Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938. S.
9. (I) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1938 außer Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die „Verordnung über die Preis- und Absatzregelung von Eichen⸗ Gerbrinde“ vom 18. Februar 1936 (DRA. Nr. 45 vom 22. Februar 1936) und die „Verordnung über die Bildung von Preisgebieten und Preisspannen für den Absatz von Eichen⸗Gerbrinde“ vom 29. Juni 1936 (DRA. Nr. 150 vom 1. Juli 1936) außer Kraft. ; Berlin, den 20. Januar 1938. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner.
gin, n Reichsforstmeister.
Bekanntmachung KP 473
der Uberwachungsstelle für unedle Metalle vom 20. Januar 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des 3 der Anordnung 34 der ÜUberwachungs⸗ stelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richt preise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise fest⸗ gesetzt:
Aluminium (Klassengruppe I) Aluminium, nicht legierk (Klasse IA) .... RM 133, — bis 137, — Aluminiumlegierungen (Klasse IB) ..... , 61,
58, — ,
Blei (Klassengruppe III) Blei, nicht legiert (Klasse EIA) ... RM Hartblei (Antimonblei) (Klasse IB) .... Kupfer (Klassengruppe III) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIA) .... RM 57,75
19, — bis 21, — 21,50 „ 23, 50
60, 25
Kupferlegierungen (Klassengruppe Messinglegierungen (Klasse IXA) .. .... RM Rotgußlegierungen (Klasse IRB) ...... Bronzelegierungen (Klasse XC) ...... Neusilberle gierungen (Klasse IXD) .....
Nickel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse XWIIIA) .... . RM 236, — bis 246, — Zint (Klassengruppe XIX)
,,, . RM 21,50 bis 23,50 n nne ,,, ,
3 44,25 60 25 56, —
Zinn (Klassengruppe XX) Zinn, nicht legiert (Klasse RTXA) ...... RM 229, — bis 239, - , , , 239.
.
3 *
2 je 100 kg Sn-Inhalt RM 19, — bis 21, — je 100 kg Rest⸗Inhalt RM 229, — bis 239, — . je 100 kg Sn „Inhalt RM 19, — bis 21, — je 100 kg Rest⸗Inhalt.
8 ,
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver—⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich— zeitig tritt die Bekanntmachung KP 472 außer Kraft. Berlin, den 20. Januar 1938. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
Preußen. Die Forstmeisterstelle Falkenhagen bezirk Potsdam ist zum 1. Mai 1938 zu besetzen. frist: 15. Februar 1938.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die
Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. S. 293 —, in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. J1 S. 479 — wird das Guthaben des auf gelösten Arbeiter-Gesangvereins „Eint in Reinfeld bei der Verbrauchergenossenschaft Lü m. b. H. in Lübeck in Höhe von 126,62 RM zugunsten Staates eingezogen.
beck
1.
199 9868.
J. A.: (Unterschrift.)
Biehseuchenpolizeiliche Aœnordnung
über die Bekämpfung der Declinfektionen des Rindes.
Auf Grund der S5 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen⸗ gesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) und der Verordnung vom 29. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. 1933 1 S. 11) wird zum Schutze gegen die Verbreitung übertragbarer Geschlechtskrankheiten (Deckinfektionen) des Rindes, insbeson— dere der Trichomonadenseuche, für das preußische Staats⸗ gebiet folgendes bestimmt:
Anzeigepflicht der Tierärzte.
— 3 Die Ortspolizeibehörden haben die Anzeigen der Tier⸗ ärzte über das Auftreten einer durch den Deckakt übertrag⸗ baren Geschlechtskrankheit (Deckinfektion) des Rindes, insbe⸗ sondere der Trichomonadenseuche, oder des Verdachts einer solchen Krankheit unverzüglich an den beamteten Tierarzt weiterzuleiten. Ermittlungen.
35 *
() Der beamtete Tierarzt hat, wenn er durch Anzeige oder auf anderem Wege vom Auftreten oder dem Verdacht einer Deckinfektion in einem oder mehreren Rinderbeständen Kenntnis erhalten hat, verdächtige zuchtfahige weibliche Rinder
und Zuchtbullen solcher Bestände, bei gemeinschaftlicher Bullen⸗ haltung in einer größeren Anzahl der angeschlossenen Rinder⸗ bestände, auf das Vorliegen einer übertragbaren Geschlechts⸗ krankheit zu untersuchen. Hierbei hat er das Ergebnis vor⸗ ausgegangener Untersuchungen von Tierärzten zu berück⸗ tigen und gegebenenfalls Untersuchungen zur Feststellung der Art der Deckinfektion anzustellen oder zu veranlassen. Er⸗ gänzende Untersuchungen können in den staatlichen Veterinär⸗ untersuchungsämtern oder in den Tiergesundheitsämtern aus⸗ geführt werden.
() Der beamtete Tierarzt hat weiter zu ermitteln, ob und in welchem Ausmaß Zuchtschäden durch gehäuftes Nachdecken und Ausfall der Nachzucht auftreten. Gehäuftes Nachdecken ist insbesondere durch Einsicht in die Deckregister (die Deck⸗ blocks) zu ermitteln.
(3) Im übrigen hat der beamtete Tierarzt in Gegenden mit gemeinschaftlicher Bullenhaltung, auch ohne daß ihm be⸗ sondere Nachrichten zugehen, sich durch öftere Einsicht in die Deckregister (die Deckblocks) zu überzeugen, ob gehäuftes Nach— decken auftritt; bei Verdacht einer TDeckinfektion hat er Rinder, die in letzter Zeit gedeckt worden sind, zu untersuchen. Er hat auch die Bullenhalter über Deckinfektionen und ihre Pflicht zur Zurückweisung kranker Tiere zu belehren.
(4) Der beamtete Tierarzt hat dem Regierungspräsidenten über das Ergebnis seiner Untersuchungen und Ermittlungen zu berichten.
Anordnung der tierärztlichen Untersuchung und Behandlung.
§ 3. ( I Ist festgestellt, daß in einem oder mehreren Rinder— beständen durch eine Deckinfektion, insbesondere durch Tricho— monadenseuche, Zuchtschäden verursacht werden, so ist der Re— gierungspräsident ermächtigt, die tierärztliche Einzelunter— suchung, Behandlung und laufende Ueberwachung der ver— seuchten und der gefährdeten Rinderbestände sowie die Schutz— maßregeln nach 8§ 4 bis g anzuordnen.
(2) Als verseucht gelten Rinderbestände, in denen kranke oder der Seuche verdächtige Rinder vorhanden sind. Als ge⸗ fährdet gelten Rinderbestände, die der gemeinschaftlichen Bullenhaltung, in deren Bereich eine Deckinfektion festgestellt wird, angeschlossen sind; ferner Rinderbestände, in denen sich aus sonstigen Gründen ansteckungsverdächtige Rinder befinden. Als ansteckungsverdächtig gelten Rinder, die mit kranken oder der Seuche verdächtigen in geschlechtliche Berührung ge— kommen sind. .
(G3) Bei der tierärztlichen Einzeluntersuchung und Behand— lung ist nach einem vom beamteten Tierarzt im Benehmen mit den örtlichen Tierärzten und dem Ortsbauernführer auf⸗ zustellenden Bekämpfungsplan vorzugehen.
(4 Zur Unterstützung der Behandlung ist die Kennzeich⸗ nung der zuchtfähigen weiblichen Rinder durch Ohrmarkten anzuordnen. Wenn Rinder bereits zuverlässig und ausreichend gekennzeichnet sind, hat die weitere Kennzeichnung zu unter— bleiben.
(5). Die Durchführung und Aufhebung der Schutzmaß— regeln ist Aufgabe der Ortspolizeibehörde (8 1 des preußischen Aus führungsgesetzes zu m Viehseuchengesetz vom 25. Juli 1911 Gesetzsamm k S. (Süd
.
Schutz maß regeln. § 4.
Bis zum Abschluß der beschleunigt vorzunehmenden tier— arztlichen Einzeluntersuchung ist in den verseuchten und in den gefährdeten Beständen (8 3 Abs. 2) der Deckbetrieb ver— boten (Deckpause). Dies ist dem Bullenhalter durch die Orts— polizeibehörde schriftlich zu eröffnen. .
O.
Die verseuchten Rinderbestände unterliegen folgenden Verkehrs⸗ und Nutzungsbeschränkungen:
1. Kranke und der Seuche verdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benutzt werden,
2. Ansteckungsverdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benutzt werden, bevor ihre Un— verdächtigkeit festgestellt ist. Die Unverdächtigkeit weiblicher Rinder ist durch tierärztliche Untersuchung festzustellen. Wenn nicht für die Dauer der Schutzmaßregeln ein besonderer Bulle bereitgestellt wird, ist die Unverdächtigkeit der bisher zur Zucht verwendeten Bullen durch tierärztliche Unterfuchung und Beobachtung festzustellen. x
3. Unverdächtige weibliche Rinder dürfen nur einem un—
verdächtigen Bullen zum Decken zugeführt werden.
. . Ueber ein Jahr alte männliche und weibliche Rinder dürfen in den Bestand nur eingestellt und zur Zucht verwendet werden, wenn bei ihnen durch tierärztliche Untersuchung eine Deckinfektion oder Seuchen- oder Ansteckungsverdacht nicht festgestellt worden ist.
5. Mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde dürfen aus dem Bestand ausgeführt werden
a) zu Zuchtzwecken über ein Jahr alte weibliche Rinder, bei denen eine lebende Frucht von mehr als 6 Monaten festgestellt ist, ferner andere weibliche Rinder Bullen, deren Unverdächtigkeit durch tierärztliche Unter— suchung bestätigt ist,
b) zum Zwecke der Mast oder des Abmelkens Rinder, die wie unheilbar ertrankte Tiere (6 9) dauerhaft gekenn— zeichnet sind.
Die Ausfuhr von Tieren zu Schlachtzwecken ist ohne be— sondere Genehmigung gestattet.
§ 6. Die gefährdeten Rinderbestände unterliegen den Ver⸗ kehrs⸗ und Nutzungsbeschränkungen des 5 5 Nr. 2 bis 4.
Soñialismus/
das hann nichts anderes lein, als eine erpflichtung, nicht nur an
; dae eigene 1 ia deeangen, 6 londern dor sich die geößeren S Rusegaben der semeinls( aft zu sehen und ihnen gemäß ju handeln.
(Der Seer gber das winters itts gern]
und
§ 7. ) Das Ergebnis der tierärztlichen Untersuchungen nach §S5 Nr. 2, 4 und 5 a und Sz ist durch ein Gesundheitszeugni⸗ zu bestätigen.
(2) Wenn ansteckungsverdächtige oder neu eingfestellte
Tiere nach Feststellung ihrer Unverdächtigkeit zur Zucht der
wendet werden sollen ( 5 Nr. 2 und 4, 8 6), so hat der Tier
besitzer die Gesundheitszeugnisse dem Bullenhalter vorzu— weifen. Tiere, für die das Gesundheitszeugnis nicht bel bracht wird, hat der Bullenhalter zurückzuweisen. Die zum Zwecke der Ausfuhr (æ 5 Nr. 5a) ausgestellten Gesundhenng. zeugnisse hat der Tierbesitzer der Ortspolizeibehörde aus zu händigen.
G3) Die Gesundheitszeugnisse sind mindestens 1 Johr aufzubewahren.
§S .
Auf Antrag des beamteten Tierarztes kann die Ortz— polizeibehörde für Rinderbestände mit gemein schaftihe Bullenhaltung bei der Durchführung des Deckbetriebs die vor— beugende Behandlung der Zuchtbullen und zuchtfähigen weib— lichen Rinder anordnen.
§ 9.
(1) Unheilbar erkrankte weibliche Rinder und Zucht— bullen dürfen nicht mehr zur Zucht benutzt werden. Sie sind dauerhaft zu kennzeichnen.
(2) Werden derart gekennzeichnete weibliche Tiere einem gemeinschaftlich gehaltenen Bullen zum Decken zugeführt, so hat sie der Bullenhalter zurückzuweisen.
VBehandlungsverbot. § 10.
Die gewerbsmäßige Behandlung von Deckinfektionen, insbesondere der Trichomonadenseuche, durch Personen, die nicht Tierärzte sind, ist verboten. Unter den Begriff der Be— handlung fallen alle Maßnahmen, durch die eine Deckinfektion bekämpft werden soll.
Aufhebung der Schutzmaßregeln. § 11. (I) Die Deckbeschränkungen (65 Nr. 1 bis 4 und 36) sind nach Anhören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn a) die unheilbar erkrankten Tiere gemäß § 9 nicht mehr zur Zucht verwendet werden oder beseitigt sind, und b) bei den übrigen zuchtfähigen Tieren der verseuchten Bestände durch die behandelnden Tierärzte die Ab— heilung der Krankheit festgestellt ist.
(2) Die Ausfuhrbeschränkungen (5 5 Nr. 5) sind nach I-
hören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn innerhalb drei Monaten nach Feststellung der Abheilung der Krankheit keine Neuerkrankung vorgekommen ist und durch tierärztliche Schlußuntersuchung Anzeichen einer Deckinfektion nicht meht festgestellt worden sind. Der beamtete Tierarzt kann das Er— gebnis der tierärztlichen Schlußuntersuchung nachprüfen.
Kosten. § 12.
(4) Die Kosten der Untersuchungen durch den beamteten Tierarzt und die Kosten etwa erforderlicher ergänzender Unter— fuchungen in den staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern trägt die Staatskasse.
(2) Alle übrigen Kosten fallen den Tierbesitzern zur Last.
Bläschenausschlag und Banginfektion des Rindes. § 13. Unberührt bleiben die Bestimmungen über die Belämpz— fung des Bläschenausschlags des Rindviehs und die Bekämp— fung des seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion des Rindes),
Strafvorschriften. 8 14. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 8 und 5, des 57 Absatz? sowie der S8 g und 1b unterliegen de Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes.
5
Inkrafttreten. §5 15. Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1938 in Kraft. Berlin, den 18. Januar 1938. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. A: Dr. Weber.
Nichtamtliches. Kunst und Wissenfehaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Sonnabend, den 22. Januar.
Staatsoper: Neuinszenierung; Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.
Schauspielhaus: Das Käthchen von Heilbronn Heinrich von Kleist. Beginn: 199 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Emilia Lessing. Beginn: 20 Uhr.
—
Aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften.
Die Preußische Alademie der Wissenschaften hält am Donnere— tag, dem 27. Januar d. J. um 5 Uhr nachmittags eine öffentlich Sitzung zur Feier des Jahrestages König Friedrichs II. ab unte dem Vorsitz von Ernst Heymann, der die Sitzung mit eine Ansprache und einem kurzen Jahresbericht eröffnen wird, daran folgt der Bericht von Nicolai Hartmann über die Kant Ausgabe; schließlich wird Hans gie halten über das Thema: „Die Anf Kirche und Staat.“
Der Zutritt ist nur gegen Karten gestattet: sower über diese nicht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, den 24. Januar, ab in der Zeit von 9— 1 Uhr im Büro der Alabemie, Unter den Linden 8, 1. Sto, ausgegeben.
4
Galotti
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938. S. 3.
Handelsteil.
m eber sind die Außenhandelsumsätze sowohl in
auch in der Ausfuhr gestiegen. Am stärksten war
der Einfuhr; mit 551 Mill. RM lag sie um
; d. h. rund 10 5, über der des Vormonats. Die
tahme entfällt zum weitaus größten Teil auf eine Erhöhung
Einfuhrvolitmens, jedoch ist auch der Gesamtdurchschnittswert
der Einfuhr infolge einer Erhöhung der Einfuhrpreise im Bereich
er Ernährungswirtschaft etwas gestiegen. Nach der Saisontendenz
gte Deze nber zwar mit einer Steigerung gerechnet werden,
die Zunahme über den jahreszeitlichen Umfang hinaus.
Dezemberergebnis 1936 wurde um 164 Mill. RM über— ritten.
Gestiegen ist die Einfuhr von November zu Dezember sowohl
im Bereich der Sxrnährungswirtschaft als auch bei der Hauptgruppe
erbliche Wirtschaft. Im ersteren Fall betrug die Erhöhung
Mill. RM. Erhöht hat sich vor allem die Einfuhr von
ebend Tieren und tierischen Nahrungsmitteln. In geringerem
Umfang hat erner auch der Bezug von Genußmitteln zu—
genommen. agegen hat die Einfuhr von Nahrungsmitteln
n Ursprungs den Vormonatsstand nicht erreicht. In der
Gewerbliche Wirtschaft belief sich die Steigerung der
sgesamt auf 35 Mill. RM. An dieser Zunahme waren
it 20 Mill. RM. Halbwaren mit 8 Mill. RM und
7 Mill. RM beteiligt.
Steigerung der Einfuhr von November zu Dezember
in erster Einie die europäischen Länder beteiligt. Insgesamt
ie Ein führ hier um 39 Mill. RM erhöht. Und zwar ist
aus der Mehrzahl der Länder gestiegen. Die über—
errungen haben im ganzen weit weniger, nämlich um
YM, zugenommen. Die Steigerung entfällt hier
e Amerika — höher waren hauptsächlich die Lieferungen aus
Nordamerika — und Asien. Die Einfuhr aus Afrika war im
anz kaum verändert. Im Verkehr mit Australien hat sich
den Vormeonaten bereits verzeichnete Rückgang fortgesetzt.
Einfuhr im Dezember 1937.
November Dezember Jan. / Dez. Mill. RM 2065,
f — 2 — 7
Waren gruppen
Ernährung swirtschaft . (Nahrungs⸗ Genuß⸗S Futtermittel) 8e ile, Nahrungsmittel tie rischen ri, ,,,,
c) Nahrungsmittel pflanzlichen e
d) Genuß mitte
Gewerbliche 2BSirtschaft
a) Rohstoffe VN
b) Halbwaren k
) Fertigmwaren;⸗;
1. Vorerzengnisse n. 23,4 235,5 2. Enderzen gnisse . 19, 8 161, Außerdem Rückwaren . 4,9 50,
Reiner Waren wer kehr 531,3 5 468,4 R 0,9 148,9
Die Ausfuhr belief sich im Fegenüber dem Bormonat ergibt sich damit eine Steigerung um sast 20 Mill. Re, d. h. um 3, 99. Dem Volumen nach war die Zzunahme noch etwas stärker, da der Ausfuhrdurchschnittswert nach einer Erhöhung im Vormonat etwas gefallen ist. Die Zu⸗
hme der Ausfirhr ist im wesentlichen als jahreszeitliche Erschei zu betrachten. In den vergangenen Jahren ist die Ausfuhr
November zart Dezember meist ebenfalls gestiegen. Gegenüber em Dezember 13836 ergibt sich eine Steigerung der Ausfuhr um 85 Mill. RM.
Bei
191,6 und
12,3 17,
46,0 57,4 99,7 30,9
321,3
182,0 996, 2 96, 980,4 43,2 396,5
104,5
28,8 286,4 162,5
den einzelnen Warengruppen war die Entwicklung der Ausfuhr verschieden. Die Fertigwarenausfuhr war mit 450 Mil⸗ ionen RM um und 22 Mill. RM höher als im Vormonat. Ge⸗ ti ist jedoch lediglich der Absatz von Enderzeugnissen, und
Die 2Lufgaben des Handwerks im kommenden Jahre.
Der Reichsstand des deutschen Handwerks führte im Haus des deutschen Handwerks eine Landeshandwerksmeister⸗ und Bei⸗ ratstagung durch, in der die Aufgaben des neuen Jahres be⸗ spprochen wurden. Aus dem Gebiet der Ausfuhrförderung wurde bekanntgegeben, daß der Reichsstand sich an der Leipziger Früh⸗ jahrsmesse mit 35 Gemeinschaftsständen beteiligt, darunter auch zum erstenmal mit einem der Uhrmacher. Die Umsatzsteuerstatistik
ür 1935 hat ergeben, daß es 7000 ausfuhrtreibende Handwerks⸗ betriebe gibt, die schon damals eine Gesamtausfuhr von 135 Mill. Reichsmark erzielt haben. Zu den bestehenden Ausfuhrförde⸗ rungsstellen in Berlin, Leipzig, Hamburg und München errichtet
der Reichsstand zwei neue in Düsseldorf und Stuttgart.
Die Auswirkungen des Großen Befähigungsnachweises und die Bedeutung des Handwerks als Arbeitsschule der Nation wur⸗ den durch folgende Zahlen beleuchtet: 1934: 28 000, 1936: 67000 Neisterprüfungem (davon früher 9g2 4, jetzt S6 3, bestanden); Jahl der Handwerkslehrlinge 1933: 419 0600, 1937: 618 000; auf einen Industrielehrling kommen drei Handwerkslehrlinge; im Bauhandwerk gibt es 47000, in der Bauindustrie 3000 Lehrlinge. Für die planmäßige Berufslenkung hat der Reichsstand die erste ingehende Lehrlingsstatistik der deutschen Wirtschaft geschaffen. sie gibt genaue Aufschlüsse über den Lehrlingsbestand in den dandwerkskammerbezirken, und zwar aufgeteilt nach Lehrjahren ind einzelnen Berufen. Aus den Gesellenprüfungen der Reichs⸗ standsorganisatiom gehen jährlich rund 125 9000 ausgebildete Fach⸗ sruppenkräfte für die Wirtschaft hervor. Damit die Handwerker, die sich nach der Meisterprüfung selbständig machen, sich an den Stellen niederlassen, wo sie gebraucht werden, hat der Reichsstand in Werk von Reichs⸗ und Bezirks und Ortsstandortskarten in Angriff genomnten, auf denen für jeden Beruf die Arbeitsmög⸗ lichkeit an den verschiedenen Stellen abgelesen werden kann. Das bird dazu mithelfen, für den hochgeschulten Handwerker das kecht auf Arbeit zu verwirklichen. Auf Grund der Fachlichen Vorschriften hat der Reichsstand den Entwurf eines neuen Ge— verbeverzeichnisses aufgestellt; er enthält 11 Vollhandwerke, 1 Spezialhand werke ünd 91 Teilhandwerke, für die der Große Befähigungsnachweis (also die Meifterprüfung als Voraussetzung der Niederkassung) gefordert werden muß.
Der Reichsstand hat nicht nur den Großen Befähigungsnach veis, sondern noch mehr den Vierjahresplan zu einer umfassenden Iktivierung der Sandwerksorganisation benutzt. Das gilt zunächst ür die Neuordnung der Meisterprüfung und des Lehrlingswesens durch Fachliche Worschriften; ferner bedeutet die Umschulung auf die neuen Werkstoffe zugleich eine planmäßige fachliche Schulung überhaupt. Drittens tut das Handwerk mit der Büchführungs⸗
Dezember auf 552 Mill. RM.
zwar um insgesamt 265 Mill. RM. Die Erhöhung entfällt dabei zum ausschlaggebenden Teil auf Maschinen, deren Absatz allein um annähernd 20 Mill. RM zugenommen hat. Zu einem wesent— lichen Teil hängt dies damit zusammen, daß im Dezemberergebnis eine Reihe von größeren Maschinenlieferungen enthalten ist, die größtenteils bereits in den Vormonaten in Teilsendungen aus⸗ geführt, im Dezember aber erst beendet worden sind und daher in der Statistik erst jetzt erfaßt werden konnten. Die Ausfuhr von Vorerzeugnissen, die im Vormonat bereits rückgängig war, hat im Dezember weiter abgenommen. Von den übrigen Gruppen weisen Halbwaren sowie die Erzeugnisse der Ernährungswirt schaft eine leichte Erhöhung gegenüber dem November auf, da gegen ist der Absatz von Rohstoffen (Kalisalze und Kohle) zurück— gegangen.
Die Steigerung der Ausfuhr von November zu Dezember entfällt zum größten Teil auf Europa. Insgesamt nahm sie hier um rund 14 Mill. RM zu. Der Absatz nach Uebersee hat sich um 5 Mill. RM erhöht. An dieser Steigerung waren lediglich Amerika und Asien beteiligt. Die Lieferungen nach Afrika haben den Vormonatsstand nicht ganz erreicht. Der Absatz nach Australien blieb unverändert.
Ausfuhr im Dezember 1937. November Dezember Jan. Mill. RM 6 8,5
/*
Warengruppen Dez. Ernährungswirtschaft . (Nahrungs⸗, Genuß⸗ und Futtermittel) . Nahrungsmittel tierischen Ur⸗ ö Nahrungsmittel pflanzlichen J ß ,, . Gewerbliche Wirtschaft , , c) Fertigwaren ... J. Vorerzeugnisse . 2. Enderzeugnisse . Außerdem Rückwaren .
Reiner Warenverkehr. 532, 8 3 u 0,9
Handelsbilanz schließt im Dezember mit einem Ausfuhrüberschuß von 21 Mill. RM gegenüber 50 Mill. RM im November ab.
Im Jahr 1937 betrug die Einfuhr 5468 Mill. RM, die Aus⸗ fuhr 5911 Mill. RM. Gegenüber dem Vorjahr ist die Einfuhr um 1250 Mill. RM, d. h. rund 30 M, gestiegen. Diese Zunahme entfällt zu etwa zwei Dritteln auf eine Erhöhung des Volumens, ein Drittel beruht auf der Steigerung der Einfuhrpreise. Ver⸗ hältnismäßig am stärksten war die wertmäßige Steigerung der Einfuhr im Bereich der Ernährungswirtschaft mit 36 , (vo⸗ lumenmäßig 27 275). Die Einfuhr von Rohstoffen hat sich wert⸗ mäßig um 27 75, volumenmäßig um 15 3, unde von Halbwaren um 31 bzw. 13 * erhöht. Die Ausfuhr ist gegenüber 1936 um
85,
8
o do do d O e,
— 82
G de Oi bo
2
Die
1143 Mill. RM, d. h. nicht ganz ein Viertel, gestiegen, Zum weit⸗—
aus größten Teil beruht diese Zunahme auf einer Erhöhung des Ausfuhrvolumens (— 19 *), jedoch sind auch die Ausfuhrpreise, die von 1935 auf 1936 noch rückgängig waren, etwas gestiegen ( 4.4 75). An der Steigerung der Ausfuhr waren — von der Ernährungswirtschaft abgesehen — alle Gruppen beteiligt. Ver hältnismäßig am stärksten war die Zunahme bei Rohstoffen (Kohle): der Absatz von Fertigwaren lag (volumenmäßig) um rund 20 4, über dem Vorjahrsumfang.
Die Handelsbilanz schließt 1937 mit einem Ausfuhrüber⸗ schuß in Höhe von 443 Mill. RM gegenüber 550 Mill. RM im Vorjahr ab. Die Verringerung des Ausfuhrüberschusses beruht ausschließlich auf der vermehrten Einfuhr lebenswichtiger Nah— rungsmittel und Rohstoffe.
schulung und der am 1. April beginnenden Buchführungspflicht sowie der anschließenden Durchführung von Kalkulationsricht⸗ linien einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Hand⸗ werkswirtschaft durch Leistung. Ueberagll wird jetzt die rasche Um⸗ stellung durch die jahrelangen in der Stille geleisteten Vorarbeiten ermöglicht. Die sorgfältige Vorbereitung wird auch der großen Kulturausstellung „Das Lebensbild des Handwerks“ zugute kommen, die der Reichsstand in diesem Jahre in Berlin eröffnen wird.
Auf dem Gebiete des Bauwesens erscheint dem Handwerk eine zentrale Planung der Bauvorhaben und eine planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte wünschenswert; die wirtschaftliche Ein⸗ richtung des Handwerks, besonders die Bauträgergesellschaften und Landeslieferungsgenossenschaften haben sich 1937 gut ent⸗ wickelt und versprechen für 1938 weitere Fortschritte.
Erweiterte Textilmesse auf der Leipziger Srühjahrsmesse 1938.
und Bekleidungsmesse, die im Rahmen der Leipziger Frühjahrsmesse 19338 vom 6.—10. März abgehalten wird, weist gegenüber den Vorjahren wichtige Veränderungen auf. Sie wird diesmal alle Zweige der Textilindustrie umfassen. Die störenden Lücken im Angebot werden damit verschwinden. Insbesondere werden die Hersteller von Damen- und Hexren Oberkleidung, von Gummi- und Lederbekleidung. von Hüten, Mützen und Krawatten sich auf der kommenden Fruühjahrsmesse erstmalig in größerer Anzahl beteiligen. Die Zahl der Aussteller der Textil⸗ und Bekleidungsmesse, die zur Frühjahrsmesse 1937 497 betrug, wird sich nach den bisherigen Anmeldungen um rund 50 '7,ᷓ erhöhen. Auch die Ausstellungsräume in den Vereinigten TextilMeßhäusern sind durch Hinzunahme bisher anderweitig vermieteter Gebäudeteile stark erweilert worden. Die vermiet bare Ausstellungsfläche ist von 6371 m auf etwa 9000 4m ge stiegen. Neben der Schau der deutschen Textilindustrie werden auch auf der kommenden Messe Textilfabrikanten aus nicht deutschen Staaten, besonders aus Oesterreich und der Tschecho slowakei, in erheblichem Umfang ausstellen. Auch die Pelzver— edlungsindustrie macht ihr Angebot im Rahmen der Textil- und Bekleidungsmesse. Wertvolle Anregungen für die Besucher der Messe gibt ebenfalls eine Modenschau, die während der Messe von der Reichsinnung des Deutschen Damenschneiderhandwerks und der Deutschen Meisterschule für Mode in München ver— anstaltet wird.
Die Textil
Fortsetzung des Handesteils in der Ersten Beilage.
1938: das Jahr des Arbeiterwohnstättenbaues.
In der Korrespondenz „Deutsche zieht Ober⸗ regierungsrat Dr. Fischer⸗Dieskau die Bilanz der Neubau⸗ tätigkeit des verflossenen Jahres. Wenn auch endgültige Zahlen nech nicht vorliegen, so könne doch ziemlich sicher angenommen werden, daß das an sich schon äußerst günstige Ergebnis von 1936, das einen Rohzugang von 332 000 Wohnungen brachte, erreicht, voraussichtlich aber übertroffen worden ist. Dieses Ergebnis sei um so höher zu werten, als es durchweg der reinen Neubautätig⸗ keit zu danken ist, während der Umbau bei weitem nicht mehr die Rolle spielt wie in den vorangegangenen Jahren. Ferner ist bei Bewertung dieses günstigen Ergebnisses zu berücksichtigen, daß die Verknappung mancher Baustoffe, der Mangel an Baufach⸗ arbeitern und die Vordringlichkeit gewisser großer anderer Bau⸗ aufgaben sogar Rückschläge auf dem Gebiet des Wohnungsbaues befürchten ließen. Wohnungspolitisch sei besonders zu begrüßen, daß der Anteil der Arbeiterwohnstätten am gesamten Wohnungs⸗ zugang 1937 zweifellos erheblich gewachsen ist, und daß weiter eine deutliche Verlagerung des Schwergewichts der Bautätigkeit von den Großstädten weg zu den mittleren Gemeinden sich abgezeichnet hat. Als sicher könne angenommen werden, daß die Wohnungs⸗ bautätigkeit 1938 noch erheblich mehr staatlich gelenkt und geför⸗— dert und damit nach den siedlungs- und wohnungspolitischen Ex⸗ fordernissen ausgerichtet werde als bisher. 1938 werde das Jahr des Arbeiterwohnstättenbaues werden.
Tierseuchenstand am 15. Januar (Hartung) 1938.
(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nach den Berichten der beamteten Tierärzte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rötz, Beschälseuche der Pferde, Schweine-. vest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.
— 1 21 Siedlun
Betroffene Kreise usw. n)
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
8: Greifswald 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Grimmen 1, 2 — I). 11: Breslau 8, 11 (7, 10), Brieg 6, 10 (1, 2), Frankenstein 2 (—, I), Groß Wartenberg 1, 1 (1, 1), Namslau 3, 3 (2, 2), Oels . 1 . n , . 6, 43 (15, 40, Falkenberg 17, 23 (15, 22), Grottkau 13, 26 (9, 21), Leobschütz 12, 37 (9, 34), Neisse 31, 97 (12, 60), Neustadt, O.⸗-S. 63, 297 (26, 169), Oppeln Stadt 1, 1 (1, ), Oppeln 9, 10 (7, 8), Ratibor 1,1 (1, I). 15: Torgau 1, 2. 17; Ciderstedt 1, 2, Eutin 1, 1 (1, I), Husum 4, 6, Segeberg 1, 1, Steinburg 1, 1, Südtondern 3, 3 (1, JM). 18: Grafsch. Diepholz 10, 20 (3, 11), Grafsch. Hoya 6, g (4, 5), Grafsch. Schaumburg 3, 8 (1, 4), Hannover 4, 6 (1, 4), Hameln 5, 6 (3, 4), Neustadt a. Rbge. 1, 15 (—, 12), Nienburg 4, 9 (4, 9), Springe 2, 4 (2, 4). 19: Northeim 3, 8 (3, 8). 20: Celle 1, 3 (—, 2), Lüneburg Stadt 1, 1 (1, 1). 21: Bremervörde 1, 5 (1, 5), Land Hadeln 1, 1, Osterholz 9, 14 (4, 6), Rotenburg i. Hann. 1, 2 ( —, D), Stade 1, 1, Verden 5, 45 (, 31), Wesermünde 7, 32 (4, 23). 22: Aschendorf⸗ Hümmling 19, g8 (7, 51), Bersenbrück 15, 37 (9, 21), Grafsch. Bent⸗ heim 28, 75 (3, 45), Lingen 26, 67 (2, 17), Melle 7, 9 (2, 5), Meppen 19g, 58 (9, 48), Osnabrück 17, 25 (5, 127, Wittlage g, 7 (3, 53. 23: Aürich 45, 299 (5, 108), Emden Stadt l, 10 (—, 5), Leer 63, 328 (6, 122), Norden 65, 450 (3, 78), Wittmund 14, 21 (3, 9). 24: Ahaus 16, 142 (1, 51), Beckum 15, 37 (4, 25), Borken 32, 110 (—, 97), Coesfeld 15, 49 (7, 33), Gelsenkirchen Buer Stadt 1, 7 —, 2), Glad⸗ beck Stadt 1, 4 (—, 3), Lüdinghausen 14, 43 (7, 30), Münster i. W. Stadt 1, 1 (— 1), Münster 17, 81 (2, 36), Recklinghausen Stadt 1, 18 (—, 6), Recklinghausen 15, 55 (4, 31), Steinfurt 19, 112 (—, 77), Tecklenburg 16, 63 (2, 29), Warendorf 18, 123 (1, 45). 25: Biele⸗ feld 5, 11 (3, 7), Bühren 3, 9 (1, 6), Halle i. W. 10, 33 (2, 16), Her⸗ ford 3, 3 (1, 1), Lübbecke 9, 12 (4, 6), Minden 4, 8 (2, 3), Paderborn 3, 4 —, 1), Warburg 4, 27 (2, 20), Wie denbrück 18, 64 (4, 29). 26: Bochum Stadt 1, 4 (— 2), Castrop⸗Rauxel Stadt 1, 1 (1, ), Dort⸗ mund Stadt 1, 12 (—, 5), Ennepe, Ruhrkreis 3, 7, Hagen Stadt 1, 2 (—, 1), Herne Stadt 1, 2, Iserlohn 10, 14 (5, 7), Lippstadt 9, 26 (3, 15), Lünen Stadt 1, 2, Olpe 1 1 (1, 1), Soest 4, 7 (4, 7), Unnn 9, 17 (5, 8), Wattenscheid Stadt 1, 1 (1, 1), Witten Stadt 1, 4 (1, 4). 27: Hanau 1K, 1, Hersfeld 3, 9 (1, 6), Ziegenhain 3, 12 (—, 6), Kreis des Eisenbergs 1, 4 (1, 4). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 13 (—, 7), Limburg 1,6 (—, 2), Main-Taunus Kreis 2, 2 (1, 1), Obertaunus Kreis 1, 13 (— 11), Unterlahnkreis 1, 2 (1, 2), Wiesbaden Stadt 1, 39 (—, 33). 29: Ahrweiler 1, 9 (—, 3), Altenkirchen 1, 3 (1, 3),
I I
⸗ , 1 l
Koblenz Stadt l, 1 (—, 1), Koblenz 1, 1 (1, ), Neuwied 2, 3. 30: Cleve 50, 447 (1, 181), Dinslaken 19, 35 (2, 17), Duisburg⸗Hamborn Stadt 11, 2 (—, 2), Düsseldorf Stadt 1, 8 (—, 3), Düsseld orf⸗Mett⸗ mann 9, 14 (—, 8), Essen Stadt 1, 1, Geldern 22, 497 (—, 135), Grevenbroich⸗Neuß 48, 315 (2, 218), Kempen-Krefeld 24, 291 —, 102), Krefeld⸗Uerdingen a. Rh. Stadt 1, 50 (—, 15), Mörs 62, 2653 (20, 142), Mülheim a. Ruhr Stadt 1, 4 (—, 2), München-Gladbach Stadt 11, 17 (4, 13), Neuß Stadt 1,7 —, 5), Oberhausen Stadt 1, 1, Rees 38, 247 (2, 97), Rheydt Stadt 4, 8 (—, 4), Solingen Stadt 1, 11 (—, 7), Rhein⸗Wupperkreis 7, 15 (—, 7), Viersen Stadt 3, 19 (—, 6). 31: Bergheim 12, 301 (1, 1065), Bonn 11, 36 (4, 11), Euskirchen 43, 149 (25, 114), Köln Stadt 1, 32 — , 18), Köln 21, 68 (8, 37), Oberbergischer Kreis 1, 1, Rheinisch⸗Bergischer Kreis 6, 15 (— 4), Siegkreis 23, 92 (6, 43). 32: Bitburg 3, 29 (1, 13), Daun 1, 1 (1, 1), Prüm 6, 20 (2, 14), Restkreis Merzig⸗Wadern 1, 1 (1, 1), Saarburg 5, 8 (1, 7), Trier Stadt 1, 3, Trier 2, 5 (1, 3). 38: Aachen Stadt 1, 8 (—, I), Aachen 8, 30 —,. 17), Düren 49, 125 (29, 78), Erkelenz 37, 94 (5, 59), Geilenkirchen 44, 529 (2, 122), Jülich 33, 68 (5, 48), Monschau 1, 1,B Schleiden 1, 1. 35: Starnberg 1, 2, Wolfratshausen 3, 11 (2, 9). 37: Bergzabern 13, 112 (—, 50), Frankenthal Stadt 1, 7 —, 5), Frankenthal 7, 24 (2, 18), Germersheim 31, 267 (3, 126), Kaisers— lautern 1,9 (—, 2), Kirchheimbolanden 4, 9 (1, 3), Landau i. d. Pfalz Stadt 1, 16 I), Landau i. d. Pfalz 20, 158 (3, 89), Ludwigs⸗ hafen a. Rh. 11, 65 (—, 40), Neustadt a. d. Weinstraße 10, 146 (1, 99), Pirmasens 3, 11 (—, 4), Spe yer Stadt 1, 21 —, 11), Spe yer 9, 125 (—, 74), Zweibrücken Stadt 1, 1; Zweibrücken 8,50 (2, 32). 38: Anshach 1,, 1 (1, 1), Bamberg 1, 1, Fürth 2, 7 (1, 6), Höchstadt a. d. Aisch 2, 4 (1, 3), Neustadt a. d. Aisch 3, 6 (1, 2), Rothenburg ob der Tauber 3, 3 (3, 3), Scheinfeld tz, 23 (4, 16), Uffenheim 6, 14 (4, 9). 39: Alzenau 3, 6 (1, 2), Aschafsenburg 2, 76 ( —, 55), Gerolzhofen 33, 200 (32, 136), Hammelburg 4, 11 (2, 7), Haßfurt 1, 1, Hoshe im 3, 3 (3, 2), Karlstadt a. M. 11, 87 (4, 72), Kissingen 1, 58 (—, 44), Kitzingen Stadt 1, 53 (—, 21), Kitzingen 43, 708 (19, 455), Königs hofen 3, 26 (2, 22), Marktheidenseld 8, 153 ( —, S3), Obernburg 2 (1, 3), Schweinfurt 17, 185 (11, 152), Würzburg Stadt 1, 38 (—– , 33), Würzburg 27, 495 (6, 338.) 43: Borna 4, 7 —, 2), Grimma 1, 2 (, I). 45: Besigheim 1, 1 (1, 1), Brackenheim 1, 1 IR, Veil bronn 1, 1 (1, 1, Leonberg 1, 1 (l, 1), Ludwigsburg 1, 1 (1, U, Mar bach 1, 1 (—, l), Neckarsulm 5, 7 (3, 4), Vaihingen 1, 1 (1, U, Waib⸗ lingen l, (—, 2). 47: Crailsheim 1, 2 (1, 2), Ellwangen 1, 1 (1. , Kisnzelsau 1, 1 (, 1), Mergentheim 9g, 19 (9, 19. 48: Geislingen
) An Stelle der Namen der Regierung usw. Bezirke ist die entsprechende lausende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf⸗ geführt.