1937 / 238 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Oct 1937 18:00:01 GMT) scan diff

* e 0 be 50 36, Oranienstr. 22

95 [99 Sad arl Hermann, Nürnberg O,

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 15. Oktober 1937 S. 4.

Amtliches. Deutsches Reich.

(Fortsetzung.)

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

zur Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und die auf Feingold (Goldmark)

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931

sonstigen Ansprüchen, lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der . Gold

65 umgerechnet RM 86, 7868, z mm Feingold demnach .. in deutsche Währung umgerechnet. ...

Berlin, den 15. Oktober 1937. Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

RM 2, 79026.

Bekanntmachung.

Gemäß s s des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 sind

widerruflich genehmigt worden:

S pence 54, 1579,

fd. .

Nr. Kenn⸗Nr.

der Firma der Vertrieb von

Oskar Törsel, Fabrik für Beleuchtungskörper in Meißen

Deutsche Metalltürenwerke Aug. Schwarze A.-G., Berlin NW 7, Unter den Linden 38

Hermann Steiner, Porzel⸗ lanfabrik, Neustadt bei Coburg

Hellux A.-G., Hannover, Hildesheimer Str. 220

dto.

R. Blume, Metallbauges. m. b. H., Berlin⸗Charl., Schillerstr. 94

Albus, Kunstschmiede und Feineisenbau, Dortmund, Glückaufstraße 52

Hermann Siegrist, Stahl⸗ konstruktion, Frankfurt a. M., Friedberger Land⸗ straße 298

dto.

Luftschutzhülle für Kugelleuchten

Splittersichere Schutzzelle Typ 1

„Steha“ Stoff gekreppt)

Blende „Modell Nr. 1“

dto. „Modell Nr. 2“

Doppelwand. gas⸗ sichere Schutz⸗ raumtür

Einwandige, gas⸗ sichere Schutz⸗ raumtür

Gassichere Schutz⸗ raumtür „Sieg 140*

RL 3 - 37/221

RL 3 - 37 / 222

RI. 3- 37/223 RI. 3- 37 226

RL 3 - 37 / 234

RL 3 - 37/235

Gas⸗ und splitter⸗ sichere Schutz⸗ raumtür „Sieg 142

Gassichere Schutz⸗ raumtür aus Holz

RL 3 - 37/236

10. Max Rother sen., Tischler⸗ * meister, Strehlen (Schles.)

- A, Breslauer Str. 8

Ha pelt E Gernart, Berlin

RL. 3- 37/237

Fensterverdunkler mit, MHZ“ Holz⸗ vorhangschiene Doppelwandige gassichere Schutz⸗ raumtür Einwandige, gas⸗ sichere Schutz⸗ raumtür

dto.

kl. 3 * 37 / 23s

J RL 3 - 37/239 416 Forsthofstr. 109—16

13. Theodor Möhle, Wupyer⸗ tal⸗Elberfeld, Uellen⸗ dahler Str. 468 14. Eisenbau, Hermann Vogel Fensterwerk, Schwein⸗ furt H. B. 15. „Allstahl⸗“ Türzargen und Stahltürenfabrik Wil⸗ helm Merle, Döraing⸗ heim⸗Main

dto.

RL3 - 37/240

RL 3- 37/247

Gas⸗und splitter⸗ sichere Schutz⸗ raumtür

RL. 3- 37/248

Gas⸗ und splitter⸗ sichere Fenster⸗ blende Verdunkelungs⸗ papier „Igraf⸗ Velament“ „Wema Taondach“

RL 3 - 37 / 249

Felix Schoeller E Bausch, RL 3 - 37/263 Berlin SW 35

* er a egen, Eßlingen RL 3 - 37/265 .

Süddeutscher Spinnweber— Verband G. m. b. H. Stuttgart 1

Verdunkelungsstoff RL 3 - 37/268 schwarz / grau

(bis zum 31. 12. 1937)

desgl. schwarz / schwarz

(bis zum 31. 12. 1937)

Richtlampe Listen⸗ Nr. 2501 Allwege⸗ strahler Richtlampe Listen⸗ Nr. 2502 Zwei⸗ wegestrahler Richtlampe Listen⸗ Nr. 2503 Vier⸗ wegestrahler Richtlampe Listen⸗ Nr. 2504 All⸗ wegestrahler

Berlin, den 12. Oktober 1937. Der Reichsminister der Luftfahrt. J. A.: von Asmuth.

dto. RL3 - 37/269

Hellux A.-G., Hannover, Hildesheimer Str. 220

dto.

RL 3 - 37/271 RL 3 - 37/272 dto. RL 3 - 37/273

dto. RL - 37/274

Bekanntmachung,

betrefsend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunter⸗ nehmungen durch die Landesbehörde. . Auf Grund des § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Beauf⸗ sichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 315) bestimme ich im Einvernehmen mit den beteiligten Landes— regierungen, daß bis auf weiteres der Verein zu gemeinschaft⸗ licher Tragung von Brandschäden zu Unterlübbe durch den Regierungspräsidenten in Minden beaufsichtigt wird. Berlin, den 14. Oktober 1937. Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister. J. V.: Dr. Posse.

RI. 3- 37 / 8?

RL 3 - 37/220

Begründung zum dritten Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Ver⸗ steigerergewerbe vom n Oktober 1937 (Reichsgesetzbl.

S. 1054).

Das Gesetz über das Versteigerergewerbe und die auf seiner Grundlage erlassenen Versteigerervorschriften haben die Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe des Versteigerer⸗ gewerbes an strenge sachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft. Die Versteigerervorschriften regeln das Versteigerer⸗ gewerbe (Geschäftsbetrieb, Geschäftsführung und die Turch— führung der Versteigerungen) so, daß die Allgemeinheit und die beteiligten Kreise soweit als möglich gegen Schädigungen geschützt sind.

Nun haben Personen, die sich diesen strengen Vorschriften nicht unterwerfen wollten oder die die Erlaubnis zum Betriebe des Versteigerergewerbes entweder wegen Unzuverlässigkeit verloren haben oder nicht erhalten konnten, weil sie die Be⸗ dingungen der Vorschriften nicht erfüllten, Mittel und Wege gesucht, um die Vorschriften des Versteigererrechts zu um—⸗ gehen. Es gibt verschiedene Arten solcher Umgehungen. Die verbreitetste Art ist die der Wohnungsauflösung; sie wird be— freit von jeglichen Vorschriften ohne Ueberwachung von Per— sonen durchgeführt, deren Zuverlässigkeit in keiner Weise fest— steht. Erwähnt seien noch die sogenannnten Fernsteigerungen, z. B. von Briefmarken.

Die Allgemeinheit hat keinen Schutz gegen etwaige un— lautere Machenschaften bei diesen Umgehungen der Ver— steigerergesetzgebung. Auch die Reichskulturkammergesetzgebung wird von diesen Umgehungen betroffen. Zunächst schien es so, als ob die Umgehungen der Versteigerergesetzgebung mit der Zeit verschwinden würden. Diese Annahme hat sich als irrig erwiesen; so sind im Jahre 1936 nach den' in den Tages⸗ zeitungen angekündigten Anzeigen allein in Berlin 455 Woh⸗ nungsauflösungen vorgenommen worden. So wie sich die Ver— hältnisse entwickelt haben, ist ein Schutz der Allgemeinheit gegen Umgehungen der Versteigerergesetzgebung dringend nötig. Aber auch die beteiligten gewerblichen Kreise müssen gegen einen auf Gesetzesumgehungen beruhenden Wettbewerb ge⸗ schützt werden. Dies gilt besonders für den Einzelhandel und für die Versteigerer, wenngleich diese selbstverständlich kein ausschließliches Recht haben, zu versteigern.

Die vorgeschlagene Bestimmung soll die Grundlage zur Beseitigung der durch die Umgehung der Versteigerergesetz⸗ gebung geschaffenen Mißstände bilden. Sie ist deshalb all⸗ gemein gefaßt, um noch nicht bekanntgewordene und künftige Arten von Umgehungen auch zu treffen.

Dritte Ausführungs verordnung P zur Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen

vom 27. September 1937. Auf Grund des 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 955) wird folgendes angeordnet: Abschnitt III der Ersten Ausführungsverordnung zur Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom

ßen den Landräten und Oberbürgermeistern, in den Ländern den entsprechenden Behörden übertragen. Gegen die Entscheidungen dieser Behörden ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Aufsichts behörde im Sied⸗ lungsverband Ruhrkohlenbezirk an den Verbands prãsidenten zulãssig. Berlin, den 6. Oktober 1937. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner.

Bekanntmachung KP 412 der Üüberwachungsstelle für unedle Metalle vom 14. Oktober 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Uber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935 werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen anstelle der in den Bekannt machungen KP 407 vom 6. Oktober 1937 (Deutscher Reichs. anzeiger Nr. 231 vom 7. Oktober 1937) und KB 411 vom 13. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 237 vom 14. Oktober 1937) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurs preise festgesetzt:

Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse ṼJ1 A) RM 65, bis Kupferlegierungen (Klassengruppe 18) Messinglegierungen (Klasse Z A). RM 8, bis Rotgußlegierungen (Klafse IE B) . 6565 * Bronzelegierungen (Klasse IE CG. J 95. Neusilberlegierungen (Klasse IE D) „— 61,50

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver— öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 14. Oktober 1937.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

67, 50

50,50 67,50

Bekanntmachung. Die am 15. Oktober 1937 ausgegebene Nummer 114 dez Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Dritte Ausführungsverordnung zur Verordnung über das Verbot von Vom 37. September 1937. Vom

30. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955) wird aufgehoben. Miet⸗ oder Pachtzinsfestsetzungen, die nach dem 17. Sktober 1936 auf Grund der vorbezeichneten Bestimmungen vor⸗ genommen worden sind, bleiben wirksam.

Berlin, den 27. September 1937. Der. Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner.

Vierte Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskom missars für die Preisbildung.

Vom 27. September 1937.

Auf Grund des Abs. III der Ueberleitungsverordnung zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans Be⸗ stellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 55) wird folgendes bestimmt:

Die in Ziffer 1, Absatz 2 der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung vom 13. Dezember 1936 Reichsanzeiger Nr. 291) bezeichneten Befüigniffe sowie die Erteilung von Ausnahmebewilligungen auf Grund von § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. J S. H5s werden hinsicht⸗ lich der Mieten und Pachten für Wohn⸗ und Geschäftsräume den Stadt- und Landkreisen als staatliche Aufgaben über— tragen.

In den Landkreisen können die Befugnisse auf kreis⸗ angehörige Gemeinden mit mehr als 105090 Einwohnern in der Rheinprovinz und in Westfalen auf die Aemter weiter übertragen werden.. Maßnahmen allgemeiner zeichneten Behörden bildungsstellen treffen.

Berlin, den 27. September 1937. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner.

Art dürfen die vorstehend be— nur mit Genehmigung der Preis—

Zünfte Anordnung

über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung vom . Oktober 1937.

Auf Grund des Abs. III der Ueberleitungsverordnung zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans Be⸗ stellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. Jõ5) wird folgendes bestimmt:

Die in Ziffer 1 Absatz? der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung vom J2. Dezember 1936 Reichsanzeiger Nr. 291) bezeichneten Befugnisse sowie die Er⸗ teilung von Ausnahmebewilligungen auf Grund von 5 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 55) werden bei

Preiserhöhungen. Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses. 8. Ottober 1937. .

Verordnung über Zolländerungen. Vom̃ 11. Oktober 1937.

Verordnung über die Ausbildung für den höheren Forst— dienst. Vom 11. Oktober 1957.

Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 9, i 5 RM. Postversen— dungsgebühren; 093 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. Oktober 1937.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. mi ae e e e e e e m e m e ee ee mr mem, e m em, me, , 8 8 Nichtamtliches. Deutsches Reich. , Apostolische Nuntius Monsignor Cesare Or senigo ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Nuntiatur wieder übernommen.

Verkehrs wesen.

Einftellung von Telegraphenbaulehrlingen bei der Deutschen Neichspost.

Die Deutsche Reichspost stellt zum 1. April 1938 wieder eine größere Anzahl Telegraphenbaulehrlinge im Alter von mindestens 14 und höchstens 17 Jahren ein, um sie bei einem Telegraphen— bauamt zu Telegraphenbauhandwerkern auszubilden. Die Bewerber müssen der Hitlerjugend angehören. Sie müssen bei der, Ein— stellung eine abgeschlossene Volksschulbildung besitzen. Gesuche um Einstellung als Telegraphenbaulehrling sind bis spätestens 31. Oktoher dieses Jahres an die für den Wohnsitz des Be—⸗ werbers zuständige Reichspostdirektion zu richten. Den Gesuchen sind beizufügen: die Geburtsurkunde oder der Geburtsschein, ein dom Bewerber selbst verfaßter und mit der Hand in deutscher Schrift geschriebener Lebenslauf, zwei Lichtbilder aus neuester Zeit Vorder⸗ und Seitenansicht), das letzte Schulzeugnis, g. F. lücken⸗ lose amtliche oder sonst glaubhafte Führungs⸗ und Beschäftigungs— zeugnisse sowie eine Bescheinigung der HJ.⸗Dienststelle über die Zugehörigkeit zur HJ. und über die weltanschauliche Schulung. Die Urkunden zum Abstammungsnachweis müssen, soweit sie nicht sogleich eingereicht werden können, auf Anfordern nachgeliefert werden. Auch die Bescheinigung der HJ.⸗Dienststelle darf bis spätestens zwei Wochen vor der Einstellung nachgeliefert werden. Alles weitere wird den Bewerbern von der Reichs postdirektion mitgeteilt werden.

Umfang des Postscheckdienftes im September. Die Zahl der Postscheckkonten ist im September um 1604 Konten auf 1113 594 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 72 Millionen Buchungen 13676 Millionen RM umgesetzt; davon sind 11 606 Millionen RM oder 84,9 v. H. bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 749,4 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 725,5 Millionen RM.

„BVertehrswesen“ Fortsetzung in der Ersten Beilage.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckexei⸗ und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

Grundstücken den unteren Verwaltungsbehörden in Preu⸗

leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

der DAF. hat

Nr. 238

Verkehrs wesen. (Fortsetzung.)

Cuftpoft nach außereuropäischen Ländern vom 3. Oktober 1987 bis 26. März 1938.

Südamerika.

Deutsche Luftpo st (Deutsche Lufthansa) ab Berlin und Frankfurt (Main) 1. Hauptversand über Frankfurt (Main) mit Zug D 44 Berlin (Frankfurt (Main), ab Änhalter Bahnhof 1552, Postschluß beim Postamt Berlin sw it Mittwoch 14350 Uhr.

2. Nachversand: Postschluß beim Postamt Berlin swr Mittwoch 21 Uhr.

Französische Luftpost nach Südamerika.

Ab Toulouse Sonntag 6,30 Uhr, Postschluß beim Postamt Berlin Sw 11 Sonnabend 9.36 Uhr.

Luftpost (Deutsche Lufthansaj Berlin = Athen Bagdad, ein⸗ mal wöchentlich, ab Berlin Mittwoch 2 Uhr, Postschluß beim Postamt Berlin sW It 1 Uhr, beim Postamt Berlin-Zentral— flughafen 1.30 Uhr.

Luftpost Amsterdam Batavia =- Bandoeng, dreimal wöchent⸗ ich, ab Neapel, Mittwoch, Freitag und Sonntag 7,30 Uhr. RSHSauptversand über Bahnpost München Kufstein Zug D 65, Postschluß beim Postamt Berlin sw il Montag, Mittwoch und Freitag 16 Uhr, Zug FDt 552 Berlin -München, ab An alter Bahnhof 16,9 Üühr. 2. Nachversand mit Flug 811 Berlin -Rom, Postschluß beim Postamt Berlin SW il Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 7,30 Uhr, beim Postamt Berlin— Zentralflughafen Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 8 Uhr.

Luftpost Marseille—-Saigon, einmal wöchentlich, ab Tseapel Donnerstag 125.15 Uhr. 1. Hauptversand über Bahnpoft München —-Kufstein Zug D 65, Poftschluß beim Postamt Berlin sW1l, Dienstag 16. Ühr, Zug FDt 552 Berlin —-München, ab An⸗ halter Bahnhof 16,40 Uhr. 2. Nachversand mit Flug 811 Berlin Rom, Postanschluß beim Postamt Berlin Swäl Mitt— woch „30 Uhr, beim Postamt Berlin Zentralflughafen Mitt— woch 8 Uhr.

re e,

Reichsminister Dr. Frank über das Wirtschaftsrecht.

Eröffnung der Reichs arbeitstagung der Reichs⸗ betriebsgemeinschaft Banken und Versicherungen in Frankfurt / Main.

Die Reichsbetriebsgemeinschaft Banken und Versicherungen in zu ihrer zweiten Reichsavbeitstagung ihre ver— antwortlichen Mitarbeiter aus 42 009 Betrieben des Reiches zu— sammengerufen. Mehr als 3009 Betriebsführer, Obmänner, hauptamtliche und ehrenamtliche DAF. Männer waren zur Ar= beitstagung erschienen. Aus 16 ausländischen Staaten kamen zum ersten Male Vertreter, um von der in der Bank- und Ver— sicherungswirtschaft geleisteten Arbeit Kenntnis zu nehmen und die neuen Ziele in der deutschen wirtschafts und sozialpolitischen Arbeit kennenzulernen. Allein 657 000 Männer nahmen im letzten Jahr an den Schulungslehrgängen der Reichsbetriebs— gemeinschaft teil und damit etwa jedes Gefolgschaftsmitglied durch zweimaligen Besuch.

Die Tagung wurde vom Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaft Rudolf Lenger eröffnet. Sein besonderer Gruß galt den Vertretern der Partei, des Staates und der Wirtschaft, besonders dem Reichsminister Reichsleiter Dr. Frank, Gauleiter Schwede⸗ Coburg, dem stellvertretenden Gauleiter Linder und dem Divi—⸗ sionskommandeur Generalleutnant? Leep. Nach einer Ehrung der Gefallenen des Weltkrieges und der Nationalsozialistischen Be⸗ wegung gedachte der Redner des Führers, an den ebenso wie an Reichsorganisationsleiter Dr. Ley Begrüßungstelegramme ge⸗ sandt wurden.

Den grundsätzlichen Vortrag hielt Reichsminister Dr. Frank, der über das Wirtschaftsrecht des Nationalsozialismus sprach. Voran stellte er die Grundlagen des Nationalsozialismus, die sich auf den Begriff des Volkes und des Gemeinnutzes gegenüber dem Begriff des einzelnen, des Ichs, stützen. Der Grundsatz der Ge⸗ meinschaft gelte naturgegeben auch für die Wirtschaft, die ja in das Volk ohne Geltung von Sonderinteressen eingebaut ist. Das Recht des Dritten Reiches sei eine Funktion der Politik. Es gebe keine Rechtsordnung abseits der völkischen natürlichen Belange der Gemeinschaft, Rechtsordnung und Volksordnung seien eins ge— worden. Wir stehen noch inmitten der Wandlung dieser An⸗ schauungen. Allen halben und unklaren Menschen gegenüber müsse aber gesagt werden, daß die nationalsoziglistische Revolution bis zur endgültigen Vollendung der völkischen Gemeinschafts⸗ sendung marschiert. Die kapitalistische Periode, diese größte Sünde aller Kulturvölker, sei in Deutschland vorbei. Die Bereinigung von dieser Periode des rücksichtslosen Kapitalismus sei zur Existenzrettung Deutschlands geworden. Unser Weg sei klar. Die Politik des Nationalsozialismus sei das Schickfal auch der Wirtschaft.

Dabei ging der Minister von vier Gesichtspunkten aus und stellte das Brimat der Politik über die Wirtschaft an die Spitze seiner Ausführungen. Wirtschaft sei Gemeinschaftsdienst, wobei nicht materielle, sondern ideelle Ziele die Richtung dieser volk= lichen Aufgabe angeben. Daraus folgere die Einheitlichkeit der Wirtschaft, ohne Sonderinteressen und Sondergruppen. Auf Grund dieser charakteristischen Auffassung des Primats der Politik und der Einheit der Wirtschaft könne man der Wirtschaft ihre Selbstverwaltung zubilligen. Dieses Selbstverwaltungsrecht für die Wirtschaft werde bestimmt von drei großen Gruppen von Normen; J, naturgesetzlicher, 2. moralischer und 3. allgemein staatsrechtlicher Art. Zum ersten Male beachtete die national soziglistische Gesetzgebung die Notwendigkeit der Sicherung der Substanzwerte einer Nation, die wir in Boden, Rasse, Arbeit, staatlicher und Wehrgemeinschaft sehen. Bauerntum und Voden seien durch Erbhof und Marktgesetze geschützt. Der Rassengedanke sei wesentlicher Inhalt unserer Weltanschauung. Die Nassen. gesetzgebung, in ihrem Wert auch vom Ausland schon mancherorts anerkannt, führe zur Befreiung unserer Gemeinschaft, von den Parasiten und werde auch auf dem Gebiete der Wirtschaft niemals mehr eine jüdische Herrschaft oder auch nur Mitführung zulassen. Der arbeitende Mensch als der mitverantwortliche Träger der Wirtschaft habe in der Deutschen Arbeitsfront die große soziale Heimstätte gefunden. Diese durch Boden, Nasse und Arbeit ge⸗ sicherte staailiche Gemeinschaft kenne keine Verschiedenheit in der Wirtschaftsauffassung, sondern nur die des Führer. Die Wirt

Erste Beilage . zum Deutschen Reichsanzeiger und

Berlin, Freitag, den 15. Oktober

Preußischen Staatsanzeiger

153?

Luftpost London Singapore Brisbane, zweimal' wöchentlich ab Brindisi Montag und Freitag 9.14 Uhr. 1. Hauptverfand über Bahnpost München —Kufstein Zug D 65, Postschluß beim Postamt Berlin 8sWil Sonnabend und Mittwoch 16 Uhr, Zug FDt 552 Berlin-München ab Anhalter Bahnhof 16,10 Ühr' 2. Nachversand mit Flug 811 Berlin Rom, Postschluß beim Postamt Berlin Sswil Sonntag und Donnerstag 7,30 Uhr, beim . Berlin-Zentralflughafen Sonntag und Donnerstag

*

Luftpost London —urban Kapstadt, dreimal wöchentlich ab Brindisi Mittwoch, Sonnabend und Sonntag 9,14 Uhr, Sonnabend geht der Flug jedoch nur Ebis Kisumu Kenya). 1. Ha uptversand über Bahnpost München Kufstein D 65, Postschluß beim Postamt Berlin SW Montag, Donnerstag und Freitag 16 Uhr, Zug Fht 552 Berlin = München, ab Anhalter Bahnhof 16,9 Uhr. 3. Nachverfand mit Flug 81 1 Berlin —-Rom, Postschluß beim Postamt Berlin SWI Dienstag, Freitag und Sonnabend 7.30 Uhr, beim Post— , mn Dienstag, Freitag und Sonnabend 8 Uhr.

Luftpost Rom —= Addis Abeba, viermal wöchentlich ab Rom Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 160,15 Uhr, Post⸗ schluß beim Postamt Berlin Sw 11 Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag 7,30 Uhr, beim Postamt Berlin⸗-Zentralflughafen Sonn— tag, Montag, Mittwoch und Freitag 8 Uhr zum Flug 81 1 Berlin Rom.

Luftpost Marseille = ongo— Madagaskar, einmal wöchentlich, ab Marseille Sonntag 730 Ühr, Postschluß beim Postamt' Berlin SsW11 Sonnabend 11 Uhr, beim Postamt Berlin⸗Zentralflug⸗ hafen 11,30 Uhr zum Flug 135 1 Berlin Köln Paris.

Es empfiehlt sich, Luftpostsendungen tunlichst so zeitig einzu⸗ liefern, daß sie schon in die Hauptversande aufgenommen werden können, damit sie bei Unregelmäßigkeiten im Gang der Eisenbahn⸗ züge usw. den beabsichtigten Luftpostanschluß möglichst noch er— reichen. Näheres über den Luftpostverkehr enthält die Luftpost⸗ liste, die alle zwei Monate Anfang Oktober, Anfang Dezember 1 erscheint und bei den Postanstalten für 20 Rpf. bezogen werden kann.

schaftspolitik des Führers sei die Wirtschaftspolitik des deutschen Volkes. Nicht nach Theorien, sondern nach Führung verlange das Volk, dessen Gemeinschaftsleben durch unsere Wehrmacht ge⸗ schützt wird. Arbeiten im Dienste der Gemeinschaft sei die Grund— lage unserer Wirtschaftsmoral. Mit dieser Auffassung beseitigen wir die Arbeitslosigkeit. Die allgemein staatsrechtliche Norm, die schließlich das Selbstverwaltungsrecht der Wirtschaft begründet, . sich auf die beiden Fundamente des unverrückbaren Grund“ atzes der Anerkennung des Privateigentums und der Forderung der persönlichen Initiative.

Der Minister wies auf das allgemeine Anwachsen des Privat⸗ eigentums der schaffenden Deutschen hin. Die große Fülle der vom Nationalsozialismus geschaffenen Ideenwerte habe rein zwangsläufig eine ebenso starke Förderung der materiellen Güter herbeigeführt. Privateigentum verpflichte jedoch zu gemein⸗ nützigem Einsatz. Die Weltanschauung verlange von uns nicht allein nur Pflichten, so etwa der persönlichen Initiative; sie gebe einem jeden auch seinen Verantwortungsbereich, den er auszu⸗ füllen hat. Im alten liberalistischen System war der Unternehmer eine vollkommen selbständige Größe ohne besondere Verant— wortung dem Volke gegenüber. Der autoritär vom National— sozialismus aufgestellte Betriebsführer sei heute der Repräsentant der Volksgemeinschaft innerhalb eines bestimmten Teiles des Wirtschaftsbereiches. Ueber ihm stehe die Gemeinschaft und nicht etwa ein internationaler Konzern.

Als die wesentliche Voraussetzung unseres Wirtschaftslebens bezeichnet der Minister die Rechtssicherheit und die Rechtsklarheit. Der deutsche wirtschaftende Mensch habe die Gewähr der unbe— dingten Rechtssicherheit. Denn das neue deutsche Recht werde durch das wieder erstarkte Deutsche Reich garantiert. Der Kompaß trage die Richtung zum inneren einheitlichen Ausgleich. Damit sei auch der Weg zur Rechtsklarheit gegeben. Vieles sei schon abgeschlossen und vieles noch im Gange. Dabei verwies der Minister auf das neue deutsche Aktienrecht und auf die Arbeiten zur Bereinigung des Versicherungsrechtes. Er hoffe, daß er schon zur nächstjährigen Reichsarbeitstagung mit wesentlichen gesetz— lichen Entscheidungen hier aufwarten könne. In der deutschen Versicherungswirtschaft sei der Dienst an der BVolksgemeinschaft zum herrschenden Arbeitsfaktor geworden. Die beste Versicherung unseres Lebens sei aber immer der Nationalsozialismus.

hen stter heine

schaffen Gus gleich für Mutter arbeit u. niunerochen 6

Mailfs W/ er =

Mutter u. Kind

Berliner Börse am 15. Oktober.

Aktien schwächer, Renten ruhig.

Man war heute zu Beginn der Börse einigermaßen über— rascht, daß die Kurse der Aktienmärkte fast durchweg Einbußen aufwiesen. Dies entsprach keineswegs der vorbörslich gehegten Erwartung, da man sich von der Ausschüttung einer 5 igen Dividende bei Hoesch-Köln-Neuessen eine kräftige Anregung des Montanmarktes und von diesem ausstrahlend auch eine Be— lebung bei den übrigen Aktienwerten versprochen hatte. Aller— dings muß berücksichtigt werden, daß die Bankenkundschaft, die ja auch in der vorangegangenen Schwächeperiode keine größeren Abgaben vorgenommen hatte, nur mit mäßigen Rückkäufen am Markte tätig ist, diese aber nicht ausreichen, um das angesichts der schwachen Auslandsbörsen weiter herauskommende Angebot für ausländische Rechnung und von Auswandererseite aufzu— nehmen.

Infolgedessen lagen die Anfangskurse meist um Prozent— bruchteile unter dem Vortagsschluß, doch zählten auch über 126 hinausgehende Abschwächungen nicht zu den Seltenheiten. So gaben Hoesch um 1 25, Buderus um 3 und Rheinstahl um 1 3. nach. Die zunächst unverändert 118 notierenden Verein. Stahl— werke bröckelten schon in der ersten halben Stunde um 1 3 ab. Bei den im allgemeinen gestrichenen Braunkohlenaktien fielen Dtsch. Erdöl mit 2165, von chemischen Papieren Kokswerke mit 116 und J. G. Farben mit 6 97 auf. Am Elektroaktien⸗ markt und bei den Versorgungswerten erlitten Gesfürel und EW Schlesien mit je 11 die größten Einbußen. Bei den Ma— schinenfabriken verloren Schubert Salzer sogar 3 35; Rhein⸗ metall-Borsig erhöhten einen Anfangsverlust (von z sogleich auf 273 35.

Sonst sind mit größeren Abschwächungen noch hervorzuheben: Reichsbank mit 1, Holzmann und Aschaffenburger mit je 11M, Demag mit 16 und Feldmühle mit 11 55. Zu den ausnahmsweise festeren Papieren zählten Dtsch. Linoleum mit 4 116 * und Wasserwerke Gelsenkirchen mit 4 1 8.

zielt, vereinzelt griffen sogar Erholungen Platz. Immerhin blieben die Kurse aber noch unter den Eröffnungsnotierungen. Rheinstahl gaben gegen den Anfang 121, Rheinmetall-Borsig um 135, Klöckner um 1, Mannesmann, Siemens, Gesfürel und BMW. um je 1, Erdöl um M 55, nach. Hoesch waren dagegen in Auswirkung der Dividendenerklärung um 13 9, erholt.

Schlußkurse kamen nur vereinzelt zustande. sich dem Verlauf gegenüber keine nennenswerten Im allgemeinen blieben sie gehalten.

Am SEinheitsmarkt blieben Großbankaktien unverändert. Vereinsbk. Hamburg gewannen 1 , während Dtsch. Ueberseebk. im gleichen Ausmaß nachgaben. Dtsch.-Asiatische Bk. verloren weitere 4 RM. Bei den Hypothekenbanken hatten nur Bayerische Hyp. mit 1 eine auffälligere Abweichung gegen den Vortag aufzuweisen. Von Industriewerten zogen Osnabrücker Kupfer gegen letzte Notiz um 5, C. W. Kemp erneut um 4 und Braun— schweiger Jute um 3M * an. Schwächer lagen Grün Bilfinger gegen letzte Notiz um 3 99. .

Von Kolonialwerten wurden Kameruner Eisenbahn um 1 * heraufgefetzt.

Am Rentenmarkt wurden Reichsaltbesitz mit 1289 nach 12855, die Gemeindeumschuldungsanleihe mit 9836 nach 94,86 festgesetzt. Wiederaufbauzuschläge verloren v 3. Tagegen waren Zinsvergütungsscheine im gleichen Ausmaß fester. Gegen Börsenschluß zogen Altbesitz bis auf 1285 4 an.

Am Kassarentenmarkt erzielten einige Lig. Pfandbriefe kleine Steigerungen, so u. a. Rhein. Hyp. um n. 25. Bei den Stadt⸗ anleihen wurden beide Duisburger und 28er Königsberg je M 3 höher bewertet.

Dabei ergaben Abweichungen.

Von landschaftlichen Goldpf. Briefen gaben An⸗ teile der Westpreußischen Ritterschaft um 1, Pommern, Ausg. I und IL um je „. 7 nach. Dekosama L zogen um 3 * an.

Die Ausgaben 1, 11 und III werden übrigens vom 16. bis 18. 10. wegen Ziehung gestrichen. Zu erwähnen sind ferner Hamburger Altbesitz mit Lübecker Altbesitz mit 1, 34er Reichsanleihe mit 0,15 und 40er Postschätze mit 0,15. Farbenbonds ermäßigten sich um 3 X.

Am Geldmarkt nannte man für Blanko-Tagesgeld Sätze von 271 —3 33.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit unv. 12,365 3, der Dollar mit 2,492 (2,493), der Gulden mit 13771 (13779, der Frane mit 8,35, (8, 41) und der Franken mit 57,32 67,35) festgesetzt.

// / Die Lage am Tabakmarkt.

In den deutschen Tabakbaugebieten kann die Tabakernte als geschlossen angesehen werden, da die ersten Einschreibungen bereits begonnen haben, um das Erntegut 1937 seiner Bestimmung zuz führen. In der Zwischenzeit hatten die einzelnen Vergä ger große Arbeit. Die Räume, in denen die neuen Stöcke de— Erntegutes zur großen Fermentation untergebracht werden, großenteils frei gemacht und die Tabake der letzten Ernte ent chend geballt und verpackt. Täglich gehen große Ballenpa die Verarbeiter hinaus. Im ganzen gesehen muß heute die 35e Ernte als etwas besonders Gutes gewertet werden, war es do möglich, aus ihrem Zigarrenanteil aus guten Lagen bis zu Umblatt herauszusortieren. Besonders hervorzuheben Qualität des letztjährigen Nachtabaks, der seiner grun lich minderen Bewertung für die Verarbeitung ausgezeick Material lieferte. Der Großteil der Vartien ist zu anfehnli Preisen verkauft. Man hört augenblicklich folgende Preistendenz: Sandblatt und Umblatt erzielt zwischen 110 und 169 RM. Einlage 124 bis 132 RM, Zigarrengutumblatt (Hauptaut) 140,

Einlage rund 128 135 RM, Schneidegut in dester.

heller Farbe erzielte um 150 RM, mindere s

120 RM bewertet, die Obergut- Anteile finden ibre

einer Basis, die sich um die io0-RM⸗Grenze ber

blatt, sauber verlesen, verlangt Preise zwischen

120 RM, schließlich wird der Rachtabak entspre

tät zwischen 115 und 130 RM Geweils für 50 K

Tabake der neuen Ernte bängen zum großen Teil

am Dach und werden allmählich lufttrocken

ginia-Tabake haben ihre Röhrentrocknun

in diesem Jahre ein wohl brauchba

Erntegut grundsätzlich betrachtet,

aber hinter der Qualitätsernte von

in Baden zwei Grumpen-Einschreibungen statt

bestehen bleiden wird, erscheint fra

Verordnungen für die Einschreibungs- Kan

Unsicherbeit und Unklardeit ein Bezugsschein⸗System mit jeit werden die Verhältnisse so geklärt werden ̃ Einschreibun uf für die 37er Ernte far und ungestört darrch⸗

geführt werden kann.

35

51 1 r

1 tro I