte nicht verantwortet e e, ,. Teil des Grundeigentums einen unverdienten Wertzuwach zufließen zu lassen, der lediglich durch sehr erhebliche Leistungen und Aufwendungen der Allgemeinheit herbei⸗ geführt wurde. S 6 sieht daher vor, daß im Wege der Ver⸗ ordnung Bestimmungen über die Erfassung dieser Wert⸗ steigerungen getroffen werden können. . u z 7: Es wird sich nicht vermeiden lassen, daß im ig der städtebaulichen Maßnahmen auch Wohngebäude eseitigt werden müssen. Für die wegfallenden Wohnungen muß Ersatz geschaffen werden. Es wird notwendig sein, die Werte, die bisher in den zu beseitigenden Wohnungen an⸗ gelegt waren, zu erfassen und sie für den Bau der notwendigen Ersatzwohnungen wieder zu verwenden. 5 7 ermächtigt, im Wege der Verordnung hierüber die näheren Bestimmungen zu treffen.

Zu zz 8-10: Die 85 8— 10 regeln die Enteignung. Der Entwurf will für die städtebaulichen Maßnahmen kein Sonderenteignungsrecht schaffen; er will auch nicht dem allge⸗ meinen Reichsenteignungsgesetz vorgreifen. Er erklärt daher die bestehenden Enteignungsgesetze und vom Inkrafttreten des Reichsenteignungsgesetzes an dessen Vorschriften für an⸗ wendbar. Dies gilt jedoch mit folgender Maßgabe:

1. soweit vereinfachte Enteignungsgesetze bestehen, finden

diese Anwendung;

2. die Bestimmung des Bereiches der Maßnahme nach

z 1 Abs. 2 gilt als Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung;

für die Durchführung des Enteignungsverfahrens ist

die höhere Verwaltungsbehörde zuständig; die Enteignung erfolgt, soweit nicht ein anderer Ent⸗ eignungsberechtigter bezeichnet wird, zugunsten der Gemeinde; .

die Enteignung erfolgt gegen angemessene Entschädi⸗ gung, die auch in Land oder in wiederkehrenden Lei⸗ stungen gewährt werden kann; bei Erbhöfen erfolgt die Entschädigung grundsätzlich in Land, wenn die Enteignung die Lebensfähigkeit des Erbhofes beein⸗ trächtigt. .

Zu 811: Nach 547 der auch für Länder und Gemeinden maßgeblichen Reichshaushaltsordnung dürfen Grundstücke nur zu einem dem vollen Wert entsprechenden Preis veräußert werden. Ausnahmen bedürfen der gesetzlichen Genehmigung, soweit es sich um Grundstücke im Werte von mehr als 5000 RM handelt.

Durch die Vorschrift des 5 11 soll die Möglichkeit ge⸗ schaffen werden, Reich, Länder und Gemeinden auf verein⸗ fachtem Wege zur Förderung der städtebaulichen Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes in der Weise heranzuziehen, daß sie Grundstücke, die zur Durchführung der Maßnahmen un⸗ mittelbar benötigt werden, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen haben. , Ob und inwieweit die hierdurch entstehende Belastung für die betroffene Körperschaft tragbar ist, muß bei der Be⸗ stimmung auf Grund des § 11 berücksichtigt werden. Wenn im § 11 gesagt ist, daß bestimmt werden kann, daß „allgemein oder im Einzelfall“ eine Entschädigung nicht gewährt wird, so soll diese Fassung nur zum Ausdruck bringen, daß, ab⸗ gesehen von den Einzelfällen, auch eine allgemeine Rege⸗ lung derart getroffen werden kann, daß beispielsweise für

bestimmte Grundstücksgruppen (wie abzutretendes Straßen⸗