1938 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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lieutiger Voriger heutiger Voriger

Heutiger Voriger Heutiger Voriger

Heutiger Voriger

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1126 Berl. Hagel⸗Assec. (793 Einz. )

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Lübecker omm.⸗BV. M Luxzemb. Intern. Bk. RM ver St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank . ... do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenbg.⸗Strelitzer Hypothekenbank, j.: Meckl. K red. u. Hyp. B. Meininger Hyp.⸗Vt. . Niederlausitzer Bank. Dldenbg. Landesbank Spar⸗ u. Leihbanh Plauener Bank Pommersche Bank ... Reichs bank Rheinische Hyp.⸗Bant Rheinisch⸗Westfälische Bodenereditbank .. Sächsische Bank do. Vodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bl.. Südd. Bodenereditbk.

Salle⸗Hettstedt. ... 9, Sh Ham bg.⸗Am. Packet (Ham bg.⸗Am. L.) 1.1 861, 156 go, 75h Verlin. Feuer (vo lh zu 190 RM) Hamburger Hoch⸗ do. da. (3293 Einz.) bahn Lit A... M Ig, Ssob 6 S899, 75h Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln Hamburg⸗Südam. 100 4K⸗Stücke M Dampfsch. ...... 132 4a Dresdner Allgem. Transvort Hannov. Ueberldw. (8285 Einz.) u. Straßenbahnen 11946 do. do. (265 5 Einz.) Hansa“ Dampf⸗ Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. schiffahrts⸗Ges. . . 131.7566 Lit. O u. D Hildesheim ⸗Peine Gladbacher Feuer⸗Versicher. M Lit. A 6 1b Hermes Kreditversicher. (voll) 36, 756 do. do. (253 Einz. Leipziger Feuer⸗Versich. do. do. Ser. 2 do. do. Ser. 3 Magdeburger Feuer⸗Vers. .. Hagelvers. (5654 Einz.)

do. (3294 Einz.) 998 6 . Lebens⸗Vers.⸗Ges. .... Luxemburg Prinz do. Rückversich.⸗Ges. ..... Heinrich, 18St.— do. do. (Stücke 100, 800) 500 Fr. National! Allg. V. A. G. Stettin Magdeburger Strb. 1056 1066 Nordstern Allg. Versicherung . Mecklbg. Fried.⸗W. do. Lebensversich. Bank, j.: Pr.⸗Akt. Nordstern Lebensvers. A.-G. do. St.⸗A. Lit. 1 os, 25b 6 tos, 6ỹ G Schles. Feuer⸗Vers. 200 31.) Münchener Lokalb. . do. do. (255 Eiuz.) Niederlaus. Eisb. M Stett. Rückversich. 100 N M⸗St.. Norddtsch. Lloyd .. do. Do. 3900 RM⸗3t) Nordh.⸗Werniger. . ö Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A Penusylvania. . ... ( do. do. do. 18t. 50 Dollar Transatlantische Gütervers. .. Prignitzer Eb. Pr. A. Union, Hagel⸗Versich. Weimar Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A. .. ; ö o. Lit. B . 0

Kolonialwerte.

Deutsch⸗Ostafrika Ges. 1356 Kamerun Eb. Ant. o

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Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei J. Wilmersdf.⸗Rhein⸗ Terrain i. Liqu.. Wintershall .... M H. Wißner Metall. Wrede Mälzerei ..

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Johannisthal ... do. Südwesten i. L. Thale Eisenhütte. . ; Thür. Elektr. u. Gas 191. Thür. Gasgesellsch. Triumph⸗Werke .. v. Tuchersche Bran. 38 4 Tuchfabrik Aachen Tüllfabrik Flöha M 5416

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Tempelhofer Feld. so . Sb 6

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Anion. F. chem. Pr. ,, sin a Kopenhagener Dampfer Lit. O0 M Tausitzer Eisenb. .. Ziegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A X do. do. St. A. Lit. B Lübeck⸗Büchen ....

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Veltag, Velt. Ofen u. Keramik .. . M

Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk. 8 / 8 do. Bautzner Pa⸗ pierfabrik

bo. Verliner Mör⸗ ,,, do. Böhlerstahlwke.

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bo. Chem. Charlb., j. BHfeilring⸗W. AG * 9 67 4

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do. Gumbinner Maschinenfabr. . . 54

do. Harzer Port⸗ and⸗Cement. . . .

Metallwaren

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do. Stahlwerke ... 49 1. 10114, 26h

do. Trikotfab. Voll⸗ n,,

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Victoria⸗Werke ...

C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke. ..

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2. Banken. iogeb b

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Janugr. Wusnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.)

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Ungar. Allg. Creditb, N Mp. St. zusoPengö Vereinsbt. Hamburg.

Allgemeine Deutsche

Credit⸗Anstalt .... Badische Van . Bank für Brau⸗Ind. . Bayer. Hyp. u. Wechslb. do. Vereinsbank. . Berliner Handelsges. do. Kassen⸗Verein Braunschwg.⸗Hannov.

Hypothekenbank ..

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 230 MH einschließlich 48 e Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.30 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8w 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ce, einzelne Beilagen 10 Val. Sie werden nur gegen Barjahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 1933 33.

, ,, rr. für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 110 eM, einer dreigespaltenen gꝛ mm breiten Petit-

eile 1,85 Ge. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. ö

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3. Verkehr.

Aachener Kleinb. M 1.1 si8, S Akt. G. f. Verkehrsw. 1.1 134,756 Allg. Lokalbahn u.

Krastwerke 1ẽ41536 Amsterd.⸗Rotterd M 1 Baltimore and Ohio 7 Bochum⸗Gelsenk. St 1 Brandenbg. Städte⸗

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Commerz⸗ u. Priv.⸗Vl. Danziger Hypotheken⸗ bank i. Danz. Guld. M Deutsch⸗Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Ansiedlungs⸗ Vk., j.: Dtsche. An⸗ sied lungsges. A. G. M Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch., j.. Deutsche Bank. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank . ..

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Neichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

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18t. = 500 Lire

f. 500 Lire. Ischipkau⸗ Finster⸗

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für 1 Stück Schantung Handels

A. G. ...... .. 0

Postscheckkonto: Berlin 41821 193

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Berlin, Dienstag, den 18. Januar, abends

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Wagner n. Co.

Maschinenfabrik.

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Vanderer⸗Werke. . 1689 Barstein. u. Hrzgl. Schl. ⸗Holst. Eisen Vasserw. Gelsenk. . . 8 Zenderoth pharm. derschen⸗Weißenf. Vraunkohlen. . . . Vestdentsche Kauf⸗ ö n,, Westereg. Alkali M Westfälische Draht⸗ industrie damm 5

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Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank Deutsche Golddiskont⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin Deutsche Überseeische

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DeutscheReichsbahn (1h gar. V. A. S. 16, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk. Gr. 5. 1-4) . A-D 39 Abschl.⸗Div. Eutin⸗Lü beck Lit. A Gr. Kasseler Strb. M do. Vorz.⸗Akt. Halberst.Blanken⸗ burger Eisenb. ..

do.

4. Versicherungen. RM y. Stüc.

Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch Albingia: 1. Ottober.

Aachen u. Münchener Feuer. .. Aachener Rüctversicherung. ... 2226 B „Albingia“ Vers. Lit. A Lit. 0 Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. . 235 do. do. .

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Deutsche Anl. Ausl. ⸗Schein. einschl. /. Ablösungsschd.

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Anleihe ... ...... ...... . 0so do. do. ee 2 2 45 00 do. do. 4 Zusperz. 41s 056 do. do. ...... J

Accumulatoren⸗Fabrik. . .. Allg. Elektricitäts⸗Gesellsch. Aschaffenburger Zellstoff ..

Bayerische Motoren-Werke J. P. Bemberg ...... Julius Berger Tiefbau. .. Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau. .. Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei ... Buderus Eisenwerke ..... Charlottenburg. Wasserwrk. Chem. von Heyden. . ... Continentale Gummiwerke

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Daimler⸗Benz. . ...... 4 Demag Deutsch

Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl

Deutsche Linoleum-Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel .... Christian Dierig .. .. Dortmunder Union⸗Brau.

Eintracht Braunkohle .... Eisenbahn-Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werke Schlesien. .. Elektrische Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei .....

J. G. Farbenindustrie ...

Feldmühle Papier .... ... Felten u. Guilleaume ....

Ges. f. elektr. Unternehm. Ludw. Loewe u. Co. ... Th. Goldschmidt

Hamburger Elektrizität ... Harburger Gummi. ...... Harpener Bergbau . ...... Hoesch⸗KölnNeuessen .....

Philipp Holzmann ...... Hotelbetriebs⸗Gesellschaft. .

Mindest⸗ abschlüsse

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2000 3000 2100

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Heutiger

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Lahmeyer u. Co. ... ...... Laurahütte ... Leopoldgrube ...... ......

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Niederlausitzer Kohle . . . ..

Orenstein u. Koppel. ....

Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke. . . . Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall ⸗Borsig Rütgerswerke. .. ...... ö

Salzdetfurth Kali. . . ..... Schlesische Elektrizität und

Gas Lit. B ö Schubert u. Salzer ...... Schuckert u. Co. Elektr. ... Schultheiß⸗Patzenhofer

Siemens u. Halske

Stöhr u. Co., Kammgarn . Stolberger Zinkhütte Süddeutsche Zucker

Thüringer Gasgesellsch. . . .

Vereinigte Stahlwerke ... C. J. Vogel, Draht u. Kabel

Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof. . . .. Westerregeln Alkali ...... Wintershall

Zellstoff Waldhof

Bank für Brau⸗Industrie . Reichsbank

A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. Hamburg⸗Amerika Packetf. Hamburg⸗Südam. Dampf. „Hansa“ Dampsschiff

Norddeutscher Lloyd

Otavi Minen u. Eisenbabn

Fortlaufende Rotierungen.

Mindest⸗ abschlüsse

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3000 3000 3000 2000

2000 2000 2000

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Heutiger

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ur berbsmäßigen Bühnenvermittlung, dem sie erteilt .

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

HFekanntmachung über den Londoner Goldpreis. gorschriften über die Durchführung der gewerbsmäßigen Fühnenvermittlung. Vom 17. Januar 1938.

E Anordnung zur, Aenderung der Anordnung 6 der Reichts⸗ siele für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueber⸗ wachungsstelle (Verbot der Herstellung von Dorschlebertran⸗ Emulsions⸗Mischfutterꝝ. Vom 18. Januar 1938.

Bekanntmachung KP 470 der Ueberwachungsstelle Metalle vom 17. Januar 1938 über Kurspreise Metalle.

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Preußen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

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Vorschriften über die Durchführung der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung. ; Vom 17. Januar 1938.

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Durchführun hes Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung ö. eehrstellendermittlung vom 26. November 1955 (Reichsgesetz⸗ att 1 S. 1361) in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung, Be⸗ mufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 23. Dezember 7 Reichsgesetzbl. 1 S. 1413) bestimme ich folgendes:

I. Begriff der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung. 81

I) Gewerbsmäßiger Bühnenvermittler ist, wer gewerbs—⸗ mäßig für kulturschaffende Menschen 1. die Vermittlung eines Vertrages über die Mitwirkung bei Theateraufführungen vornimmt, oder 2. Gelegenheit zum Abschluß eines solchen Vertrages nach⸗ weist und sich zu diesem Zweck mit Unternehmern (Ver— anstaltern) oder Kulturschaffenden in besondere Be— ziehungen setzt, oder Listen über vorhandene Mitwirkungsmöglichkeiten bei Theateraufführungen Stellenlisten) einschließlich ihnen gleichzuachtender Sonderdrucke und Auszüge aus periodischen Druckschriften herausgibt; Bühnenvermitt⸗ lung ist dagegen nicht die Veröffentlichung von Aner— bieten Kulturschaffender und vorhandener Mitwirkungs⸗ möglichkeiten in Zeitungen, Zeitschriften, Fachblättern und ähnlichen periodisch erscheinenden Druckschriften. E) Unter den Begriff der gewerbsmäßigen Bühnenver— sittlung im Sinne von Absatz 1 fällt eine Vermittlungstätig— it auch dann, wenn sie auf Grund von Dienstverträgen (. B. ls Künstlersekretär) ausgeübt wird.

Il. Die Erteilung und der Widerruf der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung.

8 7 () Die Erlaubnis, das Gewerbe eines Bühnenvermittlers fu betreiben, wird nur erteilt, wenn

L. ein Bedürfnis vorliegt,

2. der Antragsteller zuverlässig, geeignet und wirtschaftlich

leistungsfähig ist.

(2) Die Erlaubnis kann unter Einschränkungen und Auf⸗ gen erteilt werden. Sie kann insbesondere auf einzelne hebiete der Bühnenvermittlung begrenzt werden. et G) Juristischen Personen wird die Erlaubnis nicht er-

§ 3.

(1) Die Erlaubnis berechtigt nur denjenigen e mäß ie st nicht übertragbar und gilt nur in den Grenzen, in denen ze erteilt ist.

m Für die Errichtung und den Betrieb von Zweig⸗ oder bbenste len bedarf es einer besonderen Erlaubnis des Präsi⸗ enten der Reichstheaterkammer, es sei denn, daß die Errich- ung und der Betrieb bestimmter Zweig⸗ oder Nebenstellen 5 ö. Bühnenvermittler erteilten Erlaubnis bereits zu⸗ helassen ist.

§ 4.

zi (6) Wollen zwei oder mehr Personen das Gewerbe eines ihnenvermittlers gemeinsam betreiben, so bedarf jede

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß 8 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. Januar 1938

für eine Unze . 1775 n ,

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 18. Ja— nuar 1938 mit KRM 12,18 umgerechnet RM 867071. . ein Gramm Feingold demnach ... Penge 3, 6s, n deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2778770.

Berlin, den 18. Januar 1938. ö. Statistische Abteilung der Reichsbank.

erson der Erlaubnis.

Reinhardt.

(2) Will jemand sich lediglich geschäftlich an dem Betriebe einer Bühnenvermittlung (als , . Teilhaber usw.) beteiligen, so bedarf er hierzu der Erlaubnis des Präsidenten der Reichsanstalt. Für die Erteilung und den Widerruf der Erlaubnis gelten die 85 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 entsprechend.

S 5.

(1) Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich nach ihrer Erteilung Tatsachen ergeben, die bei ihrem Bekanntsein die Erteilung ausgeschlossen hätten, oder wenn die Voraussetzungen für die Erteilung G 2 Abfatz 1 nicht mehr vorliegen. Sie kann insbesondere widerrufen werden, wenn ein Bühnenvermittler

a) vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen ver-

stqößt, die für die Durchführung der gewerbsmäßigen Bühnenvermittlung gelten, oder den Weisungen des Präsidenten der Reichsanstalt oder des Präsidenten der Reichstheaterkammer nicht nachkommt,

b) sich als unzuverlässig erweist,

c) von der erteilten 'n', während eines Zeitraumes von mindestens 6 Monaten keinen Gebrauch macht oder während eines solchen Zeitraumes Vermittlungen in so geringem Umfange vornimmt, daß seine Betäti= gung als Bühnenvermittler der Nichtausübung des Gewerbes gleichkommt.

(2) Die Erlaubnis 3 widerrufen werden, wenn ein Bühnenvermittler aus der Reichstheaterkammer oder einer nn Einzelkammer der Reichskulturkammer ausgeschlossen wird. .

§6.

1) Der Präsident der Reichsanstalt erteilt und widerruft die Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichstheaterkammer.

(2) Wird die Erlaubnis erteilt, so wird darüber vom Präsidenten der Reichsanstalt eine Urkunde ausgestellt (Er- laubnisschein). Der Bühnenvermittler muß den Erlaubnis— schein sorgfältig aufbewahren und zur Vorlegung jederzeit bereithalten.

(3) Die Entscheidungen des Präsidenten der Reichsanstalt über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis und über den Widerruf der Erlaubnis sind endgültig.

§ .

(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schrift⸗ lich an den Präsidenten der Reichstheaterkammer zu richten, der ihn mit seiner Stellungnahme an den Präsidenten der Reichsanstalt weiterleitet.

(2) Der Antrag muß folgende Angaben enthalten:

a) Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort und Wohnort des Antragstellers,

b) aer n Vorbildung und Ausbildung des Antrag- tellers,

o) ob der Antragsteller bereits früher die Erlaubnis zum Betriebe einer Bühnenvermittlung gehabt hat und wann und von welcher Stelle sie ihm erteilt worden ist,

dh ob und von welchem Finanzamt der Antragsteller früher eine Entschädigung auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermitt⸗ ler vom 25. März 1951 (Reichsgesetzbl. 1 S. 69) er⸗

h den Zweig der Bühnenvermittlung, in dem der An⸗— tragsteller tätig werden will,

g) das Gebiet, innerhalb dessen die Bühnenvermittlung betrieben, insbesondere, ob sie auch von und nach dem Auslande ausgeübt werden soll,

hb) ob und gegebenenfalls wo Zweig⸗ oder Nebenstellen der Bühnenvermittlung betrieben werden sollen,

i) welche eigenen oder fremden Geldmittel dem Antrag— steller zum Betrieb der Bühnenvermittlung zur Ver— fügung stehen,

k) ob an- der Bühnenvermittlung jemand geschäftlich be⸗ teiligt ist, gegebenenfalls wer, in welcher Weise und mit welchen Geldmitteln,

h Namen, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag und Wohn⸗ ort eines etwaigen Stellvertreters, der Angestellten und der sonstigen Hilfspersonen des Antragstellers (ein⸗ schließlich der mitarbeitenden Familienangehörigen) sowie deren genaue Arbeitsbedingungen,

m) ob der Antragsteller neben der Bühnenvermittlung ein sonstiges Gewerbe betreiben will, gegebenenfalls welches und an welchem Ort.

III. Geschäftsführung.

§ 8.

((I) Der Bühnenvermittler ist verpflichtet, seinen Fa⸗ miliennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vor—⸗ namen mit der Bezeichnung „Bühnenvermittler“ oder „Bühnenvermittlung“ in deutlich lesbarer Schrift am Haus⸗ eingang und am Eingang zu den Geschäftsräumen anzubrin⸗ en sowie auf allen Geschäftsvordrucken, Anzeigen im In⸗ und lusland, Werbeschriften oder sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden. Haben sich zwei oder mehr Bühnenvermittler zu einer gemeinsam betriebenen Bühnenvermittlung zusammen— e lofsen (G 9), so brauchen Vornamen nicht angebracht zu werden.

(2) Der Bühnenvermittler darf eine Werbung für seinen Gewerbebetrieb nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vornehmen. Wahrheitswidrige sowie alle marktschreierischen Angaben sind dabei verboten.

8 9.

Wollen zwei oder mehr Bühnenvermittler sich zu einer gemeinsam betriebenen Bühnenvermittlung zusammenschließen, ihr Gewerbe in gemeinsamen Geschäftsräumen ausüben, ge⸗ meinsame Fernsprechanschlüsse und Briefbogen benutzen oder gemeinsame Anzeigen veröffentlichen oder sonst in irgendeiner Art gemeinsam tätig werden, so bedürfen sie hierzu der vor—⸗ herigen Zustimmung des Präsidenten der Reichstheater⸗ kammer. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 10.

(1) Die Beschäftigung von Hilfspersonen seinschließlich von Familienangehörigen) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten der Reichstheaterkammer zulässig. Die Zustim⸗ mung kann jederzeit widerrufen werden. Die Hilfspersonen müssen die für ihren Beruf notwendige Zuverlässigkeit und Eignung besitzen. Sie müssen mit dem Bühnenvermittler in i. festen Anstellungsverhältnis gegen eine feste Vergütung tehen.

(2) Hilfspersonen dürfen als Stellvertreter des Bühnen⸗ vermittlers nur tätig sein, wenn sie durch den Präsidenten der Reichsanstalt hierfür zugelassen sind. Für die Zulassung gelten die 85 2, 3 (Absatz 1) und 6 entsprechend. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Für den Widerruf gilt § 5 ent⸗ sprechend.

811.

Die Geschäftsräume des Bühnenvermittlers dürfen mit Räumen, in denen eine Gastwirtschaft oder ein anderes Ge⸗ werbe, dessen Betrieb dem Bühnenvermittler nicht gestattet ist (G 18), betrieben wird, nicht in Verbindung stehen. Der Si des Geschäftsbetriebes oder 1 Verlegung ist unverzügli dem Präsidenten der Reichsanstalt und dem Präsidenten der Reichstheaterkammer anzuzeigen.

12.

(1) Der Bühnenvermittler ist verpflichtet, die Vorschrif⸗ ten des z 64 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Ar- beitslosenversicherung über das Recht und die Pflicht zur Auskunft über offene Stellen und Arbeitsuchende zu beachten. (2) Minderjährigen, die die zum Vertragsabschluß erfor- derliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht nach- weisen können, darf eine Dienstleistung nicht gewährt werden.

§ 18. Der Bühnenvermittler darf Arbeitsbücher, Zeugnisse, Ausweise und sonstige Gegenstände, die aus Anlaß der

halten hat und in welcher Höhe,

Bühnenvermittlung in seinen Besitz gelangt sind, gegen den