1937 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 11. Dezember 1937. S. 3

Neichs und Staatsanzeiger Nr. 2866 vom 11. Dezember 1937. S. 2. j ö i i r die regelmäßige k , , au nt . . 2 . 2 . ni U el 2 ;. 3 = . Verbrau v = ni ö. . . . der Uberwachungsstelie für unedle Metalle, betr. Verbrauchs = , ar 1938 als auf⸗ hat ch von Abfallmaterial. Sond . w . . 9 0 Metalle ab 1. Juli 1935. er en de n d ds , wn. 5 1 c) . . an n,. , Betriebe verschiedener , gem ischte . Schlußbestimmungen. gung erfolgt in ve ee . ,, ,,, . er, der Rohmaterial, das nach Ziffer 4 der Betan . . 22. Frühere Entscheidungen der Ueb chungsst ö üneble Metalle ein Stüt Ri An tan? mir Sterne

Vom 6. Dezember 1937. von unedlen Metallen zur Herstellung von Rohmaterial . ter die Verbrauchsregelung fällt, getrennt 15. Die Vorschriften über di unedle Metalle, die mi 19 Ueberwachungsstelle für schrift vollz: ö ntrags mit Stempel und Unter⸗ . ; ö . XB, XIXE und XXC. kommt bei ihm unter die Verbrauchs regelung = Abfal c en über die Berechnung des Verbrauchs Wider Vöetalle, die mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung im rift vollzieht und an den Antragsteller zurücksendet. Zu einer er Überwachungsstelle für unedle Legierungsklassen 1I1 C. XIBP; . tallklassen gemäß 5 1 Absatz 1 der Anordnung 31 an Abfallmaterial gemä ; Widerspruch stehen, ; ; . hung i Prüfung der A . Metalle vom 24. Juni, 1935 ben k für un . hne hibersan gef i e . e , e 2 80 3 91 dercn solcher Le⸗ 25. Oktober 1935 GJ 3. Tie 3 . 1 9 99 dic e e n, n n n. . d , , . . die Metalle do 1. Juli 1835. (Deutscher Reichsanz u. Preuß. ,, 5 1 ; . Metaltgewin—⸗ glerungen verbraucht hat, 6 ö. . solcher unedlen i e e erden . Kraft. Gleichzeitig mit dem Ine stt weten ner 1638 macht der Antragfeeller i 6 . w 6 60 rau h erstellen. . . 1 *. ö ö ; ö elben etrie . 3 ) * annimach u ' . . 2 . 6 Be⸗ A 5 1fts 56 4 6. ü ich . le Verletzun eine rd in nachstehender nung, die Rohmaterial der genannten Meth h e d) welche ö, . von n. . 6. dem ,, n ö . . . Verbrauchsregelung . fit ö ö der Ueber⸗ ,,, in Höhe der zu unrecht erlangten ö 1. Juli 1987 an andere Betriebe g . material, das bei der Vereih VJ Abfall⸗ betr. Lu fuhrungsbbest inen unge, ur . . en h nen g e , n n denn, ö zer ubten Ber. ; 5 eigener 24. Juni 1935, betr. Berbra chsrchel ung nir lan ö. ö. . bei den . ö

. ( 8. Die Ausgleichs Mehrverbrauchsbewilligung begrü ; rauchsbewilligung begründet

Staatsanz. Nr. 149 vom 29. Juni 1935) wi Fassung neu veröffentlicht. i g ö nähe gen ginn von Ziffer ü : ießlich zum Absatz an Dritte im Sinne ung über den Warenverkehr vom . , 8 vom 25. Oktober 1935 (Deutscher Die Angaben gemäß c und ch sind für jede einzelne gemäß ,, n . en

; gegen beim Verbrauch von Abfall- Metalle ab 1. Juli 1935 (Deutscher Reich

* 33 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. in ihrer zgleichs⸗M zrer Höhe eine zusätzliche Verbrauchsberechtigung für das ßliche Verbrauchsberechtigung für das

Auf Grund der Verordn . . h 33 . e . ; ; Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 266 vom a) oder p) benannte Legierung und für jeden Kalendermonat material, das bei der Verarbeltung von Halbmaterial fremder Staat 8 nde Staatsanz. Nr. 149 vom 29. Juni . 3 . 29. Juni 1935) außer Kraf , e. . ö folgende, Kalendervierteljahr; sie gibt jedoch keinen Anspruch ' Ciüitelt * ö

4. September 1934 Reichsgesetzbl. J S. S816) in der Fassung der NVeror 28. J . . is ; z ö 3 . Verordnung vom 28. Juni 1937 eine uͤbergangsfrist von Hes zweiten Halbjahres 1937 getrennt zu , . , entsteht. Gemischte Betriebe der ersten und zweiten er Verar 8 äumli . eite Berli eitung, erarbeitungsstufe, d. h. räumlich zusammenhängende Betriebe Berlin, den 7. Dezember 1937 e ,, . ̃ uf zusätzliche Versorgung und darf nicht zur Begründ von Anträgen auf Metallversorgung benutzt werdend a .

sieichsgesetbl. . a6l än 13. November 133) herstellwn, wird Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Uber⸗ Drei Monaten, d. h bis zum 3 März 1938, gewährt. Während . ; icks 12 r,. g. j detallverar wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. 3 enrangsfrist dirfen diefe Betriebe der Metallgewin⸗ 8. Ein Betri eb der Y ; . u. Preuß. Staatganz. Rer. zo dem, . SFtember, id ä wird 3. 6 j fei n zulässigen Verbrauch ö. gn . , , . w . Au bfalmgter n lerste Ver⸗ Der Reichsbeauftragte für unedle i 2 = 2 ? 2 9 i ei V 9 . 9 s em ktten bseß des g 1 e slellt, tann die Festsetzung einer besonderen Verbrauchs be rech⸗ muß verarbeitet werden, dürfen n hefe. 5 1 Stinner ö machung 8 in jeder Metallklasse von ihrem Einsatz Abgang Abschnitt 6. Bekanntmachung 13 . Ausgleich von Mehrverbrauch. 9. Der Ausgleich eines Mehrverbrauchs im abgelaufenen

mit Zuslimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: rungsbestandteilen nach m Juni 1835 berechnet ort nung zl cin. der a sun don Eee en Vom 1. April tigung gemäß Ziffer 6 beantragen und erhalten für 53 s . ; . ung gra rbb mw. Abfaitimate rial der im § 1 Ab⸗ . ., err g den eigenen Betrieb) an Abfallmaterial'nur w iejenigen Rückflüsse von Abfallmaterial a 5 d ig d ur Herstellung solcher Legierungen triebe an das Lager a i aus dem eigenen Be- der Überwachungsstelle für unedle e, , ,,.

Hers g ger absetzen, die entweder aus der Verarbeitung 1937, betr. Ausgleich ö de 3. 6 öJĩl , ,,, Minderverbrauch

ü . lgenden Kalendervierteljahr wird grundsätzlich zugelaffen

9 6 , Ju get Jen

81 . Berechnungsweis Anstelle des 87 der Anordnung 30 der Uberwachungs telle haben, diese Bere 6 . . j s— 51 nstelle des z T de z hun gef 1938 an bedarf jeder Verbrauch ,, satz 1 der ö 31 aufgeführten Metallklassen, das er r in seinem Betriebe z ern den Vorschriften bon Rohmaterial bz tial i . ihzahsbfllmateril in der ersten Perarhei— brauch in verschiedenen Verbrauchsabschnitten bis zur Höhe des sechsten T n. bis zur Höhe des sechsten Teils der ursprünglichen Ge⸗ samtverbrauchsberechtigung für Inken e, ö

für unedle Metalle vom 29. April 1935, betr. Verbrauchs rege y .. . 7 ͤ c j ö 3 über die Vomhundertsätze gemäß § 1 A ͤ lung für unedle Metalle, Deutscher Reichsanz. u. Preuß. hinaus auch zur Herstellung von Rohmaterial der ,,, neben, eber ift der Verbrauch na h icklic ö. . e. . ' l ner ausdrücktährn der Bekanntmachung s, ö ,, r. . ,,,, der zweiten Verarbeitungsstufe des Unter e . betriebes aus der Verarbeitung von Halbmaterial ei ö. nter Bezugnahme auf 5 1 Ab 2. eigener ) d ö ; satz 2 der Anordnung 31 ö l er Überwachungsstelle für unedle Metalle, betr. ,, . ,,,, Die ursprüngliche Gesamtver— . sͤberechtigung umfaßt lediglich die dreifache Men

e enge der

Staatsanz. Nr. 104 vom 6. Mai 1935 gelten bis auf weiteres Cei die nachstehenden Vorschriften: klassen III 0, ö ö. ;; fie. a, Heigl ͤ geg, . (1) Für Inlandszwecke im Sinne von § 5 der Anord⸗ Genehmigung durch die Ude . 9 Vorschriften unter Abschnitt D dieser , . e Für 2. Betriebe der ,, . . , 9 e ge eng e t e en, . H Abfallmaterial aus der Verarbeitung regelung für or ) ; erechtigung kor 9 (iche db im garn von , . erig frem der Erzeugung ist dagegen wie Ab— 3 6 ö unedle Metalle ab 1. Juli 1935, in der Fassun ; rungen gleich al al fremder Herkunft zu behandeln und von der Ver k (Deutscher Reichsanz j , algen emen monatlichen Verbrauchsberechtigung gemäß 8 1 46 zanz. Nr. 286 vom 11. Dezember 1937) wird bel . der Anordnung 31 oder die et s rn, ö annt- Verbrauchs berechti ie etwa anstelle dieser allgemeinen ,, ,. gung getroffene Sonderregelung für di drei Monate des Kalendervierteljahres, zuzüglich . . wee

39. April 1935 dür tlich die nachstehend l Herstellung v chtmetall⸗Leg 1 n nung 30 vom 29 pril 935 dürfen mona lich die )stehen unedlen Metallen zur Herstellu ; j E und XX C durch den ? egfall der bezogener Leichtmetall⸗ egie 19 r die i ͤ i i n W cht unte ie im 8 rechnu 9g gemäß Ziffer 9 der Bekanntmachung 8 ausgeschlossen gemacht: 16. Umfaßt ein räumlich ü J h zusammenhän ender rie ĩ g Betrieb Abschnitt A. - drei Monate des Kalendervierteljahres erteilten Mehrver⸗

in Spalte 3 angegebenen Vomhundertsätze des nach 8 ö der An⸗ n,, t : t i i . / * * » * J . hnitts in bisherigen Regelung berührt wird, können unter genauer Dar⸗ Rohmaterial oder Abfallmiaterial), die ni

J . V legung ihrer Betriebs⸗ und Produktionsverhältnisse bei der Abfatz 1 der Anordnun 31 aufgeführten Metallklassen und

om⸗ Uberwachungsstelle für unedle Metalle die Festsetzung einer damit auch nicht unter die Verbrauchsregelung fallen. Wird e , . . Betriebe der Metallver⸗ , ö. ö. und der zweiten Verarbeitungsstufe noch

Verarbeitungsstufen, so ist für die Zwecke der Ver⸗ Allgemeines. brauchsbewilligungen, nicht dagegen irgendwelchen Ausgleich aus dem vorletzten Kalendervierteljahr Bei e. Berechnung

Klassengruppe: Klasse: . beer deren Verbrauchsberechtigung zur Herstellung solcher solchen Leichtmetall⸗Legierungen im ; . t II. Blei A. Blei, nicht legiert .... 36 Legierungen für die Zeit vom 4. April 1933 ab beantragen. arbeitung Rohmaterial. bzw. Abfall mate ia der im 8 1.2 ö. brauchsregelung' B. Hartblei (Antimonblei) Da Betriebe der Metallgewinnung nach Ziffer 4 der Bekannt- satz der Anordnung 31 aufgeführten n , zugese gh nachung ö. ö im Sinne von Ziffer 15 dieser Bekannt— 1. Ein Ausgleich von Mehrverb C. Spe ziallagermetalle auf Ble ibasis mit machung 8 nur mit ihrem Verbrauch an Rohmaterial der Ver⸗ fo unterliegt nur dieser Zusatz der Verbrauchs rege ung ö. slgenden h , Trennung zwischen der zweiten und den verbrauch in verschiedenen Veh ö und, Minder⸗ des zulässigen Ausgleichs von Mehrverb ö. . metallischen Zusätzen ohne Zinnge halt brauchsregelung unterliegen, kann diese besondere Verbrauchs ist gegebenenfalls zum Gegenstande eines Antrags auf Fest⸗ , ö ö. eitungsstufen nicht erforderlich. Abfälle der Vorschriften dieser e n,. u . schnitten nach den eine für das abgelaufene , . sind also weder k berechtigung ach nur den Verbrauch an Rohmaterial setzung einer besonderen Verbrauchsberechtigung zu machen, weite M (rarbeitungsstufen sind insoweit wie Abfälle d selben Metallklasse zulässig. Ein A ig ist, nur innerhalb der- gleichs-Mehrverbrauchsbewilli udervierteliahr erteilte Aus⸗ 10 vh zur Herstellung solcher Legierungen umfassen. In seinem An⸗ In seinem Antrage hat der Betrieb der Metallverarbeitung zweiten Verarbeitungsstufe zu behandeln. er und Minderber hrauch , Di e b tanch brauchs berechtigung , . noch . , der Ver⸗ 2 * J d . ö . . . e 3 F ö 8 . es * h chr 3 3 eb der Metallgewinnung anzugeben, anzugeben, . ö. 17. Die auf Grund von Ziffer 14 Absatz Z der Bekl . in jedem Falle einer H dem vorletzten gafen der ier eh , , aus on unedlen Metallen in Form von nachung 8 berechneten Verbrauchsahlen für das J Bekannt- die h exwachungsstelle für unedle Metalle gung durch 10. Nach den Vorschriften für die Berechm 9 ö 3 s Jahr 1934 (3u⸗ 2 Für den Ausgleich von Mehrverbrauch . fuhrverbrauchs gemäß Ziffer 13 der Bek 6 es Aus⸗ rauch und Minder- sich eine erhebliche nnberschreitung der

D. Andere Bleilegierungen als die der n in, III B und krage hat der Betri . , , n,,

A. ium, nicht legiert . . 83 e Ver⸗ a) welche enge )

, . a) welche Arten J . * Rohmaterial bzw, . ö . 6. aunkldung zuzen Przbrauchs öachlen fur Lö) werden durch die verbraus X ĩ er Anordnung Regelung gemäß Ziffer 9 ö. urch die erbrauch wird jedes Kal ĩ j i,

g gemäß Ziffer 15 dieser Bekanntmachung 12 nicht hängender ,,, inf h n n fn; in einem Kalendervierteljahr dadurch ergeben, daß auf Grund Unbeschadet deffen vorliegender Aufträge it. zt k ; fuhrzwecke bereits ein hoher

A. Kupfer, nicht legiert ö. wendungszwec) von . . ear lessing⸗ i n XIX E und XX Ger bereits regelmäßig Metallklassen gemäß 8 satz in eg ü 4 . und Tombaklegierungen— . s seit dem 1. Juli 1937 herstellt, er während des zweiten Halbig hres 1937 V. erührt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmi d ; rf ; 3 Notgu egierungen. .. ö . . ( . ur Herstellung von Leichtmetall Legierungen der unter pachungsstelle für unedle Metalle n hmigung der Ueber— rfolgen die Erteilung der einzelnen Mehr , , . ;

J ,, e J , Neusilberle g mäßige Herstellung erst nach dem 1. Juli = desacht hat Wenn ein räumlich zusammenhä de etr. Verbrauchsregel z zH. April 4433, fre gend, nne enn gh ist, dem noch keine ent⸗ E. Kupfer⸗Nickel⸗Legierungen . hat raucht ö h. bezifferte Gesamtver⸗ reits eine über die V imenhängender gemischter Betrieb Reichsanz 6hsregelung für unedle Metalle, Deutscher . hohen blieferungen von Ausfuhrerzeugnissen

F. Andere Kupferlegierungen als die der genommen . b) in welcher Höhe der gemäß a) beziffer e desa ö ü e. e Vorschriften dieser Bekanntmachu e. hsanz, u. Preuß. Staatsanz. Nr. 101 ö . gegenüberstehen. (Als Aufträge für Aus . 4 Klassen VIII B und 1 A bis R.. c) welche Mengen von unedlen Metallen in Form von brauch während des zweiten Halbjahres 1937 in jeder in,. Trennung zwischen der erften und der , . 3 die Erteilung von ,, Mai 1955) Aufträge von nus bnd isch J gelten XIII. Nickel A. Nickel, nicht giert Rohmaterial, das nach Ziffer 4 der Bekanntmachung 8 einzelnen Metallklasse auf die Erledigung von Wehr⸗ h 14, vorgenommen hat, ist die bisherige ö letalle zur Versorgung der Betriebe mit 3. m . unedle deutschen Exporthändlern mit dem Pr lun . ö. von . ö C. Nicdelle gieru en bei ihm unter die Verbrauchs regelung fällt, getrennt mahhtaufträgen entfällt. , hsberechnung für beide Verarbeitungsstufen beizu— wie vor von Monat zu Monat. hmaterial nach zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer . . . 6 . ö K ne.ht legiet⸗-- nach Metallklassen gemäß &] Abfatz 1 der Anordnung z! g. Um eine rechtzeitige Festsetzung der besonderen Ver- I Verb In einem solchen Falle bedarf es für den Ubergcht 38 Zur Ermittlung eines Mehrverbrauchs oder Mind fuhrverbrauchschein oder Bestät gung über Ausfuhr-Kl a. 8 in ,, . er seit dem 1. Juli 1937 zur Herstellung solcher ; ch Ablauf. der Ubergangsfrist zuw erbrauchsberechnung nach den Vorschri g verbrauchs in einer Metallkl ind für Minder verbrauch belegte Aufträge von ? j ö . l k Legierungen verbraucht hat , feed n rage gemäß Ziffer 6 tun⸗ hnitt D dieser Bekanntmachung einer . unter lb., KLalenderbierteljahr die , , füt eden abgelaufene Verbrguchern, In ö J. 365 . 4

2 6 * zer. z 1 ö5ali d o ĩ täf * . ! ; 9 eson R ] e z 6. n uc . ; 57 !. .

C. Rohzink, d. h alles unlegierte Zink, eme hiengen von solchen Legierungen er seit dem ö. ö h . char wire, Fg len. l Genehmigung durch di Iberer e ifm dil, n ger. und der tatsächliche , , , n,. . Diff g dicser er nt ng en, d ef e. Betriebe geliefert hat. 10. Betriebe, für die eine besondere Verbrauchsberechtigung 19 . 3 h k n weten er d izung G Snahmsweise' folgende Aus⸗ ; ur ordnungsmäßi ö ; . eine alen , . glichte 6 erde zan ; gsmäßigen Durchführung der Bestim Die dreifache Menge der allgemeinen w ö ,,, abgelaufenen Hunndervierteljahr der Mehr— z rauch die unter Ziffer 9 d e, si Bekannt machur r . ig gezogene

das nicht un die Klassen XIXXA und B fällt 1. Juli 1937 an andere und q) sind für jede einzelne zur Herstellung bon Aluminiumlegierungen oder Magnesium⸗ 16 üchern be⸗ ungen gemä— i 5 di ; , , ihren Lagerbüchern be gemäß Ziffer 15 dieser Bekanntmachung haben ge⸗ berechtigung gemäß § 1 der Anordnung 31 in der Fassung Grenze überstei enze übersteigt und der höh, n Mehrverbrauch nächmweislich

und Preußischer

Die Anordnung 31 d

Cadmium

Kupfer Kupfer⸗ legierungen

P. Spe ʒiallagerdernrnlle auf Zinkbasis mit Die Angaben gemäß ( gierung und für jeden Kalender- egierungen sestgesetzt wird haben in . . ha ischte Betriehe d s ̃ itun Verbrauch an unedlen hte Petriehe der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe, die vom 6. Dezember 15937 oder die etwa anstelle dieser allge⸗ ve . J . 3 t rsacht ist durch den Ein igt für vorliegende, aber noch

metallischen Porlätzen ohne Zinn⸗ ö. gehalt oder ne, r Zinnge halt bis gemäß e, ,, . . 3u 10 v9́H mb 110 g 3 84 mona es zwe en ahn res, , * ; 3 r,. E. Andere Zinn Dingen als ser der 3. Um eine rechtzeitige Festsetzung der besonderen Ver⸗ Metallen zur Herste ö ; ) Ala , , mg; 0 brauch berechtigung mich bor Aiblauf der überggngsfrist zu solche besonderr, Verbrauchs herechtigung darf. nicht für andere agerbuchblätter f . . 9 8 * . ; ermöglichen, empfiehlt ö. sich für , . Verbrauchszwecke ausgenutzt werden. 80. boma fh . ., Erzeugung und für ö . drei Monate des Kalendervierteljahres erteilt ̃ mr, def . Metallgewinnung, ihre Anträge gemaß i er 2 tunli on . sirten der Erzeugung anzulegen und auf diefe htehrverbrauchsbewilligun 336 erteilten vierteljahr vorget e , w n. ͤ D , n min,, im Laufe des Mönats Januar 1538 zu stellen. Abschnitt C. , und Abgangehe bon ö für ,, j , . . Verbrauch inhalts Gu . gie . * . des Metall⸗ Lötzinn mit einem Zinnge halt über 4 Betriebe der Metallgewinnung, für die eine besondere Verbrauch für unvorhergesehene und dringende ichen Zwecke si 9 tzeugung getrennt aufzrr‚vynen. Zum berbrauchs gemäß Ziffer 13 der Bekannk . Ausfuhr derjenigen, Erzeugnisse, die am Schlusf 2. . 8 ! tellung von Rohmaterial der Alus besserun gs arbeiten. . J besondere Lagerbuch⸗ ö. . . Deutscher Reichsanz. u. . . auf Grund , . . Verarbeitung von Halbmate das im eigenen Betriebe aus tr. 66 vom 13 November 1935 von dem nach' zi bat; trage für, lugfuhrsmecke noch zn liefern war . ; aterial fremder Erzeu der Bekanntmachung 8 in Verbi nach Ziff. 7 bis 9 11. Der Ausgkeich eines . zeugung an— g 8 in Verbindung mit den Borschri Ausgleich eines Mehrverbrauchs d Vortr hriften auf. das folgende Kalenderviertelj k erteljahr gemäß Ziffer 9 oder

BD 10 vp. ö Verbrauchsberechtigung zur Her E. Lagerweißmetalle mit einem Zinn—⸗ Metallklassen III . , , der Bekanntmachung 12 D . ? hung 12 vom 7. Dezember 1937 Deutscher Ziffer 10 dieser Bekanntmachung hat zur Voralssetz d zraussetzung, daß

ehalt über 10 98. ö f zei ; me unvorhergesehener und dringender . JJ . ,, . . gi . w 1. . 376 22 der Bekannt⸗ lt, zu führen.

Klassen XX B bis h . . Ei lche besondere Verbrauchs⸗ machung 5 vom 27. April 1935, betr. Ausführungsbestim⸗ 19. Abfallmaterial, d ni ; Reichs anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr z

. . . 8 r dieser Legierungen zu führen. Eine solche besondere Ve hun . betr. Bedarfs- beit das nicht als Abfall bei der Ver⸗ I 1937) fe aatsanz. Nr. 286 vom 11. Dezember der Betri ö

(Y) Es ist zulässig, nach Maßgabe besonderer Vorschriften i darf nacht für andere Verbrauchszwecke ausgenutzt mungen zur Anordnung 39 vom 27. April 1935, betr. we. arfs⸗ Fitung von unedlen Metallen n als Ver⸗ 1637) Festgestellten Gesamtverbra: Dezember der- Betrieb, der von einer der bei ichs mo elichlei

in jeder Metallllasse einen Mehrverbrauch und Minder⸗ berechtigung darf nicht f ö sscheini ü dle Metalle, (Deutscher Reichsanz. u. wertung bzw. sondern als Altmetall bei der Sinne dieser Bekannt rauch. Mehrverbrauch im Gebrauch machen will, dies spa , , me n,

ih. i tschied V brauchsabsck ö us zugl ichen werden. bel chen ig m n gn ,, 2 ; Na 1 dür n unedle nen, . Zerlegung von aus dem Gebrauch gezogenen der tatsächlich nn machung ist diejenige Menge, um die folgender 9 ö will, dies spätestens bis zum 20. Tage des

ver rauch in verschiedenen erbrauchsabschnitten auszugleichen. Abschnitt B. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 3. Mai 1935) ö e . ständen, Anlagen oder Betriebsmitteln, aus Abbruͤche a he Verbrauch für Inlandszwecke die' Gesamt. unedle * 2 endervierteljahres der Uberwachungsftelle für

Diese besonderen Vorschriften werden in einer Bekanntmachung ; Metalle außerhalb der Vomhundertsätze gemäß 8 J Absatz egungen oder dergl. anfällt, gilt für die Verb . . Ssberechtigung, für Inlandszwecke während! des iedle Metalle meldet, Erfolgt die Meldung nicht fristgemäß

der Überwachungsstelle für unedle Metalle veröffentlicht. Verbrauch zur Herstellung von Leichtmetall⸗Legierungen. der Anordnung 31 J ö 1 e ,,, ö be n, als el ba material aus dem . ö . , . Minderverbrauch ö so ist . , , . verwirkt fristgemäß, . : ö 58 . . ; * * 0 9. ĩ 4 9 * . . e * . -. 5 . e 8 —ᷣ— 2 2 . 4 x

§82 . 5. Mit dem ,, . K 36. . . . . ie. . , n, n,, er 9 der Bekannt. hinter der gelen dr , hte 3. a,, n,. schließlich die un ee e m . ele fer sind aus⸗

26. Juni 1935 gemäß. Siffer n,, ö brauchsberechtigung für Inlandszwecke nicht möglich ist. rbüchern mit 3 . e n während des Kalendervierteljahres rr bft dn ö n, verwenden, die vom 10 . 4

n ü den Industrie⸗ und Handelskammern * erhältlich sei

werden. Von jeder solchen Meldung ist eine Si fn

Der 8 8 der Anordnung 30 vom 29. April 1935 erhält die e r folge de . ; ? 383 kommt am 1. Januar 1938 auch die Vorschrift unter Ziffer 2 . ö ] . ler den Zugan ! . der Bekanntmachung 7 in Wegfall, nach der bisher der Ver⸗ 12. Ein freier Verbrauch für u n nr k . ch wenn es ft ö. bah fremden etre ben auffuzeichnen, Abschnitt B fer 11 dieser Bekanntmachung ůist nur zu ässig auf Grun h etriebseigene Gegenstände, Anlagen usw. Ausgleich von Mind ö y, Nachprüfung aufzubewahren und den Rey ö

on Minderverbrauch UÜUberwachungsstelle für unedle Met . ee, d , weer, . alle jeweils unaufgefordert

Wenn Erzeugnisse (gleichviel welcher Verarbeitungsstufe), 3 ; je auf Grund der Ausführungsbestimmungen zu s 4 der An⸗ brauch von unedlen Metallen zur Herstellung von Aluminium⸗ Ziffer er 1 melt. die auf Erund der zus fühnin gs be 5 . . legierungen mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90 vH. vorheriger schriftlicher Erklärung, ; . D ö. ei j ö 9 309 unvorherge Der, Llusgleich eines Minderverbrauchs im abge— ö Ueberwachungsstelle 2. D gsstelle für unedle Metalle ist zur . 3

ordnung 30 für Ausfuhrbedarf bezogen worden sind, nicht im ungen. l h ; ö 231 Len H . . e,, an Aluminium nicht unter die Verbrauchsregelung 23. 541 a) daß es sich um unt gesehene und dein n. Aus⸗ 4. . der Grundlage buchmäßiger Trennung zwischen 1 , , . darf ihre Verwendung bzw. ihr Äbsatz für Inlandszwecke der Anordnung. 31 fiel. Soweit ein Betrieb bisher auf Grund besterungsarbeiten im Sinne von Ziffer 22 der Be⸗ . . und der zweiten Verarbeitungsstufe eines gemisch . n . Kalendervierteljahr durch entsprechenden Mehr. Prüf nur mit vorheriger Genehmigung der Ueberwachungsstelle für dieser Vorschrift erlaubtermaßen unedle ,. zur, Her⸗ kanntmachung 5 vom 27. April 1935 handelt, und worin nn 'rfoldgt auch die Berechnung des freien . . im folgenden Kalendervierteljahr kann zugelassen Prüfung der Angaben in einer Meldung gemäß if unedle Metalle erfolgen. Unberührt hiervon bleibt die Ver— stellung von Aluminiumlegierungen oder mit Einer standnis diese Ausbesserungsarbeiten bestehen, . ,, gemäß Ziffer 13 der Bekanntmachung 8 , Höhe der Gefamtverbrauchsberechtigung ür dieser Bekanntmachung nicht verpfuhe En a Siffer 1 antwortung des Beziehers für die Richtigleit der von ihm ge⸗ der Überwachungsstelle für unedle Metalle zur Herstellung hb) daß die zur Ausführung dieser Ausbesserungsarbeiten . ö i branch für Ausfuhrzwecke gilt nur der tatfäch— . . (allgemeine Verbrauchsberechtigung gemäß 51 keine besondere Genehmigung zu dem 'ihr . 23 auch , r ,, ,,, ,,, w bedarfs. gemäß 8 1 Absatz ebe ̃ . ö s derjenigen eigenen Erzeugnisse, die von dem eker, des ahne fe ngen) für den etzt an* Kalenderviertelsahr. Vielme ö nne 3 , , . J e,, , kee, , ,, . Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle kann durch . zum ; iti sscd 3. 86. , , 9 seinem . . . , n,, . Betriebes, sei es an andere Betriebe Heeh reer e , , g n, . . Monat nur diejenigen beer c f unrichtigen oder irreführenden Angeben macht K, . , 6. , . 1 hren ö. , r ; , , n d! a n ,,, ö 5 36. r; 19633 . der w Verbrauchs monat 3 . gh . . . e sen pflicht . nan 36 a. 2 seiner Auskunfts⸗ brauchszwecke die Verbrauchsbere htigung abweichend von den ; hrꝰngz? entsprech Bom 1. April! 1538 an bedarf eder gge ge fun e,, . d ustrag. 08 vom 16 Yar cher Reichsanz, u. 'breuß. Staatsanz. bewilligungen, die für . Vo ege ehrverbrauchs⸗ Mehrverbra 6 Höhe des nicht ausgleichsfaähigen Vorschrften diefer Anordnung regeln. Sie kann derartige nch entspre . Ho ll en . geber dem ausführenden Betriebe Verbraucher) die Erklarung lz. 3 . 6 19365) in der Fafsung des Machtrags ! auch im letzten Monat noch , n, ausgestellt waren, aber schuldig ,. ws einer unerlaubten Verbrauchsüberschreitun Sonderentscheidungen auch über den Verbrauch solcher unedlen zer brauch an unedlen etallen über die . gemäß a) vor Inangriffnahme der Arbeiten zu erteilen und der Ul vo Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats . 5. Ei an h usgennutzt werden durften, ö 9 ; vird nach den 8 10, 12 bis 15 der Verordi Metalle treffen, die der aligemeinen Verbrauchsregelung gemäß an 39 ö , . 31 ,. , 264 Verbraucher nur die Erklärung gemäß b) abzugeben. hi ö Ablieferung n g. ,., ö ö . Ziffer 4 ausgleichsfähigen über den Warenverkehr bestraft. .

3 1 Absatz J dieser Anordnung nicht unterliegen. fh ang ban nnnnsmn, , mne, mn, , mne, fl Beide Erklärungen sind vom Verbraucher sofort unter Et von Er; erbrauch für Ausfuhrzwecke gilt der Metall, auf das folgende Kalendervi abgelaufenen ealendert ie rtelssr i

84 ,, Genehmigung durch die Überwachungsstelle für gleich erf e e Telnghibe der in ed Lon n enden Meral zlben ö der zweiten Verarbeis ngest fe eu, den mn 9 ,, unterliegt in jedem Falle Abschnitt D. unedle Metalle. klassen und Verbrauchsmengen der Ueberwachungsstelle für iebes hat also n e r bildende Teil eines gemischten für unedle Metalle. . , . ,, ,, . Schlußbestimmungen.

ecke seiner Ausfuhr nach den geltenden jede auf den letzten Monat des , n n, nr, , Kraft ö , tritt am 1. Januar 1938 in autende 1 erstmalig anzuwenden auf den Ausglei , . . chs oder Minderverbrauchs aus . ö dem letzten

Diese Fassung der Anordnung 31 tritt mit dem 1. Januar g. Betriebe, deren Verbrauch an unedlen Metallen zur —ĩ Fin , age Metalle einzusenden. ischriften A . 1938 an die Stelle der bisherigen Fassung vom 24. Juni 1935. g 869 De er r , , w , . unedle 3 1 ö Ausfuhrverbrauchssche ; hn, n nen,, h ö ö ö , ö 13. Unrichtige oder irreführende Angaben in einer e. n , er ü e e dr, n fen hmm, e e n, nnn, ,. also, wenn in, der Mehr f em, ob das Halbmateri ö , J gung ihre, Ausnutzung auch während des Kalendervierteljahr 192 8 erial von der ersten Vel? folgenden Monats ausdrücklich zugelassen Rist, beben g alen er e e ü. . durch Ubertrag auf das erste

Berli Dea mit einem wic! teil 3 3 ; g Berlin, den 6. Dezember 1937. e d e m , ,, fen hn. . eh. ö ᷣ.. eil klärung gemäß Ziffer 12 dieser Bekanntmachung werden 9. 8 k Übertrag de sge m n 6 ag der unausgenutzten Verbrauchsberechtigung von 14. Der Mehrverbrauch oder Minderverbrauch i ; im letzten

. . ) . Absatz 1 ; . s eitungs ; Der für unedle Metalle. der Ansrdnung 31 aufgeführten Metallklassen durch den Weg⸗ een 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr ö. e , ,, oder von einen temen Stinner. fall der Vorschrift unter Ziffer 2 der Bekanntmachung 7 be⸗ ; ͤ r i Lerster Ren,gverden oll, entweder dem eigenen Betriebs⸗ in em Kalendervie ̃ ; —ᷣ t

hr? wirt, nnen Unter genauer Darlegung ihrer Vetriebs⸗ Der Verbraucher darf unedle Metalle außerhalb der 566. ir ü rarteitungs suie oder dem fremden . der Genehmigung pu 4 ö hr zum anderen Kalendervierteljahr 1957 ist zum Zweck . Vetanntmachung 12 und. Prodättzongterhsl tiff Kei der ce ntäachun gs helle hir J u i . 1 , J n en nan nn mr, deß he fen ef. . ie i . 66 e , . SHalbmateri Zi . ede ; . machung zu berechnen. Ein M en dieser Berannt- der Uberwachungsstelle für unedle Metalle , ,,, . eren rg e ihn erkennbar ist, daß die ihm vom Auftraggeber erteilte er, ng auf e , es gen Ziffer 30 dieser Bekannt- ma . , Bztrieb, der von der. Möglichkeit Gebrauch Kalender winrtellche i an w ren ang im letzten vom J. Dezember 1937, betr. Ausführungs bestimmungen zur , . . . k klärung unrichtige oder irreführende Angaben enthält, . del ligung ber e , , ,, n. oder einer ,, , 9 K. von Ziffer 4 dieser Bekanntmachung Mehrverbrauch aus der gik . n 9 einen etwaigen Anordnung 31, betr. Verbrauchsregelung für unedle Metalle ö ; die Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 dieser Bekanntmachu 9 tungsstufe , ö. erbrauch von der ersten Ver— Mug lei g. rauch aus einem Kalendervierteljahr zun also nur soweit zum Gegens , ,,. tober 1937, darf 7. Ein Betrieb der Metallgewinnung, der liebes gellef 4 die zweite Verarbeitungsstufe desselben ö . das folgende Kalendervierteljahr vorzutr zum gleichs Mehrverbrhuchsbe genstande eines Antrags auf Aus— „tn wird, ist wie Halbmaterial fremder Erzen= 6 zun 4 ö 9 folgenden Kalender dierte fehr gen nicht durch Ausgleich mae n nen, r 6 elter Ausfertigung bei de . ö 8 ö 3 em fruheren Mehrverbrauch * gung bei der Uberwachungsstelle für unedle seßehrt ist. Ein Mehrverbrauch im letzten ö

ab 1. Juli 1935, in der Fassung vom 6. Dezember 1937. ö . nicht in allen Teilen erfüllt sind. gemäß Ziffer 4 der Bekanntmachung 3 Line Verbrauchs berech 14. Ein freier Verbrauch nach den Sonderbestimmungen u behand ; Abschnitt A. tigung nur für seinen Verbrauch an Rohmaterial benötigt, hat dieses Abschnitts kommt nicht in Frage, wen ö [dein eln. Demzufolge ist auch der Abfall aus der Metalle den Antrag auf Erteil fahr 19 m m d, ö. as bzw. ngs . . rteilung ein ichs? jahr 1987 ? t 3 mittelbar nicht Rohmaterigl z estfe als Abfallmaterial, das aus der Verarbeitung solche Anträg sind schl , K. ale ere gen fc h 6 Anträge sind ausschließlich die amtli

sondere Aufzeichnungen über ihren

der ihrer ö h wohl Halbmatexial ei ie alich ö. i eng dener, degler„ngen zu füttsn. ne hl eelbmaterial eigener Crzeiigihng wie an halbhngkärlol, wieingn Werra n getresf⸗ ö. 6346 w 9. akbmaterial gauchsberechtigung getroffene Sonden gcht 1st i , fh. onderregelung unexledigte Ausfnhraufträge gte rf. . hie sedigte s glußftthrgufträge 1m cf her Mehrverbrauch zum

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n zur Ausführung n . in seinem Antrage auf Festsetzung einer besonderen Verbrauchs⸗ der Ausbesserungsarbeiten un . gie l ben e g ne etiass in der zweiten Ver⸗- Me hrverbrauchsbewilli brauch h! ewilligung zu stellen. Für rauch aus der Zeit v * Für 2 or dem 1. Oktober 1937 ausacali brauchsregelung für unedle Metalle ab 1. Juli 1935, in der . zur er V h ober 1937 ausgeglichen Leichtmetall-Legierungen er bereits regelmäßig minde⸗ he ü . führenden Betriebe entnommen werden können.

Verbrauch zur Herstellung von Austauschlegierungen. t e auf. 1. Der letzen Absatz des 81! der Anordnung 3, betr. Ver⸗ ö ö . . . . e een a e . ö,. che nn i , . halbmaterial fremder Erzeugung anfällt, zu erfasf ö en Vordruck werden a) welche Arten (Bezeichnung und Zu ensetzung her besondere Halbmaterial) benötigt werden und diese 244 errechnun gr g, n, zu erfassen und Überwachungs ; , n Vordrucke der . bisherigen Fafssung vom 24. Juni 1935 ist in die neue htme r. handenen Beständen bei dem Auftraggeber oder bei dem aus · Ischlossen. chnung gemäß Ziffer 9 der Bekanntmachung 8 an bei 9. , . vom 10. Januar 1938 Berlin, den 7. Dezember 1937 De ge von len Keren ber lo! Den scher RReichsanze ger siens seit dem . Jul 1957 herstellt . . werden. andelskammern erhältlich sein Der Reichsbeauftragte für unedle Metall 3 . Metalle. Stinner.