1937 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Dec 1937 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs« und Staatsanzetger Nr. 298 vom 27. Dezember 1937. S. 2.

Ulebersicht über den während des Monats November 1937 in den freien Verkehr übergeführten und unversteuert aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeführten Zucker. In den freien Vertehr ubergesührter versteuerter Zucker) Unversteuert ,, des Gesetzes ucker 8 A zbez Im Rübenzuckerabläufe, nicht im ö 2 8 m . ezir ke Anderer Prẽßver⸗ Preßverfahren hergestellte Auf die And Im Rübenzuckerabläufe, nicht im 6 26 R kristallisierter fahren Rübensäfte, andere Rüben · Stärke! Fester Eizeugnisse m. nn Hr ber. , berge ute S DOberfinanz⸗ oh⸗ 3 hergestellte zuckerlösungen u. Mischungen ; der Spalten Roh, kristallisierter fahren e andeze üben. Stärke Fe 5 43 zucker Rüben. dieser Erzeugnisse mit zucker · Stãrke⸗ 3 his d Zucker bergestellte zuckerlösungen u. Mischungen ĩ 6. c yvpräsidenten Verbrauchs sa rte einem Reinheitsgrad entfallen zucker ( Rüben dieser Cyzeugnisse mit zucker ·¶ Stärk juckey 6 9.2 siruy zucker . Verbrauchs · Jaͤrte einem Reinheitsgrad strup Aus . Best.) .. 9 6 Zuckersteuer zucker) ä Wh 24 . zucker 95 als 9ö5 v usf. Best. 1 22 70 - 95 . 3 . . . vH als g vp . 5 6 7 . ͤ , 10 , 14 15 1 7 49 9460 re. . . 3 6 . 16 * ö. . . w . . 25 65 3 557 884 833 ö. . ö. 2 2 z I,.. ö ö T2 ö * 303 335 . Dü. J J ? w si5 ̃ 3. . 2 ö 3. ö Vannover ... 524 164 064 4879 519 1 . 8 . . . i. 4 . 9 9 9 8 . 31 ö. 33 . . 3 7 5 . 8 8 JJ J 5 914 3 1 i 4 . . . 2. ̃ö . ö. ö. 586 2. . 068 393 5 476 23 66 8 690 12730 z 888 ö r 2 . . . H i 16 Sstprenßenꝰ k— kb hg 36. . . . 2 oz ga3 8. . . 2 is Pommern... 113 88531 Isg ö ö . 5 . 2 2 J i Tiger, ,,, mo . . , . ö ö ö. , ,, 83 334 2. . 2 11 . 9 ö . . = , , ö 14 7 399 ö. 3 726 39 zi5 65/2 J. . 31. J ö = . Württemberg. 8 13 493 . wen h , 602 6. ö. get! 8. Vürꝛbng .. ö; 8 2 u. . . . * . 6. Im November 1937. 2 29 1 29 . 8 460 4 . 15 ö. 59 274 14728 35 429 899 1537 14 1j Vom 1. Oktober 1937 ö. . ö. ö . bis 30. November 1937 3 . 3 146190 62 032 6 823 28 173 116698 28 377 68 315 020 3 024 Dagegen: . . 87 8 37 * . 1867 25) Im November 1936. 2 . 1 ö ö. d 456 3 ö. 12 005 50 477 11 027 30 699 174 986 2144 6! Vom 1. Oktober 1936 3 2 . . bis 30. November 19366 3026 3 290 632 6 362 5 536 ? ö 22 832 mk. 35 6466 366. ö =. 110 90 24 412 71 112 325 2835 . . 3 555 2

I) Der aus dem Ausland eingeführte ver Kimmen mit, dem tatsächlichen Verbrauch nicht überei ) Einschließlich der auf Zollager, in die Zollausschlüsse der deutschen Seeh

stimmen mit

Berlin, den 4. Dezember 1937.

n, weil die Fabriken

steuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. iken Verbrauchszucker in großem Um fange äfen und in Freibezirke gebrachten Mengen.

Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten.

versteuert auf auswärtige Lager abfertigen,

Statistisches Reichsamt.

Petrieß der Zucker⸗ Stärkoꝛnckor⸗ und Mühonsaftfahrifen im Monat November 1937

Die Versteuerungszallg

der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist.

w Zuckerfabriken. J. Es sind verarbeitet worden: II. Cg sind ö . ind gewonnen worden: Rübenzuckerabläufe Verbrauchs ö 6e, , ö in i, ; . . ö entzucker ohzuck ö. . 9 einhei Seitabschnitt ö. y . brauchs im mittels . 3 5 8 3 2* 69 28387 grade von 8 8 53 zucker ucker ganzen der des 3 8 86 85 716 2 w 1 Aus. Stron. Art 3 2 2 B 888 55 583 2537 . 3 2 3 schei, Kanver. 4 . 9 , , 32 5 22 dung fahrens S 6 E 8 5 . 3 55 2 3 389 5 1 * 8 S8 2 2 2 E 4 2 3. 81 i ĩ Im Nep. 1837. .] 66 zs 769] o71 7977 5593 1220, J In d. Vormonaten 42 881 485 3 de ooß 101 253 473 3 .

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger

c. 298 dom 27. Dezember 1937. S. 3.

Bekanntmachung.

Die am 24. Dezember 1937 ausgegebene Nummer 141 es RFeichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Landbeschaffung für Zwecke der Reichs⸗ erke Aktienge ellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Her⸗ ann Göring“, vom 20. Dezember 1937

Dreizehnte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung 3 Gesetzes über den Ausgleich bürgerlich⸗rechtlicher Ansprüche, um 21. Dezember 1937;

Verordnung über die unterstützende Arbeitslosenhilfe, vom 2. Dezember 1937

Verordnung über die Herstellung von Mischfuttermitteln, vom 2. Dezember 1937.

Umfang: „z Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. Postver⸗ ndungsgebühren: 0, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf nser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. Dezember 1937. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ unistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 293) in Verbindung mit §1 der Verordnung zur Durch⸗ shrung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen zermögens vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und des esetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ ögens vom 14 Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) wird die uf dem der Stadt Duisburg gehörenden Grundstück, axtergrund 22 a, von der ehemaligen S. A. J. in uisburg errichtete Baracke nebst Inventar zugunsten des zreußischen Staates mit der Maßgabe eingezogen, daß mit der fentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Ver⸗ nögenswerte Eigentum des Preußischen Staates werden.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Düsseldorf, den 21. Dezember 1937.

Der Regierungspräsident. J. V.: Bach mann.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 22 der Preußischen hesetzsammlung enthält unter

(Nr. 14 408. Verordnung zur weiteren Milderung der Ein⸗ ehaltungsbestimmungen. Vom 20. Dezember 1937.

Umfang: v. Bogen. Verkaufspreis: 20 RM, zuzüglich iner Versandgebühr von 3 Rpf. Zu beziehen durch: R. v. Decker's . 3. Schenck, Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den uchhandel.

Berlin, den 27. Dezember 1937. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 51 des Reichsministerialblatts vom 24. Dezember 1937 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fu halt: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Wuppertal ; Landbeschaffung für Iwecke der Wehrmacht Weiden ; Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Wilhelmshaven und Umgebung Konsulat⸗ wesen: Exequaturerteilungen; Bestellung zum Konsularagenten. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Neuabgrenzung der

Finanzämter im Stadtkreis Hannover (Oberfinanzbezirk Han⸗

Berliner Börse am 27. Dezember.

Aktien überwiegend freundlich, Nenten wenig verändert.

An der ersten Börse nach der dreitägigen Unterbrechung durch das Weihnachtsfest kam das Geschäft zwar nur zögernd in Gang, die Grundtendenz war aber als freundlich anzusprechen. Ein Teil der Neuanschaffungen am Aktienmarkt erfolgt wohl aus Rück— flüssen aus dem Weihnachtsgeschäft, in gewissem Umfange dürften sie auch auf Vorgriffe auf die aus dem Coupontermin fließenden Mittel zurückgehen. Der größte Teil dieser Mittel wird sicherlich aber zur Einzahlung auf die neue Reichsanleihe Verwendung finden, die überaus großem Interesse begegnet. Bereits jetzt sollen die Voranmeldungen dem Betrage nach über den Zeichnungs— ergebnissen der ersten Tage bei den letzten Anleihen liegen. Diese Tatsache war einer der Gründe für die Entwicklung einer freund⸗ lichen Gesamttendenz an der Börse.

Am Montanmarkt fielen Maxhütte mit einer gegen den letzten Kassakurs erzielten Steigerung von * auf, während bei den übrigen Werten die Besserungen unter 1 95 lagen, Klöckner sogar äs, hergaben. Von Braunkohlenwerten wurden Bubiag 2 * höher bezahlt. Kaliaktien litten unter geringem Abgabedruck: Salzdetfurth ermäßigten sich um 1, Kali Chemie um 2 R. Recht fest lagen chemische Papiere, von denen Farben einen An— fangsgewinn von 3 sogleich auf R erhöhten. Chemische von Heyden notierten 1 höher. Bei den Gummiaktien setzten Harburger Gummi ihren Anstieg um 2x 9, weiter auf 185 fort. Vãährend Elektrowerte in kleinen Beträgen gesucht waren, kam in Versorgungspapieren etwas Angebot heraus, das z. B. bei Rheag zu einem Rückgang um 1, bei EW. Schlesien und Wasser⸗ werk Gelsenkirchen zu einem solchen von 11 * führte.

Im übrigen sind noch Dt. Waffen und Holzmann mit je 1, Zellstoff Waldhof mit 4 18, BMW. mit 4 1 und Südd. Zucker mit 4 29 zu erwähnen. Bei letzteren scheint die seit Tagen beobachtete Steigerung auf Kapitalumlagerungen bzw. Repartierung eines bisher im Auslandsbesitz befindlichen Pakets

nover); Verordnung über die Neuregelung der ,, . Zuständig⸗ keit von Hauptzollämtern im Amtsbezirk des O —— denten Ostpreußen in Königsberg (Pr. ).

Verte hrsiwesf em. Kraftfahrzeug⸗Vormerkscheine.

Für ausländische Personenkraftfahrzeuge können vom 1. Ja⸗ nuar 1938 ab bei jeder Grenzzollstelle auf mündlichen Antrag Kraftfahrzeug⸗Vormerkscheine mit einmonatiger Geltungsdauer gegen eine Gebühr von 2.50 RM gelöst werden. Verlängerung um einen Monat ist möglich. Nähere Einzelheiten über den Kraftfahrzeug⸗Vormerkschein enthält ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 14. Dezember 1937, der in Nr. 114 des Reichs⸗ zollblatts 1937 (S. 798 ff. abgedruckt ist.

Der Kraftfahrzeug⸗Vormerkschein tritt neben die von dem 1 Automobil-Elub und der Intergarant AG. für Grenz⸗ verkehr⸗Erleichterung ausgegebenen sog. Monats-⸗;Zollpassierscheine, die von diesen Stellen an bestimmten Plätzen ebenfalls zum Preise von 2,50 RM ausgegeben werden sollen. Durch die Einführung der Kraftfahrzeug-Vormerkscheine ist die Möglichkeit geschaffen worden, künftig an allen zugelassenen Grenzübergängen ohne zeit⸗ raubende Vorbereitungen und größere Kosten die , . keiten zu erfüllen. Es ist zu erwarten, daß diese Vorteile der Kraftfahrzeug ⸗Vormerkscheine dazu beitragen werden, den Fremden⸗ verkehr zum Besuche Deutschlands zu heben.

Ans ber BVertwaltung.

Neue Durchführungsbestimmungen zur Wehrsteuer.

Das Reichsfinanzministerium gibt bekannt:

Am 16. Dezember 1937 ist eine Zweite , nung zum Wehrsteuergesetz erlassen worden. Sie bestimmt, daß vom 1. Januar 19338 ab Wehrsteuerpflichtige, denen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes Kinderermäßigung für mindestens zwei Kinder zusteht, die Wehrsteuer auch in den beiden ersten Jahren der Steuerpflicht nur nach den einfachen Sätzen, d. h. in Höhe von 6 vom Hundert der Einkommensteuer (Lohnsteuer) zu entrichten haben. Die Wehr⸗ steuer beträgt bei diesen Wehrsteuerpflichtigen aber mindestens 5 vom Tausend des Arbeitslohns, wenn sie durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird, oder 6 vom Tausend des Ein⸗ kommens, wenn die Wehrsteuer veranlagt wird. -

Außerdem enthält die Zweite Wehrsteuerdurchführungsver⸗ ordnung noch solche Vorschriften, die der Durchführung der Wehr⸗ steuerveranlagung im Uebergangszeitraum (1. September bis 31. Dezember 1957) dienen. ö

In einigen Tagen werden Richtlinien für die Wehr⸗ steuerveranlagung und den Wehrsteuerabzug vom Arbeitslohn erscheinen, in denen die Verwaltungsanordnungen auf dem Ge⸗ biet der Wehrsteuer zusammengefaßt sind und in denen insbeson⸗ dere Anordnungen über die Behandlung solcher Personen ge⸗ troffen sind, die aktiven Wehrdienst von weniger als 24 Mo⸗ naten abgeleistet haben, oder die infolge bestimmter, Dienst⸗ beschädigungen oder Körperverletzungen für den Wehrdienst un⸗ tauglich geworden sind. Die Wehrsteuerrichtlinien werden im Reichssteuerblatt veröffentlicht werden und im Buchhandel er⸗ hältlich sein.

Kunst umd Wien chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Dienstag, den 28. Dezember.

Staatstheater: In der Neuinszenierung. Cavalleria rusti⸗ cana / Bajazzo. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: Egmont. Trauerspiel von Goethe. Beginn: 20 Uhr. .

Staatstheater Kleines Haus: Ich heiße Lülf. Komödie von Bruno Wellenkamp. Beginn: 20 Uhr.

Schwächer waren Metallgesellschaft um 1,

zurückzugehen. Allgemeine Lokal und Kraft um 11, AG. für Verkehr und Hotel⸗ betrieb um je 135.

Im Verlauf konnte sich eine freundliche Grundhaltung be⸗ haupten. Damit waren vielfach weitere kleine Besserungen ver⸗ bunben. Farben wurden mit 166 gehandelt. Gesfürel, Daimler, Rütgers und Conti Gummi . gegen die Anfangsnotiz um je

Reichsbank und Licht Kraft um je zu 8 an.

Am Börsenschluß konnten sich die im Verlauf erzielten Kurse allgemein gut behaupten. Umsätze wurden allerdings nur in kleinstem Umfange getätigt.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien blieb es heute ziemlich ruhig. Commerzbank gaben * her, Deutsche Bank wurden um denselben Prozentbruchteil höher be⸗ wertet. Angeboten waren auch Deutsche Ueberseebank (— M) und Vereinsbank Hamburg ** R). Von Hypothekenbanken fielen Bayr. Hyp. mit einer Steigerung um 11 8 auf. Bei den Industriep ieren zogen Siegersdorfer Werke um 3 *, Berg⸗ mann um 3 und Glasfabrik Schalke um 2 * an. Kolonial⸗ werte waren nur wenig verändert. Otavi büßten * RM ein. Doag waren um * erholt.

Am variablen Rentenmarkt ermäßigten sich Reichsaltbesitz um 10 Pf. auf 129,10. Die Umschuldungsanleihe blieb mit 94,80 unv.

Am Kassarentenmarkt blieb es sehr ruhig. Kursverände⸗ rungen nennenswerten Ausmaßes waren kaum zu verzeichnen. Leichte Besserungen erzielten Liquidationspfandbriefe. Stadt⸗ anleihen waren in einzelnen Emissionen angeboten. So gaben Aachener und Bonner von 1929 und Dresdner von 1926 um nach. Dekosama II ermäßigten sich um V6 », während dito III (Saarausgabe) in etwa gleichem Ausmaß anstiegen. Von Länder⸗ anleihen ermäßigten sich Hamb. Altbesitz um * „. Von Reichs⸗ anleihen wurden 34er 0.25 5 höher bezahlt. Von Industrie⸗ obligationen gewannen Harpener und Aschinger 36 H.

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um „* * niedrigere Sätze von 2 bis 3 3 anzulegen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich das engl. Pfund auf unv. 12 42, der Dollar auf 2485 (2,484), der Franc auf s43 y G,). der Franken auf 57,49 (67,47) und der holl. Gulden

5,

Der Pfandbrief als Brücke des Sparkapitals zum Kleinwohnungs⸗ und Siedlungsbau.

Der Wiederaufbau der deutschen Volkswirtschaft, ihre so weit als möglich gehende Unabhängigmachung von ausländischem Roh⸗ stoffbezug und schließlich ihre Sicherung durch die Schaffung der Wehrmacht das waren und sind Aufgaben, deren Bewältigung nur durch konzentrierten und sinnvollen Einsatz aller Kräfte auch der Wirtschaft durchgeführt werden können. Daß dabei, wie in jedem anderen Sektor dieser Wirtschaft, auch auf dem des Kapital⸗ marktes die Politik seine Lenkung übernehmen mußte, bedarf keiner Hervorhebung. Verfehlt wären indessen die aus dieser Ent- wicklung abgeleiteten Zweifel an dem Fortbestand bewährter Ein⸗ richtungen des Wirtschaftsapparates, auch wenn diese Einrich⸗ tungen z. Zt. ihre volle Funktionsfähigkeit oft nicht haben. Das gilt u. a. auch für den Pfandbrief in seiner Bedeutung für den Realkredit im allgemeinen und für den Realkredit der Klein⸗ wohnungs- und Siedlungsbauten im besonderen. Diese Bedeu⸗ tung in allgemeinverständlicher Weise aufzuzeigen, unternimmt im Rahmen eines als Broschüre herausgegebenen Vortrags Ge— heimer Justizrat Fritz Steyrer, München (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Verlag, Münster i. W.), der bekannte Fachmann auf dem Gebiete des Realkredits. Steyrer geht dabei zunächst von den drei großen Kapital⸗ quellen aus, die unser Realkreditsystem mit langfristigen Krediten versorgen, nämlich dem freien Kapitalmarkt, den großen Kapital⸗ ,,, und der öffentlichen Hand. Gemeinsam ist allen diesen Kapitalströmen, daß sie aus nicht verbrauchtem Volksein⸗ kommen stammen und zur Förderung der Bautätigkeit dienen. Wesentlich verschieden aber sind die treibenden Kräfte, durch welche die Kapitalien gerade nach dieser Richtung gelenkt werden, und dementsprechend verschieden kann auch die Bedeutung des Zu⸗ stroms sein. So ergibt sich, daß die öffentliche Hand als Kredit⸗ quelle auf lange Sicht eine starke Ungleichmäßigkeit des Zustroms zum Realkredit zeigt, da für die Verwendung der durch Steuer⸗ zahlungen aufgehrachten Mittel jeweils nur allgemeine politische Erwägungen maßgebend sind. Die zweite Kapitalquelle für den Realkredit entspringt bei den großen Kapitalsammelstellen, d. h. den Sparkassen, den öffentlichen und privaten Versicherungsunter⸗ nehmen und den Organen der Sozialversicherung. Bei ihnen handelt es sich bereits zum großen Teil um Sparkapital im engeren Sinne, das freiwillig den Kapitalsammelstellen zugeführt wird. Alle Gruppen von Kapitalsammelstellen haben jedoch mit den Kapitalien der öffentlichen Hand das eine gemeinsam, daß der Sparer keinen persönlichen Einfluß auf die Art der Verwendung des von ihm erübrigten Kapitals nehmen kann. Ganz anders sind die Dinge bei der ersten Quelle für den Realkredit, dem freien Kapitalmarkt. Hier ist der freie Wille des Sparers selbst und unmittelbar maßgebend für die Verwendung seines Kapitals. Vor ihm liegen zur Wahl alle Anlagemöglichkeiten, unter denen der Realkredit einen sehr erheblichen Raum einnimmt. Dabei kommen vor allem die Ausleihung der Privathypothek und der Erwerb von Pfandbriefen in Frage. Bei der Gewährung der ersteren meidet der Sparer gerade den hier interessierenden Klein⸗ wohnungs⸗ und Siedlungsbau fast ganz. Der Pfandbrief dagegen ist die charakteristische Form, in der der persönliche Wille des Sparers, sein Kapital als erststellige Hypotheken im Grundkredit anzulegen, seit vielen Jahren unzweideutig zum AuZSruck kommt; in neuester Zeit besonders im Kleinwohnungs⸗ und Siedlungsbau.

Nach der von der Kapitalseite her angestellten Betrachtung und Unterscheidung der besonderen Merkmale, die die drei großen Kapitalquellen des Realkredits kennzeichnen, untersucht Geheimrat Steyrer, welches denn die verschiedenen Aufgaben sind, die jede dieser Kreditquellen auf Grund ihres besonderen Verhältnisses zur Kapitalseite dem Kleinwohnungs⸗ und Siedlungsbau gegenüber erfüllen können. Er kommt dabei zu dem Schluß, daß die öffent⸗ liche Hand, von jeder Einflußnahme des Kapitalgebers, also des Steuerzahlers, unabhängig, auf dem Gebiet des Realkredits nur dann eingreift, wenn eine Staatsnotwendigkeit gegeben ist; sei es zur Ankurbelung der Bautätigkeit, zur Behebung von Arbeits⸗ losigkeit, zur Beseitigung dringender Wohnungsnot usw. Sie springt nur da ein, wo alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten versagen, ist also nur eine Art Nothelfer. Die großen Kapital⸗ sammelstellen wiederum sind unter Ausschaltung aller etwaigen Wünsche der ursprünglichen Sparer allein zuständig für die Wahl der einzelnen Anlageformen. Sie erhalten damit die wich⸗ tige Aufgabe des Ausgleichs zwischen den verschiedenen Kredit⸗ bedürfnissen, die in den einzelnen Anlageformen der Staats⸗ anleihen, der Kommunalanleihen, des Realkredits usw. zum Aus⸗ druck kommen. Aus dem freien Kapitalmarkt aber fließt der⸗ jenige Kapitalstrom, der ihn unmittelbar mit den nach ihrem Gut⸗ dünken ihre Anlagen wählenden Sparern in Verbindung bringt. Ein sehr wesentlicher Teil dieser Sparer hält nun daran fest, seine Erübrigungen dem Grundbesitz anzuvertrauen. Weitaus über⸗ wiegend handelt es sich dabei um kleinste, kleine und mittlere Priwatvermögen die erwünschte Stammkundschaft für den Realkredit, während der sogenannte „Kapitalist“, der vor allem nach der Höhe des Zinsertrages geht und nicht selten seine An⸗ lagen wechselt, eine durchaus unerwünschte Unruhe in den Kapitalstrom bringt. Das Pfandbriefsystem wird damit zum Bett, durch das der Hauptstrom des Anlage im Grundbesitz ver⸗ langenden Privatlapitals seinen Weg vom freien Markt zum Realkredit im allgemeinen und zum Kleinwohnungs⸗ und Sied⸗ lungsbau im besonderen findet. Daraus ergibt sich die doppelte Aufgabe der Pfandbriefinstitute: im Kapitalmarkt sichern sie dem Sparer ohne Festlegung seiner Mittel die begehrte Anlage im Grundbesitz. Im Realkredit sorgen sie für einen regelmäßigen Zufluß an wirklich unkündbaren Kapitalien.

Ist dies die normale Funktion des Pfandbriefinstituts und des Pfandbriefs, so ergeben sich in außergewöhnlichen Zeiten

nach Geheimrat Steyrer eine Reihe von Besonderheiten. Vor allem zeigt sich, daß die Pfandbriefinstitute, eben weil sie den

Kapitalmarkt organisch mit dem Realkredit verbinden, im Gegen⸗ satz zu den Kapitalsammelstellen nicht dazu verwendet werden können, auch nur ausnahmsweise Kapitalien des freien Marktes durch ihre Pfandbriefe anderen Zwecken als denjenigen des Real⸗ kredits zuzuführen. Ihre Werbekraft kann nicht unmittelbar für jene anderen, noch so wichtigen Ziele benutzt werden. Aber auch in solchen außergewöhnlichen Zeiten erscheine es richtig, auf die Mitarbeit der Pfandbriefinstitute bei den großen staatspolitischen Aufgaben nicht ganz zu verzichten, sie vielmehr wenigstens indirekt u dem Gelingen des Gesamtplans mithelfen zu lassen. Jede

illion, die den Zwecken der staatlichen Wohnungspolitik dient, entlastet die großen Kapitalsammelstellen von dieser Aufgabe und erhöht ihre Leistungsfähigkeit für die unmittelbaren Reichserfor⸗ dernisse. Aehnliche Erwägungen waren es wohl, die schon bisher die Regierung bestimmt haben, dem Sparkapital den Weg über die Pfandbriefe, wenn auch beschränkt, offen zu lassen und damit auch die in den Pfandbriefinstituten verkörperte Organisation des Realkredits für die späteren großen Aufgaben der Wohnungs⸗ politik zu erhalten.

wir sollen es alle wissen:

die Eiaheit unteres Dolhes in

das höchste 6ut, das es für uns

geben hann! gie ist o urch aichte

erletgzbar. Dasür ein Opler u

bringen, in hein Opfer, londern ein trttIbut an die ernunslt!

auf 138,18 (138,15).

(Der Führer bet das Winterhilfswern)

*

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