Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 289 vom 15. Dezember 1937. S. 4.
=
IV. Gliederung der fremden Gelder“) (nach Abzug etwaiger Kompensierungen — vgl. III. 1. b)
Sonstige Gläubiger ***) (Passiva 20)
Betrag in 1000 RM
Einlagen deutscher Kreditinstitute n) (Passiva 26)
Sparverkehr (Passiva 1a und b)
Spar⸗ einl. in (, z 0
Größengruppen Spar⸗ Betrag bücher
0 * *. 0
(Anz.)
Kon⸗ ten zahl
Kon⸗ ten⸗ zahl
16 e Rn
RM
50 000 100 000 Rh
100
Insgesamt: 100 M 100 100 100
Anmerkung *): Die Gliederung ist erstmalig für das Geschäftsjahr vorzunehmen, das nach dem 31. Dezember 1937 beginnt, und danach jeweils für das darauffolgende vierte Geschäftsjahr. Die freiwillige jährliche Ausfüllung ist zugelassen.
Anmerkung **) Bei Sammelkonten ist die Zahl der Einzelansprüche einzusetzen.
Anmerkung ***): Forderungen ein und desselben Kunden auf verschiedenen Konten sowie mit verschiedener Befristung und Fälligkeit sind in der Gliederung stückzahl⸗ und betragsmäßig als ein Posten zu behandeln.
Kuster z. Anlage
zur Jahresbilanz von Ende
ame des Kreditinstituts: Für Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (icht für Sparkassen)
1. Erläuterungen zur Fahresbitanz (bezogen auf das Formblatt für Aktienbanken):
A. Attiva:
1. Zu Posten 11: darunter Akzeptkredite (in 1000 RM)
(in 1000 RM)
... (in 1000 RM) Grundstücksgesellschaften mit . (in 1000 RM) B. Passiva: L. Zu Posten 16a: außerdem durch Tausch (ohne Giro) begebene Bankakzepte mit (in 1000 RM) 2. Zu Posten 16e: darunter Wechsel nach z 12 Abs. 4 KW. (Anm. 2a) .... in 1000 RM)
IL Gliederung der Krediten) (Bilanzposten: Aktiva 4. 9 13, gegebenenfalls Tu. 15; Passiva 14- 16) 9.
In nebenstehenden Krediten sind enthalten Forderungen an:
öffentlich⸗ rechtliche Körper⸗ schaften (ohne in ,,. 1000 Ausleihungen nach Anm. 2e) RM Stück
sonstige in 514 Abs. 1 und 3 KWG ge⸗ des Vor⸗ nannte Per⸗ Betrag standes ) sonen *) (Be⸗ . amte, Ange⸗ 1000 stellte usw.) RM Stück
Größengruppen (dazu nach Anm. 3 die Höchst⸗ kreditgrenze nach 512 KWG)
Mitglie der n t
Stück
500 RM 1000 5000
10000 20 000 50 000 100000 500 000 „ 1000000 1000000, 2500 000 2 500 000 „ 5000000 5 000000 „ 10000 000 10 000 000 RM
.
57
500 000
Insgesami: 100 100
ö Anmerkung : Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt sich aus 5 12 Abs. 3 KWG. Danach sind als Kredite anzusehen alle Arten von Krediten mit Einschluß von Wechselkrediten, Bürgschaften usw. Beteiligungen des Kreditinstituts an dem Unternehmen des Kreditnehmers sind nur dann den sonstigen gewährten Krediten hinzuzurechnen, wenn der Nennbetrag insgesamt den vierten Teil des Eigenkapitals (ohne Reserven) des kreditnehmenden Unternehmens erreicht. Guthaben des Kreditnehmers ber dem Kre⸗ ditinstitut bleiben außer Betracht, desgl. dürfen offene oder stille Rückstellungen (Delkrederereserven und Wertberichtigungen) von den Krediten nicht abgesetzt werden. Bei der Gliederung der Kredite sind da⸗ her mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stückzahl⸗ und betragsmäßig statistisch als Einheit in der ihrer Gesamthöhe entsprechenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kreditnehmer gelten außer dem Kreditnehmer selbst die von ihm abhängigen Unternehmen, die Unternehmen, von denen der Kreditnehmer abhängt, sämtliche demselben Konzern angehörenden Unternehmen und bei Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Anmerkung 9): Bei der Gliederung der Kredite sind nicht zu erfassen:
a) Kredite nach 5 12 Abs. 4 KWG. (Gredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder von diesen verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),
b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solawechsel von Banken oder Finanzierungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, soweit sie im . gehandelt werden (Privatdiskonten, Solawechsel der Deutschen Gold⸗ diskontbank).
c) die im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Borschriften gewährten lang fristigen Ausleihungen. Als langfristige Ausleihungen gelten Hypotheken und Grund⸗ schulden, ferner Darlehen an öffentlich⸗ rechtliche Körperschaften, die nicht binnen 4 Jahren seit der Entstehung rückzahlbar oder tilgbar sind.
Anmerkung Y: Die Höchstkreditgrenze nach 8 12 Ab mende Mindestgrenze nach Art. 1 Abs. Z der Dritten wesen vom 24. 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger Nr. 149) Dieser Betrag ist — sofern er nicht einer der Größeng in die Gliederung aufzunehmen und der Größe entsprech Größengruppe einzuordnen. Anmerkung 9H: Zu erfassen sind auch Forderungen an kreditnehmende Inhaber oder persoͤnlich haftende Gesellschafter dem oder Mitglied eines Organs angehören.
; ; Unternehmen, deren kreditge währenden Kreditinstitut als Geschäftsleiter
III. 1. Der Gesamtbetrag der gegliederten Kredite enthält:
a) Kredite an Mitglieder der Reichsgruppen Industrie und Handwerk‘). Zahl der Kreditnehmer Handel *)
(in 1000 RM) lin looo RM) lin looo Rr)
an Mitglieder der Reichsgruppe an Bauern und Landwirte
ind in der Gruppe zu erfassen, ts gehören) gesetzte Beträge (stille lin 1000 RM) ehmer ganz oder teilweise (in 1000 RM)
lin 1000 RM)
Verantwortlich für Schriftleitun
tlich (Amtlicher und Nichtanitlicher Teih, übrigen redaktionellen
eil: Rudolf Lantz sch in Berlin-Schöneberg.
Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Druck der Preußischen Druckerei⸗
2. Die in dem Gesamtbetrag
der Kredite nach Ziff. 11 nicht enthaltenen a) Kredite nach 5 12 Abs.
1 KWG. (Anm. 2a) betragen
b) Privatdiskonten oder Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank (Anm. 26)
betragen
— —
lin 100 (in 1000 RM
IV. Gliederung der fremden Geldern (nach Abzug etwaiger Kompensierungen — vergl. III 1.
Einlagen deutscher Kreditinstitute **) (Passiva 10)
Kun⸗ den⸗ zahl
Sonstige Gläubigern * (Passiva 14) Größengruppen Kun⸗
den⸗ zahl
Betrag in 1000 RM
o
Kon⸗ ten ⸗ 9, zahl
Spare inla gen (Passiva 3)
500 RM
5 000 000 5 000 9000 „ 10 000 000 10000 000 RM
Insgesamt: 1õ5 100 Mm 100
Anmerkung Y): Die Gliederung ist erstmalig für das Geschäftsjahr vorzunehmen,
100 Il das nach den
31. Dezember 1937 beginnt, und danach jeweils für das darauffolgende vierte Geschäftsjahr. Die fre
willige jährliche Ausfüllung ist zugelassen.
Anmerkung **): Forderungen ein und desselben Kunden auf verschiedenen Konten sowie m verschiedener Befristung und Fälligkeit sind in der Gliederung stückzahl⸗ und betragsmäßig als ein Poste
zu behandeln.
Anlage zur Jahresbilanz von Ende
Name der Zentralkasse:
Muster 6. —
Für Zentralkasse
I. Erläuterungen zur Jahresbilanz (bezogen auf das vorgeschriebene Formblatt):
A. Aktiva:
1. Zu Posten 7: darunter festgeschriebene Forderungen aus der landwirtschaftlichen
d
B. Passiva: J. Zu Posten 14: darunter Wechsel nach 5 12 Abs. 4 KWG. (Anm. 2a)
k (in 1000 Ra
(in 1000 RM
Kredit⸗ Waren⸗ Waren⸗Molkerei⸗ sonstige sonstige nicht⸗ Insge=
genossen⸗ zen⸗
schaften tralen Betrag Betrag Betrag Betrag Betrag 0 90 90 . 0,
0 0 40
C. Auf beiden Seiten der Bilanz enthalten: 1. Herausgelegte Kredite )?) an: (in 10660 RM) 2. Fremde Gelder nach IV) von: (in 1000 RM)
genossen⸗ genossen⸗Genossen⸗ genossenschaft⸗ samt schaften schaften schaften liche Kunden
RM Betrag Betrag O0 0
0 0
100 100
II. Gliederung der Krediten) (Bilanzposten: Aktiva 3, 6, 7 und gegebenenfalls 9; Passiva 12a - 14
un Deutschen Reichsanzeiger und
Erste Beilage Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember
Nr. 289
IV. Gliederung der fremden Gelder“) (nach Abzug etwaiger Kompensierungen, vergl. I 19.
1937
—
Größengruppen Kun⸗
den⸗ zahl
Einlagen deutscher Kreditinstitute **) (Passiva 1) Betrag in o 1000 RM
Sonstige Gläubiger **) (Passiva 10)
Spareinlagen (Passiva 3) Betrag
9 in 1000 RM
Betrag Kon⸗ ten⸗
zahl
Kun⸗ den⸗
9 in 1000 zahl
RM
o
100 RM 500 1000 5000 10000 20 000 50 000 100 000 200 000 500 000
100 500 160600 5 000 160 000 20 000, 50 000 100 060 200 000 500 000 gi
über 14 6
Insgesamt: oJ
Anmerkung „: Die Gliederung ist erstmalig für das Geschäftsjahr vorzunehmen,
T o das nach dem
o cp N
31. Dezember 1937 beginnt, und dangch jeweils für das darauffolgende vierte Geschäftsjahr. Die frei⸗
willige jährliche Ausfüllung ist zugelassen.
Anmerkung **): Forderungen ein und desselben Kunden auf verschiedenen Konten sowie mit verschiedener Befristung und Fälligkeit sind in der Gliederung stückzahl- und betragsmäßig als ein Posten
zu behandeln.
ö
Druckfehler⸗Berichtigung.
In der Anordnung — E 5 — der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle, abgedruckt in Nummer 288 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ mzeigers vom 14. Dezember 1937 muß es in 86 Absatz 2 siatt „Anordnungen“ „Anordnung“ und in der Anlage dazu im vorletzten Absatz zu 1 B in der 5. Zeile „Preisen“ statt Preise“ lauten.
Bekanntmachung.
Die am 14. Dezember 1937 ausgegebene Nummer 137 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Gesetz über die Einunddreißigste Aenderung des Besoldungs⸗ gesetzes, vom 9. Dezember 1937.
Umfang:; 47 Bogen. Verkaufspreis: 0,75 RM. Postver⸗ sndungsgebühren: (, 8 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf mser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 15. Dezember 1937.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Größengruppen Kredite
(dazu nach Anm. 3 die Höchst—⸗ kreditgrenze nach 512 KWG)
ehrenamt⸗ lich tätige Vor⸗ stands⸗ mit⸗ glie der o)
Stück
Haupt⸗ amtliche Vor⸗ stands⸗ mit⸗ glieder d)
Stück
Stück
Sn nobanste henden Kroditon sind enthalten: Forderungen an:
Aufsichtsrats⸗ mitglie der?) und sonstige in §5 14 Abs. genannte Per⸗ sonen (Beamte, Angestellte usw.)
1L u. 3 KWG
Stück
20 000 RM
50 000 100000 200000
20 000 50 000 100 000 5 200 000, 500066 500 000 , 166000 000 1000000 „ 20006000 2000 000 RM
über
Insgesamt: as 100
Anmerkung ): Die Begriffsbestimmung der Kredite ergibt sich aus §S 12 Abs. 3 KWG. Danath sind als Kredite anzusehen alle Arten von Kredsten mit Einschluß von Wechselkrediten, Bürgschaften usw
Beteiligungen des Kreditinstituts an dem Unternehmen des Kreditnehmers sind nur dann den
gewährten Krediten hinzuzurechnen, sohne Reserven) des kreditnehmenden Unternehmens erreicht. Kreditinstitut bleiben außer Betracht, desgl. dürfen offene oder und Wertberichtigungen) von den Krediten nicht abgefetzt werden. daher mehrere Kredite an ein und denselben Kreditnehmer stückzahl⸗
sonstige
wenn der Nennbetrag insgesamt den vierten Teil des Eigen kapital Guthaben des Kreditnehmers bei de stille Rückstellungen (Delkrederereserve Bei der Gliederung der Kredite sin und betragsmäßig statistisch als Ein
heit in der ihrer Gesamthöhe entsprechenden Größengruppe zu erfassen. Als ein und derselbe Kredit
nehmer gelten außer dem Kreditnehmer selbst von denen der Kreditnehmer abhängt, fämtliche demselben
die von ihm abhängigen Unternehmen, die Unternehmen Konzern angehörenden Unternehmen un
bei Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter.
Anmerkung ?: Bei der Gliederung der Kredite sind nicht zu erfassen: a) Kredite nach § 12 Abs. diesen verbürgt oder von diesen sonst gesichert sind),
4 KWG. (Kredite, die an das Reich oder die Länder gewährt oder vo
b) die von anderen Kreditinstituten angekauften Akzepte oder Solawechsel von Banken ode
Finanzierungsinstituten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten,
Geldmarkt üblicherweise gehandelt werden (Privatdiskonten, diskontbank).
soweit sie in
Solawechsel der Deutschen Gold
Anmerkung : Die Höchstgrenze nach 5 12 Abs. 1 KW. bzw. die ersatzweise in Frage kom
mende Mindestgrenze nach Art. 1 Abs. 2 der wesen vom 24. 6. 1936 (Dt. Reichsanzeiger
Dieser Betrag ist — sofern er nicht einer der Größengruppen entspricht
Dritten Bekanntmachung des Aufsichtsamts für das Kredit Nr. 149) beträgt Ende des Berichtsjahres RM — als zusätzliche Größengruppg
in die Gliederung aufzunehmen? und der Größe entsprechend zwischen der nächst niedrigeren und nächf
höheren Größengruppe einzuordnen.
Anmerkung 9; Zu erfassen sind auch Forderungen an kreditnehmende Unternehmen, deren Inhaber oder persoͤnlich haftende Ge sellschafter dem kreditge währenden Kreditinstitut als Geschäftsleiter
oder Mitglied eines Organs angehören. III. 1. Der Gesamtbetrag der gegliederten Kredite enthält:
a) in der Jahresbilanz von den Krediten still abgesetzte Beträge (stille Reserven usw.)
.. (in 1000 RM)
der Kreditnehmer ganz oder teilweise kompen⸗
Fortsetzung in der Ersten Beilage.
und Verlags-⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)
lin 1000 RM)
Potsdam, für den Handelsteil und den
Preußen.
Bekanntmachung. . Der Geldwert für die am 2. Januar 1938 fälligen Zins⸗ sheine zu 5 6 Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Földpfandbriefen (Abfindungspfandbriefen) und für die zum 2. Januar 1938 gekündigten Pfandbriefstücke sowie für die im Dezember 1937 fälligen Jahreszahlungen der beim tüheren Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen und Jeuen Brandenburgischen Kredit⸗Institut jetzt: Märkischen Landschaft bestehenden Aufwertungsdarlehen berechnet sich: 1 Goldmark — 1 Reichsmark. Berlin, den 14. Dezember 1937. Die Märkische Generallandschaftsdirektion. Graf von Wedel.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Litauische Gesandte Dr. Furgis Saulys hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Lega— lionsrat Karecka die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich Aegyptische Gesandte Professor Dr. Sassan , ech ist nach Berlin zurückgekehrt und ga die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Die Einführung der neuen Hypotheken⸗ urkunden im Reichsbürgschafts verfahren
für den Kleinwohnungsbau.
Im Laufe des Sommers hat bekanntlich der Deutsche Spar⸗ lassen- und Giroverband eine neue, zeitgemäße Musterschuld— urkunde für Hypothekendarlehen ausgearbeitet. Gleichzeitig haben auch die Wirtschaftsgruppe öffentlich⸗rechtliche Kreditanstalten und die Fachgruppe Private Hypothekenbanken neue Richtlinien für shpothekenurkunden aufgestellt. Richtlinien und Musterschuld— uürkunde haben die Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers gefunden. Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat nunmehr angeordnet, daß im Reichsbürg⸗ schaftsverfahren für den Kleinwohnungsbau bei Darlehen der zenannten Geldgeber nur noch Schuldurkuttden, die diesen Richt⸗ inien und der Musterschuldurkunde entsprechen, zugelassen werden. Durch diese im Einvernehmen mit den beteiligten Geldgeber
Der Königlich Dänische Gesandte Herluf Zahle ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Aus der Bertwaltumg.
S0 Prozent der Marmelade⸗Srzeugung durch Reichsmittel verbilligt.
Die neue, vierte Reichsverbilligungsaktion für Marmelade bringt wieder eine bedeutsame Erweiterung gegenüber dem Vor— jahr. Während die erste Aktion dieser Art nur 500 000 Zentner Marmelade, die zweite schon 1,5 Millionen und die letzte 1,9 Mil⸗ lionen Zentner Marmelade umfaßte, werden im neuen Wirt— schaftsjahr einschließlich des Apfelnachpreßgelees, des Pflaumen— muses und des Rübenkrautes 3,2 genres, Zentner reichsver⸗ billigte Brotaufstrichmittel auf den Markt gebracht. Damit werden in diesem Jahr 80 Prozent der gesamten deutschen Marmelade— erzeugung durch Reichsmittel verbilligt. Was noch übrig bleibt, sind nur einige besonders erlesene Dinge für verwöhnte Gaumen. Für den Verbraucher bedeutet diese Aktion eine bedeutende Er⸗ leichterung, während sie andererseits auch dem Ziele der vermehr⸗ ten Verwendung von Obstaufstrichmitteln im deutschen Haushalt dient. Die Verbilligung erfolgt durch Zuschüsse, die den Mar⸗ der Verbilliginig erfäht werd it Cden dä etlbertert- wi Naß cen sind die Qualitätsvorschriften erneut verschärft worden. Die An⸗ forderungen an die reichsverbilligte Marmelade sind beispielsweise hinsichtlich des Wassergehalts strenger als in der Obst verordnung allgemein. Während nach der Obstyerordnung für Mehrfrucht⸗ marmeladen ein Wassergehalt von höchstens 42 Prozent borgeschrie⸗ ben ist, ist für die verbilligte Marmelade jetzt ein Wassergehalt von 40 Prozent höchstens zugelassen. Auch für den Anteil an sogenannten Edelfrüchten sind genaue Mindestbestimmungen vor⸗ gesehen. .
Senn ft neßd Wöäßsfet chat.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 16. Dezember.
Staatsoper: In der Neuinszenierung: Zar und Zimmer⸗ mann. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 26 Uhr. Schauspielhaus: Wallenstein von Schiller. Beginn: 19 Uhr. Staatstheater — Kleines Haus: Lauter Lügen. Komödie
von Schweikart. Beginn: 20 Uhr.
Die Feiertage in den Staatlichen Schauspielhäusern.
An beiden Feiertagen finden im Schauspigelhaus Wiederholungen der Neuinszenierung von „Das Käthchen von Heilbronn“ mit Käthe Gold und Paul Hartmann, deren Premiere am 23. Dezember ist, statt. .
Im Kleinen Haus sind die Vorstellungen „Die Kamelien⸗ dame“ und „Emilia Galotti“ an beiden Feiertagen ausverkauft.
Silvester im Schauspielhhaus Was ihr w ol lt.“ Silvester im Kleinen Haus „Der Raub der Sabine⸗ rinnen.“ Der Vorverkauf für Weihnachten hat begonnen.
gruppen zustande gekommene Neuregelung ist ein großer Schritt zur Vereinheitlichung der Grundkreditbedingungen getan worden. Gleichzeitig bringt die Neuregelung auch eine Vereinfachung der
Wohnungsbaufinanzierung. ö * *
12
Die Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau haben sich in den Jahren 66 der Machtübernahme zu einem entscheiden⸗ den Mittel für die Finanzierung des Kleinwohnungsbaues ent⸗ wickelt. Der Bürgschaftshöchstbetrag beläuft sich jetzt auf 700 Mill, Reichsmark. Ueber 509 Mill. RM Reichsbürgschaften sind bereits zugesagt. Außerdem sind 290 Mill. RM für Reichsbürgschaften . Kleinsiedlungen bereitgestellt worden, die allerdings erst zum Teil belegt sind. Die Gesamtzahl der Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau mit geförderten Wohnungen übersteigt 250 009. Der Bauwerk (ohne Grund und Boden) erreicht schätzungsweise 1A Milligrden RM. Zum Vergleich: Von sämtlichen 1936 und 1937 errichteten Wohnungen däürfte allein ein Drittel mit Hilfe der Reichsbürgschaft, z. T. allerdings in Verbindung mit anderen ößfentlichen Mitteln, gefördert worden sein. Dabei handelt es sich bei diesen Wohnungen ausschließlich um solche, die in besonderem
Maße den wohnungspolitischen Zielen der Reichsregierung en sprechen, namentlich um Volkswohnungen und sonstige Arbeiter⸗ wohnstätten. Etwa ein Drittel der Wohnungen sind solche in Eigenheimen. Das ist um so bemerkenswerter als das Ergebnis weitgehend durch Einsatz der privaten Initiative erreicht worden ist. .
Die Reichsbürgschaft ist vor allem eine Realkreditmaßnahme. Sie dient bekanntlich dazu, zweite Hypotheken aus dem Kapital— markt heraus dem Kleinwohnungsbau zuzuführen, um damit dessen Finanzierung zu erleichtern und namentlich die öffentlichen Mittel für die estfinanzierung aufzubewahren. Die Grund jätze für den Reichsbürgschaftseinsatz mußten daher auf die Notwendigkeiten des Realkredits Rücksicht nehmen, wie gleich— zeitig auch auf die Realkreditbedingungen Einfluß genommen werden mußte. Dementsprechend gingen die Bemühnngen das Wichtigste zu erwähnen — vor allem um die E grundsätzlich unkündbaren Tilgungshypothek, die An Zins-, Tilgungs- und Auszahlungsbedingungen an nisse der Wohnungswirtschaft, um die Abschaffung überflüssiger Goldmarkklauseln, um die Ermittlung einwandfreier Beleihungs— werte und ⸗grenzen. Hierher gehören die Bemühungen um Aus— schöpfung des erst- und zweitstelligen Beleihungsraumes.
Der Erfolg ist nicht ausgeblieben. Die anfänglich vorhande- nen Schwierigkeiten konnten beseitigt und Uebereinstimmung zwi⸗ schen den Grundkreditbedingungen und den Reichsbürgschafts⸗ grundsätzen hergestellt werden. Das Ergebnis ist, daß sich jetzt sämtliche Grüppen des organisierten Grundkredits an der Hergabe nachstelliger Hypotheken gegen Reichsbürgschaft beteiligen. Es ist also gelungen, ohne Aufbau eines befonde ren nachstelligen Grund⸗ kreditapparates mit Hilfe der Reichsbürgschaft die erforderlichen zweiten Hypotheken dem Wohnungsbau zuzuführen.
Geldgeber (Stand 1. Oltober 1937). Reichsversicherungsanstalt für Angestellte 123 423 688 R) Landesversicherungsanstalten k 24 044814 dd 16 3596 , Kreditanstalten 1073111234 Oeffentlich⸗rechtliche Versicherungen 15 609 333 Private Bersicherungen . 265 204 787 Private Hypothekenbankenn. 45 772 481 Sonstige Geldgeber 25 672 602
Insgesamt 495 815 202 RM
Die neueste Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der Grundkreditbedingungen. Im Sommer d. J.
haben die Sparkassen eine neue Musterschuldurkunde, die Hypo⸗ thekenbanken und die öffentlich-rechtlichen Kreditanstälten Richt⸗ linien für zeitgemäße Schuldurkunden aufgestellt und die Genehmi— gung des zuständigen Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminifters dazu erhalten. Durch die neue des Reichs⸗ un Preußischen Arbeitsministers ist sicherge daß die n Schuldurkunden nunmehr allgemein auch s verfahren angewendet werden. Die bet gruppen sind bisher mit über 275 Mi ö . am Reichsbürgschaftsverfahren beteiligt. W r etrag dürfte an ersten Hypotheken hinzukommen. Dief zeigen, welche Auswirkung die Neuregelung schon bei Gruppen haben wird. Außerdem wird eine gleiche Regelune hoffentlich auch bei den weiteren Geldgebern erreicht werden fwrtgen Maßnahmen des vteichs anf dem Gwebrrre ves Woynnngs⸗ baues und der Kleinsiedlung ausgedehnt werden.
Die Maßnahme bringt zugleich eine weitere rung des Reichsbürgschaftsverfahrens Bauherren. Verschiedene, bisher no erklärunge Die Neur um Verein 98 bekanntlich auch weitgehend bürgschaftsausschüsse). Tatsächlic K wierigkeit und Schwerfälligkeit des ens vereinzelt vor. Alle s wird eine sorgfältige Anträge auch in notwendig sein; nimmt mit der Bürgschaft immerhin ein 9 Höhe der gesamten Bürgschaften zu beachten i allerdings bisher noch nicht eingetreten.
Alles in allem steht gegenwärtig in der Reiche bürgscha wirksames Werkzeug zur Finanzierung des Wohnungsbaugz und zur Durchsetzung der wohnungspolitischen Ziele der. Reichs⸗ regierung zur Verfügung, das vorerst noch unentbehrlich ist.
385
8 ö
S X — * — —
C
2 Ir * Zukunft ; der
sind
3 bei
Aufgaben und Zweck des Wehrwirtschaftsführer⸗Lcorps.
Ber dienftvolle Mitarbeit an den Aufgaben der Candesverteidigung. Treueverpflichtung zu Staat und Wehrmacht.
Der Führer und Reichskanzler hat im Jahre 1936 die Bildung eines Wehrwirtschaftsführer⸗Korps angeordnet. Der Reichskriegs⸗ minister und die Oberbefehlshaber der drei Wehrmachtteile können deutsche Staatsbürger, die sich um den materiellen Aufbau der Wehrmacht besondere Verdienste erworben haben oder erwerben, zu Wehrwirtschaftsführern ernennen. In dieser Ernennung kommt gleichzeitig die freiwillige Mitarbeit der Wirtschaft an allen Auf⸗ gaben der Landesverteidigung zum Ausdruck, entsprungen aus der wehrwirtschaftlichen Gesinnung und aus der Verpflichtung jedes einzelnen an die Wehrmacht.
Mit der Ernennung zum Wehrwirtschaftsführer verpflichten sich diese Persönlichkeiten im besonderen Maße zu einem Treue⸗ verhältnis zum Staat und zur Wehrmacht. Auch im Ausland sind teilweise derartige Bindungen zwischen Wehr und Wirtschaft üblich geworden.
In erster Linie ist diese Ehrung und Verpflichtung für Führer der deutschen Wirtschaft vorgesehen, die durch hervorragende Leistungen die materielle Bereitschaft der Wehrmacht fördern.
Im Jahre 1937 ist durch den Reichskriegsminister und durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bereits eine Anzahl von Wirtschaftsführern zu Wehrwirtschaftsführern ernannt worden.
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat für seinen Bereich am 19. Dezember 1937 die ersten Ernennungen feierlich ausgesprochen. In Kürze wird der Ober befehlshaber des Heeres ebenfalls eine größere Anzahl von Be triebsführern als Wehrwirtschaftsführer verpflichten.
ö Fortsetzung des Haudelsteils in der Zweiten Beilage