1937 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs« und Staatsauzefiger wr. 2s7 vom 13. Dezember 1937. S. 2.

Kurt Wegener, Tetuan, Bronzene Kalifische Medaille von Marokko.

Kanzler Willi Wegener, Tetuan, Offizierkreuz des Mehedi⸗ Ordens von Marokko. . Ministerialdirektor Ernst Freiherr von Weizsäcker, Großkreuz des Ordens der Krone von Italien. Direktor Tr. Ludwig von Winterfeld, Berlin, Groß— offizierkreuz des Ordens der Krone von Italien. General der Infanterie Erwin von Witzleben, Groß⸗

kreuz des Ordens der Krone von Italien.

Ministerialdirigent Richard Wöllke, Königlich Jugoslawi⸗ scher St. Sawaorden 2. Klasse.

Reichsbankrat Dr. Fritz Wolf, Offizierkreuz des Groß— herzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone.

Legationsrat 1. Klasse Gustav Wolf, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Assessor Dr. Johannes Wrück, Berlin, Ritterkreuz des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichen— krone.

Intendant des Staatlichen Schauspielhauses in Hamburg Karl Wüstenh agen, Hamburg, Komturkreuz des Königlich Ungarischen Verdienstordens mit dem Stern.

Gesandter 3. D. Dr. Kurt Ziem ke, Königlich Afghanischer Hoher Führerorden.

Ministerialrat Dr. Kurt Zierold, Komturkreuz des König— lich Ungarischen Verdienstordens.

Staatssekretär Werner Zschintzsch, Kreuz 1. Klasse des Königlich Ungarischen Verdienstordens.

Flugkapitän Hans 3Zyw ina, Berlin, Offizierkreuz des Königlich Bulgarischen Zivilverdienstordens.

Das dem Königlich Griechischen Wahl⸗-Generalkonsul in Königsberg, Georg Eh ke rs, namens des Reichs unter dem 20. September 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Litauischen Wahl⸗Konsul in Breslau, Alois Landerer, namens des Reichs unter dem 15. Dezember 1926 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem Wahl⸗Konsul von Uruguay in Leipzig, Victor Webel, namens des Reichs unter dem 8. März 19 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß z 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 13. Dezember 1937 für eine Unze e . 139 sh 11 d, in deutsche Währung ngch dem Berliner Mittel— kurs für ein englisches Pfund vom 13. De— zember 1937 mit RM 121405 umgerechnet = RM 86,7833, für ein Gramm Feingold demnach... = pence 3,9811, in deutsche Währung umgerechnet. RM 2.79015.

Berlin, den 13. Dezember 1937.

Saatistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

1ltmachung. Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks— aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande bie Verbreitung der in Prag erscheinenden Halbmonatszeitschrift

„Der Aufbruch“ verboten.

Berlin, den 10. Dezember 1937. Der Reichsführer „S und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. 8. A. Mälse n

Anordnung über die Bildung einer Fachgruppe „Private Kraftfahrzeug⸗ überwachung!

Auf Grund des §] der Verordnung über den organischen Aufbau des Verkehrs vom 25. September 1935 (Reichsgesetzbl. S. 1169) bestimme ich, daß bei der Reichsverkehrsgruppe Kraft⸗ fahrgewerbe eine weitere Fachgruppe

„Private Kraftfahrzeug⸗Uberwachung“ gebildet wird.

Jachgruppe umfaßt alle unter meine Verfügung vom 12. Teözember 19575 8 19 Ba 75 szs Meichzan zeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294) fallenden gewerb⸗ lichen Unternehmer und Unternehmen auf dem Gebiete der Kraftfahrzeug Uberwachung. Berlin, den 10. Dezember 1937. Der Reichs- und Preußische Verkehrsminister. J. Arn: Brandenburg.

Anordnung des Reichswirtschaftsministers, i, . die Ueberführung des Deutschen Zementbundes G. m. „H. in die Fachgruppe Zementindustrie. .

Vom 10. Dezember 1937.

Auf Grund des § 6 der Ersten Verordnung zur Durch— führung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf⸗ baues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 Reichsgesetzbl. I S. 1194 ordne ich die Ueberführung des Deutschen Zementbundes G. m. b. H., Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Knesebeckstr. 30, in die haz nppe Zementindustrie, Berlin⸗Charlottenburg, Knesebeckstr. 30, an.

Berlin, den 10. Dezember 1937. Der Reichswirtschaftsminister. 3 Be Possfe.

Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstofswirtschaft.

Um die Bildung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise in der Spinnstoffwirtschaft herbeizuführen, wird auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 927) folgendes verordnet:

51

Die Prxeise für rohe oder be⸗ oder verarbeitete Spinn⸗ stoffe, soweit sie nicht überwiegend unter Verwendung von Papier oder Metallfäden hergestellt sind, müssen auch unter die in 8 17 Abs. 1 und 2 des Spinnstoffgesetzes vom 6. De— zember 1935 Reichsgesetzbl. 1 S. 1411 bestimmten Preise um den Betrag gesenkt werden, um den sich der tatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, Halb⸗ oder Fertigwaren oder der Hilfsstoffe ermäßigt hat.

Das gleiche gilt für den Verarbeitungsverlust.

5 2 Wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nach den Vor— schriften des 5 22 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411) bestraft.

8§8 83

Die auf Grund des § 18 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. J S. 1411) und § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 6. 955) erteillen Aus⸗ nahmebewilligungen treten in foweit außer Kraft, als sie mit den Bestimmungen dieser Verordnung oder den auf ihr beruhenden Anordnungen in Widerspruch stehen und 63 nichts anderes bestimmt wird.

Berlin, den 9. Dezember 1937.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

Druckfehler⸗Berichtigung

der Bekanntmachung 12 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom J. Dezember 1937, abgedruckt im „Reichs⸗ anzeiger“ Nummer 286 vom 11. Dezember 1937.

In der 5. Zeile des Abschnitts A Absatz 1 muß es 11. statt 1. Dezember 1937 heißen.

Die Indexziffer der Großhandels preise vom 8. Dezember 1937.

1913 100

1937 1. Dezbr. 8. Dezbr.

Ver⸗ änderung in v́h

Inderxgruppen

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.

115,B0 2. Schlachtvieh

6.5 1112 1055

116,0

87 111.1 1055

3. TRicherzeugn issẽ ; ; ; . Fut,

88 = —— de 8

16047 gg,

Agrarstoffe zusammen .. B. Kolonialwaren ...... II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. a 7. Eisenrohstoffe und Eisen . 8. Metalle (außer Eisen) . . 10. ute und Leder 6 11. Chemitalten. 12. Künstliche Düngemittel 13. Kraftöle und Schmierstoffe . . J K Papierhalbwaren und Papier. 16 ,,, . ö. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel . 8 en n m,, Industrielle Fertigwaren zu⸗ 1 Gesamtindey . ....

16155 94,

2 **

114,3 1035 525 51,4 74, ) 1075 51 1657 4037 163.35 118

94,4

w 14* ——— 28 —— 2 K / ——

113, 1355 ̃ 4 126, 4 165.6 ;

. h. Monatsdurchschnitt Oktober. ) Monatsdurchschnitt No- mber.

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den 8. Dezember, wie in der Vorwoche, auf 105.5 (1913 100). Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 104,7 . 0,1 vH), Kolonialwaren gc. 0 (— O3 vH), industrielle Roh⸗ stoffe und Halbwaren 94,3 ( O, 1 vH.) und industrielle Fertig⸗ waren 126,2 (4 , vH).

Im einzelnen lagen in der Indexziffer für Agrarstoffe die Preife für Schafe höher als in bed . . Von den Kolonialwaren hat Kaffee weiter im Preis nach— gegeben.

An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halb— waren haben sich die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Blei, Zink, Zinn und der zugehörigen Halbfabrikate erhöht. Unter den Textilien sind Baumwolle, Baumwollgarn und Jute im Preis etwas zurückgegangen, während die Preise für italienischen Rohhanf gestiegen sind. Im übrigen ist ein leichter Rückgang der Preise für Rohkautschuk zu erwähnen.

Berlin, den 11. Dezember 1937. Statistisches Reichsamt.

xc! Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. Com⸗ nern hat Berlin am 9. d. M. verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt Legationsrat Br abe tzeanu die Geschäfte

w— O O

2 8

Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 11. Dezember 1937 soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin w 4 Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Heer unz Marinewesen: Vertretung des Reichsfistus im Bereiche Reichskriegsministeriums und des Reichsluftfahrtmini Ergänzung der Festsetzung des Begriffs „Militärbehörde“.“ sulatwesen; Ernennungen. Exequaturerteilungen. Taß- und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die E rijf⸗ befugnis des Elektrischen Prüfamts 37 in h und Zollwesen: Verordnung über die Nen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im n, , Nürnberg. 5. Versicherun er Ortslöhne in der Reichsversicherung.

Verte hrstwef en.

Großer Erfolg der Sernsehsonderschau der Deutschen Reichs post auf der Pariser Weltausstellung.

Auf der kürzlich geschlossenen Pariser Weltausstellung gab di Deutsche Reichspost im Deutschen Haus den Besuchern aus an. Welt einen umfassenden Ueberblick über den Hochstand der deunt— 56 Fernsehtechnik. Die in Deutschland ausgeübten beiden Arten es Fernsehens der Fernsehsprechdienst und der Fernsehrund⸗ funk wurden in ihrem technischen Aufbau und in der praktischen Anwendung gezeigt. Die Fernsehvorführungen der Deutschen Reichspost lockten einen ungewöhnlich starken Strom von Besuchern an. Insbesondere wiesen die Fernsehsprechzellen eine kaum noch zu überbietende Besucherzahl auf, weil das „Fernsehsprechen! wegen der Ergänzung der Sprache durch das Bild der Sprechenden beim Beobachter den tiefsten und nachhaltigsten Eindruck von dem Wesen und der Bedeutung des Fernsehens hinterläßt. In An— erkennung dieses außerordentlichen Erfolges wurde von dem Internationalen Preisgericht dem „Deutschen Reich“ ein Grand Prix in der Klasse 166 (Kundgebungen) zugesprochen.

Für die Fernsehübertragung von Tonfilmen benutzte die Deutsche Reichspost einen von der Firma Telefunken entwickelten Filmabtaster, bei dem ein Kinoprojektor mit stetigem Fil mvorschub und optischem Bildausgleich mit' einer Bildfängerröhre so zu— sammenarbeitet, daß dieses Abtastgerät schnell und leicht mit einem anderen Bildfänger (z. B. für Freilichtaufnahmen) ohne Unter— brechung oder Phasennachreglung ausgetauscht werden kann. Die Hochwertigkeit dieses Spitzengerätes, die u. a. in der über= zeugenden Bildgüte und in dem geringen Raumbedarf zum Aus—⸗ druck kommt, wurde durch Verleihung eines Grand Prix (in Klasse 15) an die Herstellerfirma Telefunken anerkannt.

Ein weiterer Grand Prix wurde der Firma Telefunken auf dem Fernsehgebiet in der Klasse 1 (Entdeckungen, Erfindungen) für die geniale Erfindung ihres Oberingenieurs Mechau, den „Linsenkranz“, zugesprochen. Dieser Linsenkranz bildet den wesentlichsten Bestandteil des von der Firma Telefunken ent— wickelten Linsenkranzabtasters, eines mechanischen Bildzerlegers, der bei den Fernsehsprechvorführungen der Deutschen Reichspost auf der Pariser Weltausstellung benutzt wurde.

Herabsetzung der Luftpoftzuschläge für Sendungen mit Luftpost ab Mew Bork.

Die Luftpostzuschläge für Sendungen, die mit den Luftposten ab New York übermittelt werden n sind zum Teil erheblich ermäßigt worden. Sie betragen k

bisher 60 Rpfg, nach Chile 55 Rpf. (95 Rpf ), Ekuador 45 Rpf. (60 Rpf.), Kuba, Republik 15 Rpf. (30 Rpf.), Curacao 45 Rpf. (0 Rpf ), Peru: a) mit Luftpost ab New York 45 Rpf. (360 Rpfz, b) mit Luftpost ab New Jork und in Peru 55 Rpf. (90 Rpfz, Venezuela; a) mit Luftpoft ab New York 35 Rpf. (60 Rpf), b) mit Luftpost ab New York und in Venezuela 55 Rpf. (80 Rpfz.

Tagung der Strombauverwaltungen der Rheinuferstaaten in Frankfurt / M.

Zur Zeit findet in Frankfurt (Main) eine Tagung der Strom⸗ bauverwastungen der Rheinuferstaaten statt. Vertreten sind außer der deutschen Rheinstrombauverwaltung die Vertreter Hollands, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz. Gegenstand der Beratun— gen, welche unter der Leitung des Rheinstrombaudirektors in Koblenz stehen, ist der Entwurf einer neuen Rheinschiffahrt⸗ Polizei⸗-Verordnung. Die Vorarbeiten für eine Revision der Rheinschiffahrt⸗Polizei Verordnung waren in der Zentral—⸗ kommission für die Rheinschiffahrt in Straßburg schon ziemlich weit vorgeschritten. Durch das Ausscheiden der Deutschen Regie⸗ rung aus den Internationalen Stromkommissionen wurden die Arbeiten unterbrochen. Auf Einladung der Rheinstrombauver— waltung waren die technischen Vertreter der beteiligten Rhein⸗ staaten im Oktober in Düsseldorf zusammengetreten. Die Be— ratungen, welche sich in freundschaftlichem Geiste abspielten, er— gaben weitgehende Uebereinstimmung. Einzelne Fragen, die offen geblieben waren, sollen nunmehr endgültig zur Klärung gebracht werden. Deutschland ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gewillt und bereit, in den Fragen des Rheinstroms mit den anderen Staaten zusammen zu arbeiten. Die gemeinsamen Fragen, die alle Rheinuferstaaten berühren, werden in freier gleichberechtigter Aussprache der Strombauverwaltungen weit besser gelöst werden, als es in den Stromkommissionen mit den für Wel hne diskriminierenden Bestimmungen möglich gewesen war.

Veas ber Ver twaltaunmg.

Begründung der Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft.

Zu der im amtlichen Teil der heutigen Ausgabe veröffent— lichten „Verordnung zur Pxeisbildung in der Spinnstoffwirt— schaft“ wird amtlich die nachstehende Begründung mitgeteilt: „Nach den bisherigen Preisvorschriften in der Spinnstoff— Hl gelt bildet der Preisstand in der Zeit vom 1. bis 21. 3. 1934 für die , jene Grenze, unter die die Preise für Spinnstoffe auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht . werden müssen, selbst wenn durch Preisgefälle in den ohstoffen, Halb- und Fertigwgren, den Hilfsstoffen oder auf Grund anderer Ursachen zur Erzielung des volkswirtschaftlich erechtfertigten Prxeises die Senkung der Verkaufspreise vom ärz 1934 erwünscht wäre. Es ist daher nicht möglich, mit den Vorschriften des fr n nge ee, und der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen eine Senkung der Verkaufspreise für Spinnstoffe unter den Preisstand vom März 1934 bei den Waren zu erzwingen, deren Rohstoffe gegenwärtig weniger kosten als diejenigen, die die Grundlage für die Verkaufspreise im März 1934 bildeten. Durch 5 1 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen in Verbindung mit Abschnitt 2 der 57 Aus⸗ führungsverovdung sind die Preife der pinnstoffwirtschaft zu⸗ nächst auf dem Preisstand vom 39. 11. 1936 festgehalten worden. Ab 128. 3. 19357 wurbe mit Rückficht der damaligen Rohstoff⸗

der Gesandtschaft.

steigerungen an den ausländischen Märkten eine ockerung de

. ; ünftig für je 5 g u. a. nach Britisch, Französisch und Niederländisch Guyana 45 Rpf. (statt

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. Ss? vom 13. Dezember 1937. S. 3.

stopps durch den Runderlaß 65/37 dahin zugelassen, daß der 1 vom 30. 11. 1936 für rohe, be⸗ und verarbeitete Spinn⸗ im Inlandsvertehr um den Petrag überschritten werden 5. um den sich der . . der Rohstoffe, b oder Fertigwaren, der Hilfsstoffe (nicht der Betriebs⸗ oder der Verarbeitungsverlust (Abfall) durch nicht zu ver⸗ 36 Umstände erhöht hat. Der Runderlaß 65 / 87 ist eine a3 der Preisstoppverordnung vom 26. 11. 1936 gestützte uihmebewill igung. Auf Grund dieser Rechtsgrundlage ten nur Beschränkungen der Preisentwicklung nach oben gert werden. Selbst wenn in diesem Runderlaß vorgesehen daß die Preise um den Betrag zu senken sind, um den sich atfächliche Einkaufspreis der Rohstoffe, der Halb- und Fertig⸗ , der Hilfsstoffe ermäßigt, so kann damit immer noch nicht jene Preise vom März 1934 eingewirkt werden, wenn sich Loraussetzungen bei den einzelnen Preisbildungsfaktoren der sspreise 19364 geändert haben. Da inzwischen sowohl die se für Baumwolle und Wolle an den ausländischen Märkten ken sind und die Preise 6 Kunstseide und Zellwolle herab⸗ tt wurden, diese. Rohstoffe somit heute teilweise im Preis niger sind, als jene Rohstoffe, die die ,, . die aufspreise der aus ihnen hergestellten Waren im März 1934 ren, ist es notwendig, durch eine Verordnung den Senkungs— g klarzustellen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu

n.

rchführung der sozialen Vorschriften des Aktiengesetzes.

Das neue Aktienrecht hat den Staatsanwaltschaften und den ihten die Aufgabe übertragen, die Einhaltung seiner 1 shriften zu erzwingen (6 77 Abs. 3, 5 98 Abs. 4 Akt G., Art. III Ersten Durchführungsverordnung). Sie werden . völlig rtigen und verantwortungsvollen ug ebe um so besser ge⸗ werden, je tiefer jeder einzelne Richter und Staatsanwalt Gedankengut der nationalsoziglistischen Bewegung durch- gen ist und je eingehender er 46 mit allen wirtschaftlichen sozialen Fragen vertraut macht. Wenn man auch hoffen daß die Gesellschaften fast ausnahmslos ohne Zwang ihren ilen Pflichten nachkommen werden, so muß doch dafür gesorgt en, daß nötigenfalls Mißstände rasch und gründlich abgestellt den. Im einzelnen weist der Reichsjustizminister in einer in der tutschen Ju stiz“ Seite 1908 verö fentlichten Aus⸗ ngsberordnung vom 3. 12. 1937 u. g. auf folgendes hin: Der Leiter der Staatsanwaltschaft soll, sofern dies ohne Be⸗ ichtigung seiner , Dienstgeschäfte angängig ist, die rbeitung der anfallenden Sachen sich selbst vorbehalten oder m Abteilungsleiter oder besonders auserwählten Staats⸗ alt übertragen. Wenn er die Bearbeitung überträgt, wird er Zachen seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ünd Vor— dafür zu treffen hahen, daß wesentliche Vorgänge nicht ohne E Weisung oder . geschehen. Werden Gewinnbeteiligungen bei Gesellschaften beanstandet, denen die Bezüge der leitenden Personen der Angleichungs⸗ ht unterliegen, so hat die Staatsanwaltschaft zunächst die zu⸗ dige Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu ö ob der Be⸗ ndung nicht auf dem Wege der Angleichung der Bezüge ab⸗ fen werden kann. „Stellt die Aufsichtsbehörde fest, daß der seichungspflicht genügt ist, so wird in der Regel nichts weiter

se Ernährungsschlacht eine Gemeinschafts aufgabe von unerhörtem Ausmaß.

Presseempfang bei Reichsminifter Darrs.

Der Reichs⸗ und ef Minister für Ernährung und dwirtschaft, Reichsbauernführer R. Walter Darr 6, hatte treter der deutschen ne am 10. Dezember abends zu einer srache über agrarpolitische Fragen gebeten.

In seiner Begrüßungsansprache brachte der Reichs minister Ausdruck, daß er eine vertrauensvolle Fühlungnahme und prache mit der deutschen ö. in diesem Augenblick für ders dringlich halte, weil der urch die Maul⸗ und Klauen— he erzwungene Ausfall des diesjährigen Reichsbauerntages st nur n eine Möglichkeit genommen habe, das deutsche swolk auf die wichtigsten Aufgaben der Erzeugungsschlacht im hten Jahre auszurichten, sondern auch der deutschen Presse Puch die übliche Gelegenheit entgangen sei, sich einen um—⸗ nden Ueberblick über den Stand der nationalsozialistischen rpolitik und Ernährungspolitik und ihre nächsten Ziele zu haffen. Der Ausspracheabend mit der Presse solle dazu bei⸗ gen, diese Lücke zu schließen. Zur Sicherung der Ernährung es Volkes sei es notwendig, daß nicht nur jeder Bauer und wirt, sondern auch jeder Landarbeiter, ja das ganze deutsche über die vordringlichen Aufgaben der Erzeugungsschlacht errichtet werde.

Der Reichsbauernführer bezeichnete es als einen unmöglichen land, daß Teile unseres Volkes aus Unkenntnis der schweren dharten Arbeit an der deutschen Scholle völlig uninteressiert den Erzeugungssorgen der Landwirtschaft sind, sich aber zu tte melden, wenn einmal irgendwelche Ernährungswünsche PFewohnheiten nicht in vollem Umfange befriedigt werden. ei besonders in einem Augenblick unmöglich, in dem das woolk im weitesten Sinne dieses Wortes zum Teil tz unter Ueberbegnspruchung seiner Kräfte um das tägliche é des deutschen Volkes ringe. Reichs minister Darrs bezeichnete a8 eine wichtige Aufgabe der deutschen Presse, den . der dͤpirtschaft, feine Nöte, Arbeit und Sorgen dem Städter recht⸗ nahezubringen und damit erst die Voraussetzungen für die bendige ernährungswirtschaftliche Verbrauchslenkung einer⸗ und Mithilfe des ganzen Volkes andererseits zu schaffen. inge z. B. nicht an, daß in der Reisezeit und in den Sommer—⸗ Wetterberichte auch in Wochen vernichtender Dürre, . er Bauer sorgenvoll nach Regen ausschaue, nur unter dem (hs winkel der Ferienreisenden geschrieben werden. Derartige hte wirkten auf dem Lande verbitternd. Der Reichsbauern— n betonte weiter, daß die Ernährungsschlacht des deutschen nicht befohlen oder vom Staat durchgeführt werden könne, un eine Gemeinschaftsaufgabe von unerhörtem Ausmaß sei. nder Aufklärungsarbeit der deutschen Presse hänge demnach lich viel ab. Die für das nächste Jahr wichtigsten Aufgaben tzengungsschiacht werde er in seiner Rundfunkrede am ng, dem 12. Dezember, vovmittags um 11,36 Uhr heraus⸗

aim weiteren , des Ausspracheabends nahmen neben minister Darrs selbst auch Staatssekretär Backe und weils zuständigen Mitarbeiker des Ministers aus dem rnährungsministerium und dem Reichsnährstand ausführ⸗ und eingehend zu den von den Schriftleitern geftellten Fragen ung, die alle Gebiete der nationalsozialistischen Agrar⸗ und frings politik berührten.

KReanst und Wissens ch aft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 14. Dezember.

Staatsoper: Der Ring des Nibelungen, Vorabend: Das Rheingold. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Michael Kramer von Gerhart Hauptmann. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Die Kameliendame von A. Dumas Sohn. Beginn: 20 Uhr.

Aus der Preußischen Akademie der Wiffenschaften.

Am Mittwoch, dem 15. Dezember 1937, findet abends, pünkt⸗ lich 7. Uhr, der dritte öffentliche Vortrag dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt.

Herr Hans Geiger spricht über das Thema: „Natürliche und künstliche Radioaktivität“ (mit Lichtbildernz.

Eintrittskarten (RM 1. und RM H,50) sind beim Pförtner der Akademie (Unter den Linden 8 erhältlich.

Handelsteil.

u veranlassen sein. Der Angleichungspflicht unterliegen Gesell⸗ . deren Grundkapital sich zu mehr als der Hälfte in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befindet. Außer⸗ dem unterliegen der Angleichungspflicht Gefellscha ten, denen das Reich, ein Land oder eine Gemeinde eine finanzielle Beihilfe zu⸗ wendet oder zugewendet hat. n, hat die Staatsanwaltschaft bei Gesellschaften, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt, jedoch nicht so see beteiligt kh, daß die Angleichungs⸗ vorschriften anwendbar find, zunächst mit den beteiligten , . lichen Körperschaften wegen der , der Mißstände in Ver⸗ bindung zu treten. Bel anderen Gesellf haften, die aus irgend⸗ einem Grunde der öffentlichen Aufsicht unterstehen (z. B. Versiche⸗ rungsunternehmen, Kreditinstitute, gemeinnützige Wohnungs— unternehmungen usw.), hat die Staatsanwaltschaft mit der Auf⸗ . in Verbindung zu treten. Ein Antrag auf Entschei⸗ ung der Spruchstelle wird in allen diesen Fällen regelmäßig erst dann zu stellen sein, wenn die Mißstände auf anderem Wege nicht abgestellt werden können.

In der Regel wird es angezeigt sein, dem zuständigen Reichs⸗ treuhänder der Arbeit Gelegenheit ö. . Aeußerung zu eben. Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die zuständigen Finanzämter zu hören und um , Aeußerung zu ersuchen, namentlich wenn der Verdacht besteht, daß Mitgliedern der Ver— waltungsträger Bezüge verschleiert gewährt worden sind.

Niemals werden Staatsanwaltschaft und Spruchstelle das öffentliche Interesse an beschleunigter Durchführung des Verfahrens aus dem Auge verlieren dürfen. Nötigenfalls müssen die Be⸗ arbeiter von anderen . angemessen entlastet werden. Namentlich wird genauestens darüber zu wachen sein, daß das Verfahren von keinem der Beteiligten verschleppt wird. Es kann . unter Umständen empfehlen, , Personen ür die Beschaffung der Aufklärungen und' der Be ege eine an⸗ inweis zu setzen, daß nach

semessene Frist mit dem ausdrücklichen verhalt der Entscheidung

ristablauf der ihnen ungünstigere Sa werde zugrunde gelegt werden müssen.

Neues Wettbewerbsrecht.

Ein Vortrag von Prof. Dr. Uimer, Heidelberg, in Srankfurt a. M.

Auf einer Veranstaltung der Bezirksgruppe Südwest der Deutschen fit n,, . für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht behandelte Prof. Tr. Ulmer, Heidelberg, das neue Wettbewerbsrecht. Die Generglklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf die guten Sitten verweist, habe den Grund zu einer schöpferischen Rechtsprechung gelegt, wie an Beispielen dargelegt wurde. Auch die Entwicklung des internatio⸗ nalen Wettbewerbsrechts zeige die führende Rolle, welche die deutsche wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung spielt. An dem Ge⸗ danken, daß die Lauterkeit des Wettbewerbs an dem sittlich⸗recht⸗ lichen Bewußtsein des Volkes zu n ist, müsse, wie der Vor⸗ tragende ausführte, festgehalten werden. Dennoch erscheine auch in diesem Kerngebiet eine Verbesserung und Neugestaltung mög⸗ lich, wofür schon wichtige Anregungen vorliegen. Die Fälle des unlauteren und des nur ordnungswidrigen Wettbewerbs bei den Fragen des Ausverkauf, Rabatt- und Zugabewesens müßten ge⸗ chieden werden. Auch , n ltr bleibe eine Ueberwindung des eutigen ungeordneten Nebeneinander von Generalklausel und Sonderregelung erstrebenswert. Eine Frage, die dabei notwendig neu zu stellen ist, sei die nach dem geschützten Rechtsgut. Das Wetthewerbsrecht diene nicht allein dem Schutze der Mitbewerber, es müsse vielmehr dem Interesse des Volksganzen an der Lauter— keit der Wirtschaftsordnung und dem Schutze der Abnehmer gegen unredliche Geschäfts⸗ und Werbemethoden eingereiht werden. Grundsätzlich neues Recht sei mit der Einrichtung des Werbe⸗ rates und mit seinen Bekanntmachungen geschaffen worden. Die Richtlinien des Werberates seien rechtlich zwar nicht als „Schutz⸗ gesetze“ zu betrachten, wohl aber stellen sie bedeutfame Faktoren i die Auslegung der Generalklausel dar. Möglichkeiten der leberschneidung stünden im n, ng mit der Durchdrin⸗ Em des par hl Lebens durch Organisationen, die ihre eigene atzungsgewalt und z. T. auch Rechtsprechung haben. Entscheidend für die Lösung sei dabei nicht in erster Linie die formale Abgren⸗ zung, als vielmehr die Sorge dafür, daß trotz solcher Aufgliederung ie Einheit des Rechts und des Rechtswahrerstandes gesichert wird. Der Natur der Sache ngch werde dabei im Mittelpunkt stets die ordentliche Gerichtsbarkeit zu stehen haben. Der Begriff des Wett⸗ bewerbsrechts werde heute mitunter schon mit demjenigen des Marktordnungsrechts gleichgesetzt. In Wahrheit seien die Be⸗ riffe aber zunächst zu unterscheiden. Das Recht vom unlauteren ettbewerb sei nicht notwendig mit einer bestimmten Wirtschafts⸗ struktur und Marktform verbunden. Die Regeln der Lauterkeit gelten gleichermaßen in den Sektoren der freien Verkehrswirtschaft wie in denjenigen der gebundenen und geordneten Wirtschaft. Sie stellen ein festes, von der Struktur der Märkte unabhängiges Ge⸗ meinrecht dar. Immerhin gebe es wichtige Fälle, so der Sperre und der Preisunterbietung, in denen auch das ettbewerbsrecht zu Grundfragen der Wirtschaftsverfassun vorstößt. Dem Richter erwachse hier im Gegensatz 6 dem iger. vielfach unsicheren Tasten die Aufgabe klarer Entscheidung' aus bestimmter wirt⸗ schaftspolitischer Grundlinie heraus.

le unannandig würde der gelten, dee li dem opfer wum winterhilsewerh ent- zviehen wollte.

(Der Fahrer der das winterdiltswern)

Berliner Börse am 13. Dezember. Sehr stilles Aktien⸗ und Rentengeschäft.

Die Aktienmärkte setzten zu Beginn der neuen Woche mit sehr bescheidenen Umsätzen ein. Vom Publikum sind vielfach Kauforders mit Limiten eingereicht worden, die noch unter dem heutigen Kursstand liegen und daher nicht vollzogen werden konnten. Die vorhandenen Bestensorders ließen meist nur Min— destschlüsse zu. Andererseits waren aber auch Abgaben kaum zu beobachten, so daß die Kursfestsetzung in verschiedenen Fällen nur guf Grund bon Kompensationen vorgenommen werden konnte— Politische und wirtschaftliche Ereignisse, wie der Austritt Italiens aus dem Völkerbund oder die Verlängerung des Anleihestock⸗ esetzes, blieben unter diesen Umständen ohne jeden Einfluß auf ie Tendenzgestaltung.

Am Montanmarkt waren Harpener auf kleinstes Angebot um 1, Rheinstahl um und Hoesch um , schwächer, während Klöckner und Ver. Stahlwerke je M 5 gewannen. Von Braun— kohlenaktien erhöhten Erdöl einen Anfangsverlust von M auf 1 9. In der chemischen Gruppe eröffneten Farben y 3 höher mit 15431, besserten sich dann aber weiter bis auf 15455. Auch Koks⸗ werke waren y 55 höher, während von Heyden und Rütgers etwa im gleichen Umfang zurückgingen. Von Elektro- und Versorgungs⸗ werten sind HEW. mit 19, Deutsche Atlanten mit 5M, Siemens und Schles. Gas mit je Y 93h. zu erwähnen. Kabel⸗ und Drahtwerte waren in kleinem Umfange gefragt, insbesondere 6 Draht, die in Nachwirkung der Dividendenerhöhung noch⸗ mals M 95 gewannen.

Von den an den übrigen Märkten gehandelten Papieren sind mit über Prozentbruchteile hinausgehenden Veränderungen nur noch Berliner. Maschinen (4 1) und Feldmühle (— 1 I. hervorzuheben. Reichsbankanteile erhöhten einen Anfangsverlust von ½ im Verlauf auf 13 975.

Auch im Verlauf konnte sich keine Belebung des Aktien- eschäfts durchsetzen. Reichsbankanteile gaben weiter nach und agen zuletzt mit 2035 9, um 2M Y, unter dem Vortagsschluß. Von Montanwerten waren Rheinstahl gegen den Eröffnungskurs um 566 und Ver. Stahlwerke Um zi & schwächer.

Da gegen Schluß der Börse vereinzelt weitere Abgaben, andererseits aber auch Rückkäufe in mäßigem Umfange erfolgten, war die Kursgestaltung uneinheitlich. Braubank befestigten sich gegen den Eröffnungskurs um , Farben gegen den Verlauf um 5 auf 153 3 9.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien wurden fast durchweg Sonnabendkurse zugrunde gelegt. Lediglich Dt. Ueberseebank und Deutsch⸗-Asiatische Bank waren' um 1 935 bzw. 1 RM gedrückt. Bei den Hypothekenbanken fielen Westboden mit einer Einbuße von 115 , auf. Industriewerte waren kaum verändert. Zu erwähnen sind Köhlmann Stärke mit 3M und Magdeburger Straßenbahn mit 4 2 3, dagegen Dresdner Chromo mit 3 und Nordd. Eis mit 3145. Bei den Kolonial— werten ermäßigten sich Kameruner Eisenbahn um M, Doag und Schantung um je 5. 9.

Im variablen Rentenverkehr war die Reichsaltbesitzanleihe um Pfg. auf 129,90 . Die Gemeindeumschuldungsanleihe

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gab dagegen bei kleinsten Umsätzen um 5 Pfg. auf 94,85 nach.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blankotagesgeld mit 278 bis 318 9 unv.

Sehr still blieb es auch am Kassarentenmarkt, Weiter an⸗ i . Interesse beanspruchten von landschaftlichen Goldpfand⸗ riefen Westpr. Ritterschaftliche, die erneut „. gewannen, sowie Westfalen (früher 8 ige) mit 4 v 75. Stadt-, Länder- und Provinzanleihen blieben ohne Veränderung. Industrieobligationen waren eher etwas leichter.

Mix und Genest gaben bei kleinen Verkäufen um A und Farbenbonds um 9, nach.

Bei der amtlichen Berliner Devsennotierung stellte sich das Pfund auf 12,405 (12,41), der Dollar auf 2,482 (lunv.), der Gul⸗ den auf 138,95 , der Frane auf 8,43 (8,44), der Franken auf 57, 40 (67,42) und die Peseta auf 14,75 (15,00.

Am Geldmarkt waren die Blanko-Tagesgeld-Sätze mit 278 bis 25 unverändert.

ö / /// /// /// / 7 . Büroschluß der Reichsbank am Heiligen Abend.

Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden am Frei— tag, dem 24. Dezember d. J., um 12 Uhr für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen.

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Ginheitlichteit der prattijchen Wirtschafts⸗ ausbildung hergestellt.

Um eine zweckmäßige Gestaltung auf dem Gebiete der prak— tischen Wirtschaftsausbildung herbeizuführen, ist zwischen dem Leiter des Instituts für angewandte Wirtschaftswissenschaft, Reichshauptamtsleiter Dr. von Renteln, und dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, Reichsgruppenwalter Dr. Mönckemeier, ein Abkommen geschlossen worden, das im wesentlichen folgendes enthält:

Beide Einrichtungen gehen ein enges Arbeitsverhältnis ein. Ihre Geschäftsführungen unterrichten einander fortlaufend über ihre Maßnahmen und führen bei allen Schritten von grundsätz licher Bedeutung eine vorherige Uebereinstimmung herbei. Das Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaft hat zur engeren Aufgabe die praktische Ausbildung des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses vor und während des Studiums und führt die für das wirtschaftswissenschaftliche Diplomexamen geforderte sechsmonatige praktische Grundausbildung durch. Die Arbeitsgemeinschaft für die praktische Ausbildung der Volkswirte im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund erstrebt auf freiwilliger Grundlage eine drei⸗ jährige praktische Berufsausbildung des wirtschaftswissenschaft lichen Nachwuchses, der das Diplomexamen erfolgreich bestanden hat und den Volkswirteberuf im öffentlichen und parteidienstlichen Bereich sowie bei den Selbstverwaltungskörpern der Wirtschaft er greifen will. Für die Betreuung und praktische Berufsausbildung desjenigen Teiles des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses, der nach Bestehen des Diplomexamens sich einer einjährigen prak tischen Ausbildung unterziehen will, bilden das Institut und die Arbeitsgemeinschaft einen Arbeitsausschuß. in dem die beiden Ge schäftsführungen im Einvernehmen mit ihren Leitern gemeinsam alle erforderlichen Schritte zur Betreuung und Ausbildung unter⸗ nehmen. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt beim Institut für angewandte Wirtschaftswissenschaft. Die in der praͤktischen Grundausbildung vor oder während des Studiums und in der einjährigen Diplompraxis nach Bestehen des Diplomexamens ab geleistete Ausbildungszeit wird jeweils von der Arbeitsgemein« schaft für die dreijährige praktische Berufsausbildung angerechnet. Mit diesem Abkommen ist nunmehr eine feste Grundlage für eine den Anforderungen der Wirtschaftspraxis entsprechende Ausbil dung des Nachwuchses geschaffen.