1937 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 20. Dezember 1937.

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schwächter Form die Regelung des 5 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für Zwecke der Leibeserziehuhg vom 15. Februar 1935 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 197).

u z 12. Die Angehörigen der Lehrgangsteilnehmer sollen im Bedarfsfalle Familienunterstützung erhalten. Dies erscheint gleichfalls aus den für -ängeführten Gründen nötig, namentlich auch deshalb, weil die Gewinnung und die Ausbildung für den Sanitätsdienst geeigneter Männer und Frauen nicht an wirtschaftlichen Schwierigkeiten scheitern darf. Die Regelung entspricht in ihrem sozialen Charakter überdies dem 86 der Leibeserziehungsverordnung, der z. Zt. noch für das Rationalsozialistische Kraftfahrer-Korps Bedeu⸗ tung hat und demnächst durch eine von den beteiligten Reichs⸗ ministern bereits unterzeichnete weitere Ausführungsverord⸗ nung zum Familienunterstützungsgesetz, welche die Teil⸗ nehmer an Lehrgängen für Zwecke der Leibeserziehung in die Familienunterstützung einbezieht, ersetzt werden soll. In dieser Verordnung ist vorgesehen, daß die Veranstalter der Lehrgänge für Zwecke der Leibeserziehung die Kosten der Familienunterstützung tragen. Satz 3 legt dem Deutschen Roten Kreuz die gleiche Verpflichtung auf. Sie wird ebenso wie für das NSKK. auch für das Deutsche Rote Kreuz trag⸗ bar sein.

Zu 8 13. Die Vorschrift soll sicherstellen, daß die Träger der reichsgesetzlichen Krankenversicherung den bei ihnen gegen Krankheit versicherten Lehrgangsteilnehmern auch während der Dauer des Lehrgangs Krankenhilfe gewähren. Daß das Deutsche Rote Kreuz die Beitragspflicht gegenüber den Krankenkassen zu erfüllen hat, bedeutet keine erhebliche Be⸗ lastung. Den nicht bei einem Träger der reichsgesetzlichen K versicherten Lehrgangsteilnehmern sichert

ie von dem Deutschen Roten Kreuz selbst errichtete Gemein⸗ schaftskrankenversicherung die erforderliche während des Lehrgangs.

Soweit die Vorschrift die Arbeitslosenversicherung be⸗ trifft, übernimmt sie die Regelung des 5 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3 der Leibeserziehungsverordnung, die jetzt auch für die Uebungen der Wehrmacht gilt wagl. die 88 83 a, 105 a Abs. 1 und 143 AVAVG. in der Fassung des Gesetzes über Arbeits⸗ losenunterstützung nach Wehr⸗ und Arbeitsdienst vom 30. Sep⸗ tember 1937 (Reichgesetzbl. J S. 1049). Dies erscheint aus den für 512 angeführten Gründen gerechtfertigt.

Zu § 14. Mit Rücksicht auf die finanziellen Auswir⸗ kungen der den Lehrgangsteilnehmern nach den 12 bis 14 zustehenden Vergünstigungen sollen die zuständigen Reichs⸗ minister die Regelung der Lehrgänge nach Zahl und Dauer in der Hand behalten. Vgl, auch den im RM BliV. 1937 S. 1048 abgedruckten RdErl. des RuPrMdJ. vom 30. 6. 87 II 8B 6461130. 23 I1 —, betr. Richtlinien für die Be⸗ urlaubung von Beamten, Angestellten und Arbeitern bei Behörden, öffentlich- rechtlichen Körperschaften und öffent⸗ lichen Betrieben für Zwecke des Deutschen Roten Kreuzes, der freiwilligen Feuerwehren und der Technischen Nothilfe.

u § 15. Der Begriff der . bei öffentlichen Notständen kann erforderlichenfalls durch echtsvorschriften nach § 16 klargestellt werden.

Zu § 16. Die Vorschrift soll den schon jetzt durch die Rechtsprechung im wesentlichen entwickelten Rechtszustand gesetzlich festlegen. Vgl. auch 5 21 Abs. 2 (beschränkte Rück⸗ wirkung).

u S 17. Das Deutsche Rote Kreuz benötigt für die In⸗

. altung, Ergänzung und erforderliche Verstärkung seiner usrüstung und Einrichtungen, auch für Bauten, Rohstoffe und Waren, die einer öffentlichen Bewirtschaftung unter— liegen. Die Vorschrift soll in erster Linie n gte, daß dem Deutschen Roten Kreuz hierbei die gleichen Vergünsti⸗ gungen eingeräumt werden wie den Behörden; andererseits sollen die für die Behörden hinsichtlich der Notwendigkeit der Einholung der Genehmigung für bestimmte rohstoffwichtige Beschaffungen sowie für die Auftragserteilung geltenden Be⸗ stimmungen von dem Deutschen Roten Kreuz entsprechend angewandt werden. Soweit die Verkaufsbedingungen der . Wirtschaft für die Behörden günstiger sind als für

Krankenhilfe

onstige Käufer, soll die Vorschrift weiterhin dem Deutschen oten Kreuz die Inanspruchnahme dieser günstigeren Bedin⸗ gungen für seine Zwecke erleichtern.

Zu § 18. Die Befreiung des Deutschen Roten Kreuzes von Gerichts- und Verwaltungsgebühren entspricht einem fast lückenlos schon jetzt bestehenden Zustande.

Zu 8 19. Durch das vorgeschlagene Gesetz soll das Deutsche Kote Kreuz eine Stellung erhalten, die der außer⸗ ordentlichen Bedeutung seiner Aufgaben für Volk und Reich entspricht. Im Hinblick hierauf ist es gerechtfertigt, dem Deutschen Roten Kreuz auf dem steuerlich wichtigen Gebiet der Grundsteuer die gleichen Vergünstigungen einzuräumen, wie sie einigen anderen reichswichtigen Verbänden, z. B. der NS.⸗Volkswohlfahrt, gewährt worden sind. Der En im sieht deshalb vor, daß den nach 5 4 Ziffer 2 GrStG. steuer⸗ begünstigten Verbänden das Deutsche Rote Kreuz angefügt wird. Damit würde das Deutsche Rote Kreuz für seine Auf⸗ gaben der NS.⸗Volkswohlfahrt auf dem Gebiete der Grund⸗ . gleichgestellt werden.

Diese Gleichstellung bedingt auch eine Ergänzung des S 5 Ziffer 3a GrStG. Nach der genannten Vorschrift sind in Exholungsheimen der NS.⸗Volkswohlfahrt und der NS- Kriegsopferdersorgung solche Wohnräume, die für die Auf— nahme der erholungsbedürftigen Personen bestimmt sind, steuerfrei. Nach dem Entwurf soll sich die Vergünstigung auch auf die Heime des Deutschen Roten Kreuzes erstrecken.

Gleichzeitig soll durch die vorgeschlagene Neufassung des g 5 Ziffer 3 2 GrStG. die Steuerbefreiung auf die Wohn⸗ räume , werden, die in den Heimen der NS.⸗Volks⸗ wohlfahrt, der NS⸗Kriegsopferversorgung und des Deutschen Roten Kreuzes für die Aufnahme hilfsbedürftiger Personen bestimmt sind. Diese Ausdehnung dient eigentlich nur der Klarstellung. Sie entspricht dem Sinn der bisherigen Vorschrift.

Zu § 20. Die n h t deckt auch die Befugnis, unbil⸗ lige Belaͤstungen, die sich für das Deutsche Rote Kreuz mög⸗ licherweise aus seiner Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der aufgelösten Gliederungen (59 Satz 1) ergeben, im Verord⸗ nungswege zu beseitigen.

Zu § 21. Zur Erleichterung der Ueberleitung soll das Gesetz erst am 1. Januar i938 in Kraft treten. Bis dahin wird sich auch das Deutsche Rote Kreuz seine neue Satzung gegeben haben.

Dritte Anordnung

über Beschränkung der Herstellung von Rundfunkempfangs⸗ apparaten. Vom 18. Dezember 1937.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ . vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. . S. 488) ordne ich an:

Die Geltungsdauer der Zweiten Anordnung über Be⸗ schränkung der Herstellung von Rundfunkempfangsapparaten vom 24. Dezember 1936 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats angeiger Nr. 301 vom 28. Dezember 1936 wird bis zum 31. Dezember 1938 verlängert.

Berlin, den 18. Dezember 1937.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Posse.

Höchstpreise für in Memel angefallene Häute und Felle.

Gemäß 8 9 der Lederpreisverordnung vom 29. April 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 553) genehmige ich, daß für die von der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse zugeteilten Felle und Häute aus Abschlachtungen in Memel die Preise für Königsberger Schlachthofgefälle auf Grund der Höchst⸗ preisliste im Bereich des allgemeinen Häuteverwertungsver⸗ bandes G. m. b. H., Berlin⸗Lichtenberg, in Anwendung ge—

bracht werden. Berlin, den 17. Dezember 1937. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Bre beck.

Berichtigung Vom 20. Dezember 1937. zur Anordnung der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonftige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, als Ueberwachungsstelle J, über die Preisgestaltung bei schwedischem Timotheehen.

Vom 30. November 1937.

Die im Deutschen Reichsanzeiger vom 1. 12. 1937 Nr. 277 veröffentlichte Anordnung über die Preisgestaltung bei schwe⸗ dischem Timotheeheu vom 30. 11. 1937 wird mit Einwilli⸗ gung des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft dahin berichtigt, daß Ziffer III folgenden Wort⸗ laut hat:

„Der Verteilungshändler darf das schwedische Timothee⸗ heu nur zu einem Preise an den Verbraucher weiterverkaufen, der sich aus dem Einkaufspreis und folgenden Zuschlägen zu⸗ sammensetzt:

a) Beim Verkauf von 50 kg 500 kg höchstens RM 80 p. 50 kg,

b) beim Verkauf von 550 kg 1600 kHg höchstens Reichs⸗ mark 70 p. 50 kg,

c) beim Verkauf von 1550 kg 2500 kg höchstens Reichs⸗

mark 60 p. 50 kg, (ch beim Verkauf von 2550 kg 5000 kg höchstens Reichs⸗ mark 50 p. 50 kg, e) beim Verkauf über 5000 kg höchstens RM 40 p. 50 kg. Mit diesen Zuschlägen sind die Verdienstspanne, die allge⸗ meinen Handlungsunkosten sowie alle auf der Ware ruhenden Risiken und Unkosten (also Ueberlagernahme, Lagerkosten, , Provision, Schwund, Kreditrisiko usw.) abge⸗ golten.

Nur der Fuhrlohn kann in Höhe der nachweislich ent⸗ standenen Kosten, jedoch höchstens in Höhe von RM 0,20 per 50 kg gesondert in Rechnung gestellt werden.“

Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt⸗ schaftliche Erzeugnisse, , als Ueberwachungs⸗ telle. Der Reichsbeauftragte. Herbert Daßler.

Bekanntmachung

der ÜUberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare zur Anderung und Ergänzung der Bekanntmachung der Preis⸗ abschläge für die einzelnen Handelsstufen im Lumpenhandel vom 77. Februar 1537 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

Staatsanz. Nr. 51 vom 3. März 1937). .

Vom 13. Dezember 1937.

Auf Grund des 5 9 Abs. 4 der Anordnung über die e , mr n. WL 2 vom 27. Februar 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 51 vom 3. März . wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers un des Reichskommissars für die Preisbildung Ziffer 1 der Be⸗ kanntmachung der Preisabschläge für die einzelnen Handels⸗ 6a im Lumpenhandel vom 27. Februar 1937 (Deutscher

eichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 3. März 1937) wie folgt abgeändert und ergänzt: Die Anmerkung über den dir e g für Lumpen über 105 RM für 100 kg fällt bis auf die Vorschrift für Sondersorten weg.

Hinter Ziffer 1 wird eingefügt:

Soweit zugelassene Sortier⸗ und Handelsbetriehe Lumpen vom Mittelhandel kaufen und ohne eigene Sortie⸗ . an Verarbeiter dere fen beträgt der Abschlag vom jeweiligen Höchstpreis bei Versendungen von mindestens 10t einheitlich 10 v. H.

Ziffer 1) der Bekanntmachung lautet nunmehr wie folgt:

1. Beim Verkauf von nicht ine genen an zugelassene

Sortier⸗ und Handelsbetriebe gelten die iich aus den Abschlägen ergebenden Höchstpreise, Die Abschläge für die aus bunten Lumpen aussortierten Sorten werden festgesetzt wie folgt:

Für den Verkauf von Lumpen auf 20 v. H. Abschlag bis zum Höchstpreis von vom jeweiligen Höchst— 25, RM für 100 kg preis, .

für den Verkauf von Lumpen von 26 - 6 RM für 100 kg (ausgenommen sind original weiße Lumpen vgl. Ziffer? preis, dieser Bekanntmachung —)

von 61-105 RM für 100 kg preis,

über 105 RM für 100 kg preis.

Der Preisabschlag für Lumpen über 105 RM gil

für 100 kg liegen.

j bei Versendungen von mindestens 10st einh Dꝛese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer aatsanzeiger in Kraft. Der Reichsbeauftragte für Wolle. Jeremias.

vom 15. Dezember 1937.

auf 15 v. H. Abi vom jeweiligen hi

für den Verkauf von Lumpen ] auf 10 v. S. Absh vom jeweiligen gi

für den Verkauf von Lumpen auf 10 v. H. Alsch vom jeweiligen hi

für Sondersorten, die bei gewerblichen Betrieben, Beh usw. anfallen und wertmäßig über der Grenze von 10

Soweit zugelassene Sortier⸗ und Handelsbetriebe Lum vom Mittelhandel kaufen und ohne eigene Sortierun Verarbeiter verkaufen, beträgt der Abschlag vom jeweilg

4 im Deutschen Reichsanzeiger und Preußis

Die Indexziffer der Sroßhandelspreise

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 20. Dezember 1937. S. 3.

Ver fügung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. I, 6.23) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ nd staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ sssetzbl. 1, S. 479) und der Preußischen Durchführungsverord⸗ ung vom 31. Mai 19833 Gesetzsamnil. S. 20 werden die bei den aufgelösten Organifationen des „Unabhängigen Ordens zue Briß“ beschlagnahmten Vermögen, ferner die zum Eigen um dieser Organisationen gehörenden, bisher aber noch nicht helanntge worde nen Vermögen sowie die auf den nachstehend genannten Konten etwa noch eingehenden Beträge zugunsten

. . Preußischen Staates eingezogen.

; Zu den eingezogenen Vermögen gehören:

a) die Guthaben der „Großloge für Deutschland VIII“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 16333 und auf den Konten bel der Dresdner Bank Depositenkasse 51 Berlin, Potsdamer Straße 133 a, und dei der Commerz und Privatbank Depositenkasse M Konto ordinario, Sonderkonto Unterstützungen und Beamten Pensionsfonds; die Wertpapierdepots der „Großloge“ bei der Dresdner Bank Depositenkasse 51 und bei der Commerz⸗ und Privatbank, Berlin, ; die Teilhypothek der „Großloge“ in Höhe von 8590 RM, eingetragen auf dem Grundstück Agnetendorf, Band V, Blatt 142 beim Amtsgericht Hermsdorf, Kynast, die Sicherungshypothek bis zum Höchstbetrage von 5000 Goldmark, eingetragen in Abteilung III, Nr. T des Grundbuchs von Boele, Kreis Hagen i. Westf., Band 12,

eil

Blatt 220, Parzellen Gemarkung Boele, Flur 4,

Ind ö; . Ju Nr. 30771, 308/51 und Nr. 298/62 für ein an Frau erg ,, 1937 anden 59 Rosenbaum, geb. Salomon, in Haspe i. Westf., ge⸗ 8. Dezbr. 15. Dezbr. in h gebenes Darlehen von 3000, RM

L. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 116,9 115,0 Schlachtviech.. ... 87, 87,

ö 105,5 105,5

h. Kolonialwaren 94,0 83,7

II. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren.

8. Kohl. 3 114,3 114,3 7. Eisenrohstoffe und Eisen . 103,0 102,9 8. Metalle (außer Eisen) .. 533 61,7 9 wen, ö 80,7 81, 10. Häute und Leder....

11. Chemikalien . 101,8 101,8

12. Künstliche Duͤngemittel 54,8 55, 8 13. Kraftöle und Schmierstoffe . 105,2 105,2 14. Kautschukk ... 2 39, 40,0 15. Papierhalbwaren und Papier. 103,3 103,3 16. Baustoff . ö 118,7 118,7 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 94,3 94,3 III. Industrielle Fertig⸗ waren.

17. Produktionsmittel ..... 113, 113,1 18. Konsumgüter .. Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen .

) Monatsdurchschnitt November.

den 15. Dezember auf 105,5 (1913 190); sie ist gege Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 104,6 ( 0,1 vH), nialwaren 93,ů, ( 0,3 vy), industrielle Rohstoffe und ar , J und industrielle Fertigwaren . v́h

waren einem weiteren Rückgang der Ka höhung der Preise für Rohkakao (Arribasorten) gegei

stoffen die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Blei,

Rindshäute sowie für Kautschuk etwas erhöht haben.

Berlin, den 18. Dezember 1937. Statistisches Reichsamt.

ö j Vieherzeugnisse ...... 111, 111,0 . Agrarstoffe zusammen ... 164,7 104,6

* 7ö, 9 Jo,, 1 * 4

0 2 2 *. 136,0 135,9

89 9 9 9 8 126,2 126,1 —1— Gesamtindex 9 9 9 228 105,6 106,5 ö

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich der Vorwoche (05, 6) wenig verändert. Die Indexziffern

Im einzelnen stand in der Inde i für Kolon eepreise eine

An den Rohstoffmärkten lagen unter den Einfuhn

Zinn niedriger als in der Vorwoche, während sich die P ; für ausländische Wolle und Baumwolle, für ausländi h) die Guthaben der „Abraham-Geiger⸗Loge“ auf den

der Indexziffer für künstliche Düngemittel wirkte sich Fortfall der Frühbezugsvergütung für Thomasmehl aus.

Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches mit Auslösungsscheinen in Höhe von insgesamt 3900, RM,

1 Schreibmaschine Marke „Smith Premiere“ XE 50 14 und 2 unbrauchbare Schreibmaschinen;

b) die Guthaben des „Verbandes der Berliner Logen. l. u. O. B.“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 39 545, Konto Karl M. Baer, und auf dem Konto bei der Deutschen Bank. und Discontogesellschaft Depo⸗

sitenkasse E3, Berlin, Kleiststr. 22, sowie ein Bar⸗

betrag von 56,93 RM und 3 Schreibmaschinen, und zwar: „Orga“ Nr. 6757,

e „Underwood“ Nr. 8568 5075 und „Underwood“

Nr. 4099 376 11; .

c) die Guthahen des Berliner Distriktes des Schwestern⸗ verbandes“ = 2 a . ö auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 193 844 und auf dem Konto bei der Dresdner Bank Depositen⸗

kasse 16 Berlin, Savignyplatz 11, sowie ein Bar—⸗ betrag von 154,26 RM;

ch das Guthaben der „Berthold⸗Timendorfer⸗Loge“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 150 gl3, das Wertpapierdepot der Loge bei der Dresdner Bank Depositenkasse 51 Potsdamer Str. 103 a;

e ein Barbetrag von 137,68 RM von der „Schwestern⸗ vereinigung Berthold⸗Timendorfer⸗Loge“;

h das Guthaben der „Spinoza⸗Loge“ auf dem Konto bei dem Bankgeschäft Leo Jacob, Berlin IW ?, Prinz-Louis⸗-Ferdinand⸗Str. 1, und auf den Konten Kredit- und Hilfsfonds und Alfred⸗-Goldschmidt⸗-Fonds, die Wertpapierdepots der „Spinoza⸗Loge“ bei dem Bankgeschäft Leo Jacob, Berlin NW 7. Prinz Louis⸗ Ferdinand⸗Sty. 1, und bei der Commerz⸗- und Privat⸗ bank Depositenkasse R8 Berlin, Kurfürsten⸗ damm 59;

Y die Guthaben der „Schwesternvexeinigung Spinoza⸗ Loge“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 174 014 und auf dem Konto bei der Dresdner Bank Depositen⸗

ii kasse 54 Berlin, Kurfürstendamm 181, :

das Wertpapierdepot der Schwesternvereinigung bei

der Dresdner Bank 6 54 Berlin sowie ein Barbetrag von 424,23 RM;

1.

ni

gt H 1

z

Konten bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold, Berlin, Behrenstr. 63, Konto Josef Salomon, und

bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft Depositenkasse D 2 Berlin, Hohenzollerndamm 198, das Wertpapierdepot der „Abraham-⸗-Geiger⸗Loge“ bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft De— positenkasse D 2, Berlin, sowie ein Barbetrag von 292, 10

Preußen. Verfügung.

volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli (GReichsgesetzbl. , S. 49) und der Preußischen Durchführ

tum dieser Gesellschaft gehörenden, bisher aber noch bekanntgewordenen Vermögen sowie die auf dem nachgena

Staates eingezogen. ein Betrag von 67,73 RM, n. 26, das Wertpapierdepot bei der vorgenannten Bank, Grundbuch der Stadt Charlottenburg Bd. 17,

gestellte Inventar und Aktenmaterial. Dies wird gem. S 6 des Gesetzes vom 26. Mai

Berlin 8SsW ll, den 13. Dezember 1937.

Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.

J. Rn Ddr et.

Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung! munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetz S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einzieh

verordnung vom 31. Mal 1933 (Gesetzlamml. S. 207) wird bei der „Kleiststr. 10 19 Grundstück⸗A.⸗G.“, Berlin, straße 16/12, sichergestellte Vermögen, ferner die zum Ei Konto etwa noch eingehenden Beträge zugunsten des Preußif Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere:

das Guthaben 9 dem Konto bei der „Deutschen

und Disconto⸗Gesellschaft“, Depositenkasse E 3, Bet

das Grundstück Berlin, Kleiststr. 10,12, eingetragen

Nr. 1006, und das in dem Logenhaus Kleiststr. 10 sie

Reichsgesetzbl. 1 S. 293 öffentlich bekanntgemacht.

Reichsmark; i)h die Guthaben der „Schwesternvereinigung Abraham⸗

1 u

n

Konten bei der Dresdner Bank Depositenkasse 58 Berlin, Bayerischer Platz 2, und

bei dem Bankgeschäft Mosler, Süßkind u. Co., Berlin, Mohrenstr. 8,

das Wertpapierdepot der Akiba⸗Eger⸗Loge bei dem Bank⸗ geschäft Mosler, Süßkind u. Co., Berlin, und

ein Barbetrag von 6050 RM;

H das Guthaben der „Schwesternvereinigung der Akiba⸗ Eger⸗Loge“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 130 489 und ein Barbetrag von 357,6 RM;

m) die Guthaben der „Berthold -Auerbach⸗-Loge“ auf den Postscheckkonten Berlin Nr. 65 513 und Nr. 114 391 und auf den Konten bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft De⸗ positenlasse G 2 Berlin, Königstr. 43/44, und

ĩ

bei der Preußischen Staatsbank Berlin, Markgrafen⸗ straße, das Wertpapierdepot der „Berthold⸗Auerbach⸗ Loge“ bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft, Berlin, und ein Barbetrag von 15,55 RM;

n) die Guthaben der „Schwesternvereinigung der Berthold⸗ Auerbach⸗Loge“ auf den Postscheckkonten Berlin Nr. 178 892, Nr. 164 410 und auf dem Konto bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft De⸗ posjtenkasse 6 Berlin, Viktoria⸗Luise⸗Platz 9, sowie ein Barbetrag von 10594 RM;

o) die Guthaben der „Julius⸗Fenchel⸗Loge“ auf dem Post⸗ scheckkonto Berlin Nr. 141 355 und auf den Konten bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft De⸗ positenkasse F 2 Berlin, Hausvogteiplatz 11, und bei der ECommerz- und Privatbank Depositen⸗-Kasse A Berlin, Hausvogteiplatz 10, das Wertpapierdepot der „Julius⸗Fenchel⸗Loge“ bei der Commerz⸗ und Privatbank Berlin, sowie ein Barbetrag von 377,53 RM.;

p) ein Barbetrag von 16,4 RM von der „Schwestern⸗ vereinigung der Julius⸗Fenchel⸗Loge“;

q die Guthaben der „Deutschen Reichsloge“ auf den Postscheckkonten Berlin Nr. 173 999 und 15 676 und auf den Konten bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft Depositenkasse B Berlin, Oranienstr. 140/142 GBank⸗ konto Willy Heilbut und Sparkonto) und bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft Depositenkasse B Berlin, Hackescher Markt 25, das bei der letztgenannten Bank verwahrte Wertpapier RM 1590, 5 6 1912 Berliner Logenhaus Obl. 1. Juli und ein Barbetrag von 309 RM;

r) die Guthaben der „Schwesternvereinigung der Deutschen Reichsloge“ auf den Postscheckkonten Berlin Nr. 136 132 und Nr. 109 777 und auf dem Konto bei der Dresdner Bank Depo⸗ sitenkasse 13 Berlin, Hohenzollerndamm 196, ein Barbetrag von 22,82 RM und die bei Frau Else Levy, Berlin, Hohenzollerndamm 54, beschlagnahmten, der Schwesternvereinigung gehörenden, Wertpapiere, und zwar:

1 Stück 5rÿ Ostpr. landschaftl. Goldpfandhr. über GM 100, Buchst. E, Reihe 1 Nr. 21 746 nebst Zins⸗ scheinen 4-20 und Erneuerungsscheine, 1 Stück Anteilschein y . Ostpr. landschaftl. Gold⸗ pfandbr. über 6M 100, Buchst. E Reihe 1 Nr. 16 248 nebst Ratenscheinen 144, 1 Stück Aktie über RM 100, Nr. 12 446 Gebr. Stoll⸗ = =zei? A. K. nebst Gewinnanteilen 5 10 und Erneue⸗ rungsscheinen, 1 Stück Leilschuldverschreibung TNF 1 RM Nr. 262 417 der J. G. Farben Ind. Anl. 1928 nebst Zinsscheinen 9—– 17 nebst Legitimationsscheinen B, C, D, 1 Stück Teilschuldverschreibung wie oben, Nr. 262 418 nebst Zinsscheinen g=-l7 und Legitimationsscheinen B, C, B, und 2000, RM, 5 * Gelsenkirchen Berg⸗ werk Obl.;

s) die Guthaben der a . e“ auf den Postscheckkonten Berlin Nr. 120 750, 87 890 und 15 432 und auf den Konten bei der Dresdner Bank Depositenkasse 50 Berlin, Bayerischer Platz 2, Kontokorrent⸗Konto Nr. 2425, und bei der Deutschen Bank und Discontogesellschaft

Berlin, Stadtzentrale, Mauerstraße,

das Wertpapierdepot der „Montefiore⸗Loge“ bei der letztgenannten Bank,

1 Kasten enthaltend:

Löffel, Gabeln, Messer usw.,

im Barbetrag von 518,30 RM,

1 der Loge gehörige und bei Eduard Elsner, Berlin W 30, Landshuter Str. 28, beschlagnahmte Schreib⸗ maschine Type „Yost“ ohne Nr.,

1ẽ goldenes Armband mit 1 Perle und 2 größeren und 8 kleineren weißen Steinen in einem Etui sowie ein Barbetrag von 864,390 RM (Erlös aus einer ein⸗ gelösten Aufwertungshypothek;

th die Guthaben der „Schwesternvereinigung der Monte⸗ fiore⸗Loge“ auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 63 844 und auf dem Konto bei der Deen Bank und Dis⸗ contogesellschaft Depositenkasse X 2 Berlin, Kurfürstendamm 163 164, sowie ein Barbetrag von 130,34 RM;

ü) ein Barbetrag von 1655, RM von der Loge „Linas Hacholim“;

Y die Guthaben der „Jüdischen Toynbee⸗Halle für Volksbildung und Unterhaltung“, Berlin, Gips⸗ straße 12 a, auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 33 822 und auf dem Konto bei der Deutschen Bank und Disconto⸗

ö. .

Der Zusammenhang zwischen Arbeits⸗ einsatz und Tempo des Vierjahresplans.

Sin Vortrag von Oberst Löb in Minden.

Auf Einladung der Wirtschaftlichen =, . für Westfalen⸗ . hielt der be., des Amtes für deutsche Roh⸗ und Werkstoffe, Oberst des Generalstabs Föb, in Minden vor zahlreichen Ver⸗ fwetern der Partei, des Staates, der Wehrmacht und der Wirt⸗ Cet einen grundlegenden Vortrag, in dem er besonders die

ichtigkeit der Arbeiterbeschaffung im Vierjahresplan in den Vordergrund seiner Ausführungen stellte. Ausgehend von dem Wort bes Beauftragten für den Vierjahresplan, Generaloherst Göring: „Nicht verteilen, was , ist, sondern das Volle wollen! und schaffen, zeigte er, daß auf sämtlichen Rohstoff⸗ gebieten des Vierjahresplanes uns keine ,, . er⸗ e , eingig und allein aber die ö. Verfügun stehenden Ar⸗ beitskräfte für den Umfang der Produktion aussch amd seien. Auch die Finanzierung aller Vierjahres planvorha n bereite leine Schwierigkeiten. In erfreulicher Erkenntnis der national⸗

wirtschaftlichen Notwendigkeiten habe sich die Privatinitiative in

gesellschaft Depositenkasse V2 Berlin, Bayer⸗ scher Platz 9. - bas Wertpapierdepot der jüdischen Toynbee⸗Halle für Volksbildung und Unterhaltung, Berlin, bei der letzt⸗ genannten ank und das in den Räumen vorgefundene Inventar.

Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933

Reichsgesetzbl. 1 S. 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin 8SsWl, den 13. Dezember 1937. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. In Vertretung: Dr. Best.

,

Nichtamtliches.

Maus der Bertoatftlang.

Politische Verhältnisse im Dritten Neich immer fester und ruhiger.

Hochverratssachen um über 350 / zurückgegangen

Ein bedeutsamer weiterer Erfolg der Kriminalpolitik des Dritten Reiches wird aus der seit dem 1. Oktober 1935 ge⸗ führten Anklagestatistik deutlich, die jetzt bis zum 1. Sktober 1957 vorliegt. Wie Oberstaatsanwalt Dr. Krug vom. Reichs⸗ justizministerium hierzu in der Deutschen Justiz mitteilt, zeigt ein Vergleich der Zeit vom 1. Oktober 1936 bis 1. Oktober 1937 mit der Zeit vom 1. Oktober 1935 bis zum 1. Oktober 1935, daß die Zahl der Hochverratssachen um über 35 3 zurückgegangen ist. Auch die Zuwiderhandlungen gegen die Ssss 1 und 3 des Heimtückegesetzes und gegen § 1546 des Straf⸗ Fesetzbuches sind um ca. 13 35 weniger geworden. Diese beiden Ziffern zeigen, daß die politischen Verhältnisse des Dritten Reiches immer gefestigter und ruhiger geworden sind, so daß die Zahl der sich hochberräterisch betätigenden Staatsgegner immer geringer geworden ist. Das . . scharfe Zupacken gegenüber dem Kommunismus hat die Lust zu staatsfeindlichen hochverräterischen Umtrieben ver⸗ nichtet, so daß die Zahl der hauptsächlich nur noch Mundpropa⸗ ganda treibenden Gegner des Nationalsozialismus von Jahr zu Fahr nachließ. Beim Heimtückegesetz kommt hinzu, daß in stärk⸗ stem Maße von der Anordnung der Verfahren abgesehen ist, wenn es sich um Außerungen in augenblicklicher Verärgerung, Trunken⸗ heit u. dgl. handelt, also um einmalige Entgleisungen und nicht um Aeußerungen, die aus wirklich staatsfeindlicher Gesinnung heraus gemacht sind. Abgesehen von der Homosexualität, bei der wegen des scharfen Zugreifens die Anklagen sogar gestiegen sind, da unglaubliche Versäumnisse der Systemzeit hier noch auf⸗ zuräumen sind, sind die übrigen Sittlichkeitsdelikte um etwa 9 2* zurückgegangen. Auch die Anklagen wegen Diebstahls, Raubes, Mordes und Totschlags, Verletzungen der Eidespflicht, Brand⸗ stiftung u. dgl. verzeichnen sämtlich einen kleinen Rückgang, der fich ig. l, I0 R und' darüber erftreckt. So brauchten 1936537 ich ärger, Reich nur 891 Anklagen wegen Raubes und

im ganßen Dentschen . Pere au werden und nur 807 An⸗

räuberischer Erpressung erhoben. Wenn man bedenkt, daß

zum Raub selbst der Handtaschenraub und zur Ver. *. dgß die , n, einer Strohmiete gehört, wird deutlich M

ekämpfung gerade dieser besonders gemeingefährlichen Taten er⸗ reulich erfolgreich war. Wenn die Anklagen wegen falscher An⸗ chuldigungen um etwa 8 3 zugenommen . so zeigt das, wie ehr der nationalsozialistische Staat daran interessiert ist, das De⸗ nunziantentum mit der Wurzel auszurotten.

Kean st tand Wiffens chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 21. Dezember.

Staatsoper: In der Neuinszenierung: Zar und Zimmer⸗ mann. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Der Gigant. Schauspiel von Billinger. Be—⸗ ginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Emilia Galotti von Lessing. Beginn: 20 Uhr.

Am Silvester-⸗Abend gelangt in der Staatsoper Friedrich Smetanas komische Oper „Die verkaufte Braut“ unter musikali⸗ scher Leitung von ga, e Schüler zur Aufführung. In den Hauptrollen: Käte Heidersbach, Marcel Wittrisch, Fritz Krenn und Erich Zimmermann. Beginn 19 C6) Uhr. Vorverkauf: ab Sonn⸗ tag, den 19. Dezember.

Aus den Staatlichen Museen.

Die Staatl. Museen und die Nationalgalerie sind am 24. und 25. Dezember und am 1. Januar für den Besuch geschlossen. Die bereits rg ,, KdF.⸗Führungen finden statt.

Das Museum für Voör⸗ und Frühgeschichte, Prinz Albrecht⸗ Straße 7, ist vom 18. bis einschließlich 25. Dezember 1937 wegen

Handelsteil.

baulicher Arbeiten geschlossen.

ö Maße hier beteiligt, so daß staatliche Unter⸗ tützung nur in ganz wenigen Fällen erforderlich gewesen sei.

Oberst Löb kennzeichnete dann eindringlich die bisherige Aus. landsabhängigkeit auf dem Eisengebiet und wies hier auf die Pflicht hin, möglichst bald Abhilfe zu schaffen. In diesem Zu⸗ sammenhang erwähnte er die Aufschließung der heimischen Eisen⸗ erzvorkommen, inghesondere die örtlich besonders interessie renden Maßnahmen im Wiehengebirge, in Nammen und Kleinenbremen. Aber auch hier sei das Tempo der Aufschließung durch die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte bedingt. Auf. dem Kupfer— gebiet 3. die Verhältnisse nicht anders. Beispielsweise lägen in Schlesien drei bis vier Millionen Tonnen Kupfer im Boden, ein Vorrat, der ausreichen würde, den deutschen Bedarf für 10 bis 15 ahre u decken. Bei der Konzentration, in welcher das Kupfer sedoch in Erz vorhanden sei, sei eine so hobe Forderung notzwendig, daß die erforderlichen Arbeitskräfte nicht beschafft werden könnten.

Daher bedeute die Lösung der Metallfrage eine große For , nach der Seile hin, Eisen und Nichteisenmetalle urch Austauschstofe J ersetzen. An dem Beispiel der Leicht metalle zeigte Sberst Löb die technisch durchaus vertretbare Ver⸗

wendung dieser Stoffe an Stelle von Schwermetallen. Er wies

klagen wegen vorsätzlicher Brandstiftung. &=, endstiftung jede

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