1938 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1938. S. 2.

Bekanntmachung.

,. Verbot einer ausländischen Druckschrift.

. Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ . arung uud Propaganda wird auf Grund des 5 1 der . des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk . Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im In⸗ lande die Verbreitung der in Toronto, Kanada, erscheinenden Zeitung „Deutsch-Kanadische Volkszeitung“ verboten.

Berlin, den 12. Februar 1938.

Yer ,,, Peß izei i Der Reichsführer 9 und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

J. A.: Dr. Be st.

4 * Sächsische Anleihe von 1937. Die planmäßig für den 1. April 1938 vorgesehene Tilgun (1. Rate) ist durch Rückkauf erfolgt. . Dresden, am 16. Februar 1938. Sächsische Staatsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung HP 3

der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare vom 11. Februar 1938.

Betrifft: Erzeuger⸗ und Großhandelshöchstpreise für Lang⸗ schweife sowie Großhandelshöchstpreise für gebündelte Mähnen. Auf Grund des 51 der Anordnung WH? vom 4. Januar 1937 betreffend Preise für Roßhaare, Kuh⸗ und Ochsenschweif⸗ haare sowie deren Abfälle (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Stagtsanz. Nr. 4 vom 7. Januar 1937) werden folgende Höchst⸗ preise festgesetzt: I. Erzeugerhöchstpreise: . . je kg 1. Reine weiße Langschweife von mindestens 5 em aufwärts (für die Violinbogen— Fabrikation) d 4,50 Schwarze und graue Langschweife von min— destens 45 em aufwärts. RM 4,10 II. Großhandelshöchstpreise: Reine weiße Langschweife von mindestens 5 em aufwärts (für die Violinbogen⸗ Fabrikation) JJ Schwarze und graue Langschweife von min— destens 45 em aufwärts.. RM 4,95 3. Mähnen von lebenden und toten Pferden, gebündelt . ; ö ; RM 2, . Alle Preise gelten für trockene Ware frei Bahnhof des Versandortes einschließlich Verpackung oder frei Post des Ver⸗ . ausschließlich Verpackung gegen Barzahlung (netto asse). Der Herr Reichskommissar für die Preisbild Festsetzung dieser . . . Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗

2 RM 5,40

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier— iahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 2h. Oktober 1936 Reichsgesetzbl. S. 927) und auf Grund des § 1 Nr. 1 und der SS 5 und 6 des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (Reichs⸗

Vierjahresplan folgendes verordnet:

ö . entgeltlicher Abgabe von inländischem Fichten— Tannen) und Kiefern-Zellstoffholz (Faserholz) der Klassen A, B und C ab Wald dürfen die in den Anlagen 1 und ? be— zeichneten H-Preise (Höchstpreise) nicht überfchritten und die NWPreise (Niedrigstpreises nicht unterschritten werden. Die M-Preise (Mittelpreise) gelten als Richtpreise für Zellstoff⸗ holz (Faserholz) in der in der Reichs⸗Holzmeßanweisung Reichshoma) vorgeschriebenen normalen Güte ber normaler Abfuhrlage. Ein Abweichen von den Richtpreisen innerhalb der festgesetzten Preisspannen ist nur dann zulässig, wenn dies durch. besonders hervorragende oder geringe Güte oder durch günstige oder besonders schwierige Abfuhrlage des Holzes unbedingt gerechtfertigt ist. 2) Für die aus dem Brennholz auszusortierende Klasse D des Fichten⸗(Tannen⸗) und Kiefern⸗Zellstoffholzes (Faser⸗ holzes) dürfen nur die im Forstwirtschaftsjahr 1936 (1. Ok— tober 1935 bis 30. September 1936) für gleichwertiges Jichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern-Brennholz örtlich erzielten Preise zuzüglich eines gesondert in Rechnung zu stellenden Aufbereitungszuschlages bis 16I25 RM je Raummeter be— rechnet werden. Der hiernach sich errechnende Gesamtpreis darf den Niedrigstpreis der Klasse O des jeweiligen Preis⸗ gebiets nicht überschreiten. 3) Für die an das Zellstoffholz (Faserholz) der Klasse D zu stellenden Güteansprüche gelten die Vorschriften der All— gemeinen Verfügung 71 des Reichsforstmeisters und Preußi⸗ schen Landesforstmeisters vom 2. Oktober 1937 11 86518 Reichsministerialblatt der Forstverwaltung vom 30. Oktober 1937 Nr. 40 Seite 299. .

5 2

(1) Tie Preisbindung gilt für den Erzeuger wie für den Ersterwerber nicht nur bei Veräußerungen ab Wald, sondern auch bei anderen Veräußerungen. Die dem Ersterwerber durch Aussortieren, Umlagern, Bewegen usw. nachweisbar entstandenen Kosten dürfen den jeweils nach den Preisvor⸗ . dieser Verordnung zulässigen Preisen zugeschlagen verden.

(2) Als Gewinn darf vom Ersterwerber nur der absolute Betrag eingesetzt werden, der im Forstwirtschaftsjahr 1937

für den

offentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

25 19

Bekanntmachung KP 487

der Uberwachungs stelle für unedle Metalle vom 17. 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des 3 der Anord UÜber⸗ wachungsstelle für une dle Metell vom ng gl , ö. Jichtpreise für unedle Metalle, Deutscher Reichsanzeiger Nr, 171 vom 25. Juli 1935 werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 482 vom 8. Februar 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr, 33 vom 9. Februar 1938), Kp 484 vom 10. Fe⸗ brugr 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 vom 11. Februar 1938) und KP 486 vom 16. Februar 1938 Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1938) festgesetzten Kurs preise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

ö Blei (Klassengruppe 111) ei, nicht legiert (Klasse III A 18 ĩ Hartblei ne n, ,. ar );, . . .

. Kupfer Klassengruppe VIII) . Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII A) RM 55,25 bis

ö Kupfertegierungen GRlassengruppe 1X) wie singlegierungen (Klasse IX A). . . .. . RM 39.75 bi Let fle gerungen (Klasse IX B). ö 5, ö. Bronzelegierungen (Klasse IX . 79, 2,5 Neusilberle gie rungen ülasse ,, . 3 ö 1 1

ö Zint (Kiassengruppe XIX) ; Feinzink (Klasse XIX A). J , i Rohzink (Klasse XIX 0) ö 3 . ö . 2. Diese Bekanntmachung tritt am T ihrer Ve . . 9g. Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in . :

Berlin, den 17. Februar 1938.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

———

Bekanntmachung.

. Die am 17. Februar 1938 ausgegebene Nummer 15 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: Vierte Durchführungsverordnung z dufts 31. Januar 1938. t . Zweite Verordnung über Tafelwässer. V F Fweite Verord g. T Vom 11. Februar 1938. Ohe e rn un über die Bezirke der LKrieger hh Horhausen und ö ahr im Amtsgerichtsbezirk Altenkirchen. Vom 11. Februar 58. Verordnung über die Versicherung v . 01 219 14. Februar 1938. kin ; ö . Verordnung zur Aenderung der Veror i ĩ . . e Verordnung über die Be⸗ förderung von Vieh und über das Inkr 9 Vieh rafttreten die Id⸗ ö. Vom 15. Februar 1938. g. t . Bekanntmachung der neuen Fassung des G ü . esetzes Versteigerergewerbe. Vom 12. n , k Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 dungsgebühren: (G04 RM für ein Stück bei unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin NW 46, den 18. Februar 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Februar

20,50 33.

57,15

4225 373

14 2 . * * 5

Vom

RM. Postversen⸗ Voreinsendung auf

auf die Mengeneinheit berechnet worden ist.

. 5 3. 5 1 3n: ; 5 aufgeführten Preisbestimmungen gelten au ter (em) ungeschältes Zellstoffholz Faser⸗ holz) ab ld. ,

(2) Wird Jellfeffhol Faserholz) entrindet verkauft, so kann der festgesetzte Preis um die tatsächlich verausgabten und gesondert in Rechnung zu stellenden Entrindungskosten zu⸗ züglich der im Anhang der Reichs⸗Holzmeßanweisung (Reichs⸗ n fare len, , für geschältes Fellstoffholz (Faserholz) 10 v. H., für wei eschnitztes 165 v. H. . erhöht werden. . . .

(G3) Wird Zellstoffholz Faserholz) in Mengen unter 30 m verkauft, dürfen die vorgeschriebenen Preise soweit N Preise Niedrigstpreise) festgesetzt sind, diese bis zu 5 v. H. unter⸗ schritten werden. .

. § 4. Liegt ein zusammenhängender Waldbesitz in zwei ver⸗ schiedenen Preisgebieten, so ist für die Preisbildung das Preis⸗

gesetzbl. J S. 1239) wird mit Zustimmung des Beauftragten

Ver ordnung

über die Preisbildung für Fichten⸗ (Tannen⸗) und Kiefern⸗ Zellstoffholz (Saserholz) im Forstwirtschaftsjahr 1938. Vom 5. Februar 1938.

§ 5.

Laufende, bereits vor Inkrafttreten dieser Verord über Kiefern-Zellstoffholz (Faserholz) der Klasfen A bis un Fichten (Tannen) Zellstoffhol; (Faserholz) der Klasse D ch. geschlossene Verträge bleiben unberührt, foweit die veren barten Preise sich bei den Klassen A bis 6 des Kiefern⸗ Ii. stoffholzes (Faserholzes) im Rahmen der Preisspannen e Verordnung bewegen und bei der Klasse P des Fichte (Tannen) und Kiefern-Zellstoffholzes (Faserholzes) den Rig rigstpreis der Klasse C nicht Üüberschreiten. Soweit für Kiefern Zellstoffholz (Faserholz) der Klafsen A, B und C und ii Fichten⸗ (Tannen) und Kiefern⸗-Zellstoffholz (Faserhol) zr Klasse D höhere als die in dieser Verordnung festgesetztn Preise vereinbart worden sind, sind sie für noch nicht zur Au— lieferung gelangte Mengen auf die in 51 festgesetzten Pre zurückzuführen. Jedoch können in letzterem Falle die Parteien auch vom Vertrage zurücktreten.

§ 6.

. Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordmm können von dem Reichskommisfar für die Preisbildung im & nehmen mit dem Reichsforstmeister oder einer von dem Reicht kommissar für die Preisbildung forstmeister ermächtigten Stelle zugelassen werden.

.

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch Ri mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Verordnum oder die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.

t §8 8.

(1) Wer den Bestimmungen dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung erlassenen Vorschrifte⸗ vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängni und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit elner dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des ar zielten Entgelts und der Gegenstände, auf die sich die strafban Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung de Urteils verfügt werden.

) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.

() Die Bestimmungen des § 4 Abf. 3 und des S 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen von 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. JI S. 55) finden ent— sprechende Anwendung. Die Festsetzung der Ordnungsstra kann auch erfolgen, wenn der Strafantrag zurückgendmmen worden ist. Die Beschwerde kann sich auch gegen die nach 83

nahmen richten.

0645 t jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt oder ist gegen ihn eine Ordnungs— strafe festgesetzt worden, so kann ihm die Preisüberwachungs⸗ stelle auferlegen, die Kosten, die durch die Ermittlung der gl⸗ ,, . ke, . Untersfuchung führen—

ellen zu erstatten. Mehrere Verpflichtete h. Gesamtschuldner. . 3 8 9.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung i . iese V V ing in Krast und mit Ablauf des 30. September 1938 außer Kraft. 9j dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 2 des Artikels 1 der Verordnung zur Verlängerung der Geltungt— dauer verschiedener Verordnungen auf dem Gebiete der Forst— und J 28. September 1937 (Deutscher Reichs. anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 225 vom 36. Sch, tember 1937) außer Kraft. ö. ö. Berlin, den 5. Februar 1938.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann. Der Reichsforstmeister.

gebiet, in dem der größere Teil liegt, maßgebend. Anlage 1

J. V: Alpers.

prriojpanuen für Sichten (Tannen⸗ Zellstoffholz (Faserholz)

Klasse

Preisgebiete

(Reichs⸗ homa

.

6 11 12 13

ö 4 RMfm RM /fm RM /fm

RM /m RM /fm

7 ö RMifm RM. fm RM fm

1

RMlim Kwrlkm RM im Rhin

63 525 ZII

A 950

8.26 9.

T TZ TSZ XS Z

726

10,40

8660

oh 9205 - S855 9, 6 1010

830

3 55 9. 10 1630 8. 20 8 76 d. 60 720 770 8, 60

855 1646 11416

7.70

9, 36 1020

6.70

8, 0

9.36

8.70 1040 11,40

8, 60

735

8. 86 9, 76

9, 366 1020 786

786 8, 6

8, 56 9, 26

N⸗-Niedrigst⸗

PPreisgebiete

Fi ⸗Söchst⸗ 14 15 16

19 20 23

ö

RM /fm

res Fhsfm RpM/sm RM /fm RMIfm R

ai.

22 REM / fm

RM /fm

Mim RM / im RM / fm

855 9.36 1035 6,80 746 830 5. 6, 30 .

5. 9.70 16030 720 7530 8.70

6 6 7

TSZ TSZ RTT

60 20

1 1

10 30

36 .

855 9.30

9.

9. 80 4 74160 , k 5,80 6,70 7530

55 9.30

9,

6, 80 74160 30

N⸗Niedrigst⸗

reisgebiete

M⸗Mittel⸗ H

32 84 41 RMIfm RM / m RM /fm

355

x S2 r , sz

im Benehmen mit dem Reich.;

Preisgebiet 3: der Verordnung vom 26. November 1936 getroffenen Maß⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1938. S. g.

galasr

Preicipanaen har Rioern- Zattg oho fSaferho t)

mn

N- Niedrigst⸗

Preisgebiete

M⸗Mittel⸗

lasse rs, L, dag sn 3

zeichs⸗ 2 3 4 5 6

1

homa) preis

33 6.40 6.80

526 9

5 i' Sp

A

B

5. 66 486 5.2 5,56

TSZ RS Z TSZ

Erllm Ehm EMlim kHiInn kali EMwim rim Mm Ehm, ö I 7

7. 7, 50 7, 50

Pr

N-Niedrigst⸗

e isgebiete

M Mitte l⸗ Hi⸗Söchst⸗ J preis

GJ ,

19 . 26 ö. EMim EMim EMlim EMitm RM /im RhM/m J REMim RM Ehm EM /im RM/fm RMim RMim

.

7Tõ 796 3850

T2 SZ r 8 Z

775

77 790

7580 . 5.386 6.36 w 480 5, 50 5, S0

Pr

N⸗Niedrigst⸗

e i s gebiete.

,,, * 80 31

2 ö .

ERM / im RM/tm] RM / fm ] REM / fm] RM / fm

ERM /m RMfm EMlim Ebistm Ew EMilim BMim

T TIõ

TZ TSZ TSZ

Preis gebietsübersicht zu den Anlagen 1 und 2. Freisgebiet 1: Pr. Reg. ⸗Bez. Gumbinnen, . , Königsberg, ö. ö. Westpreußen, . . 5 Allenstein. . Preisgebiet 2: Pr. Reg. ⸗Bez. Frankfurt / Oder mit Ausnahme der unter Prxeisgebiet 3 genannten Kreise, Schneidemühl, 9 m Potsdam, Reichshauptstadt Berlin. Pr. Reg. ⸗Bez. Frankfurt / Oder, Landkreise Cottbus, Crossen, Guben, Calau, Luckau, Lübben, Sorau, Spremberg, Zül⸗ lichau und die Stadtkreise Cottbus und Forst. Preisgebiet 4: Pr. Reg.⸗Bez. Köslin. Preisgebiet 5: Pr. Reg.-Bez. Stettin. Preisgebiet 6: Pr. Reg. Bez. Liegnitz die Köeise Hirschberg, Löwen⸗ , , berg, Laͤuhan (Nie sen u, Fsergebg.). Pteisgebiet 7: Pr. Reg. Bez. Liegnitz, das Vorland der Kreife SFirschberg, Löwenberg und Lauban, ddiie Kreise Landeshut, Jauer, Lieg⸗ nitz, Goldberg, Bunzlau, Lüben, Glogau, Sprottau, Freystadt, Grün⸗ berg, Görlitz, Rothenburg u. Hoyers⸗ werda, Breslau, Oppeln. . Merseburg, Erfurt. Hannover, Osnabrück, Hildesheim, Lüneburg, Schleswig, Magdeburg, Stade, . , Aurich. Land Hamburg.

2 Preisgebiet 8: zr. Reg Bez. Preisgebiet 9: zr. Reg! Bez.

1

44 * 1 2 * 1

Preußen. Der bisher kommissarische Landrat Späing in Langen⸗ salza ist endgültig zum Landrat ernannt worden.

Der bisher stellvertretende Landrat in Beuthen, O. S., Reg⸗Rat Freiherr von Wangenheim, ist endgültig zum Landrat ernannt worden. .

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Lettische Gesandte Hugo Celmins ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. . .

VBetanntmachung.

In Abänderung der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der UdSSR. in Deutschland im Reichsanzeiger Ir. 125 vom 4. Juni 1937 . 4.1. Nepomnjaschtschi, Lasar, wird gestrichen, an seine

Stelle tritt: . Davydo v, Vassili. Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung 11.

Bere hrsiwwes en. Die Deutsche Reichspost auf der Internationalen Automobii⸗ und Motorrad⸗Ausstellung 1938.

Auch in diesem Jahre zeigt die Deutsche Reichspost auf der

Internationalen Automobil- und Motorrad-Ausstellung der Jeffentlichkeit ihre neuesten Fahrzeuge. Hierbei spielen die Wagen ür den Dienst auf Landstraßen zweiter und dritter Ordnung eine bedeutende Rolle; denn die raf e , der Deutschen Reichspost stellen vorwiegend Verbindungen zwischen ländlichen Siedlungen abseits der Schienenwege her und dienen als Zubringer zur Eisen⸗

Preisgebiet 19:

BPreisgebiet 33:

in das Kraftpost⸗ und Landpostnetz einbezogen werden, die bisher

k . . 3

1.

z. Minden, Münster. Arnsberg. Kassel. Wiesbaden, Koblenz, Trier. Düsseldorf, Köln, Aachen. Sigmaringen.

Preisgebiet 10:

15 9 1 c. Reg. ⸗Bez. Reg. ⸗Bez. Reg. ⸗Bez.

w

Preisgebiet 11: Preisgebiet 12: Preisgebiet 13:

ö Reg Bez.

n

1

Reg. ⸗Bez. Saarland. Bayer. Reg. ⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg.⸗Bez. Bayer. Reg. ⸗Bez. Bayer. Reg.-Bez. Bayer. Reg.⸗Bez.

Preisgebiet 14:

Preisgebiet 15: Preisgebiet 16: Preisgebiet 17: Preisgebiet 18:

Oberbayern: Hochgebirge.

Oberbayern: übriges Oberbayern.

Schwaben: Hochgebirge.

Schwaben: übriges Schwaben.

Niederbayern: Bayer. Wald.

Niederbayern: übriges Nieder⸗ bayern.

Oberpfalz.

Oberfranken: Frankenwald.

Oberfranken: übriges Ober⸗ franken.

Mittelfranken.

Unterfranken: Spessart.

Unterfranken: übrigens Unter⸗

franken. Bayer. Reg. ⸗Bez. Pfalz. Land Sachsen. Land Württemberg. Land Baden. Land Hessen. Land Thüringen. Land Mecklenburg. Land Oldenburg. Land Braunschweig,

, an,

Schaumburg⸗Lippe. Land Lippe (Detmold).

Preisgebiet 20: Preisgebiet 21: Preisgebiet 22: Preisgebiet 23: Preisgebiet 24: Preisgebiet 25:

Reg. Bez. Reg.⸗Bez. Reg. Bez. Reg. Bez. Reg. ⸗Bez. Reg. Bez.

Bayer. Bayer.

Bayer.

Bayer. Bayer. Bayer.

Preisgebiet 26: Preisgebiet 27: Preisgebiet 28:

Preisgebiet 29: Preisgebiet 30: Preisgebiet 31: Preisgebiet 32:

Preisgebiet 34: Preisgebiet 35: Preisgebiet 36: Preisgebiet 37:

Preisgebiet 38:

bahn. Deshalb hat die Deutsche Reichspost ihr besonderes Augen⸗ merk auf die Schaffung geeigneter Fahrzeuge für den Landkraft— postdienst gerichtet. In Zusammenarbeit mit namhaften Fahr⸗ gestell⸗ und Aufbauherstellern wurde im vergangenen Jahre ein , hig lt l! m e gn gn in gig hen ei entwickelt, das auf dem Stand der Deutschen Reichspost zu sehen ist. Es ist ein Fahrzeug mit folgenden Haupt⸗ leistungsdaken: Motorenleistung 45 PS, Nutzlast des Fahrzeugs ät. Gesamtgewicht des Wagens 2250 kg, Fassungsraum des Auf⸗ baus bei zweisitzigen Wagen 455 gem. Der Motor ist ein Daimler⸗ Benz⸗Dieselmotor mit einem Hubraum von 2,6 Litern.

Die Deutsche Reichspost zeigt ferner einen Omnibus mit Gleiskettengntrieb, wie er sich im Alpenbetrieb seit einiger Zeit bewährt hat. Damit können auch solche Ortschaften

nur mit vielen Mĩhen zumal im Winter mit Post versorgt werden konnten. Eine ganze Reihe neuer Kraftpostlinien, die auch der Personenbeförderung dienen, soll demnächst mit diesen Wagen befahren werden. Der Omnibus ist ein Erzeugnis der Firma Daimler-Benz, Type LR 75 mit 665 PS--3ylinder⸗Ver⸗ asermotor, mit einem Leichtmetgllaufbau, der Firma Rupflin⸗ München für 10 Sitzplätze. Die Geschwindigkeiten des Fahrzeugs sind von 2,8s bis 45 Km/h abgestuft. Die gie gf get des Wagens beträgt bis 50 v. H', die Wendigkeit ist verblüffend.

Ferner stellt die Deutsche Reichspost einen B 41 rechungs⸗ wagen aus, der, wie schon der Name sagt, den Fahrgästen wäh⸗ rend der Fahrt gestattet, Besprechungen abzuhalten und dabei alle Bequemlichkeiten zu genießen, die nur ein neuzeitliches Verkehrs⸗ mittel zu bieten vermag. Das Fahrgestell, Typ. 0 P 3750, der Firma Daimler-Benz mit einem Sechszhlinder⸗-Diesel⸗Motor von 100 Ps Leistung, bietet keine technischen Besonderheiten. Dafür ist aber der Aufbau in seiner ansprechenden Form und der ge⸗ diegenen Innenausstattung als ein Meisterwerk deutscher Wagen⸗ baukunst anzusprechen. Er ist ausgestattet mit einer Aurora⸗ heizung, vollständiger Rundfunkempfangsanlage, mit Schreib= maschine und , Hinten im Wagen ist ein WC. und Waschraum vorgesehen. .

Auch ein Kraftrad mit Seitenwagen, Hersteller BMW., Bauart R 71, mit 750 cem / Motor, zwei Vergasern, mit Hinterachsfederung und Schwingsattel ist zu sehen. Die Kraft⸗ räder mit Seitenwagen werden in großen Städten zur Brief⸗ kastenleerung und Eilzustellung benützt. Mit ihnen sind bis zu ihrer Ausmusterung Leistungen bis zu 250 000 km und Instand— haltungskosten von unter 1 Rpf. km erzielt worden.

Außerdem wird ein Sportzweisitzer gezeigt, der die

Eine Fernsehsprechstelle der Deutschen Reich spoft auf der Internationalen Automobil⸗ und Motorrad⸗Ausstellung in Berlin. Für die Dauer der Internationalen Automobil- und Motor- rad⸗-Ausstellung 1938 in Berlin richtet die Deutsche Reichspost auf dem Ausstellungsgelände eine Fernsehsprechstelle ein, die am Fernsehsprechdienst mit den öffentlichen Fernsehsprechstellen in Berlin (Kolumbushaus und Zoo) und in Leipzig und . teilnimmt. Die neue Fernsprechstelle soll auch künftig währen der Dauer von Ausstellungen auf dem Messegelände geöffnet werden.

Kinnst umd Wisfenf ch aft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Sonnabend, den 19. Februar. Ring des Nibelungen. he Musikal. Leitung: Elmendorff.

Vorabend: Das

Staatsoper: Der . Beginn:

Rheingold. 20 Uhr. Schauspielhaus:; Das Käthchen von Heinrich von Kleist. Beginn:; 195 Uhr. . ö Staatstheater Kleines Haus: Emilia Galotti von Lessing. Beginn: 20 Uhr.

Heilbronn von

Die Ausgabe der Jahresstammkarten für den Monat März 1938 findet vom 23. bis 28. Februar 1938 in der Zeit von 9—14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltung dienst⸗ gebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den Linden für 27 Vorstellungen und für das Staatliche Schauspielhaus für 18 Vorstellungen.

Die Stammietenpreise betragen je Vorstellung und Karte: Staatsoper Unter den Linden:

l. Rang 1. Reihe, Sperrsitz

l. —9. Reihe 6,00 RM

Sperrsitz 10 —16. Reihe 5,0,

do. 17. 22. Reihe 4,25,

Staatliches Schauspielhaus:

Orchestersessel, Sperrsitz Sperrsitz 10. —1 5. Reihe l. -= 3. Reihe.. . 4,00 RM Sperrsitzabteil. . . 2,50 RM Sperrsitz 4.—9. Reihe 3,25 2. Rang 3. Rang.... 1,00

Handelsteil.

Berliner Börse am 18. Februar.

Aktien und Renten freundlich.

Zum Börsenbeginn kamen einige Kaufaufträge des anlage⸗ suchenden Publikums zur Ausführung, die dem Aktienmarkt ein freundlicheres Gepräge gaben. Offenbar handelt es sich dabei um die Befriedigung des am Rentenmarkt infolge der dort herrschenden Materialknappheit kaum noch zu deckenden Anlage⸗ bedarfs. Infolgedessen war auch der berufsmäßige Börsenhandel wieder mit kleinen Anschaffungen« bei der Hand. Für die Be⸗= festigung mitbestimmend war im übrigen, daß die Ausl abgaben fast völlig aufgehört haben.

Bemerkenswert war die allgemeine weitere Erholung Montanmarkt, was offenbar auf die günstige Einflußnahme d schon gestern gemeldeten Erfolges in den Besprechungen zwische IJrag und den amerikanischen Produzenten zurückzuführen ist. Verein. Stahlwerke verbesserten einen Anfangsgewinn von * ) sogleich auf z v5, im gleichen Ausmaß stiegen Rheinstahl, I Mannesmann gewannen z, Hoesch, Harpener und Buderus je 6 35. Braunkohlen⸗ und Kaliaktien zeigten ruhige Veranlagung, nur Dtsch. Erdöl stiegen bei lebhafterer Nachfrage um zirka z 25.

In der chemischen Gruppe befestigten sich Farben um 36 auf 161, Chem. v. Heyden um 2 3. Auch Elektrowerte wurden, aller⸗ dings bei kleinem Bedarf, zu meist höheren Kursen gehandelt, so Siemens (4 R), Lichtkraft (1) und AEG. (4 4 X.). Von Maschinenbauwerten sind Berliner Maschinen mit einer nach Pause erzielten Steigerung von 11, Demag mit 41, Dtsch. Waffen dagegen mit 17 zu erwähnen. Von Linoleumaktien sind Dtsch. Linoleum mit einer Befestigung um 1 3 hervorzu⸗ heben.

Im übrigen gingen die Veränderungen, die meist auf der Plusseite lagen, über Prozentbruchteile nicht hinaus.

Im Verlauf konnten die Aktienmärkte bei anhaltend fester Grundstimmung erneute Kursgewinne erzielen. Farben stiegen bis auf 1617. Fest lagen Dtsch. Erdöl und Hotelbetrieb, die gegen den ersten Kurs 136 bzw. 11 gewannen.

Die im Verlauf erzielten Tageshöchskurse konnten am Börsen⸗— schluß, wenn nicht überschritten, so doch gut gehalten werden.

Am Einheitsmarkt zogen von Bankaktien Dtsch. Bk. um * und Dtsch.⸗Asiatische Bank um 7 RM an. Von Syp.⸗Banken waren Hamburger Hyp. mit 4 * 2 auffälliger verändert. In⸗ dustriepapiere kamen überwiegend höher zur Notiz, so u. a. Industriewerke Plauen unter dem Eindruck der Dividenden⸗ erhöhung um 4 25, Balcke Maschinen um 2 sowie Poppe 8 Wirth um 25 25. Kolonialpapiere waren bis auf Doag (4 8 X) und Otavi (4 0,124 RM) unverändert.

Im variablen Rentenverkehr wurden Reichsaltbesitz mit 132 nach 13218 am gestrigen Börsenschluß gehandelt. Die Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe blieb mit 95,60 unverändert.

Am Kassarentenmarkt war es heute etwas ruhiger als gestern. Gleichwohl mußten Hyp. Pf. Br. und Komm. -Obl. wieder repar⸗ tiert werden. Von Stadtanleihen zogen 26er Eisenach um 26, 26er Duisburg um n an. Von Altbesitzanleihen kamen Hamburger, Mecklenburger, Thüringen und Lübecker je 5 höher zur Notiz. Am Markt der Industrieobl. fielen lediglich Engelhardt mit 4 *, Farbenbonds mit 36 * auf.

Am Geldmarkt waren für Blanko⸗Tagesgeld unveränderte Sätze von ** 3 anzulegen.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurden das Pfund, der Dollar und der Franken mit unverändert 12,42 bzw. 2, 68 bzw. 57,46 festgesetzt. Der Gulden stellte sich auf 138,50 gegen 138,5 und der Franc auf 8, 16 gegen 8,13.

diesjährige Winterprüfungsfahrt mit Erkolg mitgemacht hat.